Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Bitte beachten Sie die Hinweise und Erklärungen auf der ThemenseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster

Symbol - Feld leeren
Symbol - Feld leeren

226 Einträge

Ergebnisse 141 bis 150 auf Seite 15

Berat Supermarkt

Kohlrauschweg 1

60486 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel wiederholt festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Cafe Kosmol

Bischofsplatz 3-5

65549 Limburg

Wiederholt hygienische Mängel

Restaurant Bab Marrakesch

Bahnhofstraße 229

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen ). Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Serpa Markt

Mühlstraße 90

64319 Pfungstadt

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel darstellen.

Sila Market

Helenenstraße 15-17

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Der Kühltresen war unter dem Auflageboden erheblich und großflächig schimmelähnlich verunreinigt. Der Thekenbereich war großflächig und teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit alten Resten verunreinigt. Das Untergestell des Arbeitstisches war verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Der Lüfter des Kühlregales mit Fleischwolf war verunreinigt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer. Der Fleischwolfeinfüllstutzen war verunreinigt. Einige Messer waren stark verunreinigt.

Kühlraum: Der Fußboden war großflächig mit angetrockneten dunklen Fleischresten sowie toten Fliegen verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. In unmittelbarer Nähe von unverpackten Lebensmitteln (Fleisch) wurden Kartonagen (mit Gemüse und Kräutern) gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Verkaufsraum: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen unter anderem auch mit alten Kotspuren von Mäusen verunreinigt. Die Regalböden (insbesondere die hoch liegenden, sowie das Gestell für Obst und Gemüse) waren verunreinigt. Der Innenbereich des Kühlregals, insbesondere die Ablaufrinne, war mit alten staubigen Resten verunreinigt. Der Ingwer war augenscheinlich verdorben und wurde in Verkehr gebracht. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die im SB-Kühlregal gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Die Anzeige gab 5,7 °C an, die amtliche Messung betrug über 11 °C. Es bestand der Verdacht, dass Kühlmittel fehlte.

Personaltoilette: Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr. Die Tür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel im an den Toilettenbereich angrenzenden Raum einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Unicat Candy

Benzstr. 16 c

63457 Hanau

Es wurden feine Backwaren "Hostess Golden Cupcakes 360g", "Hostess Orange Cupcakes 383g" und "Hostess Cupcakes Iced Lemon 360g" in den Verkehr gebracht, in denen der nicht zugelassene Lebensmittelzusatzstoff Titandioxid (E 171) verwendet wurde.

Unicat Candy

Benzstr. 16 c

63457 Hanau

Es wurden feine Backwaren "Hostess Iced Cinnamon Rolls 468g" in den Verkehr gebracht, in denen der nicht zugelassene Lebensmittelzusatzstoff Titandioxid (E 171) und der nicht für diese Produktkategorie zugelassene Lebensmittelzusatzstoff Natamycin (E 235) verwendet wurde.

Bagdad Lebensmittel

Bleichstraße 19

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Gesamtbetrieb: Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Betrieb war in Teilen so stark, auch mit Schädlingsspuren und -urin, verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Ein starker Uringeruch war im gesamten Betrieb, aber insbesondere im Verkaufsraum, wahrnehmbar.

Verkaufsraum: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, vor allem mit Kotspuren von Schadnagern verunreinigt. Die Regalböden waren an mehreren Stellen mit Kotspuren von Schadnagern verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in beschädigten Behältern (insbesondere Beschädigungen am Deckel) aufbewahrt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen (Lagerung von frischem Brot) wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht ausgeschlossen war. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von -18°C für die in der Tiefkühltruhe gelagerten Lebensmittel wurde überschritten.

Lagerraum Treppenhaus: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, insbesondere mit Schadnagerkot verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Die gelagerten Lebensmittel waren teilweise mit Schadnagerkot verunreinigt, teilweise wurden Fraßspuren, insbesondere an den Kartonagen, festgestellt.

Lagerraum oben: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Teilweise wurden ganze Nester von Schadnagern vorgefunden.

Lagerraum Keller: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Die Verunreinigungen entsprachen denen, die bereits am 13.08.2024 festgestellt worden waren. Eine Zwischenreinigung war augenscheinlich nicht erfolgt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände (Farbeimer) in direkter Nähe zu Lebensmitteln aufbewahrt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt wurden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Dadurch wurde dem Schadnagerbefall Vorschub geleistet.

Lagerraum hinten: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt wurden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Insbesondere wurde Schadnagern ein Rückzugsraum, der nicht gereinigt werden konnte, zur Verfügung gestellt.

Orient Fresh Markt

Frankfurter Straße 138

63263 Neu-Isenbuurg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Pizzeria Da Capo

Waldstraße 123

63263 Neu-Isenburg

Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.