Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Bitte beachten Sie die Hinweise und Erklärungen auf der ThemenseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster

Symbol - Feld leeren
Symbol - Feld leeren

269 Einträge

Ergebnisse 21 bis 30 auf Seite 3

True Tasty

Ludwigstraße 6

60327 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel wiederholt festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Grigorakis GbR - Nahkauf

Bahnhofstraße 133

63263 Neu-Isenburg

Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr und nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden im Betrieb vorverpackte Lebensmittel (unter anderem: Joghurt, Fich, Fleisch), aber auch unverpackte Lebensmittel wie Obst, Gemüse und Backwaren behandelt, hergestellt und im Verkehr gebracht.
In den Molkereiprodukt-Verkaufskühlregalen wurden erhebliche Abweichungen von den vorgeschriebenen bzw. vom Hersteller auf der Verpackung angegebenen Höchsttemperaturen festgestellt.
Die vorgefundenen Mängel, mit Ausnahme der Mängel im Verkaufsbereich und der Obst- und Gemüseabteilung, wurden bereits bei vorangegangen Kontrollen festgestellt.

Gurme Bäckerei

Frankfurter Straße 144

63263 Neu-Isenburg

Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr und nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden im Betrieb offene Lebensmittel (unter anderem: Brötchen, Lahmacun, Börek, Gözleme, Simit) behandelt, hergestellt und im Verkehr gebracht.
Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen nötig war. Es wurden keine regelmäßigen Kontrollen der Kühltemperaturen durchgeführt, in einigen Kühleinrichtungen fehlte das erforderliche Thermometer zur Temperaturüberwachung. Im Kühlraum wurde die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel überschritten (+ 18,2 °C Weichkäse, + 18,6 °C geriebene Mozzarella). Eine unschädliche Beseitigung wurde während der Kontrolle durchgeführt.

Die Gabel Catering & Events, Inh. Thomas Müller e. K.

Benzstr. 5

64546 Mörfelden-Walldorf

Küche
- Mehrere Gastronorm-Bleche wurden ineinander gestapelt aufbewahrt, obwohl diese noch nicht vollständig abgetrocknet waren. Das mikrobiologische Wachstum wurde dadurch begünstigt.

Kühlhaus 1
- Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Spülküche
- Auf der Herrentoilette im Personalraum war der Spender für Flüssigseife beschädigt und leer.

Bäckerei
- In der Bäckerei wurde Mehl in offenen Schütten sowie in Mehlsäcken gelagert, die offen waren. Es wurden in allen offenen Mehlbehältern Vorratsschädlinge (Mehlmotten) festgestellt. Vereinzelt konnte man am Übergang der Wand zur Decke beginnende Nestbildung feststellen. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
- Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).
- Der Schokoladentemperierer war von außen mit Mehlstaub verunreinigt. Im Inneren befand sich Schokolade.

Warenanlieferung
- Es wurden Tiefkühlbaguettes in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren.
Froster
- Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Personaltoilette
- Am Handwaschbecken der Damentoilette sowie der Herrentoilette fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Gaststätte Arnold

Berliner Str. 19

35088 Battenberg (Eder)

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Metzgerei Nefes Et

Schiersteiner Straße 62

65187 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke / Tresen: Die Lüftungsgitter der Fleischtheken waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Innenflächen der Kühltheke waren stellenweise mit angetrockneten Fleisch- und Marinadenrückständen verunreinigt.

Vorbereitung Theke: Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigter und muffig riechender Edelstahltopfreiniger verwendet. Die Metallborsten der Hackblockbürste waren stark angerostet. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Die Oberfläche mehrerer Schneidebretter waren beschädigt, so dass diese nicht mehr leicht zu reinigen waren. Der Abfallbehälter war nicht verschließbar. Eine hygienische Lagerung der Abfälle war nicht gewährleistet.

Vorbereitung Lager: Mehrere Reinigungsgeräte (Fußbodenbürste, Abzieher, Handfeger) waren durch Urin- und Kotrückstände von Schadnagern erheblich verunreinigt.

Kühlraum: Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigtes und muffig riechendes Reinigungstuch verwendet. Der Fußboden war durch schmierige Fleischsaftrückstände verunreinigt. Das Ablaufrohr des Verdampfers war schimmelähnlich verunreinigt. Die Regalböden waren durch angetrocknete Fleisch- und Kartonagenrückstände erheblich verunreinigt. Der Abfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Hinter den Fleischerkisten wurde ein offener Beutel mit Abfall festgestellt. Es wurden Lebensmittelbehälter (mehrere Fleischerkisten) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Personalhygiene: Es wurde Personal beschäftigt, das (durch angetrocknete Fleischrückstände) stark verschmutzte Arbeitskleidung trug.

PronFresh GmbH

Erich-Ollenhauer-Straße 6

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Lebensmitteltransportfahrzeug: Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Wie bereits am 24.04.2026 wurden mehrere Steigen mit Ayran (ca. 100 Becher, kühlpflichtig bei max. 8 °Celsius) ungekühlt transportiert. Die Kerntemperatur des Ayran betrug bereits 14,4 °Celsius.

'Corso Eiscafe' der Corso Eiscafe GmbH

Tituscorso 6

60439 Frankfurt am Main

Verkauf: Verunreinigt waren mehrere Steckdosen, der Tassenwärmer der Kaffeemaschine, eine Milchkanne mit Kleberesten, mehrere Milchkännchen innen mit dunklen Ablagerungen und der Innenraum des Getränkekühltresens. Der Thekenunterbau war verunreinigt, stellenweise mit Mäusekot. Weiterhin waren die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Die Eiswürfelmaschine war zudem im Innenraum, insbesondere im Bereich der Kanten, mit rötlichen Belägen verunreinigt und verkalkt. Der Tiefkühltisch war stark vereist und die beiden Speiseeisportioniererduschen waren stark verunreinigt, an den Wasserdüsen teilweise auch mit schleimigen Belägen. Schimmelähnlich verunreinigt waren die Dichtungen und Dichtflächen mehrerer Kühl- und Tiefkühleinrichtungen, die Ventilatorschutzgitter der Kühltheke, der Innenraum der Kühltheke und die Lüfter im oberen Bereich der Kühltheke. Außerdem wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. Es wurden geschnittene Erdbeeren mit deutlichen Anzeichen von Zersetzung und vergoren riechende, eingelegte Kirschen in der Kühltheke vorgefunden. Im Bereich, in dem Lebensmittel zubereitet, behandelt oder verarbeitet wurden, wurden erdbehaftete Kräuter- / Pflanzentöpfe gelagert. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Lebensmittel durch die Erde nachteilig beeinflusst werden. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Kühltheke gelagerten Lebensmittel wurde überschritten (Joghurt +16,9 °C, selbst hergestellte Erdbeersoße +15,9 °C, eingelegte Kirschen +21,5 °C, geschnittene Erdbeeren +22,2 °C, rote Grütze +21,5 °C). Außerdem wurden geöffnete Kiwi- und Mango-Toppings ungekühlt, bei Temperaturen über 30 °C, gelagert. Mehrere Vorratsbehälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet. Die angetrunkenen Getränke der Mitarbeiter wurden nicht separat gelagert. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Spülbereich: Verunreinigt waren das Geschirrregal, die Haubenspülmaschine an den Randbereichen, die Wandfliesen im Bereich der Spülmaschine, die Fugen der Wandfliesen, die Decke mit Insektenkot, der Unterbau mit den Reinigungsmitteln und die Unterseiten der Regalböden. Des Weiteren waren mehrere Gastronorm-Behälter ineinander gestellt aufbewahrt, obwohl diese noch nicht vollständig abgetrocknet waren. Das mikrobiologische Wachstum wurde dadurch begünstigt.

Lager/Flur: Der Innenraum des Getränkekühlschrankes war verunreinigt und auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen.

Eislabor: Die Geschirrspülbrause war verunreinigt und verkalkt. Es wurde zudem ein erhebliches Aufkommen an Stubenfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lager 5/LR – 7: Der Fußboden war verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 26.06.2026 waren die hygienischen Mängel behoben.

Asia Imbiss Mekong

Niederkleiner Straße 1

35260 Stadtallendorf

Im Rahmen einer Betriebskontrolle wurde festgestellt, dass erhebliche hygienische Mängel in dem Betrieb vorlagen. Die vorgeschriebene arbeitstägliche Reinigung wurde nicht oder nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt, so dass verschiedene Arbeitsgeräte, Einrichtungsgegenstände erhebliche Verschmutzungen aufwiesen. In der gesamten Betriebsstätte fehlten es an einer ausreichenden Ordnung und Struktur. Außerdem wurde mit Lebensmitteln nicht sachgerecht umgegangen bzw. wurden Lebensmittel nicht sachgerecht oder bei zu hohen Temperaturen aufbewahrt.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).

Aslan, Seyhmus

Wolfsgartenstr. 4

64546 Mörfelden-Walldorf

Verkaufstheke
- Die Warm- und Kaltwasserzufuhr für das Handwaschbecken war abgestellt.

Vorbereitungsraum Frühstück
- Mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Diese lagerten unaufgeräumt im Unterschrank, welcher ebenfalls altverschmutzt war.
- Der Innenraum des Kühlschrankes war stark verunreinigt. Weichkäse in der Dose stand offen im Kühlschrank. Der untere Bereich im Kühlschrank wies erhebliche, braune Altverschmutzungen sowie vertrocknete Saaten auf.

Personaltoilette
- Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen wie z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender.

Endfertigung Gebäck (Baklava)
- Die Arbeitsfläche sowie die Bedarfsgegenstände darauf waren verunreinigt. Auf dem Tisch lagen mehrere nicht zuordenbare Kantenschutzteile.
- Das Untergestell des Arbeitstisches war mit Fett verunreinigt. Darauf lagerten Lebensmittel (braune Papierlebensmittelverpackung), die teilweise mit Fett behaftet war, sodass das Lebensmittel in der Verpackung kontaminiert wurde. Backtrennpapier und Bedarfsgegenstände lagerten ungeordnet auf dem Untergestell des Arbeitstisches.

Teigbereitung (rechts)
- Der Slicer (Schneidemaschine) war erheblich verunreinigt.
- Links stand ein Fleischwolf, der unzureichend gereinigt war. Unter der Auslaufschnecke lagerte eine Aluschale offen mit Mehl.

Großer Produktionsraum (Öfen)
- Der Arbeitstisch im großen Produktionsraum war erheblich altverschmutzt. Bedarfsgegenstände (Schaber, Nudelholz etc.) lagen auf der mit Mehl und diversen Altverschmutzungen verunreinigten Arbeitsfläche. Der Untertischbereich war mit Mehl altverschmutzt.
- Es wurde Stärke in einem Sack aufbewahrt, der nicht verschlossen war. Der Sack lagerte in einem Mehlwagen, der im Innenraum stark verunreinigt war.
- Es wurden gelbe Abfallsäcke in einer Schublade aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren. Nach Aussage der Mitarbeiterin wurde damit Teig abgedeckt. Dadurch wurden die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
- Im Kühlschrank lagerten im linken Bereich Lebensmittel z. T. offen (Margarine) unter ekelerregenden Bedingungen. Der Kühlschrank war erheblich altverschmutzt.
- Auf dem Arbeitstisch links lagerten aufgeschlagene Eierschalen in Pappstiegen, z. T. aufgeschlagen neben unversehrten Eiern. Dazwischen lagerten leere Getränkedosen und Eckkantschutzteile auf dem Arbeitstisch.

Produktion Teigausrollmaschine
- An der Teigausrollmaschine, die mit Lebensmitteln in Berührung kommt, war das Stoffband an den Seiten schadhaft, sodass einzelne Fäden an den Seiten raushingen. Weiterhin war das Stoffband erheblich altverschmutzt.
- Die Brotschaufel, die mit Lebensmittel in Berührung kommt, stand auf dem Boden hinter einem verunreinigten Besen.
- Die Teigausrollmaschine war verunreinigt.
- In einem Nebenraum standen altverschmutzte Hordenwagen mit Blechen, auf denen verbrauchtes Backtrennpapier lagerte.

Lagerraum (ehemals Kühlhaus- Anbau)
- Auf den Regalen sowie auf dem Fußboden lagerten Bleche mit verzehrfertiger Baklava. In den Kartons, die zum Teil offen waren, lagerten Eier. Der Raum war nicht so konzeptioniert/gestaltet, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden.

Gärraum
- Der Gärraum war im Inneren verunreinigt. Auf dem Fußboden war eine Pfützenbildung erkennbar. Im Deckenbereich blätterte der Lack des Kondensators ab und wies korrodierte Stellen auf. Weiterhin war die Decke hinter dem Kondensator erheblich braun altverschmutzt.

Tiefkühlung
- In beiden Tiefkühlräumen wurden Lebensmittel zum Teil offen gelagert (auf Hordenwagen und roter Kiste)