Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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274 Einträge

Ergebnisse 271 bis 274 auf Seite 28

Seecafé Italiano

Otto-Hahn-Str. 18

63456 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. In mehreren Betriebsbereichen war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet. Es wurden mehrere Lebensmittel (u. a. Reis und Garnelen) vorgefunden, die nach fertiger Zubereitung nicht so schnell wie möglich auf eine angemessene Temperatur abgekühlt wurden. Des Weiteren wurden Lebensmittel in verschmutzten blauen Gemüsekisten gelagert.

Pizzeria L‘Amore

Düdelsheimer Str. 38

63654 Büdingen

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/Bedingungen hergestellten/behandelten Lebensmitteln.
Mängel im Eigenkontrollkonzept nebst Dokumentation hierzu.

‘Paris Kaffee Kiosk‘

Hohenstaufenstraße 14

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Im Betrieb wurden erhebliche hygienische Mängel einschließlich eines starken Schabenbefalls festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der erheblichen hygienischen Mängel wurde eine Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebseinrichtungen angeordnet. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.

Theke / Tresen: In der Theke wurden vermehrt lebende und tote Schaben aufgefunden. Insbesondere unter der Getränkekühlung (Thekenkühlung) befanden sich vermehrt Schaben. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Fußboden und die Dichtungen der Getränkekühlungen waren verunreinigt. Die Wände waren mit alten Silikonresten teilweise verunreinigt. Die Getränkekühlungen waren von außen, innen und hinter den Lüftungsschlitzen verunreinigt und die Oberflächen waren klebrig. Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren schimmelartig verunreinigt. Zudem war das Handwaschbecken mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat somit keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

Küche: In der Küche wurden vermehrt lebende und tote Schaben aufgefunden. Schaben wurden auch an der Wand, den Einrichtungen und auf dem Fußboden festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand; der Fußboden war verunreinigt und sämtliche Ausrüstungen sowie die Einrichtung und die Füße der Einrichtung, die Versorgungsleitung und die Dunstabzugsanlage waren altverschmutzt.

Lager: Auf dem Fußboden wurde eine Schabe festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Regale waren verunreinigt und verstaubt. Außerdem wurden im Gefrierfach Eiswürfelbehälter unabgedeckt gelagert und auf den Eiswürfelbehältern lagen verpackte Lebensmittel. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Personaltoilette: Der gesamte Toilettenvorraumbereich (Standort Handwaschbecken) war sehr stark verschmutzt. Der Wandanstrich war verbraucht und ebenfalls stark verschmutzt. Auch hier wurde ein Schabenbefall festgestellt; auf dem Fußboden lag eine Schabe.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 13.05.20205 zum großen Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Yu Chang Lebensmittel GmbH

Silberstr. 19

65428 Rüsselsheim am Main

Kühlraum/Container
- Der Fußboden im rechten Kühlcontainer war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. In dem Kühlhaus wurden zum Teil unabgedeckte Lebensmittel gelagert. Durch die Luftzirkulation im Kühlhaus bestand die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel.

Produktion
- Mehrere Verstrebungen sowie der Antriebsmotor über dem offenen Produkt der Bohneneinweichmaschine waren verunreinigt sowie angerostet. Durch die Antriebsvibration der Maschine bestand die Möglichkeit, dass sich Verunreinigungen lösen und in das Produkt gelangen. Ferner waren die Kabelleitungen über dem offenen Produkt schimmelähnlich sowie durch Gespinste verunreinigt.
- Der Innenraum der Bohnenbrechmaschine, der üblicherweise mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, war mit schmierigen und teils grünen Ablagerungen verunreinigt.
- Die Rohrleitungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Diese befanden sich über den Maschinen, welche üblicherweise mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
- Die Streben-, Rand- und Eckbereiche der Anrührmaschine waren schimmelähnlich verunreinigt. Durch die Rotationen der Maschine lösten sich Verunreinigungen über dem offenen Lebensmittel. Des Weiteren waren offenliegende Kabelstränge schimmelähnlich verunreinigt.
- Der Spender für Einmalhandtücher war von unten durch Schmutzanhaftungen verunreinigt. Hierdurch konnte nicht ausgeschlossen werden, dass trotz Händewaschen Verunreinigungen an den Händen des Personals haften bleiben und diese im weiteren Arbeitsprozess mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
- Der gesamte Außenbereich, in dem Rohmaterialien sowie Lebensmittelbedarfsgegenstände (Siebe und Schüsseln) für den Produktionsprozess gelagert wurden, befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. In den Eckbereichen wurde Schädlingskot festgestellt.
- Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Es wurden Zwiebeln unmittelbar neben Salztabletten gelagert. Über den Zwiebeln befand sich Spinnengewebe.
- Im Außenbereich wurden verunreinigte Behälter, die üblicherweise für die Produktion von Lebensmitteln in der Produktion genutzt werden, ungeschützt gelagert.