Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Bitte beachten Sie die Hinweise und Erklärungen auf der ThemenseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster

Symbol - Feld leeren
Symbol - Feld leeren

256 Einträge

Ergebnisse 21 bis 30 auf Seite 3

Gaststätte Schützenplatz

Bleichenweg 5

34125 Kassel

„Am 07. August 2025 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb hergestellten und behandelten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Es wurden im Bereich der Küche im Fußbodenbereich unter der Saladette, unter dem Handwaschbecken und über dem Notausgangsschild lebende Schaben nicht beseitigt. Die Betriebsstätte war damit nicht sauber und Lebensmittel aufgrund der fehlenden und geeigneten Schädlingsbekämpfung der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch tierische Schädlinge in Form der lebenden Schaben ausgesetzt. Insgesamt ergibt sich die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung durch eine Ekel erregende Beeinträchtigungs-möglichkeit von Lebensmitteln aufgrund der vorgefundenen lebenden Schaben gemäß Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 und Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygiene-Verordnung.
Eine erfolgreiche Schädlingsbekämpfung und Reinigung des Betriebes erfolgten bisher nicht. Es erfolgten Schädlingsbekämpfungsversuche.“

Asia Van

Krämerstr. 11-13

63450 Hanau

Im Rahmen der Btriebskontrolle wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren Gegenstände wie ein Nudelsieb erheblich verunreinigt, es wurde Brokkoli in der Küche zur Verarbeitung vorgefunden, der deutliche braune, glitschige Verfärbungen aufwies und Geflügelfleisch wurde unsachgemäß aufgetaut und aufbewahrt.

B`Vina Breakfast & Coffee

Nürnberger Str. 29

63450 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. U. a. war die Eiswürfelmaschine an den Innenflächen mit schwarzen, schimmelähnlichen Belägen verunreinigt. Die Sahnemaschine, das Waffeleisen und der Milchshake-Mixer waren verunreinigt, teilweise mit angetrockneten Rückständen. Zudem war das ordnungsgemäße Waschen und Trocknen der Hände mangels Warmwasserversorgung und Mitteln zur hygienischen Händereinigung in verschiedenen Betriebsbereichen nicht möglich.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 03.09.2025 waren die Mängel teilweise behoben

Metzgerei Barget

Hanauer Str. 3

61130 Nidderau-Ostheim

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil wiederholt erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war ein Großteil der Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt im verunreinigt. Weiter wurden nicht mehr zum Verzehr geeignete Lebensmittel in den Verkehr gebracht.

Die Mängel wurden behoben.

Mevlana Kebap

Nürnberger Str. 11

63450 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. U. a. wurden in der Aufsatzkühlung und in der Ausgabetheke mehrere temperaturempfindliche Lebensmittel bei deutlich zu hohen Temperaturen gelagert. Zudem war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet. So wurden in einem Tiefkühlschrank unter der Theke offene Lebensmittel ohne jegliche Umverpackung gelagert. Gestapelte Kisten, in denen Teigrohlinge zur Pizzazubereitung gelagert wurden, waren im Randbereich und von unten verunreinigt. Darüber hinaus war in mehreren Betriebsbereichen der Reinigungszustand unzureichend.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 28.08.2025 waren die Mängel behoben.

Restaurant Paisan

Kennedystr. 18-20

63477 Maintal-Dörnigheim

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So wurden u.a. Fischereiprodukte nicht ausreichend auf Eis gelagert.

Die Mängel wurden behoben.

'Kosmidis Feinkost' der Kosmidis Feinkost GmbH

Morsestraße 36-42

60486 Frankfurt am Main

SB-Markthalle: Im Bodenbereich direkt vor der langen Rückwand der Markthalle fand sich vereinzelt Mäusekot.

TK-Raum Fisch: Es wurden mehrere Tiefziehpackungen mit gekochten Shrimps, MHD 03.08.2025 gelagert. Die Packungen wurden vom Betrieb offensichtlich selbst eingefroren, wiesen jedoch kein Einfrierdatum auf.

Lagerhalle, Ober- und Untergeschoß: An mehreren Stellen wurden offene herumliegende Fraßköder gefunden. Unter anderem wurde dieses Granulat neben einer Palette mit Dosentomaten gefunden.

Lagerraum Mehl in der Lagerhalle Obergeschoß (ehem. Tiefkühlzelle): Auf dem Boden fanden sich Mäusekot sowie eine tote Maus.

Lieferfahrzeuge im Hofbereich: Mehrere nach der täglichen Nutzung abgestellte Lieferfahrzeuge wiesen Reinigungsmängel auf, so z. B. nach Öffnen der Hecktüren in den unteren hinteren Ecken und auf den Zwischenböden im vorderen Abteil nach Öffnen der Seitentüren.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Sollten die festgestellten Mängel bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vollständig beseitigt worden sein, wird dies in der Anmerkung erwähnt.

Bockenheimer Weinkontor

Schloßstraße 92

60486 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Haus Monika

Im Mehlsee 1

64572 Büttelborn

Kennzeichnung:
- Es fehlten die Fuß- oder Endnoten zur Erläuterung der bei der Herstellung der Lebensmittel verwendeten Zusatzstoffe, auf die bei der Bezeichnung der Lebensmittel in der Speise- und Getränkekarte hingewiesen wurde.
- Bei der Bezeichnung der Lebensmittel in der Speise- und Getränkekarte bzw. im Preisverzeichnis fehlten die Hinweise auf die in den Fuß- oder Endnoten angegebenen Zusatzstoffe.
- Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, teilweise ohne die bei ihrer Herstellung verwendeten Allergene in der Speise- und Getränkekarte bzw. im Preisverzeichnis zu kennzeichnen.
- Bei der Bezeichnung der Lebensmittel in der Speise- und Getränkekarte bzw. im Preisverzeichnis fehlten die Hinweise auf die in den Fuß- oder Endnoten angegebenen Allergene.

Personaltoilette:
- Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Die Gefahr, dass unmittelbar nach dem Toilettengang ohne eine hygienische Reinigung der Hände Lebensmittel verarbeitet werden, wurde begünstigt.

Küche:
- Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, sodass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Dies geschah während der Kontrolle wiederholt. Die Gefahr, ohne eine hygienische Reinigung der Hände mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen, wurde begünstigt.
- Das Messer der Aufschnittmaschine war beschädigt. Stellenweise löste sich die Oberflächenbeschaffenheit ab. Zudem war die Messerabdeckung durch einen bräunlichen Schmutzfilm verunreinigt. Beide Bereiche kommen bei Nutzung mit dem Lebensmittel in Berührung.
- Die Bedienknöpfe des Gasherds sowie der Kippbratpfanne waren massiv verunreinigt. Eine fettig-schmierige Schmutzschicht zeigte sich. Die Gefahr der Kontamination der Lebensmittel durch unsaubere Hände wurde begünstigt.
- Der Salamander war an beiden Holzhandgriffen sowie an den Bedienknöpfen massiv durch alte Fett- und Schmutzrückstände verunreinigt. Die Gefahr der Kontamination der Lebensmittel durch unsaubere Hände wurde begünstigt.
- Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Zum Beispiel wurden selbst hergestellte Klöße mit Stofftüchern abgedeckt. Ein Stofftuch wies zahlreiche Beschädigungen und sich lösende Fäden auf. Die Gefahr der Kontamination mit feinen Stofffäden wurde begünstigt.
- Die Armatur des Handwaschbeckens war durch bräunliche Schmutzanhaftungen verunreinigt. Nach dem Reinigungsvorgang muss diese angefasst werden, um die Wasserzufuhr zu schließen. Die Hände würden nach dem Reinigungsvorgang wieder verunreinigt werden und hätten möglicherweise im weiteren Arbeitsprozess Lebensmittel kontaminieren können.
- Mehrere Unterbau-Tiefkühlschränke in der Küche wiesen eine massiv mangelnde Reinigung auf. Stellenweise waren schwarzschimmelähnliche Anhaftungen zu sehen. Insbesondere Türgummidichtungen, Türanschläge und Randbereiche sowie Innenlüftungsgitter waren davon betroffen. Im unmittelbaren Umfeld standen mehrere nicht abgedeckte Lebensmittel. Durch die Luftzirkulation wurde die Kontamination der Lebensmittel durch Schmutz und Sporen begünstigt.
- Die Innenbeschichtung einer Bratpfanne war beschädigt und löste sich stellenweise ab.
- Der Fleischwolf war im Innenbereich (Schneckengehäuse) durch angetrocknete Fleischrückstände verunreinigt.
- Die Schneidebretter wurden unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Zum Beispiel wurden mehrere Kunststoffschneidebretter auf dem Fußboden stehend neben dem Hackklotz aufbewahrt. Die Kunststoffschneidebretter begünstigten durch den direkten Kontakt mit den Lebensmitteln eine Kontamination.
- Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Zum Beispiel wurden mehrere Lebensmittel nicht ordnungsgemäß abgedeckt und durch die massiven Verunreinigungen in den zahlreichen Unterbaukühleinrichtungen einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Zum Beispiel wurden vorportionierte Butterstücke sowie Schnittobst, Beeren und Trauben, Soßen und Fleisch unabgedeckt gelagert – im unmittelbaren Umfeld wies der Innenbereich Verunreinigungen durch schimmelähnliche Anhaftungen auf.
- Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Zum Beispiel wurden mehrere Lebensmittel nicht ordnungsgemäß abgedeckt. Diese wurden durch die massiven Verunreinigungen in den zahlreichen Unterbaukühleinrichtungen einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Zum Beispiel wurden vorportionierte Butterstücke sowie Schnittobst, Beeren und Trauben, Soßen und Fleisch unabgedeckt gelagert. Im unmittelbaren Umfeld wied der Innenbereich Verunreinigungen durch schimmelähnliche Anhaftungen auf. Der Fleischwolf wies ältere, angetrocknete Fleischreste im Innenbereich des Schneckengehäuses auf. Mehrere Bedienknöpfe, welche mit den Händen betätigt werden müssen, wiesen eine deutlich mangelnde Reinigung auf. Bräunlich-klebrige Schmutzschichten waren ersichtlich.

Lounge:
- Die Unterbaukühlungen unterhalb der Zapfanlage wiesen an den Lüftungsgittern schimmelähnliche Verunreinigungen auf. Im unmittelbaren Umfeld lagerten Getränkedosen.
- Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen
(z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Gefahr, ohne eine hygienische Reinigung der Hände Lebensmittel zu verarbeiten, wurde begünstigt.

Bar:
- Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Zum Beispiel war der Getränkekühltresen im Innenbereich massiv durch weiße Schimmelanhaftungen verunreinigt. Unmittelbar daneben standen Getränkeflaschen und unabgedeckte Pfefferminze. Bereits an einem Flaschenetikett zeigten sich punktuell Schimmelanhaftungen.

Trockenlager Keller:
- Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Zum Beispiel stand das Frittierfett auf dem Fußboden vor dem Regal.

Gemüsekühlhaus / Bierkühlhaus:
- Der Türgriff sowie das unmittelbare Umfeld wiesen eine mangelnde Reinigung auf. Die Gefahr, dass Lebensmittel ohne eine hygienische Händereinigung angefasst werden, wurde begünstigt.
- Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. Zum Beispiel lagerte in dem Kühlhaus Ingwer, welcher grünliche Pelzanhaftungen aufwies.

Tiefkühlhaus:
- Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt wurden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Zum Beispiel standen Kartonagen unmittelbar auf dem Fußboden.

Fleischkühlhaus:
- Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates war massiv durch schimmelähnliche Anhaftungen verunreinigt. Unmittelbar darunter standen Lebensmittel (Fertigpackungen).
- Es waren mehrere Rohrbahn-Gleithaken schimmelähnlich verunreinigt. Die Gefahr der Kontamination der aufgehängten Lebensmittel wurde begünstigt.
- Der Bereich (Türgriff) war verunreinigt. Schmutzanhaftungen zeigten sich. Die Gefahr, dass Lebensmittel ohne hygienische Händereinigung angefasst werden, wurde begünstigt.

Produktionskühlhaus:
- Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Zum Beispiel wurden im Kühlhaus diverse Kuchenstücke und Kunststoffeimer mit Soßen offen oder unabgedeckt in den Regalen gelagert. Im unmittelbaren Umfeld des Kuchens standen unabgedeckte Hühnereisteige.
- Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Zum Beispiel wurden Zanderfilet, Lachsforelle und Seeteufel im Vakuumbeutel aufgetaut, somit konnte das Auftauwasser nicht ordnungsgemäß abfließen.
- Die Spritztülle des Sahnesiphons (ISI-Flasche) war durch Anhaftungen verunreinigt. Es wurde begünstigt, dass bei der nächsten Nutzung ältere, angetrocknete Sahnereste mit frischer Sahne in Verbindung kommen.

Holy Moly Burger

Kronberger Str. 6

65812 Bad Soden

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und instandgehalten waren.
2) Es wurden Lebensmittel (Eiswürfel) in Verkehr gebracht, die nachteiligen Beeinflussungen bei der Behandlung und Herstellung ausgesetzt waren.
3) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.