Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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223 Einträge

Ergebnisse 221 bis 223 auf Seite 23

Krifteler Kiosk DG

Frankfurter Str. 10

65830 Kriftel

1) Lebensmittel wurden durch Personen behandelt und in Verkehr gebracht, die nicht nach den Vorgaben der Lebensmittelhygieneverordnung sowie der VO (EG) Nr. 852/2004 geschult waren.

2) Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.

3) Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe in Verkehr gebracht.

4) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Y & A Markt

Hornauer Str. 6

65779 Kelkheim

1) Es wurden Lebensmittel, in diesem Fall "Calrose Rice", welche nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren, da zahlreiche Käfer und Maden bei der Untersuchung in den Lebensmitteln festgestellt wurden, in Verkehr gebracht.

2) Es wurden Lebensmittel (ebenfalls "Calrose Rice") ohne die erforderliche deutsche Kennzeichnung in Verkehr gebracht.

Betroffen sind die oben aufgeführten Lebensmittel.

Hangs Garten China Restaurant

Schulstraße 2

69509 Mörlenbach

Bei der Beschwerdekontrolle wurde im Gesamtbetrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
In der Küche des Betriebes wurden Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigung festgestellt.
Das Schneidbrett worauf Lebensmittel zerkleinert wurden (hier Pilze, Paprika, Karotten) war dunkel verunreinigt. Die untere Ablage des Arbeitstisches worauf verschlossene Eier und geöffnete Eierschalen gelagert wurden war durch ältere Fettanhaftungen und Lebensmittelresten verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (hier Soßen) in stark verunreinigten GN-Behältern aufbewahrt. Für Reinigungsarbeiten auf der Arbeitsfläche wurde ein verunreinigtes und muffig riechendes Textiltuch verwendet.
Bei der Nachkontrolle am 27.11.2024 wurden die bei der vorangegangenen Kontrolle festgestellten Mängel mehrheitlich behoben.