Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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248 Einträge

Ergebnisse 141 bis 150 auf Seite 15

Arkaden Hotel

Frankenallee 12

65779 Kelkheim

1. Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und instandgehalten waren.
2. Lebensmittel wurden ohne Verpackung in Verkehr gebracht, ohne die Allergene und Zusatzstoffe vollständig anzugeben. Ein Hinweis auf mündliche Auskunft war nicht vorhanden.
3. Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen, die nicht ausreichen gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
4. Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel in Verkehr gebracht, deren Kühlkette unterbrochen war.
5. Es wurde eine Vielzahl von Lebensmitteln vorgefunden, deren Mindesthaltbarkeitsdatum schon länger abgelaufen war.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 10.09.2024 (größtenteils)

Food Busters

Schulstraße 47

65795 Hattersheim

Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren. Es bestand eine Kontaminationsgefahr durch fehlende Reinigungsmittel und einer nachteiligen Beeinflussung durch fehlendes Wasser an allen Wasserzapfstellen. Es wurde die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch verschmutzte Flächen in den Betriebsbereichen festgestellt.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestell am 01.10.2024

Mis Markt

Am Marktplatz 41

65824 Schwalbach

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend instandgehalten waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem Lebensmittel bei zu warmer Temperatur gelagert wurden.
4) Lebensmittel, in diese Fall Obst und/oder Gemüse, wurden ohne eine Kennzeichnung des Herkunftslandes und der Handelsklasse in Verkehr gebracht.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Restaurant Anker 1808 Hanau

Ankergasse 1

63454 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren sämtliche Salzstreuer auf den Tischen im Gastraum im Auswurfbereich deutlich mit rostigen Rückständen verunreinigt. Zudem wurde in der Küche und im Kühlraum 1 keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

In der Nachkontrolle am 15.11.2024 waren die Mängel überwiegend behoben.

Royal India

Bahnstraße 33

65779 Kelkheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe in Verkehr gebracht, indem tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten wurden, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.
4) Es wurden Lebensmittel, in diesem Fall verdorbene und damit nicht sichere frittierte, verzehrfertige und mit schimmelähnlichen Belägen behaftete Auberginenscheiben, welche nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren in Verkehr gebracht.
5) Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem gefrorene Lebensmittel, in diesem Fall Hühnerbrust, bei zu warmer Temperatur aufgetaut wurde.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 13.09.2024

Schlosshotel Rettershof

Rettershof 5

65779 Kelkheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe in Verkehr gebracht, indem tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens, des Mindesthaltbarkeitsdatums und der Herkunft vorrätig gehalten wurden, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.
4) Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem gefrorene Lebensmittel, in diesem Fall Hühnerbrust, bei zu warmer Temperatur aufgetaut wurde.
5) Reinigungs- und Desinfektionsmittel wurden in Bereichen gelagert, in welchen mit Lebensmitteln umgegangen wird.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 26.07.2024 (größtenteils)

Lahore Kebab Haus

Münchener Straße 39

60329 Frankfurt am Main

Showküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot und Urinspuren auf dem Fußboden). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Kühlvitrine, mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen), die Dunstabzugsanlage, der Kühltisch sowie die Türdichtung des Kühltisches und die Kasse. Die Wände waren teilweise verunreinigt.

Lager im Keller: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot und Urinspuren in den Regalen und auf dem Fußboden). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren der Abfallbehälter, der Tischdosenöffner, der Fußbodenabfluss und der Fußboden. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war verkalkt.

Kühlraum im Keller: Das Regal und der Fußboden waren verunreinigt und die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt.

Teigküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot und Urinspuren auf Lebensmittelbedarfsgegenständen und auf dem Fußboden). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Fußbodenabfluss, der Stuhl und der Unterschrank waren verunreinigt. Zudem wurden Lebensmittel in Säcken aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Außerdem wurden Lebensmittel mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) abgedeckt.

Personal: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Personaltoilette: Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens war abgestellt.

Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte aufgrund der erheblichen Mängel inklusive Schädlingsbefall nicht ausgeschlossen werden. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde deshalb mit sofortiger Wirkung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Der Betrieb wird aktuell renoviert und die Behebung der Mängel ist zu erwarten.

relexa hotel Frankfurt GmbH

Lurgiallee 2

60439 Frankfurt am Main

Büfettbereich: Es wurden Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (Birchermüsli +19,4°C, Fruchtjoghurt +19,9°C, Weichkäse +20,4°C, Frischkäse Kräuter +20,9°C, Geflügelaufschnitt +21,0°C, Aufschnitt Rind/Schwein +20,9°C, Räucherlachs +11,0°C). Es wurden zudem erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens +60°C aufwiesen (Rührei +39,9°C). Mehrere GN-Behälterabdeckungen aus Kunststoff, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren außerdem beschädigt und teilweise gesplittert. Diese befanden sich auf den Lebensmittelbehältern in der Warmhaltetheke.

Rezeption/Bankett: Die Innenräume der Milchkühler der Kaffeevollautomaten waren verunreinigt.

Vorkühlraum: Die Türdichtung war schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war in den Randbereichen verunreinigt, stellenweise mit schleimigen Belägen. Die Wände waren teilweise im Bodenbereich verunreinigt und der Verdampfer war im Inneren verunreinigt.

Fleischkühlraum: Es wurden Lebensmittel (Tsatsiki) mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD 17.10.2024) vorgefunden und es wurden vorverpackte leicht verderbliche Lebensmittel in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war (Hähnchen Brustfilet Teilstücke, Verbrauchsdatum 28.10.2024).

Gemüsekühlraum: Verunreinigt waren der Türgriff, das Türblatt, die Beleuchtung, der Fußboden (in den Eck- und Randbereichen), die Wandfugen (teilweise) und die Regale. Der Verdampfer war im Inneren verunreinigt. Die Wände waren im Bodenbereich teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Küche Salatvorbereitung: Verunreinigt waren die Salatschleuder, das Gitter der Belüftung, die Schutzabdeckung der Beleuchtung und der Fußbodenabfluss.

Küche Bereich TK-Truhen: Es wurden Lebensmittel (Desserts) bei einer nicht angemessenen Temperatur (+12,6°C) vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen. Die Dunstabzugsanlage war außerdem mit Gespinsten und Staub verunreinigt.

Hauptküche: Verunreinigt waren das Abflussgitter/sieb des vorderen Handwaschbeckens, die Unterseiten der Regalböden (teilweise), die Fußboden- und Sockelfugen (durch dunkle Ablagerungen stellenweise stark verunreinigt), der Abdeckrost des Bodenabflusses, der Fußboden (insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen), die Armatur des hinteren Handwaschbeckens, die Wände (teilweise im Bodenbereich), der Fußbodenabfluss, mehrere Steckdosen, die Dunstabzugsanlage (stellenweise in der Haube und am Ablaufhahn), die Beleuchtung (teilweise durch Insektenkot), die Schubladen- und Türdichtungen sowie die Dichtflächen des Kühltisches (stellenweise schimmelähnlich verunreinigt), die Türscharniere und Türschließer des Kühltisches und die Kippbratpfanne (an den Außenseiten stark verunreinigt). Zudem waren mehrere weiße Schüsseln innen mit dunklen Ablagerungen behaftet. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde außerdem die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten [Hähnchenbrustfilet frisch +7,4°C (soll max. +4°C)], die maximal zulässige Höchsttemperatur von +2 °C für frischen Fisch wurde ebenso überschritten (Lachsfilet +4,8°C) und eine Aufbewahrung der Lachsfilets unter schmelzendem Eis erfolgte nicht.

Küche Bereich Frühstück: Verunreinigt waren die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel, die Fußbodenfugen (stellenweise durch dunkle Ablagerungen), die Unterseiten der Regalböden und die Decke (mit Insektenkot).

Frühstückskühlraum: Verunreinigt waren das Regal, der Verdampfer (im Inneren) und der Fußboden (in den Rand- und Eckbereichen).

Servicebereich Küche: Der Unterschrank war innen verunreinigt und die Wände waren teilweise mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war innen schimmelähnlich verunreinigt; die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Zwischenraum Büfettbereich: Der Fußboden war im Bereich der Pre-Mixanlage verunreinigt. Der Bereich um und unter der Pre-Mixanlage sowie an der Leitungsisolierung war stak mit schleimigen Belägen verschmutzt. Zudem war die Decke mit Insektenkot verunreinigt. Die Decke im Bereich des Abstellraums war mit Spinnengewebe verunreinigt.

Bierkühlraum (Service): Verunreinigt waren die Türdichtung, der Verdampfer (im Inneren) und das Verdampferschutzgitter sowie der Fußboden (stellenweise).

Getränkekühlhaus: Verunreinigt waren der Verdampfer (im Inneren), das Verdampferschutzgitter und der Fußboden (stellenweise).

Spülküche: Verunreinigt waren das Gitter der Belüftung, der Fußboden (insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen), die Decke (stellenweise schimmelähnlich), mehrere Fugen und Leitungen im Spülbereich (schimmelähnlich), der Innenraum der Transportspülmaschine (mit einem rötlichen Belag verunreinigt) und der Innenraum der Transportspülmaschine (stellenweise mit alten Rückständen verunreinigt).

Cocktailbar/Raucherbar: Der Bereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde zudem ein Mäusebefall festgestellt; die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt: In den Unterbaueinrichtungen befand sich eine tote, bereits vertrocknete Maus und an mehreren Stellen Mäusekot. Verunreinigt waren die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine, der Fußboden (insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen), die Abflussgitter/siebe des Doppelspülbeckens, der Innenraum des Schanktisches/Schanktresens, die Schubladen des Schanktisches/Schanktresens (teilweise mit schleimigen Belägen), die Dichtungen des Schanktisches/Schanktresens (teilweise schimmelähnlich und teilweise mit schleimigen Belägen) und die Verdampfer im Schanktisch/Schanktresen (schimmelähnlich verunreinigt). Direkt neben einem Verdampfer wurden unverpackte Lebensmittel (eine halbe Zitrone, angeschnittene Salatgurke und verschiedene Beeren) gelagert. Die Eiswürfelmaschine, in welcher das Eis für die Getränke hergestellt wurde, war innen mit schimmelähnlichen und schleimigen Belägen verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 06.11.2024 größtenteils behoben.

T. K. Asia Afro Supermarkt

Emmerich-Josef-Straße 27

65929 Frankfurt am Main

Verkaufsraum: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen und ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot in den Einrichtungen und den Regalen, angefressene Lebensmittel wir z. B Mehl). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren zudem sämtliche Regale, sämtliche Tiefkühltruhen, das Kühlregal und der Fußboden.

Lagerraum (rechts vom Büro): Verunreinigt waren die Wände (teilweise), der Türrahmen und der Fußboden. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern) und der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose; es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr.

(UG) Lager (rechts): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot und Urinspuren auf dem Fußboden und in der Einrichtung). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Sämtliche Tiefkühltruhen waren zudem verunreinigt.

Personaltoilette: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Alle Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 15.11.2024 beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

SportsBar

Wilhelmstraße 36-38

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Kleines Lager OG: Es fehlte eine Tür. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.

Kühlraum: Das Regal war schimmelähnlich verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Bereits hergestellte Geflügelwaren wurden unter unhygieni-schen Bedingungen hergestellt und gelagert.


Spülbereich: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Geschirrspülmaschine war im Inneren und äußerlich verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt.

Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Es wurde ein Mäusebefall durch Mäusekot festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lager OG: Das Verdampferschutzgitter im Getränkekühlraum war verunreinigt. Die Wände im Getränkekühlraum waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Das Kühlaggregat (Fassbier) war schimmelähnlich verunreinigt.

Küche (OG): Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Deckenbereich war teilweise aufgrund eines Feuerschadens beschädigt. Es wurde ein Baustellengerät offen im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, aufbewahrt. Der Heizkörper war verunreinigt. Der Lichtschalter war beschädigt und wurde provisorisch mit Klebeband fixiert. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen durch Mäusekot verunreinigt. Der Türgriff des Kühlschrankes war beschädigt und wurde provisorisch mit Klebeband fixiert. Der Konvektomat war verunreinigt. In den Wänden befanden sich mehrere nicht verschlossene Dübellöcher. Die Steckdosenleiste war verunreinigt. Der Kühltisch war verunreinigt. Die Sockelfliese war beschädigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war beschädigt. Die Tiefkühltruhe war verunreinigt. Der Deckenanstrich löste sich stellenweise ab. Der Fußboden war durch Mäusekot verunreinigt. Für sämtliche Wasch- und Handwascheinrichtungen fehlte die Warmwasserzufuhr. Die Kippfenster waren nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Der Dosenöffner war verunreinigt. Der Fleischwolf war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. In unmittelbarer Nähe zur Küche wurde der Gastbereich/Küche Saniert. Es wurden keine ausreichenden Maßnahmen zur Sicherung des Küchenbereichs durchgeführt (z.B. durch eine geeignete Staubschutzwand). Es wurde ein Mäusebefall durch Mäusekot festgestellt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (panierte Schnitzel) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.