Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Restaurant 'Royal Safran'
Eckenheimer Landstraße 300
60435 Frankfurt am Main
Gesamtbetrieb: Der Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Theke / Tresen: Der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen stark verunreinigt und der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer.
Küche: Die Küche war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war (Oberflächen, Regale, Wände, Ofen, Handwaschbecken, Kühlgeräte).
Spülbereich: Der Spülbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Wände waren teilweise stark verunreinigt.
Lagerbereich: Mehrere Kühleinrichtungen, der Tischdosenöffner und der Teigkneter waren verunreinigt. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 30.10.2024 waren die Hygienemängel nachweißlich beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.