Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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240 Einträge

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Mevlana II

Friedrichstraße 41

65185 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Kühlraum: Der Ablaufschlauch des Verdampfers war stark schimmelähnlich verunreinigt. Das Regal war verunreinigt. Die Decke war über die gesamte Fläche schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeits-flächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurden unverpackte Lebensmittel, wie geputzte Petersilie etc. unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Lagerraum und Vorbereitung außen: Die Tiefkühltruhe war verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigter und muffig riechender Schwamm verwendet. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Seiher war stark verunreinigt. Die Gemüseschneidemaschine war verunreinigt.

Küche: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Die Wände waren, vor allem im Bereich der Revisionsklappen, teilweise verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein erheblich verunreinigter Bodenwischer verwendet. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigter und muffig riechender Schwamm verwendet. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Die Spender für Flüssigseife und Einmal-handtücher am Handwaschbecken waren leer. Mehrere Gewürzbehälter waren verunreinigt. Der Bodenwischer stand direkt in einem Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination ausgesetzt.

Theke/Tresen: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Die Innendecke des Mikrowellengerätes war verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Das Gläserspülgerät war verunreinigt. Die Türdichtung des Spültisches war verunreinigt. Die Aufsatzkühleinrichtung war von unten stark verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer.

Personaltoilette: Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr.

Gesamtbetrieb: Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel (Champignons) in Verkehr gebracht. Frischer Salat von Tomaten, Gurken und anderen Zutaten wurden auf einem stark zerfurchten und verschmutzten Schneidebrett zerkleinert. Lebensmittel wurden in einem Minicutter zerkleinert, dessen Wellengehäuse im Inneren verunreinigt war und nach Kanal roch.

Number One 1

Bahnhofstraße 76

35390 Gießen

In der gesamten Betriebsstätte wurden erhebliche hygienische und bauliche Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.

Restaurant und Landhotel „Zum Niestetal“

Niestetalstr. 16

34266 Niestetal

Am 29.01.2025 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel und Speisen darstellten. Im Bereich der Küche 1 war der Fußboden und der Wandbereich unterhalb der Dunstabzugsanlage fettig verunreinigt. Weiter waren dazugehörige Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände stellenweise verunreinigt. Im Bereich der Küche 2 waren Decken- und Wandbereich stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise altverschmutzt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stellenweise massiv altverschmutzt. Es wurden mehrere Geräte und Maschinenteile unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass die Gefahr der Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Mehrere Einrichtungsgegenstände und deren Innerräume waren zum Teil massiv altverschmutzt. Der Standort des Behälters für Lebensmittelabfall war ungeeignet, da zumindest eine indirekte Kontamination von Lebensmittel nicht ausgeschlossen war. Es wurden dort zubereitete Speisen (Soße) unter stark unhygienischen Bedingungen hergestellt und gelagert. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Im oberen Lager wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Unter dem Tisch für das Vakuumiergerät befanden sich alte vakuumierte Fleischteile und leere Vakuumbeutel im Bodenbereich. Das Vakuumiergerät war verunreinigt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Kühlraum für Gemüse war an Türdichtung, Türrahmen, Verdampfer und Verdampfergitter schimmelähnlich verunreinigt. Die Hygienemängel im Bereich der Küche 2 und des oberen Lagers waren so gravierend, sodass eine sofortige Reinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten, insbesondere Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen und Geräte angeordnet werden musste. Eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma wurde angeordnet. Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen selbsthergestellter Speisen wurde im Betriebsbereich der Küche 2 bis zu einer Abnahme freiwillig eingestellt.

Am 03.02.2025 waren die festgestellten Mängel behoben.

Berat Supermarkt

Kohlrauschweg 1

60486 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel wiederholt festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Cafe Kosmol

Bischofsplatz 3-5

65549 Limburg

Wiederholt hygienische Mängel

Restaurant Bab Marrakesch

Bahnhofstraße 229

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen ). Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Serpa Markt

Mühlstraße 90

64319 Pfungstadt

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel darstellen.

Sila Market

Helenenstraße 15-17

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Der Kühltresen war unter dem Auflageboden erheblich und großflächig schimmelähnlich verunreinigt. Der Thekenbereich war großflächig und teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit alten Resten verunreinigt. Das Untergestell des Arbeitstisches war verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Der Lüfter des Kühlregales mit Fleischwolf war verunreinigt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer. Der Fleischwolfeinfüllstutzen war verunreinigt. Einige Messer waren stark verunreinigt.

Kühlraum: Der Fußboden war großflächig mit angetrockneten dunklen Fleischresten sowie toten Fliegen verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. In unmittelbarer Nähe von unverpackten Lebensmitteln (Fleisch) wurden Kartonagen (mit Gemüse und Kräutern) gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Verkaufsraum: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen unter anderem auch mit alten Kotspuren von Mäusen verunreinigt. Die Regalböden (insbesondere die hoch liegenden, sowie das Gestell für Obst und Gemüse) waren verunreinigt. Der Innenbereich des Kühlregals, insbesondere die Ablaufrinne, war mit alten staubigen Resten verunreinigt. Der Ingwer war augenscheinlich verdorben und wurde in Verkehr gebracht. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die im SB-Kühlregal gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Die Anzeige gab 5,7 °C an, die amtliche Messung betrug über 11 °C. Es bestand der Verdacht, dass Kühlmittel fehlte.

Personaltoilette: Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr. Die Tür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel im an den Toilettenbereich angrenzenden Raum einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Unicat Candy

Benzstr. 16 c

63457 Hanau

Es wurden feine Backwaren "Hostess Golden Cupcakes 360g", "Hostess Orange Cupcakes 383g" und "Hostess Cupcakes Iced Lemon 360g" in den Verkehr gebracht, in denen der nicht zugelassene Lebensmittelzusatzstoff Titandioxid (E 171) verwendet wurde.

Unicat Candy

Benzstr. 16 c

63457 Hanau

Es wurden feine Backwaren "Hostess Iced Cinnamon Rolls 468g" in den Verkehr gebracht, in denen der nicht zugelassene Lebensmittelzusatzstoff Titandioxid (E 171) und der nicht für diese Produktkategorie zugelassene Lebensmittelzusatzstoff Natamycin (E 235) verwendet wurde.