Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Bitte beachten Sie die Hinweise und Erklärungen auf der ThemenseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster

Symbol - Feld leeren
Symbol - Feld leeren

256 Einträge

Ergebnisse 41 bis 50 auf Seite 5

La Toskana

Vosswaldestr. 3

63457 Hanau

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren Gegenstände (Aufschnittmaschine, Hackklotz), die mit Lebensmittel in Berührung kommen stark verschmutzt und Zutaten wurden bei der Lagerung in der Saladette nicht vor Kontaminationen geschützt.

Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 28.07.2025 vollständig behoben.

EfA (Essen für Alle)

Gernsheimer Landstr. 1

64521 Groß-Gerau

Die Behörde musste bei der Überprüfung des Kühlwagens feststellen, dass das mitgeteilte Just-in-Time-Konzept aufgrund der letzten Kontrolle am 02.04.2025 nicht umgesetzt wurde und massive Mängel im Umgang mit Lebensmitteln, Prozesshygiene und Produkthygiene vorlagen:
• Der Kühlanhänger war wiederholt bis zur Tür mit Lebensmitteln voll.
• Bei unzähligen Produkten zeigte sich teilweise ein deutlich überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum (2023/2024).
• Mehrere Lebensmittel wiesen wiederholt Bombagen auf.
• Mehrere Lebensmittel wiesen wiederholt ein abgelaufenes Verbrauchsdatum auf.
• Obst und Gemüse war wiederholt stellenweise verdorben sowie weiße und grüne Pelzanhaftungen waren ersichtlich.
• Im Kühlanhänger wurde Obst/Gemüse gemeinsam mit Abfall gelagert.

Meena Bazar

Langstr. 46-48

63450 Hanau

Im Zuge der Kontrolle wurden wiederholt und teils erhebliche Hygienemängel im Betrieb festgestellt. Beispielsweise wurden mehrfach und wiederholt Lebensmittelbehältnisse direkt auf dem Fußboden gelagert. Leicht verderbliche Lebensmittel wurden bei zu hohen Temperaturen in den Verkehr gebracht. Des Weiteren waren Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt und beschädigt. Insgesamt wurde keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet. Offene Lebensmittel wurden in verunreinigten Behältnissen, in ungeeigneter Umgebung im Kassenbereich, zum Verkauf angeboten.

Netto Marken-Discount

Dettinger Str. 2 a

63450 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholt Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurde Hackfleisch bei zu hohen Temperaturen aufbewahrt und in den Verkehr gebracht. Außerdem waren sämtliche Bleche im Vorbereitungsraum für Backwaren verschmutzt und der Aufsetzraum sowie das mit Backwaren bestückte SB-Backwarenregal befanden sich in einem unhygienischen Zustand.
Die Mängel wurden vollständig beseitigt.

Pizzeria Toscana

Sälzerstr. 74

63619 Bad Orb

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war ein Pizzaschieber nicht ordnungsgemäß gereinigt. Es war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet, u. a. aufgrund eines schimmelähnlich verunreinigten Lüfterschutzgitters und Getränkeleitungen an der Theke/dem Tresen. Der Reinigungszustand in mehreren Betriebsbereichen war stellenweise unzureichend.

Steinheimer Pizza & Kebap Haus

Ludwigstr. 88

63456 Hanau-Steinheim

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So wurde eine Vielzahl an Lebensmittel bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.
Bei der Nachkontrolle am 08.08.2025 waren die hygienischen Mängel behoben.

'Brentano Garten' der Oberbayern Event GmbH

Rödelheimer Parkweg o. N.

60489 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Außenbereich: Der Außenbereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Ordnung und Struktur war mangelhaft. Es wurden eine Vielzahl von Geräten und Maschinen gelagert.

Lagerraum: Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt.

Kühlraum Getränke: Die Türdichtung, die Transportpaletten, die Regale, der Ablaufschlauch des Verdampfers sowie das Verdampferschutzgitter waren verunreinigt.

Lagerraum/Spülbereich: Die Ordnung und Struktur war mangelhaft, mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt, deren Oberflächen waren mit Kleberesten bedeckt. Außerdem wurden Lebensmittelbehälter, wie Ölkanister, auf dem Boden gelagert, obwohl sie üblicherweise während des Arbeitsprozesses auf den Arbeitsflächen abgestellt werden sollten. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Tief-/Kühlung: Der Verdampfer war vereist und die Kartonagen waren stark vereist. Zudem wurden Lebensmittelbeutel (Eiswürfel) auf dem Boden gelagert, obwohl sie üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden sollten. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Verkauf Getränke mit Lagerbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Ebenso waren die Ver- und Entsorgungsleitungen im Unterbau des Spülbeckens sowie der Unterbau der Getränkezapfanlage verschmutzt. Teilweise waren die Wände mit verunreinigten Zetteln beklebt. Weitere Verunreinigungen fanden sich am Backofen, insbesondere an den Scharnieren, an der Decke durch Spinnengewebe sowie an den Rückwänden der Kühleinrichtungen. Auch der Abfallbehälter, der Kühltisch am Türschließer, der Auslauf der Kaffeemaschine sowie die Fasskühlbox und deren Motor waren verschmutzt. Die Oberflächen der Tiefkühltruhen zeigten äußerliche Verschmutzungen und waren zudem von innen stark vereist. Ein Edelstahlbehälter mit Currysoße war stark verunreinigt, wobei die verunreinigte Schöpfkelle vom Vortag im Behälter lag. Reinigungsmittel wurden in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Leicht verderbliche Lebensmittel wurden bei nicht angemessener Temperatur vorrätig gehalten, was die Kühlkette unterbrach; so wurden Speiseeis in der Tiefkühltruhe bei -2,6 °C und -8,3 °C sowie Bienenstich im Kühlschrank bei +14,7 °C gelagert. Zudem wurden verdorbene und nicht zum Verzehr geeignete Lebensmittel (Desserts) in einem defekten Kühlschrank aufbewahrt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen, wie Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern. Weiterhin wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, da Eiswürfel ohne Abdeckung in einem Bereich gelagert wurden, in dem gleichzeitig kosmetische Artikel zum Verkauf bereitstanden.

Vorbereitung und Verkauf/Grill: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft, sodass Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Die Wände, die Dunstabzugsanlage, mehrere Elektroinstallationen wie Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und Leitungen sowie die Beleuchtung waren verunreinigt. Auch der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verschmutzt. Zudem war das Regal verunreinigt, ebenso wie das Ventilatorschutzgitter des Kühlschranks. Private, betriebs- beziehungsweise zweckfremde Gegenstände wie Brillen und Kopfhörer wurden aufbewahrt, und Reinigungsmittel standen in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Grillwürste waren teilweise schwarz verbrannt. Leicht verderbliche Lebensmittel wurden bei nicht angemessener Temperatur vorrätig gehalten, wodurch die Kühlkette unterbrochen wurde; so betrug die gemessene Temperatur der Imbissrindswurst im Kühlschrank +12,8 °C.

Außenbereich/Imbiss: Die Eiswürfelmaschine war sowohl an den Außen- als auch an den Innenflächen verunreinigt, und die Tiefkühltruhe war stark vereist. Die Eisschaufel für die Eismaschine wurde zudem unabgedeckt im Außenbereich gelagert. Reinigungsgeräte wurden unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, wodurch eine schnelle Abtrocknung nicht möglich war. Außerdem wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei nicht angemessener Temperatur vorrätig gehalten, wodurch die Kühlkette unterbrochen wurde; so betrug die gemessene Temperatur für Speiseeis -8,4 °C.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 15.08.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

'Istanbul Fisch Grill'

Münchener Straße 27

60329 Frankfurt am Main

Betrieb: Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Showküche: In der Betriebsstätte wurden zahlreiche Verunreinigungen festgestellt, unter anderem am Fußboden, an der heißen Theke, an sämtlichen Rohren, an der Türdichtung des Kühltisches, am Grill, am Unterschrank der Fritteuse, im Innenraum des Kühltisches, teilweise an den Wänden, an der Beleuchtung der Dunstabzugsanlage sowie am Unterschrank. Am Handwaschbecken fehlten zudem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Erhitzte Speisen wurden bis zum Verzehr nicht ausreichend heiß gehalten und erreichten nicht durchgängig die erforderliche Temperatur von mindestens 60 °C (Reis, gemessene Temperatur: + 15,1 °C). Auch die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2 °C für frischen Fisch wurde überschritten, eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht (verschiedene Fischsorten, gemessene Temperaturen: + 5,1 °C, + 13,7 °C, + 11,4 °C). Darüber hinaus wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren dadurch einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Mäusekot zwischen Kabeln auf dem Fußboden).

Kühlraum: Verunreinigt waren der Fußboden, das Regal und auch teilweise die Wände im Bodenbereich.

Küche: Verunreinigungen lagen unter anderem teilweise an den Wänden, am Fußboden, an der Tür, am Abfallbehälter, am Hochdruckreiniger, am Heizkörper, am Feuerlöscher, an sämtlichen Unterschränken, am Teigkneter, an den Fettfiltern der Dunstabzugsanlage, welche mit Fettrückständen belegt war, sowie am Handwaschbecken vor. Auch die Reinigung der Behälter war nicht ausreichend und die Transportpaletten aus Holz wiesen schimmelähnliche Verunreinigungen auf. Darüber hinaus wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, wodurch eine schnelle Abtrocknung nicht erfolgen konnte. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Zudem war das Handwaschbecken mit Gegenständen belegt und dadurch nicht nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln fand keine Händereinigung statt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt waren. Es wurde außerdem ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren dadurch einer erheblichen Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Spülbereich: Es wurden Verunreinigungen unter anderem am Fußboden, teilweise an den Wänden, an der Haubenspülmaschine, an der Decke und an der Geschirrspülbrause festgestellt. Schimmelähnliche Verunreinigungen an der Silikonfuge der Spüle sowie am Schneidebrett konnten ebenfalls festgestellt werden.

Lager Groß: Sämtliche Regale waren verunreinigt und die Tiefkühltruhe war stark vereist. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot in Rand- und Eckbereichen des Fußbodens). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Personaltoilette: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Für das Handwaschbecken fehlte die Warm- und Kaltwasserzufuhr und die Tür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 13.08.2025 waren die Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

'Asia Food'

Eschersheimer Landstraße 223

60320 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Warenpflege der Lebensmittel war mangelhaft. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Spülbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Zudem waren die Wandfliesen, das Mikrowellengerät und mehrere weitere Einrichtungen verunreinigt. Auch verschiedene Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kamen, wiesen Verunreinigungen auf, wie z. B. ein Gemüsehobel und ein Sparschäler. Verunreinigt waren der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine, die Leiter, das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage, die Armatur der Doppelspüle, die zudem verkalkt war, die Geschirrspülmaschine selbst, die verschleimt war, sowie die Silikonfuge der Doppelspüle, die schimmelähnlich verunreinigt und verschleimt war. Für das Handwaschbecken wurde anstelle von Einmalhandtüchern ein verunreinigtes Textiltuch verwendet, sodass eine hygienische Händetrocknung nicht möglich war. Außerdem fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen, wie beispielsweise Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern. Lebensmittel wurden so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination nicht auszuschließen war. So waren beispielsweise vorbereitete Nudeln mit einem Spültuch abgedeckt, das mit schimmelähnlichen Flecken versehen war. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Vorbereitung: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Auch die Ventilatorschutzgitter der Kühlschränke wiesen Verschmutzungen auf, ebenso der Kühlschrank selbst. Die Dunstabzugsanlage zeigte deutliche Verunreinigungen und auch die Wandfliesen sowie die Wandfliesenfugen waren verschmutzt. Der Bereich unter dem Grill war stark verschmutzt und darüber hinaus waren die Fußbodenabflüsse verunreinigt und wiesen einen artfremden Geruch auf. Der Kühltisch sowie der Spalt zwischen den Kühlschränken waren schimmelähnlich verunreinigt. Zudem wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Es wurden unverpackte Lebensmittel in Kartonagen gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination der unverpackten Lebensmittel konnte somit nicht ausgeschlossen werden.

Theke / Tresen: Die Tropfmulde des Schanktisches beziehungsweise Schanktresens war mit älteren Getränkerückständen verunreinigt. Auch die Armatur der Doppelspüle wies Verschmutzungen auf und das Regal war ebenfalls verunreinigt. Der Fußbodenabfluss zeigte Verunreinigungen, der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verschmutzt und es wurden frische Eier unverpackt gelagert. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei unter anderem Mäusekot in den Unterschränken gefunden wurde. Dadurch waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Gastraum: Die SB-Kühltruhe und der Besteckkasten waren verunreinigt. Zudem wurde bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln (u. a. Sushi, gemessen mit +20,6 °C) die Höchsttemperatur überschritten.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 14.08.2025 waren die Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Ice 7 GmbH & Co. KG

Liebigstr. 2

61130 Nidderau

Im Rahmen einer Kontrolle am 28.07.2025 iwurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war der Betrieb von Schadnagern befallen und mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt und verschmutzt.