Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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277 Einträge

Ergebnisse 41 bis 50 auf Seite 5

African Pearl

Gutleutstraße 127

60329 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In allen Betriebsbereichen wurden Mäusekot, Urinspuren und Laufspuren festgestellt. In der Küche wurde zudem ein Befall von Silberfischen festgestellt. Die Räume waren insgesamt so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Mäusekot in der Einrichtung, Laufspuren auf Versorgungsleitungen, Mäusekot und Laufspuren auf dem Boden). Verunreinigt waren der Getränkekühlschrank, der Innenraum der Fasskühlbox, die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine, die Kaffeemaschine (starke Verunreinigung im Innenraum) und die Ver-/Entsorgungsleitungen. Kaffeemühle: Der Kaffeebohnenbehälter war innen mit alten Ölanhaftungen verunreinigt.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Mäusekot auf dem Arbeitstisch, Klebefalle auf dem Fußboden, Mäusekot im Geschirr, Mäusekot auf dem Fußboden, Mäusekot und Urinspuren im Stabmixer). Verunreinigt waren die Wände und mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (z. B. Küchenmaschine, Holzrührlöffel). Mehrere Einrichtungsgegenstände waren teilweise stark verunreinigt (Hochkühlschrank, Unterbau, Holzregal, Dunstabzug innen, Arbeitstisch Unterseite, Spüle Unterseite). Stark verunreinigt waren die Füße der Einrichtungsgegenstände und der Fußbodenabfluss. Die Dehnungsfugen am Wandübergang waren durch dunkle Ablagerungen stark verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühlschrankes war mit Getränkeresten verunreinigt und klebrig. Die Tiefkühltruhe war stark vereist, verunreinigt und überfüllt. Es wurden außerdem mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte (Geschirr im verunreinigten Eimer).
Küchenvorraum/Treppe zum Keller: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Laufspuren auf Elektroleitungen, Mäusekot auf dem Fußboden, Mäusekot in Treppenfugen).

Lager Getränke UG: Verunreinigt waren der Fußbodenabfluss und die Fenster/Gitter. Der Fasskühler war schimmelähnlich verunreinigt (Lagerung von Gemüse).

Lager Lebensmittel/Geschirr UG: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Mäusekot auf dem Fußboden). Der Deckenanstrich löste sich stellenweise ab.

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 05.09.24 teilweise behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Euro City Döner und Pizza

Europa-Allee 159

60486 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet.

Bäckerei Eifler

Edisonstr. 3

63457 Hanau

Es wurden im Verkaufswagen und im Vorbereitungsbereich im Bauhausgebäude zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war ein Großteil der Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt im Vorbereitungsbereich im Bauhausgebäude verunreinigt.

Bella Vita

Hauptstr. 34

63579 Freigericht-Altenmittlau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u.a. im Küchenbereich) zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war ein Großteil der Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt im Küchenbereich verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 20.08.2024 waren die Mängel behoben.

La Mex Lounge

Kaiserstraße 61

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Pizzeria Amelia

Friedrichstr. 65

63505 Langenselbold

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u.a. im Küchenbereich) wiederholt zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war ein Großteil der Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt im Küchenbereich verunreinigt.

Radisson Hotel Frankfurt am Main GmbH

Franklinstraße 65

60486 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schadnagerbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Kalte Küche / Patisserie: Eine Aufbewahrungskiste mit Schneidebrettern und mehrere Einrichtungsgegenstände waren mit Schadnagerkot verunreinigt (Unterbauten, Oberflächen). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (auch mit Schadnagerkot).

Kalte Küche Lagerbereich: Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Schadnagerkot auf Unterbauten, Hot Car, Oberflächen, Gärfach Ofen, Regale). Die Deckeldichtung der Tiefkühltruhe war schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (auch mit Schadnagerkot).

Warme Küche: Es wurden gefrorene Lebensmittel bei Zimmer-Temperatur aufgetaut; das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt (Lachs). Verunreinigt waren der Küchenpass (Oberflächen, Türdichtungen), der Kühltisch und der Ofen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (auch mit Schadnagerkot). Die Fußbodenfugen waren außerdem durch dunkle Ablagerungen verunreinigt, zudem wurde auf dem Fußboden eine Vielzahl an Wasserlachen festgestellt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken und die Ver-/Entsorgungsleitungen am Handwaschbecken waren schimmelähnlich verunreinigt. Mit Schadnagerkot verunreinigt waren außerdem der Schockfroster, ein Regal neben dem Schockfroster, ein Kombidämpfer und ein Transportwagen, auf dem ein Gastrobehälter mit vorgekochter Speise gelagert wurde.

Topfspüle: Die Räder der Einrichtung waren verunreinigt. Schimmelähnlich verunreinigt waren die Wandfliesen, die Wandfugen, die Fugen der Wandverkleidung und die Geschirrspülbrause. Ein Reinigungsgerät war erheblich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (auch mit Schadnagerkot). Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer und schimmelähnlich verunreinigt.
Lagerbereiche/Warme Küche: Eine Scherbeneismaschine war im Innenbereich verunreinigt (Biofilm, Schimmelsporen). Mit Schadnagerkot verunreinigt waren die Einrichtung, die Regale und die Sicherungskästen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot). Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Spülküche: Verunreinigt waren die Reinigungspistole, die Bandspülmaschine, der Deckenlüfter, die Aufhängung der Geschirrspülmaschine und die Ver-/Entsorgungsleitungen im Unterbau des Spülbeckens. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (auch mit Schadnagerkot). Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar.

Mitarbeiter-Kantine: Die Insektenklebefalle war mit zahlreichen toten Insekten besetzt, diese war unmittelbar über der Arbeitsfläche befestigt. Verunreinigt waren die Einrichtung (Oberflächen, Unterbauten - auch mit Schadnagerkot), der Getränkeautomat und die Bain-Maries. Es wurden zudem erhitzte Mitarbeiter-Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufwiesen (gemessene Temperatur + 49.7 °C).

Vorbereitung/Service: Verunreinigt waren die Geschirrspülmaschine und die Oberflächen des Getränkekühltresens. Schimmelähnlich verunreinigt waren die Türdichtung des Getränkekühltresens und die Silikonfuge an einem Handwaschbecken. Der Innenraum des Getränkekühltresens war mit Schimmelablagerungen und einem Biofilm verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren darüber hinaus mit Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (auch mit Schadnagerkot).

Lagerraum/Geschirr: Das Regal war mit Schadnagerkot verunreinigt. Zudem war ein Tablett mit Gläsern und die Tablettwagen mit Schadnagerkot verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (auch mit Schadnagerkot).

Theke/Bar: Die Türdichtung und das Türscharnier des Getränkekühltresens waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war mit Schimmelanhaftungen und einem Biofilm verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (auch mit Schadnagerkot).

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 09.09.2024 waren die meisten hygienischen Mängel behoben. Eine Vielzahl der Betriebsräume wurde deshalb wieder geöffnet; die restlichen Betriebsräume wurden proaktiv saniert.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Ramen Jun International GmbH

Wilhelm-Hauff-Straße 10

60325 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Innenraum des Kühltresens, das Lüftungsgitter des Kühltresens und die Armatur des Handwaschbeckens. Mit einem rötlichen Belag verunreinigt waren der Innenraum der Geschirrspülmaschine, die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine und der Gläserspülkorb. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt.

Küche: Verunreinigt waren die Silikonfuge am Doppelspülbecken (schimmelähnlich), der Innenraum der Geschirrspülmaschine (mit alten Rückständen), der Fußbodenabfluss, ein Schrank unter den Schubladen (stark verunreinigt), die Kühleinrichtungen und die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen, der Kühlschrank, das Mikrowellengerät, der Bereich des Kühlmotors der Kühleinrichtungen, der Fritteusenblock, die Silikonfugen um die Einrichtungsgegenstände und der Reiskocher. Mehrere Wasserhähne an der Wand (Kochgruppe) waren stark verschmutzt, verfettet und verkrustet. Außerdem waren mehrere Bratpfannen verunreinigt und verkrustet. Auch die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Auf einer Kiste befand sich altes, abgestandenes Wasser, das eine schleimige Schicht gebildet hatte. Es wurden zudem Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war (Tomaten direkt neben Gartenschlauch) und der Anstrich der Decke löste sich stellenweise ab. Weiterhin wurde ein erhebliches Aufkommen an Fliegen festgestellt; die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten ausgesetzt. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender), der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war ebenfalls leer.

Kühlraum Küche: Verunreinigt waren die Tür, die Verdampferlamellen des Kühlaggregates sowie das Kühlaggregat, das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates (schimmelähnlich), das Regal (schimmelähnlich), die Wände, die Halterung der Beleuchtung sowie der Fußboden; zudem befand sich Wasser auf dem Fußboden. Das Kondenswasser des Kühlaggregates wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt.

Personaltoilette: Der Stecker des Warmwasserspeichers / Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr und der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer.

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 30.08.2024 waren die Mängel teilweise behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Marhaba Supermarkt

Bleichstraße 16

65183 Wiesbaden

In einer Probe „rote Bohnen“ wurde im Hessischen Landeslabor, Standort Kassel (Az: 336 L 23 243014163) im Rahmen der Untersuchung auf Pflanzenschutzmittel ein Nikotin-Gehalt festgestellt, der den zulässigen Höchstgehalt nach der VO (EG) Nr. 396/2005, selbst unter Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit von 50 %, gesichert überschreitet.
Das Messergebnis wurde durch eine zweite unabhängige Untersuchung im Sinne von § 40 Abs. 1 Buchst. a) LFGB bestätigt.
Der nachgewiesene Gehalt von Nikotin führt bei europäischen Kindern zu einer Überschreitung der ARfD (akute Referenzdosis). Daher kann ein gesundheitliches Risiko in Bezug auf den gefundenen Nikotin-Gehalt nicht ausgeschlossen werden.
Die getrockneten roten Bohnen wurden als Verdachtsprobe vorgelegt. Hintergrund für den Probenzug waren u. a. Kennzeichnungsmangel und die äußerlich erkennbar vorhandenen Verunreinigungen.

Ong Tao Vegan

Friedberger Anlage 14

60316 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.