Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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336 Einträge

Ergebnisse 311 bis 320 auf Seite 32

Gaststätte "Zum Storch"

Saalgasse 3 - 5

60311 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall und ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall, ein Rattenbefall und ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Der Besteckkasten war stark verschmutzt, insbesondere mit Kotanhaftungen von Mäusen. Das gesamte Thekenmobiliar war massiv altverschmutzt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte:
• Trinkgefäße lagerten unmittelbar neben Ausscheidungen von Schadnagern
• Schadnageranfraß an Kaffeefiltern
Mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße waren verunreinigt. Der Unterbau vom Schanktisch war massiv verschmutzt (u. a. mit Schadnagerausscheidungen). Der Innenraum des Getränkekühltresens war stark verschmutzt.
Küche: Mehrere Einrichtungsgegenstände waren stark altverschmutzt:
• Edelstahltisch: Schiebetüren und Griffflächen mit Altverschmutzungen
• Verschmutzte Oberfläche vom Hängeschrank
• Ablagefläche für Servierplatten mit Altverschmutzungen
• Unterbau der Fritteuse mit massiven Verschmutzungen
• Untergestellfläche der Herdgruppe mit Altverschmutzungen
• Herdgruppe: Grifffläche vom Ofen mit stark verkrusteten Altverschmutzungen
Die Türdichtung, die Gitterroste und der Innenraum des Kühlschrankes waren verunreinigt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel nicht ausreichend abgedeckt gelagert. Diverse Lebensmittelbehälter waren außen an den Handkontaktflächen verunreinigt. Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war teils braun und ölartig verunreinigt. Die Auffangbleche des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt, ebenso die Topfgitter. Der Backofen war stark altverschmutzt. Der Salamander war verunreinigt. Mehrere verwendete Pfannen waren verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt:
• Küchenpass; Schadnagerausscheidungen auf einem Grubentuch
• Mäusekadaverreste auf der Ablagefläche rechts vom Küchenpass neben Ausscheidungen (Kot- und Urin).
• Mäusekot auf den Edelstahloberflächen der Kochgruppe
Saladette: Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Aufsatzkühleinrichtung gelagerten Lebensmittel wurde überschritten:
• Saladette Dosenmais, gemessen bei +14,6 °C
• Geraspelte Karotten, gemessen bei +17,7 °C
• Salatdressing auf Molkereibasis, gemessen bei +15,8 °C
Der Innenraum der Saladette war verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war ebenfalls verunreinigt.
(UG) Spülküche: Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Die Wände waren teilweise mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Geschirrspülbrause und der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Die Rohrleitungen waren ebenso verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, insbesondere mit Mäusekot.
(UG) Fleischkühlraum: Das Türblatt war stellenweise schwarz- und schimmelartig verunreinigt. Diverse Elektroinstallationen und Kabel/Leitungen sowie der Verdampfer waren schimmelähnlich verunreinigt.
(UG) Bierkeller: Das Türblatt und der Türrahmen waren stellenweise schwarz- und schimmelähnlich verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Gelateria Ophelia

Im Forum 5 a

63450 Hanau

Es wurden zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln und in der gesamten Betriebshygiene festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren eine Eiswürfelmaschine und eine Eisverkaufstheke verunreinigt und verschimmelt.

Die Mängel wurden mittlerweile vollständig behoben.

McDonald´s, Chicago Food Company GmbH & Co. KG

Heidelberger Str. 191

64285 Darmstadt

1. Es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war.
Es war eine erhebliche Menge Salat mit Verbrauchsdatum 12.09.2023 in der Burger Belegstadion und zum Nachholen im umliegenden Kühlschrank. (Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2022 i.V.m. Art 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011)

2. Die Räumlichkeiten befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.
Eine ordnungsgemäße und tiefgründige Grundreinigung aller Räumlichkeiten und Betriebsgegenstände muss unverzüglich stattfinden. (Art 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 (VO (EG) Nr. 852/2004)

3. Mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Gereinigte Vorratsbehälter und Geschirr waren noch feucht und mit Restverschmutzungen verunreinigt. (Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a)

Die hygienischen Mängel waren zum Teil erledigt. (Stand 19.09.2023)

Pizzeria, Ristorante Arte

Ohmstraße 61

60486 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Küche – Pizzaproduktion: Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren beschädigt (Schmierspuren Schadnager). Der Gemüsehobel war verunreinigt/beschädigt und wurde auf dem Fußboden gelagert und Schadnagerkot wurde auf dem Gerät vorgefunden. Das Regal war verunreinigt (Schadnagerkot, Schmierspuren Schadnager). Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Kleiner TK-Schrank rechts: (Fleischwaren wurden in einem offenen Beutel gelagert). Kühlschrank: Es wurden nicht umhüllte Eier zusammen mit anderen Lebensmitteln gelagert und der Innenraum sowie die Oberflächen waren verunreinigt. Der Teigkneter, das Schneidebrett und der Tiefkühlschrank waren ebenfalls verunreinigt. Die Arbeitsflächen waren u. a. mit Schadnagerkot verunreinigt.
Vorbereitung/Küche: Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt (Schadnagerkot). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot, Schaben). Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Das Regal, das Schneidebrett, der Kühltisch und das Lüftungsgitter der Saladette waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren.
Küche: Der Gasherd war verunreinigt (Schadnagerkot, Glasscherbe etc.). Die Bratpfannen waren verunreinigt (auch mit Schadnagerkot). Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Das Gestell mit der Aufschnittmaschine war verunreinigt (auch mit Schadnagerkot etc.). Ein unangenehmer Geruch (Altfett, Abwasser) wurde wahrgenommen.
Theke / Tresen: Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Beistellwagen). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schaben und Schabeneipakete, Schadnagerkot). Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Der Getränkekühltresen war schimmelähnlich verunreinigt (Oberflächen, Türdichtungen etc.). Die Kühlvitrine/Kühlwürfel (Desserts) war schimmelähnlich verunreinigt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Schaben und Mäuse) wurde Ihnen das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 16.10.2023 zum großen Teil behoben.

Restaurant "bb.q CHICKEN Schillerstraße" der EUKO FnB GmbH

Schillerstraße 4

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Schabenbefall, ein Mäusebefall und ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Theke / Tresen: Die Unterschränke der Theke (Postmixanlage / Papiertüten) waren stellenweise mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände unmittelbar vor der Theke (Gasheizungen, Trennwand) waren mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände und der Fußboden im Bereich der Reservierungsstation waren ebenso mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt.
Küche: Der Fußboden und die Wände im Bereich der Frittierstation waren stark verunreinigt und verfettet, in den Eckbereichen lag vermehrt Mäusekot.
Entsorgung: Der Fußboden der Warenwege (Keller Zugang zur Vorbereitung im UG) war verunreinigt und es lag dort vermehrt Rattenkot und tote Schaben.
Vorbereitungsraum UG: Der Fußboden war stark verunreinigt, insbesondere hinter dem Hochkühlschrank und den Tiefkühltruhen. Unter und hinter der Tiefkühltruhe lagen auf dem Fußboden mehrere undefinierbare Fleischteile / Fleischstücke. Es wurde ein stark artfremder Verwesungsgeruch festgestellt. Im Bereich der Fleischteile wurde ein starker Fluginsektenbefall festgestellt.
Lagerraum UG: Unter den Arbeitstischen lagen mehrere Klebefallen mit toten Schaben.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 11.10.2023 waren die hygienischen Mängel zum Großteil behoben und das Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln wurde wieder gestattet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Tea Motion

Im Forum 5 a

63450 Hanau

Es wurden zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war eine Eiswürfelmaschine erheblich verschimmelt.

Trattoria Machiavelli

Kronberger Straße 46

60323 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Mehrere Einrichtungsgegenstände, der Innenraum des Getränkekühltresens sowie die Espressomaschine, die Kaffeemühle und der Wasserkocher waren verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigtes Wischtuch verwendet, welches einen artfremden, unangenehmen Geruch aufwies. Es wurde ein Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten ausgesetzt.
Küche: Die Decke war mit Spinnweben verunreinigt. Der Backofen, der Standmixer, der Innenboden des Kühltisches, die Schubladen des Kühltisches und die Schubladendichtungen des Kühltisches waren verunreinigt. Die Unterseite des Schneidebrettes war schimmelähnlich verunreinigt, zudem wurde das Schneidebrett unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.
Vorbereitung / Spülbereich: Der Fleischwolf, die Innendecke des Mikrowellengeräts, die Aufschnittmaschine sowie die Arbeitsfläche unterhalb der Aufschnittmaschine und das Regal unterhalb der Spülmaschine waren verunreinigt.
Lager: Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen. Der Innenraum des Kühlschrankes, das Schutzgitter des Ventilators im Kühltisch und der Teigkneter waren verunreinigt. Die Türdichtung des Kühltisches war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (u. a. Foglie D`ulivo, MHD 09.10.2023) abgegeben, ohne auf deren überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinzuweisen.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 18.10.2023 behoben.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Bäckerei / Konditorei Bachbäcker

Grüneburgweg 58 - 62

60323 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Vorbereitung: Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel (u. a. Zwetschgen, Spinat) in Verkehr gebracht. Der Spinat wies einen artfremden Geruch auf. Mehrere Metallabdeckungen der trockenen Rohstoffe/Saaten (u. a. Kürbiskerne) waren mit Mäusekot verunreinigt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen und an Lebensmittelmotten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In der Kiste mit Backpapier befanden sich adulte Mehlmotten. In einem Behälter mit Saatgut (u. a. Roggenvollkornschrot, fein) war ein Gespinst von Mehlmotten.
Backstube: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Mäusekot auf bzw. in der Anschlagmaschine, im Brotschießer, in der Schublade, am Teigkneter). Es wurde zudem ein Käferbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden mehrere Bänder mit schimmelähnlichen Belägen in Schubladen bevorratet.
Verkauf / Theke: Die Saftpresse war verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 09.10.2023 zum größten Teil beseitigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Wiener Feinbäcker Heberer

Schillerstraße 2

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Im gesamten Betrieb wurde ein starker Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet.
Verkauf: Der Unterschrank und das Kassenfach waren mit toten Schaben verunreinigt. Das Kühlaggregat unter der Kuchentheke und der Bereich um das Aggregat war verunreinigt. Eine Kunststoffkiste mit Getränkedosen war innen mit Kot und Urinspuren verunreinigt. Die Unterschränke und Lagerbereiche der Theke waren stellenweise stark mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Das Kühlaggregat unter der Brötchenkühltheke und der Bereich um das Aggregat war verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Kühltheke gelagerten Lebensmittel (belegte Brötchen mit kühlpflichtigen Lebensmitteln: Samali, Schinken, Schnitzel) wurde überschritten. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Der Unterschrank des Handwaschbeckens war beschädigt und es wurden dort mehrere lebende und tote Schaben vorgefunden (Schabennest). Der Gärschrank unter dem Etagenofen war innen schimmelähnlich verunreinigt. Der Lagerbereich neben dem Etagenofen war verunreinigt und in der Holzverkleidung wurden mehrere lebende Schaben vorgefunden (Schabennest).
Vorbereitung: Der Unterschrank des Doppelspülbeckens war verunreinigt. Der Bereich hinter der Spülmaschine war stark mit Schabenspuren verunreinigt und es wurden dort mehrere lebende Schaben festgestellt. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt.
Lagerraum Keller Kühlung: Der Fußboden war in den Rand- und eckbereichen mit Mäusespuren (Kot und Urin) sowie toten Schaben verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur (-18° C) für die in der Tiefkühltruhe (Links, Metalldeckel) gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Ein Tiefkühlschrank (Nr. 4) war stark vereist. Die Türdichtungen des Tiefkühlschrankes (Nr. 3) waren verunreinigt und es wurden dort mehrere lebende Schaben festgestellt.
Lagerraum Keller Putzlager: Der Fußboden war stark mit Mäusespuren (Kot und Urin) und einer skelettierten Maus verunreinigt. Die Regalböden waren stellenweise mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt.
Personaltoilette Keller: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 15.09.2023 waren die Mängel größtenteils behoben.

Indian Tandoori

Mühlgasse 24

35745 Herborn

Sie haben Lebensmittel unter unhygienischen Bedingungen in den Verkehr gebracht. Die Zubereitungsräume und Gerätschaften waren stark altverschmutzt, nicht instand gehaltene Möblierung wurde verwendet. Lebensmittel waren einer möglichen Kontamination und nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Die Ordnung im Betrieb war mangelhaft. Es wurden erhebliche bauliche Mängel festgestellt, eine Möglichkeit zum hygienischen Händewaschen war nicht gegeben.