Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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266 Einträge

Ergebnisse 41 bis 50 auf Seite 5

Hoang Minh Vietnam Kitchen

Straße der Republik 57

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Vorbereitung mit Spülbereich: Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Spülmaschine im Innenraum sowie an den Spülarmen mit rötlichem Biofilm und Kalkrückständen verunreinigt war. Zudem wurde die Spülmaschine ohne kontinuierliche Zufuhr von Spülmittel und gegebenenfalls ohne Klarspülmittel betrieben. Eine ordnungsgemäße und hygienisch einwandfreie Reinigung des Spülguts war unter diesen Bedingungen nicht gewährleistet.
Die Tellerablage sowie dessen Gestell waren durch Ausscheidungen von Schaben verunreinigt. Der Vorratsbehälter für Reis war verunreinigt. Es wurde ein starker Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Schaben, deren Ausscheidungen sowie Eipakete wurden unter anderem am Türrahmen in einem dort befindlichen Schlitz, im Bereich der Spülmaschine, im Aggregatbereich der Tiefkühltruhe, im Kühltisch, an der Mikrowelle sowie in Bambusdämpfern festgestellt. Tiefkühlung: Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. Garnelen und Fischhaut in einer Art Backteigummantelung) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Theke/Tresen: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die vorhandene Spüleinrichtung war unzureichend. Die Gläser wurden in einem verschmutzten Kunststoffeimer mit einer Dreifachbürste vorgereinigt und anschließend an der verunreinigten Gläserdusche vom Schanktisch gespült. Diese Vorgehensweise erfüllt nicht die Anforderungen an eine hygienisch einwandfreie Reinigung von Trinkgläsern. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Unter anderem auf Ablageflächen des Thekenmobiliars sowie im Aggregatbereich unterhalb der Doppelspüle festgestellt.

Küche: Die Unterseiten der verwendeten Schneidebretter waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Heizkörper der Fritteuse war mit Frittierresten verunreinigt. Der Korb der Fritteuse war beschädigt es lösten sich Drahtfragmente ab. Es wurde ein erheblicher Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren dadurch einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Unter anderem wurden Schaben an der Mikrowellentür sowie im unteren Gehäuse der Mikrowelle, am Einmalhandtuchspender, auf Flächen entlang warmer Rohrleitungen, an der Schiebetür des Küchenpasses sowie an der Gummidichtung des Reiskochers, in dem Reis warmgehalten wurde, festgestellt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. vorgeschnittenes Gemüse) unabgedeckt in einem Kühltisch gelagert, in dem grünliche sowie pelzartige, schimmelähnliche Anhaftungen sichtbar waren. Insbesondere die darin offen gelagerten Lebensmittel waren dadurch einem Kontaminationsrisiko ausgesetzt.

Lagerraum: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Unter anderem wurden Schaben an der Fliesenwand sowie in den Behältern festgestellt, in denen Gastronormdeckel und Holzstäbchen gelagert werden.

Kühlraum: Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. vorbereitete Fleischteile) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflus-sung/Kontamination nicht auszuschließen war. Explizit: In einem Karton mit toter Schabe und schimmelartigen Anhaftungen lagerte Frühlingslauch. In einem Behälter mit rötlich-ölartiger Würzsoße lagen die Entnahmelöffel teilweise mit der Grifffläche direkt in der Soße. Eine Kontamination der Löffel und damit der Lebensmittel kann nicht sicher ausgeschlossen werden.

L-förmiges Trockenlager: Es wurden unverpackte Lebensmittel (Trockenwaren wie Reis) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Gesamtbetrieb: Im Kühlhaus wurden leicht verderbliche Sprossen mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (bis 23.02.2026) gelagert. Das anwesende Kontrollpersonal konnte die Sprossen zudem in einem Gastrobehälter in der Küche feststellen, nachdem das Küchenpersonal hierzu Auskunft gab. Damit wurden die Sprossen in der Küche zum Inverkehrbringen bereitgehalten.

San Domenico 2

Bornfloßstr. 22

63674 Altenstadt

Im gesamten Betrieb wurden nicht unerhebliche Mängel in der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel festgestellt. Die im Betrieb hergestellten Lebensmittel waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Krua Thai Imbiss

Rheingaustraße 150

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war am Auslass stark verunreinigt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Biofilm stark verunreinigt. Im Innenraum der Geschirrspülmaschine wurde eine erhebliche Verunreinigung durch rötlichen Biofilm festgestellt. Eine sachgerechte und sichere hygienische Reinigung des gespülten Geschirrs sowie aller Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt war daher nicht sichergestellt. Der Heizkörper der Fritteuse war mit Frittierresten verunreinigt. Der Tischdosenöffner war am Schneiddorn verunreinigt. Der Reiskocher war an der Dichtung verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. Wan Tan, Frühlingsrollen, vorgegartes Gemüse, vorbereitete Entenfleischteilstücke), unabgedeckt in der Saladette sowie in der Tiefkühltruhe gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, hielten sich Personen ohne saubere Arbeits- bzw. Schutzkleidung auf. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von -18 °C für die in der Tiefkühltruhe gelagerten Lebensmittel wurde überschritten (-13,4°C). Bei der Abkühlung/Rückkühlung von Lebensmitteln (verschiedene So-ßen, u.a. Austern-Soße, Erdnusssoße) wurde der mikrobiologisch kritische Temperaturbereich zwischen +60 °C bis +7 °C nicht schnellstmöglich, innerhalb von höchstens 120 Minuten durchlaufen. Die Soßen wurden am Morgen um 7 Uhr zubereitet und wurden danach auf einem Regal und neben dem Herd bei Zimmertemperatur zum Inverkehrbringen bereitgehalten.

Kühlraum: Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren für den Kontakt mit Lebensmitteln augenscheinlich nicht geeignet. Es fehlte ein Glas-Gabel-Symbol oder eine Konformitätsbescheinigung.

Lagerraum: Mehrere Vorratsbehälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln augenscheinlich nicht geeignet. Es fehlte ein Glas-Gabel-Symbol oder eine Konformitätserklärung. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Ameisen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Lebensmittel (Reis) in Säcken aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Bei der Abkühlung/Rückkühlung von Lebensmitteln (Süß-saure-Soße in einem Topf) wurde der mikrobiologisch kritische Temperaturbereich zwischen +60 °C bis +7 °C nicht schnellstmöglich, innerhalb von höchstens 120 Minuten, durchlaufen. Die Soße wurde am Vortag im Regal abgestellt und lagerte bei Zimmertemperatur.

Personaltoilette mit Vorraum: Im Vorraum der Personaltoilette wurden Lebensmittel aufbewahrt bzw. gelagert.

Yu Chang Lebensmittel GmbH

Silberstr. 19

65428 Rüsselsheim

Lager/Flur
• Die Warm- und Kaltwasserzufuhr für das Handwaschbecken war abgestellt. Somit konnte keine ausreichende Handhygiene gewährleistet werden. Bei Kontakt mit Lebensmitteln konnte folglich eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden.

Produktion
• Der Messerschleifer war verunreinigt. Aus diesem Grund konnte eine Kontamination der damit geschliffenen Messer sowie der mit diesen Messern verarbeiteten Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden.
• Die Schneidemaschine war von außen mit Klebeband fixiert. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass Verunreinigungen am Klebeband haften bleiben und bei Berührung auf die Hände sowie im weiteren Arbeitsprozess von den Händen auf Lebensmittel oder Arbeitsflächen übertragen werden.
• Die Verpackungsmaschine war verunreinigt. Insbesondere die Innenräume sowie die Bereiche über dem offenen Produkt waren mit alten Verunreinigungen kontaminiert. Alte Rückstände konnten auf das neue Produkt übertragen werden und so dessen Sicherheit und Qualität gefährden.
• Die Reinigungsvorrichtung war mit Anschlüssen versehen, welche nicht für den Lebensmittelbereich geeignet waren, sodass bei Kontakt mit Lebensmitteln eine Kontamination nicht auszuschließen war.
• Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Schimmelsporen lassen sich leicht aufwirbeln, wodurch eine Kontamination der Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden konnte.
• Der Spender für Einmalhandtücher war schimmelähnlich verunreinigt. Somit konnte keine ausreichende Handhygiene gewährleistet werden. Die Lebensmittel kommen mit den Händen in Kontakt, wodurch eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte.
• Mehrere Ausrüstungen der Gerinnungsmaschine, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Insbesondere das Überlaufrohr, die Bereiche über dem offenen Produkt sowie das blaue Zulaufrohr mit der Gerinnungssubstanz waren verunreinigt.
• Die Streben der Pressmaschine waren über dem offenen Produkt schimmelähnlich verunreinigt, wodurch diese in das Lebensmittel gelangen und auf diese Weise kontaminieren konnten.
• Die Fugen der Wandfliesen waren schimmelähnlich verunreinigt. Schimmelsporen lassen sich leicht aufwirbeln und konnten sich dadurch im Betrieb verteilen, wodurch eine Kontamination der Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden konnte.
• Die Filtermaschine, mit der Lebensmittel in Berührung kommen, war im Innenraum an den schwer zugänglichen Stellen verunreinigt.

Backhaus Markus

Lange Str. 11

34131 Kassel

Am 21. Januar 2026 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb hergestellten und behandelten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ausreichend gereinigt, dass kein Kontaminationsrisiko besteht.
Die Teigknetmaschine war verunreinigt.
Die Aufschlagmaschine war stellenweise krustig altverschmutzt.
Im Konditorraum waren Plastikbehälter mit den dazugehörigen Deckeln in denen offene Lebensmittel gelagert wurden, krustig, krümelig und teilweise altverschmutzt.
Im Lagerraum neben dem Konditorraum lagerten stark krustig verunreinigte Behälter mit Lebensmitteln in stark staubig verunreinigten Regalen.
Es wurde ein Befall mit Larven, Puppen und Mottenfaltern im Kellerlager an der Außenseite von verschlossenen Säcken mit Lebensmitteln festgestellt. Es befanden sich vereinzelte Mottenstadien in je einen geöffneten Sack mit Chiasamen bzw. Getreideflocken.
Die vorgefundenen Schädlinge stellen eine sonstige oder Ekel erregende Beeinträchtigung dar, die Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Die Mängel waren am 9. Februar 2026 behoben.

Chicken Town

Senefelder Str. 40

63069 Offenbach am Main

Hygienische Mängel

Supermarkt 'FRÜCHTE HAUS'

Alexanderstraße 1

60489 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Kühltheke-Fleisch/Geflügel: Verunreinigt waren die Armatur des Handwaschbeckens (Doppelspüle), die Unterseite des Arbeitstisches, die Oberfläche der Kasse (Tastatur) sowie der Abfallbehälter. Sämtliche Einsatzteile des Fleischwolfes waren mit angetrockneten Produktresten verunreinigt (z. B. Lochscheibe, Schneckenschraube, Innenraum allgemein). Die Knochenbandsäge war mit stark angetrockneten Fleischresten verunreinigt. Diverse Gegenstände wie z. B. die Kunststoffkisten und Bleche waren ebenfalls verunreinigt. Verunreinigte Putztücher wurden außerdem im Thekenbereich gelagert. Zudem wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren; in den Fleisch- und Geflügelprodukten waren Holzspieße mit verunreinigten Papierschildern gesteckt.

Kühltheke/Feinkost: Die Kühltheke (Kühlfach-Unterbau; Dichtungen) sowie der Kunststoffbehälter (mit Peperoni) waren verunreinigt. Die Metallschale war schimmelähnlich verunreinigt (Kühlfach-Unterbau). Es wurden zudem Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren; in der Kühltheke wurden ungewaschenes Obst und Kartonagen zusammen mit offenen, leicht verderblichen Lebensmitteln gelagert (Oliven, Schafskäse).

Kühlraum-Fleisch/UG: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Die Regale waren zum Teil auch mit Schimmelablagerungen verunreinigt. Das Thermometer sowie die Decke im Bereich des Gangs vor dem Kühlraum waren schimmelähnlich verunreinigt.

Lagerraum/UG: Der Fußboden war verunreinigt (Schacht).

Lagerraum 1/UG: Die Tiefkühltruhe war stark vereist.

Verkaufsraum: Der Unterbau des Gemüse-/Obstregals, das SB-Kühlregal (Oberflächen, Bereiche unter den Einlegeböden, Ventilatoren, Lüftungsgitter etc.) sowie die Oberfläche der Kasse waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Außerdem wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (Tomaten mit Schimmelrasen) und Obst (Ananas) zusammen mit Lufterfrischern in einem Regal gelagert.

Personaltoilette: Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 19.02.2026 zum Teil behoben.

Yayla Market

Bahnstraße 120

63225 Langen

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Einzelne Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel (offene Lebensmittel wie Lammfleisch, Rindfleisch, geflügelfleisch, Fisch, Weichkäse) waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auch verschiedene Kennzeichnungsmängel, die zu einer Täuschung und Irreführung der Verbraucher führen wurden festgestellt.
Auf Grund der vorgefunden Hygienemängel wurden das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von unverpackten Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

KEYF-ET

Alter Rückinger Weg 57

63452 Hanau

In mehreren Betriebsbereichen wurden wiederholt Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

So wurde beispielsweise ein Schädlingsbefall festgestellt. Zudem wurde wiederholt Fleisch bei zu hohen Temperaturen gelagert.
Die Mängel wurden beseitigt.

Luckau‘s Backstubb

Niddastr. 4

61197 Florstadt

Im gesamten Betrieb wurden nicht unerhebliche Mängel in der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel festgestellt. Die im Betrieb hergestellten Lebensmittel (Backwaren) waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.