Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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240 Einträge

Ergebnisse 111 bis 120 auf Seite 12

CHILL Tea & more

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

El Sombrero Restaurant & Cocktailbar

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren.

Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Grace Sushi

Bahnhofstraße 4

63165 Mühlheim

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren.
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Melilla

Karlsruher Straße 3

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Per Bacco

Henri-Dunant-Straße 15

63165 Mühlheim

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren.

Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Taverna Omikron

Schloßstraße 94

60486 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

„Pauline im Europagarten“ der Wirtshaus Europagarten GmbH

Pariser Straße 11

60486 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet.

Sezchuan

Kettenhofweg 61

60325 Frankfurt am Main

Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußbodenabfluss war stark verunreinigt und der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt sowie mit verschmutzten Pappkartons ausgelegt; eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich und Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Weiterhin fehlten am Handwaschbecken Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender), dieses war außerdem mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Verunreinigt waren das Schneidebrett der Saladette, der Türrahmen, die Silikonfuge am Doppelspülbecken, mehrere Körbe der Geschirrspülmaschine, das Abwasserrohr (Siphon) des Doppelspülbeckens und der Innenraum des Kühltisches. Das Handwasch- und Ausgussbeckenbecken war stark verunreinigt. Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war stark verfettet. Die Wände waren teilweise stark verunreinigt und verfettet. Die Unterbaueinrichtungen der Kochgruppe waren ebenso stark verschmutzt und verfettet. Der Ablauf im Innenraum der Saladette war schleimig verunreinigt und der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 12.11.2024 nicht behoben, zudem wurden weitere schwerwiegende Mängel festgestellt, weshalb dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt wurde. Bei der Nachkontrolle am 15.11.2024 waren die Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

‘Frankfurter Hof Seppche‘ der W & K Gaststätten und Hotel GbR

Alt-Schwanheim 8

60529 Frankfurt am Main

Theke/Bar: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt (Schaben auf dem Fußboden und in den Einrichtungen), wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Servicebereich: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt (Schaben auf dem Fußboden, in den Einrichtungen und Regalen). Die Schränke für Bedarfsgegenstände im Flur waren im Innenraum verschmutzt.

Küche/Spülküche: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt (Schaben auf dem Fußboden und in der Spülmaschine), wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Verunreinigt waren der Spender für Einmalhandtüchern, die Silikonfuge am oberen Rand der Metallverkleidung der Spüle (mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt), die Geschirrspülbrause, die Wandfliesen, der Fußboden (insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen), der Fußbodenabfluss, das Sieb in der Haubenspülmaschine (durch tote Schaben verunreinigt), der Innenraum des Kühltisches, der Bereich unterhalb der Fritteuse (erheblich durch Fettrückstände verunreinigt), die Regalfläche und die Schränke, in denen Teller aufbewahrt wurden.

Vorbereitung: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt (eine Vielzahl von toten Schaben insbesondere in den Eckbereichen und Randbereichen des Fußbodens), wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Der Unterbauschrank, in denen Teller bevorratet wurden, war verschmutzt. Zudem waren der Innenraum des Kühltisches und die Türdichtungen der Saladette verunreinigt.

Flurbereiche/Warenwege (UG): Es wurde ein Schabenbefall festgestellt (Schaben auf dem Fußboden), wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Trocken- und Getränkelager - Bierkühlung (UG): Es wurde ein Schabenbefall festgestellt (Schaben auf dem Fußboden und in der Einrichtung), wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Die Türdichtung der Fasskühlung war außerdem verunreinigt.

Apfelwein- und Materiallager (UG): Es wurde ein Schabenbefall festgestellt (Schaben auf dem Fußboden).

Warenwege/Flurbereich: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt (Schaben auf dem Fußboden), wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Mehrere Regalflächen und das Schneidebrett, auf denen Speisezwiebeln geschnitten wurden, waren verschmutzt. Die Aufschnittmaschine war erheblich verschmutzt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußbodenabfluss inkl. Abflussgitter waren stark verunreinigt. Eine verschmutzte Kehrschaufel wurde außerdem unmittelbar neben einem Schneidebrett bevorratet, auf denen Lebensmittel verarbeitet/geschnitten wurden.

Fleischkühlhaus: Der Türgriff war verunreinigt und die Flächen der Regale waren verschmutzt.

Vorbereitung Fleisch: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt (Schaben auf dem Fußboden), wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Verunreinigt waren der Fleischwolf, das Gehäuse des Durchlauferhitzers, die Wand (teilweise), der Fußboden (insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen), der Backofen, der Teigkneter und die Gemüseschneidemaschine.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 07.11.2024 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Nonno Glutino

Die Freiheit 1

34117 Kassel

„Am 24. Oktober 2024 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb hergestellten und behandelten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Mikroorganismen und Verunreinigungen ausgesetzt.
In der oberen Küche/Zubereitung waren mehrere Geräte/Maschinen, Regale und Ausrüstungsgegenstände waren massiv verunreinigt. Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren alt verunreinigt. Die Saladette war mit Panzertape beklebt und stellenweise verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine/Crasher an der Theke/Tresen war verunreinigt.
In der unteren Küche Vorbereitung war der Teigkneter verunreinigt. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Lagerraum war für die Herstellung von leicht verderblichen Lebensmitteln nicht geeignet. Die Ordnung und Struktur des Raumes ließ eine ausreichende Lebensmittelhygiene nicht zu. Es fehlte u.a. eine Handwaschbecken für eine ausreichende Händhygiene.
Aufgrund der unzureichenden hygienischen Bedingungen wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von leicht verderblichen selbst hergestellten Lebensmitteln bis zur Herstellung der erforderlichen Voraussetzungen und Abnahme durch meine Behörde untersagt.
Am 25. Oktober 2024 wurde die Untersagung wieder aufgehoben. Am 7. November 2024 waren die Mängel behoben.“