Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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268 Einträge

Ergebnisse 21 bis 30 auf Seite 3

Star of India

Hubertstr.9

65439 Flörsheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel- und andere Abfälle wurden nicht in verschlossenen Behältern gelagert.
4) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.
5) Reinigungsmittel wurden in Bereichen gelagert, in welchen mit Lebensmitteln umgegangen wird.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.
Mängelbeseitigung festgestellt am 01.12.2025

Urfa Kebab Haus

Untere Königsstraße 60

34117 Kassel

Am 16. Februar 2026 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb hergestellten und behandelten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Es wurden im Bereich Verkauf/Thekenbereich lebende Schaben festgestellt und nicht beseitigt. Der Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wird, war somit nicht gereinigt und desinfiziert. Die Schaben befanden sich im Wandbereich rechts unterhalb der Drehspieße. Die Betriebsstätte war damit nicht sauber, hergestellte Lebensmittel und Rohstoffe sowie Zutaten waren einer möglichen Kontamination durch beispielsweise Fraß oder Ausscheidungen von Schädlingen ausgesetzt. Insgesamt ergibt sich die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung durch eine Ekel erregende Beeinträchtigungsmöglichkeit von Lebensmitteln aufgrund der vorgefundenen lebenden Schaben im Betriebsbereich der Zubereitung gemäß Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 und Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 und 3 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygiene-Verordnung.
Eine Schädlingsbekämpfung und Reinigung des Betriebes wurden sofort durchgeführt. Am 17. Februar 2026 wurde kein Schabenbefall mehr festgestellt.

Yumas GmbH

Alte Königsteiner Str. 23

65779 Kelkheim

Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.
Mängelbeseitigung festgestellt am 01-12-2025 ( größtenteils)

La Casa del Gusto

Kirchstr. 8

63538 Großkrotzenburg

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren die Dichtungen der Kühlschubladen, in denen offene Lebensmittel lagerten, teilweise verunreinigt und Gegenstände sowie Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (z. B. ein Messer und ein Fleischklopfer), waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Meena Bazar

Langstr. 46-48

63450 Hanau

11.03.2026: Es wurden wiederholt Mängel im Umgang mit kühlungsbedürftigen Lebensmitteln (Geflügelfleisch und Innereien) festgestellt. Zudem wurden weitere Mängel bei der Lagerung von unverpacktem Fleisch, bei dem Reinigungszustand von Gegenständen mit Lebensmittelkontakt sowie deren Instandsetzung festgestellt. Zudem wurden wiederholt Mängel bei der Kennzeichnung von Geflügelfleisch dokumentiert.
12.03.2026: Bei einer Verdachtskontrolle am 12.03.2026 wurde festgestellt, dass in mehrfacher Hinsicht die bestehenden Untersagungen missachtet wurden und ohne Freigabe weiterhin leicht verderbliche Lebensmittel aus der Kühltheke in den Verkehr gebracht wurden.

Da Kuldip

Industriestraße 40

64807 Dieburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Pájaro Negro

Am Bahnhof 6

64807 Dieburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Sushi Vu

Steinstraße 38

64807 Dieburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Thai Street

Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz 7

60313 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- sowie Schabenbefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Aroydee Original Thai Küche

Flachstraße 13

65197 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Im Bereich der Essensausgabe wurden private Nahrungsergänzungsmittel, Cremes und Medikamente gelagert.

Küche: Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war verunreinigt. Der Unterschrank, in dem Bedarfsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt gelagert wurden, war verunreinigt. Dieser war staubig und fettig. Das Schwammtuch unter dem Schneidebrett war schimmelähnlich verunreinigt. Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer. Die Küchenmaschine mit Kochfunktion war schimmelähnlich verunreinigt. Das Messer der Küchenmaschine mit Kochfunktion war verunreinigt. Ein muffiger, fauler Geruch konnte festgestellt werden. Der Standmixer war verunreinigt. Dunkel verfärbte Ablagerungen konnten festgestellt werden. Der Tischdosenöffner war verunreinigt. Die Unterseite des Schneidebrettes war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Ein Messer wurde in den Spalt zwischen der Arbeitsplatte und der Wandfliesen gesteckt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Gemüseschäler, Besteck etc. waren verunreinigt und wurden zusammen mit anderen Gegenständen wie Feuerzeuge, Stifte in einem Gastronom-Einsatz gelagert. Die Innendecke des Mikrowellengerätes war verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Sprossen, Kräuter, Felsch, Garnelen) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Spülbereich: Es waren Geräte nicht so aufgestellt, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden. Im Spülbereich wurden Lebensmittel auf einem Schneidebrett geschnitten. In unmittelbarer Nähe wurde verunreinigtes Geschirr abgestellt. Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel war schimmelähnlich verunreinigt.

Kühlraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Fußboden war verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Regalböden waren verunreinigt. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates war verunreinigt. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke war mit Kondenswasser behaftet. In unmittelbarer Nähe von unverpackten Lebensmitteln wurden Kartonagen gelagert. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination dieser (unverpackten) Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination durch Fremdkörper nicht auszuschließen war; der Deckel eines Eimers, in dem Fleisch gelagert wurde, war beschädigt. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren. Verschiedene Saucen wurden in Wasserflaschen auf Vorrat abgefüllt. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Fisch, Hähnchenbrust, Schweinefleisch) so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.

UG Lager: Die Tiefkühltruhe war verunreinigt.

UG Kühlraum: Die Tür war außen schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Lagerraum: Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.

Gefrierraum: Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen.