Zuständigkeitsbereich
Marburg-Biedenkopf
Speisegaststätte "Divan"
Schulstr. 18
35037 Marburg
Es wurde festgestellt, dass die vorgeschriebene arbeitstägliche Reinigung nicht oder nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt wurde. So waren Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften mit Rückständen verunreinigt. Der Küchenbereich war mit verschmutztem Geschirr zugestellt, so dass ein hygienisches Arbeiten nicht möglich war. Bei einem Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i.V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)