Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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342 Einträge

Ergebnisse 341 bis 342 auf Seite 35

Dornbusch Kebap Haus

Eschersheimer Landstraße 226

60320 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

San Remo

Stad 11

37269 Eschwege

Bei einer lebensmittelhygienerechtlichen Kontrolle am 02.05.2023 wurden im Betrieb wiederholt erhebliche hygienische Mängel, bauliche Mängel und Ordnungsmängel festgestellt. Diese Mängel stellten eine Gefahr für die hygienisch einwandfreie Verarbeitung und Lagerung von Lebensmitteln dar. Die Produktionsräume Gerätschaften und Bedarfsgegenstände waren stellenweise stark verschmutzt, die Gerätschaften und Bedarfsgegenstände auch teilweise defekt oder unsachgemäß gelagert (z.B. verunreinigte Arbeitsflächen, Schneidbretter und Dosenöffner / verschlissene und verunreinigte Kühlschrankdichtung / erheblich verschmutzte Personaltoilette / Lebensmittelbehälter auf dem Boden abgestellt). Wanddurchbrüche waren teilweise nicht verschlossen, Wandflächen nicht leicht zu reinigen und die Decke in den Betriebsräumen stellenweise schadhaft.
Die Warm- und Kaltwasserzufuhr für das Handwaschbecken sowie Mittel zum Händewaschen und hygienischem Händetrocknen fehlten. Mehrere Reinigungsgeräte waren beschädigt bzw. so abgenutzt und verunreinigt, dass eine einwandfreie Funktion nicht mehr gewährleistet war.
Des Weiteren war die Ordnung und Struktur im Lagerbereich sowie im Anlieferungsbereich des Innenhofes mangelhaft.