Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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261 Einträge

Ergebnisse 141 bis 150 auf Seite 15

Backhaus Markus

Lange Str. 11

34131 Kassel

Am 21. Januar 2026 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb hergestellten und behandelten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ausreichend gereinigt, dass kein Kontaminationsrisiko besteht.
Die Teigknetmaschine war verunreinigt.
Die Aufschlagmaschine war stellenweise krustig altverschmutzt.
Im Konditorraum waren Plastikbehälter mit den dazugehörigen Deckeln in denen offene Lebensmittel gelagert wurden, krustig, krümelig und teilweise altverschmutzt.
Im Lagerraum neben dem Konditorraum lagerten stark krustig verunreinigte Behälter mit Lebensmitteln in stark staubig verunreinigten Regalen.
Es wurde ein Befall mit Larven, Puppen und Mottenfaltern im Kellerlager an der Außenseite von verschlossenen Säcken mit Lebensmitteln festgestellt. Es befanden sich vereinzelte Mottenstadien in je einen geöffneten Sack mit Chiasamen bzw. Getreideflocken.
Die vorgefundenen Schädlinge stellen eine sonstige oder Ekel erregende Beeinträchtigung dar, die Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Die Mängel waren am 9. Februar 2026 behoben.

Chicken Town

Senefelder Str. 40

63069 Offenbach am Main

Hygienische Mängel

Supermarkt 'FRÜCHTE HAUS'

Alexanderstraße 1

60489 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Kühltheke-Fleisch/Geflügel: Verunreinigt waren die Armatur des Handwaschbeckens (Doppelspüle), die Unterseite des Arbeitstisches, die Oberfläche der Kasse (Tastatur) sowie der Abfallbehälter. Sämtliche Einsatzteile des Fleischwolfes waren mit angetrockneten Produktresten verunreinigt (z. B. Lochscheibe, Schneckenschraube, Innenraum allgemein). Die Knochenbandsäge war mit stark angetrockneten Fleischresten verunreinigt. Diverse Gegenstände wie z. B. die Kunststoffkisten und Bleche waren ebenfalls verunreinigt. Verunreinigte Putztücher wurden außerdem im Thekenbereich gelagert. Zudem wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren; in den Fleisch- und Geflügelprodukten waren Holzspieße mit verunreinigten Papierschildern gesteckt.

Kühltheke/Feinkost: Die Kühltheke (Kühlfach-Unterbau; Dichtungen) sowie der Kunststoffbehälter (mit Peperoni) waren verunreinigt. Die Metallschale war schimmelähnlich verunreinigt (Kühlfach-Unterbau). Es wurden zudem Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren; in der Kühltheke wurden ungewaschenes Obst und Kartonagen zusammen mit offenen, leicht verderblichen Lebensmitteln gelagert (Oliven, Schafskäse).

Kühlraum-Fleisch/UG: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Die Regale waren zum Teil auch mit Schimmelablagerungen verunreinigt. Das Thermometer sowie die Decke im Bereich des Gangs vor dem Kühlraum waren schimmelähnlich verunreinigt.

Lagerraum/UG: Der Fußboden war verunreinigt (Schacht).

Lagerraum 1/UG: Die Tiefkühltruhe war stark vereist.

Verkaufsraum: Der Unterbau des Gemüse-/Obstregals, das SB-Kühlregal (Oberflächen, Bereiche unter den Einlegeböden, Ventilatoren, Lüftungsgitter etc.) sowie die Oberfläche der Kasse waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Außerdem wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (Tomaten mit Schimmelrasen) und Obst (Ananas) zusammen mit Lufterfrischern in einem Regal gelagert.

Personaltoilette: Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 19.02.2026 zum Teil behoben.

Yayla Market

Bahnstraße 120

63225 Langen

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Einzelne Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel (offene Lebensmittel wie Lammfleisch, Rindfleisch, geflügelfleisch, Fisch, Weichkäse) waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auch verschiedene Kennzeichnungsmängel, die zu einer Täuschung und Irreführung der Verbraucher führen wurden festgestellt.
Auf Grund der vorgefunden Hygienemängel wurden das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von unverpackten Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

KEYF-ET

Alter Rückinger Weg 57

63452 Hanau

In mehreren Betriebsbereichen wurden wiederholt Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

So wurde beispielsweise ein Schädlingsbefall festgestellt. Zudem wurde wiederholt Fleisch bei zu hohen Temperaturen gelagert.
Die Mängel wurden beseitigt.

Luckau‘s Backstubb

Niddastr. 4

61197 Florstadt

Im gesamten Betrieb wurden nicht unerhebliche Mängel in der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel festgestellt. Die im Betrieb hergestellten Lebensmittel (Backwaren) waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Milas Grill

Zeppelinstr. 54

63477 Maintal Dörnigheim

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt, mehrere Lebensmittel wurden unter unhygienischen Bedingungen vorrätig gelagert und insgesamt war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 25.02.2026 waren die Mängel behoben.

Nefis Döner

Am Bahnhof 2-4

64409 Messel

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

ALDI-Filiale 14

Industriestraße 7

63303 Dreieich

Es wurden ein Schadnagerbefall und hygienische Mängel festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel (offene Lebensmittel (Backwaren) in der Auslage und im Back-Off Bereich (u.a. Donuts, Berliner, Brötchen)) waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf Grund der vorgefunden Hygienemängel und des augenscheinlichen Schädlingsbefalls wurden das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von offenen Lebensmitteln im Back-Off Bereich vorübergehend untersagt.

Café Casablanca

Adalbertstraße 36a

60486 Frankfurt am Main

Es wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten.