Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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276 Einträge

Ergebnisse 241 bis 250 auf Seite 25

Metzgerei Barget

Hanauer Str. 3

61130 Nidderau-Ostheim

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil wiederholt erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war ein Großteil der Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt im verunreinigt. Weiter wurden nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel in den Verkehr gebracht.

Die Mängel wurden behoben.

Mevlana Kebap

Nürnberger Str. 11

63450 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. U. a. wurden in der Aufsatzkühlung und in der Ausgabetheke mehrere temperaturempfindliche Lebensmittel bei deutlich zu hohen Temperaturen gelagert. Zudem war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet. So wurden in einem Tiefkühlschrank unter der Theke offene Lebensmittel ohne jegliche Umverpackung gelagert. Gestapelte Kisten, in denen Teigrohlinge zur Pizzazubereitung gelagert wurden, waren im Randbereich und von unten verunreinigt. Darüber hinaus war in mehreren Betriebsbereichen der Reinigungszustand unzureichend.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 28.08.2025 waren die Mängel behoben.

Restaurant Paisan

Kennedystr. 18-20

63477 Maintal-Dörnigheim

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So wurden u.a. Fischereiprodukte nicht ausreichend auf Eis gelagert.

Die Mängel wurden behoben.

'Kosmidis Feinkost' der Kosmidis Feinkost GmbH

Morsestraße 36-42

60486 Frankfurt am Main

SB-Markthalle: Im Bodenbereich direkt vor der langen Rückwand der Markthalle fand sich vereinzelt Mäusekot.

TK-Raum Fisch: Es wurden mehrere Tiefziehpackungen mit gekochten Shrimps, MHD 03.08.2025 gelagert. Die Packungen wurden vom Betrieb offensichtlich selbst eingefroren, wiesen jedoch kein Einfrierdatum auf.

Lagerhalle, Ober- und Untergeschoß: An mehreren Stellen wurden offene herumliegende Fraßköder gefunden. Unter anderem wurde dieses Granulat neben einer Palette mit Dosentomaten gefunden.

Lagerraum Mehl in der Lagerhalle Obergeschoß (ehem. Tiefkühlzelle): Auf dem Boden fanden sich Mäusekot sowie eine tote Maus.

Lieferfahrzeuge im Hofbereich: Mehrere nach der täglichen Nutzung abgestellte Lieferfahrzeuge wiesen Reinigungsmängel auf, so z. B. nach Öffnen der Hecktüren in den unteren hinteren Ecken und auf den Zwischenböden im vorderen Abteil nach Öffnen der Seitentüren.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrollen am 16.10.2025 waren die hygienischen Mängel zufriedenstellend behoben.

Bockenheimer Weinkontor

Schloßstraße 92

60486 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Holy Moly Burger

Kronberger Str. 6

65812 Bad Soden

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und instandgehalten waren.
2) Es wurden Lebensmittel (Eiswürfel) in Verkehr gebracht, die nachteiligen Beeinflussungen bei der Behandlung und Herstellung ausgesetzt waren.
3) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Pizzeria Atlas

Frankfurter Str. 15

65795 Hattersheim

1) Es wurde vorverpackte Lebensmittel (Getränkedosen, Getränketüten und Getränkeflaschen) ohne deutsche Kennzeichnung in Verkehr gebracht.
2) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und waren.
3) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem die maximal zulässige Höchsttemperatur für Hackfleischzubereitung und mariniertes Hähnchenfleisch überschritten wurde und in unmittelbarer Nähe von unverpackten Lebensmitteln erdbehaftete Kräuter- und Pflanztöpfe gelagert wurden.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Mängelbeseitigung festgestellt am: 18.06.2025 (teilweise)

Polnische Spezialitäten

Dresdner Ring 1

65239 Hochheim

1) Es wurde vorverpackte Lebensmittel ohne deutsche Kennzeichnung in Verkehr gebracht.
2) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht. Es fehlten zudem die notwendige Dokumentation der Reinigung und Desinfektion und eine aktuelle Dokumentation des Schädlingsmonitorergebnisses. Es wurden auch keine Kontrollen der Kühltemperatur durchgeführt.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Polnische Spezialitäten

Dresdner Ring 1

65239 Hochheim

1) Es wurde vorverpackte Lebensmittel, in diesem Fall "Mileko" und "O Smakku Oranzady", ohne deutsche Kennzeichnung in Verkehr gebracht.
2) Es wurden vorverpackte Lebensmittel, in diesem Fall "O Smakku Oranzady", in Verkehr gebracht, die eine fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung aufweisen.
3) Es wurden vorverpackte Lebensmittel, in diesem Fall "Pytek Kwiatowy", in Verkehr gebracht, die eine fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung aufweisen.

Betroffen waren die oben aufgeführten Lebensmittel.

Sushi Bar Geisha

Kronberger Str. 4

65812 Bad Soden

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und instandgehalten waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Reinigungsmittel wurden in Bereichen gelagert, in welchen mit Lebensmitteln umgegangen wird.
4) Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am: 29.04.2025