Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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349 Einträge

Ergebnisse 21 bis 30 auf Seite 3

Lindenhof

Lindenhof

35638 Leun

Es wurden erhebliche hygienische und bauliche Mängel festgestellt, die gesamte Ordnung in dem Betrieb war mangelhaft. Die Zubereitungsräume und Gerätschaften waren stark verschmutzt, nicht instand gehaltene Möblierung wurde verwendet. Folglich waren Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt und wurden unter unhygienischen Zuständen in den Verkehr gebracht. Des Weiteren wurde ein Schadnagerbefall festgestellt.
Als Folge wurde der Betrieb bis zur Umsetzung einer Grundreinigung unverzüglich geschlossen.

Mängelbeseitigung:
Zum Zeitpunkt der durchgeführten Nachkontrolle am 15.03.2024 waren die Mängel weitestgehend beseitigt. Die teilweise Wiederaufnahme des Betriebs (hier: Packstelle) wurde wieder gestattet.

Aroydee Deutschland GmbH

Stiftstraße 34

60313 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Burger Point

Langendiebacher Str. 41

63526 Erlensee

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden nicht zum Verzehr geeignete und daher unsichere Lebensmittel vorrätig gehalten. In der Küche war außerdem keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet. So waren u. a. Unterbaukühlschränke und ein Standkühlschrank im Innern mit alten Lebensmittelresten verunreinigt.
Die Mängel wurden behoben.

Chinakrone

Otto-Hahn-Straße 33

63456 Hanau Steinheim

In mehreren Betriebsbereichen (u. a. im Sushi Bereich, in der Küche und in der Show-Küche) wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren Flächen an Arbeitstischen mit Schmutzanhaftungen und Schimmelbildungen verunreinigt. Es war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet. Auch der Reinigungszustand der Betriebsstätte war unzureichend.
Bei der Nachkontrolle am 05.03.2024 waren die Mängel noch nicht vollständig behoben.

Ebbelwoi unser

Abtsgäßchen 8

60594 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Bei den Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen wurden erhebliche Mängel festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsstätte und aller Einrichtungsgegenstände angeordnet. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Theke/Tresen: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Auf dem Fußboden befand sich stellenweise Mäusekot. Die Tropfmulde des Schanktisches war verunreinigt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Der Kühltischinnenraum, das Ventilatorschutzgitter und die Dichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Beschichtungen der Gitterroste im Kühltisch, sowie der Bereich unter der rechten Tür- innerhalb des Kühltisches- waren beschädigt. Der Unterschrank unter dem Spülbecken war verunreinigt. Im Unterschrank des Spülbeckens befanden sich Mäusekot und offenes Schadnagergift. Die Türdichtungen und Türfanghaken des rückwärtigen Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt.

Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Ablaufbrett der Spülmaschine wurde wiederholt als Arbeitsfläche genutzt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Der Tischdosenöffner war verunreinigt. Die Wandfliesen und -fugen, sowie Steckdosen in der gesamten Küche waren verunreinigt. Das Hängeregal war von unten verunreinigt. In einem GN-Behälter wurde grüne Soße aufbewahrt, die in den Randbereichen bereits verkrustet war. Mehrere GN-Behälter der Saladette waren verunreinigt. Die Türdichtungen der Saladette waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Saladette war verunreinigt. Die Spritztülle des Sahnesiphons war verunreinigt. Die Fettfilter und die Haube der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Untergestelle des Herdes und des Grills waren stark verfettet. Die Radhalterungen des Arbeitstisches waren verunreinigt.

Spülbereich Küche: Das Ablaufbrett war von unten verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Das Untergestell des Spülbeckens war verunreinigt.

Flur: Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt. Im Flur wurden erneut Kartoffeln geschält. Die Wandfliesen waren verunreinigt.

Lagerraum Getränke: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Auf dem Fußboden befand sich Mäusekot. Der Innenraum des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt.

Personaltoilette: Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt.

Umkleideraum: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Auf dem Fußboden befand sich Mäusekot.

Lagerraum Material: Auf den Regalbrettern befand sich Mäusekot. Hier wurden diverse Stoffsäcke mit Paniermehl gelagert. Eine Kontamination der Lebensmittel konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Auf mehreren Stoffsäcken mit Paniermehl befand sich Mäusekot. Eine Kontamination der Lebensmittel konnte nicht sicher ausgeschlossen werden.

Trockenlager mit Kühlschränken: Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Im Lagerbereich mit den Kühlschränken wurden Schnitzel unter unhygienischen Bedingen zwischen einer Altöltonne und Kunststoffkisten plattiert, hintere Abdeckung war ein Kunststoffbeutel. Das Behandeln von Lebensmitteln, sowohl im Flur, als auch im Lagerbereich wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Hackblock und das Gestell des Untergestells waren verunreinigt. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Die gemessene Temperatur der rohen Schnitzel betrug +11,8°C, max. Soll - Temp. +7°C. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Die Innenräume mehrerer Kühlschränke waren stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Im Kühlschrank wurden 2 Pakete leicht verderbliche Lebensmittel, Hähnchenbrustfilet- Teilstück mit überschrittenem Verbrauchsdatum gelagert.

Lagerbereich Keller: Es wurde ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Innenraum der Fasskühlbox war schimmelähnlich verunreinigt.

Hiro Sushi

Wilhelmstraße 52 d

65183 Wiesbaden

Küche: Das Gitter der Belüftung war teilweise mit älteren Rückständen von Fettdunst verunreinigt. Die Kunststoffeinsätze im Tiefkühlschrank waren beschädigt. Die Saladette war von außen verunreinigt. Der Herd war verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Das Insektengitter des Fensters war verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Spülbrause des Handwaschbeckens war massiv mit einem schwarzen, schleimigen Biofilm verschmutzt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Diverse Reiskocher waren innen sowie teilweise auf den Außenoberflächen mit alten Fettablagerungen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Es wurden diverse Arten von Halbfertigprodukten (Frühlingsrollen und Wan Tan) lose ohne jegliche Verpackung in den beschädigten Schubladen des Gefrierschrankes ohne jegliche Abdeckung sowie Kenntlichmachung von MHD oder Einfrierdatum. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar, Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Es wurden Lebensmittel in warmem Wasser aufgetaut.

Theke/Tresen: Der Innenboden der Kühltheke war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lager: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Teilweise wurden hinter und unter den Kühlmöbeln teils massive Ansammlungen von altem Schmutz, Staub und Schabenkadavern festgestellt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Mehrere Tiefkühleinrichtungen waren stark vereist. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.

Personaltoilette: Es fehlten Toiletten für das Personal mit einem Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasserzufuhr sowie Mittel zum hygienischen Waschen und Trocknen der Hände (z.B. Flüssig-seife und Einmalpapierhandtücher in Spendern), die keinen direkten Zugang zum Lebensmittelbe-reich haben dürfen (Toilettenvorraum erforderlich). Im Vorraum der Personaltoilette waren Getränkekisten, Unrat und Müll gelagert, so dass ein Zutritt zur Personaltoilette nicht möglich war. Die an-wesenden Betriebsangehörigen gaben an die Gästetoilette zu nutzen. Im Vorraum der Personaltoilette wurden Lebensmittel aufbewahrt bzw. gelagert. Dort wurden neben Unrat und Leergut auch volle Getränkeflaschen sowie Getränkekisten gelagert.

Sozialraum/Umkleideraum: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt.

Vorbereitung/Sushi: Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Es wurde roher Fisch für Sushi bei einer Kerntemperatur von 6,1 und 6,3°C (amtliche Messung WI 301) festgestellt.

Personalhygiene: Es wurde Personal beschäftigt, das ungeeignete Arbeitskleidung trug. Der Koch trug zum Zeitpunkt der Kontrolle lediglich Badeschuhe ohne Socken.

Betriebsstätte allgemein: Es wurden Lebensmittel unter ekelerregenden Umständen zubereitet. Es wurden Nudeln in einem GN Behälter, welcher mit Wasser gefüllt war, in unmittelbarer Nähe des offenen Mülleimers vorgehalten. Es wurde Sushi auf teilweise massiv verschimmelten (Schwarzschimmel, Weißes Rasenwachstum) Schneidebrettern hergestellt.

Imaj Market

Ameliastr. 1a

63452 Hanau

In der Metzgereiabteilung wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere befand sich die gesamte Frischfleischtheke in einem sehr schlechten hygienischen Zustand. Mehrere Gegenstände mit Lebensmittelkontakt waren verunreinigt und beschädigt. Zudem waren Kühlräume und Lagerbereiche verunreinigt.
Die Mängel wurden behoben.

Pak Choi

Elbestraße 12

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen. Die Kontrolle erfolgte aufgrund einer Verbraucherbeschwerde.

Rooster fried Chicken&Burgers

Nürnberger Str. 12

63450 Hanau

In mehreren Betriebsbereichen (u.a. in der Küche und im Kellerbereich) wurden wiederholt zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurde im erheblich verunreinigten Kellerbereich ein erheblicher Befall mit Schädlingen (Ratten) festgestellt. In dieser unhygienischen Umgebung befand sich ein Kühlraum mit offenen Lebensmitteln für die Speisenzubereitung. Zudem waren Gegenstände mit Lebensmittelkontakt verunreinigt und sämtliche Einrichtungsgegenstände verunreinigt.
Die Mängel wurden behoben.

Statement Beef GmbH

Frankfurter Str. 36

35392 Gießen

Es wurden erhebliche hygienische und bauliche Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen. Im Küchenbereich waren Einrichtungsgegenstände wie u. a. die Mikrowelle verunreinigt. Die Dunstabzugshaube war altverschmutzt und nicht mit Filtern versehen, so dass Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr durch heruntertropfendes Altfett ausgesetzt waren. Die Haubenspülmaschine war durch alte Rückstände verunreinigt, so dass eine effektive Reinigung von Geschirr und Bedarfsgegenständen nicht gewährleistet war.
Oliven, welche mit schimmelähnlichen Ablagerungen behaftet waren, wurden offen im Kühlschrank aufbewahrt. In der Saladette wurde die zulässige Höchsttemperatur für Lebensmittel, wie z. B. Rinderbacon, Zwiebeln, Scheibenkäse usw. überschritten.
Personal, welches leicht verderbliche Lebensmittel wie Hackfleisch verarbeitete oder behandelte, konnte die dafür erforderlichen Fachkenntnisse nicht nachweisen.
Im gesamten Küchenbereich befand sich nur ein funktionsfähiges Handwaschbecken. Das Waschbecken war verschmutzt und wurde sowohl für die Reinigung der Hände als auch für Lebensmittel wie Salat, Obst und Gemüse verwendet.
Es wurde eine unverzügliche Beseitigung der Mängel angeordnet.
Noch während der Betriebskontrolle am 13.02.2024 wurden die o. g. Oliven entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 12.03.2024 war ein weiteres Handwaschbecken im Küchenbereich installiert und die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Temperaturvorgaben sichergestellt.
Rechtsgrundlagen:
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 und 3 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Abs. 2b und 5) i.v.m. § 60 Absatz 1 i.v.m. § 59 Abs 2 Nr. 1a Buchstabe a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2) i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. XII Nr. 3, § 4 Abs. 1 LMHV i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 3 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 4) i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB