Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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223 Einträge

Ergebnisse 31 bis 40 auf Seite 4

Shooka

Abraham-Lincoln-Straße 18

65189 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Marktwagen WI EL 35: Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Es fehlte eine erforderliche Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen. Es war lediglich ein Handwaschbecken installiert. Über die Notwendigkeit und Anforderungen an Handwaschbecken in Lebensmittelbetrieben wurde bereits mehrfach, teilweise schriftlich, belehrt. Es wurden erneut Kräutertöpfe in unmittelbarer Nähe zu den teilweise unverarbeiteten Lebensmitteln festgestellt. In unmit-telbarer Nähe von unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln wurden erdbehaftete Kräuter-/Pflanzentöpfe gelagert. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Lebensmittel durch die Erde nachhaltig beeinflusst wurden. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60°C aufwiesen. Es wurden amtlich 42,3°C bei warmzuhaltendem Geflügelfleisch festgestellt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Es wurden Soßen, unter anderem mit Mayonnaiseanteil, bei 11,3°C ohne jegliche Kühlung festgestellt. Geschnittene Rohsalate wurden in einer nicht funktionsfähigen Saladette gelagert und zum Verkauf angeboten. Das Kabel der Saladette war abgeschnitten.

Divine Sweetness

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Es wurden Lebensmittel mit Zusatzstoffen ohne entsprechende Kennzeichnung in Verkehr gebracht.

'Silk Bowls' der Silk Bowls GbR

Weserstraße 12

60329 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Showküche: Der Getränkekühltresen war verunreinigt, ebenso der Fußboden. An den Geräten und Maschinen war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt, was eine angemessene Reinigung sowie das Ansammeln von Schmutz nicht verhinderte. Das Regal im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, bestand aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, das sich schwer reinigen und desinfizieren ließ. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, Mäusekot war auf dem Fußboden zu finden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren somit einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche: Der Fußboden war verunreinigt, ebenso der Kühltisch, das Hängeregal und der Unterschrank. Die Dunstabzugsanlage wies ebenfalls Verunreinigungen auf. Zudem wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert, wie eine Schüssel gefüllt mit einem Nudelgericht. Eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel war somit nicht auszuschließen. Ein Mäusebefall wurde festgestellt, wobei Mäusekot und Urinspuren auf dem Fußboden zu finden waren. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren daher einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Spülbereich: Die Wände waren teilweise verunreinigt und der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.

Kühlraum: Der Fußboden war verunreinigt, und auch das Regal. Lebensmittel wie Fleisch wurden mit ungeeignetem Material wie Abfallbeuteln oder Wertstoffsäcken abgedeckt. Zudem wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert, wie beispielsweise diverse Frischfleischstücke in Metallschüsseln, darunter auch Hähnchenschenkel. Eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel war daher nicht auszuschließen.
Lager: Der Fußboden sowie der Reiskocher waren verunreinigt. Die Wände waren nicht leicht zu reinigen, erforderlichenfalls zu desinfizieren, entsprechend wasserundurchlässig, wasserabstoßend und abriebfest und wiesen keine bis zu einer den jeweiligen Arbeitsvorgängen angemessenen Höhe glatten Flächen auf. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft, sodass Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Darüber hinaus wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei Mäusekot und Urinspuren in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens zu finden waren. Infolgedessen waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer erheblichen Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Zur Nachkontrolle am 09.05.2025 waren alle hygienischen Mängel behoben und der Betrieb konnte wieder geöffnet werden.

Number One 1

Bahnhofstraße 76

35390 Gießen

In der gesamten Betriebsstätte wurden erhebliche hygienische und bauliche Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.

Speisegaststätte "Café 1900"

Barfüßer Str. 27

35037 Marburg

Es wurde festgestellt, dass die vorgeschriebene arbeitstägliche Reinigung nicht oder nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt wurde. So waren Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften mit Rückständen verunreinigt, teilweise altverschmutzt oder nicht funktionsfähig. Der Küchenbereich und weitere Bereiche der Räumlichkeiten waren stark verschmutzt bzw. im Bereich der schwer zugänglichen Stellen stark altverschmutzt.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i.V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches

Alina's Döner

Ostring 7

65205 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Lager (Neu): Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Wanddurchbruch der ehemaligen Toilettenanlage war nicht verschlossen.

Verkauf: Der Wandanstrich war verbraucht.

Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. In den Wänden befanden sich nicht verschlossene Löcher der ehemaligen Steckdosen. Die Geschirrspülbrause war defekt und verunreinigt.

Lagerbereich/Flur: Es bestand die Gefahr, dass Gäste an die Lebensmittel in den Kühleinrichtungen gelangten.

Personaltoilette: Die Türen aller im Toilettenvorraum liegenden Türen standen offen.

Asia Laden

Helenenstraße 3

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Verkaufsraum: Das Ventilatorschutzgitter des SB-Kühlregals war verunreinigt. Es wurden unverpackte Backwaren ohne Hygieneschutz vor der Kasse gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel in der SB-Kühltheke wurde überschritten.


Theke/Tresen: Der Heizkörper war angerostet. Der Heizkörper war verunreinigt. Das Schneidebrett für Fleisch war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war.

Vorbereitung: Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war großflächig, vor allem an den Außenbereichen, mit weißen, fettigen Ablagerungen verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes war mit braunen und schwarzen Ablagerungen stellenweise erheblich verunreinigt. Des Weiteren war nahezu der gesamte Bodenbereich großflächig mit einer muffig riechenden Flüssigkeit verunreinigt. Der Fußboden war großflächig mit fettigen Ablagerungen verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war schimmelähnlich verunreinigt. Die Ordnung und Struktur aller Räume, in denen Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Wurstfüller war stellenweise erheblich mit braunen Ablagerungen und Mäusekot verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Fußboden und auch die Wurstfüllmaschine waren stellenweise mit Mäusekot verunreinigt. Das Schneidebrett wurde unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt (direkt auf dem mit Mäusekot verunreinigten Fußboden), so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.

Fleischtheke: Zum Beginn der Kontrolle war die Kühlung des Fleischwolfes nicht eingeschaltet. Die Temperaturen des Hackfleisches betrug ca. 7°C.

Kühlraum: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, mit alten, fettigen Lebensmittelresten verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt.

Umkleideraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Personaltoilette: Am Handwaschbecken fehlte Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Schädlingskontrolle: Bei der Durchführung der Schädlingsbekämpfung wurden Mängel festgestellt.

Café Waldhof

Waldhof 1

63505 Langenselbold

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil wiederholt erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war ein Großteil der Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt im Küchenbereich verunreinigt. Zudem wurde eine Vielzahl von nicht mehr zum Verzehr geeigneten Lebensmittel im Betrieb vorgefunden.

CAFROST GmbH

Odenwaldring 8 - 12

64589 Stockstadt

Küche
- Der Spender für Flüssigseife war verunreinigt. Hierdurch konnte nicht ausgeschlossen werden, dass trotz Händewaschen Verunreinigungen an den Händen des Personals haften bleiben und diese im weiteren Arbeitsprozess mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
- Der Innenraum des Kombidämpfers, der üblicherweise in Kontakt mit Lebensmitteln kommt, war verunreinigt.
- Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Die in den Schrauben und Fugen anhaftenden Verunreinigungen befanden sich direkt über dem offenen Produkt. Durch die Antriebsvibrationen hätte die Verunreinigung auf das Produkt übertragen werden können.

Produktion
- Die Außentür war nicht verschlossen, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde. Es bestand die Gefahr, dass Lebensmittel durch den Kontakt mit Schädlingen kontaminiert werden.
- Der Fußbodenabfluss im Gärraum war schimmelähnlich verunreinigt. Aus dem Abfluss wurde ein dumpf-muffiger Geruch wahrgenommen. Durch Aerosole waren die Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
- Die Streben links neben dem offenen Produkt im Gärraum waren ebenfalls stark schimmelähnlich verunreinigt.
- Die Kopfmaschine der Sesamanlage war im Innenraum stark mit dunklen Anhaftungen verunreinigt. Eine braune Flüssigkeit löste sich und tropfte auf die darunter liegenden Teiglinge.
- Die Streben über der Produktionslinie mit offenen Produkten waren verunreinigt.
- Die Decke über der Produktionslinie mit offenen Produkten war verunreinigt.
- Die Steckdosen über der Produktionslinie mit offenen Produkten waren verunreinigt.
- Die Antriebsmotoren direkt über den Transportbändern waren verunreinigt. Darunter wurden offene Lebensmittel transportiert. Durch die Bewegung der Motoren konnten sich diese Verunreinigungen lösen und auf das Produkt fallen.
- Die Decke des Gärraums war verunreinigt. Darunter wurden offene Lebensmittel gelagert.
- Das Gestänge im Gärraum war stark schimmelähnlich verunreinigt. Direkt darunter wurden die offenen Teiglinge transportiert. Es tropfte bereits verunreinigte Flüssigkeit auf die Produkte herab.
- Die Transportbänder im Gärraum, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren stark verunreinigt.
- Der Durchlauftunnel im Gärraum war in den Ecken sowie im oberen Bereich direkt über dem offenen Lebensmittel stark mit dunklen Anhaftungen verunreinigt.
- Es wurden Lebensmittel mit ungeeigneten Materialien (Abfallbeutel/Wertstoffsack) abgedeckt.
- Der für die Lebensmittelherstellung (Teig) genutzte Wasserschlauch war von innen verunreinigt.
- Der Trichter, durch den der Teig transportiert wurde, war nicht so gebaut, dass das Risiko einer Kontamination so gering wie möglich war.
- Der Innenraum des Schockfrosters (Linie Omelett) war verunreinigt. Insbesondere wurden Verunreinigungen an der Decke, den Wänden sowie dem Fußboden festgestellt. In dem Schockfroster werden üblicherweise die offenen Produkte gefrostet. Durch die darin stark herrschende Luftverwirbelung konnten die Verunreinigungen im ganzen Raum verteilt werden.
- Die Oberfläche der Bänder des Schockfrosters waren verunreinigt. Die Produkte werden üblicherweise direkt auf diesen Bändern zum Schockfroster transportiert.

Indian Tandoori

Mühlgasse 24

35745 Herborn

Lebensmittel wurden einer möglichen Kontamination ausgesetzt, erhebliche Hygienemängel wurden festgestellt.

Die Decke des Außenlagers war schimmelähnlich verunreinigt. Die im Keller gelagerten Bedarfsgegenstände, darunter auch Teller, waren teilweise verschmutzt und nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung geschützt. In der Küche waren zwei Schneidbretter sowie ein sich darunter befindendes Tuch an der Unterseite sehr stark schimmelähnlich verunreinigt. Des Weiteren wurden Reis und mariniertes, erhitztes Hähnchen bei Raumtemperatur für längere Zeit nach dem Kochen vorrätig gehalten und mussten umgehend entsorgt werden. Lebensmittel, die unterhalb einer Temperatur von 50 ° C über einen längeren Zeitraum warmgehalten werden, sind zu entsorgen.
Gekochter Reis wurde in einer Wanne aufbewahrt, welche nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet war. Außerdem wurde Brot vorgefunden, welches mit Alufolie und Paketband eingepackt war und mit einem schimmelähnlich verunreinigten Stoff umwickelt war. Auch waren diverse Behältnisse, darunter u. a. Schüsseln und Siebe, altverschmutzt.

Lebensmittel wurden folglich unter unhygienischen Bedingungen in den Verkehr gebracht.

Im Rahmen der Nachkontrolle am 06.05.2025 war ein Großteil der Mängel abgestellt. Die Decke im Außenlager war weiterhin schimmelähnlich verunreinigt, ebenso waren die im Keller gelagerten Bedarfsgegenstände weiterhin teilweise verschmutzt und nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung geschützt. Hinsichtlich der altverschmutzten Behältnisse war der Mangel zum Zeitpunkt der Nachkontrolle noch nicht vollumfänglich abgestellt.