Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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256 Einträge

Ergebnisse 211 bis 220 auf Seite 22

Restaurant 'Mr. Phung'

Tituscorso 5

60439 Frankfurt am Main

Betriebsstätte allgemein: Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Zudem wurde ein erheblicher Mäusebefall festgestellt (u. a. Mäusekot und Fraßspuren). Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Die unschädliche Beseitigung aller offenen Lebensmittel, eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person sowie eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände wurde angeordnet.

Showküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In den Unterbaueinrichtungen, auf dem Fußboden, in und auf mehreren Behältern wurde Mäusekot festgestellt. Mehrere Umverpackungen von Lebensmittelbedarfsgegenständen wiesen Fraßspuren auf. Auf dem Fußboden befanden sich ebenfalls Spuren von Mäusefraß. Zwei Packungen mit Milchbrötchen waren angefressen. Der Raum war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden außerdem unverpackte Lebensmittel (gekochte Nudeln) unabgedeckt und ungekühlt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die Nudeln waren bereits stellenweise angetrocknet. Zudem wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte: Auf einer Kiste mit offenen Sprossen wurde ein Eimer mit geschnittenem Gemüse gelagert.

Vorbereitung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot befand sich auf dem Fußboden, insbesondere unter den Einrichtungen und auf zwei Rollwägen, auf denen Lebensmittelbehälter gelagert wurden. Auf dem Fußboden im Bereich zwischen Kühlraum und Personaltoilette befanden sich zudem Fraßspuren. Der Raum war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Außerdem wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt: In zwei verschmutzten grünen Klappkisten wurden gekochte Nudeln aufbewahrt und im Spülbecken wurden Hähnchenflügel im warmen Wasser aufgetaut. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Die Temperatur der "eingeweichten" Hähnchenflügel betrug +26,4°C. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde des Weiteren die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten: Die angelieferten Tiefkühlprodukte, u.a. Pangasius Filets, wurden ungekühlt in der Küche gelagert. Gefrorene Lebensmittel (Hähnchenbrustfilet) wurden zudem bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden außerdem in einem verunreinigten Eimer gelagert.

Kühlhaus: Es wurden unverpackte Lebensmittel (u.a. gekochte Nudeln, gebratenes und frittiertes Geflügel, geschnittenes Gemüse) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die gekochten Nudeln waren bereits stellenweise angetrocknet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 09.04.2025 behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

'Hak Market'

Siegmund-Freud-Straße 72-74

60435 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden diverse Hygienemängel festgestellt.

Verkaufsraum: Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

Obst- und Gemüseabteilung: Es wurden aufgeschnittene Melonen nicht nur kurzfristig ungekühlt zum Verkauf angeboten.

SB Tief-/Kühlung: Der Innenbereich des SB-Kühlregals war verunreinigt, insbesondere die Ablaufrinne. Stellenweise wies das SB-Kühlregal schimmelähnliche Verunreinigungen auf, und die SB-Tiefkühltruhen waren stark vereist.

Bäckereiabteilung: Es wurden unverpackte Lebensmittel (Sesamringe, Börek) in den Verkehr gebracht, die mangels einer geeigneten Abtrennung (Hustenschutzvorrichtung) nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination durch Kunden geschützt waren.

Kühlraum: Der Türgriff war verunreinigt und mehrere Schrauben an der Hängevorrichtung waren rostig verunreinigt.

Fleischabteilung/Kühltheke/Süße Backwarentheke: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Oberfläche des Hackblockes war nicht glatt und leicht zu reinigen, ebenso war das Tischeinlegeschneidebrett beschädigt und daher nicht mehr leicht zu reinigen. Diverse Messer waren altverschmutzt und die Knochenbandsäge war mit alten Eiweißanhaftungen verschmutzt. Der Bereich der Fleischtheke war stellenweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung angeordnet werden musste. Die Aufschnittmaschine war sehr stark altverschmutzt und der Fleischwolf war sehr stark mit alten, angetrockneten Fleischresten verunreinigt. Zudem wurde unverpacktes Geflügelfleisch nicht getrennt von verpacktem Fleisch gelagert, sodass eine Kontamination des Fleisches durch das Verpackungsmaterial bzw. die Art der Lagerung nicht ausgeschlossen werden konnte.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 08.04.2025 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben.

Dotzheimer Bäckerei Tosun

Erich-Ollenhauer-Straße 353

65199 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Backstube: Der Deckenanstrich im Bereich des Wareneingangs löste sich stellenweise ab. Die Decke war verunreinigt. Das Fenster war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Die Gitterroste des Kühlschrankes waren verunreinigt. Die Türdichtung des Gärunterbrechers war beschädigt. Der Transportwagen der Teigabziehapparate war verunreinigt. Der Fußboden war nicht so gestaltet, dass dieser leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren war. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Das Mehlsilo war im Bereich des Abfülltrichters schimmelähnlich verunreinigt. Der Teigkegelrundwirker war an allen Maschinenteilen mit alten, dunkel verfärbten, angetrockneten Teigresten verunreinigt. Die Teigteilmaschine war an allen Maschinenteilen mit alten, dunkel verfärbten, angetrockneten Teigresten verunreinigt. Die Teigabziehbänder im Beschickungswagen waren stellenweise mit alten, dunkel verfärbten, angetrockneten Teigresten verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Der Backpinsel war verschlissen. Das Förderband der Teigteilmaschine war verschlissen. Der Wasserschlauch (Gartenschlauch) für die Trinkwasserversorgung bestand nicht aus lebensmittelgeeignetem Material. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (Eimer mit Mehl), waren beschädigt. Die Außentür war nicht geschlossen. Dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Umkleideraum: Die Ordnung und Struktur des Raums war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.

Überdachung vor Produktion: Die Wände waren oberhalb des Rolltores und der Fenster teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Mehl- und Zuckersäcke wurden zum Teil offen im Außenbereich auf dem Boden gelagert.

Eiscafé 'Cafe La Perla' der GASTRO EIS SERVICE SOLUTIONS GmbH

Neue Kräme 10, 60311 Frankfurt am Main

60311 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Betriebsräume und Gegenstände, welche auch in Berührung mit Lebensmittel kommen (u. a. Theke, Vorbereitungsküche, Lager) waren derart verunreinigt, sodass eine Grundreinigung und Desinfektion nötig war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

(EG) Theke / Tresen: Die Lüftungsgitter der Kühltheke, die Spaghettieismaschine, mehrere Elektroinstallationen (wie Steckdosen) sowie der Innenraum des Kühltisches wiesen deutliche Verunreinigungen auf. Die Speiseeistheke war stark vereist und zeigte stellenweise ebenfalls Verschmutzungen. Die mittlere Kaffeemühle wies braune, ölartige Ablagerungen auf. Zudem war die Eisportioniererdusche außer Betrieb, wodurch der Eisportionierer nach den Gebrauchspausen nicht mit fließendem Trinkwasser abgespült werden konnte. Dadurch wurde der Portionierer nicht in ausreichendem Maße vor der erneuten Nutzung gereinigt. Das Gehäuse der Eisdusche war ebenfalls erheblich verschmutzt. Bei der Einrichtung wurde die Transportschutzfolie nicht sachgemäß entfernt, was eine gründliche Reinigung verhinderte und das Ansammeln von Schmutz begünstigte. Weiterhin wurden unverpackte Lebensmittel (wie geschälte Bananen, gelagertes Speiseeis, Erdbeersoße und geviertelte Erdbeeren) unabgedeckt gelagert, wodurch eine mögliche Beeinträchtigung oder Kontamination der Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden konnte. Auch die Lagerung von Lebensmitteln (wie Kuchen und Torten) in der Nähe einer verschimmelten Kühllüftung ließ eine nachteilige Beeinträchtigung oder Kontamination nicht ausschließen.

(EG) Spülküche: Die Geschirrspülbrause, die Armatur der Reinigungseinrichtung für Arbeitsgeräte und Ausstattungen sowie die Wände wiesen deutliche Verunreinigungen auf. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag überzogen, insbesondere in den Schlitzen der Haubenschienen. Der nach unten offene Kabelkanal oberhalb des Besteckkorbs war stark verstaubt und die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt; insbesondere im Bereich hinter der Spülmaschine.

(OG) Küche: Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken, insbesondere an den unteren Handkontaktflächen, sowie sämtliche Fenster (einschließlich Scheiben, Rahmen und Fensterbänke) wiesen Verunreinigungen auf. Auch der kleine Backofen und das Belüftungsgitter des Grills waren verschmutzt, ebenso wie die Bedienelemente und die Oberfläche des Pizzaofens. Der Tischdosenöffner, insbesondere am Schneiddorn, das Türblatt und die Wandfliesen, der Bondrucker, die Türdichtung des Kühlschranks sowie dessen Innenraum waren verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen bedeckt, und der Heizkörper der Fritteuse wies Reste von Frittiertem auf. Zudem war die Innenbeschichtung eines Kochtopfes beschädigt, und die Zwischenbereiche der Aufsatzkühleinrichtung waren verschmutzt. Der Fußboden war stark verunreinigt, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, wo sich Fett, Speisereste und Zigarettenstummel angesammelt hatten. Das Kühlaggregat des Kühlschranks und das Insektengitter des linken Fensters waren stark mit Fettanhaftungen und Staub bedeckt. Das Insektengitter des rechten Fensters war beschädigt, sodass nur noch der Rahmen und Schmutz sichtbar waren. Zigarettenstummel fanden sich zudem vermehrt zwischen dem Fensterrahmen und dem Insektenschutzgitter. An Geräten und Maschinen war die Transportschutzfolie teilweise nicht sachgemäß entfernt, was eine gründliche Reinigung verhinderte und das Ansammeln von Schmutz begünstigte. Außerdem wurden Pflastersteine unter Einrichtungsgegenständen platziert, was eine angemessene Reinigung unmöglich machte. In Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wurde, befand sich ein erdbehafteter Kräuter- bzw. Pflanzentopf (Basilikum). Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Lebensmittel durch die Erde nachteilig beeinflusst wurden.

(OG) Personaltoilette: Die Armatur des Handwaschbeckens und der Spender für Einmalhandtücher waren verunreinigt.

(UG) Lager: Die Oberfläche des Tiefkühlschrankes war insbesondere an den Griffflächen verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, und die Deckenkonstruktion war vermehrt stark mit Staub behaftet, insbesondere in Bereichen mit Leitungen und Rohren. An Geräten bzw. Maschinen war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt, was eine gründliche Reinigung erschwerte und das Ansammeln von Schmutz begünstigte. Der Abfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, sodass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde. Es wurden teilweise unverpackte Lebensmittel (wie verschiedene Speiseeissorten) unabgedeckt gelagert, wodurch eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden konnte.

(UG) Kühlraum: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt, und das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Des Weiteren wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel (z. B. Brombeeren mit Schimmelwuchs, fauliger Apfel) im Kühlhaus gelagert.

(UG) Waschküche/-raum/Eiswürfelmaschine: Die Wände waren teilweise mit Spinnengewebe verunreinigt und der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. An Geräten bzw. Maschinen war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Zudem waren die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der dritten Nachkontrolle am 14.04.2025 waren die hygienischen Mängel behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Michi no Eki

Breslauer Straße 18

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Der Türgriff des Arbeitstisches war verunreinigt. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Das Schneidebrett war verschlissen und beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Reis in Eimern) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen, insbesondere da der Mülleimer direkt neben den Lebensmitteln gelagert wurde.

Küche: Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Anstrich der Fliesen-Wände war beschädig. Zum Teil haben sich Lack-Flakes abgelöst. Die Dunstabzugsanlage war sehr stark mit Altfett verunreinigt. Die eingesetzten Filter werden als nicht geeignet und als feuergefährlich angesehen. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Die Türgriffe der Kühlschränke waren verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Der Innenboden des Kühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Schubladen des Kühltresens waren verunreinigt. An Geräten bzw. Maschinen war die Transportschutzfolie nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Mehrere Gewürzbehälter waren mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (roher Lachs) bei einer nicht angemessenen Temperatur (6,9 °C) vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet (verschlissene Eimer mit Ausbrüchen und Farbabrieben), die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren.

Gesamtbetrieb: Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Alle Schneidebretter waren von unten zum Teil stark verschimmelt. Es waren Lebensmittelreste von der letzten Benutzung der Oberflächen sichtbar.

Club 22

Wilhelm-Röntgen-Str. 22

63477 Maintal

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche und zum Teil wiederholt hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

Da Kuldip

Industriestraße 40

64807 Dieburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Metzgerei Möller

Pfortenstr. 16

65604 Elz

wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel

Ristorante Al Boschetto

Eschenweg 3

63477 Maintal

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche hygienische und zum Teil wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

Am 21.04.2025 waren die Mängel behoben.

Grand Asia Restaurant

Taunusstraße 22

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Tief-/Kühlung: Die Decke war vereist. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.

Küche: Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel in bereits genutzte Gastronorm-Behälter gefüllt, eine Kontamination durch ältere Produktreste war nicht ausgeschlossen. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht (merkliche Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Das Thermostat der Fritteuse war zum Zeitpunkt der Kontrolle auf 190°Celsius gestellt, anstelle der empfohlenen max. 175°Celsius. Das Fett rauchte stark, war sehr dunkel und roch verbrannt. Es wurden erhitzte Speisen, wie Suppen und Soßen, bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60°Celsius aufwiesen. Bei der Abkühlung/Rückkühlung von Lebensmitteln wurde der mikrobiologisch kritische Temperaturbereich zwischen +60°C bis +7°C nicht schnellstmöglich, innerhalb von höchstens 120 Minuten, durchlaufen, da vorfrittierte Lebensmittel außerhalb der Kühlung, abgedeckt bei Raumtemperatur aufbewahrt wurden. Im vorliegenden Fall betrug die Kerntemperatur noch mehr als 18°Celsius. Es wurden gefrorene Lebensmittel in warmem Wasser aufgetaut.

Gesamtbetrieb: Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Altes Fett tropfte permanent von den stark mit Fett vollgesogenen Filtermatten der Abzugsanlage auf die direkt unterhalb stehende Grillplatte und das dort zubereitete Fleisch.