Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Bitte beachten Sie die Hinweise und Erklärungen auf der ThemenseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster

343 Einträge

Ergebnisse 211 bis 220 auf Seite 22

Pahle GmbH

Bahnhofstr. 25

64560 Riedstadt

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Feinkost Kuzey

Dieselstr. 10

63526 Erlensee

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholt zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

Bei der Nachkontrolle am 09.11.2023 waren die Mängel noch nicht vollständig, aber großteils behoben.

Hama Sushi

Adalbertstraße 7 a

60486 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume befanden sich insgesamt in keinem guten baulichen Zustand.
Vorbereitung/Keller: Die Tiefkühltruhen war verunreinigt/vereist. Es wurden in den Tiefkühltruhen und auch im Kühlschrank leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert, in den Tiefkühltruhen TK-Fisch und im Kühlschrank Geflügelfleisch und Soßen. Große Tiefkühltruhe: Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel zudem bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (TK-Ware, z. B. Nudeln, gemessene Temperatur - 12.5 °C). Der Reiskocher und mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren verunreinigt (z. B. Gewürzbehälter; Behälter im Kühlschrank). Der Kontaktgrill und die Fritteuse waren ebenso verunreinigt. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Die Innenbeschichtung einer Bratpfanne war beschädigt.
Küche/Keller: Die Regale im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, bestanden aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, welche nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren waren, zudem waren sie verrostet. Die Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Am Handwaschbecken (Doppelspüle/linkes Becken) fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (z. B. Unterschränke; Hängeschrank etc.). Kühlschrank: Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert (Frischer Lachs). Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel zudem bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (Lachs, gemessene Temperatur + 4.0°C und + 6.7 °C). Die Regale waren verunreinigt (Schadnagerkot).
Lagerraum/Keller: Der Raum befand sich insgesamt in keinem angemessenen baulichen Zustand (Wasserschaden / es war ein modriger Geruch wahrnehmbar). Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Vorraum Lager: Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt und beschädigt.
Lagerraum 2/Keller: Das Regal war verunreinigt (Schadnagerkot).
Vorbereitung: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot; loses Schadnagergift). Es wurden verzehrfertige Lebensmittel (gekochter Reis) bei Temperaturen unter 60 °C warmgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen könnten (Gemessene Temperatur + 23.2 °C) Der Reiskocher war verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt und verschimmelt (z. B. Unterseite Arbeitsplatte und Handwaschbecken). Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).
Vorbereitung/Sushi-Theke: Der Getränkekühltresen, der Kühltisch und mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Kühltisch und Unterbauten waren mit Schadnagerkot verunreinigt). Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln benutzt wurden, waren ebenso verunreinigt.
Personaltoilette/Keller: Im Vorraum der Toilette wurden Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, aufbewahrt bzw. gelagert. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können (Verpackungsmaterial).
Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde dem Betreiber aufgrund der gravierenden Mängel sowie dem Schädlingsbefall mit sofortiger Wirkung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Nachkontrolle erfolgte am 07.12.2024 und der Betrieb wurde wieder geöffnet; die hygienischen Mängel waren größtenteils behoben.

Pizza Lieferservice Da Mimmo

Alter Kesselstädter Weg 11

63477 Maintal

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholt zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war ein Großteil der Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 22.12.2023 waren die hygienischen Mängel behoben.

Rainer Lapp oHG, REWE Markt Lapp

Freigerichter Str. 2

63571 Gelnhausen

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war der Reinigungszustand der SB-Regale unzureichend. Einige Regale waren an unterschiedlichen Stellen mit Schimmelbildungen versport und diversen Schmutzablagerungen verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 28.12.2023 waren die hygienischen Mängel noch nicht vollständig behoben.

Restaurant Capitano

Gelnhäuser Str. 20

63571 Gelnhausen

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u.a. im Küchenbereich) zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war ein Großteil der Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt im Küchenbereich verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 11.12.2023 waren die Mängel fast vollständig behoben.

Stadtmetzgerei Steinke

Pfarrgasse 7

61130 Nidderau-Heldenbergen

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So waren Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 22.11.2023 waren die hygienischen Mängel weitgehend behoben.

N & K Gastro GmbH, Hasans Grillshop

Gießener Straße 40

34560 Fritzlar

Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verpflichtet den Lebensmittelunternehmer die Vorgaben dieser Verordnung einzuhalten. Artikel 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verpflichtet zur Einhaltung des Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Betriebsstätten müssen stets sauber und instandgehalten werden (vgl. Nr. 1 Kapitel I Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004), es muss ein Schutz gegen aerogene Kontamination sowie Kontamination jeglicher Art insbesondere Schutz vor Schädlingen gewährleistet sein; weiterhin müssen geeignete Lagerräume vorhanden sei (vgl. Nr. 2 Buchstaben a), c) und d) Kapitel I Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004).

§ 3 LMHV verpflichtet dazu, dass Lebensmittel nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden dürfen, dass sie bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind. Zum Inverkehrbringen zählt auch das Bereithalten für Verkaufszwecke, dies ist zumindest bei den Waren, die sich im Kühlcontainer hinter dem Imbiss befanden zutreffend (Vgl. Artikel 3 Nr.8 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002).
Nach § 3 LMHV dürfen Lebensmittel nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind.

Die vorgefundene Lagerung im Außenbereich und in der offenen Garage des Betriebes N & K Gastro GmbH – Hasans Grillshop stellt ein hohes Kontaminationsrisiko für die offen gelagerten Lebensmittel sowie die offen gelagerten Lebensmittelkontaktmaterialien dar.
Die Lagerung in dem Kühlcontainer – offene Ware und teils ungeeignete Behältnisse sowie verschmutzte Behältnisse (in denen rohe Teiglinge gelagert waren) stellen ein hohes Kontaminationsrisiko für die Lebensmittel dar.

Die umgehende Beseitigung der Mängel wurden dem Unternehmer aufgegeben.

Sushi am Main

Feuerbachstraße 1

60325 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Theke/Tresen: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Handwaschbecken war verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigter Edelstahltopfreiniger verwendet. Der Wasserfilter war verunreinigt/verkalkt. Es waren Einrichtungsgegenstände verunreinigt. Die Aufsatzkühleinrichtung war verunreinigt. Der Innenboden der Kühltheke war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Schubladendichtungen der Kühltheke waren verunreinigt. Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Eine Bratpfanne war verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war verunreinigt. Der Innenboden der Kühltheke war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Der Suppenwärmer war verkalkt. Aufgrund der festgestellten Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen kurzzeitig untersagt.

Armbröster/Greger GbR

Am Hohenrod

34253 Lohfelden

Am 05.12.2023 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel darstellten. Die Räumlichkeiten waren zum Teil verschmutzt. Weiter waren Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen, Oberflächen und Geräte verunreinigt. Insbesondere die Personalumkleide, die Hygieneschleuse und der Gewürzraum befanden sich in einem unhygienischen Zustand. Der Grill befand sich in einem nicht einwandfreien hygienischen Zustand. Der Abzug der Abluft oberhalb des Grills war altverschmutzt. Im Schneckengehäuse des Fleischwolfes befanden sich, neben frischen Fleischteilen, im hinteren Teil auch alte Fleischreste. Die Tiefkühltruhen waren stark vereist. Der Tiefkühlschrank war stark altverschmutzt und vereist. Das Frischecenter war insbesondere im Bodenbereich altverschmutzt. Die Handsäge, einige Fleischerhaken, Stromkabel und der Bedienknopf der Bandsäge waren altverschmutzt. Das Messersterilisationsbecken befand sich in einem äußerst unhygienischen und unbenutzbaren Zustand. Aufgrund der Hygienemängel im Betrieb musste eine sofortige Grundreinigung der betroffenen Räumlichkeiten, insbesondere der Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen, Oberflächen und Geräte angeordnet werden.

Die festgestellten Mängel waren am 12.12.2023 beseitigt.