Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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274 Einträge

Ergebnisse 201 bis 210 auf Seite 21

CDS Betriebs GmbH Hanau Cafe del Sol

Nicolaystr. 1

63457 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u. a. im Küchenbereich) zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

Restaurant Zerda

Willy-Brandt-Str. 28

63450 Hanau

Es wurden wiederholt zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln und in der gesamten Betriebshygiene festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden Lebensmittel in einem baulich und hygienisch ungeeigneten Lagerraum gelagert, Gegenstände mit Lebensmittelkontakt waren verunreinigt und im Kühlraum lagerte ein verschimmeltes Lebensmittel.

Stehling GmbH & Co.KG Bäckerei Meisterbäcker

Lindenplatz 4

63607 Wächtersbach

Es wurden zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war eine Kühltheke, in der sich Lebensmittel befanden, erheblich verschimmelt.

Trinh, Thi Phuong GbR Asia Einkauf

Langstr. 27

63450 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u.a. im Küchenbereich) zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war ein Großteil der Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt im Küchenbereich verunreinigt.

Ristorante Pizzeria San Remo

Bahnhostraße 31-33

63263 Neu-Isenburg

Es wurde ein Schädlingsbefall festgestellt, wodurch die in Verkehr gebrachten Lebensmittel (s. Details) der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinrächtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren. Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Cafe Somnino

Rathausplatz 4

69509 Mörlenbach

Die allgemeine Betriebshygiene musste als nicht ausreichend beurteilt werden. In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden: Räume in denen Lebensmittel behandelt bzw. gelagert wurden (Küche, Lager, Theke), befanden sich in keinem guten hygienischen Gesamtzustand. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren teils erheblich verunreinigt. Es wurden stark verunreinigte Reinigungsgeräte (Bodenwischer, Wischeimer) im Lagerbereich gelagert. Die Ordnung und die Struktur in den Räumlichkeiten musste als nicht ausreichend beurteilt werden.
Es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel (Maispoularde, Goldgelb 3 x 1,4kg) mit einem Verbrauchsdatum 03.06.24 vorrätig gehalten.
Es wurden Lebensmittel (frische Pute bzw. Putenschnitzel 2x 500g bei einer Kerntemperatur von 21,8°C ungekühlt in einer Einkaufstasche vorrätig gehalten.
Der Eisportionierer befand sich in einem verunreinigten Glas mit unsauberen Wasser. Der Portionierer wies deutliche Reinigungsmängel auf.
Ausreichende Sachkundenachweise im Sinne § 4 Lebensmittelhygiene Verordnung konnten nicht vorgelegt werden.

Bei einer Nachkontrolle am 07.06.2024 wurde festgestellt, dass die Reinigungsarbeiten begonnen wurden. Die Mängel wurden teilweise behoben. Ein erneuter Nachkontrolltermin wurde für den 03.07.2024 vereinbart. Eine Grundreinigung ist erfolgt- Die allgemeine Betriebshygiene wurde deutlich verbessert.

Klaane Sachsehäuser

Neuer Wall 11

60594 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

Metzgereibetrieb und Partyservice Hebauer

Schubertstraße 14

68623 Lampertheim

Bei der angekündigten Kontrolle der Betriebsstätte wurden wiederholt die Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigung festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln darstellt (Konkret: Wurstwaren und Fleischerzeugnisse).
Bedarfsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt wie Knochensäge, Fleischwolf und Kutter waren verunreinigt.

Olive

Hofackerstr. 2

69509 Mörlenbach

Die allgemeine Betriebshygiene musste als nicht ausreichend beurteilt werden. In der Betriebsstätte mussten folgenden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden: Die Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen bzw. auch gelagert wurden (Küche, Durchgangsbereich, Kühlraum, Lager), befanden sich in keinem guten hygienischen Gesamtzustand. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren teils erheblich verunreinigt. An einer Tiefkühleinrichtung im Lager war die Gummidichtungen stark schimmelähnlich verunreinigt. Es wurde ein stark verunreinigter Wischeimer auf der Personaltoilette gelagert.
Es wurde Teig in einem Kunststoffbehälter (Wäschekorb) hergestellt bzw. aufbewahrt, der nicht für den Kontakt von Lebensmittel geeignet war. In einer der Fritteusen befand sich ein beschädigter Fritteusen Korb. Mehrere Kunststoffbehälter (Rührschüssel, Mikrowellendeckel) waren stark verbraucht oder teilweise beschädigt. Die Kunststoffschneidebretter in der Küche waren verunreinigt sowie mit tiefen Schnittfurchen beschädigt und somit nicht mehr leicht zu reinigen.
Ausreichende Sachkundenachweise im Sinne § 4 Lebensmittelhygiene Verordnung konnten nicht vorgelegt werden.
Bei der Nachkontrolle wurde festgestellt, dass die allgemeine Betriebshygiene weiterhin zu verbessern ist.

'Dauth Schneider'

Neuer Wall 7

60594 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf dem Fußboden im Thekenbereich, im Lagerbereich Keller, sowie im OG). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Kühleinrichtungen in der Küche waren so stark verschmutzt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller betroffenen Bereiche angeordnet wurde.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Unterschrank und der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen. Mäusekot befand sich im Unterschrank rechts neben der Geschirrspülmaschine sowie stellenweise auf dem Fußboden. Der Innenraum des Schanktisches/Schanktresens sowie dessen Dichtungen und Dichtflächen waren schimmelähnlich verunreinigt. Auch der Innenraum des Getränkekühltresens, das Ventilatorschutzgitter sowie dessen Dichtungen und Dichtflächen waren schimmelähnlich verunreinigt.

Spülbereich: Verunreinigt waren die Geschirrspülbrause, die Decke, die Wandfliesen und der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen. Das Ablaufbrett des Spülbeckens und das Untergestell waren von unten stark verschmutzt und mit alten Lebensmittelresten behaftet.

Küche: Verunreinigt waren die Wandfliesen, die Decke (mit Fettrückständen), die weißen Einlege- Kunststoffschneidebretter der Saladette, der Innenraum der Saladette sowie die Dichtungen und Dichtflächen, der Fleischwolfeinfüllstutzen, die Geschirrspülbrause, der Kühltischinnenraum sowie dessen Dichtungen und Dichtflächen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Abdeckrost des Fußbodenabflusses war stark verschmutzt. Der Kühltischinnenraum (Decke, Wände, Schubladen, Führungsschienen) war stark schimmelähnlich verschmutzt. Die Halterung des Deckels der Kippbratpfanne war mit dunklen Verkrustungen behaftet. Es wurden zudem Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. In einem Kunststoffbehälter wurden vorgeschnittene Speckwürfel unabgedeckt unmittelbar unter der schimmelähnlich behafteten Decke gelagert. An der verschmutzten Decke bildeten sich Kondenswassertröpfchen. Eine Kontamination der unabgedeckten Lebensmittel konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Das Handwaschbecken war außerdem mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

Vorbereitungsküche Keller: Verunreinigt waren das Messer des Fleischkutters, der Deckel des Fleischkutters (innen), der Standmixer (an der Halterung des Schlagbesens), die Schubladen des Gewürzschrankes, die Geschirrspülbrause und die Regalböden. Die Wände, insbesondere im Spülbereich, waren ebenso verunreinigt und stellenweise mit schimmelähnlichen Belägen behaftet. Auch die Versorgungsleitungen an der Wand waren stellenweise schimmelähnlich verunreinigt und die Gehäuse zweier kleiner Küchenmaschinen/ Knetmaschinen waren außen schimmelähnlich verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurden diverse verunreinigte und muffig riechende Reinigungsutensilien verwendet.

Kühlraum Vorbereitungsküche: Verunreinigt waren die Wände teilweise im Bodenbereich und der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen. Schimmelähnlich verunreinigt waren die Türdichtung und die Dichtfläche, die Leitungen an der Decke und die Unterseiten der Regalböden. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates war stark schimmelähnlich verschmutzt.

Trockenlager: Es wurden Lebensmittelbehälter (diverse Kanister, Eimer und Säcke) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Lager: Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum schimmelähnlich verunreinigt und an den Lamellen des Kondenswasserablaufes mit rötlichen Belägen verschmutzt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Die Scherbeneismaschine war im Innenraum ebenso schimmelähnlich verunreinigt. Das Scherbeneis in der Scherbeneismaschine war aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Auf dem Fußboden befand sich außerdem Mäusekot.

Kühlraum Bier: Die Getränkeleitungen und Leitungsanschlussteile waren außen schimmelähnlich verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 04.06.2024 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben.