Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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240 Einträge

Ergebnisse 151 bis 160 auf Seite 16

Salim Event Palace

Bruno-Dreßler-Str. 7

63477 Maintal-Bischofsheim

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u.a. im Küchenbereich) zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So waren Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt im Küchenbereich verunreinigt.

EMESSA

Bleichstraße 17

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Zwischenraum: Die Tiefkühltruhe war verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern.

Fleischtheke: Der Fleischwolf ohne aktive Eigenkühlung befand sich in einem ungekühlten Bereich.

Fleisch- Kühlraum: Das Regal war mit angetrocknetem Fleischsaft verunreinigt. Es waren Lebensmittel (Putenfleisch) mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (29.09.2024) im Kühlraum vorhanden.

Hygiene allgemein: Der Abfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurde angegeben, dass der zum Transport verwendete Bus zur Zeit in Reparatur wäre.

Betrieb allgemein: Es wurde erneut ein erheblicher Schadnagerbefall festgestellt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt.

Kadir Supermarkt

Annastraße 43-45

63225 Langen

Aufgrund der vorgefundenen, erheblichen Hygienemängel sowie des festgestellten Schädlingsbefalls durch Ratten wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbrinen von Lebensmitteln in und aus dem Bereich der gesamten Fleischabteilung des Betriebes vorübergehend untersagt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden im Betrieb offene Lebensmittel (unter anderem – u.a. – Rindfleisch, Geflügelfleisch und Hackfleisch) behandelt, hergestellt und in Verkehr gebracht.

Mama’s Fast Food

Kaiserstraße 70

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Metzgerei ‘El-Moussaoui‘

Hasengasse 7 (in der Kleinmarkthalle)

60311 Frankfurt am Main

Verkauf: Es wurde ein Schadnagerbefall (Mäusekot) festgestellt; die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren mehrere Einrichtungsgegenstände, das Handwaschbecken, die Knochenbandsäge und der Spender für Flüssigseife. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Schimmelähnlich verunreinigt waren die Türdichtungen der Kühlschränke und die Innenräume der Kühlschränke. Für Reinigungsarbeiten wurde außerdem ein erheblich verunreinigter Schrubber verwendet. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln (u.a. Leber) wurde zudem die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten und es wurden unverpackte, leicht verderbliche Lebensmittel (Frischfleisch) unabgedeckt gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 10.10.2024 weitestgehend behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Oishi Bar

Graben 1

64646 Heppenheim

In Räume in denen mit Lebensmittel umgegangen bzw. gelagert werden, wurden Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigung festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.
Konkret: Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen waren stark verunreinigt. Ein Gemüseschneider (Berührung mit Karotten, Kartoffeln, Gurken), ein Wasserkocher (Zubereitung von Tee). Zwei Schneidbretter waren stark verunreinigt und mit orange/bräunlichen Verfärbungen versehen. Zusätzlich war ein Schneidbrett schimmelähnlich verunreinigt (Verwendung zum Schneiden von Gemüse, Obst und Fleisch verwendet). Der Reiskocher, der zur Zubereitung von Reis verwendet wird, war im Innenbereich verunreinigt. Der Korb der Fritteuse, die zur Zubereitung von Pommes, frittiertem Gemüse oder Bananen verwendet wird, war mit Frittierresten und schwarzen, krustigen Belägen verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 08.11.2024 wurde festgestellt, das die gesamt Betriebsstätte von der Hygiene auf ein besseres Niveau gebracht werden muss.
Bei der zweiten Nachkontrolle am 05.12.2024 waren alle Mängel beseitigt und der hygienische Zustand war auf einem guten Niveau.

Restaurant 'Royal Safran'

Eckenheimer Landstraße 300

60435 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Der Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen: Der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen stark verunreinigt und der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer.

Küche: Die Küche war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war (Oberflächen, Regale, Wände, Ofen, Handwaschbecken, Kühlgeräte).

Spülbereich: Der Spülbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Wände waren teilweise stark verunreinigt.

Lagerbereich: Mehrere Kühleinrichtungen, der Tischdosenöffner und der Teigkneter waren verunreinigt. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 30.10.2024 waren die Hygienemängel nachweißlich beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

‘Der Bäcker Eifler‘

Hasengasse 15

60311 Frankfurt am Main

Lager/Spülbereich: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt; Fraßschäden wurden an Eierpackungen festgestellt, daneben befand sich Mäusekot. Auch die Fensterbank war mit Mäusekot verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte und der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer. Das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens war zudem verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde z. B. Lebensmittelverpackungsmaterial so aufbewahrt, dass es einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt war: In der Ablagefläche für Lebensmittelkontaktmaterialien befand sich Mäusekot am Scharnier neben Brottüten. Auf dem unteren Ofengestell des Ofens wurden außerdem Mäusekot und Urinspuren festgestellt, auf dem oberen Ofengestell wurden ebenfalls Mäusekot und Urinspuren festgestellt und darunter lagerten Brezel. Zudem war das Thekenmobiliar der Verkaufstheke am unteren Bereich, wo auch Backwaren lagerten, durch Ausscheidungen von Schadnagern verunreinigt (Mäusekot und Urinspuren). Der Stikkenwagen war ebenso mit Mäusekot verunreinigt und der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot verunreinigt. Außerdem war der Milchbehälter des Kaffeevollautomaten verunreinigt; es war ein stechender und käsiger Geruch wahrzunehmen.

Der Betrieb wurde wegen Schadnagerbefall freiwillig bis zur Behebung der hygienischen Mängel geschlossen.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Eine Schädlingsbekämpfung hat noch am Tattag stattgefunden. Der Betrieb hat nach eigenem Ermessen am Abend des 25.10.2024 nach einer Grundreinigung und Desinfektion den Betrieb wieder geöffnet.

Pizza Roma Lieferservice

Waldstr. 93

65451 Kelsterbach

Lagerbereich
- Mehrere Reinigungsgeräte standen direkt in einem Bereich, in dem mit Lebensmitteln
umgegangen wurde (Verpackungsmaterial, Auslieferungsboxen).
- Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, und nicht nutzbar. Während dem
Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine
Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen
Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

Tief-/Kühlung
- Es wurden mehrere verschmutzte Behälter mit Lebensmitteln vorgefunden – dies kann
eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel verursachen.
- Die Dichtungen des Kühltisches (Pizzaposten) waren mit alten Mehlresten verunreinigt.

Kühlraum
- Die Türdichtung des Kühlhauses war verunreinigt.
- Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im
Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die
Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und
diese kontaminieren können.
- Das Verdampferschutzgitter war mit schimmelähnlichen Anhaftungen verunreinigt.
- Die Stromkabel des Kühlaggregats waren mit schimmelähnlichen Anhaftungen
verunreinigt.

Küche
- Am Pizzaposten wurde ein Backstein mit zerfledderter Aluminiumfolie als Standbein der
Kühlvitrine für Pizzabelag verwendet.
- Eine Bratpfanne wies alte angetrocknete Lebensmittelreste auf.
- Für Plastikabfälle fehle ein hygienisch einwandfreier Abfallbehälter mit dichtschließendem
Deckel. Neben dem Müllsack wurde ein Kunststoffsieb aufbewahrt.
- Eine Allzweckreibe für Lebensmittel wurde direkt neben einer Drahtbürste zur Reinigung
der Pizzableche gelagert.
- Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt.
- Die Reinigungsmaßnahmen für Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen
Lebensmittel in Berührung kommen, waren mangelhaft. Der komplette Pizzakühltisch war
von außen altverschmutzt.

Der Bäcker Eifler

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.