Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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225 Einträge

Ergebnisse 241 bis 225 auf Seite 25

MMC GmbH

Frankfurter Straße 6-12

65830 Kriftel

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt gehalten waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Pizzeria Bella Italia

Industriestr. 2

65779 Kelkheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung in Verkehr gebracht, indem tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten wurden, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.
4) Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur und in der Tiefkühltruhe unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert wurden.
5) Lebensmittelabfälle und andere Abfälle wurden nicht in verschlossenen Behältern gelagert.
6) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel, welche nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren, da Frostbrand zu erkennen war, in Verkehr gebracht.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Society Garden

Königsberger Ring 2-8

65239 Hochheim

1. Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
Es wurde in mehreren Räumen ein Schabenbefall festgestellt.

2. Lebensmittel wurden ohne die erforderlichen Informationen zu Allergenen und Zusatzstoffen in Verkehr gebracht.

3. Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war. Es wurden Lebensmittel (Rindswurst und Weichkäse) in Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde.

4. Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.

Betroffen waren die oben aufgeführten Lebensmittel und alle Lebensmittel, die unter diesen Bedingungen hergestellt wurden.

Wächtersbacher Pizza Taxi

Industriestr. 27

63607 Wächtersbach

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene, im Umgang mit Lebensmitteln und hinsichtlich Bezeichnung von Lebensmitteln in der Speisekarte festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurde wiederholt Formfleischtruthahnschinken unter irreführender Bezeichnung in den Verkehr gebracht. In der Küche war u. a. das Schneidebrett der Saladette bräunlich verunreinigt. Der Reinigungszustand der Spülmaschine und der Türdichtung der Saladette waren unzureichend.

Hangs Garten China Restaurant

Schulstraße 2

69509 Mörlenbach

Bei der Beschwerdekontrolle wurde im Gesamtbetrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
In der Küche des Betriebes wurden Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigung festgestellt.
Das Schneidbrett worauf Lebensmittel zerkleinert wurden (hier Pilze, Paprika, Karotten) war dunkel verunreinigt. Die untere Ablage des Arbeitstisches worauf verschlossene Eier und geöffnete Eierschalen gelagert wurden war durch ältere Fettanhaftungen und Lebensmittelresten verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (hier Soßen) in stark verunreinigten GN-Behältern aufbewahrt. Für Reinigungsarbeiten auf der Arbeitsfläche wurde ein verunreinigtes und muffig riechendes Textiltuch verwendet.
Bei der Nachkontrolle am 27.11.2024 wurden die bei der vorangegangenen Kontrolle festgestellten Mängel mehrheitlich behoben.