Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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336 Einträge

Ergebnisse 261 bis 270 auf Seite 27

Der Bäcker Eifler

Frankfurter Straße 86 - 90

63263 Neu-Isenburg

hygienische Mängel

"Sorihashiya Ramen" der J.P. Factory GmbH

Moselstraße 25

60329 Frankfurt am Main

Servicestation: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Unterschrank und der Getränkekühlschrank waren verunreinigt.
Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Unterschrank und der Hängeschrank waren verunreinigt. Der Kühlschrank war angerostet und verunreinigt. Sämtliche Regale waren verunreinigt. Der Herd, die Dunstabzugsanlage, der Spender für Flüssigseife, der Spender für Einmalhandtücher, der Kühltisch, der Innenboden des Kühltisches (unter den Kühlschubladen), die Türdichtung des Kühltisches und die Arbeitsfläche waren verunreinigt.
Spülküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war verkalkt.
Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Tiefkühltruhe war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) abgedeckt. Die Oberfläche der Tiefkühltruhe war äußerlich verunreinigt
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 17.11.2023 waren die Mängel nur teilweise behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet. Am 20.11.2023 waren die Mängel komplett beseitigt.

7 Days Lebensmittel

Moselstraße 1 – 7

60329 Frankfurt am Main

Das in dem Betrieb "7 Days Lebensmittel" entnommene Lebensmittel "Helmbohne (Seem)" wurde durch das Hessische Landeslabor hinsichtlich der Überschreitung der Höchstmenge an Pflanzenschutzmitteln beanstandet. Der festgestellte Gehalt der Pflanzenschutzmittel Dimethoat, Metalaxyl und Propargit hat auch unter Berücksichtigung einer erweiterten Messunsicherheit von 50 % die geltende Höchstmenge gesichert überschritten.

Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 396/2005 i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

Avocateur GmbH

Oeder Weg 52 - 54

60318 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Die Getränkekühlschränke waren stellenweise angerostet und verunreinigt. Der Geschirrspülkorb stand direkt auf dem verunreinigten Fußboden. Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren verunreinigt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Die Avocadohälften im Kühlschrank wurden unabgedeckt gelagert. Die Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens war mit älteren Getränkerückständen verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Küche: Die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Fritteusen waren verunreinigt. Die Heizkörper der Fritteusen waren mit Frittierresten verunreinigt. Das Warmhaltegerät war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens war verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Die Innendecke des Mikrowellengerätes war verunreinigt. Der Kühlschrank war verunreinigt. Der Hamburger-Brötchen-Toaster war verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Spülküche: Die Geschirrspülbrause war beschädigt und verunreinigt. Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Mehrere Körbe der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Sämtliche Bratpfannen waren angerostet und ineinander gestapelt. Der Tischdosenöffner war verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Personal (Vorraum Personaltoilette): Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Stubenfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Keller - Lager: Kühlraum: Es wurde festgestellt, dass Lebensmittel auf dem Boden gelagert wurden, die normalerweise während des Arbeitsprozesses auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Diese Praxis birgt das Risiko, dass Keime während des weiteren Arbeitsprozesses auf die Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 07.11.2023 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Bäckerei Heidinger

Eschborner Landstraße 125

60489 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Mehlmotten/Lebensmittelmotten und an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Vorbereitung/Scherbeneis: Die Scherbeneis-Tonne war verunreinigt (auch die Scherbeneistonne in der Produktion/Teigmacherei). Die Scherbeneismaschine war beschädigt (Wasser tropfte auf den Fußboden) und im Innenbereich verunreinigt (Auswurf).
Produktion/Teigaufbereitung: Der Hängeschrank war verunreinigt. Das Gerät/Maschine „RUSTICA RUND" war verunreinigt, auch mit Gespinsten/Motten. Die Teigteil- und Wirkmaschine war beschädigt (Materialteile lösten sich ab). Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt (Backformen).
Produktion/Teigmacherei: Der kleine Teigkneter war verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt (Mehle, Kakao etc). Der Arbeitstisch war verunreinigt (auch mit Spinnenweben etc.)
Kühlraum/Gärunterbrecher K5: Das Kühlaggregat und die Ventilatorschutzgitter waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Unmittelbar unter den stark verunreinigten Kühlaggregaten wurden Lebensmittel (Teiglinge) gelagert.
Kühlraum K6: Die Türdichtung und die Türschwelle waren verunreinigt. Es wurden verzehrsfertige Lebensmittel unabgedeckt gelagert (Gebäck/Amerikaner).
Produktion/Plunderaufbereitung: Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war ebenso verunreinigt (zudem starker Fruchtfliegenbefall). Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt.
Ofenbereich: Die Beleuchtung (Decke) war durch Insekten verunreinigt. Die Schutzabdeckungen der Beleuchtung waren zudem beschädigt. Der Deckenanstrich löste sich stellenweise ab. Unmittelbar darunter wurden Geräte betrieben. Die Versorgungsleitungen an der Decke waren ebenso beschädigt; Materialteile lösten sich ab. Unmittelbar darunter wurden Stikkenwagen bereitgestellt. Die Brotabzieher waren verunreinigt.
Konditorei/UG: Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert (Kuvertüre). Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Unterbauten Spüleinrichtung). Die Geschirrspülbrause war ebenfalls verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war beschädigt.
Kühlraum K7: Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert [Verzehrsfertige Kuchen (Donauwelle) wurden in verunreinigten Stikkenwagen gelagert].
Tiefkühlraum K10: Die Türdichtung war beschädigt und schimmelähnlich verunreinigt.
Kühl-Tiefkühlraum K11: Die Türdichtung war verunreinigt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert (Nussecken).
Trockenlager/UG: Die Säcke (Weizenkeim-Ferment) waren stark mit lebenden und toten Motten und Motten-Larven verunreinigt.
Lagerraum/Mehlsilo: Eine Vielzahl an toten Motten wurde vorgefunden.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Centro Gallego

An der Staufenmauer 14

60311 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Innenraum der Getränkekühlung war schimmelähnlich verunreinigt. Die Unterbauschränke waren verunreinigt. Die Kaffeemaschine war verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt. Der Behälter der Kaffeemühle war verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine (Hoshizaki) waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Der Innenraum der Gläserspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Küche: Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war verschmutzt und wies an einigen Stellen Fetttropfen auf. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Bratpfannen waren verschmutzt und wurden unsachgemäß übereinander gestapelt. Das Hängeregal wies an der Unterseite eine starke Fettverschmutzung auf. Die Behälter für die Kochutensilien waren verunreinigt. Der Eierschneider war verunreinigt. Der Fischkühlschrank war verunreinigt. Der Teigschaber war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Keller – Vorbereitung: Es wurde ein Schaben- und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Kühlschrank war verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Die Bratpfannen waren verunreinigt und ineinander gestapelt. Das weiße Kunststoffschneidebrett war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter (u.a. Pflanzenöl) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt. Die Zwischendruckregler der Zapfanlage waren schimmelähnlich verunreinigt.
Keller - Theke / Tresen: Der Fußboden im Speiseaufzug wies eine starke Verschmutzung auf. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Innenraum des Kühltresens war verunreinigt.
Keller – Spülküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
1. Stock Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Kaffeemaschine war verunreinigt. Der Bohnenbehälter der Kaffeemühle war verfettet und stark verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die meisten hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 08.11.2023 behoben.

Patisserie de l'Arabie

Hardenbergstraße 15

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): In allen Betriebsbereichen konnte ein sehr starker Schadnagerbefall festgestellt werden. Auf dem Fußboden, in und auf den Einrichtungen und auf Lebensmitteln lag Mäusekot. Es wurde zudem ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde eine Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebseinrichtungen angeordnet und das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen wurde dem Betreiber untersagt. Zudem wurde eine sofortige Untersagung der Lagerung von Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen angeordnet.
Verkaufsraum: Es wurde ein massiver Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden, in und auf den Einrichtungen und auf mehreren Lebensmittelverpackungen lag Mäusekot. Die Oberflächen, insbesondere Versorgungsleitungen und Elektrokabel waren stark mit Mäuseurin verunreinigt. Auch Fraßspuren wurden festgestellt. Die Verpackungsmaschine war verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist.
Spülküche/Umkleide/Büro: Mehrere Einrichtungsgegenstände und die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen waren verunreinigt.
Lagerbereich: Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Rattenkot, Mäusekot, Fraßspuren).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 09.11.2023 zum großen Teil behoben und der Betrieb wurde wieder eröffnet.

Restaurant "Medina Steaks & More" der YA' MEDINA GmbH

Berliner Straße 10

60311 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Mäusekot auf dem Fußboden, Mäusekot auf der Einrichtung/Ablage). Die Eiswürfelmaschine (Crushed ice) war verunreinigt. Mehrere Einrichtungen waren verunreinigt. Zudem waren mehrere Getränkeflaschen verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine und der Kühltisch waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Küchenpass: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall und ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten (Abortfliegen) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Unterschrank, der Besteckkasten und der Mayo-& Ketchupspender waren verunreinigt.
Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Mäusekot auf der Arbeitsfläche, Mäusekot auf dem Fußboden, Mäusekot auf einem gerenigtem Teller im Schrank, Mäusekot an der Rückseite des Dry age Schrankes). Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Die Schublade (darunter und dahinter, sowie die Seitenwände) der Arbeitstische waren verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten:
• Geflügel +10,4°C
• Rindfleisch +11,4°C
• Lachs +15°C
• Garnelen +15,1°C
Das Bedienfeld des Backofens, der Kühltisch und mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt. Der Deckel der Saladette, das Mikrowellengerät und die Bain-Marie waren verunreinigt. Die Bratpfannen waren stark verunreinigt und verkrustet.
Spülküche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Die Geschirrspülbrause und die Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Tischdosenöffner, die Saftpresse und der Stabmixer waren verunreinigt. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Kühlschrank, die Fritteuse und die Salatschleuder waren ebenfalls verunreinigt.
Flur UG: Es wurde ein Mäusebefall und ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Trockenlager/Teigvorbereitung: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Teigkneter, die elektrische Knochenhandsäge und die untere Ablage des Arbeitstischs waren verunreinigt.
Lager: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Lagerbereich/Aufzug: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall und ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Tiefkühltruhe war im Innenbereich schimmelähnlich verunreinigt und stark vereist. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Die Oberfläche mehrerer Einrichtungsgegenstände war verschmutzt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert.
Kühlraum Gemüse UG: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Wände und das Regal waren schimmelähnlich verunreinigt.
Kühlraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Beleuchtung war schimmelähnlich verunreinigt (es befanden sich offene Lebensmittel unterhalb der schimmelähnlich verunreinigten Beleuchtung). Es wurden Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates, die Decke und die Wände waren ebenfalls schimmelähnlich verunreinigt.
Fettabscheider/Reinigungsgegenstände: Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Kellerbereiche: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 04.11.2023 zum größten Teil behoben.

REWE 0644 40 0257 der REWE Markt GmbH

Textorstraße 31

60594 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In der Außenfassade befanden sich diverse Löcher und Spalten, die bereits vom Schädlingsbekämpfer als mögliche Schädlingswege aufgezeigt wurden. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel samt Schädlingsbefall wurde dem Betreiber eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der verunreinigten Bereiche angeordnet.
Verkauf (Markt)/ Chips/ Flips/ Knabberzeug/ Kekse: Auf dem Fußboden unter den Regalen befand sich Mäusekot. Auf dem Fußboden unter dem Regal mit Grissini befand sich eine verwesende Maus. Die untersten Regalböden im Bereich der Keksregale waren verstaubt, zudem befand sich dort Mäusekot zwischen verschiedenen Kekspackungen. Die untersten Regalböden im Bereich der Chips/ Flips waren verunreinigt. Auf den Regalböden im Bereich der Chips/ Flips befanden sich Mäusekot und Fraßspuren. In einem Umkarton mit Erdnuss Donuts Caramell befanden sich vermehrt Mäusekot und -fraßspuren. In einem weiteren Umkarton befand sich eine komplett leer gefressene Tüte Erdnuss Donuts Caramell. In dieser befanden sich weitere Mäusekot und -fraßspuren.
Verkaufsbereich (Markt)/ Obst- und Gemüseabteilung: Auf dem Fußboden hinter und unter den Regalen befand sich Mäusekot. Auf den Fensterbänken hinter den Verkaufsregalen befand sich ebenso Mäusekot.
Verkaufsbereich (Markt)/ Cerealien: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Auf dem Fußboden unter den Cerealienregalen befand sich Mäusekot.
Verkauf (Markt)/ Konfitüre: Auf dem Fußboden unter den Regalen mit Konfitüre befand sich Mäusekot.
Verkauf (Markt)/ Bio-Demeter-Lebensmittel: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Auf dem Fußboden, insbesondere im Bereich des Mehles, befand sich Mäusekot. Auf den untersten Regalböden befand sich Mäusekot zwischen verschiedenen Packungen mit Mehl.
Verkauf (Markt)/ Fluchtweg- Außentür vor Frischfischbereich: Auf dem Fußboden vor der Fluchttür befand sich Mäusekot.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Aroma Supermarkt GmbH

Schwanheimer Str. 91

64625 Bensheim

Die allgemeine Betriebshygiene in den gewerblichen Räumlichkeiten musste in einem nichtausreichenden Zustand vorgefunden werden.
Es wurde im Anlieferungsbereich ein Schädlingsbefall festgestellt.
Es zeigte sich deutlich, dass eine strukturierte Aufbau- bzw. Ablauforganisation im Sinne der betrieblichen Eigenkontrollmaßnahmen nicht ausreichend umgesetzt wird.
Die Betriebsräume waren so verunreinigt, dass eine Grundreinigung alle Geräte und Oberflächen angeordnet wurde.

Am 09.11.23 wurde bei der Nachkontrolle festgestellt, dass der Betrieb grundgereinigt wurde. Die allgemeine Betriebshygiene war verbessert.