Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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'Maaschanz' der MHB Maaschanz GmbH

Färberstraße 75

60594 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Besteckkasten, die Schränke, der Kaffeevollautomat, der Brauchwasserschlauch der Kaffeemaschine, die Ablage für das zur Verwendung bereitstehende Geschirr, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, die Armatur des Spülbeckens mit schleimigen Belägen, die Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens mit älteren Getränkerückständen, der Unterschrank des Spülbeckens einschließlich der darin befindlichen Rohrleitungen, die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine mit schimmelähnlichen Belägen sowie der Kühltisch im Innenraum, an Rohrleitungen, Ventilatorschutzgehäuse, Dichtungen, Dichtflächen und Türfanghaken, ebenfalls mit schimmelähnlichen Belägen. Am Spülbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Warme Küche: Verunreinigt beziehungsweise verschmutzt waren der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, der Herd mit alten Verkrustungen am Kochfeldgitter, Auffangblech und Untergestell, die Dunstabzugsanlage einschließlich der Fettfilter mit Fettrückständen, die Wandfliesen, mehrere Gegenstände die Lebensmittelkontakt haben, der Backofen im Innenraum mit alten Verkrustungen sowie der Kühltisch stark verschmutzt und mit schimmelähnlichen Belägen behaftet (Innenraum, Rohrleitungen, Ventilatorschutzgehäuse, Dichtungen, Dichtflächen, Türfanghaken). Gefrorene Lebensmittel (Shrimps) wurden bei zu warmer Temperatur (Raumtemperatur) aufgetaut, sodass das Risiko des Wachstums pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder der Bildung von Toxinen (Giften) nicht auf ein Mindestmaß beschränkt war. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei sich Mäusekot in der Kühleinrichtung, auf Lebensmitteln und auf dem Herd befand, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Kalte Küche: Verunreinigt beziehungsweise verschmutzt waren der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, die Dichtung des Kühltisches, die Spritztülle des Sahnesiphons sowie der Türrahmen schimmelähnlich. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Spülbereich: Verunreinigt beziehungsweise verschmutzt waren der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, der Innenraum der Geschirrspülmaschine einschließlich der Randbereiche, das Gestell des Spültisches sowie die Ver-/Entsorgungsleitungen. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, es befand sich Mäusekot auf dem Spültisch, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Kühlraum: Verunreinigt beziehungsweise verschmutzt waren der Türrahmen, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates, die Räder mehrerer Einrichtungsgegenstände sowie die Regale und der Transportwagen, letztere waren mit schimmelähnlichen Belägen behaftet. Lebensmittel wurden nicht abgedeckt gelagert (u. a. eingelegte Birnen, Gänseleber, Emmentaler und diverses gekochtes Gemüse), sodass eine nachteilige Beeinflussung beziehungsweise Kontamination nicht auszuschließen war. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Lagerbereich mit Konvektomat: Verunreinigt waren die Ablaufrinne des Konvektomaten, der Fleischwolf, die Fritteuse einschließlich des Korbes mit Frittierresten, die Räder mehrerer Einrichtungsgegenstände, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, die Wände schimmelähnlich sowie der Unterschrank unter dem Konvektomaten ebenfalls schimmelähnlich, in welchem diverse GN-Bleche gelagert wurden. Auf dem Fußboden befand sich zudem Mäusekot. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, unter anderem mit Mäusekot in Einrichtungen und auf dem Fußboden, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Lagerbereich mit Tiefkühlschränken: Verunreinigt waren der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, der Tiefkühlschrank, die Ver-/Entsorgungsleitungen, die Türdichtung des Tiefkühlschrankes, der Unterschrank, in welchem sich zudem Wasser befand, sowie die Wandfliesenfugen schimmelähnlich. Der Tiefkühlschrank war zudem stark vereist. Lebensmittelbehälter wurden auf dem Boden gelagert, obwohl sie üblicherweise im Arbeitsprozess auf Arbeitsflächen abgestellt werden, sodass die Gefahr bestand, dass Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen werden und diese kontaminieren können. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei Fraßspuren von Mäusen an Kartoffeln vorhanden waren, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Umkleideraum: Verunreinigt waren der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, sowie die Wände teilweise mit Spinnengewebe und teilweise schimmelähnlich. Es wurden Straßenschuhe auf dem Fußboden gelagert. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei Fraßspuren von Mäusen in der Wand vorhanden waren, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Personaltoilette: Verunreinigt waren die Toilettenpapierhalterung, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen sowie die Wände teilweise schimmelähnlich. Auf dem Fußboden befand sich zudem Mäusekot. In der Toilette wurden Backofen- und Grillreiniger gelagert. Neben der Toilette befand sich eine Wasserflasche - es besteht die Vermutung, dass eine manuelle Analreinigung vollzogen wurde. In diesem Zusammenhang ist stets zu gewährleisten, dass die Hände gründlich und hygienisch (mit Flüssigseife, warmem Wasser und Einmalhandtüchern) gewaschen werden - dies konnte aktuell aufgrund fehlender Einmalhandtücher nur bedingt gewährleistet werden.

Lagerbereich Keller: Die Treppe des Kellerzugangs war stark verschimmelt.

Lagerbereich Flur: Der Kühlschrank und das Lüftungsgitter des Getränkekühlschrankes hinter der Tür waren verunreinigt. Mehrere Flaschen waren zudem schimmelähnlich verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

'Mangetsu'

Varrentrappstraße 57

60486 Frankfurt am Main

Theke (Vorbereitung Sushi): Verunreinigt waren die Armatur des Handwaschbeckens sowie deren Unterbau (Doppelspüle), die Aufsatzkühlung mit Klebestreifen, ein Messer, welches zudem in einer verunreinigten Kartonage gelagert wurde, die Schubladenschlösser des Kühltischs und die Dehnungsfuge am Kühltisch/Übergang Fußboden sowie der gelbe Schaumstoff. Unter den Schneidebrettern wurden verunreinigte Spültücher vorgefunden und die Ledermappen waren verunreinigt. Unmittelbar daneben wurden verzehrfertige Speisen zum Servieren gelagert. Weiterhin wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen Lebensmittel verarbeitet wurden. Jakobsmuscheln wurden in der Aufsatzkühlung mit einer Temperatur von +8,2 °C gemessen; roher Lachs wurde mit +4,3 °C gemessen; Omelett mit +26,1 °C. Das Omelett wurde ohne erforderliche Kühlung oder Heißhaltung gelagert. Zudem wurde es in Küchenrollenpapier gelagert. Zudem wurden auf der Arbeitsfläche vorbereitete Sushirollen ohne jegliche Kühlung gelagert. Die Temperatur wurde mit +16,6 °C gemessen.

Theke Getränke Vorderseite: Verunreinigt waren die Getränkekühlung (z. B. Türschlösser, beschädigtes Klebeband, verunreinigte Stofftücher und Styropor wurden im Innenraum vorgefunden), die Thekeneinrichtung (Oberflächen) und Kartonagen wurden zwischen der Einrichtung vorgefunden und der Fußboden. Es wurde zudem Schadnagerkot auf dem Fußboden vorgefunden. Verzehrfertige Salate wurden ohne Abdeckung im Innenraum der Getränkekühlung unmittelbar neben Glasflaschen gelagert. Weitere verzehrfertige Salate wurden ohne jegliche Kühlung in einem Regal gelagert, gemessene Temperatur +16,4 °C. Des Weiteren wurde Insektenvernichtungsspray in einem Bereich gelagert, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde.

Spülbereich: Verunreinigt waren die Einrichtung (u. a. Oberflächen, Unterbauten, etc.), der Fußboden, die Spülkörbe, die Kaffeekannen, das Reinigungstuch auf dem Fußboden (zum Schuhe reinigen) und die Eiswürfelmaschine im Innenraum. Der Auswurf in der Eiswürfelmaschine war zudem verschleimt.

Küche: Verunreinigt waren die Pfannen, der Fußboden, die gesamte Einrichtung u. a. an Oberflächen, Rückseiten, Unterbauten etc., die Rohre und Wasserleitungen, die Wände hinter den Einrichtungen und der Tiefkühlschrank, welcher zudem noch vereist war. Die Türdichtungen des Kühltisches gegenüber des Kücheneingangs waren schimmelähnlich verunreinigt und im Unterbau wurde ein verunreinigter, mit Alufolie umwickelter nicht definierbarer Gegenstand vorgefunden. Weiterhin wurden verzehrfertige Reisbällchen mit einer gemessenen Temperatur von +28,7 °C ohne jegliche Kühlung oder Heißhaltung gelagert.

Spülküche: Verunreinigt waren die Fußmatte im Flur/Eingang zur Küche, die Wände, die Geschirrbrausen, die Wasserrohre/Leitungen, der Fußbodensockel (Tür), die Einrichtung (u. a. Unterbauten, Oberflächen – z. B. Doppelspüle etc.) und die Holz-Sushireisschale mit schimmelähnlichen, schwarzen Ablagerungen. Des Weiteren wurden diverse Reinigungsgeräte im Flur auf dem Fußboden gelagert. Der Fußboden war zudem verunreinigt und es wurde dort Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern vorgefunden.

Kühlraum/Keller: Verunreinigt waren der Fußboden, die Türdichtung, das Verdampferschutzgitter und die Regale. Es wurden zudem Beutel/Behälter mit Lebensmitteln (u. a. Karotten) auf dem Fußboden gelagert.

Außenbereich: Die Reinigungsgeräte waren verunreinigt. Diverse Bedarfsgegenstände wurden gelagert (u. a. Tupper-Deckel, Styropor-Kühlboxen) und nicht gegen den Zugriff durch Dritte Personen geschützt.

Personaltoilette/UG: Es wurden Reinigungsgeräte im Vorraum gelagert. Außerdem waren die Armatur des Handwaschbeckens und der Abfallbehälter verunreinigt.

Umkleideraum/UG: Verunreinigt waren der Fußboden sowie das Regal.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 05.02.2026 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

'NXT GEN KBP' der Awan, Akhtar Hussain und Abdin, Zain Ul GbR

Moselstraße 8

60329 Frankfurt am Main

Showküche: Verunreinigt waren der Kühltresen, der Fußboden, die Dunstabzugsanlage, das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens, der Feuerlöscher, der Kühltisch sowie die Wände teilweise. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei sich Mäusekot hinter den Einrichtungen befanden, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Küche: Verunreinigt waren die Geschirrspülmaschine, der Fußboden, der Kühlschrank, die Geschirrspülbrause, die Oberfläche der Tiefkühltruhe äußerlich sowie das Hängeregal. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei sich Mäusekot hinter den Einrichtungen sowie auf dem Fußboden in den Rand- und Eckbereichen befanden, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Lager im Keller: Verunreinigt waren der Fußboden und die Tiefkühltruhe.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 13.02.2026 waren die hygienischen Mängel vollständig behoben.

Aqua Oase

Sommerbadstraße 41

35037 Marburg

Im Rahmen einer Routinekontrolle wurde festgestellt, dass die Reinigung in den Betriebsräumen nicht oder nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt wurde. Der gesamte Fußboden sowie eine Vielzahl von Maschinen, Gerätschaften und Einrichtungsgegenstände war stark verunreinigt bzw. wies Altschmutzbeläge auf. Des Weiteren wurden Gerätschaften eingesetzt, die beschädigt waren und nicht mehr für den Gebrauch tauglich.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).

Badenjki Spices

Herborner Str. 7 d

35102 Lohra

Im Rahmen einer Untersuchung der Probe „Cheddar-Käsepulver“ wurden nicht zugelassene Farbstoffe nachgewiesen. Außerdem wies die Probe keine vollständigen verifizierbaren Herstellerangaben auf. Weiterhin ist die Bezeichnung des Produkts irreführend und die Kennzeichnung des Produkts deutlich auffällig. Im Zutatenverzeichnis fehlt die Aufzählung sämtlicher Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils.

Rechtsgrundlage:
§ 6 Abs. 4 Nr. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) i. V. m. Art. 8, 9, 10 der VO EG 1169/2011.

Symposium Restaurant

Dotzheimer Straße 24

65185 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Der Raum war durch einen Schadnagerbefall verunreinigt, so dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Türdichtung des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt. Insbesondere am Verdampfer und dessen Aufhängung. Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche: Der Raum war durch einen Schadnagerbefall verunreinigt, so dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, insbesondere mit Mäusekot. Das Gitter des Wandlüfters, oberhalb der Arbeitsfläche, war stark bräunlich und ölartig verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt. Der bereitgehaltene untere Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Das Fenster ohne Insektengitter war während des Herstellungsprozesses geöffnet. Die elektrische Gemüse-/Käsereibe war unsauber. Das Schneidebrett war stark verschlissen (rau, riefig, verfärbt). Der Deckel des Abfallbehälters fehlte. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden unverpackte/geöffnete Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Explizit: Tomatenähnliche Soße, Tomatenmark. Im Spülbereich wurden in der Doppelspüle zeitgleich Lebensmittel behandelt (linkes Becken Salat/Kräuter gewaschen) und Geschirr (rechtes Becken) gespült.

Kühlraum (rechts): Der Verdampfer war im Innenkorpus schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Explizit: Fleischerzeugnisse, Fischerzeugnisse.


Kühlraum (links): Der Verdampfer war im Innenkorpus und am Verdampferlüftergitter schimmelähnlich verunreinigt.

Lagerbereich: Der Raum war durch einen Schadnagerbefall verunreinigt, so dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Explizit: Fleischerzeugnisse. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln (Fleischerzeugnisse) war Frostbrand zu erkennen.

Personaltoilette: Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer.

'Hanako Kitchen & Bar' der HNK GmbH

Europa-Allee 6

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): In der gesamten Betriebsstätte wurde ein Mäusebefall festgestellt. Insbesondere auf dem Fußboden, aber auch auf Einrichtungen und an Lebensmittelbedarfsgegenständen wurde Mäusekot, Urinspuren, Laufspuren und Fraßspuren von Schadnagern festgestellt werden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Küche: Der Fußboden und die Fußbodenabläufe waren verunreinigt. Verunreinigt waren außerdem der Reisgarer im Innenbereich mit Rostflecken, mehrere Gegenstände mit Lebensmittelkontakt, darunter Kochtöpfe, Lebensmittelbehälter, Schneidebretter, Aufschnittmaschine, Standmixer und Reisbehälter, wobei der Behälter des Standmixers innen nass und mit alten Verschmutzungen behaftet war, mehrere Einrichtungen und Ausrüstungen teilweise schimmelähnlich, unter anderem die Spüleinrichtung, Kühlaggregate, Kühltische, die Dunstabzugsanlage und Wokaufsätze, sowie die Unterlagenmatten der Schneidebretter schimmelähnlich. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert (unter anderem Mais in einer offenen Konservendose), sodass eine nachteilige Beeinflussung beziehungsweise Kontamination der Lebensmittel nicht auszuschließen war. Erhitzte Speisen wurden bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens +60 °C aufwiesen; der gekochte Reis vom Vortag wurde im Reiskocher erneut erwärmt, wobei die Temperatur des erwärmten Reises +35,5 °C betrug. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei Mäusekot auf dem Fußboden sowie im Bereich des Spülbeckenunterbaus nachgewiesen wurde; die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren dadurch einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren das Getränkekühlregal, die Eiswürfelmaschine, mehrere Ausrüstungen, unter anderem die Kaffeemaschine, der Tassenwärmer der Kaffeemaschine sowie die Kaffeebohnenbehälter. Außerdem war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, sowie der Türrandbereich und der Innenraum der Gläserspülmaschine, der mit einem rötlichen Belag behaftet war. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei Mäusekot und Urinspuren in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens nachgewiesen wurden, sodass die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Showküche Sushi: Verunreinigt und verkalkt waren die Einrichtungen, insbesondere der Unterbau der Kühlung und der Arbeitstisch. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei sich in der Einrichtung und auf dem Fußboden Mäusekot und Urinspuren befanden.

Spülküche: Verunreinigt waren der Fußboden, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, mehrere Lebensmittelbehälter mit alten Etikettenresten, mehrere Reinigungsutensilien, die Ver-/Entsorgungsleitungen innen und außen, die Geschirrspülbrause stark, die Spüleinrichtung stark sowie der Innenraum der Haubenspülmaschine mit einem rötlichen Belag. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war zudem stark verkalkt, ebenso die Spülarme der Haubenspülmaschine.

Flur und Lagerbereich allgemein UG: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot, Lauf- und Fraßspuren auf dem Fußboden im Lager, intensiver Geruch nach Nagern, angefressener Müllsack). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Trockenlager UG: Der Fußboden war verunreinigt.

Umkleideraum/Personaltoilette/Dusche UG: Im Vorraum der Personaltoilette wurden Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, aufbewahrt bzw. gelagert. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb konnte am 24.01.2026 wieder geöffnet werden.

Metzgerei Hoß

Gladenbacher Straße 1

35096 Weimar-Niederwalgern

Im Rahmen einer Routinekontrolle wurde festgestellt, dass die Reinigung eines Arbeitsgerätes in den Betriebsräumen nicht oder nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt wurde. Ein Arbeitsgerät, welches zur Lebensmittelproduktion verwandt wurde wies eine sehr starke Kontamination auf. Diese Kontamination wird als schwerwiegender Mangel eingestuft. Insgesamt wurden an diesem Tag 10 Umgebungsproben in dem Betrieb entnommen. Außerdem wiesen zwei der 10 entnommenen Proben eine geringgradige Kontamination und damit einen geringen Mangel auf.

Eine am 12.02.2026 durchgeführte erneute Beprobung der mit Gutachten vom 26.01.2026 als geringgradig und sehr stark kontaminiert eingestuften Arbeitsgeräte, zeigten anhand des seitens des Betriebs eingereichten Nachweises auf, dass die Mängel inzwischen behoben wurden.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).

Aliara Restaurant - Bar - Lounge

Speicherstraße 49 - 51

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): In der Betriebsstätte wurde ein Schaben- und Mäusebefall festgestellt, der eine Kontaminationsgefahr für die dort hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel darstellte. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Schaben) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Chinarestaurant Da Ly

Mittelstraße 7

34466 Wolfhagen

Am 27.01.20226 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel und Speisen darstellten. Der Bierkeller, das Kühlhaus sowie die Küche waren zum Teil verschmutzt. Weiter waren Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen, Oberflächen und Geräte verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel unter unhygienischen Umständen gelagert. Es wurden Lebensmittelabfälle nicht geschlossen gelagert. Es musste eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der betroffenen Räumlichkeiten, insbesondere Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen, Oberflächen und Geräte angeordnet werden. Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von Speisen wurden im Betrieb bis zu einer Abnahme untersagt.

Am 30.01.2026 waren die festgestellten Mängel behoben.