Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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256 Einträge

Ergebnisse 31 bis 40 auf Seite 4

Pizzeria Atlas

Frankfurter Str. 15

65795 Hattersheim

1) Es wurde vorverpackte Lebensmittel (Getränkedosen, Getränketüten und Getränkeflaschen) ohne deutsche Kennzeichnung in Verkehr gebracht.
2) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und waren.
3) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem die maximal zulässige Höchsttemperatur für Hackfleischzubereitung und mariniertes Hähnchenfleisch überschritten wurde und in unmittelbarer Nähe von unverpackten Lebensmitteln erdbehaftete Kräuter- und Pflanztöpfe gelagert wurden.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Mängelbeseitigung festgestellt am: 18.06.2025 (teilweise)

Polnische Spezialitäten

Dresdner Ring 1

65239 Hochheim

1) Es wurde vorverpackte Lebensmittel ohne deutsche Kennzeichnung in Verkehr gebracht.
2) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht. Es fehlten zudem die notwendige Dokumentation der Reinigung und Desinfektion und eine aktuelle Dokumentation des Schädlingsmonitorergebnisses. Es wurden auch keine Kontrollen der Kühltemperatur durchgeführt.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Polnische Spezialitäten

Dresdner Ring 1

65239 Hochheim

1) Es wurde vorverpackte Lebensmittel, in diesem Fall "Mileko" und "O Smakku Oranzady", ohne deutsche Kennzeichnung in Verkehr gebracht.
2) Es wurden vorverpackte Lebensmittel, in diesem Fall "O Smakku Oranzady", in Verkehr gebracht, die eine fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung aufweisen.
3) Es wurden vorverpackte Lebensmittel, in diesem Fall "Pytek Kwiatowy", in Verkehr gebracht, die eine fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung aufweisen.

Betroffen waren die oben aufgeführten Lebensmittel.

Sushi Bar Geisha

Kronberger Str. 4

65812 Bad Soden

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und instandgehalten waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Reinigungsmittel wurden in Bereichen gelagert, in welchen mit Lebensmitteln umgegangen wird.
4) Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am: 29.04.2025

Tasty Day

Mergenthalerallee 77

65760 Eschborn

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und instandgehalten waren.
2) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens, des Mindesthaltbarkeitsdatums und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.
3) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem in der Tiefkühltruhe Lebensmittel unabgedeckt gelagert wurden.
4) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Vitamininsel

Hauptwache-Passage B-Ebene

60313 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Der Verkaufsbereich wurde behördlich geschlossen.

Metzgereifiliale Reitzel

Georg-August-Zinn-Straße 34

64823 Groß-Umstadt

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Niddafeld Schnitzelhaus

Huizener Str. 1

61118 Bad Vilbel

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/Bedingungen hergestellten/behandelten Lebensmitteln.

Namaste India

Jordanstraße 19

60486 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Küche: Es wurde ein Aufkommen an Stubenfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Keramikformen, die Türdichtung des Kühltisches, diverse Arbeitsutensilien, die Oberflächen am Gasherd, der Tandoori-Ofen, der Tellerschrank, die Arbeitsfläche, das Schneidebrett, das Vakuumiergerät, die Oberflächen der Hängeschränke, die Leiter, der Gewürzbehälter, eine Schüssel mit Fett und der Unterbau des Gasherdes. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Im Hängeschrank wurde eine verunreinigte Kartonage auf offenen Gewürzen gelagert. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat somit keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren zudem leer. Des Weiteren wurden Lebensmittelbehälter (Eimer gefüllt mit u. a. Paprika) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Im Kühltisch wurden Lebensmittel derart erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Schüsseln mit Lebensmittel wurden ineinander gestellt. Zudem wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten (Geschnittene Gurken, gemessene Temperatur + 18.8 °C; geraspelter Salat, gemessene Temperatur + 20.6°C).

Spülküche: Das Regal und die Armatur der Spüle waren verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Silikonfugen am Spülbecken waren mit Schwarzschimmel behaftet. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Im Spülbereich wurden außerdem leicht verderbliche Lebensmittel (gegartes Fleisch) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten (Gemessene Temperatur + 32.1 °C).

Bereich Kühlschränke: Der Tiefkühlschrank war verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Außerdem wurden tiefgefrorene Lebensmittel (rohes Fleisch) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Im Tiefkühlschrank wurden unverpackte Lebensmittel (Desserts) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Bar/Theke: Die Theken-Einrichtung sowie die Gläserspülmaschine waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Personaltoilette: Verunreinigt waren der Deckenlüfter, der Unterbau des Handwaschbeckens sowie teilweise die Wände. Das Handwaschbecken war ebenfalls verunreinigt und darüber hinaus nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Zudem fehlten am Handwaschbecken Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Auf dem Fußboden lagerten außerdem stark verunreinigte Bodenwischer.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 20.05.2025 waren die hygienischen Mängel zum großen Teil behoben.

Fleischhandel Bauer GmbH

Hilgersstraße 18

65203 Wiesbaden

Lastenaufzug: Der Türgriff war verunreinigt.

Verkauf mit Wareneingang (verpackte LM) und Warenausgang: Mehrere nicht genutzte Maschinen waren altverunreinigt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Ameisen festgestellt.

TNP-Lager: Der Türgriff war verunreinigt. Es wurden nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte in Lebensmittelbehältern aufbewahrt.

Hygieneschleuse mit Flur zur Vorbereitung/ Kommissionierung: Die Stiefelwaschanlage war nicht angeschlossen. Die Bürste wurde nicht mit Wasser oder einem Reinigungsmittel benetzt. Die Sohlenbürste war verschmutzt. Es wurden angelieferte, kühlpflichtige Lebensmittel auf dem Gang ohne Kühlung gelagert, sodass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Es wurde mehrfach beobachtet, dass Mitarbeiter in den reinen Bereich wechselten, ohne die Hygieneschleuse zu benutzen.

Kühlraum 2 (Südamerika, verpackte Ware): Die Silikonfugen zwischen den Decken- und Wandpaneelen und die Wand über dem Verdampfer waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die im Kühlraum gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Die Kennzeichnung mehrerer Lebensmittel wies auf eine Lagerung bei max. 2 °C hin, während die Kühlraumtemperatur 4 °C betrug.

Produktion (Hackfleisch, Fleischzubereitungen): Die Silikonfugen an der Decke waren schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Ausrüstungen (Schneidemaschine Marel V-Cut 160, Knochenbandsäge) wiesen neben frischen Produktresten auch alte, angetrocknete Anhaftungen auf, was auf eine nicht ausreichende Reinigung vor der aktuellen Benutzung schließen ließ. Auf dem erheblich altverschmutzten Untergestell des Arbeitstisches waren Lebensmittelbehälter mit unverpackten Lebensmitteln abgestellt worden. Es wurden unverpackte Lebensmittel unmittelbar auf Verpackungen gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch die Verpackungen war nicht auszuschließen.

Vakuumierbereich: Die Schränke, in denen u. a. Verpackungsmaterial aufbewahrt wurden, waren verunreinigt. Der Arbeitstisch, auf dem der Steaker benutzt wurde, war erheblich verunreinigt. Das Vakuumiergerät war im Bereich der Innenseite des Deckels erheblich verunreinigt. Der Steaker wies neben frischen Fleisch- und Fettresten auch angetrocknete Verunreinigungen auf, was auf eine nicht ausreichende Reinigung vor der aktuellen Benutzung hindeutete. Es wurden offen Lebensmittel direkt unter Reinigungsgerätschaften gelagert, sodass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Das für die Auslieferung vorgesehene Hackfleisch wies eine Temperatur von 4,8 °C auf.

Vorbereitung / Kommissionierung mit Wareneingang (umhüllt/ lose/ verpackt): Das Handwaschbecken und der Spender waren verunreinigt. Die Silikonfugen der Decke und der Wände sowie Stromkabel waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Das Messersterilisationsbecken war nicht in Gebrauch, obwohl Zerlegearbeiten stattfanden bzw. zeitnah stattgefunden hatten. Mehrere als gereinigt bezeichnete E2-Kisten waren verunreinigt.

Kühlraum 1 (teilw. lose Ware): Die Decke war stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Darunter wurden unverpackte Lebensmittel gelagert. Regale, in denen Kisten mit Lebensmitteln gelagert wurden, waren verunreinigt. Neben einer Lebensmittelkiste mit verpackten Lebensmitteln wurde eine Flasche mit einem Reinigungsmittel gelagert. Der Transportwagen für hängendes, nur teilweise umhülltes Fleisch war erheblich verunreinigt. Es waren mehrere Fleischhaken eines Wandgehänges verunreinigt. Auf der Tonne für den Sauerbraten wurden stark verschmutzte Messer gelagert. Mindestens eines der Messer war mit Blut benetzt, sodass davon ausgegangen werden muss, dass es mit offenen Lebensmitteln in Kontakt gekommen war. Die Spritzdüse des Wasserschlauchs, der in einem Raum eingesetzt wird, in dem mit unverpackten Lebensmitteln umgegangen wird, bestand nicht aus für Lebensmittel geeignetem Material (Gardena). Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war.

Trockenlager Keller: Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem erheblich verunreinigten Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Geräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Bedarfsgegenstände (Alu-Förmchen zum einmaligen Gebrauch) unter unhygienischen Bedingungen teilweise ohne Umhüllung aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.