Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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240 Einträge

Ergebnisse 241 bis 240 auf Seite 25

Cono Cimino Pizzeria

Melibocusstraße 80 – 82

60528 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet.

Kabul Döner

Schiede 71

65549 Limburg

Wiederholt hygienische Mängel

Lilly's Food

Dotzheimer Straße 6

65185 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Vorbereitungsbereich: Der Fußboden war erheblich mit dunklen, fettigen Ablagerungen verunreinigt. Das Mikrowellengerät war von außen großflächig mit schmierigen Fettrückständen verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (Sojasoßen, Gewürze) in stark durch Fett- und angetrockneten Lebensmittelrückständen verunreinigten Behältern aufbewahrt. Mehrere Ausrüstungen (Siebe, Kellen, Eimer, Messer), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren durch Restfeuchtigkeit vom Spülvorgang sowie angetrockneten Lebensmittelrückständen verunreinigt. Der Mörtelrührer, der in der Lebensmittelherstellung eingesetzt wurde, bestand nicht aus für Lebensmittel geeignetem Material, die Zweckbestimmung war eine andere. In der Lebensmittelherstellung wurde eine stark angerostet Gartenzange eingesetzt. Diese bestand nicht aus einem für die Lebensmittelherstellung geeigneten Material, die Zweckbestimmung war eine andere. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In den Fußbodenbereichen unter und hinter den Einrichtungen sowie auf dem Untergestell des Arbeitstisches wurden erhebliche Kotrückstände von Schadnagern festgestellt.

Spülbereich: Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war erheblich durch Kalk- und angetrocknete Lebensmittelrückstände verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Hängeschrank im Spülbereich war großflächig von außen und innen mit alten Verkrustungen sowie Fett und Staubrückständen verschmutzt.

Tiefkühlung/Kühlung: Die Oberflächen der Kühl- und Tiefkühlschränke waren mit fettigen, schmierigen Rückständen großflächig verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (gekochte Nudeln) mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) umhüllt. Es wurden mehrere tiefgefrorene Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Die Lebensmittel waren einer nachteiligen Beeinflussung durch Gefrierbrand ausgesetzt.

Verkaufsbereich/Wokstation: Das Handwaschbecken war mit schmierigen, fettigen Rückständen verunreinigt. Der Fußboden war großflächig durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Das Untergestell des Arbeitstisches war verunreinigt. Mehrere Tür- und Schubladendichtungen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Der Edelstahlgrill war durch alte Fettverkrustungen stark verunreinigt. Die Fritteuse war von außen durch gelbliche Verkrustungen verunreinigt. Der Reiskocher war von außen mit Staub- und Fettrückständen verunreinigt. Der Edelstahlgrill war durch alte Fettverkrustungen stark verunreinigt. Die Fritteuse war von außen durch gelbliche Verkrustungen verunreinigt. Der Reiskocher war von außen mit Staub- und Fettrückständen verunreinigt. Das Wischtuch, worauf das Schneidebrett lag, war verunreinigt und hatte einen muffigen Geruch. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Unter und hinter den Einrichtungen, sowie auf den Untergestellen der Arbeitsflächen und der Fettauffangschale des Grills wurden großflächig Kotrückstände von Schadnagern festgestellt.

Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Im Toilettenvorraum wurden mehrere Lebensmittelkonserven gelagert. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Es war mit diversen Gegenständen wie Regenschirmen, Kleidung und Einkaufstüten so zugestellt, dass eine Händereinigung nach dem Toilettengang nicht durchgeführt werden konnte.

Mai-Tai Thai-Restaurant

Mainstr. 1

68519 Viernheim

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. In der Küche wurden u. a. verunreinigte Trichter, Kunststofflöffel, Behältnisse, Siebe, Messer, etc. verwendet. Der Tischdosenöffner im Vorbereitungsraum war, insbesondere im Bereich des Einstichdorns, stark verunreinigt.
Auf der Getränketheke stand zwischen Handwaschbecken und Gläserspülmaschine ein verunreinigtes Schneidebrett. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war stark mit alten Rückständen verunreinigt. Die Spülbrause war verkalkt und es wurden bräunlich verunreinigte Stahlschwämmchen verwendet.
Eine ordentliche bzw. hygienische Reinigung von Lebensmittelbedarfsgegenständen mit derartig verunreinigten Reinigungsgerätschaften/-utensilien war nicht gewährleistet.
Auf der Personaltoilette waren die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken leer. Eine hygienische Handreinigung nach dem Toilettengang war somit nicht möglich. An der Handwaschgelegenheit der Getränketheke fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).
Das Personal, das leicht verderbliche Lebensmittel herstellte oder behandelte oder diese in den Verkehr brachte, konnte die dafür erforderlichen Fachkenntnisse nicht nachweisen.
Es wurden Lebensmittel ohne Verpackung in Verkehr gebracht, ohne die Allergene vollständig anzugeben.
Bei der Nachkontrolle am 16.09.2024 waren alle Hygienemängel zufriedenstellend behoben

Pizzeria Mamma Mia

Kirchbergstr. 23a

64625 Bensheim

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
Im Theken,- Spül-, Pizza- und Kochbereich sowie im Anbau, im Kühlhaus und auf der Personaltoilette wurden bei einer Kontrolle am 11.09.24 Mängel bei der Betriebshygiene festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel darstellen.

Am 12.09.2024 erfolgte in der Betriebsstätte eine Nachkontrolle, die allgemeine Betriebshygiene wurde deutlich verbessert.

Restaurant - Müllers Weiden

Bremer Straße 23

37269 Eschwege

Bei einer lebensmittelhygienischen Kontrolle am 27.Juni 2024 wurden im Betrieb erhebliche hygienische Mängel und Ordnungsmängel festgestellt. Diese Mängel stellten eine Gefahr für die hygienisch einwandfreie Verarbeitung und Lagerung von Lebensmitteln dar. Das Handwaschbecken in der Küche war defekt, eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände stand nicht zur Verfügung. Mehrere Einrichtungsgegenstände sowie Ablageflächen waren altverschmutzt. Die Ordnung und Struktur in der Küche war bereichsweise mangelhaft, so wird beispielsweise Altglas nicht zeitnah entfernt. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren mit Schimmel verunreinigt. Die Ordnung und Struktur im Außenbereich war mangelhaft. Ein Befall mit Ratten ist dadurch begünstigt. Der Lagerbereich sowie der Vorbereitungsraum waren ungeordnet und teilweise im unhygienischen Zustand, so dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereich nicht möglich war. Eine Verunreinigung zwischen und während den Arbeitsgängen war deshalb nicht auszuschließen.

Chin Thai Restaurant

Robert-Bosch-Str. 19

35440 Linden

Es wurden erhebliche hygienische Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.

Pho Vietnam

Langgasse 15

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war mit Rotschimmel verunreinigt. Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt. Die Arbeitsfläche unter den Geräten war verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Seiher und Siebe waren nach dem Spülvorgang noch mit schwarzen Anhaftungen verunreinigt. Mehrere Gastronorm-Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln waren durch Restnässe verunreinigt.

Theke/Tresen: Es wurden Lebensmittel unter ekelerregenden Umständen gelagert. Auf dem Tresen befanden sich Flaschen mit Getränkesirup zur Herstellung von Bubble Tea, welche äußerlich teils stark verklebt waren. An den Flaschen und im Inneren befanden sich tote Fruchtfliegen.

Salerno Pizza Taxi

Knallhütter Straße 33

34225 Baunatal

Am 21.08.2024 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel und Speisen darstellten. Die Räumlichkeiten waren stark verunreinigt. Weiter waren Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen, Oberflächen und Geräte stark verschmutzt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Die Ordnung und Struktur in Küche und Lager war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es wurden zum Teil unverpackte Lebensmittel unabgedeckt und unter unhygienischen Bedingungen gelagert. Es wurden Lebensmittel mit ungeeignetem Material abgedeckt. Es wurden nicht umhüllte frische Eier zusammen mit anderen offenen Lebensmitteln gelagert. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände und Verpackungsmaterial das mit Lebensmittel in Berührung kommt unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Die Hygienemängel im Betrieb waren so gravierend, sodass eine sofortige Grundreinigung aller Räumlichkeiten, insbesondere Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen, Oberflächen und Geräte angeordnet werden musste. Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen selbsthergestellter Speisen wurde im Betrieb bis zu einer Abnahme untersagt.

Am 23.08.2024 waren die festgestellten Mängel weitestgehend behoben.

China Haus

Schloßstraße 52

60486 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Küche: Der Reiskocher war verunreinigt. Die Regale waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden (Fleischkiste mit Rindfleisch). Es wurde Fleisch so aufbewahrt, dass es direkt im Fleischsaft lag (Rindfleisch). Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten (Rindfleisch verpackt/Fußboden - gemessene Temperatur + 16.7 °C, Rindfleisch unverpackt/Doppelspüle - gemessene Temperatur + 20.3 °C, Rindfleisch gekocht/Doppelspüle - gemessene Temperatur + 41.1 °C, Saladette, geschnittene Gurken - gemessene Temperatur + 16.7 °C). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (es wurde auch Schadnagerkot vorgefunden). Es wurde ein Bedarfsgegenstand unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt (Schneidebrett wurde auf dem Fußboden gelagert). Ein Behälter mit gelagerten Lebensmittel (Reis) war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren (in der Doppelspüle wurden Lebensmittel gelagert (Rindfleisch) und unmittelbar daneben wurde verunreinigtes Gästegeschirr vom Vortag gelagert). Die Wände waren teilweise verunreinigt. Ein Kanister war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war verkalkt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft - Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt und unmittelbar auf dem verunreinigten Abflussgitter wurde die Fleischkiste mit Rindfleisch gelagert. Saladette: Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert (Pangasius). Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Unterbauten, Oberflächen etc.). Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlte ein Spritzschutz zum angrenzenden Arbeitsbereich zum Schutz der Lebensmittel vor Kontamination. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Eine Bratpfanne war verunreinigt. Die Fritteuse war verunreinigt. Die Wandverkleidung war verunreinigt. Die Decke war mit Fettrückständen verunreinigt.

Vorbereitung: Die Türdichtung des Kühlschrankes war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren (Kühlschrank: Unmittelbar unter dem verschmutzten Ventilator wurden nicht abgedeckte geschnittene Gurken gelagert.). Es wurden Lebensmittelabfall nicht geschlossen gelagert. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Der Geschirrschrank war verunreinigt (Innenraum, Oberflächen) und es wurde zudem Schadnagerkot vorgefunden. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt. Der Heizkörper war verunreinigt (Schmier- und Kotspuren/Kotpillen Schadnager). Die Einrichtung war verunreinigt (Oberflächen: Schadnagerkot/Kotpillen). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Auch mit Schadnagerkot/Kotpillen). Mehrere Geräte/Maschinen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Die Tiefkühltruhen waren verunreinigt (Oberflächen, Dichtungen etc.). Die Tiefkühltruhe (links) war stark vereist. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Tiefkühltruhe (links): Es wurden unverpackte Lebensmittel (Speck) unabgedeckt gelagert. Tiefkühltruhe (links): Es wurden Lebensmittel in Säcken aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (TK-Fleisch, nicht definierbar aufgrund von Gefrierbrand). Die Wände waren mit beschädigten Kartonagen behaftet. Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt, auch mit Schimmelanhaftungen (Oberflächen, Dichtungen, Folien lösten sich ab etc.). Kühltisch: Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen (z. B. gebackene Dorade; Meeresfrüchte, Scampi).

Lagerraum: Der Innenraum/Oberflächen des großen Kühlschrankes waren verunreinigt. Der Tiefkühlschrank links war defekt (Temperaturanzeige: -8.9 °C). Die Tiefkühlschränke waren stark vereist. Tiefkühlschrank rechts: Lebensmittel (Scampi) wurden in der Auftauflüssigkeit gelagert. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, auch mit Schadnagerkot. Aufbewahrungskisten waren mit Schadnagerkot/Kotpillen verunreinigt.

Kühlraum: Es wurden unverpackte Lebensmittel auf dem Fußboden unabgedeckt gelagert (geschälte Kartoffeln und Zwiebeln in Eimern). Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates war verunreinigt.

Theke / Tresen: Die Armatur der Doppelspüle/desHandwaschbecken war verunreinigt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde (unmittelbar über der Eismaschine wurden mehrere Reinigungsmittel gelagert).

Personaltoilette: Am Handwaschbecken waren die Einmalhandtücher lose abgelegt, so dass eine hygienische Entnahme, wie aus einem Spender, nicht möglich war.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 28.08.2024 waren die Mängel fast alle behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.