Zuständigkeitsbereich
Groß-Gerau
Haus Monika
Im Mehlsee 1
64572 Büttelborn
Kennzeichnung:
- Es fehlten die Fuß- oder Endnoten zur Erläuterung der bei der Herstellung der Lebensmittel verwendeten Zusatzstoffe, auf die bei der Bezeichnung der Lebensmittel in der Speise- und Getränkekarte hingewiesen wurde.
- Bei der Bezeichnung der Lebensmittel in der Speise- und Getränkekarte bzw. im Preisverzeichnis fehlten die Hinweise auf die in den Fuß- oder Endnoten angegebenen Zusatzstoffe.
- Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, teilweise ohne die bei ihrer Herstellung verwendeten Allergene in der Speise- und Getränkekarte bzw. im Preisverzeichnis zu kennzeichnen.
- Bei der Bezeichnung der Lebensmittel in der Speise- und Getränkekarte bzw. im Preisverzeichnis fehlten die Hinweise auf die in den Fuß- oder Endnoten angegebenen Allergene.
Personaltoilette:
- Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Die Gefahr, dass unmittelbar nach dem Toilettengang ohne eine hygienische Reinigung der Hände Lebensmittel verarbeitet werden, wurde begünstigt.
Küche:
- Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, sodass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Dies geschah während der Kontrolle wiederholt. Die Gefahr, ohne eine hygienische Reinigung der Hände mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen, wurde begünstigt.
- Das Messer der Aufschnittmaschine war beschädigt. Stellenweise löste sich die Oberflächenbeschaffenheit ab. Zudem war die Messerabdeckung durch einen bräunlichen Schmutzfilm verunreinigt. Beide Bereiche kommen bei Nutzung mit dem Lebensmittel in Berührung.
- Die Bedienknöpfe des Gasherds sowie der Kippbratpfanne waren massiv verunreinigt. Eine fettig-schmierige Schmutzschicht zeigte sich. Die Gefahr der Kontamination der Lebensmittel durch unsaubere Hände wurde begünstigt.
- Der Salamander war an beiden Holzhandgriffen sowie an den Bedienknöpfen massiv durch alte Fett- und Schmutzrückstände verunreinigt. Die Gefahr der Kontamination der Lebensmittel durch unsaubere Hände wurde begünstigt.
- Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Zum Beispiel wurden selbst hergestellte Klöße mit Stofftüchern abgedeckt. Ein Stofftuch wies zahlreiche Beschädigungen und sich lösende Fäden auf. Die Gefahr der Kontamination mit feinen Stofffäden wurde begünstigt.
- Die Armatur des Handwaschbeckens war durch bräunliche Schmutzanhaftungen verunreinigt. Nach dem Reinigungsvorgang muss diese angefasst werden, um die Wasserzufuhr zu schließen. Die Hände würden nach dem Reinigungsvorgang wieder verunreinigt werden und hätten möglicherweise im weiteren Arbeitsprozess Lebensmittel kontaminieren können.
- Mehrere Unterbau-Tiefkühlschränke in der Küche wiesen eine massiv mangelnde Reinigung auf. Stellenweise waren schwarzschimmelähnliche Anhaftungen zu sehen. Insbesondere Türgummidichtungen, Türanschläge und Randbereiche sowie Innenlüftungsgitter waren davon betroffen. Im unmittelbaren Umfeld standen mehrere nicht abgedeckte Lebensmittel. Durch die Luftzirkulation wurde die Kontamination der Lebensmittel durch Schmutz und Sporen begünstigt.
- Die Innenbeschichtung einer Bratpfanne war beschädigt und löste sich stellenweise ab.
- Der Fleischwolf war im Innenbereich (Schneckengehäuse) durch angetrocknete Fleischrückstände verunreinigt.
- Die Schneidebretter wurden unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Zum Beispiel wurden mehrere Kunststoffschneidebretter auf dem Fußboden stehend neben dem Hackklotz aufbewahrt. Die Kunststoffschneidebretter begünstigten durch den direkten Kontakt mit den Lebensmitteln eine Kontamination.
- Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Zum Beispiel wurden mehrere Lebensmittel nicht ordnungsgemäß abgedeckt und durch die massiven Verunreinigungen in den zahlreichen Unterbaukühleinrichtungen einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Zum Beispiel wurden vorportionierte Butterstücke sowie Schnittobst, Beeren und Trauben, Soßen und Fleisch unabgedeckt gelagert – im unmittelbaren Umfeld wies der Innenbereich Verunreinigungen durch schimmelähnliche Anhaftungen auf.
- Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Zum Beispiel wurden mehrere Lebensmittel nicht ordnungsgemäß abgedeckt. Diese wurden durch die massiven Verunreinigungen in den zahlreichen Unterbaukühleinrichtungen einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Zum Beispiel wurden vorportionierte Butterstücke sowie Schnittobst, Beeren und Trauben, Soßen und Fleisch unabgedeckt gelagert. Im unmittelbaren Umfeld wied der Innenbereich Verunreinigungen durch schimmelähnliche Anhaftungen auf. Der Fleischwolf wies ältere, angetrocknete Fleischreste im Innenbereich des Schneckengehäuses auf. Mehrere Bedienknöpfe, welche mit den Händen betätigt werden müssen, wiesen eine deutlich mangelnde Reinigung auf. Bräunlich-klebrige Schmutzschichten waren ersichtlich.
Lounge:
- Die Unterbaukühlungen unterhalb der Zapfanlage wiesen an den Lüftungsgittern schimmelähnliche Verunreinigungen auf. Im unmittelbaren Umfeld lagerten Getränkedosen.
- Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen
(z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Gefahr, ohne eine hygienische Reinigung der Hände Lebensmittel zu verarbeiten, wurde begünstigt.
Bar:
- Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Zum Beispiel war der Getränkekühltresen im Innenbereich massiv durch weiße Schimmelanhaftungen verunreinigt. Unmittelbar daneben standen Getränkeflaschen und unabgedeckte Pfefferminze. Bereits an einem Flaschenetikett zeigten sich punktuell Schimmelanhaftungen.
Trockenlager Keller:
- Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Zum Beispiel stand das Frittierfett auf dem Fußboden vor dem Regal.
Gemüsekühlhaus / Bierkühlhaus:
- Der Türgriff sowie das unmittelbare Umfeld wiesen eine mangelnde Reinigung auf. Die Gefahr, dass Lebensmittel ohne eine hygienische Händereinigung angefasst werden, wurde begünstigt.
- Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. Zum Beispiel lagerte in dem Kühlhaus Ingwer, welcher grünliche Pelzanhaftungen aufwies.
Tiefkühlhaus:
- Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt wurden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Zum Beispiel standen Kartonagen unmittelbar auf dem Fußboden.
Fleischkühlhaus:
- Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates war massiv durch schimmelähnliche Anhaftungen verunreinigt. Unmittelbar darunter standen Lebensmittel (Fertigpackungen).
- Es waren mehrere Rohrbahn-Gleithaken schimmelähnlich verunreinigt. Die Gefahr der Kontamination der aufgehängten Lebensmittel wurde begünstigt.
- Der Bereich (Türgriff) war verunreinigt. Schmutzanhaftungen zeigten sich. Die Gefahr, dass Lebensmittel ohne hygienische Händereinigung angefasst werden, wurde begünstigt.
Produktionskühlhaus:
- Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Zum Beispiel wurden im Kühlhaus diverse Kuchenstücke und Kunststoffeimer mit Soßen offen oder unabgedeckt in den Regalen gelagert. Im unmittelbaren Umfeld des Kuchens standen unabgedeckte Hühnereisteige.
- Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Zum Beispiel wurden Zanderfilet, Lachsforelle und Seeteufel im Vakuumbeutel aufgetaut, somit konnte das Auftauwasser nicht ordnungsgemäß abfließen.
- Die Spritztülle des Sahnesiphons (ISI-Flasche) war durch Anhaftungen verunreinigt. Es wurde begünstigt, dass bei der nächsten Nutzung ältere, angetrocknete Sahnereste mit frischer Sahne in Verbindung kommen.