Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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341 Einträge

Ergebnisse 101 bis 110 auf Seite 11

REWE Center 44401030 der REWE Markt GmbH

Nidacorso 1

60439 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Betrieb war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung erforderlich war.

Kühlraum Wurst: Im Kühlraum befand sich eine Kiste mit aufgetauten Burger Paddies, welche bereits Verfärbungen aufwiesen (Laut Herstellerangabe sollten diese unaufgetaut zubereitet werden).

Kühlraum Fleisch: Der Fleischwolf war an den Schaltern mit verkrusteten Belägen verunreinigt. Die Regalböden waren teilweise mit Fleischresten verunreinigt.

Theke Wurst & Fleisch: Die Halterungen für das Verpackungsmaterial an der Fleischtheke waren mit angetrocknetem Fleischsaft verunreinigt. Die Fleisch- und Wursttheke war unter den vorderen Lüftungsschlitzen verkalkt und stellenweise verschmutzt.

Theke Fisch: Es wurden verunreinigte Thekenschildhalter und Löffel in den Schubladen mit dem gereinigten Geschirr gelagert. Zudem wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht: Die in der Theke angebotenen Saiblinge wiesen teilweise einen artfremden Geruch auf, die Kiemen waren gräulich verfärbt und verschleimt, die Fische waren äußerlich abgetrocknet und von weicher Konsistenz.

Vorbereitung Fisch: Die Geschirrspülmaschine war an den Scharnieren der Klappe verunreinigt und der Abfluss der Eismaschine war mit schleimigen Belägen verunreinigt.

Kühlraum Nr. 39 Fisch: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.

Bake off Bereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Im Unterbau des Backofens, auf dem Fußboden, auf den Unterbau für die Bäckerkisten und im Unterbau der Backwarentheke befand sich Mäusekot und ein Brot zum Fertigbacken wies Fraßspuren auf. Der Bereich war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Einschübe des Gärschrankes und der Unterbau des SB-Backwarenregals waren zudem verunreinigt.

Vorbereitung Bake off: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden, auf einem Beutel mit Brötchen, in einer Bäckerkiste, auf dem Unterbau der Bäckerkisten und in einer Rolle mit Klarsichtfolie befand sich Mäusekot. Der Bereich war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Lagerbereich Verpackungen (hinter Schnippelküche): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem gesamten Fußboden befand sich Mäusekot. Der Bereich war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Kühlraum Nr. 26 Schnippelküche: Die Regale waren stellenweise schimmelähnlich verunreinigt.

Verkauf Obst & Gemüseabteilung: Die Obstschrägen waren teilweise verschmutzt. Das SB-Kühlregal mit den Fertigsalaten und Säften war unter den Einlegeböden und im Ablaufrinnenbereich sehr stark verunreinigt.

Verkaufsraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Im Verkaufsraum wurden mehrere angefressene Lebensmittelverpackungen festgestellt, u.a. Lorenz Minibrezeln, Ja! Salzstangen, Chipsfrisch ungarisch, Crunchips verschiedene Sorten, Lorenz Erdnuss Locken, Ja! Weizenmehl. In mehreren Regalen und an mehreren Stellen auf dem Fußboden wurden Mäusekot und Urinspuren festgestellt. Der Bereich war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Einrichtungsgegenstände und Oberflächen erforderlich war.

Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden, den Sockelleisten und vereinzelt auf den Lebensmittelverpackungen wurde Mäusekot festgestellt. Der Bereich war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Einrichtungsgegenstände und Oberflächen erforderlich war.

Aufgrund der gravierenden Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Gegenstände angeordnet und der gesamte Warenbestand war auf Fraßschäden sowie Mäusekot- und Urinspuren zu überprüfen.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel bezüglich des Mäusebefalls waren am 07.02.2024 behoben. Die übrigen Mängel waren am 07.02.2024 zunächst zum Teil behoben und bei der Nachkontrolle vom 23.02.2024 vollständig behoben.

XianLongKan Hotpot der Xinrun Gastronomie & Import Export GmbH

Am Hauptbahnhof 8

60329 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Arbeitsfläche unter dem kleinen Kühlschrank war verunreinigt. Der Tellerwärmer war verunreinigt. Der Getränkekühltresen war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände in einem Kühlraum waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Der Hockerkocher war verunreinigt. Küche: Die Türdichtung des Kühltisches war verunreinigt. Der Kühltischinnenraum war verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt. Es waren mehrere Regale verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) umhüllt. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Maschine für Speisereste war verschmutzt. Es waren Regale in den Kühlräumen schimmelähnlich verunreinigt. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde kurzzeitig untersagt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsstätte, der kompletten Einrichtung sowie sämtlicher Gegenstände angeordnet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 31.01.2024 waren die hygienischen Mängel vollständig beseitigt.

‚Mamma Forno‘ der Plan A Gastro GmbH

Zeil 29 - 31

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Räume Bäckereibereich und Küche / Vorbereitung waren durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Theke / Tresen (Showküche + Kühltheken): Der Unterschrank (mit Servierbrettern) war verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war stark verunreinigt. Die hintere Dunstabzugsanlage war ebenso stark verunreinigt und verrußt. Der Fußboden unter den Einrichtungen war sehr stark verunreinigt (u.a. mit Mäusekot). Der Transportwagen für die Fleischspieße (gereinigt) war innen sehr stark verunreinigt.

Bäckereiabteilung: Der Fußboden war unter dem Zubereitungsbereich stark mit Mäusespuren verunreinigt. Der Kühltisch war im Motorenbereich sehr stark mit Mäusespuren (Fraßspuren, Kot- und Urinspuren) verunreinigt.

Vorbereitungsküche (Fleischwolf / Anbau): Der Fußboden war verunreinigt (u.a. mit Mäusekot). Die Unterschränke waren stellenweise mit Mäusekot verunreinigt.

Küche (Anbau): Das Untergestell des Backofens war mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt. Der Fußboden war unter und hinter den Einrichtungen sehr stark verunreinigt.

Lagerbereich Keller / Treppenhaus (Anbau): Der Fußboden im Treppenhaus war mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Der Bereich unter der Treppe war verunreinigt (u.a. mit Mäusekot) und überlagert.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 07.02.2024 größtenteils behoben.

'Indian Street Food Ricksha' der Maisam Gastrobetrieb GmbH Manju

Europa-Allee 6 (Skyline Plaza)

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall und ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Küche: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Der Tischdosenöffner, das Schneidebrett, der Kühltischinnenraum und die Fritteuse waren verunreinigt. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schmierspuren Schadnager, Schadnagerkot). Im Kühlschrank wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt bzw. in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (Garnelen). Zudem wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (Garnelen: gemessene Temperatur + 5.5 °C). Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt (z. B. Sieb). Es wurden außerdem verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (verschimmelte Kartoffelstücke).

Theke/Verkauf: Der Reiskocher war verunreinigt, zudem waren mehrere Einrichtungsgegenstände (Unterbauten Theke; Zwischenräume Einrichtung) mit Schmierspuren von Schadnagern und Schadnagerkot verunreinigt. Mehrere Gegenstände (Aufbewahrungskisten: Schadnagerkot) sowie mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (Geschirr: Schadnagerkot), waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot und Fraßspuren von Schadnagern). Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Lagerraum U1.01/Tiefgarage: Das Regal war verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot und tote Mäuse). Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Kühlraum/Lagerraum: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (z. B. Tote Schaben). Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Das Regal war verunreinigt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der zweiten Nachkontrolle am 05.02.2024 fast vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

AZRA

Wagemannstraße 19

65183 Wiesbaden

Vorbereitung/Lager: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Fritteuse war mit alten Verkrustungen verunreinigt. Das Fett war trüb und mit Frittierresten durchsetzt. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche: Der Dönergrill war nach der letzten Benutzung am Wochenende zuvor (5-6 Tage zuvor) nicht gereinigt worden und mit alten Anhaftungen und Lebensmittelresten verunreinigt. Die Decke war mit alten Gespinsten verunreinigt. An der Einrichtung war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt worden, eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Der Grill war nach der letzten Benutzung nicht gereinigt worden und war mit alten Fettverkrustungen und Lebensmittelresten verunreinigt. Der elektrische Dönerschneider war vom letzten Wochenende noch verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Theke/Tresen: Die Fensterscheibe zum Küchenbereich war mit alten Anhaftungen und Spritzern von Fett/Fleischsaft und Soßen überzogen. Fugen und andere Randbereiche waren mit alten, vertrockneten Lebensmittelresten bedeckt. Mehrere Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war beschädigt. Der Unterschrank der Theke war insbesondere im Tür- und Schienenbereich, aber auch im Innenraum mit alten Lebensmittelresten und Anhaftungen verunreinigt. Dabei handelte es sich um Brösel der dort gelagerten Süßbackwaren und Anhaftungen aus deren Überzügen und Güssen. Die Bereiche wurden augenscheinlich seit sehr langer Zeit nicht mehr gereinigt. Benutzte, noch verschmutzte Bleche, wurden einfach weiter nach hinten in den Schrank gelegt. Dort verschmutzten sie dort noch lagerndes Verpackungsmaterial, das für den direkten Kontakt mit Lebensmittel gedacht war. Der Raum war an allen Oberflächen wie Griffen, Rand und Eckbereichen und unter und an Möbeln so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Gebäckfüllmaschinen (für Lokma bzw. Teigbällchen) waren sowohl von außen, als auch von innen mit alten eingetrockneten Füllungen verunreinigt. Zum Teil quoll Füllung aus Öffnungen die dafür nicht vorgesehen waren. Dabei vermischten sich die Füllungen mit den Schmiermitteln.

Betriebsstätte allgemein: Es wurden Personen beschäftigt, für die keine aktuelle Dokumentation der Teilnahme an einer Wiederholungsbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz im Betrieb eingesehen werden konnte. Es wurde Personal beschäftigt, das mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgeht, aber nicht entsprechend der Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult war. Es wurden Gewürze ohne die Möglichkeit einer Rückverfolgbarkeit in Tüten lose gelagert.

Pizzeria Hasan Koc

Darmstädter Str. 111

64521 Groß-Gerau

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Döner Planet

Senefelder Str. 70

63069 Offenbach am Main

Betriebsstätte nicht sauber und instandgehalten, Unterbrechungen der Kühlkette wurden festgestellt, hierdurch war eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination von Lebensmitteln nahezu unvermeidlich.

Babylon Döner und Pizzeria

Odenwaldstraße 162

64372 Ober-Ramstadt

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Restaurant „MILANO“

Edmund-Seng-Str. 17

63477  Maintal

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u. a. in der Küche, Pizzaküche, Kühlzelle und Trockenlager) zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

Insbesondere wurde im Trockenlager Schadnagerkot vorgefunden. In der Küche waren mehrere Bedarfsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt. Zudem wurde keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 14.02.2024 waren die Mängel behoben.

Seniorenpflege Haus Elisabeth GmbH

Darmstädter Str. 20

64686 Lautertal

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.
Die Räume in denen mit Lebensmittelumgegangen wurde (Trockenlager, Kühlhaus, Spülküche Küche und Zugang zur Küche) befanden sich in keinem guten hygienischen Zustand. Wände und Fußböden waren teilweise verunreinigt.
Mehrere Gerätschaften und Gegenstände in der Küche, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Unter anderem der Einstichdorn des Dosenöffners, vorrätig gehaltenen Ausrüstungsgegen-
stände (wie Hackbeil, Wiegemesser, Messer), die Messerabdeckung der Aufschnittmaschine, das Messer der Aufschnittmaschine, sowie die Anschlagmaschine (Rührkessel).
Auch das Mikrowellengerät und die Dunstabzugshaube sowie der Kombidämpfer (Backofen) waren verunreinigt.
Gerätschaften wie Gastronom-Behälterdeckel und auch die Anschlagmaschine (Rührkessel) waren defekt.
In der Spülküche war die Geschirrspülbrause verunreinigt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung mündlich verfügt. Die Aufschnittmaschine wurde bis zur vollständigen Reinigung und Desinfektion aus dem Verkehr genommen.
Es wurde bei der Nachkontrolle am 04.03.24 festgestellt: die Reinigungsmaßnahmen wurden umgesetzt und die allgemeine Betriebshygiene hat sich deutlich verbessert.