Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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263 Einträge

Ergebnisse 261 bis 263 auf Seite 27

Afghan Supermarkt

Im Ziegelhaus 14 - 16

63571 Gelnhausen

Es wurden zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln sowie bei der Kennzeichnung vorverpackter und nicht vorverpackter Lebensmittel festgestellt und dokumentiert.
So wurden mehrere vorverpackte Lebensmittel ohne Kennzeichnung in deutscher Sprache in den Verkehr gebracht. Es wurden Backwaren, lose in Selbstbedienung, in den Verkehr gebracht, bei denen die Allergenkennzeichnung fehlte. Zudem fehlte eine ordnungsgemäße Kennzeichnung bei losen, in Selbstbedienung angebotenen Hühnereiern sowie bei losem angebotenem Obst und Gemüse. Es war außerdem in der Kühlzelle keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Dehmani Markt

Anton-Hehn-Straße 2

55246 Mainz-Kostheim

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Fischabteilung: Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt (bereits festgestellt am 18.11.2025). Auf Grund der zerschlissenen Oberfläche waren dunkle Ablagerungen in und auf den Oberflächen der Fischschneidebretter (festgestellt am 18.11.2025: Die Tischschneidebretter der Fischabteilung waren teilweise massiv mit gelblichen Verfärbungen verschmutzt). Es wurden erneut Fischereierzeugnisse mit Schmelzwasserkontakt im Verkauf bereitgehalten (bereits festgestellt am 18.11.2025). Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2°C für frischen Fisch wurde überschritten, eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht.

Kühlraum Obst & Gemüse: Das Verdampferschutzgitter war noch immer mit einer dicken Staubschicht verunreinigt (bereits festgestellt am 18.11.2025). Es stand unter anderem ein Blech mit nicht abgedecktem verzehrfertigem Kuchen in diesem Kühlraum). Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Es stand verzehrfertiger Kuchen ohne Abdeckung (Kuchenglocke oder ähnliches) in einem Kühlraum, in welchem die Lüfter des Verdampfers liefen. Die Schutzgitter des Verdampfers waren mit einer dicken Staubschicht verschmutzt. Es bestand die Gefahr, dass sich Schmutz vom Gitter löst und durch Luftverwirbelung auf dem offenen Kuchen niederschlägt.

Frischfleischabteilung: Der Hackblock wurde nicht hergerichtet. Es zeigten sich noch immer schadhafte Oberflächen. Dort können sich pathogene Bakterien und Keime einnisten, welche im Folgenden zur negativen Beeinflussung der auf diesem Hackblock bearbeiteten Lebensmittel führen kann (bereits festgestellt am 18.11.2025: Die Oberfläche des Hackblockes war nicht glatt und leicht zu reinigen).

Verkaufsraum: Es wurden wiederholt Lebensmittel (Brot) in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (bereits festgestellt am 18.11.2025).

Harput Restaurant

Wellritzstraße 9

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Fleischkühlhaus: Der Fleischkühlraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Metallwände waren teilweise mit altem Schmutz verunreinigt. Die Regale waren mit altem Schmutz verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden Lebensmittel mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) abgedeckt.

Zwischenkühlraum: Der Verdampfer war im Inneren verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war sehr stark schimmelartig verunreinigt. Es wurden diverse Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Fleisch-Verarbeitungsraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die stark verschmutzten Abfallbehälter (Mülltonnen 120 L) standen in der Produktion. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Der Fleischwolf war von außen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt. Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Schmelzwasser floss von den gestapelten verschmutzten E2-Kisten auf die Fleischwaren. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt.

Spülküche mit Kochbereich: Der gesamte Herd war stark mit altem Schmutz verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren sehr stark mit Fettrückständen verunreinigt. Die Wandbereiche und die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Es wurden in der Spülküche kalt angesetzte Soßen (Knoblauch-, Joghurtsoßen) unter unhygienischen Zuständen hergestellt (unreiner Raum). Diese Herstellung wurde zwischen schmutzigem Geschirr und verschmutzten Bedarfsgegenständen durchgeführt.

Gefrierraum: Der gesamte Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen (Paletten) stark mit alten Lebensmittelresten stark verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt tiefgefroren gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel durch Gefrierbrand war nicht auszuschließen.

O+G Kühlraum Zugang Hinterhof Keller: Der Fußboden war verunreinigt. Die Decke vor dem Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.

Bäckereiabteilung: Die Teigrund- und Langwirkmaschine war mit altem Schmutz verunreinigt.

Trockenlagerraum: Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.