Zuständigkeitsbereich
Wiesbaden (Stadt)
Hoang Minh Vietnam Kitchen
Straße der Republik 57
65203 Wiesbaden
Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:
Vorbereitung mit Spülbereich: Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Spülmaschine im Innenraum sowie an den Spülarmen mit rötlichem Biofilm und Kalkrückständen verunreinigt war. Zudem wurde die Spülmaschine ohne kontinuierliche Zufuhr von Spülmittel und gegebenenfalls ohne Klarspülmittel betrieben. Eine ordnungsgemäße und hygienisch einwandfreie Reinigung des Spülguts war unter diesen Bedingungen nicht gewährleistet.
Die Tellerablage sowie dessen Gestell waren durch Ausscheidungen von Schaben verunreinigt. Der Vorratsbehälter für Reis war verunreinigt. Es wurde ein starker Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Schaben, deren Ausscheidungen sowie Eipakete wurden unter anderem am Türrahmen in einem dort befindlichen Schlitz, im Bereich der Spülmaschine, im Aggregatbereich der Tiefkühltruhe, im Kühltisch, an der Mikrowelle sowie in Bambusdämpfern festgestellt. Tiefkühlung: Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. Garnelen und Fischhaut in einer Art Backteigummantelung) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.
Theke/Tresen: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die vorhandene Spüleinrichtung war unzureichend. Die Gläser wurden in einem verschmutzten Kunststoffeimer mit einer Dreifachbürste vorgereinigt und anschließend an der verunreinigten Gläserdusche vom Schanktisch gespült. Diese Vorgehensweise erfüllt nicht die Anforderungen an eine hygienisch einwandfreie Reinigung von Trinkgläsern. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Unter anderem auf Ablageflächen des Thekenmobiliars sowie im Aggregatbereich unterhalb der Doppelspüle festgestellt.
Küche: Die Unterseiten der verwendeten Schneidebretter waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Heizkörper der Fritteuse war mit Frittierresten verunreinigt. Der Korb der Fritteuse war beschädigt es lösten sich Drahtfragmente ab. Es wurde ein erheblicher Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren dadurch einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Unter anderem wurden Schaben an der Mikrowellentür sowie im unteren Gehäuse der Mikrowelle, am Einmalhandtuchspender, auf Flächen entlang warmer Rohrleitungen, an der Schiebetür des Küchenpasses sowie an der Gummidichtung des Reiskochers, in dem Reis warmgehalten wurde, festgestellt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. vorgeschnittenes Gemüse) unabgedeckt in einem Kühltisch gelagert, in dem grünliche sowie pelzartige, schimmelähnliche Anhaftungen sichtbar waren. Insbesondere die darin offen gelagerten Lebensmittel waren dadurch einem Kontaminationsrisiko ausgesetzt.
Lagerraum: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Unter anderem wurden Schaben an der Fliesenwand sowie in den Behältern festgestellt, in denen Gastronormdeckel und Holzstäbchen gelagert werden.
Kühlraum: Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. vorbereitete Fleischteile) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflus-sung/Kontamination nicht auszuschließen war. Explizit: In einem Karton mit toter Schabe und schimmelartigen Anhaftungen lagerte Frühlingslauch. In einem Behälter mit rötlich-ölartiger Würzsoße lagen die Entnahmelöffel teilweise mit der Grifffläche direkt in der Soße. Eine Kontamination der Löffel und damit der Lebensmittel kann nicht sicher ausgeschlossen werden.
L-förmiges Trockenlager: Es wurden unverpackte Lebensmittel (Trockenwaren wie Reis) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.
Gesamtbetrieb: Im Kühlhaus wurden leicht verderbliche Sprossen mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (bis 23.02.2026) gelagert. Das anwesende Kontrollpersonal konnte die Sprossen zudem in einem Gastrobehälter in der Küche feststellen, nachdem das Küchenpersonal hierzu Auskunft gab. Damit wurden die Sprossen in der Küche zum Inverkehrbringen bereitgehalten.