Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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277 Einträge

Ergebnisse 1 bis 10 auf Seite 1

Genuss & Harmonie Gastronomie GmbH

Am Frauenstück 1-3

63477 Maintal

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden in Kühlräumen augenscheinliche Schimmelbildungen festgestellt und Lebensmittel wurden zusammen mit Reinigungsmitteln gelagert. Insgesamt war in mehreren Bereichen keine gute Lebensmittelhygiene gewährleitet, sodass die im Betrieb herstellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren.

Die Mängel wurden in der Zwischenzeit beseitigt.

Naumann GmbH & Co. KG Bäckereifiliale Naumann

Weißkirchenweg 11

63571 Gelnhausen

Es wurden zum Teil erhebliche hygienische Mängel im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurde ein Befall mit Schädlingen festgestellt, sodass an mehreren Stellen im Betrieb (u.a. im Thekenbereich sowie in der Vorbereitungsküche) Schadnagerkot vorgefunden wurde.

Werner's Backstube

Dotzheimer Straße 165

65197 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Gesamtbetrieb: Aufgrund des erheblichen Aufkommens von Mäusekot war die gesamte Betriebsstätte so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfizierung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lagerraum: Die Decke war stellenweise durch bräunliche Ablagerungen von Fluginsekten verunreinigt. Im Fußboden/Wandübergang war eine nicht verschlossen Öffnung. Dadurch wurde dem Eindringen von Schädlingen nicht ausreichend vorgebeugt. Die Ordnung und Struktur des Raumes war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Im Fußbodenbereich, im Bereich der Heizkörper sowie hinter und unter den Kühl- und Tiefkühleinrichtungen wurde ein erhebliches Aufkommen von Kot- und Urinresten von Mäusen festgestellt.

Theke/Tresen: An der Steckdose hinter der Brotschneidemaschine fehlten die Abdeckungen, sodass die Elektroinstallationen sichtbar waren und eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion nicht möglich war. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Im Theken- und Verkaufsbereich wurde unter und hinter den Einrichtungen, den Ablageflächen, auf dem Backblech sowie in den Unterschränken ein erhebliches Aufkommen von Kot- und Urinresten von Mäusen festgestellt. Unter dem Heißluftofen im Thekenbereich wurden verendete Mäuse festgestellt.

Spülbereich: Im Fußbodenbereich, auf dem Untergestell der Reinigungsvorrichtung, im Bereich des Wasser-Boilers sowie im Schrank für Reinigungsutensilien wurde ein erhebliches Aufkommen von Kot- und Urinresten von Mäusen festgestellt.

Tiefkühlung/Kühlung: Hinter der Abdeckung vom Kühlaggregat der Kuchentheke wurde ein erhebliches Aufkommen von Kot- und Urinresten von Mäusen sowie ein unangenehm beißender Geruch festgestellt.

Vorbereitung: Im Unterschrank des Handwaschbeckens sowie im Fußbodenbereich wurde ein erhebliches Aufkommen von Kot- und Urinresten von Mäusen festgestellt.

Personaltoilette: Die Tür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel im an den Toilettenbereich angrenzenden Raum einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Döner Imbiss Kutlu

Bleichstraße 7

64711 Erbach

Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften

Lebensmittelgeschäft "El Amin"

Erlenring 4

35039 Marburg

Im Rahmen einer Kontrolle der Stadt Marburg wurde festgestellt, dass durch einen Mitarbeiter Rindfleisch angeliefert wurde, das in einem PKW ohne Kühlmöglichkeit ungekühlt und unter unhygienischen Zuständen transportiert wurde. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i.V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches

MoschMosch

Marktplatz 13

64283 Darmstadt

Theke:
- Die Tassenablage und die Frontfläche an der linken Seite der Kaffeemaschine war verunreinigt.
- Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Das im Tiefkühlschrank vorgefundene Eis war augenscheinlich über längere Zeit zu
warm gelagert worden, so dass dieses zum Teil geschmolzen war und dann wieder eingefroren wurde. Der Mitarbeitende wurde angewiesen das Produkt zu entsorgen.
- Es wurden Lebensmittelbehälter, hier ein Eimer mit vorbereiteter Yuzu Limo, auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
- Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
- Die Randbereiche des Türanschlages und die Innenflächen unter/hinter den Schubladen der Kühltheke waren verunreinigt.
- Die Ausläufe des Wasserspenders waren durch Kalkablagerungen verunreinigt.
- Die Dichtungen der Eiswürfelmaschine an der Thekenseite der Kaffeemaschine waren stellenweise verunreinigt.
- Die Eisschaufel war unsachgemäß in der Eiswürfelmaschine aufbewahrt, so dass Kontaminationen durch den Griffbereich nicht verhindert wurden.
- Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren verunreinigt.
- Einzelne Düsen der Spülarme in der Gläserspülmaschine waren verstopft, so dass die Reinigungsleistung der Spülmaschine beeinträchtigt wurde.
- Die Getränkebehälter des Spenders für Eistee und Yuzu Limo war innen durch Altablagerungen verunreinigt.
- Der Getränkebehälter für Yuzu Limo war im oberen Eckbereich beschädigt.
- Die Zapfarmatur des Getränkespenders für Eistee und Yuzu Limo war verunreinigt.
- Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.
- Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).
- Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.

Küche:
- Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Der Spender wurde während der Kontrolle nachgefüllt.
- Bei der Aufbewahrung von Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Es wurde ein Tetrapack Vollei in der Küche vorgefunden. Laut Herstellerangaben ist das Produkt bei bis zu 4° C zu lagern. Eine Oberflächenmessung ergab eine Temperatur von 18° C.
- An Kühleinrichtungen war die Transportschutzfolie bzw. Aufkleber mit Hersteller-Reinigungsanweisungen teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden.
- Mehrere Kühleinrichtungen waren in den Türrandbereichen und den Dichtungen verunreinigt.
- Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war.
- Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.
- Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war verunreinigt.
- Die Beleuchtung war durch Insekten verunreinigt.
- Der Ablauf des Konvektomat war verunreinigt.
- Die Ablagefläche unterhalb der Grillfläche war im hinteren Bereich unter anderem durch Mäusekot verunreinigt.
- Das Insektengitter des mittleren Doppel- Fensters, rechter Flügel war verunreinigt.
- Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde.

Spülbereich:
- Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen.
- Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.
- Es wurden zahlreiche Gegenstände ohne ersichtliche Struktur unterhalb des Doppel-Waschbeckens für Lebensmittel aufbewahrt, die laut Aussage der Mitarbeitenden, nicht mehr verwendet wurden.
- Die Beschaffenheit der Oberfläche der Ablagefläche unterhalb des Spültisches war mangelhaft. Die Oberfläche war nicht eben, sodass sich in einer Vertiefung Flüssigkeit sammelte. Diese Flüssigkeit war verfärbt und es waren verschiedene Verunreinigungen ersichtlich.
- Es wurde Mäusekot festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
- Die Filtereinsätze der Dunstabzugsanlage waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt.
- Mehrere Schneidebretter waren durch zahlreiche Schnittfurchen beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Stellenweise waren Verfärbungen ersichtlich.
- Einzelne Düsen der Spülarme in der Haubenspülmaschine waren verstopft, so dass die Reinigungsleistung beeinträchtig wurde.
- Der Innenraum der Haubenspülmaschine war in den Randbereichen mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
- Mehrere Körbe der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt.
- In einem altverschmutztem GN-Behälter wurde eine tote Schabe vorgefunden. Weitere Anzeichen für einen Schabenbefall wurden nicht festgestellt.


Lagerbereich UG:
- Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
- Die Regale waren zum Teil verunreinigt.
- Mehrere Tiefkühleinrichtungen waren stark vereist.
- Es wurde an mehreren Stellen (hinter Einrichtungen, auf Regalböden) Mäusekot vorgefunden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Personaltoilette:
- Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.

Rechtsgrundlagen:
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1, 2a und b, Nr. 4 und Nr. 10, Kap. II Nr. 1f, Kap. V Nr. 1a und b, Kap. IX Nr. 3, Kap. IX Nr. 5, § 3 Satz 1 LMHV


Anmerkung: Alle Mängel waren bei der Nachkontrolle am 16.10.2024 behoben.

Da Antonio

Frankfurter Straße 160

65779 Kelkheim

1. Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren. Es wurden Mängel bei den Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen festgestellt.

2. Lebensmittel wurden ohne die erforderlichen Informationen zu Allergenen und Zusatzstoffen in Verkehr gebracht, indem tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten wurden, sodass Alter und damit Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.

3. Eis, welches mit Lebensmitteln in Berührung kommt, wurde nicht so hergestellt, behandelt und gelagert, dass eine Kontamination ausgeschlossen war.

4. Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war. U. A. wurden offene Lebensmittel im Spritzbereich des Handwaschbeckens gelagert.
5. Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, die nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 19.07.2024

Seidel & Co. Catering GmbH Party Company

Sulzbacher Str. 3

65812 Bad Soden

Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren. Die Mängel wurden teilweise bereits im Jahr 2022 festgestellt und bis zum Kontrolltag nicht abgestellt.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Zam Zam Halal Supermarkt

Kaiserstraße 74

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Cafe Kosmol

Bischofsplatz 3-5

65549 Limburg

Hygienische Mängel sowie Mängel in der Kennzeichnung