Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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277 Einträge

Ergebnisse 241 bis 250 auf Seite 25

Royal Lebanon

Westanlage 64

35390 Gießen

Es wurden erhebliche hygienische Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.

Victory Coffee Bar der Mondial Gastro GmbH

Große Bockenheimer Straße 44

60311 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Theke/Tresen: Das Handwaschbecken war zum Kontrollzeitpunkt mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verschmutzt. Der Innenraum und die Randbereiche der Gläserspülmaschine war mit einem rötlichen Belag sehr stark verschmutzt. Die Kühlschubladen des Getränkekühltresens waren von innen und außen stark verschmutzt. Das Spülbecken der Theke war verschmutzt. Der Besteckschubladeneinsatz war sehr stark verunreinigt. Die Fläche unter dem Ablaufgitter der Schankanlage war stark verschmutzt. Der Kühlschrank war stark vereist. Der Innenraum der Kühlschränke war verunreinigt. Der Innenraum der Eiswürfelmaschine war verunreinigt. Es waren Regale schimmelähnlich verschmutzt. Die Schläuche der Schankanlage waren von außen schimmelähnlich verschmutzt. Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde kurzzeitig untersagt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 25.04.2024 waren die Mängel teilweise behoben.

‚Café Laumer‘ der Café Kalyvas Konditorei GmbH

Bockenheimer Landstraße 67

60325 Frankfurt am Main

Theke/Tresen: Verschmutzt waren die Eisportionierdusche, der Fußboden unterhalb der Verkaufstheke, die Führungsschienen der Kühlschubladen von der Verkaufstheke und der Innenraum unterhalb der Kühlschubladen. Verunreinigt waren zudem mehrere Regalflächen im Bereich der Kasse und es fehlte eine Handwaschgelegenheit.

Küche: Verschmutz waren die Türdichtung und die Türscharniere des kleinen Tiefkühlschrankes „LIEBHERR Premium" sowie der Innenraum des Kühltisches (unterhalb der Siebträgermaschine), der Fußboden (insbesondere unter den Einrichtungen des Spülbereiches), die Haubenspülmaschine (innen an den oberen Ecken mit rötlichen Belägen), die Silikonfuge der Spüle, die Abflussrohe der Spüle, die Bodenabflüsse und das Backofenfach. Das Abluftrohr der Filteranlage an der Decke war mit Fettrückständen verunreinigt. Die Flächen und die weißen Leuchten der Wärmebrücke waren mit braunen Ablagerungen verschmutzt. Zudem war im Spülbereich sowie an den unmittelbar angrenzenden Kochbereich ein unangenehmer Geruch wahrnehmbar.

Backstube: Verschmutzt waren die Halterung für die Papierrolle, die Fußbodenfugen unterhalb des Handwaschbeckens, der Fußbodenablauf, das untere Fach des Ofens „WIESHEU" (mit braunen Rückständen), die Wände hinter den Backöfen (mit Spinnengeweben) und die Fußbodenfuge unterhalb des Kühltisches. Der Fußboden war hinter den Backöfen und den stillgelegten Teigkneter mit Mäusekot verschmutzt. Der stillgelegte Teigkneter war auf der Oberfläche sowie im Kessel des Teigkneters ebenfalls mit Mäusekot verschmutzt.

Lager Kühlschränke/Truhen: Verschmutzt waren der Dorn des Tischdosenöffners, der Fußbodenablauf und der Fußboden hinter der Eiswürfelmaschine. Der Fußboden war zudem teilweise mit Mäusekot verschmutzt. Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum des Eiswürfelfachs mit dunklen Ablagerungen stark verschmutzt, sodass eine sofortige Grundreinigung notwendig war. Der Ablaufschlauch der Eiswürfelmaschine war zudem nicht fachgerecht an den Abfluss angeschlossen, sodass sich eine Wasserpfütze bildete.

Lager/Umkleide Herren: Die Laufschienen der Tiefkühltruhe und der Bodenabfluss waren verschmutzt. Die Tiefkühltruhe war stark vereist.

Spülbereich: Die Rückwand unterhalb der Spüle war verschmutzt. Die Fußbodenfuge an der Wand unterhalb der Spüle war schwarz verfärbt. Die Randbereiche der Haubenspülmaschine waren rötlich verfärbt. Das Regal, in dem Teller gelagert wurden, war verkalkt.

Kühlhaus Konditorei: Das Verdampfergitter sowie die Rotoren des Verdampfers waren verschmutzt. Die Decke, der rote Transportwagen und die Regalflächen waren stellenweise mit schimmelähnlichen Belägen verschmutzt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 23.05.2024 größtenteils behoben.

Bäckerei Kunzmann

Hauptstr. 2

63594 Hasselroth

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Beispielsweise wurden in der Teigmacherei und in der Konditorei in offenen Mehlsäcken, in Mehlwagen und im Teig Schädlinge vorgefunden. Es wurden keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Befall mit Fluginsekten und Käfern vorgenommen. Im Produktionsbereich, in der Teigmacherei sowie in der Konditorei waren mehrere Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verunreinigt. Im Kühlhaus der Konditorei wurden u. a. Erdbeeren vorgefunden, die augenscheinlich mit hellem Schimmel behaftet waren. Auf diversen Verpackungen (u. a. Hummus) befand sich augenscheinlich heller Schimmel.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 15.05.2024 waren die Mängel teilweise behoben.

Pizza Pascha

Untergasse 6

61130 Nidderau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u. a. in der Küche, Pizzaküche, Kühlraum, Lagerraum) zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, verunreinigt. Auch der Reinigungszustand der Betriebsstätte war unzureichend. U. a. waren im Kühlraum die Einlegeböden der Regale an der unversiegelten Unterseite augenscheinlich verschimmelt.

Bei der Nachkontrolle am 26.04.2024 waren die Mängel alle behoben.

Ristorante Sardegna

Fahrgasse 84

60311 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Schaben- und Ameisenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Asia Wok Imbiss

Wasserstr. 40

68519 Viernheim

Die allgemeine Betriebshygiene in den gewerblichen Räumlichkeiten musste zum Zeitpunkt der Kontrolle aus lebensmittelrechtlicher Sicht in einem nicht ausreichenden Zustand vorgefunden werden.
Es wurden leichtverderbliche (u.a. Geflügelfleisch, Garnelen) Lebensmittel in den stark vereisten Tiefkühltruhen sowie im unreinen Kühlschrank unabgedeckt gelagert. In der Küche sowie im Lagerraum, wurden tiefgefrorene Lebensmittel (u.a. Geflügelfleisch, Schweinefüße) ohne eine Bezeichnung und Angabe des
Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Mehrere Gegenstände (u. a. Hackmesser, Schneidbrett, Schüsseln,
Pannenwender, Suppenlöffel, Reiskocher etc.), die mit Lebensmittel in Kontakt kommen, waren mit offensichtlich älteren Lebensmittelresten verunreinigt.
Die bei der vorangegangenen Plankontrolle am 13.05.2024 festgestellten Mängel waren bei der Nachkontrolle am 15.05.2024 mehrheitlich behoben.

Marketim Supermarkt GmbH

Berliner Ring 47

64625 Bensheim

Im Rahmen einer Plankontrolle wurde die Betriebsstätte lebensmittelrechtlich überprüft. Die allgemeine Betriebshygiene insbesondere die betrieblichen Eigenkontrollmaßnahmen mussten als nicht ausreichend beurteilt werden.
In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden: Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen bzw. auch gelagert wurden (Abtstellraum, Spülraum, Fleischkühlhaus, Lagerräume), befanden sich in keinem ausreichenden hygienischen Gesamtzustand. Ausrüstungs- sowie Einrichtungsgegenstände wiesen Reinigungsmängel sowie teilweise schadhafte Stellen auf.
Gerätschaften und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen (Schneidebretter, Hackklotz, Messer, Aufschnittmaschine) wiesen Reinigungsmängel auf. Die Ordnung und Struktur sowie innerbetriebliche Laufwege in den Räumlichkeiten mussten als mangelhaft bewertet werden.
Bei der Nachkontrolle am 23.05.2024 wurde festgestellt, die Grundreinigung wurde vollzogen. Die allgemeine Betriebshygiene wurde verbessert.

'Nord-West-Markt 2'

Niederurseler Landstraße 143

60439 Frankfurt am Main

Theke / Tresen Metzgerei: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern) und die Warm- und Kaltwasserzufuhr für das Handwaschbecken war abgestellt. Die untere Thekenverblendung war verunreinigt. Der Innenboden der Kühltheke war in der Ablaufrinne verunreinigt. Die Decke und die Verblendung über der Theke waren verschmutzt. Die Theke war auch hinter der Verblendung verschmutzt, stellenweise befand sich hier Mäusekot. Es wurde zudem eine Insektenklebefalle unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war.

Vorbereitung Metzgerei: Der Unterbau des Doppelspülbeckens war verschmutzt. Verunreinigt waren die Silikonfugen am Doppelspülbecken und die Wandfliesen. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Armatur des Doppelspülbeckens war verunreinigt und verkalkt. Für Reinigungsarbeiten wurde außerdem ein erheblich verunreinigter Bodenwischer verwendet.

Kühlraum Obst & Gemüse: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung erforderlich war. Verunreinigt waren das Türblatt, der Verdampfer (schimmelähnlich), die Decke und die Wandflächen (stellenweise schimmelähnlich), das Regal und die Rohrleitung (schimmelähnlich). Es wurden zudem Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Kühlraum Fleisch: Verunreinigt waren das Türblatt, der Türgriff (stark verunreinigt), die Türdichtung, der Fußboden (mit eingetrocknetem Fleischsaft), die Wandfliesen und das Regal. Es wurde zudem Hackfleisch in einer Eurokiste unabgedeckt in dem verschmutzten Regal gelagert. Außerdem löste sich der Deckenanstrich stellenweise ab.

Sozialraum / Küche Personal: Verunreinigt waren die Armatur am Waschbecken, der Unterschrank des Waschbeckens, der Fußboden (insbesondere in den Rand- und Eckbereichen), die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine und der Abfallbehälter.

Backbereich Verkaufsraum: Es wurden unverpackte Lebensmittel (u.a. Mini Brot, Börek, Sesam Ringe) in den Verkehr gebracht, die mangels einer geeigneten Abtrennung (Hustenschutzvorrichtung) nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination durch Kunden geschützt waren: Für das SB-Backwarenregal fehlte zum Schutz der unverpackten Lebensmittel vor nachteiliger Beeinflussung/Kontamination durch Kunden eine geeignete Abtrennung (Hustenschutzvorrichtung). Der Backofen war innen stark mit dunklen Ablagerungen verunreinigt. Der Unterbau des Backofens war innen ebenso verunreinigt und der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt.

Obst- und Gemüseabteilung Außenbereich: Es wurden aufgeschnittene Melonen ungekühlt zum Verkauf angeboten. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Zudem wurden kühlpflichtige Sauerkrautköpfe ungekühlt gelagert.

Obst- und Gemüseabteilung: Verunreinigt waren die Wandfliesen über der Obst- & Gemüsetheke, die Preisschilder über der Obst- & Gemüsetheke sowie die Preisleiste des Obst- und Gemüseregals. Auf dem Unterbau der Obst- und Gemüsetheke befand sich stellenweise Mäusekot. Der Überbau der Obst- und Gemüsetheke war stellenweise angerostet. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Verkaufsraum: Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten hatten (Suntat Fistikli Soll unter +7°C => gemessene Kerntemperatur +16,9°C, Taruk Salam Biberli Soll unter +7°C => gemessene Kerntemperatur +12,4°C). Verunreinigt waren die Tiefkühltruhe (innen stellenweise), die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel, der Fußboden (unter sämtlichen Regalen / unter einem Regal wurde eine Klebefalle für Mäuse vorgefunden), der Fußbodenabfluss, die Verkaufstheke mit dem Baklava und das SB-Getränkekühlregal (insbesondere hinter der Rückwand, unter den Einlegeböden und im Ablaufrinnenbereich). Das SB-Kühlregal war (insbesondere hinter der Rückwand, unter den Einlegeböden und im Ablaufrinnenbereich) schimmelähnlich verunreinigt und stellenweise angerostet, der Farbanstrich löste sich zudem stellenweise ab. Auch die Innenflächen des SB-Kühlregals waren schimmelähnlich verunreinigt. Das Getränkeregal war verunreinigt und mit dunklen Ablagerungen behaftet.

Entsorgung / Hof: Im Außenbereich, direkt neben den Mülltonnen, wurde ein Stikkenwagen mit mehreren Backblechen und einem Blech mit Sesam gelagert. Mehrere Backbleche wurden unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Mehrere Backbleche waren zudem stark verunreinigt und verkrustet.

Lagerraum Keller: Die Tiefkühltruhe war stark verunreinigt und stark vereist.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 22.04.2024 waren die Mängel vollständig behoben.

Dim Sum House Gastronomie GmbH

Vilbeler Straße 27

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Innenraum des Getränkekühltresens, der Unterschrank des Spülbeckens und die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine. Das Ventilatorschutzgitter des Getränkekühltresens war schimmelartig verunreinigt. Der Unterschrank für Reinigungsmittel / Utensilien war mit Mäusekot verunreinigt. Die Arbeitsflächen waren stellenweise mit Mäusekot und Fraßspuren verunreinigt und der Schrank des Mülleimers war innen unter der Müllschublade sehr stark mit Mäusekot verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u.a. mit Mäusekot.

Küche: Verunreinigt waren die Decke, der Fußboden (insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen), die Kochfeldgitter des Gasherdes (mit älteren, verkrusteten Belägen), die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage (mit alten Fettrückständen), der Ofen für die Enten, mehrere Behälter (die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden), mehrere Tischgaskocher, die Mikrowelle (innen), die Geschirrspülbrause, die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine, der Spülarm in der Geschirrspülmaschine und der Innenboden des Kühltisches (unter den Kühlschubladen). Der Arbeitstisch war ebenso verunreinigt und mit verschmutzter Frischhaltefolie umwickelt. Die Dim Sum Bambuskörbchen waren stark verunreinigt. Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden außerdem Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Auch wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt. Mehrere verunreinigte Bratpfannen standen unmittelbar auf dem verunreinigten Fußboden unter dem Gasherd. Es wurden zudem Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden: Zwei von außen verschmutzte Eimer mit Hähnchenfleisch standen auf dem Fußboden unmittelbar neben mehreren gestapelten, von außen verschmutzten, Mäuseköderboxen. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar; während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2 °C für gekochte Garnelen, gekochte Krebs- bzw. Weichtiererzeugnisse wurde außerdem überschritten, eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht.

Lagerbereich / Treppenhaus: Der Tiefkühlschrank war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u.a. mit Mäusekot. Es wurden zudem Lebensmittelbehälter auf dem verunreinigten Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Lager / Keller: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. mit Mäusekot. Es wurden zudem Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Kühlraum / Keller: Das Verdampferschutzgitter und der Ablaufschlauch des Verdampfers waren verunreinigt. Die Türdichtung war stark verunreinigt und beschädigt. Die Türdichtung der Zwischentür war stark schimmelartig verunreinigt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 27.04.2024 waren die Mängel behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.