Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Bitte beachten Sie die Hinweise und Erklärungen auf der ThemenseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster

Symbol - Feld leeren
Symbol - Feld leeren

236 Einträge

Ergebnisse 261 bis 236 auf Seite 27

Restaurant Waldgeist

Schlossstraße 70

65719 Hofheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

3) Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.

4) Es wurde eine Vielzahl von Lebensmitteln vorgefunden, deren Mindesthaltbarkeitsdatum schon länger abgelaufen war.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmitteln.


Mängelbeseitigung festgestellt am 25.07.2024 (hygienische Mängel größtenteils)

Speisegaststätte "Café 1900"

Barfüßerstr. 27

35037 Marburg

Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurden Proben von einzelnen Komponenten einer hergestellten Speise entnommen und zur Untersuchung an den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor weitergeleitet. Dort wurde festgestellt, dass in allen Komponenten der Speise ein sehr hoher Gehalt an aeroben mesophilen Keimzahlen und in den einzelnen Komponenten zusätzlich mikrobiologische Verunreinigungen nachgewiesen wurden.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches

Melis Kebaphaus

Am Dorfgarten 1

60435 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet.

Restaurant Mediterranean Golf Club Bensheim

Außerhalb 56

64625 Bensheim

In Räume in denen mit Lebensmittel umgegangen bzw. gelagert werden, wurden Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigung festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen. (Konkret: Theke, Produktion/Küche, Spülbereich, Vorbereitung/Nebenraum, Bierkühlhaus)
Die oben genannten Räume befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, Wände und Böden waren teils stark verunreinigt.
Die Eiswürfelmaschine wies deutliche Kalkablagerungen auf, die mit einem rötlichen Schmierfilm überzogen waren. Der Herd war im oberen
Bereich mit stark mit „bräunlich-schwarzen“ Fettanhaftungen verunreinigt. Die Arbeitstische in der Spülküche und in der Vorbereitung waren verunreinigt. Die Fritteuse war im Inneren stark mit eingebrannte Fett- und Frittierreste behaftet. Als Arbeitsfläche wurden übereinandergestapelte Kunststoffkisten mit einer Metallplatte verwendet, die schmierige Altschmutzanhaftungen aufwies.

Kassan Supermarkt

Fischbacher Straße 4

65197 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Fleischtheke: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Türdichtungen des Kühltresens waren mit rötlichen schimmelähnlich Ablagerungen verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigtes und muffig riechendes Wischtuch verwendet. Die Waage war großflächig mit schmierigen und fettigen Rückständen verunreinigt. Der Innenraum des Kühltresens war mit schmierigen, ange-trockneten Lebensmittelrückständen großflächig verunreinigt. Die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel war undicht. Der Fußboden war unter der Waschvorrichtung mit dunklen, schmierigen Wasserlachen verunreinigt. Der Fußboden war mit Pappkarton ausgelegt. Eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Die Lochscheibe des Fleischwolfes war mit älteren, angetrockneten Fleischrückständen verunreinigt. Die Knochenbandsäge war an der Unterseite mit angetrockneten, gelblichen Fleischrückständen verunreinigt. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Die Hackblockfläche wies erhebliche Fugen und Risse auf. Der Lebensmittelabfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurden Parüren und Abschnitten von Geflügel bei Zimmertemperaturen in einem nicht verschlossenen Abfallbehälter gelagert. Es wurden ein Speckkäferbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Schmeißfliegen festgestellt. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Lammfüße) bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krank-machender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Es wurden unverpackte Lebensmittel mit Textiltüchern abgedeckt. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Frisches Geflügelfleisch wurde mit einer stark verunreinigten und muffig riechenden Stoffschürze abgedeckt.

Kühlraum: Die Türschwelle war mit einem stark verschmutzten Handtuch ausgelegt, sodass Schmutz- und Feuchtigkeitsansammlung nicht vermieden wurden. Die Wandflächen in Bereich des Kühlaggregats waren teilweise mit Bauschaum verunreinigt. Der Fußboden war mit fettigen und schmierigen Fleischsaftrückständen verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.

Verkaufsraum: Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Des Weiteren wurde ein auffällig muffiger Geruch im Innenraum festgestellt.

Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Toilettendeckel war beschädigt. Die Ordnung und Struktur des Bereiches war mangelhaft. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Für das Handwaschbecken war kein Spender mit Desinfektionsmittel zum Desinfizieren der Hände vorhanden.

Lagerbereich: Die Ordnung und Struktur des Raums unterhalb des Büros war mangelhaft.

Mec Pizzeria & Kebaphaus Venezia

Poststraße 21 b

65191 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Pizzastation: Die Rohrleitung (Dunstabzug/Lüftung) war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Arbeitstisch war verunreinigt. Das Handwaschbecken war verunreinigt. Der gesamte Pizzaofen war allgemein mit altem Schmutz verunreinigt. Die Regalböden waren verunreinigt. Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt. Für das Handwaschbecken wurde ein ver-unreinigtes Textiltuch anstelle von Einmalhandtüchern verwendet. Eine hygienische Händetrocknung war daher nicht möglich. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Der Teigkneter war verunreinigt. Die Pizzaformen waren verunreinigt.

Dönergrillstation: Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt. An der Einrichtung wurde die Transportschutzfolie nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Der Gasherd war mit Aluminiumfolie ausgelegt, eine angemessene Reinigung war nicht möglich. Das Holzschneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war.

Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wände waren stellenweise beschädigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war defekt (lose). Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. An der Einrichtung wurde die Transportschutzfolie nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Das Fenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Der Teigkneter war verunreinigt.

Lager Hinterhof links und rechts (Doppelgarage): Die Tiefkühltruhen waren stark vereist. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Innenraum der Fasskühlschränke waren verunreinigt. Die Garagentore schlossen nicht vollständig bündig mit dem Torrahmen ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde. Die Ordnung und Struktur des Raumes, in dem Le-bensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Die Garage eignete sich nicht zur Herstellung von Lebensmitteln. Es wurde trotz Untersagung zum wiederholten Male eine benutzte Aufschnittmaschine und ein benutzter Gemüsehobel vorgefunden. Das Rührgerät war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Das Rührgerät war beschädigt. Die Oberflächenlackierung löste sich ab. Es waren Lebensmittel in einer ungeeigneten Verpackung/Umhüllung eingefroren (die Verpackungen waren nicht verschlossen).

Personaltoilette: Obwohl mit Lebensmitteln umgegangen wurde, war die angrenzende Toilette (Gästetoilette) unmittelbar zugänglich, ein entlüftbarer Vorraum fehlte (die Tür war entfernt worden).