Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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261 Einträge

Ergebnisse 151 bis 160 auf Seite 16

Yayla Market

Bahnstraße 120

63225 Langen

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Einzelne Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel (offene Lebensmittel wie Lammfleisch, Rindfleisch, geflügelfleisch, Fisch, Weichkäse) waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auch verschiedene Kennzeichnungsmängel, die zu einer Täuschung und Irreführung der Verbraucher führen wurden festgestellt.
Auf Grund der vorgefunden Hygienemängel wurden das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von unverpackten Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

KEYF-ET

Alter Rückinger Weg 57

63452 Hanau

In mehreren Betriebsbereichen wurden wiederholt Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

So wurde beispielsweise ein Schädlingsbefall festgestellt. Zudem wurde wiederholt Fleisch bei zu hohen Temperaturen gelagert.
Die Mängel wurden beseitigt.

Luckau‘s Backstubb

Niddastr. 4

61197 Florstadt

Im gesamten Betrieb wurden nicht unerhebliche Mängel in der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel festgestellt. Die im Betrieb hergestellten Lebensmittel (Backwaren) waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Milas Grill

Zeppelinstr. 54

63477 Maintal Dörnigheim

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt, mehrere Lebensmittel wurden unter unhygienischen Bedingungen vorrätig gelagert und insgesamt war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 25.02.2026 waren die Mängel behoben.

Nefis Döner

Am Bahnhof 2-4

64409 Messel

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

ALDI-Filiale 14

Industriestraße 7

63303 Dreieich

Es wurden ein Schadnagerbefall und hygienische Mängel festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel (offene Lebensmittel (Backwaren) in der Auslage und im Back-Off Bereich (u.a. Donuts, Berliner, Brötchen)) waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf Grund der vorgefunden Hygienemängel und des augenscheinlichen Schädlingsbefalls wurden das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von offenen Lebensmitteln im Back-Off Bereich vorübergehend untersagt.

Café Casablanca

Adalbertstraße 36a

60486 Frankfurt am Main

Es wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten.

Corbaci

Münchener Straße 12

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Restaurant Meandros

Frankfurter Straße 74-76

63263 Neu-Isenburg

Es wurden ein Mäusebefall sowie z.T. erhebliche Hygienemängel festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel, darunter Vorspeisen (gegrillte Peperoni, Fetakäse, Keftedakia, Salate), Suppen (Tomatensuppe, Bohnensuppe), Fleischgerichte (Gyros, Souvlaki, gefüllte Bifteki), Fischgerichte (Calamari, Lachs), Pastagerichte sowie Beilagen wie Pitabrot, Kartoffeln, Gemüse und Tzatziki waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der vorgefunden Hygienemängel und des augenscheinlichen Schädlingsbefalls wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb mit sofortiger Wirkung vorübergehend untersagt.

Trip Inn Hotels Egelsbach – Frankfurt

Im Geisbaum 22

63329 Egelsbach

Es wurden ein Schabenbefall sowie hygienische Mängel festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel (offene Lebensmitel, u.a. frisches Gemüse wie Salatgurke und Tomaten) waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf Grund der vorgefunden Hygienemängel und des augenscheinlichen Schädlingsbefalls wurden das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Spülbereich sowie im Frühstücksvorbereitungsbereich des Betriebs bis zur Beseitigung der Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt. Es wurde eine Grundreinigung für alle Betriebsbereiche angeordnet.