Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Pho Vietnam

Langgasse 15

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Gesamtbetrieb: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der gesamte Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Im gesamten Unternehmen war ein starker Schädlingsbefall sichtbar.

Küche: Die Türblätter der Küche und des Mülllagers waren mit fettigen und staubigen Anhaftungen verunreinigt. Der Innenraum des hinteren Kühlschrankes war verunreinigt. Das Mikrowellengerät war angerostet und altverschmutzt. Das Mikrowellengerät war beschädigt. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Der Innenboden im Kühltresen war verunreinigt. Der Kühltresen war im Frontbereich verunreinigt. Die Verdampferlamellen mehrerer Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Die Fritteuse war mit alten Frittierfett und anderen Anhaftungen aus Stärke verunreinigt. Die Fritteuse war beschädigt. Der Schaltschrank war entgegen den Verfügungen der letzten Kontrollen erneut während des Herstellungsprozesses nicht geschlossen und verriegelt. Dadurch wurde die Kontamination von Lebensmitteln begünstigt, da in dem Altbau ein erhöhter Schädlingsdruck herrscht. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Die süßsaure Soße wurde in einem angeschnittenen Behälter, auf dem Fußboden in Mäusekot stehend, gelagert. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände, Woks und Pfannen unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Reinigungsgeräte waren in unmittelbarer Nähe zu den Bedarfsgegenständen in Fußbodennähe gelagert. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Es wurde im gesamten Küchenbereich sowohl auf als auch unter den Möbeln ein Mäusebefall festgestellt. In unmittelbarer Nähe von unverpackten Lebensmitteln wurden mikrobiologisch problematische Produkte gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel war nicht auszuschließen. Vorgegarte, leicht verderbliche Lebensmittel wie Hähnchen und Fisch wurden mit ungegarten, leichtverderblichen Lebensmitteln wie Fischspießen offen zusammen gelagert. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die im Kühlschrank gelagerten Lebensmittel (z. B. Salat) wurde überschritten. In mehreren Kühleinrichtungen wurde die maximal zulässige Höchsttemperatur für die dort gelagerten Lebensmittel (Garnelen, Champignons, Salat) überschritten.

Lagerraum unter der Treppe: Die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Mehrere Gastronorm-Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln waren verunreinigt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsektenkot festgestellt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Theke/Tresen: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Die Aufsatzkühleinrichtung für BubbleTee-Bubbles war mit alten, klebrigen Anhaftungen verunreinigt. Die Aufsatzkühleinrichtung war vereist. Die Aufsatzkühleinrichtung war im Griffbereich beschädigt. Das Wandregal war mit alten staubigen Anhaftungen, toten Insekten und Mäusekot verunreinigt. Die Arbeitsfläche war beschädigt. Der Eiswürfelbehälter war mit Altverschmutzungen verunreinigt. Mehrere Ausrüstungen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Mehrere Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Lager-Gefäße, z. B. für selbst umgefüllte Geschmackspulver, aber auch andere, länger nicht benutzte Gegenstände wiesen Altverschmutzungen und gräuliche, staubig und fettige Anhaftungen auf. Die Kaffeemaschine war mit alten Anhaftungen von Kaffeeöl, Staub und Fett verunreinigt. Der Deckel eines Schüttbehälters für Röstzwiebeln wurde unsachgemäß mit einem Messer aufgeschnitten, eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Es bestand die Gefahr, dass sich Kunststoffteile lösten. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsektenkot festgestellt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Im direkten Umfeld zur Kasse und den Bondruckern aber auch in der Theke und auf Regalen und den Unterschränken wurde Mäusekot vorgefunden. Zum Teil lag der Mäusekot in direktem Sichtfeld und Arbeitsbereich. Es wurden Lebensmittel (Sirup für BubbleTee) verarbeitet und abgegeben, ohne auf deren überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinzuweisen. Die Sirupe waren zum Teil seit Januar 23 abgelaufen und wurden in der Sommersaison 2023 noch genutzt. Seit Ende Sommer 2023 stehen die Sirups ungenutzt und abgelaufen in der Theke. Die in der Auftischkühlung enthaltenen "Bubble" für BubbleTee waren zum Teil seit der Sommersaison 2023 dort gelagert. Wie lange und ob diese noch haltbar sind, konnte nicht ermittelt werden.

Entsorgung: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Spülbereich: Es befanden sich ein Vorhang aus einer alten Plastiktüte vor dem Durchbruch zur Spüle, die verschmutzt und löchrig war. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Das Schneidebrett war schimmelähnlich verunreinigt. Der Gemüseschneider war verunreinigt. Der Gemüseschäler war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Es wurde Sojasoße in einem nicht vollständig verschlossenen Behälter unter der Spüle, direkt neben Reinigungsmitteln, gelagert. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Personaltoilette: Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer.

Treppenhaus hinten: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

'Zur Krone Riwweler'

Alt-Sossenheim 37

65936 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma wurde angeordnet.

Lagerraum: Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte (Smartphone wurde auf gespültem Besteck gelagert). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot). Auch wurden Kochtöpfe auf dem Fußboden im Schadnagerkot gelagert. Die Tiefkühltruhe war stark vereist.

Küche: Verunreinigt waren die Dehnungsfuge am Fußbodenrand, die Oberflächen des Kühlschrankes, die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine und der Backofen. Mit Schadnagerkot verunreinigt waren die gesamte Einrichtung (Oberflächen, Unterbauten, Regale etc.), die Bratpfannen und der Fußboden, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen (u. a. Schadnagerkot im Bereich unter der Spülecke). Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden zudem Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr und Mittel zum hygienischen Händetrocknen (Einmalpapierhandtücher im Spender).

Küche/Lagerbereich: Mehrere Gegenstände waren verunreinigt (u. a. mit Schadnagerkot). Zudem wurden mehrere Bedarfsgegenstände (Verpackungsmaterial) unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.

(Fasslager) Kleines Lager: Der Fußboden war verunreinigt (Schadnagerkot und Schmierspuren).

Theke / Tresen: Verunreinigt waren die Auslaufdüse (Abtropfbereich Gläser), das Handwaschbecken, das Gläserspülgerät, der Reinigungsball für die Reinigung der Schankhähne, die Wände (teilweise), die Regale, die Theken-Einrichtung und mehrere Gegenstände wie z. B. die Küchenrollenhalterung. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden.

Aufgrund der erheblichen hygienischen Mängel sowie dem Schadnagerbefall wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit sofortiger Wirkung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 16.05.2024 waren die hygienischen Mängel zum großen Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Paradero Bar y Tapas

Langgasse 13

63571 Gelnhausen

Die Unterthekenkühlung befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand. U. a. waren die Innenwände stellenweise augenscheinlich mit weißen Sporen verunreinigt. Die Personaltoilette befand sich in keinem benutzbaren Zustand. In einem erheblich verunreinigten Bereich des Kellers befanden sich zwischen und hinter den Kühl- und Gefriergeräten Schadnagerkot (augenscheinlich frischer Rattenkot), Schadnager-Fraßspuren, diverse Müll- und Schmutzablagerungen sowie bis zur Unkenntlichkeit verschimmelte Lebensmittel.

Die festgestellten Mängel wurden überwiegend behoben.

Zum Prinzen

Konrad-Adenauer-Str. 3

61130 Nidderau

Es wurden nicht zum Verzehr geeignete und daher unsichere Lebensmittel vorrätig gehalten. Eine Vielzahl an Ausrüstungs- und Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt war nicht ordnungsgemäß gereinigt. Der Kühlraum war stellenweise verschimmelt und verschmutzt, sodass vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt wurden.

Bei der Nachkontrolle am 10.06.2024 war ein Großteil der Mängel behoben.

'Haus Biegwald'

Rebstöcker Weg 19

60489 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Küche: Verunreinigt waren die Wandfliesen, die Türdichtung des kleinen Tiefkühlschrankes, die Armatur/Aufhängung der Doppelspüle sowie die Spülbrause, die Einrichtung (Unterbauten, Oberflächen), die Dehnungsfuge am Fußbodenrand, Töpfe, der Herd und der Fußboden (insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen). Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Die Silikonfuge der Doppelspüle war schimmelähnlich verunreinigt. Die Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen und einem Bioflim (Schleimschichten) verunreinigt. Der große Tiefkühlschrank war stark vereist. Die Einrichtung war großflächig mit verunreinigten Kartonagen ausgelegt. Verunreinigte Kartonagen wurden auch als Ablage für Kochutensilien benutzt. Gekochte Tomatensoße wurde mit einer beschädigten Kartonage abgedeckt. Es waren außerdem beschädigte Kochlöffel im Gebrauch. Die Wandfliesen waren teilweise beschädigt, die Oberfläche platze ab; unmittelbar darunter wurde Geschirr gelagert. Der Deckenanstrich löste sich ebenfalls stellenweise ab. Saladette: Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen (Tiramisu, Hirtenkäse). Zudem wurden Lebensmittel abgegeben, ohne auf deren überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinzuweisen ("Protinella"/mindestens haltbar bis: 08.05.2024). Des Weiteren wurden Lebensmittelbehälter (Topf mit Tomatensoße) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Das Handwaschbecken war zudem mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar; während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden und der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Weiterhin wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (Gekochte Nudeln, gemessene Temperatur + 27.2 °C; gekochte Kartoffeln, gemessene Temperatur +21.2 °C).

Vorbereitung/Pizzabereich: Verunreinigt waren der Fensterrahmen, mehrere Gegenstände (mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, z. B. Pizzableche) und der Pizzaofen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (auch mit Zigarettenasche) und es wurden Lebensmittel auf dem Boden gelagert (Zwiebeln, Kartoffeln). Kühltisch: Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert (Lasagne). Tiefkühltruhe: Es wurden Lebensmittel in Säcken aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (TK Gemüse, Geflügel etc.). Es wurden außerdem tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war (z. B. diverse Fleischwaren).

Theke / Tresen: Verunreinigt waren das Regal, die Einrichtung (Schubladen etc.), die Armatur des Handwaschbeckens und die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Abtropfbereich/Getränkekühltresen war verunreinigt und stark verschleimt. Die Türdichtung/Schubladendichtung des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war mit Schimmelablagerungen und einem Bioflim (Schleimschichten) verunreinigt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 15.05.2024 waren die hygienischen Mängel zum großen Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Höchster Supermarkt

Kasinostraße 6

65929 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Servicetheke – Fleischtheke: Die Unterschränke der Einrichtung waren u. a. mit Mäusekot verschmutzt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen u. a. mit Mäusekot verunreinigt. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmittel (u. a. Innereien) wurde die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten.

Marktbereich: Sämtliche SB-Regale waren mit Mäusekot sehr stark verschmutzt (Mäusekot neben zum Teil geöffneten Lebensmittelpackungen wie z. B. Kekse, Nüsse, Süßigkeiten, Brot und Nudeln). Die vorverpackten Lebensmittel waren von Mäusen angefressen und mit Mäusekot verschmutzt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen u. a. mit Mäusekot sehr stark verunreinigt. Die Kühlvitrinen waren teilweise u. a. mit Mäusekot verunreinigt.

Bake-Off-Bereich: Die Unterschränke der Einrichtung waren u. a. mit Mäusekot verschmutzt. Es waren zudem Lebensmittelbedarfsgegenstände (u. a. Einweg-Kuchenplatten) mit Mäusekot verschmutzt. Der Fußboden war ebenfalls mit Mäusekot verunreinigt.

Anlieferungsbereich: Die Regale waren u. a. mit Mäusekot verschmutzt. Es waren auch Bäckerkisten mit Lebensmitteln (Retouren) mit Mäusekot verschmutzt. Der Fußboden war ebenfalls u. a. mit Mäusekot verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Peronal: Die Wände im Gang zum Personalraum waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt und der Fußboden war u. a. mit Mäusekot verunreinigt.

Aufgrund der erheblichen hygienischen Mängel sowie dem Schadnagerbefall wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit sofortiger Wirkung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 16.05.2024 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Foodtruck Papa Georg

Hessenstrasse 10

65719 Hofheim am Taunus

Es wurden Lebensmittel ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht.

Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, die nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am: 24.02.2024

Etitat

Karlsruher Straße 16

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Gaststätte 'Sampan'

Eckenheimer Landstraße 93

60318 Frankfurt am Main

Betriebsstätte allgemein: Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel und ein Schädlingsbefall festgestellt. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Es wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet. Zudem wurde eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet.

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Türfallhaken der Getränkekühltresens, die Abläufe der Tropfmulden des Schanktisches/Schanktresens, der Innenboden des Getränkekühltresens (unter den Kühlschubladen), die Kaffeemaschine und die Wandfliesen (stellenweise). Der Ventilator des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender und zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender).

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Versorgungsleitungen, das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage, die Dunstabzugsanlage (außen mit einem Belag aus Fett und Staub), die Fettfilter der Dunstabzugsanlage (mit Fettrückständen), mehrere Einrichtungsgegenstände, der Gasherd, die Kochstellen des Wok-Gasherdes, die Siebschaumkelle, die Fritteuse, ein weißes Kunststoffschneidebrett, der Reiskocher, der Spender für Einmalhandtücher, die Wandfliesen, die Armaturen der Waschvorrichtung für Lebensmittel und der Kühlschrank. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine und die Gitterroste des Kühlschrankes waren schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden außerdem verzehrfertige Lebensmittel bei Temperaturen unter + 60°C warmgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen können.

Innenhof – Lagerbereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Fußbodenabflüsse, die Decke und die Schutzabdeckung der Beleuchtung. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden außerdem Lebensmittel mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) umhüllt sowie Lebensmittel in Beuteln in den Gefriertruhen aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Zudem wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

Garage - Vorbereitung / Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Armatur und das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel, die Fußbodenfugen (durch dunkle Ablagerungen), die Gemüseschneidemaschine, die Wandfliesen, der Reiskocher, der Seiher und die Deckeldichtung der Tiefkühltruhe. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender) und zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Außerdem wurden Lebensmittel mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) umhüllt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Igda Markov

Rohlederstraße 40

60435 Frankfurt am Main

In der untersuchten Probe wurde ein Rückstandsgehalt des Insektizids Chlorpyrifos bestimmt, welcher unter Berücksichtigung der erweiterten Messunsicherheit von 50 % den geltenden allgemeinen Höchstgehalt nach Art. 18 Abs. 1 Buchst. b) der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 sowie dem Anhang V selbiger Verordnung überschritten hat: Der Threshold of Toxicological Concern (TTC)-Wert für das Insektizid Chlorpyrifos der untersuchten Probe wurde für Kinder zu 1459 % und für Erwachsene zu 1311 % ausgeschöpft. Somit wurde der TTC-Wert für (potentiell) gentoxische Stoffe zu einem Vielfachen ausgeschöpft.
Chlorpyrifos erfüllt hinsichtlich seiner Entwicklungstoxizität die Kriterien für eine Einstufung als ‚reproduktionstoxisch in der Kategorie 1 b‘. Der Begriff Reproduktionstoxizität beschreibt dabei die fortpflanzungsgefährdende Wirkung einer Substanz, dabei können sowohl die Fruchtbarkeit und Sexualfunktionen eines Mannes oder einer Frau als auch die embryonale Entwicklung des Fötus (Entwicklungstoxizität) beeinträchtigt werden. Die Kategorie 1 b repräsentiert eine wahrscheinliche Reproduktionstoxizität.
Der Verzehr von Steinpilzen von der Beschaffenheit der vorgelegten Probe konnte daher mit Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit assoziiert werden, die über ein geringes Gesundheitsrisiko deutlich hinausgehen.