Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Big Döner & Pizza betrieben von YE-Döner GmbH

Hermesstr. 4

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Frisch & Lecker Neu-Isenburg

Hermesstr. 4

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Jume's

Walther-Rathenau-Straße 1

63225 Langen

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

San Remo

Nikolaigasse 1/ Stad 11

37269 Eschwege

Bei einer lebensmittelhygienerechtlichen Kontrolle am 14. November 2023 wurden im Betrieb wiederholt erhebliche hygienische Mängel, bauliche Mängel und Ordnungsmängel festgestellt. Diese Mängel stellten eine Gefahr für die hygienisch einwandfreie Verarbeitung und Lagerung von Lebensmitteln dar. Gerätschaften und Bedarfsgegenstände waren stellenweise stark verschmutzt, die Gerätschaften und Bedarfsgegenstände auch teilweise defekt oder unsachgemäß gelagert (z. B. verunreinigte Arbeitsflächen, Schneidbretter und Dosenöffner, verschlissene und verunreinigte Kühlschrankdichtung, erheblich verschmutzte Personaltoilette, Lebensmittelbehälter auf dem Boden abgestellt).
Wanddurchbrüche waren teilweise nicht verschlossen, Wandflächen nicht leicht zu reinigen und die Decke in den Betriebsräumen stellenweise schadhaft. Die Warm- und Kaltwasserzufuhr für das Handwaschbecken sowie Mittel zum Händewaschen und hygienischen Händetrocknen fehlten. Mehrere Reinigungsgeräte waren beschädigt bzw. so abgenutzt und verunreinigt, dass eine einwandfreie Funktion nicht mehr gewährleistet war.

Cafe Schwarze GmbH

Brunnenallee 42

34537 Bad Wildungen

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Restaurant Thai & Turf der Thai & Turf Frankfurt GmbH

An der Welle 7

60322 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten:

Theke/Tresen: Es wurde ein Schädlingsbefall (Mäusekot, Mäuseurin) vorgefunden: Mäusekot befand sich stellenweise auf dem Fußboden im Thekenbereich, im unteren Regalfach und auf dem Teppichboden in den Randbereichen. In einem Regal, in denen Lebensmittel und Bedarfsgegenstände für den Service gelagert wurden, befand sich Mäusekot auf den Regalflächen. In mehreren Motorinnenräumen der Weinkühlschränke befanden sich Mäusekot und Mäuseurinrückstände. Die Regalfläche, auf der Spirituosen gelagert wurden, war verstaubt und verklebt. Die Verdampferschlitze der Schankkühlungen waren verstaubt und schimmelähnlich verunreinigt. Die Kondenswasserschläuche in der linken und in der mittleren Schankkühlung waren von innen schleimig verunreinigt. Die Tropfmulde und deren Ablauf des Schanktisches waren verschmutzt.

Küche: Die Abdeckung der Saladette, die Türbereiche des linken KBS-Kühltisches, die Oberfläche der Aufschnittmaschine, die Küchenmaschine und die Filter der Dunstabzugsanlage waren verunreinigt. Die Messerschutzabdeckung der Aufschnittmaschine, mehrere Ablageflächen der Kücheneinrichtung und der Fleischwolf (von außen und im Inneren des Schneckengehäuses) waren verschmutzt. Der Wasserablauf des Konvektomaten, die Armatur der Doppelspüle, der Tischdosenöffner (an der Halterung und auf der Oberfläche sowie der Dorn des Tischdosenöffners), der Deckel des Reiskochers und das Außengehäuse des Reiskochers waren ebenso verunreinigt. Das Ventilatorschutzgitter des linken KBS-Kühltisches war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden zudem Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten (u. a. Schmand: +12,5°C) und es wurden Sojabohnen/Edamame in einer schleimigen Flüssigkeit vorgefunden. Außerdem wurde ein Schädlingsbefall (Mäusekot, Mäuseurin) vorgefunden: Auf den unteren Ablageflächen der Kücheneinrichtungen (u. a. Mittelkorpus etc.) wurde Mäusekot festgestellt, sowie auf diversen Textilien und in Metallbehältern, in denen Lebensmittel (u. a. Nudeln) bevorratet wurden. Der Fußboden im Bereich der Doppelspüle und unter dem KBS-Kühltisch neben dem Reiskocher waren stark mit Mäusekot verunreinigt. Der Fußboden unterhalb des kleinen grauen Kühlschrankes war ebenfalls mit Mäusekot verunreinigt. Mäusekot befand sich zudem auf Behältern mit Lebensmitteln, auf einem Plastikbeutel, in dem Salz aufbewahrt wurde, auf den Holzbrettchen zum Anrichten der Speisen und neben den Schneidebrettern.

Spülbereich: Die Haubenspülmaschine war im Innenraum verunreinigt. Der Fußboden unterhalb der Spüle war stark mit Mäusekot verschmutzt. Die Spülbrause war verunreinigt und verkalkt.

Lagerraum: Es wurde ein Schädlingsbefall (Mäusekot, Mäuseurin) vorgefunden: Der Fußboden war im gesamten Lagerbereich mit Mäusekot stark verunreinigt, insbesondere in den Eckbereichen und unterhalb der Einrichtungsgegenstände. Der Innenraum des Schaltschrankes und mehrere Regalflächen, auf denen Lebensmittel gelagert wurden, waren mit Mäusekot verunreinigt. In einem Behälter, in dem Speisezwiebeln gelagert wurden, sowie auf schwarzen Tellern in einer grünen Kiste befand sich Mäusekot. Hinter der Tiefkühltruhe lag eine tote, nach Verwesung riechende Maus. Der Servierwagen, auf denen GN-Schalen standen, war ebenfalls mit Mäusekot verunreinigt. Das Brot in einem Beutel war durch Mäuse angefressen; der Beutel wies seitlich Spuren von Nagerfraß auf. Die Eiswürfelmaschine war außerdem im Innenraum mit schimmelähnlichen Belägen verunreinigt. Ein Kühlschrank war im Innenraum verschmutzt, ein weiterer KBS-Kühlschrank war im Innenraum verunreinigt und vereist.

Lagerraum/Bierkühlung: Es wurde ein Schädlingsbefall (Mäusekot, Mäuseurin) vorgefunden: Der Fußboden war in den Eckebereichen mit Mäusekot verunreinigt. Auf den Regalflächen befand sich Mäusekot. Auf verpackten Lebensmitteln wurde ebenso Mäusekot festgestellt. Die Käsereibe war außerdem verunreinigt und die Türdichtungen der Bierkühlung waren schimmelähnlich verunreinigt.
Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der Betriebsstätte und aller Einrichtungsgegenstände angeordnet. Zudem wurde eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet. Das Herstellen, Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln wurde der Betreiberin aufgrund der gravierenden Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 13.03.2024 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

‚Höfchen Chinesisches Restaurant‘ der SLL Gourmet Trend GmbH

Kaiserhofstr. 18-20

60313 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten:

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren durch den Schadnagerbefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Theke / Tresen: Der Innenraum des Getränkekühltresens, der Unterschrank (Waschbecken) und mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden (Reistöpfe), waren verunreinigt. Die Teile der Zapfhahnausläufe, die abwechselnd mit Getränken und Luft in Berührung kommen, waren mit alten Rückständen verunreinigt. Der Spülarm in der Gläserspülmaschine und mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße waren verunreinigt / verkalkt. Der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen stark schimmelartig verunreinigt. Der Unterschrank (Reinigungsmittel, Feuerlöscher) war stark mit Mäusekot verunreinigt. Der Fußboden unter dem Beistellschrank war ebenfalls mit Mäusespuren verunreinigt (Kot und Urinspuren).

Lagerbereich Theke (Bierkühler): Der Innenboden der Fasskühlbox war verunreinigt. Das Wandregal (gefliest / Weinlager) war u.a. mit Mäusespuren verunreinigt.

Lagerbereich vor Küche: Die Böden der Regale im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, bestanden aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war und die Regale waren u.a. mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Es wurden zudem Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt. Die Schubladen des Schranks waren verunreinigt.

Küche: Der Verdunstungsablauf des rechten Hochkühlschrankes war verunreinigt, so dass das Kondenswasser nicht ablaufen konnte. Das Wandregal war mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Das Regal der Kochgruppe war stark mir Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Der Kühltisch war im Innenraum schimmelähnlich verunreinigt.

Spülbereich (in Küche): Der Unterschrank war verunreinigt, u.a. mit Mäusekot und Fraßspuren. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt.
Lagerbereich um Kühlraum: Der Fußboden war stark verunreinigt, u.a. mit Mäusespuren (Kot und Urin). Es waren zudem Lebensmittel ohne Verpackung/Umhüllung eingefroren.

Kühlraum: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt und es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Lagerbereich Flur: Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel waren außerdem verunreinigt und es waren Lebensmittel ohne Verpackung/Umhüllung eingefroren.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 18.03.2024 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Kafana Cadava Mehana

Schloßstraße 20-22

63065 Offenbach am Main

Betriebsstätte nicht sauber und instandgehalten, dadurch erfolgte eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination von Lebensmitteln

Verkaufsfiliale Aldi Nord

Am Bewegungsbad 10

35080 Bad Endbach

In Teilen der Verkaufsfiliale wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Dadurch waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Restaurant Wichtel Alm

Faudi Straße 3

35260 Stadtallendorf

In einigen Betriebsräumen an Einrichtungsgegenständen und Gerätschaften wurden hygienische Mängel festgestellt. Außerdem wurde ein Schädlingsbefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)