Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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294 Einträge

Ergebnisse 31 bis 40 auf Seite 4

Sultan Market

Sandgasse 28

63065 Offenbach

Gravierende hygienische Mängel im Umgang mit frischen tierischen Lebensmitteln.

Aldi Filiale

Otto-Hahn-Straße 4

63128 Dietzenbach

Es wurden wiederholt erhebliche hygienische Mängel festgestellt. Dadurch waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr und nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Auf Grund der vorgefunden Hygienemängel, insbesondere der aufgefundenen Schadnagerausscheidungen wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb vorübergehend untersagt.

Chill Tea & More

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Es waren erhebliche hygienische Mängel festgestellt worden. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Unter anderem wurden im Bereich der Verkaufstheke auf dem Fußboden (insbesondere in den Rand- und Eckbereichen) und bei den Kühlaggregaten Schadnagerausscheidungen und Schmierspuren von Mäusen vorgefunden. Die Betriebsräume waren außerdem teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der vorgefundenen Hygienemängel und des augenscheinlichen Schädlingsbefalls wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb mit sofortiger Wirkung vorübergehend untersagt.

Joes Burger GmbH

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Es waren erhebliche hygienische Mängel festgestellt worden. Eine gründliche Reinigung und Desinfektion der betroffenen Bereiche war dringend erforderlich. Es wurde wiederholt ein Mäusebefall festgestellt.
Aufgrund der bei der 1. Nachkontrolle am 23.07.2026 noch immer vorgefundenen, erheblichen Hygienemängel wurden das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb mit sofortiger Wirkung vorübergehend untersagt.

Dell Taco Maxican Grill

Dotzheimer Straße 14-18

65185 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Grillstation: Die Schubladendichtungen des Kühltisches waren durch fettige, schmierige Ablagerungen stark verschmutzt. Der Innenraum des zweiten Kühltisches war durch schmierige, fettige Ablagerungen großflächig verschmutzt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit dunklen Fettrückständen stark verschmutzt. Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen mit älteren Lebensmittelrückständen verunreinigt. Der Kontaktgrill war von außen mit Fett- und Staubablagerungen stark verunreinigt.

Pizzabelegstation: Die Aufsatzkühleinrichtung war durch Mehl- und Staubrückstände verunreinigt. Die Pizzastraße war großflächig mit älteren angebrannten Lebensmittel- und Staubrückständen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Die Fleischsoße wurde auf einer Induktionsplatte auf dem Fußboden in einem offenen Topf zubereitet. Mehrere Mitarbeiter liefen während des Zubereitungsprozesses mit offenem Schuhwerk an der Fleischsoße vorbei.

Spülbereich: Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Eine beschädigte sowie stark verschmutzte Marmorplatte wurde im Spülbereich aufbewahrt. Die Geschirrspülmaschine war defekt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel war undicht. Die Geschirrspülbrause war mit gelblichen Ablagerungen verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Das Fenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. An der Waschvorrichtung für Lebensmittel fehlte eine Warmwasserzufuhr. Die Salatschleuder war schimmelähnlich verunreinigt.

Vorbereitungsraum: Der Arbeitstisch war durch dunkle Rußrückstände beschädigt. Der Wanddurchbruch wurde nicht verschlossen. Es fehlte ein Handwaschbecken. Die Fenster waren nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel mit gelblichen Teigrückständen verunreinigt.

Anlieferungsbereich: Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Der Regalwagen war mit Lebensmittel- und Staubrückständen großflächig verunreinigt.

Kühlraum: Die Verdampferschutzgitter waren mit Staubrückständen verunreinigt.

Personaltoilette: Der Netzstecker des Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Somit fehlte während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr.

Kühlraum: Die maximal zulässige Höchsttemperatur von -18 °C für die in der Tiefkühltruhe gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Bei diversen Kartoffelprodukten wurde eine Kerntemperatur von -11,1 °C gemessen.

Ferhat`s Foodtruck

Auf der Platte 3

35781 Weilburg

Schwerwiegende hygienische Mängel

Ferhat`s Foodtruck

Auf der Platte 3

35781 Weilburg

Wiederholte schwerwiegende hygienische Mängel

Imbissbetrieb "Pizzeria Latina"

Bahnhofstraße 48

35216 Biedenkopf-Wallau

Es wurde festgestellt, dass die vorgeschriebene arbeitstägliche Reinigung nicht oder nicht mit der nötigen Sorgfalt durchgeführt wurde. An den schwer zugänglichen Stellen in der Küche insbesondere unter den Einrichtungsgegenständen waren deutliche Schmutz- und Fettrückstände sichtbar. Der gesamte Fußboden war altverschmutzt. Maschinen und Küchengeräte waren ebenfalls altverschmutzt. Die Küchentür war dauerhaft zum Außenbereich geöffnet, so dass eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden konnte. Außerdem wurden Lebensmittel nicht sachgerecht aufbewahrt.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Ferhat`s Foodtruck

Auf der Platte 3

35781 Weilburg

Wiederholte hygienische Mängel

Lemongrass

Luisenstraße 17

65185 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Verkaufsraum: Das Fenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Mungobohnensprossen, welche kurz zuvor angeliefert wurden, wurden nicht zeitnah in die Kühlung verräumt und hatten während der Kontrolle eine gemessene Temperatur von 13,4° Celsius.