Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
'Corso Eiscafe' der Corso Eiscafe GmbH
Tituscorso 6
60439 Frankfurt am Main
Verkauf: Verunreinigt waren mehrere Steckdosen, der Tassenwärmer der Kaffeemaschine, eine Milchkanne mit Kleberesten, mehrere Milchkännchen innen mit dunklen Ablagerungen und der Innenraum des Getränkekühltresens. Der Thekenunterbau war verunreinigt, stellenweise mit Mäusekot. Weiterhin waren die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Die Eiswürfelmaschine war zudem im Innenraum, insbesondere im Bereich der Kanten, mit rötlichen Belägen verunreinigt und verkalkt. Der Tiefkühltisch war stark vereist und die beiden Speiseeisportioniererduschen waren stark verunreinigt, an den Wasserdüsen teilweise auch mit schleimigen Belägen. Schimmelähnlich verunreinigt waren die Dichtungen und Dichtflächen mehrerer Kühl- und Tiefkühleinrichtungen, die Ventilatorschutzgitter der Kühltheke, der Innenraum der Kühltheke und die Lüfter im oberen Bereich der Kühltheke. Außerdem wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. Es wurden geschnittene Erdbeeren mit deutlichen Anzeichen von Zersetzung und vergoren riechende, eingelegte Kirschen in der Kühltheke vorgefunden. Im Bereich, in dem Lebensmittel zubereitet, behandelt oder verarbeitet wurden, wurden erdbehaftete Kräuter- / Pflanzentöpfe gelagert. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Lebensmittel durch die Erde nachteilig beeinflusst werden. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Kühltheke gelagerten Lebensmittel wurde überschritten (Joghurt +16,9 °C, selbst hergestellte Erdbeersoße +15,9 °C, eingelegte Kirschen +21,5 °C, geschnittene Erdbeeren +22,2 °C, rote Grütze +21,5 °C). Außerdem wurden geöffnete Kiwi- und Mango-Toppings ungekühlt, bei Temperaturen über 30 °C, gelagert. Mehrere Vorratsbehälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet. Die angetrunkenen Getränke der Mitarbeiter wurden nicht separat gelagert. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Spülbereich: Verunreinigt waren das Geschirrregal, die Haubenspülmaschine an den Randbereichen, die Wandfliesen im Bereich der Spülmaschine, die Fugen der Wandfliesen, die Decke mit Insektenkot, der Unterbau mit den Reinigungsmitteln und die Unterseiten der Regalböden. Des Weiteren waren mehrere Gastronorm-Behälter ineinander gestellt aufbewahrt, obwohl diese noch nicht vollständig abgetrocknet waren. Das mikrobiologische Wachstum wurde dadurch begünstigt.
Lager/Flur: Der Innenraum des Getränkekühlschrankes war verunreinigt und auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen.
Eislabor: Die Geschirrspülbrause war verunreinigt und verkalkt. Es wurde zudem ein erhebliches Aufkommen an Stubenfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Lager 5/LR – 7: Der Fußboden war verunreinigt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 26.06.2026 waren die hygienischen Mängel behoben.