Zuständigkeitsbereich
Wiesbaden (Stadt)
Mevlana II
Friedrichstraße 41
65185 Wiesbaden
Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:
Kühlraum: Der Ablaufschlauch des Verdampfers war stark schimmelähnlich verunreinigt. Das Regal war verunreinigt. Die Decke war über die gesamte Fläche schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeits-flächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurden unverpackte Lebensmittel, wie geputzte Petersilie etc. unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.
Lagerraum und Vorbereitung außen: Die Tiefkühltruhe war verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigter und muffig riechender Schwamm verwendet. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Seiher war stark verunreinigt. Die Gemüseschneidemaschine war verunreinigt.
Küche: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Die Wände waren, vor allem im Bereich der Revisionsklappen, teilweise verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein erheblich verunreinigter Bodenwischer verwendet. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigter und muffig riechender Schwamm verwendet. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Die Spender für Flüssigseife und Einmal-handtücher am Handwaschbecken waren leer. Mehrere Gewürzbehälter waren verunreinigt. Der Bodenwischer stand direkt in einem Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination ausgesetzt.
Theke/Tresen: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Die Innendecke des Mikrowellengerätes war verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Das Gläserspülgerät war verunreinigt. Die Türdichtung des Spültisches war verunreinigt. Die Aufsatzkühleinrichtung war von unten stark verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer.
Personaltoilette: Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr.
Gesamtbetrieb: Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel (Champignons) in Verkehr gebracht. Frischer Salat von Tomaten, Gurken und anderen Zutaten wurden auf einem stark zerfurchten und verschmutzten Schneidebrett zerkleinert. Lebensmittel wurden in einem Minicutter zerkleinert, dessen Wellengehäuse im Inneren verunreinigt war und nach Kanal roch.