Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
'Imizu Restaurant' der Asian Fusion GmbH
Riedbergplatz 1
60438 Frankfurt am Main
Buffet: Es wurden Lebensmittel (Eis) in Behältern über Nacht aufbewahrt, die nicht verschlossen waren.
Theke / Vorbereitung Sushi: Verunreinigt waren die Aufsatzkühleinrichtung (Sushi-Kühlung), der Thekenüberbau über der Arbeitsfläche, der Innenboden des Kühltisches unter den Kühlschubladen stellenweise, die Eiswürfelmaschine im Innenraum, insbesondere im Bereich der Kanten und des Gitters, das Kühlaggregat des Kühltisches, die Unterschränke und Unterbauten teilweise im Innenbereich sowie der Innenraum und die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine mit einem rötlichen Belag. Der Wasserkocher war verkalkt. Einige Messer wurden in einem verunreinigten GN-Behälter gelagert.
Küche: Verunreinigt waren die Silikonfugen am Handwaschbecken, der Spritzschutz am Handwaschbecken, der Motorraum der vorderen Unterbaukühlung, die Fettfilter der Dunstabzugsanlage mit Fettrückständen, die Aufstellfläche der Grillplatte, mehrere Unterschränke und Unterbauten im Innenbereich, die Wände teilweise im Bodenbereich, das Regal über der Kochgruppe (und zudem verfettet), die Decke stellenweise, mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen), die beiden Fußbodenabflüsse sehr stark sowie der Spender für Einmalhandtücher innen und außen stark. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände (Zigaretten, Akkuschrauber) aufbewahrt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht ungehindert nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln fand keine Händereinigung statt, sodass die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt waren. Eine Schöpfkelle, welche mit angetrockneten Fleischresten behaftet war, wurde in einem Behälter mit mariniertem Fleisch gelagert. Gefrorene Lebensmittel wurden bei zu warmer Temperatur in einem defekten Kühlschrank aufgetaut, sodass das Risiko des Wachstums pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder der Bildung von Toxinen (Giften) nicht auf ein Mindestmaß beschränkt war. Zudem wurde die maximal zulässige Höchsttemperatur für gelagerte Lebensmittel überschritten (marinierter Thunfisch +8,8 °C).
Spülbereich: Verunreinigt waren der Spülarm in der Haubenspülmaschine, die Filter der Dunstabzugsanlage, die Geschirrspülbrause, der Innenraum der Haubenspülmaschine mit einem rötlichen Belag und alten Rückständen, die Geschirrkörbe der Geschirrspülmaschine mit rötlichen Belägen sowie die Silikonfuge an den Ablaufflächen schimmelähnlich und schleimig.
Lagerraum: Verunreinigt waren die Armatur des Handwaschbeckens, die Regalböden teilweise, der Fußboden in den Randbereichen, der Reiskocher sowie die Decke stellenweise mit Spinnengewebe. Es wurden zudem Lebensmittel in Säcken aufbewahrt, die nicht verschlossen waren.
Kühlraum: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Schimmelähnlich verunreinigt waren der Verdampfer, die Decke vor dem Verdampfer und das Regal.
Umkleideraum: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Personaltoilette: Verunreinigt waren der Fußboden, das Toilettenbecken und die Wände teilweise. Die Armatur des Handwaschbeckens war zudem verunreinigt und verkalkt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 20.02.2026 waren die Mängel zum größten Teil behoben.