Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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268 Einträge

Ergebnisse 281 bis 268 auf Seite 29

Cafe Kosmol

Bischofsplatz 3-5

65549 Limburg

Im Zugangsbereich zum hinteren Teil des Gastraumes standen auf der rechten Seite am offenen Fenster mehrere Körbe mit Pralinen und Mutzengebäck offen ohne Schutz vor nachteiliger Beeinflussung.
Auf der linken Seite neben dem Treppenaufgang standen auf mehreren Tischen offen und ungeschützt Bleche mit u. a. Nugatringen und Mandelbrot.
Auf der Theke standen im Kopfbereich offen und ungeschützt auf zwei Blechen Croissants, Brötchen und Laugenbrezel.

Die Mängel wurden am Tag der Kontrolle behoben.

Rote Mühle

Rote Mühle 1

65812 Bad Soden

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und instand gehalten waren.

2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, die nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Yozora - 17

Rheinstraße 17

65185 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Spülbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit dunklen Ablagerungen stark verunreinigt. Mehrere Körbe der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Im Fußbodenbereich unter der Spülmaschine wurde großflächig Mäusekot festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel war schimmelähnlich verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war von außen stellenweise mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Die Türdichtung des Kühltisches war schimmelähnlich verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Für Reinigungsarbeiten wurde ein erheblich verunreinigter Bodenwischer verwendet. Der Deckenanstrich im Bereich der Abzugsanlage löste sich stellenweise ab. Mehreren Steckdosen fehlten die Abdeckungen, sodass die Elektroinstallationen sichtbar waren und eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion nicht möglich war. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Die Fenster und die Außentür waren nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. In der gesamten Küche wurden in den Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen großflächig Mäusekotreste festgestellt. Es wurde außerdem ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Lebensmittel (tiefgefrorene Garnelen) in Verpackungen aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Dadurch waren die Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung durch Frostbrand ausgesetzt. In der Decke befanden sich mehrere nicht verschlossene Löcher. Dem Eindringen von Schädlingen wurde so nicht ausreichend vorgebeugt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar.

Theke/Tresen: Eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen sowie Desinfektion war erforderlich. Die Innenböden des Kühltisches waren unter den Kühlschubladen stellenweise mit dunklen schmierigen Rückständen verunreinigt. Die Dichtungen des Kühltisch waren im Bereich der Schubladenöffnungen schimmelähnlich verunreinigt. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Thekenbereich wurden auf den Ablageflächen des Wandregals mehrere lebende Schaben festgestellt.

Tiefkühlung/Kühlung: Das Kondenswasser des Kühlaggregates wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt.

Lager: Im Kühlhaus wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Thunfisch Lion) mit abgelaufenen Verbrauchsdatum (24.06.2024) vorrätig gehalten.

Nahkauf Grigorakis

Bahnhofstraße 133

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren

Pizzeria Italia

Rheinstraße 42

63225 Langen

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren.
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Pizzeria Tramonto

Paul-Duden-Str. 27

65830 Kriftel

Es wurde ein Schadnagerbefall im Betrieb festgestellt. Darüber hinaus wurden sämtliche, der Produktion dienende, Räume nicht sauber und instand gehalten.

Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren dadurch einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt und wurden unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, behandelt und in Verkehr gebracht

Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wird und Schutz vor Kontamination gewährleistet ist.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 10.05.2024

Schaan GmbH & Co. KG Bäckereigroßbetrieb gegr. 1810

Bahnhofstraße 224

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Tasty Day

Mergenthalerallee 77

65760 Eschborn

Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, welche ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsstätte nicht ausreichend gereinigt war.

Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnte.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.


Mängelbeseitigung festgestellt am 21.03.2024