Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Weller Vertriebs GmbH & Co. KG
Limescorso 8
60439 Frankfurt am Main
Verkauf: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf einem Stikkenwagen, auf welchem mehrere Bleche mit Brötchen gelagert wurden, befand sich Mäusekot auf den Halteschienen der Bleche. Unter den Einrichtungen wurden an mehreren Stellen Mäusekot und Fraßspuren vorgefunden. Im Unterbau der Theke und einer Schublade befand sich ebenfalls Mäusekot. Der Raum war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Auslauf des Kaffeevollautomaten und der Getränkekühltresen waren verunreinigt, die Unterschränke waren teilweise innen verunreinigt und der Motorraum der Saladette war innen hinter dem Lüftungsgitter verunreinigt. Die Blecheinschübe unter dem Backofen waren verschmutzt. Der Gärschrank war innen stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Die Türdichtung des Milchkühlers des Kaffeevollautomaten war stark verunreinigt. Mehrere Thekenplatten waren schadhaft und abgesplittert. Auch die Glasregalböden waren stellenweise schadhaft und abgesplittert. Es wurden zudem Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen (Belegte Brötchen mit Ei und Tomate +10,8°C, Belegte Brötchen mit Putenbrust +10.1°C, Belegte Brötchen mit Frikadelle +9,7°C).
Spülbereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf dem Fußboden befand sich stellenweise Mäusekot. Der Raum war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Spender für Flüssigseife, der Warmwasserspeicher und die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Spülarm in der Geschirrspülmaschine war verschmutzt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verkalkt und verschmutzt.
Vorbereitung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Raum war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlschrankes war verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Der Farbanstrich des Deckels der Tiefkühltruhe war beschädigt.
Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Unterbau des Backofens befand sich lose Isolierung und auf dem Fußboden und Wandvorsprüngen befand sich stellenweise Mäusekot. Der Raum war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 05.03.2024 waren die Mängel größtenteils behoben.