Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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274 Einträge

Ergebnisse 211 bis 220 auf Seite 22

'Sanmaru Restaurant' der KIMGA UG

Ginnheimer Landstraße 183

60431 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: In dem Thekenunterbau befand sich eine Hundeleine, eine Decke und ein gefüllter Futternapf. Verunreinigt waren mehrere Besteckkästen, der Innenraum des Getränkekühltresens (im Bereich des Verdampfers), der Innenbereich des Gläserspülgerätes, der Unterbau des Doppelspülbeckens, der Unterschrank und das Geschirrregal mit Gläsern. Die Decke war stellenweise mit Spinnengewebe verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Küche: Verunreinigt waren das Türblatt und der Türrahmen, die Fußbodenfugen (durch dunkle Ablagerungen), mehrere Pfannen, der Fußbodenabfluss, die Unterseite des Hängeschranks über der Arbeitsfläche, ein Reiskocher (am Deckel mit dunklen Ablagerungen), die Dichtflächen des Kühltisches, der Innenboden des Kühltisches (unter den Kühlschubladen), sämtliche Gegenstände auf der Arbeitsfläche (Gewürzbehälter, GN-Behälter, Tabletts usw.), mehrere Schubladen mit Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen, der Gemüsehobel (mit dunklen Ablagerungen) und die Türdichtung der Saladette. Ein Eimer mit Salz war außen mit dunklen Belägen behaftet. Der Deckenanstrich löste sich stellenweise ab. Es wurden zudem Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten (gemessene Temperaturen: Geflügelwürstchen +21,6°C außerhalb der Kühlung, Omelett mit Garnelen +21,9°C, Kimchi +16,8°C außerhalb der Kühlung, Kimchi +13,1°C in der Saladette, Geflügelwürstchen +11,6°C in der Saladette). Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2 °C für gekochte Garnelen, gekochte Krebs- bzw. Weichtiererzeugnisse wurde ebenfalls überschritten, eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht (gemessene Temperatur Meeresfrüchte Mix +10,2°C). Auf einem Schneidbrett, auf welchem gerade Weißkohl geschnitten wurde, wurden zudem zeitgleich eine Schüssel mit rohem Geflügel und ein Putzlappen gelagert.

Spülbereich: Verunreinigt waren der Innenraum der Haubenspülmaschine (mit einem rötlichen Belag), der Geschirrkorb der Haubenspülmaschine (ebenso mit rötlichen Belägen), die Decke (stellenweise schimmelähnlich), die Silikonfugen am Fenster (schimmelähnlich), mehrere Reinigungsgeräte (Spülbürsten, Abflussgitter usw.), die Wände (teilweise) und der Fußboden (stellenweise). Das verschmutzte und gereinigte Geschirr wurde nicht getrennt voneinander aufbewahrt. Für Reinigungsarbeiten wurde außerdem ein beschädigter Edelstahltopfreiniger verwendet, von dem sich Teile ablösten.

Kühlraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung erforderlich war. Verunreinigt waren die Türdichtung (schimmelähnlich), das Verdampferschutzgitter, der Ablaufschlauch des Verdampfers, die Flasche mit "Goma Dressing" (am Deckel schimmelähnlich) und die Regale (schimmelähnlich). Direkt unter den schimmelähnlich verunreinigten Regalböden wurde unverpacktes Rindfleisch gelagert. Mehrere graue Kisten mit verpackten Zwiebeln waren außen ebenfalls schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden zudem Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Personaltoilette / 1. Stock: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender) und es wurde eine rissige und verschmutzte Stückseife statt Flüssigseife verwendet. Damit war eine hygienische Händereinigung mit diesem Händereinigungsmittel nicht möglich. Das Toilettenbecken und das Handwaschbecken waren zudem verunreinigt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 25.04.2024 wurde der Betrieb geschlossen, da die hygienischen Mängel vom 18.04.2024 nicht abgestellt waren. Die hygienischen Mängel waren anschließend am 26.04.2024 abgestellt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Gastro Leben UG - Restaurant "Der Grieche" & Lieferservice "Kalamaki"

Offenbacher Straße 95-97

63165 Mühlheim a.M.

Es wurde ein Schädlingsbefall festgestellt, wodurch die in Verkehr gebrachten Lebensmittel (u.a. Fleisch, Fisch und Meeresfrüchte, Schafskäse, Salat und Orangen) der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren. Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Hesami

Robert-Bunsen-Str. 6

64579 Gernsheim

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Kirvem Grill Haus

Leipziger Straße 85

60487 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. An sämtlichen Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Mehrere Handwaschbecken waren mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Köz Restaurant

Alter Rückinger Weg 57

63452 Hanau

In verschiedenen Betriebsbereichen wurden wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Die Türdichtung eines Standkühlschranks war deutlich mit weißen und stellenweise schwarzen schimmelähnlichen Belägen verunreinigt. Angebrochene Drehspieße wurden unverpackt in einer Tiefkühltruhe gelagert. Es wurde außerdem keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Bei der Nachkontrolle am 11.06.2024 waren die Mängel vollständig behoben.

Tandoori Garden 2

Herrnstraße 12

63179 Obertshausen

Die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen für Gegenstände, Armaturen und Ausrüstung wurden nicht im erforderlichen Maße durchgeführt. Geeignete Reinigungs- und Desinfektionsmittel konnten zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht vorgefunden werden.

La Piazzetta

Zieglerstraße 1

65191 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Der Innenboden der Kühltresen war beschädigt.

Spülküche: Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren mit dunklen Ablagerungen verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Spüleinrichtungen mit dunklen Ablagerungen und Kalkrückständen verunreinigt. Das Untergestell des Arbeitstisches war verunreinigt. Der Spülarm in der Haubenspülmaschine war stark verkalkt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war beschädigt. Der Fußbodenabfluss war mit schmierigen, dunklen Ablagerungen erheblich verschmutzt. Der Spülbereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.

Vorbereitung: Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Die Salatschleuder war schimmelähnlich verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war beschädigt. Die Außentür war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel mit älteren angetrockneten Teigresten verunreinigt. Das stark verschmutzte Steckdosenkabel des Teigkneters wurde im Kessel aufbewahrt.

Küche: Die Fußbodenabflüsse waren mit dunklen, fettigen Ablagerungen stark verschmutzt. Der Deckenanstrich löste sich wiederholt stellenweise ab. Die Insektengitter der Fenster waren mit Fett- und Staubrückständen verunreinigt. Die Türdichtungen der Kühltische waren stellenweise beschädigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub stark verunreinigt. An der Anlage bildeten sich großflächig Fetttropfen. Mehrere Steckdosen waren beschädigt. Das Kühlaggregat des Kühltisches war mit Fett- und Staubrückständen stark verschmutzt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt. Der Konvektomat war im Innenbereich verunreinigt. Der Türgriff des Konvektomaten war mit älteren Verkrustungen erheblich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Fett- und Staubrückständen verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen stark verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Mehrere Pfannen und Töpfe waren von außen mit erheblichen Rußablagerungen verunreinigt. Mehrere Schneidebretter waren beschädigt, so dass diese nicht mehr leicht zu reinigen waren. Die Oberfläche des Durchschlages war beschädigt. Mehrere Pfannen waren beschädigt. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Fisch, Fleisch)
so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Fisch, Fleisch) bei einer zu warmen Temperatur (Zimmertemperatur) aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Es wurden Lebensmittel mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel) umhüllt.

Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Personalhygiene: Es wurde Personal beschäftigt, das verunreinigte Arbeitskleidung trug.

Pho Vietnam

Langgasse 15

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Gesamtbetrieb: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der gesamte Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Im gesamten Unternehmen war ein starker Schädlingsbefall sichtbar.

Küche: Die Türblätter der Küche und des Mülllagers waren mit fettigen und staubigen Anhaftungen verunreinigt. Der Innenraum des hinteren Kühlschrankes war verunreinigt. Das Mikrowellengerät war angerostet und altverschmutzt. Das Mikrowellengerät war beschädigt. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Der Innenboden im Kühltresen war verunreinigt. Der Kühltresen war im Frontbereich verunreinigt. Die Verdampferlamellen mehrerer Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Die Fritteuse war mit alten Frittierfett und anderen Anhaftungen aus Stärke verunreinigt. Die Fritteuse war beschädigt. Der Schaltschrank war entgegen den Verfügungen der letzten Kontrollen erneut während des Herstellungsprozesses nicht geschlossen und verriegelt. Dadurch wurde die Kontamination von Lebensmitteln begünstigt, da in dem Altbau ein erhöhter Schädlingsdruck herrscht. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Die süßsaure Soße wurde in einem angeschnittenen Behälter, auf dem Fußboden in Mäusekot stehend, gelagert. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände, Woks und Pfannen unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Reinigungsgeräte waren in unmittelbarer Nähe zu den Bedarfsgegenständen in Fußbodennähe gelagert. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Es wurde im gesamten Küchenbereich sowohl auf als auch unter den Möbeln ein Mäusebefall festgestellt. In unmittelbarer Nähe von unverpackten Lebensmitteln wurden mikrobiologisch problematische Produkte gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel war nicht auszuschließen. Vorgegarte, leicht verderbliche Lebensmittel wie Hähnchen und Fisch wurden mit ungegarten, leichtverderblichen Lebensmitteln wie Fischspießen offen zusammen gelagert. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die im Kühlschrank gelagerten Lebensmittel (z. B. Salat) wurde überschritten. In mehreren Kühleinrichtungen wurde die maximal zulässige Höchsttemperatur für die dort gelagerten Lebensmittel (Garnelen, Champignons, Salat) überschritten.

Lagerraum unter der Treppe: Die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Mehrere Gastronorm-Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln waren verunreinigt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsektenkot festgestellt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Theke/Tresen: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Die Aufsatzkühleinrichtung für BubbleTee-Bubbles war mit alten, klebrigen Anhaftungen verunreinigt. Die Aufsatzkühleinrichtung war vereist. Die Aufsatzkühleinrichtung war im Griffbereich beschädigt. Das Wandregal war mit alten staubigen Anhaftungen, toten Insekten und Mäusekot verunreinigt. Die Arbeitsfläche war beschädigt. Der Eiswürfelbehälter war mit Altverschmutzungen verunreinigt. Mehrere Ausrüstungen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Mehrere Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Lager-Gefäße, z. B. für selbst umgefüllte Geschmackspulver, aber auch andere, länger nicht benutzte Gegenstände wiesen Altverschmutzungen und gräuliche, staubig und fettige Anhaftungen auf. Die Kaffeemaschine war mit alten Anhaftungen von Kaffeeöl, Staub und Fett verunreinigt. Der Deckel eines Schüttbehälters für Röstzwiebeln wurde unsachgemäß mit einem Messer aufgeschnitten, eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Es bestand die Gefahr, dass sich Kunststoffteile lösten. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsektenkot festgestellt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Im direkten Umfeld zur Kasse und den Bondruckern aber auch in der Theke und auf Regalen und den Unterschränken wurde Mäusekot vorgefunden. Zum Teil lag der Mäusekot in direktem Sichtfeld und Arbeitsbereich. Es wurden Lebensmittel (Sirup für BubbleTee) verarbeitet und abgegeben, ohne auf deren überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinzuweisen. Die Sirupe waren zum Teil seit Januar 23 abgelaufen und wurden in der Sommersaison 2023 noch genutzt. Seit Ende Sommer 2023 stehen die Sirups ungenutzt und abgelaufen in der Theke. Die in der Auftischkühlung enthaltenen "Bubble" für BubbleTee waren zum Teil seit der Sommersaison 2023 dort gelagert. Wie lange und ob diese noch haltbar sind, konnte nicht ermittelt werden.

Entsorgung: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Spülbereich: Es befanden sich ein Vorhang aus einer alten Plastiktüte vor dem Durchbruch zur Spüle, die verschmutzt und löchrig war. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Das Schneidebrett war schimmelähnlich verunreinigt. Der Gemüseschneider war verunreinigt. Der Gemüseschäler war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Es wurde Sojasoße in einem nicht vollständig verschlossenen Behälter unter der Spüle, direkt neben Reinigungsmitteln, gelagert. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Personaltoilette: Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer.

Treppenhaus hinten: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

'Zur Krone Riwweler'

Alt-Sossenheim 37

65936 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma wurde angeordnet.

Lagerraum: Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte (Smartphone wurde auf gespültem Besteck gelagert). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot). Auch wurden Kochtöpfe auf dem Fußboden im Schadnagerkot gelagert. Die Tiefkühltruhe war stark vereist.

Küche: Verunreinigt waren die Dehnungsfuge am Fußbodenrand, die Oberflächen des Kühlschrankes, die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine und der Backofen. Mit Schadnagerkot verunreinigt waren die gesamte Einrichtung (Oberflächen, Unterbauten, Regale etc.), die Bratpfannen und der Fußboden, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen (u. a. Schadnagerkot im Bereich unter der Spülecke). Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden zudem Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr und Mittel zum hygienischen Händetrocknen (Einmalpapierhandtücher im Spender).

Küche/Lagerbereich: Mehrere Gegenstände waren verunreinigt (u. a. mit Schadnagerkot). Zudem wurden mehrere Bedarfsgegenstände (Verpackungsmaterial) unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.

(Fasslager) Kleines Lager: Der Fußboden war verunreinigt (Schadnagerkot und Schmierspuren).

Theke / Tresen: Verunreinigt waren die Auslaufdüse (Abtropfbereich Gläser), das Handwaschbecken, das Gläserspülgerät, der Reinigungsball für die Reinigung der Schankhähne, die Wände (teilweise), die Regale, die Theken-Einrichtung und mehrere Gegenstände wie z. B. die Küchenrollenhalterung. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden.

Aufgrund der erheblichen hygienischen Mängel sowie dem Schadnagerbefall wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit sofortiger Wirkung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 16.05.2024 waren die hygienischen Mängel zum großen Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Paradero Bar y Tapas

Langgasse 13

63571 Gelnhausen

Die Unterthekenkühlung befand sich in keinem ordnungsgemäßen Zustand. U. a. waren die Innenwände stellenweise augenscheinlich mit weißen Sporen verunreinigt. Die Personaltoilette befand sich in keinem benutzbaren Zustand. In einem erheblich verunreinigten Bereich des Kellers befanden sich zwischen und hinter den Kühl- und Gefriergeräten Schadnagerkot (augenscheinlich frischer Rattenkot), Schadnager-Fraßspuren, diverse Müll- und Schmutzablagerungen sowie bis zur Unkenntlichkeit verschimmelte Lebensmittel.

Die festgestellten Mängel wurden überwiegend behoben.