Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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279 Einträge

Ergebnisse 141 bis 150 auf Seite 15

Pattaya Thai-Imbiss

Taunusstraße 17 a

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Pizzalieferservice Amalfi und Freibad Imbiss

Schwimmbadstr. 7

63505 Langenselbold

Es wurden wiederholt zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln und in der gesamten Betriebshygiene festgestellt und dokumentiert. Beispielsweise lagerte in einem defekten Kühlhaus eine Vielzahl an kühlungsbedürftigen Lebensmitteln bei zu hohen Temperaturen. Zudem befanden sich Kühltische, in denen offene Lebensmittel lagerten, in einem verunreinigten Zustand. Es wurde insgesamt keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet. Die Mängel wurden behoben.

tegut…gute Lebensmittel GmbH & Co. KG, tegut…gute Lebensmittel

Braubachstr. 18

63477 Maintal

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholt keine ausreichenden Maßnahmen gegen den vorhandenen Befall mit Schädlingen (Schadnagern) vorgenommen. Es wurde Schadnagerkot unter bzw. im Bereich von vorverpackten Lebensmitteln vorgefunden. An mehreren vorverpackten Lebensmitteln wurden Fraßspuren festgestellt.

Aydin Market

Kurt-Schumacher-Platz 10

63454 Hanau

Wiederholt wurden Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt. Wiederholt fehlte bei einer Vielzahl von Lebensmitteln eine ordnungsgemäße Kennzeichnung.
Bei der Nachkontrolle am 19.07.2024 waren die Mängel noch nicht vollständig aber großteils behoben.

Bäckerei Händschke

Gustav-Hoch-Str. 45

63450 Hanau

Es wurden erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war eine Vielzahl der Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt verunreinigt.
Bei der Nachkontrolle am 17.07.2024 waren die hygienischen Mängel behoben.

Bäckerei Rüyam

Hahnenkammstr. 34

63450 Hanau

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil wiederholt zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene festgestellt.
Bei der Nachkontrolle am 29.07.2024 waren die hygienischen Mängel behoben.

CAN-Kebab-Imbiß

Alte Hauptstr. 2 a

63579 Freigericht

In mehreren Betriebsbereichen wurde zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygienie festgestellt. Ein Großteil der Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt im Theken und Lagerbereich waren verunreinigt.
Bei der Nachkontrolle am 15.08.2024 waren die hygienischen Mängel behoben.

My Döner Neu-Isenburg

Frankfurter Straße 99-101

63263 Neu-Isenburg

Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Restaurant "Mon Ami"

Universitätsstraße 44

35037 Marburg

Erhebliche hygienische und bauliche Mängel in den Betriebsräumen, an Einrichtungsgegenständen und Gerätschaften. Eine nachteilige Beeinflussung der in den Räumen hergestellten Lebensmittel konnte nicht ausgeschlossen werden.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB

SOFRA Kebap-Haus

Pfarrer-Schwahn-Straße 1

63179 Obertshausen

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Fliegenbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.