Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Netto Marken-Discount Stiftung & Co.KG, Netto Marken-Discount Filiale 4336

Martin-Luther-King-Str. 2

63452 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel festgestellt. Besonders waren die Bake-Off-Regale in einem unhygienischen Zustand.
Mittlerweile sind die genannten Mängel vollständig behoben.

STATEment Beef

Frankfurter Str. 36

35392 Gießen

In der Küche bzw. Spülküche sowie im Verkaufsbereich der Betriebsstätte wurden erhebliche hygienische Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.
In der Küche waren der Innenraum der Tiefkühltruhe und das Ventilatorschutzgitter des Kühlschranks stark altverschmutzt. In den vorgenannten Kühleinrichtungen wurden offene und leicht verderbliche Lebensmittel wie u. a rohes Hackfleisch, Salat, Pommes, Zwiebeln und vorbereitete Soßen gelagert. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die Hackfleischpatties in den Kühlschubladen wurde deutlich überschritten.
Die Decken, Deckenlüfter und Filter des Lüftungssystems in der Küche waren verstaubt und mit Fett behaftet. Es bestand die Gefahr des Herabtropfens von Fett auf Arbeitsflächen und Lebensmittel.
Das Mikrowellengerät in der Küche war verunreinigt, der Mikrowellenteller stark beschädigt und altverschmutzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde Brot unmittelbar auf dem Mikrowellenteller erhitzt. Es wurden Peperoni und Käsesoße unsachgemäß in verunreinigten Behältnissen gelagert, so dass diese nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Im Küchenbereich lagen unsaubere Schwämme in dreckigem Wasser.
Die Innenräume der Geschirrspülmaschinen in der Küche und Spülküche waren verunreinigt. Eine effektive Reinigung von Geschirr und Bedarfsgegenständen war nicht gewährleistet.
Im Verkaufsbereich war eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde.
Angeordnete Maßnahmen: Es wurde die sofortige Beseitigung der hygienischen Mängel angeordnet. Es fand eine unschädliche Beseitigung von unhygienisch gelagerten Lebensmitteln statt.
Bemerkung: Bei einer Nachkontrolle am 12.03.2026 waren die hygienischen Mängel teilweise behoben und bei einer Nachkontrolle am 17.03.2026 komplett behoben.

Rechtsgrundlagen:
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1c i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB

Süd-Eis GmbH & Co. KG

Bleichenbacher Str. 2

63683 Ortenberg

Im gesamten Betrieb wurden nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel festgestellt. Die hergestellten/ behandelten Lebensmittel (Speiseeis) waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

'Restaurant Andalucia'

Konrad-Broßwitz-Straße 41

60487 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel einschließlich eines Mäuse- und Schabenbefalls festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der festgestellten Mängel wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet.

Theke / Tresen: Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verschmutzt und verkalkt. Der Getränkekühltresen war von außen (Türen, Korpus) stark verunreinigt und der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Vorbereitung Küche: Es wurde ein Holzschneidebrett zum Brotschneiden verwendet, welches verunreinigt war. Der Tischdosenöffner war stark verunreinigt und die Tischhalterung angerostet. Der Innenraum des Kühltisches war stark vereist und die Teller und Abdeckfolie waren bereits festgefroren.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf dem Fußboden, Mäusekot in der Einrichtung). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren der Türrahmen und die Silikonfuge des Fußbodens. Die unteren Wände bzw. Fliesen waren teilweise verunreinigt und verfettet. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen sehr stark verschmutzt, verfettet und mit alten schwarzen Anhaftungen belegt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren innen und außen sowie an den Standfüßen teilweise stark verunreinigt (Unterseite Spültisch). Alle Kochgeräte und Einrichtungen der Kochgruppe waren sehr stark verschmutzt, verbrannt und verfettet. Die Einrichtungen waren von innen, von außen und in den Zwischenräumen verschmutzt (Backofen von außen, Unterschrank, Grill, Lüftungsgitter). Zudem waren die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken leer und der Handtuchspender war verunreinigt. Außerdem wurden Lebensmittel derart gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination nicht auszuschließen war (unverpacktes Brot im Regal neben Bedarfsgegenständen sowie offen gelagerte Chorizo-Töpfchen, die derart aufeinandergestapelt waren, dass die Töpfchenböden jeweils direkten Kontakt mit dem Chorizo hatten). Weiterhin war das Frittierfett der Fritteuse verbraucht (merkliche Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Der Temperaturregler der Fritteuse war auf 200 °C eingestellt und die gemessene Temperatur des erhitzten Frittierfetts betrug 202 °C.

Kühlraum: Der Fußboden, die Tür, die Dichtung und das Türscharnier waren verunreinigt. Kühlraum außen: Der Ablaufschlauch des Verdampfers war innen stark verunreinigt und die äußere Seitenwand war mit Rückständen von Klebeetiketten verunreinigt. Kühlhauswand und Türschwelle: Der Fußboden-/Kühlhauswandübergang war stark schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war innen, am Verdampfergitter und an den Lamellen (außen) sehr stark verschmutzt, teilweise schimmelähnlich. Es wurden außerdem Lebensmittelbehälter (mit Mayonnaise sowie mit grünen Paprikaschoten) auf dem verunreinigten Fußboden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Spülküche / Lagerung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt; auf dem Fußboden wurden Mäusekot und Urinspuren festgestellt. Zudem wurde ein Schabenbefall festgestellt (Schabe auf dem Fußboden). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Silikonfuge des Fußbodens war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Außerdem waren mehrere Einrichtungsgegenstände, Ausrüstungen und Versorgungsleitungen verunreinigt (Spüle, Tischuntergestell, Steckdose, Küchenkleinteile, Küchenmaschine, Behälter). Zudem wurden pastöse Lebensmittel in Töpfchen mit Textiltüchern abgedeckt. Eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Lager / Umkleide Keller: Der Fußboden war verunreinigt. Mehrere Tiefkühleinrichtungen waren verunreinigt und vereist. Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum und an der Dichtung stark verunreinigt (schimmelähnlich).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 23.03.2026 waren die hygienischen Mängel fast alle behoben.

Qabuli Mahal

Kasteler Straße 8-10

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Explizit: Kfz-Scheibenbremse. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Das Brotkissen war verunreinigt und beschädigt. Ein großer Kochlöffel wurde unsachgemäß mit Klebeband repariert, eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Das Schneidebrett war verschlissen und durch Beläge verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufwiesen.

Imbisswagen: Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Es wurde gekochter Reis unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Diverses Gemüse wie z.B. Rotkohl, Tomaten, Gurken, waren augenscheinlich verdorben und mit pelzigen und schimmelartigen Belägen behaftet.

Fasan Afghanische Spezialitäten

Friedrichstraße 57

65185 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Die Kassettendecke war nicht vollständig geschlossen, da die Leiterklappe wiederholt offenstand.

Lagerbereich: Wiederholt wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Sie wurden wie schon am 23.01.2026 für betriebsfremde Personen zugänglich, an einem durch Spinnenweben und Taubenkot verschmutzten Ort im Hinterhof gelagert.

Theke/Tresen: Bei der Abkühlung/Rückkühlung von Lebensmitteln wurde der mikrobiologisch kritische Temperaturbereich zwischen +60 °C bis +7 °C nicht schnellstmöglich, innerhalb von höchstens 120 Minuten durchlaufen.

Mandala

Äppelallee 69

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Das Regal war verunreinigt, stellenweise mit Mäusekot und Urinspuren. Der Spender für Einmalhandtücher und Seife war verunreinigt. Sämtliche Ablageflächen unterhalb der Theke waren verschmutzt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstatte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Tellerspender: Es wurden Teller unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. In den Tellerspendern waren Mäusekot und Urinspuren ersichtlich. Es wurden Lebensmittelverpackungen so aufbewahrt, dass sie einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Explizit: Im Unterbau der Theke lagerte TO GO Geschirr neben Ausscheidungen von Schadnagern. Stellenweise wurden Fraßschäden festgestellt.

Spülbereich: Der Gemüsehobel war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstatte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

(OG) Lagerraum: Es wurden unverpackte Lebensmittel (vorfrittierte Lebensmittel in einer Art Backteig, angerührte Speisestärke) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

‚Restaurant Uddin & Uddin‘ der U & U GmbH

Im Hauptbahnhof / Passage 1

60329 Frankfurt am Main

Betriebsstätte allgemein: Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel einschließlich eines Schädlingsbefalls festgestellt. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen kann nicht ausgeschlossen werden. Es wurde eine sofortige Grundreinigung inklusive Desinfektion aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurden aufgrund der festgestellten Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Fußboden sowie die Arbeitsfläche unter der Kaffeemaschine. Der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen schimmelartig verunreinigt.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot lag auf dem Gerüst des Konvektomaten, auf dem Fußboden, in Regalen, unmittelbar neben Lebensmittelfertigpackungen und auf dem roten Schneidbrett. Verunreinigt waren sämtliche Regale, mehrere Pfannen, sämtliche Kühltische, teilweise die Wände und die Schubladendichtungen des Kühltisches. Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum, insbesondere im Bereich der Kanten, schimmelähnlich verunreinigt.

Kühlraum: Verunreinigt waren das Regal und das Verdampferschutzgitter. Die Wände waren teilweise verunreinigt.

Spülküche: Die Geschirrspülbrause, die Haubenspülmaschine und der Fußboden waren verunreinigt.

Bar: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf dem Fußboden). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Fußboden und der Fasskühler waren verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 25.03.2026 komplett beseitigt.

'Kebab Hütte'

Hügelstraße 162a

60431 Frankfurt am Main

Gastraum: Die Lüfter in den Getränkekühlschränken und der Auslauf des Kaffeevollautomaten waren verunreinigt.

Spülbereich neben der Theke: Verunreinigt waren sämtliche Unterbaueinrichtungen innen und außen, der Fußboden um die Standfüße der Einrichtungen sowie insbesondere in den Rand- und Eckbereichen und unter und hinter den Einrichtungen, die Rückseiten der Kühlschränke verfettet, mehrere Gegenstände mit Lebensmittelkontakt (Kellen, Schneebesen usw.), die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine, der Innenraum der Geschirrspülmaschine stellenweise mit alten Rückständen, die Geschirrspülbrause, die Schneidebretter, die Wände teilweise, der Ablauf der Tropfmulde, die Türdichtungen und Türscharniere des Kühltisches, der gesamte Innenraum des Kühltisches stark, die Tiefkühltruhe innen und außen stark, deren Deckeldichtung und Dichtflächen schimmelähnlich sowie die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen ebenfalls schimmelähnlich. Zudem war die Tiefkühltruhe stark vereist. Es wurde außerdem eine Schleifmaschine im Hygienebereich direkt vor einem Behälter mit Küchenutensilien betrieben. Weiterhin wurde die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel überschritten (türkische Puddingspeise +15,5 °C bei maximal +7 °C). Zudem wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr geeignete Lebensmittel in den Verkehr gebracht; eine geöffnete Dose Tomatenmark war innen verschimmelt.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren die Armatur des Handwaschbeckens, die Aufsatzkühleinrichtung, der GN-Behälter mit der geschnittenen Sucuk innen, die Türdichtung und Türscharniere sowie der gesamte Innenraum des Pizzakühltisches, der Deckenlüfter, die Decke und die Verkleidung über der Theke mit Fettablagerungen, die Fensterbank, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, die Räder mehrerer Einrichtungsgegenstände, mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen), das Teigknetergehäuse im Bereich zwischen Kopf und Kessel, mehrere Bäckerkisten, die Wände teilweise, die Dunstabzugsanlage, der Grillrost verkrustet, der Kontaktgrill, die Dichtungen und Dichtflächen sowie der Innenraum des Kühltresens, die Einlegegitter im Kühltresen, die Dichtung und die Türfanghaken der Kühlvitrine sowie die Kühlvitrine innen, das Mikrowellengerät innen stark sowie der Teigkneter stark. Zudem war die Kühlvitrine stark vereist. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung beziehungsweise Kontamination nicht auszuschließen war. Ein GN-Behälter mit geschnittenem Dönerfleisch war überfüllt, sodass der Deckel nicht schloss, und eine geöffnete Dose mit Thunfisch wurde offen gelagert, wobei sich beides in der verschmutzten Kühlung des Pizzakühltisches befand. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten (Joghurtsoßen +13,6 °C und +11,6 °C, Weichkäse +19,1 °C, gekochter Reis +13,6 °C).

Lagerraum / Keller: Die Schuhe der Mitarbeiter wurden direkt auf und neben verpackten Lebensmitteln gelagert.

Kühlraum Keller: Das Türblatt und der Fußboden waren verunreinigt. Zudem war eine geöffnete Dose mit Tomatenmark innen mit verkrustetem Tomatenmark behaftet.

Vorbereitung / Keller: Verunreinigt waren die Wände (teilweise), die Leiter, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, der Rührstab und die angeschlossene Bohrmaschine, die Gemüseschneidemaschine mit angetrockneten Produktresten, mehrere Steckdosen, der Unterschrank, die Schneidebretter verfärbt, mehrere Gegenstände mit Lebensmittelkontakt (u. a. Sieb, Schneebesen, Kelle), mehrere Reinigungsgeräte erheblich, die Tiefkühltruhe innen und außen stark sowie deren Deckeldichtung und Dichtflächen stark. Zudem war die Tiefkühltruhe stark vereist.

Personaltoilette / Keller: Die Armatur des Handwaschbeckens sowie der Deckenlüfter waren verunreinigt. Die Tür war zudem nicht verschlossen und somit die Personaltoilette auch für Betriebsfremde zugänglich.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 23.03.2026 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben.

Bajwa Foods GmbH

Odenwaldstr. 9

64521 Groß-Gerau

Schädlingskontrolle
- Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen (Schädlingsmonitoring) fehlte. Die Lebensmittel waren dadurch einer Kontamination ausgesetzt und somit nicht sicher.

Lagerraum/Lager groß
- Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
- Es wurden Lebensmittel (Kartoffeln, Zwiebeln, Getränkeflaschen etc.) so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination durch Schädlinge nicht auszuschließen war.
- Mehrere Ausrüstungen (Pfannen, Töpfe, Bain Marie, Wok etc.), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt.

Fleisch- und Wurstabteilung
- Der Hackblock war schimmelähnlich verunreinigt, sodass Lebensmittel, die damit in Berührung kommen, einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren.

Verkaufsraum
- Es wurden ein Mäusebefall sowie eine verendete Maus festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lager 1/groß
- Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.