Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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237 Einträge

Ergebnisse 221 bis 230 auf Seite 23

GT World of Beauty GmbH

Lützelhäuser Weg 14

63571 Gelnhausen

Es wurden im Lagerbereich erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln (Kaffeebohnen) festgestellt und dokumentiert. So wurden Kaffeebohnen in einer erheblich verunreinigten Umgebung behandelt und abgefüllt, sodass sie der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren. Zudem fehlte ein ordnungsgemäßes Handwaschbecken und Lagerboxen für Kaffeebohnen waren erheblich beschädigt und ausgeplatzt.

Die hygienischen Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben.

Kaisertempel

Gimbacher Str. 13

65817 Eppstein

1. Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen angeordnet wurde.
Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt, wodurch die hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontamination ausgesetzt waren.

2. Lebensmittel wurden ohne die erforderlichen Informationen zu Allergenen und Zusatzstoffen in Verkehr gebracht.

3. Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen, die nicht ausreichen gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten, behandelt.

4. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht, in diesem Fall verdorbenes Fleisch und verschimmelte Dosen Artischockenmus.

5. Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 19.09.2024 (teilweise)

Cafe Kosmol

Bischofsplatz 3-5

65549 Limburg

Hygienische Mängel

Burger King der FHF Group GmbH

Schillerstraße 3

60313 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde freiwillig durch den Betreiber geschlossen.

Gasthausbrauerei Alt Giessen GmbH Metropol

Westanlage 30-32

35390 Gießen

In der Betriebsstätte wurde ein Schädlingsbefall mit Schaben festgestellt, welcher die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellt.

La Pizza GmbH

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Restaurant Melis

Markgrafenstraße 1

60487 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Bereich der Bäckerei wurde behördlich geschlossen (Teilschließung).

Bäckerei Kamps

Europa-Allee 6

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt; Mäusekot auf dem Fußboden und Mäuseurin und Laufspuren auf Versorgungsleitungen sowie Mäusekot auf dem Backwarenregal in der Vorbereitung ‚Backen‘, Laufspuren im Verkauf auf Elektroinstallation und Versorgungsleitungen, Mäuseverunreinigungen unter der Verkaufstheke, Fraßspuren und starke Verunreinigungen durch Mäuse im Verkauf, starke Verunreinigungen durch Mäuse im Thekenunterbau, Mäusekot in der Rückwand am Kühlschrank in der Vorbereitung 2, Mäusekotverunreinigungen auf dem Kabelkanal in der Spülküche, Mäusekot in Innenraum einer Kiste im Lager und eine tote Maus im Lager. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde zudem ein Schabenbefall festgestellt; Schaben im Handtuchspender sowie lebende Schaben im Verkauf und tote Schaben und Schabenpakete in der Vorbereitung ‚Backen‘. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. An allen Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Verkauf: Mehrere Einrichtungsgegenstände (insbesondere die Unterbauten) und mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (u. a. Kaffeebohnenbehälter), waren verunreinigt. Der Miniofen war innen stark verunreinigt. Mehrere Bäckerkisten waren ebenfalls stark verunreinigt und die Warenanlieferung erfolgte augenscheinlich in nicht hygienisch gereinigten Bäckerkisten. Das Zubehör der Saftpresse war mit alten Verkrustungen verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt und klebrig.

Vorbereitung Backen: Verunreinigt waren mehrere Backbleche, die Backblechhandschuhe und mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen. Die Brotkörbe waren schimmelartig verschmutzt. Mehrere Einrichtungen, Maschinen und Ausrüstungen waren stellenweise stark verunreinigt (Backofen Wasserablauf, Backofen Abwasserschläuche, Rückwand Backofen, Stikkenwagen, Leiter, Wasserauffangschale des Backofens, Brotschneidemaschine von innen). Der Etagenbackofen war innen verunreinigt und der Gärschrank war innen stark verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Spülküche: Die Geschirrspülmaschine und die Abdeckung für den Tablettwagen waren stark verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren zum größten Teil bei der Nachkontrolle am 18.10.2024 beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Gaststätte 'Gentorellis' der Insieme GmbH

Meisengasse 12

60313 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen und ein Mäusebefall im Unterschrank festgestellt, die Decke war punktuell durch Ausscheidungen von Fluginsekten bräunlich verunreinigt; die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war zudem schimmelähnlich verunreinigt und der Kühltresen war vermehrt schimmelähnlich verunreinigt (u. a. Türrandbereiche, Innenflächen, Verdampfer).

Pizza Showküche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Pizzatheke: Es wurde ein erheblicher Mäusebefall festgestellt; die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf der Ablage zum Pizzaofen und auf der Regalfläche befanden sich Ausscheidungen von Schadnagern (Mäusekot und –urin). Links von den Brotkörben wurden ebenfalls Kot- und Urinspuren festgestellt, insbesondere wurde auch Mäusekot anhaftend an einem Pizzabrötchen festgestellt. Der Unterschrank einer schimmelähnlich verunreinigten Kühlvitrine war stark durch Schadnager verunreinigt. Die Aufsatzkühleinrichtung war ebenfalls u. a. mit Mäusekotanhaftungen verunreinigt: Mäusekot und -urin wurde in unmittelbarer Nähe zu gelagerten Kapern und Tomatensoße festgestellt. Diverse Brotkörbe wurden zudem verunreinigt bereitgehalten; es machte den Anschein, dass die anhaftenden Verunreinigungen vom letzten Gast nicht beseitigt wurden. Auch die Einwegservietten der Brotkörbe machten den Eindruck, dass sie bereits verwendet wurden und wiederverwendet werden sollten. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark durch Verunreinigungen von Schadnagern verunreinigt. Stellenweise waren skelettierte Nager unterhalb des Pizzaofens ersichtlich.

Küche: Der Tischdosenöffner war am Schneiddorn verunreinigt. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Die Schubladendichtungen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt. Doppelspüle: Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war ebenso schimmelähnlich verunreinigt und mehrere Töpfe waren außen mit dunkel verkrusteten Belägen behaftet und ineinander gestellt.

Spülbereich: Das Untergestell des Spültisches war verunreinigt. Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war stellenweise mit einem schmierigen Belag verunreinigt und der Spülarm in der Haubenspülmaschine war teils verstopft.

Kühlraum (Gemüse): Der Verdampfer war verunreinig und das Kühlregal war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden außerdem unverpackte Lebensmittel (z. B. Panna Cotta) unabgedeckt gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Lagerbereich Flur 1.OG: Es wurde ein Schabenbefall in mehreren Nudelpackungen festgestellt: Fraßschäden an Nudelpackungen, im Inneren der Nudelpackungen wurden adulte Schaben festgestellt; die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Trockenlager/Büro 1.OG: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Raum war durch den Schadnagerbefall derart stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall hat der Betreiber die Abgabe von Speisen freiwillig eingestellt. Der Betrieb hat am Folgetag des Verstoßes wieder eigenmächtig nach Reinigung und Desinfektion eröffnet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 24.10.2024 wurde festgestellt, dass der Großteil der hygienischen Mängel behoben war.

Genuss & Harmonie Gastronomie GmbH

Am Frauenstück 1-3

63477 Maintal

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden in Kühlräumen augenscheinliche Schimmelbildungen festgestellt und Lebensmittel wurden zusammen mit Reinigungsmitteln gelagert. Insgesamt war in mehreren Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleitet, sodass die im Betrieb herstellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren.

Die Mängel wurden in der Zwischenzeit beseitigt.