Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Central Pizza & Kebab

Hanauer Landstr. 2 b

63517 Rodenbach

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche und wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war im gesamten Betrieb kein warmes Wasser verfügbar und leicht verderbliche kühlungsbedürftige Lebensmittel wurden bei zu hohen Temperaturen gelagert. Des Weiteren waren Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt. Insgesamt wurde keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Laxmi Indian Restaurant

Schweizer Straße 25

60594 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall sowie ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen und Stubenfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen und eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma angeordnet werden musste. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.

Küche: Die Tiefkühltruhe war stark vereist und die Oberfläche der Tiefkühltruhe war äußerlich verunreinigt. In dieser Tiefkühltruhe wurden Lebensmittel in Verpackungen und in einer Konservendose aufbewahrt, welche nicht verschlossen waren (TK-Spinat, Salami, Ananas). Zudem wurden dort unverpackte Lebensmittel (gekochte Speise) unabgedeckt sowie unverpackte Lebensmittel (Fleisch) nicht vollständig abgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (Einmalpapierhandtücher in Spendern), zudem war das Handwaschbecken mit Schadnagerkot verunreinigt. Die gesamte Einrichtung wies deutliche Verunreinigungen auf. Neben dem Gasherd wurden stark verunreinigte Reinigungstücher gelagert. Mehrere Pfannen sowie die Siebe wiesen Verunreinigungen auf und die Wände waren teilweise verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot, Schmierspuren von Schadnagern), die Fugen des Fußbodens waren ebenso verunreinigt. Die Silikonfuge an der Doppelspüle war schimmelähnlich verunreinigt, ebenso wie die Wand im Bereich des Fensters. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verschmutzt. Die Fensterbank war mit Schadnagerkot und Schmierspuren verschmutzt. Die Ver- und Entsorgungsleitungen, insbesondere im Bereich der Doppelspüle, waren ebenfalls u. a. mit Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt. In einer Schüssel befand sich Wasser und Schadnagerkot. Zudem waren mehrere Reinigungsgeräte erheblich verunreinigt.

Lagerbereich (Außen): Die Türschwelle und die Decke waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Vorbereitung/Zwischenraum mit Pizzaofen: Mehrere Elektroinstallationen (Kabel und/oder Leitungen) und die Fugen des Fußbodens waren verunreinigt, der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern). Die Wandverkleidung war mit Schadnagerkot verunreinigt. Außerdem war die Spülbürste stark verunreinigt.

Theke / Tresen: Die Kaffeemaschine war verunreinigt. Der Getränkekühltresen (die Oberfläche des Abtropfbereiches) war mit Schadnagerkot verunreinigt und die Türdichtung des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt. In diesem Getränkekühltresen wurden unverpackte Lebensmittel (gekochter Reis) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination des Lebensmittels war nicht auszuschließen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot). Der Unterbau des Handwaschbeckens war mit Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt. Zudem fehlten am Handwaschbecken Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Eine Tasse war mit Schadnagerkot verunreinigt (Schadnagerkot befand sich im Innenbereich der Tasse). Auch das Regal und der Schrank waren mit Schadnagerkot verunreinigt, zudem wurden im Schrank mehrfach Fraßspuren von Schadnagern festgestellt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 04.07.2025 waren die hygienischen Mängel fast vollständig behoben und die Betriebsschließung wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der Inhaber hat den Betrieb zum 07.08.2025 aufgegeben und die gewerbliche Tätigkeit mit diesem Datum beendet.

FgS Fleischerei- & Gastronomie-Service GmbH

Carl-Benz-Straße 14

60386 Frankfurt am Main

Trockenlager: Die oberen Regalböden direkt unterhalb der oben im Regal gelegenen Palettenstellplätze waren erheblich verschmutzt. Zudem waren der unter den Bodenblechen befindliche Raum der Kühlvitrine sowie der dort befindliche Kühlventilator erheblich verschmutzt, unter anderem auch durch schimmelartige Beläge.

Kühlhaus Salate/Sauerkraut: Der Verdampfer sowie die benachbarte Decke waren erheblich durch schimmelartige Beläge verschmutzt.

Kühlhaus Fleisch: Die Decke war verschmutzt. Der Verdampfer war rückseitig bis zur halben Höhe der Kühllamellen vereist. Die Temperaturanzeige des Kühlhauses, in dem u.a. Geflügelfleisch gelagert wurde (gesetzl. Vorgabe bei Geflügelfleisch: max. +4 °C), wies eine Temperatur von +5,6 °C auf.

Tiefkühlhaus, links neben Kühlhaus Fleisch: Außerdem war der Verdampfer im linken Teil des Tiefkühlhauses an der Rückseite stark vereist.

Kühlhaus Bereitstellung: Die Wände und die Decke waren deutlich altverschmutzt.

Kühlhaus Eis: Die Türe und die Außenflächen des Kühlhauses waren sehr stark verschmutzt.

Gesamtbetrieb: Der Reinigungszustand des Gesamtbetriebs war nicht ausreichend (Decke, Wände, Verdampfer, Gullis).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 22.08.2025 waren die hygienischen Mängel behoben.

AROYDEE Original Thai Küche UG

Flachstraße 13

65197 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt, u.a. mit schmierigen und schimmelartigen Belägen. Das Thekenmobiliar war stellenweise beschädigt (offenporiges Holz). Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (u. a. Mäusekot- und Urinspuren auf Ablageflächen auf denen Lebensmittel wie Softgetränke und Spirituosen und Bedarfsgegenstände lagerten). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche: Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt (u.a. Handtasche, Mobiltelefon). Die Rohrleitungen waren verunreinigt (braune ölartige Ablagerungen). Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel war schimmelähnlich verunreinigt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Die Steckdosenleiste, oberhalb vom mobilen Induktionskochfeld, war verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Die Reiskocher wurden unsachgemäß mit Klebeband repariert, eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Die Küchenmaschine war verunreinigt. Der Tischdosenöffner war verunreinigt, insbesondere am Schneiddorn. Am Waschbecken, welches zum Zwischenreinigen von Wokpfannen genutzt wurde (Gemüseposten), fehlte ein Spritzschutz zum angrenzenden Arbeitsbereich zum Schutz der Lebensmittel vor Kontamination. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. Sprossen und Lauch) unabgedeckt in einem stark verunreinigten Kühltisch gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Saladette gelagerten Lebensmittel wurde überschritten.

Spülbereich: Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt, u.a. Portemonnaie, Medikamente. Der Schlauch der Geschirrspülbrause war beschädigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt.

Lagerraum: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, mit Mäusekot verunreinigt. Die Außentür schloss nicht vollständig bündig mit dem Türrahmen ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde. Der Reiskocher wurden unsachgemäß mit Klebeband repariert, eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Der Steaker, insbesondere die Messerwalzen, war verunreinigt. Es wurden nicht umhüllte frische Eier zusammen mit anderen Lebensmitteln gelagert. Es wurden Lebensmittelmotten festgestellt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Anfraß an einer Packung mit schwarzem Sesam, Mäusekot neben gelagerten Zuckerpackungen). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausge-setzt.

Kühlraum: Die Deckenelemente vor dem Verdampfer waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war im Inneren schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt.

UG Lager: Die Deckeldichtung der Tiefkühltruhe war verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln (mehrere Tüten mit Sardellen) war Frostbrand zu erkennen.

UG Kühlraum: Die Regalbretter waren schimmelähnlich verunreinigt.

Gastraum/Lager unter Treppe/Serviceecke: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Gesamtbetrieb: Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Pizza Heimservice Stadtmühle

Platanenallee 2-4

64625 Bensheim

Im Rahmen einer Plankontrolle wurde die Betriebsstätte lebensmittelrechtlich überprüft. Die allgemeine Betriebshygiene musste als nicht ausreichend vorgefunden werden, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden:
Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen (Kunststoffbehälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, Hackblock, Tischdosenöffner, Kunststoffschneidebrett, Teigigel/Stipproller, Aufschnittmaschine) die mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, befanden sich in einem unsauberen Zustand.

Bei der Nachkontrolle am 10.07.2025 gegen 10:45 Uhr wurde festgestellt, dass Reinigungsmaßnahmen vollzogen wurden. Die allgemeine Betriebshygiene wurde deutlich verbessert.

Zum Steigkopf

Außerhalb 1

64646 Heppenheim

Im Rahmen einer Plankontrolle wurde die Betriebsstätte lebensmittelrechtlich überprüft. Die allgemeine Betriebshygiene musste als nicht ausreichend vorgefunden werden, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden:
Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen (Eiswürfelmaschine, Zubereitungstisch, Fleischwolf) die mit denen Lebensmittel in Berührung kommen waren verunreinigt.
Lebensmittel wurden so gelagert, dass eine Kontaminationsgefahr nicht ausgeschlossen werden konnte (unverhüllte verzehrsfertige Frikadellen, gefüllte Crêpes)
Im Rahmen der Nachkontrolle vom 14.08.2025 wurde festgestellt, dass die Hygienemängel zufriedenstellend behoben wurden.

Familien Markt

Niederkleiner Straße 11

35260 Stadtallendorf

Es wurde festgestellt, dass Gerätschaften und Einrichtungsgegenstände verunreinigt waren, ein Handwaschbecken im Produktionsbereich war gar nicht vorhanden. Weitere Gerätschaften waren im Inneren mit starken Ablagerungen verunreinigt. Bei einem Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

GÜVEN-AL Lebensmittel Großhandel GmbH

Josef-Eicher-Straße 10

60437 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Es wurde ein starker Mäusebefall festgestellt. Mäusekot sowie tote Mäuse wurden auf dem Fußboden vorgefunden. Paletten, auf denen vorverpackte Lebensmittel gelagert wurden, waren stark mit Mäusekot verunreinigt. Diverse Lebensmittelverpackungen waren bereits angefressen. Zudem wurden offene Giftköder festgestellt. Die in der Betriebsstätte gelagerten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Diverse Verdampfer und Wandoberflächen in den Kühlräumen waren außerdem stark schimmelartig verunreinigt. Aufgrund dem gravierenden Schädlingsbefall wurde zusätzlich zur bereits bestehenden hausinternen Schädlingsbekämpfung eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine externe sachkundige Person/Firma angeordnet. Zugangswege der Schädlinge waren zu ergründen und zu verschließen. Eine Grundreinigung und Desinfektion aller Lagerbereiche und Kühlräume war unverzüglich erforderlich.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 16.07.2025 vollständig beseitigt.

Kosmidis Feinkost GmbH

Morsestraße 36 - 42

60486 Frankfurt am Main

Kühlhaus Fisch: Die Auffangwanne des Verdampfers vor der Wand zum Gemüse-Kühlhaus war sehr stark mit Kondenswassertropfen behaftet, die auf die untergestellte Ware abtropften.

Lagerhalle Obergeschoß: Auf einer Palette wurde mehrfach Mäusekot direkt an Mehlsäcken festgestellt.

TK-Raum Fisch: Der Verdampfer war an der Rückseite nahezu vollständig vereist. Zudem wurden Lebensmittel mit den Angaben "tiefgefroren", tiefgekühlt", "Tiefkühlkost" oder "gefrostet" in den Verkehr gebracht, ohne nach dem Tiefgefrieren die Temperatur bis zur Abgabe an den Verbraucher an allen Punkten des Erzeugnisses ständig bei -15 ° C oder tiefer gehalten zu haben. Hierbei wurden die zulässigen Abweichungen nach oben überschritten: Das installierte Kontrollgerät des TK-Raumes zeigte eine Raumtemperatur von -8 °C an. Per Einstich wurden folgende Temperaturen der Ware ermittelt: argentinische Rotgarnelen -9,1 °C, patagonischer Kalmar -8,4 °C, Oktopus -9,0 °C.

TK-Raum Fleisch, Obst, Gemüse: Es wurden Lebensmittel mit den Angaben "tiefgefroren", tiefgekühlt", "Tiefkühlkost" oder "gefrostet" in den Verkehr gebracht, ohne nach dem Tiefgefrieren die Temperatur bis zur Abgabe an den Verbraucher an allen Punkten des Erzeugnisses ständig bei -15 ° C oder tiefer gehalten zu haben. Das installierte Kontrollgerät des TK-Raumes zeigte eine Raumtemperatur von -10 °C an. Per Einstich wurden folgende Temperaturen der Ware ermittelt: Zicklein-Innereien -12,4 °C, Kalbsbacken -11,2 °C.

Fischverkauf: Mehrere Fischereierzeugnisse in der Theke waren unzureichend vereist, sodass die vorgegebene Produkttemperatur von max. +2 °C nicht eingehalten wurde. Per Einstich wurden folgende Temperaturen gemessen: Seeteufel +3,1 °C, Seelachsfilet +3,1 °C, Thunfisch (am Zerlegetisch) +8,6 °C. Sardellen (Alici) wurden ohne Eis bzw. Eiswasser zum Verkauf angeboten und wiesen eine Oberflächentemperatur (IR-Messung) von +8,1 °C auf.

Kühlhaus Fleisch: Leber und Salsicca, deren Lagertemperatur laut Etikett mit +2 °C ausgezeichnet war, wiesen Oberflächentemperaturen von +3,4 bzw. +3,2 °C auf.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 13.08.2025 bestand die Schädlingsproblematik (Mäusebefall) weiterhin, alle übrigen Mängel waren jedoch zum größten Teil behoben.

'Grillhaus Kastanien'

Ginnheimer Stadtweg 129

60431 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse), wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt. Der gesamte Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt in mehreren Kühl- und Tiefkühleinrichtungen gelagert (u. a. Frühlingsrollen, Dim Sum). Eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Zudem wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

Gastraum / Servicebereich: Die Rückseite des Tiefkühlschranks war verunreinigt und verstaubt und die Oberflächen mehrerer Einrichtungsgegenstände waren verstaubt und mit Gespinsten behangen.

Theke / Tresen: Der Thekenbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Türdichtungen und Türscharniere des Getränkekühltresens waren verunreinigt. Der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Mehrere Steckdosen waren verunreinigt. Die Oberflächen mehrerer Einrichtungsgegenstände waren verschmutzt. Der Unterbau des Doppelspülbeckens war innen verunreinigt, ebenso der gesamte Bereich des Doppelspülbeckens. Die Abflussgitter des Doppelspülbeckens waren verunreinigt, ebenso der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches beziehungsweise Schanktresens. Das Schneidebrett war mit dunklen Ablagerungen verunreinigt. Der „Food Display Steamer“ war außen verschmutzt, und der Wasserbehälter, welcher zum Dämpfen der Dim Sum verwendet wird, war innen stark verschmutzt und mit dunklen Ablagerungen behaftet. Der Innenboden des Getränkekühltresens war mit schleimigen Belägen verunreinigt, ebenso der Innenraum mit schimmelähnlichen Belägen. Die Düse der Sprühsahne war verschimmelt. Im stark verschmutzten Getränkekühltresen wurden unverschlossene Getränke, vermutlich Eistee, in einer stark verschmutzten Karaffe gelagert. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Im Thekenbereich befand sich eine tote, bereits vertrocknete Maus unter der Spülmaschine, und im Unterbau des Spülbeckens wurden mehrere verpuppte Fliegenmaden festgestellt.

Küche: Die Küche war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Sämtliche Einrichtungsgegenstände waren innen und außen verunreinigt und verfettet. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt. Der Türrahmen war verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt und verfettet, und die Fugen der Wandfliesen wiesen dunkle Ablagerungen auf. Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war verunreinigt und verfettet. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes und die Wokbrenner waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Der Unterbau der Kochgruppe war verfettet, und die Unterseiten der Einrichtungsgegenstände waren verschmutzt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (u. a. Siebe, Geschirr, Gemüsereibe), waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in verschmutzten Behältern aufbewahrt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Die Innenräume sowie die Motorräume der Kühltische waren verunreinigt. Der Reiskocher war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Das Mikrowellengerät war innen stark verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes sowie der Innenraum des Kühlschrankes waren verunreinigt. Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war ebenfalls verunreinigt. Die Türdichtungen der Kühltische waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des rechten Kühltisches war vereist, ebenso der Tiefkühlschrank und der Kühlschrank. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination nicht auszuschließen war. Zudem wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Lebensmittel wurden in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenraum nicht beschichtet war. Außerdem wurden Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten, wodurch die Kühlkette unterbrochen wurde. Die Temperatur der gekochten Hähnchenteile betrug + 30,5 °C. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen, wie beispielsweise Flüssigseife im Spender.

Lager Tiefkühltruhen Keller: Die Deckeldichtungen der Tiefkühltruhen waren teilweise verunreinigt, und es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Darüber hinaus war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Stellenweise befanden sich verpuppte Fliegenmaden auf dem Fußboden.

Getränkelager Keller: Der Abdeckrost und der Schmutzkorb des Bodenabflusses waren verunreinigt.

Kühlraum Keller: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Wasserhahn und die Wandfliesen waren verunreinigt, ebenso das Verdampferschutzgitter und der Ablaufschlauch des Verdampfers. Auch der Fußboden wies Verunreinigungen auf. Der Auffangbehälter für das Kondenswasser des Verdampfers sowie das Regal waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft, da keine Trennung von verarbeiteten und unverarbeiteten Lebensmitteln stattfand. So wurde unter anderem ein Sieb mit gekochtem Reis auf einer Kiste mit ungewaschenem Gemüse gelagert. Zudem wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, da in einer Kiste teilweise unverpackte Lebensmittel unterschiedlichster Art – darunter Fisch, Geflügel und Fleischspieße – aufgetaut wurden, wodurch die Gefahr einer Kontamination durch die verschiedenen Auftauflüssigkeiten bestand.

Trockenlager Keller: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Zudem war der Fußboden verunreinigt, und der gesamte Bereich der Kellerfenster wies Verschmutzungen auf. Mehrere Behälter mit Lebensmitteln waren ebenfalls verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 07.07.2025 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.