Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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239 Einträge

Ergebnisse 21 bis 30 auf Seite 3

Pizza Heimservice Stadtmühle

Platanenallee 2-4

64625 Bensheim

Im Rahmen einer Plankontrolle wurde die Betriebsstätte lebensmittelrechtlich überprüft. Die allgemeine Betriebshygiene musste als nicht ausreichend vorgefunden werden, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden:
Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen (Kunststoffbehälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, Hackblock, Tischdosenöffner, Kunststoffschneidebrett, Teigigel/Stipproller, Aufschnittmaschine) die mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, befanden sich in einem unsauberen Zustand.

Bei der Nachkontrolle am 10.07.2025 gegen 10:45 Uhr wurde festgestellt, dass Reinigungsmaßnahmen vollzogen wurden. Die allgemeine Betriebshygiene wurde deutlich verbessert.

Zum Steigkopf

Außerhalb 1

64646 Heppenheim

Im Rahmen einer Plankontrolle wurde die Betriebsstätte lebensmittelrechtlich überprüft. Die allgemeine Betriebshygiene musste als nicht ausreichend vorgefunden werden, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden:
Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen (Eiswürfelmaschine, Zubereitungstisch, Fleischwolf) die mit denen Lebensmittel in Berührung kommen waren verunreinigt.
Lebensmittel wurden so gelagert, dass eine Kontaminationsgefahr nicht ausgeschlossen werden konnte (unverhüllte verzehrsfertige Frikadellen, gefüllte Crêpes)
Im Rahmen der Nachkontrolle vom 14.08.2025 wurde festgestellt, dass die Hygienemängel zufriedenstellend behoben wurden.

Familien Markt

Niederkleiner Straße 11

35260 Stadtallendorf

Es wurde festgestellt, dass Gerätschaften und Einrichtungsgegenstände verunreinigt waren, ein Handwaschbecken im Produktionsbereich war gar nicht vorhanden. Weitere Gerätschaften waren im Inneren mit starken Ablagerungen verunreinigt. Bei einem Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

GÜVEN-AL Lebensmittel Großhandel GmbH

Josef-Eicher-Straße 10

60437 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Es wurde ein starker Mäusebefall festgestellt. Mäusekot sowie tote Mäuse wurden auf dem Fußboden vorgefunden. Paletten, auf denen vorverpackte Lebensmittel gelagert wurden, waren stark mit Mäusekot verunreinigt. Diverse Lebensmittelverpackungen waren bereits angefressen. Zudem wurden offene Giftköder festgestellt. Die in der Betriebsstätte gelagerten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Diverse Verdampfer und Wandoberflächen in den Kühlräumen waren außerdem stark schimmelartig verunreinigt. Aufgrund dem gravierenden Schädlingsbefall wurde zusätzlich zur bereits bestehenden hausinternen Schädlingsbekämpfung eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine externe sachkundige Person/Firma angeordnet. Zugangswege der Schädlinge waren zu ergründen und zu verschließen. Eine Grundreinigung und Desinfektion aller Lagerbereiche und Kühlräume war unverzüglich erforderlich.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 16.07.2025 vollständig beseitigt.

Kosmidis Feinkost GmbH

Morsestraße 36 - 42

60486 Frankfurt am Main

Kühlhaus Fisch: Die Auffangwanne des Verdampfers vor der Wand zum Gemüse-Kühlhaus war sehr stark mit Kondenswassertropfen behaftet, die auf die untergestellte Ware abtropften.
Lagerhalle Obergeschoß: Auf einer Palette wurde mehrfach Mäusekot direkt an Mehlsäcken festgestellt.
TK-Raum Fisch: Der Verdampfer war an der Rückseite nahezu vollständig vereist. Zudem wurden Lebensmittel mit den Angaben "tiefgefroren", tiefgekühlt", "Tiefkühlkost" oder "gefrostet" in den Verkehr gebracht, ohne nach dem Tiefgefrieren die Temperatur bis zur Abgabe an den Verbraucher an allen Punkten des Erzeugnisses ständig bei -15 ° C oder tiefer gehalten zu haben. Hierbei wurden die zulässigen Abweichungen nach oben überschritten: Das installierte Kontrollgerät des TK-Raumes zeigte eine Raumtemperatur von -8 °C an. Per Einstich wurden folgende Temperaturen der Ware ermittelt: argentinische Rotgarnelen -9,1 °C, patagonischer Kalmar -8,4 °C, Oktopus -9,0 °C.
TK-Raum Fleisch, Obst, Gemüse: Es wurden Lebensmittel mit den Angaben "tiefgefroren", tiefgekühlt", "Tiefkühlkost" oder "gefrostet" in den Verkehr gebracht, ohne nach dem Tiefgefrieren die Temperatur bis zur Abgabe an den Verbraucher an allen Punkten des Erzeugnisses ständig bei -15 ° C oder tiefer gehalten zu haben. Das installierte Kontrollgerät des TK-Raumes zeigte eine Raumtemperatur von -10 °C an. Per Einstich wurden folgende Temperaturen der Ware ermittelt: Zicklein-Innereien -12,4 °C, Kalbsbacken -11,2 °C.
Fischverkauf: Mehrere Fischereierzeugnisse in der Theke waren unzureichend vereist, sodass die vorgegebene Produkttemperatur von max. +2 °C nicht eingehalten wurde. Per Einstich wurden folgende Temperaturen gemessen: Seeteufel +3,1 °C, Seelachsfilet +3,1 °C, Thunfisch (am Zerlegetisch) +8,6 °C. Sardellen (Alici) wurden ohne Eis bzw. Eiswasser zum Verkauf angeboten und wiesen eine Oberflächentemperatur (IR-Messung) von +8,1 °C auf.
Kühlhaus Fleisch: Leber und Salsicca, deren Lagertemperatur laut Etikett mit +2 °C ausgezeichnet war, wiesen Oberflächentemperaturen von +3,4 bzw. +3,2 °C auf.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

'Grillhaus Kastanien'

Ginnheimer Stadtweg 129

60431 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse), wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt. Der gesamte Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt in mehreren Kühl- und Tiefkühleinrichtungen gelagert (u. a. Frühlingsrollen, Dim Sum). Eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Zudem wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

Gastraum / Servicebereich: Die Rückseite des Tiefkühlschranks war verunreinigt und verstaubt und die Oberflächen mehrerer Einrichtungsgegenstände waren verstaubt und mit Gespinsten behangen.

Theke / Tresen: Der Thekenbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Türdichtungen und Türscharniere des Getränkekühltresens waren verunreinigt. Der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Mehrere Steckdosen waren verunreinigt. Die Oberflächen mehrerer Einrichtungsgegenstände waren verschmutzt. Der Unterbau des Doppelspülbeckens war innen verunreinigt, ebenso der gesamte Bereich des Doppelspülbeckens. Die Abflussgitter des Doppelspülbeckens waren verunreinigt, ebenso der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches beziehungsweise Schanktresens. Das Schneidebrett war mit dunklen Ablagerungen verunreinigt. Der „Food Display Steamer“ war außen verschmutzt, und der Wasserbehälter, welcher zum Dämpfen der Dim Sum verwendet wird, war innen stark verschmutzt und mit dunklen Ablagerungen behaftet. Der Innenboden des Getränkekühltresens war mit schleimigen Belägen verunreinigt, ebenso der Innenraum mit schimmelähnlichen Belägen. Die Düse der Sprühsahne war verschimmelt. Im stark verschmutzten Getränkekühltresen wurden unverschlossene Getränke, vermutlich Eistee, in einer stark verschmutzten Karaffe gelagert. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Im Thekenbereich befand sich eine tote, bereits vertrocknete Maus unter der Spülmaschine, und im Unterbau des Spülbeckens wurden mehrere verpuppte Fliegenmaden festgestellt.

Küche: Die Küche war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Sämtliche Einrichtungsgegenstände waren innen und außen verunreinigt und verfettet. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt. Der Türrahmen war verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt und verfettet, und die Fugen der Wandfliesen wiesen dunkle Ablagerungen auf. Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war verunreinigt und verfettet. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes und die Wokbrenner waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Der Unterbau der Kochgruppe war verfettet, und die Unterseiten der Einrichtungsgegenstände waren verschmutzt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (u. a. Siebe, Geschirr, Gemüsereibe), waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in verschmutzten Behältern aufbewahrt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Die Innenräume sowie die Motorräume der Kühltische waren verunreinigt. Der Reiskocher war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Das Mikrowellengerät war innen stark verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes sowie der Innenraum des Kühlschrankes waren verunreinigt. Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war ebenfalls verunreinigt. Die Türdichtungen der Kühltische waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des rechten Kühltisches war vereist, ebenso der Tiefkühlschrank und der Kühlschrank. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination nicht auszuschließen war. Zudem wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Lebensmittel wurden in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenraum nicht beschichtet war. Außerdem wurden Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten, wodurch die Kühlkette unterbrochen wurde. Die Temperatur der gekochten Hähnchenteile betrug + 30,5 °C. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen, wie beispielsweise Flüssigseife im Spender.

Lager Tiefkühltruhen Keller: Die Deckeldichtungen der Tiefkühltruhen waren teilweise verunreinigt, und es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Darüber hinaus war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Stellenweise befanden sich verpuppte Fliegenmaden auf dem Fußboden.

Getränkelager Keller: Der Abdeckrost und der Schmutzkorb des Bodenabflusses waren verunreinigt.

Kühlraum Keller: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Wasserhahn und die Wandfliesen waren verunreinigt, ebenso das Verdampferschutzgitter und der Ablaufschlauch des Verdampfers. Auch der Fußboden wies Verunreinigungen auf. Der Auffangbehälter für das Kondenswasser des Verdampfers sowie das Regal waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft, da keine Trennung von verarbeiteten und unverarbeiteten Lebensmitteln stattfand. So wurde unter anderem ein Sieb mit gekochtem Reis auf einer Kiste mit ungewaschenem Gemüse gelagert. Zudem wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, da in einer Kiste teilweise unverpackte Lebensmittel unterschiedlichster Art – darunter Fisch, Geflügel und Fleischspieße – aufgetaut wurden, wodurch die Gefahr einer Kontamination durch die verschiedenen Auftauflüssigkeiten bestand.

Trockenlager Keller: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Zudem war der Fußboden verunreinigt, und der gesamte Bereich der Kellerfenster wies Verschmutzungen auf. Mehrere Behälter mit Lebensmitteln waren ebenfalls verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 07.07.2025 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

'Supermarkt Tiba'

Adalbertstraße 21

60486 Frankfurt am Main

Verkaufsraum: Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Und der Raum war nicht so gestaltet/konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden. Es wurden wiederholt im Verkaufsraum leicht verderbliche Lebensmittel (u. a. Halva, Oliven) zur losen Abgabe bereitgehalten.

Vorbereitungsraum/Fleisch-Geflügel: Die Armatur des Spülbeckens war verunreinigt. Der Spritzschutz am Handwaschbecken war ebenfalls verunreinigt, ebenso wie das Handwaschbecken selbst. Auch die Einrichtung war nicht sauber, insbesondere der Unterschrank des Handwaschbeckens wies Verunreinigungen auf. Der Kühltisch war ebenfalls verunreinigt. Auf dem Schneidebrett wurden zudem Pakete gelagert. Am Kühltisch wurde Fleisch (Rindfleisch) so aufbewahrt, dass es direkt im eigenen Fleischsaft lag. Darüber hinaus befand sich auf dem Kühltisch Rindfleisch in einem Beutel, der nicht verschlossen war.

Theke/Verkauf Fleisch-Geflügel: Es wurde frische Leber so aufbewahrt, dass sie direkt im Fleischsaft lag.

Außenbereich: Es wurden aufgeschnittene Melonen nicht nur kurzfristig ungekühlt zum Verkauf angeboten. Zudem wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (u. a. Kartoffeln; Zitronen; Zwiebeln und Pfirsiche).

Lagerraum 1/Außenbereich: Der Kühlschrank war verunreinigt. Außerdem waren die Retouren nicht gekennzeichnet und somit nicht als solche zu erkennen.

Personaltoilette und Umkleideraum/Keller: Die Ordnung und Struktur des Umkleideraumes war mangelhaft. Die Treppe war verunreinigt. Im Umkleideraum war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Zudem war das Stromkabel verunreinigt. Auch der Fußbodenabfluss im Umkleideraum war verschmutzt. In der Personaltoilette war das Toilettenbecken verunreinigt, ebenso das Handwaschbecken. Im Umkleideraum wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, wodurch eine schnelle Abtrocknung nicht erfolgen konnte. Außerdem war der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken in der Personaltoilette leer.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 11.07.2025 waren die hygienischen Mängel teilweise behoben.

SUBWAY

Ruhrstraße 4

35066 Frankenberg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Liebesbrot GmbH

Mendelssohnstraße 60

60325 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Smashy Wiesbaden

Berliner Straße 268

65205 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Die Kaffeemaschine war verunreinigt. Für das Handwaschbecken fehlte die gesamte Wasserzufuhr. Die Warmwasserleitung war nicht angeschlossen. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.

Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Grill war verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife war verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Saladette war von außen verunreinigt. Die Türdichtung des Kühltisches war verunreinigt. Der Standventilator war verunreinigt. Der Fußboden war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Mehrere Steckdosen waren verunreinigt. Mehrere Lichtschalter waren verunreinigt. Das Aggregat des Kühltisches war erheblich verunreinigt. Die Arbeitsfläche unter dem Grill war verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigtes und muffig riechendes Textiltuch verwendet. Das Abluftrohr der Dunstabzugsanlage war durch Altfett verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Das Insektengitter des Fensters war beschädigt. Die Außentür war noch immer nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Das Schneidebrett war verunreinigt. Das Schneidebrett an der Saladette war verunreinigt. Die Fritteuse war verunreinigt. Der Korb für Pommes und Fleischwaren war seit dem Vortag im Fett. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Das Handwaschbecken war wiederholt mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Pommes, Geflügelfleisch) unabgedeckt gelagert. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war.

Spülbereich: Der Spülbereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Die Geschirrspülmaschine war defekt.

Gesamtbetrieb: Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in den Verkehr gebracht (Salat).