Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Leon Restaurant / Zum goldenen Löwen der Leon Harheim GmbH und Co. KG

Reginastraße 6, 60437 Frankfurt am Main

60437 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Der Betrieb war stellenweise so stark altverschmutzt und verunreinigt, dass eine Grundreinigung der Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Theke / Tresen: Der Lüfter im Getränkekühlschrank und der Getränkekühlschrank waren verunreinigt.

Küche: Die Küche befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, u. a. Mikrowellen-Unterseite verunreinigt, Mikrowellenbedienelemente und Grill verschmutzt, Abluftanlage total verfettet. Das Tischeinlegeschneidebrett war verunreinigt/stark verfärbt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Kühlgeräte: Mehrere Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren beschädigt.

Vorbereitungsbereich: Der Betriebsbereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, u. a. Armatur Gemüsevorbereitung verschmutzt, Arbeitsflächen insbesondere in den Zwischenbereichen stark verunreinigt, Teigmaschine verunreinigt, der Steaker war stark altverschmutzt.

Spülbereich: Der Betriebsbereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, u. a. Spülbrause stark verschmutzt, Unterseiten Spüleinrichtung stark verunreinigt.

Kühlraum: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Die Decke vor dem Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden nicht umhüllte frische Eier zusammen mit anderen offenen Lebensmitteln gelagert. Es wurden außerdem unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Lagerraum: Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 26.02.2024 zum größten Teil behoben.

The Noodlemaker

Europa-Alle 41

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Betriebsstätte war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. An allen Handwaschbecken in der Betriebsstätte fehlte die Warmwasserzufuhr. An den Handwaschbecken fehlten zudem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Beide Geschirrspülmaschinen waren nicht voll funktionsfähig und stark verschmutzt. Es wurde eine Wartung und Instandhaltung durch eine sachkundige Person (Fachfirma) angeordnet.

Showküche: Mehrere Unterschränke waren angerostet. Verunreinigt waren das Handwaschbecken, die Armatur des Handwaschbeckens, das Ventilatorschutzgitter des Kühltisches sowie das Lüftungsgitter des Nudelkochers. Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Mehrere Unterschränke und Untergestelle waren von innen und außen sehr stark verunreinigt.

Theke / Tresen: Die Zwischenräume mehrerer Einrichtungsgegenstände waren stark verunreinigt. Der Innenraum und der Türrandbereich der Gläserspülmaschine waren schimmelähnllich und mit alten Rückständen stark verunreinigt und mit einem Biofilm belegt. Alle für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße waren verunreinigt und sahen augenscheinlich nicht gereinigt aus; diese waren mit Schlieren und mit Fettrückständen (Fingerabdrücken) belegt. Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum sehr stark verunreinigt (Schwarzschimmel, rötlicher Pilzbelag, Kalkablagerungen) und mit einem schmierigen Biofilm belegt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Küche: Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Der Innenraum der Mikrowelle, der Kühltisch (auch an den Türen und Fronten) sowie der Teigkneter waren ebenfalls verunreinigt. Der Fußbodenabfluss und mehrere Einrichtungsgegenstände waren sehr stark verunreinigt. Die Silikonfugen am Arbeitstisch, am Waschbecken und zwischen den Einrichtungen waren beschädigt und teilweise verschimmelt. Der Kühlschrank war an der Decke schimmelähnlich verunreinigt. Es wurde zudem Geschirr (Pfanne auf dem Fußboden) unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.

Spülküche: Der Innenraum der Haubenspülmaschine war sehr stark mit alten Rückständen verunreinigt; der Innenraum war mit braunen und schmierigen Belägen behaftet und verkalkt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Am 28.02.24 erfolgte eine Nachkontrolle und die hygienischen Mängel waren zum Teil behoben.

Watan Chaple Kebab

Schäfergasse 2

34117 Kassel

Am 24. Januar 2024 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Dadurch besteht die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln und Speisen. Der Produktions-/Verkaufsraum war stark verunreinigt. Es musste eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächenerfolgen. Insoweit lagen Gegenstände wie Alufolie, Müllbeutel, Pizzakartons direkt in der Nähe von offenen Lebensmitteln. Die Oberflächen der Arbeitsplatten und Fußböden waren verunreinigt und Lebensmittel waren in Kontakt mit ungeeignetem Material. Im Produktions-/Verkaufsraum war kein Handwaschbecken mit Warmwasserzufuhr.
Eine Möglichkeit zum hygienischen Händewaschen oder zum Reinigen der Lebensmittel war nicht vorhanden. Mithin besteht dadurch die Gefahr das Lebensmittel mit Mikroorganismen und Keimen verunreinigt sind und nachteilig beeinflusst werden.
Lebensmittel waren mit einem ungeeigneten und nicht lebensmittelechten Material abgedeckt (Abfallbeutel). Dadurch besteht die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln mit nicht sicheren Stoffen. Eine Lebensmittelzweckbestimmung oder eine Kontaminationsbescheinigung lag nicht vor.
Eine Schulungsnachweis im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln (Hackfleisch) lag nicht vor. Durch die fehlenden Kenntnisse besteht die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung von leicht verderblichen Lebensmitteln.

7 Days Lebensmittel

Moselstraße 1 - 7

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen: Es wurde ein Schaben- und Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung inklusive Desinfektion der gesamten Betriebsstätte, der kompletten Einrichtung sowie sämtlicher Gegenstände angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Asia Bistro Wang

Stockstädter Str. 2

64584 Biebesheim

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Chi Asia Kitchen & Sushi

Kreuzstraße 21

64846 Groß-Zimmern

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.
Der Betrieb wurde behördlich am 27.02.2024 geschlossen.

Da Cimino

Schützenstraße 1

63263 Neu-Isenburg

Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt, wodurch die in Verkehr gebrachten Lebensmittel (u.a. Pizza, Pasta, Salate und Soßen) der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren. Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Gasthaus "Zum Engel"

Wandersmannstraße 26

65205 Wiesbaden

Kühlräume: Der Fußboden in den Kühlhäusern war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war im Inneren verunreinigt. Die Silikonfugen des Fußbodens waren beschädigt. Das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt.

Spülbereich: Der gesamte Spülbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war verkalkt. Die Haubenspülmaschine war von außen verunreinigt. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt.

Theke/Tresen: Der Innenraum des Schanktisches/Schanktresens war verunreinigt. Der Innenraum der Gläserspülmaschine war verkalkt. Der gesamte Thekenbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ordnung und Struktur des gesamten Thekenbereiches, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Die Getränkeschankanlage für "Trinkwasser" wurde nicht nach dem spezifischen Bedarf gereinigt und erforderlichenfalls desinfiziert. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war.

Tiefkühlung/Kühlung: Der Innenraum der Saladette war verunreinigt und stellenweise vereist. Im Kühltisch wurden leichtverderbliche Lebensmittel wie Rindfleisch, Kräuterbutter und Weichkäse unabgedeckt gelagert.

Küche: Die gesamte Küche war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Der Salamander war im Innenraum verunreinigt. Der Innenraum des Tellerwärmers war verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verkalkt und mit Grünspan verschmutzt. Der Backofen war im Innenraum verunreinigt. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Grillplatte mit Ablaufrohr war verunreinigt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände, wie diverse Küchemesser, Messerschleifer, Steakklopfer unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.

Bierkeller: Der Innenraum des Fasskühlers war verunreinigt. Der Innenboden des Fasskühlers war verunreinigt. Der Bierkellerfußboden war verunreinigt.

Lagerraum: Der Lagerraum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Mehrere Reinigungsgeräte wie Besen und Abzieher waren erheblich verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren beschädigt bzw. so abgenutzt, dass eine einwandfreie Funktion nicht mehr gewährleistet war. Die Speiseeistruhe war verunreinigt. Der Abfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Speiseeisbehälter in der Tiefkühltruhe waren nicht abgedeckt.

Personaltoilette: Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens war nicht funktionstüchtig.

Personalschulung: Es wurden Personen beschäftigt, für die weder eine aktuelle Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Durchführung einer Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz, noch ein vor dem 01.01.2001 ausgestelltes Gesundheitszeugnis im Betrieb einsehbar war. Aktuelle Nachweise, dass eine Schulung/Unterweisung im Bereich der Lebensmittelhygiene durchgeführt wurde, konnten nicht für das gesamte Personal, das mit Lebensmitteln umgeht, eingesehen werden.

Joker Service

Hasengartenstraße 15

65189 Wiesbaden

Gesamtbetrieb: Mehrere Lichtschalter waren mit alten Fett- und Stärkeanhaftungen verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. An der Waschvorrichtung für Lebensmittel fehlte eine Warmwasserzufuhr. Der Teigkneter war zum Teil stark mit alten Stärkeanhaftungen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert und hergestellt wurden. Nach Aussage einer Mitarbeiterin wurde eine vor Ort im Handwaschbecken gefundene Gießkanne zur Intimpflege nach einem „großen“ Toilettengang ebenfalls zur Bodenreinigung genutzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle war im gesamten Betrieb kein fließend warmes Wasser vorhanden. Es wurden Lebensmittel wie Chinakohl und selbst hergestellte Wickel (auch leicht verderbliche Lebensmittel wie Schinkenstreifen) unabgedeckt bzw. komplett ohne Umhüllung gelagert. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Der Risikotemperaturbereich für erhöhtes Mikrobenwachstum wurde nicht in annehmbarer Geschwindigkeit (Kochen mit direktem Abkühlen auf sicheren Temperaturbereich) durchgeführt. Entgegen den bekannten Herstellerangaben wurden Nudeln so hergestellt, dass sie unbekannte Zeit bei Raumtemperatur in 22 °C warmen Wasser eingeweicht wurden. Reis wurde vorgekocht und dann ohne Kühlung bei Raumtemperatur in einem Lochsieb gelagert. Zu Beginn der Kontrolle wies der Reis eine Temperatur von 16 °C im Kern auf. Im Laufe der Kontrolle wurde weiterer Reis gekocht. Dieser wurde ohne abzukühlen auf den „alten“ Reis gekippt. FIFO (First In – First Out) konnte nicht eingehalten werden, da der alte Reis vollständig von frisch gekochtem bedeckt wurde. An der Übergangsfläche zwischen alten und frischem Reis wurden Temperaturen um 40 °C gemessen.

Spülbereich: Der Bereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer.

Tiefkühlung/Kühlung: Das Regal war verunreinigt. Der Verdampfer war im Außenbereich mit bräunlichen Fettanhaftungen verunreinigt. Der Türgriff war mit alten Lebensmittelresten und Fettanhaftungen verunreinigt. Das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Es wurden Lebensmittelbehälter (Käse für Pizza) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Pizzastation: Die Vorbereitungsstation für Pizzableche wies erneut massive Verunreinigungen im Bodenbereich auf. Durch das Abhängen mit Plane fehlt es an einem einfachen Zugang zum Reinigen. Die Teigausrollmaschine war an Seiten und Randbereichen mit alten, zum Teil rötlich, schmierigen Anhaftungen und bröseligen Lebensmittelresten verunreinigt.

Produktion Hauptküche: Mehrere Bedarfsgegenstände wie Messergriffe, Schöpfergriffe, Schneidebretter und Eierschneider waren in Randbereichen mit altengräulichen Anhaftungen aus Lebensmittelresten und Fett verunreinigt. Die Gemüseschneidemaschine war verunreinigt. Mehrere Bedarfsgegenstände für direkten Lebensmittelkontakt wiesen starke Verschleißspuren oder Defekte auf. Messer wiesen Farbabplatzer an der Schneide auf. Schöpfkellen waren eingerissen. In unmittelbarer Nähe von unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln wurden erdbehaftete Kräuter- / Pflanzentöpfe gelagert. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Lebensmittel durch die Erde nachteilig beeinflusst werden. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht (merkliche Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Die Fritteuse wurde mit 200 °C betrieben. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Stärkehaltige Lebensmittel (Pommes, mit Teig überzogenes Frittiergut) wurden bei ca. 200 °C in Frittieröl ausgebacken. Die Vorgaben der am 11. April 2018 in Kraft getreten Acrylamid-Verordnung der EU-Kommission (EU-VO 2017/2158) wurden nicht eingehalten. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Sprossen) bei einer nicht angemessenen Temperatur (14,9 °C) vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen.

Personalhygiene: Es wurde Personal beschäftigt, das stark verunreinigte Schutzkleidung trug.

Kuhlmann

Berzallee 15

64569 Nauheim

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.