Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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277 Einträge

Ergebnisse 261 bis 270 auf Seite 27

Indigo

Taunusstraße 17

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen. Die Kontrolle erfolgte aufgrund einer Verbraucherbeschwerde.

Ramen Jun

Fahrgasse 89

60311 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall im Bereich Theke festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde bei der Nachkontrolle am 09.04.2024 behördlich geschlossen.

DO & CO Frankfurt GmbH

Langer Kornweg 38

65451 Kelsterbach

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Kerimler Markt

Frankfurter Straße 47

63263 Neu-Isenburg

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel (offene Lebensmittel, Fleisch) einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
Aufgrund der vorgefundenen Hygienemängel und des augenscheinlichen Schädlingsbefalls durch Mäuse wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von offenen Lebensmitteln und Fleisch aus dem Servicebereich vorübergehend untersagt.

Restaurant Melis

Markgrafenstraße 1

60487 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Bereich der gesamten Showküche befand sich Mäusekot auf dem Fußboden und in den Einrichtungsgegenständen. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsstätte, aller Oberflächen und Einrichtungsgegenstände angeordnet. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Zubereitung Frühstück: Auf dem Fußboden befand sich Mäusekot. Der Kühltischinnenraum (Wände, Decke, Boden, Ventilatorschutzgehäuse) war verunreinigt; in dem verunreinigten Kühltisch wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die Schubladendichtungen des Kühltisches sowie die Behälter und Auslässe der Softdrinkspender waren schimmelähnlich verunreinigt; eine Kontamination der darin befindlichen Getränke konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Verunreinigt waren zudem die Randbereiche (innen und außen) der Ayran-Maschine und der Tassenwärmer (Oberseite der Siebträger Kaffeemaschine) sowie die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war verunreinigt und verkalkt. Mehrere gereinigte Teekannen waren innen nass. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr, zudem fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Spülbereich: Auf dem Fußboden befand sich Mäusekot. Mehrere vermeintlich gereinigte Holzbretter zur Präsentation des Frühstückes waren mit Lebensmittelresten verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem schleimigen und stellenweise schimmelähnlichen Belag verschmutzt. Ein roter Spülkorb war stark verschmutzt.

Backstube: Auf dem Fußboden befand sich Mäusekot. Auf den Regalbrettern befand sich Mäusekot unmittelbar neben Brötchenkörben und Holzbrettern, die als Teller dienten. Auf dem Untergestell unter der Teigausrollmaschine befand sich Mäusekot unmittelbar neben weißen Kunststoffkisten, in denen Teigrohlinge gelagert wurden. Auf einem Rollbrett, auf dem Mehlsäcke gelagert wurden und in den inneren Verstrebungen des Arbeitstisches befand sich ebenfalls Mäusekot. Der Kühltischinnenraum und die Teigausrollmaschine waren verunreinigt. Die schwarze Styroporkiste zur Aufbewahrung des Brotes war innen verunreinigt. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage des Backofens und die Aufsatzkühlung (Kühlwanne und Boden über der Arbeitsfläche) waren verschmutzt. Die Türdichtungen und Dichtflächen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Pizzaschießer wurde auf einer verunreinigten Oberseite des Etagenofens gelagert.

Kleine Vorbereitung: Auf dem Fußboden und im Unterbau der Theke befand sich Mäusekot.

Theke / Tresen /Showküche: Auf dem Fußboden befand sich Mäusekot. Die Dunstabzugsanlage und die Halterungen des Ablagebrettes hinter dem Kochfeld waren verunreinigt. Diverse Kühlschränke und Kühlvitrinen waren ebenso verunreinigt und die Dichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Die schwarze Styroporkiste zur Aufbewahrung des Brotes war innen verunreinigt. Der Unterbau der Fritteuse war stark verfettet.

Küche / UG: Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine, der graue Spülkorb und der Innenraum des Hängeschrankes waren verunreinigt. Die Granitarbeitsfläche, insbesondere angrenzend zum Spülbereich, war von unten verunreinigt. Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war mit alten Fettrückständen verunreinigt.

Kühlraum / UG: Der Fußboden, die Wände, die Decke und die Regale waren verunreinigt. Das Türblatt war außen und innen verunreinigt. Die Türdichtung und die Dichtflächen waren schimmelähnlich verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 27.02.2024 waren die Mängel behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

‚Café an der Hauptwache‘ der HW Gastronomie GmbH & Co. KG

An der Hauptwache 15

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren durch den Schaben- und Mäusebefall so verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Theke/Tressen: Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet; eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Der Bereich um das Kühlaggregat und das Aggregat selbst waren verunreinigt. Der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens, der Unterschrank der Doppelspüle, der Grundstoffbehälter und der Bereich um die Cocktailanlage waren ebenso verunreinigt. Der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Unterschränke der Theke waren teilweise verunreinigt.

Theke / Tresen Spülbereich: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lagerbereich (Hinterraum / Aufzug): Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund einer Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Schankanlage Bierkühler: Der Lüfter der Fasskühlbox war verunreinigt.

Küche 1.OG: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Mehrere Einrichtungsgegenstände (Kochgruppe) waren verunreinigt / verfettet. Die Arbeitsfläche war an der Unterseite verunreinigt.

Spülbereich Küche 1.OG: Der Deckenanstrich löste sich stellenweise ab.

Kühlraum Küche 1.OG: Das Verdampferschutzgitter und der Ablaufschlauch des Verdampfers waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Theke / Tresen 1.OG: Der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens war verunreinigt. Mehrere Unterschränke der Theke waren mit Mäusespuren (Kot, Urin und Fraßspuren) verunreinigt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Schaben) wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 06.04.2024 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Schaan GmbH & Co. KG Bäckereigroßbetrieb gegr. 1810

Schweizer Straße 47

60594 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Betriebsräume und Gegenstände angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Yalcinkaya Gewürzhandel GmbH

Lilienthalstr. 23

64625 Bensheim

Am 17.04.2024 wurde die Betriebsstätte im Rahmen einer Plankontrolle
lebensmittelrechtlich überprüft.
Die allgemeine Betriebshygiene musste erneut als nicht ausreichend beurteilt werden. In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden:
Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen bzw. Lebensmittel
gelagert wurden (Produktion, Lagerräume), befanden sich in keinem aus-reichenden hygienischen Gesamtzustand. Mehrere Ausrüstungs- sowie Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt sowie teilweise schadhaft. Gerätschaften und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen (Behälter, Abfüllmaschinen) befanden sich in einem unsauberen Zustand. Die Ordnung und Struktur in den Räumlichkeiten musste als nicht ausreichend beurteilt werden. Sofortige Reinigungsmaßnahmen wurden mündlich angeordnet. Eine Nachkontrolle erfolgte am 02.05.2024

Bäumsche am Bahnhof GmbH

Europaplatz 3

63225 Langen

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Weller Vertriebs GmbH & Co. KG

Limescorso 8

60439 Frankfurt am Main

Verkauf: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf einem Stikkenwagen, auf welchem mehrere Bleche mit Brötchen gelagert wurden, befand sich Mäusekot auf den Halteschienen der Bleche. Unter den Einrichtungen wurden an mehreren Stellen Mäusekot und Fraßspuren vorgefunden. Im Unterbau der Theke und einer Schublade befand sich ebenfalls Mäusekot. Der Raum war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Auslauf des Kaffeevollautomaten und der Getränkekühltresen waren verunreinigt, die Unterschränke waren teilweise innen verunreinigt und der Motorraum der Saladette war innen hinter dem Lüftungsgitter verunreinigt. Die Blecheinschübe unter dem Backofen waren verschmutzt. Der Gärschrank war innen stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Die Türdichtung des Milchkühlers des Kaffeevollautomaten war stark verunreinigt. Mehrere Thekenplatten waren schadhaft und abgesplittert. Auch die Glasregalböden waren stellenweise schadhaft und abgesplittert. Es wurden zudem Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen (Belegte Brötchen mit Ei und Tomate +10,8°C, Belegte Brötchen mit Putenbrust +10.1°C, Belegte Brötchen mit Frikadelle +9,7°C).

Spülbereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf dem Fußboden befand sich stellenweise Mäusekot. Der Raum war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Spender für Flüssigseife, der Warmwasserspeicher und die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Spülarm in der Geschirrspülmaschine war verschmutzt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verkalkt und verschmutzt.

Vorbereitung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Raum war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlschrankes war verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Der Farbanstrich des Deckels der Tiefkühltruhe war beschädigt.

Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Unterbau des Backofens befand sich lose Isolierung und auf dem Fußboden und Wandvorsprüngen befand sich stellenweise Mäusekot. Der Raum war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 05.03.2024 waren die Mängel größtenteils behoben.