Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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336 Einträge

Ergebnisse 281 bis 290 auf Seite 29

CSS GmbH, Gaststätte Jagdhaus

Fasaneriestr. 104

63456 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u.a. im Küchenbereich) zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

Die hygienischen Mängel wurden zwischenzeitlich vollständig behoben.

Fast Food Fung China Imbiss

Amperestraße 1 c

64625 Bensheim

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.
Es waren Einrichtungsgegenstände (Servierwagen Geschirrkorb incl. der Spülmaschine u.a) teilweise stark verunreinigt. Es waren mehrere Gegenstände (Schneidebrett, Schaumkellen u.a.) mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, verunreinigt oder defekt.
Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Es wurde Personal beschäftigt, das beim Behandeln von Lebensmittel keine Schutzkleidung trug.
Ananas in Scheiben wurden in einer ungeöffneten Konservendose gelagert, deren Innenraum nicht beschichtet war.
Bei der Nachkontrolle am 30.10.2023 wurde festgestellt, dass die Grundreinigungsmaßnahmen vollzogen wurden.

Forum Döner und Pizza

Gehrener Ring 5

61130 Nidderau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholt Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So waren beispielsweise wiederholt Aus-rüstungsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt und es lagerten wiederholt Lebensmittelbehältnisse unmittelbar auf dem Fußboden des Kühlraums. Darüber hinaus wurde wiederholt keine ordnungsgemäße Handygiene eingehalten.

Die Mängel wurden zwischenzeitlich behoben.

My Döner 2

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall). Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Tandoori Restaurant

Alexanderstraße 52-56

60489 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es waren Einrichtungsgegenstände (Unterbauten der Arbeitstische) verunreinigt. Es waren Holzbretter, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, beschädigt. Tiefkühlschrank: Es wurden Lebensmittel (TK-Fisch) in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Das Handwaschbecken war zum Kontrollzeitpunkt mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Es wurde ein Kochtopf auf dem Fußboden gelagert. Es wurden im Kühlschrank leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt. Der Unterschrank war verunreinigt, auch mit Schadnagerkot-Schmierspuren. Theke/Tresen: Die Theken-Einrichtung (Unterbauten) war verunreinigt. Der Getränkekühltresen war verunreinigt. Die Türdichtung des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt. Es fehlten am Handwaschbecken im Thekenbereich die Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen. Der Abtropfbereich des Getränkekühltresens war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Eine sofortige Grundreinigung des gesamten Betriebes und sämtlicher Betriebsgegenstände wurde angeordnet.

Wiener Feinbäckerei Heberer GmbH

Ulmenstraße 26

63165 Mühlheim a.M.

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Mäusebefall). Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln durch diese Filiale bis auf Weiteres untersagt.

Zum Paradies

Auf dem Herzberg 1

63571 Gelnhausen

Es wurden zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln und in der gesamten Betriebshygiene festgestellt und dokumentiert.

Die hygienischen Mängel wurden mittlerweile vollständig behoben.

Das Glück. Gesund Essen GmbH

Ettesterstraße 10

64291 Darmstadt

1. Es wurden Reinigungsmittel unmittelbar neben Lebensmitteln gelagert.
(Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 10 i.V.m. §2 Nr. 2 LMRStV)

2. Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren.
(Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 8 LMRStV)

3. Die Kühleinrichtungen war im Innenboden des Kühltisches unter der Schublade schimmelähnlich verunreinigt.
(Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 i.V.m. §2 Nr. 5 LMRStV)

Bei der Nachkontrolle am 16.11.23 waren die Mängel zum größten Teil abgestellt.

Barhundert

Stiftstraße 34

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein starker Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Theke / Tresen: Die Thekeneinrichtungen (Griffe der Kühlungen / Türfanghaken /Eck- und Randbereiche), der Innenraum des Kühltresens, die Dichtungen des Kühltresens und der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens waren verunreinigt. Das Ventilatorschutzgitter des Kühltresens war schimmelähnlich verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist und verunreinigt. Der Unterschrank des Spülbeckens war mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren stark verunreinigt. Der Bereich unter und neben der Gläserspülmaschine war sehr stark verunreinigt. Der Innenraum der Gläserspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Die Arbeitsfläche im Bereich der Kaffeemaschine und der Unterschrank des DJ Pultes waren mit Mäusespuren (Kot und Urinspuren) verunreinigt. Der Tritthocker, auf dem mehrere Kisten Selters Wasser und Schweppes standen, war stark mit Mäusespuren (Kot und Urinspuren) verunreinigt. Die Regale und die Abstellfläche der Spirituosen sowie Gläser und der Unterschrank des Spülbeckens waren sehr stark mit Mäusespuren (Kot und Urinspuren) verunreinigt. Der Bereich um das Kühlaggregat war ebenfalls sehr stark mit Mäusespuren (Kot und Urinspuren) verunreinigt und es lag dort eine tote Maus. Es wurden zudem verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen.
Lagerraum Keller: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt und es lag dort vermehrt Mäusekot. Es wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet. Eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Der Bereich unter der Eismaschine war stark verunreinigt (u.a. mit Zigarettenstummeln). Die Regale und die darin lagerten Gegenstände waren verunreinigt und es wurden dort vermehrt Mäusespuren festgestellt (Kot und Urinspuren). Hinter dem Zigarettenautomaten lag eine tote Maus.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 20.10.2023 waren die Mängel behoben.

Gaststätte "Das Nudel Ding" der Cheng-Zhao GmbH

Kettenhofweg 64

60325 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ordnung und Struktur der Räume, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde aufgrund der gravierenden Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt.
Theke / Tresen: Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet. Eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Der Verdampfer der Kühltheke war verunreinigt. Das Kondenswasser des Kühlaggregates wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt (Offener Eimer). Die Kühltheke war schimmelähnlich verunreinigt. Der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens war verunreinigt/verschleimt. Zudem waren mehrere Einrichtungsgegenstände verunreinigt.
Küche: An allen Waschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Bratpfannen waren verunreinigt/verkrustet. Es wurden Lebensmittel nicht abgedeckt gelagert. Das Gitter der Belüftung und der Unterschrank waren verunreinigt.
Kühlraum: Das Regal war verunreinigt. Die Türdichtung, das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates und die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel nicht abgedeckt gelagert. Der Fußboden war verunreinigt, zudem sammelte sich Wasser auf dem gesamten Fußboden. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten hatten (Hackfleisch +7,1°C).
Spülküche: Die Geschirrspülmaschine war verunreinigt und verschleimt. Das Abwasserrohr (Siphon) des Doppelspülbeckens war verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt, zudem wurden die Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Der Fußboden war verunreinigt, zudem sammelte sich Wasser auf dem gesamten Fußboden.
Lagerräume (UG): Es wurden mehrere verschmutzte Maschinen im den Hygienebereichen gelagert. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren beschädigt. Mehrere Eimer waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) umhüllt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Der Betrieb wurde am 27.10.2023 wieder geöffnet, die hygienischen Mängel waren zum größten Teil behoben.