Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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343 Einträge

Ergebnisse 221 bis 230 auf Seite 23

Metzgerei Kropp

Bleichstr. 32

61137 Schöneck

In mehreren Betriebsbereichen wurden wiederholt zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Ein Teil der Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt war erheblich verunreinigt.

Die festgestellten Mängel wurden zwischenzeitlich vollständig behoben.

Restaurant Zerda

Willy-Brandt-Str. 28

63450 Hanau

Es wurden zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln und in der gesamten Betriebshygiene festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren mehrere Bereiche eines Kühlraums verunreinigt und verschimmelt. Darüber hinaus wurden keine ordnungsgemäße Handhygiene sowie keine einwandfreie Reinigung von Ausrüstungsgegenständen gewährleistet.

Alka Freshfood

Rheinstraße 44

63225 Langen

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeiflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen vorübergehend untersagt.

Amar Indisches Restaurant

Frankfurter Straße 165

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Burger King

Afföllerstr. 63

35039 Marburg

Erhebliche hygienische Mängel in den Betriebsräumen, an Einrichtungsgegenständen und Gerätschaften wurden festgestellt. Eine nachteilige Beeinflussung der in den Räumen hergestellten Lebensmittel war gegeben.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Ristorante Rosmarin

Reichsapfelstraße 20

65201 Wiesbaden

Theke/Tresen: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Küche: Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Schubladendichtungen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt. Das Schwammtuch unter dem Schneidebrett war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenboden des Kühltisches unter den Kühlschubladen war stark verunreinigt. Ein fauliger, atypischer Geruch wurde festgestellt. Im hinteren Bereich wurden in einer Gefriertüte verdorbene, undefinierbare Lebensmittel vorgefunden. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt, klebrig und stellenweise mit Fettablagerungen behaftet. Mehrere Steckdosen waren beschädigt und verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Innendecke des Mikrowellengerätes war verunreinigt. Die Unterseite des Scheidebrettes sowie die Oberfläche des Arbeitstisches waren feucht. Ein muffiger Geruch wurde festgestellt. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (gekochte Nudeln, frischer Fisch, frisches Fleisch) unter ekelerregenden Umständen gelagert. Die Lebensmittel wurden zum Teil ohne Abdeckung in den Schubladen des stark verunreinigten Kühltisches gelagert. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Der Schinken und das Rinderfilet für Carpaccio wurden ohne Verpackung /Umhüllung im verunreinigten, stark vereisten Tiefkühlschrank gelagert. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Die Gefriertruhe war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht in Betrieb. In Klarsichtfolie portionierte Tintenfischtulpen waren bereits stellenweise angetaut. Im oberen Teil der Tiefkühltruhe konnte bereits Schmelzwasser festgestellt werden. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Hähnchenbrustfilet) bei einer zu warmen Temperatur im Handwaschbecken über Nacht aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt.

Vorbereitung: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Tiefkühleinrichtungen waren stark vereist. Mehrere Tiefkühleinrichtungen waren verunreinigt. In der großen Tiefkühltruhe war die Schutzabdeckung der Beleuchtung beschädigt. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Das Handwaschbecken war so zugestellt, dass es nicht leicht erreichbar war. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Es wurde vorverpacktes Hackfleisch gelagert, dessen Verbrauchsdatum überschritten war. Das Verbrauchsdatum war am 05.11.2021 abgelaufen. Es wurden Lebensmittel wie portioniertes Lachsfilet und gegarter Kalbsbraten (für Vitello Tonnato) in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Der Braten war stark vereist. Gefrierbrand war deutlich erkennbar. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel bereitgehalten. Die gekochten Spaghetti rochen stark säuerlich. Das portionierte Lachsfilet wurde in einer Plastiktüte im GN-Einsatz in der Schublade des Kühltisches gelagert. Das Lachfilet war schmierig und bereits dunkel verfärbt. Ein atypischer Geruch war deutlich feststellbar.

Lagerbereich: Der Kühlschrank war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Rechts auf dem Boden wurde eine stark faul riechende, schmierige, grüne Flüssigkeit festgestellt. Diese Flüssigkeit stammte von den verdorbenen Muscheln, welche in unmittelbarer Nähe gelagert wurden und ausgelaufen waren. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Schweinefilet) so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. Im Kühlschrank stand ein Sack mit verdorbenen Miesmuscheln. Diese waren schmierig und bereits alle geöffnet. Ein fauler und atypischer Geruch war wahrnehmbar.

Betriebsstätte allgemein: Es wurden Personen beschäftigt, für die keine aktuelle Dokumentation der Teilnahme an einer Wiederholungsbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz im Betrieb eingesehen werden konnte. Das Personal, das leicht verderbliche Lebensmittel herstellte oder behandelte oder diese in den Verkehr brachte, konnte die dafür erforderlichen Fachkenntnisse nicht nachweisen. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel (wie Lachs, Steaks, Kalbsbraten) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierdatums und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Die anfallenden Küchen- und Speiseabfälle (tierische Nebenprodukte) der Kategorie 3 wurden nicht gesammelt und über einen zugelassenen Entsorger der Verwertung zugeführt.

Bäckerei Heck GmbH

Carl-Zeiss- Str.10

65520 Bad Camberg

Hygienische Mängel

Sila Market

Helenenstraße 15-17

65183 Wiesbaden

Lagerbereich hinter Verkaufsregal: Der Bereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Kühlraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel (Fleischwaren) unabgedeckt gelagert. In unmittelbarer Nähe von unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln (frische Fleischwaren) wurden mikrobiologisch problematische Produkte (wie z.B. Koriander und Dill) gelagert. Der Verdampfer im Kühlraum war verunreinigt.

Verkaufsraum: Die Tiefkühltruhe war im Inneren und im Schienenbereich verunreinigt. Der SB-Kühlschrank war im oberen Bereich verunreinigt. Das Verkaufsregal war verunreinigt. Der Fußboden war unter dem Verkaufsregal (Brot/ Backwaren) erheblich verunreinigt. Der Fußboden war unter den Verkaufsregalen stellenweise mit Mäusekot verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Unter dem Verkaufsregal wurde eine tote und teils verweste Maus festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Klebefallen unter den Regalen aufgestellt. Eine tote, teils verweste Maus lag unter der Tiefkühltruhe.

Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.

Theke/Tresen: Die Kühlvitrine (Hackfleischwolf) war unter den Schubladen stellenweise mit Mäusekot verunreinigt. In einer E2- Kiste wurde Mäusekot festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Schneidebrett war verunreinigt. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Das Lüftungsgitter der Kühlvitrine (Hackfleischwolf) war verunreinigt. Die Flächen der Kühltheke (unterer Bereich) waren verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Die Kühltheke war im Inneren angerostet. Der Türgriff war verunreinigt. Die Kühltheke war im Inneren schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden unter der Frischfleischtheke und um die Aggregate war verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt. Der Hackblock war verunreinigt. Die Hackblockfläche wies Fugen und Risse auf. Mehrere Elektroinstallationen (Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt.

Obst- und Gemüseabteilung: Der Fußboden war unter den SB- Regal Obst/ Gemüse verunreinigt.

Gaststätte "Mildan Döner & Pizza"

Karlsruher Straße 12

60329 Frankfurt am Main

Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Besteckkasten, die Kaffeemaschine, die Arbeitsfläche rund um die Kaffeemaschine, das Lüftungsgitter des Kühltresens, die Dichtungen des Kühltresens und der Innenraum des Kühltresens waren verunreinigt. Es wurden verzehrfertige Lebensmittel bei Temperaturen unter 60 °C warmgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen könnten. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Verunreinigt waren zudem der Unterschrank, das Mikrowellengerät, die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage, die Kühlvitrine, der Teigkneter, der Kühltisch, die Türdichtung des Kühltisches, der Herd, der Kühlschrank, die Türdichtung des Kühlschrankes und das Hängeregal. Das Regal unter der Spüle war stark verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Silikonfuge am Spülbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Es wurden außerdem Lebensmittel unabgedeckt gelagert.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Schaben) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Am 01.12.2023 waren die Mängel nur teilweise behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet. Am 4.12.2023 waren die Mängel komplett behoben.

Krankenhaus Sachsenhausen

Schulstraße 31

60594 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es wurde in sämtlichen Betriebsbereichen ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen wurde angeordnet. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. In den Kühlschubladen wurden mehrere Pakete Putensteaks von der Brust bei nicht angemessener Temperatur gelagert. Die gemessene Temperatur betrug zwischen +9,3°C und +10,2°C, max. Soll- Temperatur laut Herstellerangabe +2°C- +5°C. Die Räder mehrerer Servier- und Transportwagen waren mit Haarbüscheln verunreinigt. Die Mischdüsen mehrerer Armaturen (an mehreren Kochkesseln) waren verkalkt. Es befand sich Mäusekot auf einem Regalboden zwischen gereinigten Töpfen. Auf dem Abräumwagen befand sich Mäusekot zwischen gereinigten Schöpfkellen und den Stielen der Schneebesen. Auf dem Abräumwagen befand sich Mäusekot in einer gereinigten Schöpfkelle. Es waren weiße Schneidebretter schadhaft, hier lösten sich kleine Plastikteile (Fremdkörpergefahr). Auf einem Transportwagen vor dem Eingang zur Bandportionierung befand sich Mäusekot. Der Innenraum einer Transportspülmaschine war verkalkt und mit alten Rückständen verunreinigt. In einem Lagerraum wurde Mäusekot zwischen diversen Konserven festgestellt. Es waren Regale in einer Kühlzelle schimmelähnlich verunreinigt. Kühlraum Fleisch: Die Unterseite der Regalböden waren schimmelähnlich verunreinigt. Mitarbeiterkantine 1. OG: In der Kühlvitrine wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Dressing +11,9°C, vorbereitete Beilagensalate +14,8°C) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Vorbereitung Mitarbeiterkantine 1. OG: Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Es erfolgte eine Betriebsschließung, das Herstellen von Lebensmitteln wurde kurzzeitig untersagt.