Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
'Dauth Schneider'
Neuer Wall 7
60594 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf dem Fußboden im Thekenbereich, im Lagerbereich Keller, sowie im OG). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Kühleinrichtungen in der Küche waren so stark verschmutzt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller betroffenen Bereiche angeordnet wurde.
Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Unterschrank und der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen. Mäusekot befand sich im Unterschrank rechts neben der Geschirrspülmaschine sowie stellenweise auf dem Fußboden. Der Innenraum des Schanktisches/Schanktresens sowie dessen Dichtungen und Dichtflächen waren schimmelähnlich verunreinigt. Auch der Innenraum des Getränkekühltresens, das Ventilatorschutzgitter sowie dessen Dichtungen und Dichtflächen waren schimmelähnlich verunreinigt.
Spülbereich: Verunreinigt waren die Geschirrspülbrause, die Decke, die Wandfliesen und der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen. Das Ablaufbrett des Spülbeckens und das Untergestell waren von unten stark verschmutzt und mit alten Lebensmittelresten behaftet.
Küche: Verunreinigt waren die Wandfliesen, die Decke (mit Fettrückständen), die weißen Einlege- Kunststoffschneidebretter der Saladette, der Innenraum der Saladette sowie die Dichtungen und Dichtflächen, der Fleischwolfeinfüllstutzen, die Geschirrspülbrause, der Kühltischinnenraum sowie dessen Dichtungen und Dichtflächen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Abdeckrost des Fußbodenabflusses war stark verschmutzt. Der Kühltischinnenraum (Decke, Wände, Schubladen, Führungsschienen) war stark schimmelähnlich verschmutzt. Die Halterung des Deckels der Kippbratpfanne war mit dunklen Verkrustungen behaftet. Es wurden zudem Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. In einem Kunststoffbehälter wurden vorgeschnittene Speckwürfel unabgedeckt unmittelbar unter der schimmelähnlich behafteten Decke gelagert. An der verschmutzten Decke bildeten sich Kondenswassertröpfchen. Eine Kontamination der unabgedeckten Lebensmittel konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Das Handwaschbecken war außerdem mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.
Vorbereitungsküche Keller: Verunreinigt waren das Messer des Fleischkutters, der Deckel des Fleischkutters (innen), der Standmixer (an der Halterung des Schlagbesens), die Schubladen des Gewürzschrankes, die Geschirrspülbrause und die Regalböden. Die Wände, insbesondere im Spülbereich, waren ebenso verunreinigt und stellenweise mit schimmelähnlichen Belägen behaftet. Auch die Versorgungsleitungen an der Wand waren stellenweise schimmelähnlich verunreinigt und die Gehäuse zweier kleiner Küchenmaschinen/ Knetmaschinen waren außen schimmelähnlich verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurden diverse verunreinigte und muffig riechende Reinigungsutensilien verwendet.
Kühlraum Vorbereitungsküche: Verunreinigt waren die Wände teilweise im Bodenbereich und der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen. Schimmelähnlich verunreinigt waren die Türdichtung und die Dichtfläche, die Leitungen an der Decke und die Unterseiten der Regalböden. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates war stark schimmelähnlich verschmutzt.
Trockenlager: Es wurden Lebensmittelbehälter (diverse Kanister, Eimer und Säcke) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Lager: Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum schimmelähnlich verunreinigt und an den Lamellen des Kondenswasserablaufes mit rötlichen Belägen verschmutzt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Die Scherbeneismaschine war im Innenraum ebenso schimmelähnlich verunreinigt. Das Scherbeneis in der Scherbeneismaschine war aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Auf dem Fußboden befand sich außerdem Mäusekot.
Kühlraum Bier: Die Getränkeleitungen und Leitungsanschlussteile waren außen schimmelähnlich verunreinigt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 04.06.2024 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben.