Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Ergebnisse 241 bis 250 auf Seite 25

Amar Indisches Restaurant

Frankfurter Straße 165

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Burger King

Afföllerstr. 63

35039 Marburg

Erhebliche hygienische Mängel in den Betriebsräumen, an Einrichtungsgegenständen und Gerätschaften wurden festgestellt. Eine nachteilige Beeinflussung der in den Räumen hergestellten Lebensmittel war gegeben.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Ristorante Rosmarin

Reichsapfelstraße 20

65201 Wiesbaden

Theke/Tresen: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Küche: Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Schubladendichtungen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt. Das Schwammtuch unter dem Schneidebrett war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenboden des Kühltisches unter den Kühlschubladen war stark verunreinigt. Ein fauliger, atypischer Geruch wurde festgestellt. Im hinteren Bereich wurden in einer Gefriertüte verdorbene, undefinierbare Lebensmittel vorgefunden. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt, klebrig und stellenweise mit Fettablagerungen behaftet. Mehrere Steckdosen waren beschädigt und verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Innendecke des Mikrowellengerätes war verunreinigt. Die Unterseite des Scheidebrettes sowie die Oberfläche des Arbeitstisches waren feucht. Ein muffiger Geruch wurde festgestellt. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (gekochte Nudeln, frischer Fisch, frisches Fleisch) unter ekelerregenden Umständen gelagert. Die Lebensmittel wurden zum Teil ohne Abdeckung in den Schubladen des stark verunreinigten Kühltisches gelagert. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Der Schinken und das Rinderfilet für Carpaccio wurden ohne Verpackung /Umhüllung im verunreinigten, stark vereisten Tiefkühlschrank gelagert. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Die Gefriertruhe war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht in Betrieb. In Klarsichtfolie portionierte Tintenfischtulpen waren bereits stellenweise angetaut. Im oberen Teil der Tiefkühltruhe konnte bereits Schmelzwasser festgestellt werden. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Hähnchenbrustfilet) bei einer zu warmen Temperatur im Handwaschbecken über Nacht aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt.

Vorbereitung: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Tiefkühleinrichtungen waren stark vereist. Mehrere Tiefkühleinrichtungen waren verunreinigt. In der großen Tiefkühltruhe war die Schutzabdeckung der Beleuchtung beschädigt. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Das Handwaschbecken war so zugestellt, dass es nicht leicht erreichbar war. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Es wurde vorverpacktes Hackfleisch gelagert, dessen Verbrauchsdatum überschritten war. Das Verbrauchsdatum war am 05.11.2021 abgelaufen. Es wurden Lebensmittel wie portioniertes Lachsfilet und gegarter Kalbsbraten (für Vitello Tonnato) in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Der Braten war stark vereist. Gefrierbrand war deutlich erkennbar. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel bereitgehalten. Die gekochten Spaghetti rochen stark säuerlich. Das portionierte Lachsfilet wurde in einer Plastiktüte im GN-Einsatz in der Schublade des Kühltisches gelagert. Das Lachfilet war schmierig und bereits dunkel verfärbt. Ein atypischer Geruch war deutlich feststellbar.

Lagerbereich: Der Kühlschrank war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Rechts auf dem Boden wurde eine stark faul riechende, schmierige, grüne Flüssigkeit festgestellt. Diese Flüssigkeit stammte von den verdorbenen Muscheln, welche in unmittelbarer Nähe gelagert wurden und ausgelaufen waren. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Schweinefilet) so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. Im Kühlschrank stand ein Sack mit verdorbenen Miesmuscheln. Diese waren schmierig und bereits alle geöffnet. Ein fauler und atypischer Geruch war wahrnehmbar.

Betriebsstätte allgemein: Es wurden Personen beschäftigt, für die keine aktuelle Dokumentation der Teilnahme an einer Wiederholungsbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz im Betrieb eingesehen werden konnte. Das Personal, das leicht verderbliche Lebensmittel herstellte oder behandelte oder diese in den Verkehr brachte, konnte die dafür erforderlichen Fachkenntnisse nicht nachweisen. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel (wie Lachs, Steaks, Kalbsbraten) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierdatums und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Die anfallenden Küchen- und Speiseabfälle (tierische Nebenprodukte) der Kategorie 3 wurden nicht gesammelt und über einen zugelassenen Entsorger der Verwertung zugeführt.

Bäckerei Heck GmbH

Carl-Zeiss- Str.10

65520 Bad Camberg

Hygienische Mängel

Sila Market

Helenenstraße 15-17

65183 Wiesbaden

Lagerbereich hinter Verkaufsregal: Der Bereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Kühlraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel (Fleischwaren) unabgedeckt gelagert. In unmittelbarer Nähe von unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln (frische Fleischwaren) wurden mikrobiologisch problematische Produkte (wie z.B. Koriander und Dill) gelagert. Der Verdampfer im Kühlraum war verunreinigt.

Verkaufsraum: Die Tiefkühltruhe war im Inneren und im Schienenbereich verunreinigt. Der SB-Kühlschrank war im oberen Bereich verunreinigt. Das Verkaufsregal war verunreinigt. Der Fußboden war unter dem Verkaufsregal (Brot/ Backwaren) erheblich verunreinigt. Der Fußboden war unter den Verkaufsregalen stellenweise mit Mäusekot verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Unter dem Verkaufsregal wurde eine tote und teils verweste Maus festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Klebefallen unter den Regalen aufgestellt. Eine tote, teils verweste Maus lag unter der Tiefkühltruhe.

Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.

Theke/Tresen: Die Kühlvitrine (Hackfleischwolf) war unter den Schubladen stellenweise mit Mäusekot verunreinigt. In einer E2- Kiste wurde Mäusekot festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Schneidebrett war verunreinigt. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Das Lüftungsgitter der Kühlvitrine (Hackfleischwolf) war verunreinigt. Die Flächen der Kühltheke (unterer Bereich) waren verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Die Kühltheke war im Inneren angerostet. Der Türgriff war verunreinigt. Die Kühltheke war im Inneren schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden unter der Frischfleischtheke und um die Aggregate war verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt. Der Hackblock war verunreinigt. Die Hackblockfläche wies Fugen und Risse auf. Mehrere Elektroinstallationen (Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt.

Obst- und Gemüseabteilung: Der Fußboden war unter den SB- Regal Obst/ Gemüse verunreinigt.

Gaststätte "Mildan Döner & Pizza"

Karlsruher Straße 12

60329 Frankfurt am Main

Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Besteckkasten, die Kaffeemaschine, die Arbeitsfläche rund um die Kaffeemaschine, das Lüftungsgitter des Kühltresens, die Dichtungen des Kühltresens und der Innenraum des Kühltresens waren verunreinigt. Es wurden verzehrfertige Lebensmittel bei Temperaturen unter 60 °C warmgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen könnten. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Verunreinigt waren zudem der Unterschrank, das Mikrowellengerät, die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage, die Kühlvitrine, der Teigkneter, der Kühltisch, die Türdichtung des Kühltisches, der Herd, der Kühlschrank, die Türdichtung des Kühlschrankes und das Hängeregal. Das Regal unter der Spüle war stark verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Silikonfuge am Spülbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Es wurden außerdem Lebensmittel unabgedeckt gelagert.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Schaben) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Am 01.12.2023 waren die Mängel nur teilweise behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet. Am 4.12.2023 waren die Mängel komplett behoben.

Krankenhaus Sachsenhausen

Schulstraße 31

60594 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es wurde in sämtlichen Betriebsbereichen ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen wurde angeordnet. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. In den Kühlschubladen wurden mehrere Pakete Putensteaks von der Brust bei nicht angemessener Temperatur gelagert. Die gemessene Temperatur betrug zwischen +9,3°C und +10,2°C, max. Soll- Temperatur laut Herstellerangabe +2°C- +5°C. Die Räder mehrerer Servier- und Transportwagen waren mit Haarbüscheln verunreinigt. Die Mischdüsen mehrerer Armaturen (an mehreren Kochkesseln) waren verkalkt. Es befand sich Mäusekot auf einem Regalboden zwischen gereinigten Töpfen. Auf dem Abräumwagen befand sich Mäusekot zwischen gereinigten Schöpfkellen und den Stielen der Schneebesen. Auf dem Abräumwagen befand sich Mäusekot in einer gereinigten Schöpfkelle. Es waren weiße Schneidebretter schadhaft, hier lösten sich kleine Plastikteile (Fremdkörpergefahr). Auf einem Transportwagen vor dem Eingang zur Bandportionierung befand sich Mäusekot. Der Innenraum einer Transportspülmaschine war verkalkt und mit alten Rückständen verunreinigt. In einem Lagerraum wurde Mäusekot zwischen diversen Konserven festgestellt. Es waren Regale in einer Kühlzelle schimmelähnlich verunreinigt. Kühlraum Fleisch: Die Unterseite der Regalböden waren schimmelähnlich verunreinigt. Mitarbeiterkantine 1. OG: In der Kühlvitrine wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Dressing +11,9°C, vorbereitete Beilagensalate +14,8°C) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Vorbereitung Mitarbeiterkantine 1. OG: Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Es erfolgte eine Betriebsschließung, das Herstellen von Lebensmitteln wurde kurzzeitig untersagt.

Osaka Sushi & Asia

Bahnhofstr. 63

35390 Gießen

Es wurden erhebliche hygienische Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln und Speisen darstellen. Fußböden waren insbesondere unter Einrichtungsgegenständen verunreinigt und im Laufbereich mit Pappe ausgelegt, so dass eine hygienische Reinigung der Böden nicht möglich war. Im Vorbereitungs- und Produktionsbereich waren die Wände unter den Arbeitsflächen sowie die Arbeitsflächen selbst verschmutzt. Die Oberfläche des Arbeitstisches war aufgrund von Beschädigungen nicht so beschaffen, dass eine leichte Reinigung möglich war. Einrichtungsgegenstände wie z. B. Tische und Regale waren verunreinigt. Ausrüstungsgegenstände wie z. B. Teigschaber oder Messer wurden offen unter einer verunreinigten Arbeitsfläche aufbewahrt. Kühleinrichtungen waren sowohl im Bereich der Türdichtungen als auch an den Türgriffen verschmutzt.
Die Zubereitung von Reis erfolgte in einem sich auf dem Boden befindlichen Reiskocher.
Im Bereich der Vorbereitung waren die Fenster nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet.
Es wurde das Herstellen, Verarbeiten und Abgeben von Lebensmitteln bis zur Beseitigung der Mängel untersagt.
Bei Folgekontrollen am 07.11.2023 waren die hygienischen Mängel beseitigt und die angeordnete Betriebsschließung wurde aufgehoben.
Rechtsgrundlagen:
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2a, b und c i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nrn.2, 3 i. V. m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1f i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1d i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB

Snack World

Voltastraße 80

60486 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall und ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Küche: Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Der Tischdosenöffner, die Geschirrspülmaschine, das Ventilatorschutzgitter des Kühlschrankes, der Kombidämpfer, die Tiefkühltruhe, die Aufschnittmaschine, sämtliche Schubladen, die Hängeschränke und mehrere Einrichtungsgegenstände (Unterbauten etc.) waren verunreinigt. Kühlschrank: Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Es wurden zudem vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war ("Hähnchenbrustfilet-Teilstück", zu verbrauchen bis: 14.10.23). Unterbau Spülbecken: Eine verweste Ratte wurde vorgefunden.
Theke / Tresen gekühlte Ware: Mehrere Einrichtungsgegenstände (Theken-Einrichtung) waren verunreinigt (Schadnagerkot; Schadnagergift lose etc.). Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Der Kontaktgrill, die Tiefkühltruhe und mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt (Brötchenkörbe). Tiefkühltruhe: Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren (Müllbeutel).
Theke / Tresen Suppen: Der Kühltisch und die Bain-Marie waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot). Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Fußboden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Zudem wurde Verpackungsmaterial auf dem Fußboden gelagert. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Unterbauten / Theke: Schadnagerkot, Schmierspuren Schadnager).
Personaltoilette: Im Vorraum der Personaltoilette wurden Lebensmittel aufbewahrt bzw. gelagert. Ein Reiskocher wurde auf dem Fußboden betrieben. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Ratten) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 24.10.2023 zum großen Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Bäckerei Ali Baba

Emmerich-Josef-Straße 13

65929 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung sämtlicher Betriebsräume und Betriebsgegenständen angeordnet. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Die Tiefkühltruhe war insbesondere an den Führungsschienen verunreinigt. Backstube: Die Holzkisten für Backwaren waren schimmelähnlich verschmutzt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Die Türrandbereiche sowie die Gummidichtung der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Im Umgang mit Lebensmitteln (Hackfleisch) wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren. Zum Ablegen von Backwaren wurde eine schadhafte und verschmutzte Decke verwendet. Es wurden Backwaren mit einem schimmelähnlich verschmutzten Tuch abgedeckt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von +7 °C für leicht verderbliche Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung oder Auflage wurde überschritten. Die Führungsschienen der Verkaufstheke waren verschmutzt. Die Einrichtung (Schrank im Verkaufsbereich) war von innen mit Mäusekot verschmutzt. Das Herstellen sowie die Abgabe von Lebensmitteln wurde kurzzeitig untersagt. Erschwerend wirkt der Umstand, dass der Betrieb aufgrund der Kontrolle vom 21.07.2022 bereits auf dieser Plattform veröffentlicht war.