Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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240 Einträge

Ergebnisse 101 bis 110 auf Seite 11

Bbq Chicken BAEK GmbH

Main-Taunus-Zentrum

65843 Sulzbach

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

3) Lebensmittel, in diesem Fall Geflügelfleisch, wurden ohne eine Kennzeichnung in Verkehr gebracht, indem sie ohne vollständige Angabe/Kennzeichnung (Verbrauchsdatum oder Mindesthaltbarkeitsdatum) im Kühltisch gelagert wurden.

4) Lebensmittelabfälle und andere Abfälle wurden nicht in verschlossenen Behältern gelagert.

5) Lebensmittel wurden durch Personen behandelt und in Verkehr gebracht, die nicht nach den Vorgaben der Lebensmittelhygieneverordnung sowie der VO (EG) 852/2004 geschult wurden.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

BrewDog Wiesbaden

Marktstraße 20

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Kühlraum: Die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt.

Vorbereitung: Die Regalböden, auf welchen Backpapier und Dressingboxen lagerten, waren mit Mäusekot verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, mit Mäusekot verunreinigt.

Spülküche: Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstandene Flüssigkeit nicht abfließen konnte.

Theke/Tresen: Mehrere Körbe der Geschirrspülmaschine, welche unter der Theke standen, waren mit Ausscheidungen von Mäusen verunreinigt.

Küche: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, mit Mäusekot verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt.

Krifteler Kiosk DG

Frankfurter Str. 10

65830 Kriftel

1) Lebensmittel wurden durch Personen behandelt und in Verkehr gebracht, die nicht nach den Vorgaben der Lebensmittelhygieneverordnung sowie der VO (EG) Nr. 852/2004 geschult waren.

2) Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.

3) Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe in Verkehr gebracht.

4) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Y & A Markt

Hornauer Str. 6

65779 Kelkheim

1) Es wurden Lebensmittel, in diesem Fall "Calrose Rice", welche nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren, da zahlreiche Käfer und Maden bei der Untersuchung in den Lebensmitteln festgestellt wurden, in Verkehr gebracht.

2) Es wurden Lebensmittel (ebenfalls "Calrose Rice") ohne die erforderliche deutsche Kennzeichnung in Verkehr gebracht.

Betroffen sind die oben aufgeführten Lebensmittel.

Am Viadukt UG

Am Viadukt 20

63571 Gelnhausen

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u. a. im Küchen- und Thekenbereich) wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt. Insbesondere wurde ein Schädlingsbefall (Schadnager) in mehreren Betriebsbereichen festgestellt, somit wurden im Betrieb keine ausreichenden Maßnahmen gegen den vorhandenen Befall mit Schädlingen (Schadnagern) vorgenommen. Die gesamte Betriebsstätte befand sich in keinem hygienisch einwandfreien Zustand, sodass die hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 29.11.2024 waren die Mängel noch nicht vollständig behoben.

Burgerrestaurant "Shaky Shake"

Lingelgasse 13 a

35037 Marburg

Es wurde im Rahmen einer Verdachtskontrolle festgestellt, dass im gesamten Betrieb ein Schabenbefall vorgefunden wurde. Es wurden in den Betriebsräumen und an Einrichtungsgegenständen Altverschmutzungen und weitere verschiedene erhebliche Hygienemängel festgestellt.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i.V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches

Gaststätte Josch

Am Kinzigberg 7

36381 Schlüchtern

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u. a. im Küchen- und Thekenbereich) zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt. Der Reinigungszustand der Küche war besonders unzureichend. Auch Gegenstände und Ausrüstungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kamen, wiesen Verschmutzungen auf. Zudem war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

In der Nachkontrolle am 28.11.2024 waren die Mängel behoben.

Hotel & Restaurant "Dragonerbau"

Schloßpark 7

63505 Langenselbold

Bei Kontrollen am 07.11.2024 und am 08.11.2024 wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So wurden nicht zum Verzehr geeignete und daher unsichere Lebensmittel in den Verkehr gebracht.

Die Mängel sind mittlerweile vollständig behoben.

Speisegaststätte "Café 1900"

Barfüßer Straße 27

35037 Marburg

Aufgrund einer erneuten Verbraucherbeschwerde wurde eine Probe „Hackfleisch gegart“ in der Speisegaststätte entnommen und zur Untersuchung an den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor weitergeleitet. Dort wurde festgestellt, dass die Probe hochgradige Abweichungen in der sensorischen Beschaffenheit in Verbindung mit derart erhöhten Keimgehalten aufwies, die als verdorben und zum Verzehr durch den Menschen ungeeignet einzustufen waren. Dieser sensorische Befund wurde durch die Ergebnisse der mikrobiologischen Untersuchung untermauert, in welcher sehr hohe Keimgehalte u. a. an Pseudomonaden und Enterobacteriaceae nachgewiesen wurden.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i.V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches

Taverna Leonidas

Bahnhofstr. 30

65428 Rüsselsheim am Main

Verkauf
- Im Verkauf waren mehrere Untertischkühlungen mit verpackten Lebensmitteln, wie z. B. offene Salamipackung, Sandwich-Scheiben, Fladenbrot/Pita etc., insbesondere im Innenbereich (Schienenführung, Wandbereiche, Lüftungsgitter etc.) durch schimmelähnliche Verunreinigungen behaftet.

Küche
- In der Küche war ein desolates sowie verschmutztes Handwaschbecken mit Schmutzwasserausguss vorhanden. Einmalhandtücher sowie Flüssigseife fehlten gänzlich an allen Handwaschgelegenheiten.
- An der Doppelspüle, in der u. a. Lebensmittel gewaschen werden, war die Armatur verschmutzt und defekt. Ebenso stand dort ein Spülkorb mit dunklen schimmelähnlichen Anhaftungen.
- Die beiden Hängeschränke waren mit alten Lebensmittelrückständen (Mehl, Reis etc.) behaftet. Ebenso waren einige Lebensmittel (Gewürze etc.) nicht verschlossen, um sie vor nachteiliger Beeinflussung zu schützen und es war keine klare Ordnung zu erkennen.
- Auf dem Arbeitstisch befand sich eine Käsereibe, die während des üblichen Arbeitsprozesses mit Lebensmitteln in Berührung kommt. Diese war durch gelbliche Anhaftungen sowie Lebensmittelrückstände verunreinigt.

Vorbereitung/Keller
- Alle Kühl- und Gefrierkombinationen waren im Innenraum mit altem Schmutz behaftet. Des Weiteren waren am Boden angetrockneter Fleischsaft des verpackten Fleisches sichtbar.
- Am Handwaschbecken stand ein desolates und mit tiefen Einkerbungen versehenes sowie nicht mehr leicht zu reinigendes Schneidebrett, auf dem üblicherweise Lebensmittel verarbeitet werden.