Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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242 Einträge

Ergebnisse 241 bis 242 auf Seite 25

Nordsee GmbH

Main-Taunus-Zentrum Platz 74

65843 Sulzbach

Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

U. a. befand sich Mäusekot unter der Ausziehschublade der SB-Salatbar und dem Bereich unter der Kassenschublade. Die Kunststoffleisten auf der Arbeitsfläche der Frischfischtheke waren schimmelähnlich verunreinigt.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängebeseitigung wurde mitgeteilt am 13.12.2024

Speisegaststätte "Divan"

Schulstr. 18

35037 Marburg

Es wurde festgestellt, dass die vorgeschriebene arbeitstägliche Reinigung nicht oder nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt wurde. So waren Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften mit Rückständen verunreinigt. Der Küchenbereich war mit verschmutztem Geschirr zugestellt, so dass ein hygienisches Arbeiten nicht möglich war. Bei einem Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i.V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)