Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Bitte beachten Sie die Hinweise und Erklärungen auf der ThemenseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster

347 Einträge

Ergebnisse 31 bis 40 auf Seite 4

Kröger's Brötchen

Oeder Weg 59

60318 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein massiver Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Mäusekot auf dem Fußboden in der gesamten Betriebsstätte, in den Einrichtungsgegenständen, auf den Regalböden, massiver Mäusebefall (Mäusekot) im Kühlhaus in unmittelbarer Nähe von unverpackten, vorbereiteten Lebensmitteln / Rohlingen). Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsstätte, aller Oberflächen und Einrichtungsgegenstände angeordnet. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Backstube: Die Teigteil- und Wirkmaschine war verunreinigt und im Unterbau der Teigteil- und Wirkmaschine befand sich Mäusekot. Auf dem Fußboden befand sich an diversen Stellen Mäusekot und es wurden Lebensmittelbehälter (u.a. diverse Eimer mit Füllungen) auf dem verunreinigten Fußboden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden; dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Der Brotschieber wurde unter unhygienischen Bedingungen ebenso auf dem verunreinigten Fußboden aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte; unmittelbar neben dem Brotschieber befand sich Mäusekot. Auf einem Transportrolli im Lagerbereich sowie auf den Regalbrettern im Lagerbereich unmittelbar neben Backblechen und dem Tauchbecken für das Laugengebäck befand sich Mäusekot. Auf dem Regal im Lagerbereich wurden in einem Umkarton mit Champignons-Konserven ebenso Mäusekot sowie Fraßspuren an den Etiketten festgestellt.
Kühlraum: Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden: Der Fußboden war massiv mit Mäusekot verschmutzt, die Wandflächen, die Decke, die Schutzabdeckung der Beleuchtung, diverse Kabel, die Wände, sowie die Regalböden waren schimmelähnlich verunreinigt. Auf einem Transportrolli unter einer braunen Bäckerkiste, in der Lebensmittel gelagert wurden, befand sich Mäusekot. Es wurden unabgedeckte Lebensmittel (u.a. Kirschen, Aprikosen, Äpfel in Abtropfsieben) so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war; die Lebensmittel wurden unter Regalböden mit schimmelähnliche Belägen und neben Wandflächen mit schimmelähnlichen Belägen gelagert. Zudem waren die Türdichtung und die Ventilatorschutzgitter verunreinigt. Die Wände und Silikonfugen innerhalb des Kühlhauses waren stellenweise schadhaft.
Verkauf/Vorbereitung: Im Unterschrank unter dem Kaffeevollautomaten, auf einem Transportrolli im Unterbau der Theke und auf dem Fußboden befand sich Mäusekot. Das Kunststoff-Schneidebrett der Saladette war verfärbt und wies stellenweise tiefe Rillen auf.
Spülbereich: Auf dem Fußboden und auf der untersten Ablagefläche des Abräumwagens befand sich Mäusekot.
Außenbereich - Lager/Garage: Auf dem Fußboden und auf einem Regalboden befand sich Mäusekot.
Personaltoilettenvorraum: Auf dem Fußboden und in dem Holzschrank, in dem u.a. auch die Arbeitsschuhe der Mitarbeiter gelagert werden, befand sich Mäusekot. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt.

Okami Restaurant Bensheim

Hauptstraße 71

64625 Bensheim

Die allgemeine Betriebshygiene musste als nicht ausreichend vorgefun-den werden. In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden: Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen bzw. gelagert wurden (Küche, Kühlhaus, Theke, Vorbereitungsküche im Obergeschoss), befanden sich in keinem vertretbaren hygienischen Gesamtzustand. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren teilweise stark verunreinigt. Gerätschaften und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen (Schneidebretter, Schneidevorrichtungen, Behältnisse) befanden sich in einem unsauberen Zustand.
Ordnung und Struktur in den Räumlichkeiten musste als nicht ausreichend beurteilt werden.
Schulungsnachweise der in der Küche Beschäftigten konnten nicht vorgelegt werden.
Sofortige Reinigungsmaßnahmen wurden mündlich angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am 14.03.2024 gegen 10:00 Uhr wurde festgestellt, dass die Grundreinigungsmaßnahmen vollzogen wurden. Die allgemeine Betriebshygiene wurde deutlich verbessert

Big Chefs

Zeil 106

60313 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Bäckereifiliale Mampe

Hauptstraße 105

35687 Dillenburg

Es wurden erhebliche bauliche Mängel festgestellt. Zudem fehlte eine Möglichkeit zum hygienischen Händewaschen und nicht instand gehaltene Möblierung wurde verwendet. Lebensmittel waren einer möglichen Kontamination und nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Negativ beeinflusste Lebensmittel mussten entsorgt werden.

Burger King

Schillerstraße 3

60313 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Chapeau Feinkost

Europa-Allee 6

60327 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Mobiler Verkaufsstand: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es lag Mäusekot zwischen den Vorverpackungen, in der Verkaufstheke neben offenen Backwaren und auf dem Fußboden. An mehreren Stellen wurden Urinspuren und Laufspuren von Schadnagern festgestellt. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Verkaufsfläche war verunreinigt. Das Schneidebrett, mit dem Lebensmittel in Berührung kommen, war verunreinigt und schadhaft. Die Verpackungen waren verunreinigt. Kühltheke: Die Laufschienen der Schiebetüren und Innenflächen waren stark verunreinigt. Die Glasablagen der Kühltheke waren stark verunreinigt. Verkaufsraum/Theke: Die Etiketten für den Frischkäse lagen unmittelbar auf dem Lebensmittel, so dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Die Temperaturen der leicht verderblichen Lebensmittel waren teilweise zu hoch (>10°C). Die Innenflächen und Lüftungsgitter der Kühltheke waren verunreinigt. Die Tropfschale des Kaffeevollautomaten war verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Verkauf/Vorbereitung: Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Das Handwaschbecken war zum Kontrollzeitpunkt mit Gegenständen belegt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren (Lagerung von Petersilie im Müllsack). Die Aufschnittmaschine war stark verschmutzt.

Hilal Market

Bezirksstraße 35

35713 Eschenburg

Negativ beeinflusste Lebensmittel mussten entsorgt werden. Das vorrätige Obst und Gemüse war überwiegend verdorben. In der Kühltheke wurden viele abgelaufene Lebensmittel vorgefunden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum war teilweise ein Jahr überschritten.

„Bornheimer Dorfstadl“ der Stadl Betriebsgesellschaft mbH

Berger Straße 249

60385 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Armatur des Handwaschbeckens, das Abflussgitter/sieb des Handwaschbeckens, das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens, der Getränkekühltresen, die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine, der Spülarm in der Gläserspülmaschine und mehrere für den Ausschank bereitgehaltene Gläser/Trinkgefäße waren verunreinigt. Der Innenraum der Gläserspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Fritteuse, der Stabmixer, die Lüftungsschlitze des Plattengrills, der Kühltisch, sämtliche Bratpfannen, der Salamander, der Backofen, die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel, die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine und mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Die Unterseiten der Hängeregale wiesen starke Fettablagerungen auf. Die Aufsatzkühleinrichtung war schimmelähnlich verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.
Innenhof – Lagerbereich: Der Innenraum des Getränkekühlschrankes war verunreinigt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.

'Anjappar Chettinad Restaurant' der atg mobile GmbH

Kaiserstraße 41

60329 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Theke / Tresen: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war innen verunreinigt und verkalkt. Die Teile der Zapfhahnausläufe der Mango-Lassie Maschine, die abwechselnd mit Getränk und Luft in Berührung kommen, waren mit alten Rückständen verunreinigt. Der Innenraum und die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine war sehr stark verkalkt.

Wirtschaftsgang (Vorraum Küche): Der Fußboden war in den Eck- und Randbereichen mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Es wurden zudem Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden: Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Die Saladette war von außen, insbesondere auf der Arbeitsfläche, verunreinigt. Der Innenraum der Saladette war ebenfalls verunreinigt. Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt.

Küche: Mehrere gereinigte Bratpfannen waren verunreinigt und wurden ineinander gestapelt gelagert. Der Herd war verunreinigt und im Untergestell mit Transportschutzfolie behaftet. Die Fritteuse, der Mixtank und der dafür vorgesehene Deckel, der Teigkneter und die Kühltischinnenräume sämtlicher Unterbaukühlungen waren verunreinigt. Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel und mehrere Schneidebretter waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Unterschränke im Bereich der Verpackung sowie die unteren Regalböden waren mit Mäusekot verunreinigt. Es wurden außerdem gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut: Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt (Fischprodukt bei +20,6°C). Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten kühlpflichtigen Lebensmittel wurde ebenso überschritten (mariniertes Fleisch gemessene Temperatur +19,3°C und +19,7°C, Geflügelfleisch gemessene Temperatur +17,9°C, Garnelen gemessene Temperatur +12,4°C).

Spülbereich Küche: Die Geschirrspülbrause und die Armatur der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Die Innenräume der beiden Haubenspülmaschinen waren stark mit alten Rückständen verunreinigt.

Keller-Wirtschaftsgang: Im Bereich unter der Treppe wurden vermehrt Fraßspuren und Mäusekot vorgefunden.

Keller-Trockenlager: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot verunreinigt. Die Regale waren stellenweise mit Mäusespuren verunreinigt.

Keller-Lagerraum Spirituosen: Der Fußboden und der Fenster-Vorsprung war mit Mäusekot verunreinigt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 06.02.2024 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Restaurant Süleymann Usta

Gutenbergstraße 14

35037 Marburg

In einer Vielzahl von Räumen des Betriebs wurden erhebliche hygienische Mängel festgestellt. Ebenso wurden diese hygienischen Mängel an Einrichtungsgegenständen und Gerätschaften festgestellt.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)