Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Bitte beachten Sie die Hinweise und Erklärungen auf der ThemenseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster

Symbol - Feld leeren
Symbol - Feld leeren

225 Einträge

Ergebnisse 1 bis 10 auf Seite 1

TAZE Lebensmittel GmbH i.G.

Frankfurter Str. 68

64293 Darmstadt

Anlieferungsbereich
1. Die Ordnung und Struktur des Bereiches war mangelhaft.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1

Personaltoilette
2. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

Spülbereich/Umkleidebereich
3. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

4. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

5. Es wurde ein verunreinigter Vogelkäfig im Spülbereich aufbewahrt.
Rechtsgrundlage: § 3 Satz 1 LMHV

6. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

Obst- und Gemüseabteilung
7. Es wurden überlagertes Obst und Gemüse zum Verkauf angeboten.
Rechtsgrundlage: Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Abs. 2b und 5

Verkaufsraum
8. Es wurden Lebensmittel abgegeben, ohne auf deren überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinzuweisen.
Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i.V.m. Art. 7 Abs. 1 a VO (EU) Nr. 1169/2011

9. Es wurden Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5

Kühlraum
10. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

11. Die Wände waren teilweise verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

12. Der Fleischwolf war durch Fleischreste der Vortage verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a

13. Das Regal war verunreinigt. Fleisch und Knochen wurden stellenweise unmittelbar auf den verunreinigten Regalflächen gelagert.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

Fleisch- und Wurstabteilung
14. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1
Maßnahme: Ordnungsverfügung - Verbot des Inverkehrbringens / Verkaufsbeschränkung

15. Die Wände waren teilweise verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

16. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

17. Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2

18. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden.
Rechtsgrundlage: § 12 LFGB i.V.m. § 3 LMHV

19. Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 4

20. Das Wasch- sowie das Handwaschbecken waren stark verunreinigt. Aus dem Abfluss stiegen Fluginsekten empor.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

21. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

22. Die Knochenbandsäge war verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a

23. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden.
Rechtsgrundlage: § 12 LFGB i.V.m. § 3 LMHV

‚Ebbelwoi Jost‘

Schwanheimer Straße 70 A

60528 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren das Gläserspülgerät, mehrere Flächen der Inneneinrichtung und die Eiswürfelmaschine. Der Schanktisch/Schanktresen war von innen als auch von außen verunreinigt, der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens war ebenso verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Am Handwaschbecken fehlten zudem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Flur: Der Fußboden und die Stufenleiter waren verunreinigt.

Küche: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren mehrere Pfannen, die Ablagefläche unterhalb der Spüle, die Reinigungsvorrichtung der Arbeitsgeräte und Ausrüstungen, die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine, der Salamander, die Türdichtung sowie das Lüftungsgitter der Saladette, der Fußbodenabfluss, die Schubladenschienen des Kühltisches sowie der Innenboden des Kühltisches (unter den Kühlschubladen), die Oberfläche mehrerer Einrichtungsgegenstände, die Rohrleitungen, die Wandfliesen, die Fläche auf dem Kühlschrank sowie mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt, der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt und der Innenraum des Backofens war mit Produkt- und Fettrückständen verunreinigt. Zudem wurde für Reinigungsarbeiten ein erheblich verunreinigter Abzieher (Wasserschieber) verwendet. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Am Handwaschbecken fehlten zudem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern) sowie die Warm- und Kaltwasserzufuhr. Des Weiteren wurden erhitzte Speisen (u. a. Sauce) bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens + 60 °C aufwiesen.

Fasskühlung (UG): Die Fasskühlbox und der Innenraum der Fasskühlbox waren verunreinigt.

Lagerraum (Garage): Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Die Innenräume des Kühlschrankes als auch des Tiefkühlschrankes waren verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Eis & More

Kirchstraße 2

65239 Hochheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden durch Personen behandelt und in Verkehr gebracht, die nicht nach den Vorgaben der Lebensmittelhygieneverordnung sowie der Verordnung (EG) 852/2004 geschult wurden.
3) Die Lieferanten, von denen Lebensmittel bzw. Stoffe, die in einem Lebensmittel verarbeitet werden, bezogen wurden, konnten nicht mitgeteilt werden.
4) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.
5) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.
6) Es wurden Lebensmittel (Eiswürfel und Scherbeneis) in Verkehr gebracht, die nachteiligen Beeinflussungen bei der Behandlung und Lagerung ausgesetzt waren.
7) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
8) Lebensmittel- und andere Abfälle wurden nicht in verschlossenen Behältern gelagert.
9) Reinigungsmittel wurden in Bereichen gelagert, in welchen mit Lebensmitteln umgegangen wird.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

REWE Markt GmbH

Europa-Allee 118

60486 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Backshop wurde mit sofortiger Wirkung gesperrt und das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Die Räume waren zum Teil so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Anlieferungsbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Lagerraum: Das Leergutlaufband und der Fußbodenabfluss waren verunreinigt. Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Reinigungsgerät war erheblich verunreinigt.

3.16.01TK Kühlraum: Verunreinigt waren der Streifenvorhang, ein Behälter und die Transportrollis. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Außerdem wurden Kisten mit unverpackten Lebensmittel (Backwaren) unabgedeckt in den Regalen sowie auch auf dem Fußboden gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Backshop: Die Backöfen waren verunreinigt. Der Fußboden, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, wies Schmierspuren und Kot von Schadnagern auf. Auch im Backwarenregal, vor allem auf den Oberflächen und Unterbauten, wurden entsprechende Verunreinigungen festgestellt. Zudem war das Gärfach der Backöfen mit Schadnagerkot kontaminiert. Aus diesem Grund wurde der Backshop mit sofortiger Wirkung gesperrt und das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.

Theke-Verkauf Käse Wurst Fleisch: Die Trennscheiben/Spritzschutz an den Handwaschbecken waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot). Im Kühltresen wurde Frischgeflügelfleisch neben anderen, unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln ohne eine geeignete Trennscheibe zum Verkauf bereitgehalten. Eine Kontaminationsgefahr anderer in unmittelbarer Nähe gelagerter Lebensmittel war somit nicht ausgeschlossen (die vorhandene Trennscheibe war nicht ausreichend). Zudem wurde Fleisch derart aufbewahrt, dass es direkt im Fleischsaft lag. Heiße Theke: Es wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens + 60 °C aufwiesen (Leberkäse, gemessene Temperatur + 49.8 °C).

Vorbereitung/Fleisch: Der Kombidämpfer und der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Vorbereitung Obst-Gemüse-Salate: Der Vakuumierer und die Schranktür waren verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat somit keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Für das Handwaschbecken fehlte außerdem die Warmwasserzufuhr.

Verkaufsraum: Die SB-Speiseeistruhe war verunreinigt und die Regale waren zum Teil mit Schadnagerkot verunreinigt; Mäusekot befand sich im Regal unmittelbar an vorverpackten Brezeln sowie vorverpackten Nudeln. Die SB-Tiefkühleinrichtung war außerdem stark vereist (Bereich Speiseeis). In der verunreinigten Kühlinsel wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde (‚Mixed Collection (Sushi)‘, gemessene Temperatur + 9.6 °C). In der SB-Tiefkühltruhe wurden ebenfalls Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde (‚Snickers Ice Cream‘, gemessene Temperatur - 8.3 °C).

Getränkemarkt: Das Regal war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Leergutraum: Das Leergutband und der Leergutautomat waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 14.05.2025 waren die hygienischen Mängel beseitigt und der Backshop wurde wieder geöffnet.

‚Trattoria Dolce far niente‘

Schwanheimer Bahnstraße 108

60529 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. In der Küche wurde zudem ein erhebliches Aufkommen an Ameisen festgestellt und im Spülbereich wurde ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person wurde angeordnet.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Innenraum des Schanktisches/Schanktresens, der Schanktisch/Schanktresen von außen sowie die Schubladendichtungen bzw. Türdichtungen des Schanktisches/Schanktresens. Das Reinigungsrädchen des Schanktisches/Schanktresens war mit dunklen Rückständen verunreinigt. Der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt und die Arbeitsfläche war unterhalb der Siebträgermaschine verunreinigt. Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren ebenso verunreinigt, zudem war die Gläserspülmaschine im Innenraum angerostet. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Inneneinrichtung der Theke war stellenweise durchnässt, sodass sich Holzreste aus der Einrichtung lösten. Die gelösten Holzreste befanden sich zusammen mit lebendigen Maden auf dem Fußboden. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Küche: Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Ameisen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren der Fußbodenabfluss, mehrere Einrichtungsgegenstände, mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen), die Fritteuse, der Tischdosenöffner, der Dunstabzugsanlage, der Kühltisch, die Schubladendichtungen des Kühltisches, der Innenboden des Kühltisches (unter den Kühlschubladen), das Mikrowellengerät, die Aufschnittmaschine (hinter der Messerabdeckung), die Schneidefläche, die Saladette und die Türdichtung der Saladette. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Zudem wurden Lebensmittel (Thunfisch und Salami) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen

Spülbereich: Es wurde ein Rattenbefall festgestellt. Rattenkot befand sich auf dem Fußboden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt.

Kühlraum: Der Verdampfer war von außen verunreinigt. Schimmelähnlich verunreinigt waren das Ventilatorschutzgitter des Verdampfers, die Wandfliesenfugen und stellenweise die Regale.

Lagerbereich: Verunreinigt waren die Türdichtung des Kühlschrankes, die Fasskühlbox, der Innenraum der Fasskühlbox und die Türdichtung der Fasskühlbox. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Zudem wurden tiefgefrorene Lebensmittel (rohes Fleisch) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 23.06.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben.

'Eat 'n' Art'

Marbachweg 357

60320 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Der Betrieb befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Räume ‚Theke/Tresen‘, ‚Küche‘, ‚Umkleidebereich‘, ‚Personaltoilette‘ und ‚Lager/Flur‘ waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein akuter Schadnagerbefall (Mäusekot) in der gesamten Betriebsstätte festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren die Salz- und Pfefferstreuer, teilweise die Wände, mehrere Steckdosen, die Kühltheke sowie der Unterbauschrank des Doppelspülbeckens. Ebenso war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verschmutzt. Verunreinigt waren außerdem die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine und sowohl die Wände als auch die Einrichtungen wiesen teilweise Spinnengewebe auf. Die Geschirrspülmaschine selbst war schimmelähnlich verunreinigt. Das Schneidebrett war beschädigt, sodass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Darüber hinaus wurde ein Mäusebefall festgestellt, erkennbar unter anderem an Mäusekot in den Einrichtungen sowie auf dem Fußboden. Aufgrund dieser Mängel waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche: Verunreinigt waren mehrere Regale, mehrere Pfannen, die Backöfen sowie der Innenraum des Kühlschrankes der Kühl- und Gefrierkombination. Ebenso waren mehrere Bäckerkisten, teilweise die Wände, die Tür sowie mehrere Steckdosen und Lichtschalter verschmutzt. Die Dichtung des Kühlschrankes der Kühl- und Gefrierkombination wies ebenfalls Verunreinigungen auf, ebenso wie die Fensterrahmen, die Geschirrspülbrause und ein Mikrowellengerät. Der Kühltisch, der Stabmixer, der rote Einkaufskorb und der Stikkenwagen waren ebenfalls verunreinigt. Zudem waren die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine sowie das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens verschmutzt. Auch die Küchenmaschine zeigte Verunreinigungen, und die Dunstabzugsanlage war stellenweise mit dunklen Fettrückständen behaftet. Der Auslass der Sprühsahne war mit alten Sahneresten verklebt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verschmutzt. Die Fritteusen sowie deren umliegender Bereich waren ebenfalls verunreinigt. Der Kühltisch (außer Betrieb) war verunreinigt und wies einen artfremden Geruch auf. In einem verunreinigten Behälter wurde sauberes Geschirr gelagert. Der Rezeptordner und die Auffangschale des Grills waren stark verschmutzt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt, ebenso der Arbeitstisch und das Vakuumiergerät. Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren, darunter Backwaren. Das Blech unterhalb der Kochgruppe war nicht ordnungsgemäß befestigt, wodurch sich darunter Wasser staute, das einen übel riechenden Geruch aufwies. Zudem wurden Coca-Cola- und Wasserflaschen zweckentfremdet zur Aufbewahrung von Saucen verwendet. Mehrere Gastronorm-Behälter wurden ineinander gestellt aufbewahrt, obwohl sie noch nicht vollständig abgetrocknet waren, was das mikrobiologische Wachstum begünstigte. Gleiches galt für weitere Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, die ebenfalls ineinander gestellt wurden, bevor sie vollständig getrocknet waren. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, erkennbar unter anderem an Mäusekot im Kochtopf. Aufgrund dieser Mängel waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Umkleidebereich: Mangelhaft war die Ordnung und Struktur des Raums. Verunreinigt waren der Fußboden und der Kühlschrank. Die Tür des Toilettenvorraums war nicht geschlossen. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, erkennbar unter anderem an Mäusekot in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens. Aufgrund dieser Mängel waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Insgesamt befand sich der Raum in keinem guten hygienischen Zustand. Verunreinigt waren das Toilettenbecken, der Fußboden, der Heizkörper, teilweise die Wände, das Handwaschbecken sowie der Warmwasserspeicher/Durchlauferhitzer für das Handwaschbecken. Die Wände waren dabei teilweise mit Spinnengewebe verunreinigt. Darüber hinaus wurde ein Mäusebefall festgestellt, unter anderem durch Mäusekot im Putzeimer. Aufgrund dieser Umstände waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lager / Flur: Verunreinigt waren das Regal, die Küchenmaschine und die Tür. Reinigungsgeräte wurden unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, erkennbar unter anderem an Mäusekot im KitchenAid-Kessel. Aufgrund dieser Mängel waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

UG – Kühlraum: Verunreinigt waren das Regal, die Beleuchtung und die Tür. Schimmelähnlich verunreinigt waren der Verdampfer und der Türrahmen. Lebensmittelbehälter wurden auf dem Boden gelagert. Außerdem wurden Lebensmittel in beschädigten Behältern aufbewahrt.

UG – Getränkelager: Verunreinigt waren der Fußboden und der Fasskühler. Schimmelähnlich verunreinigt war das Kühlaggregat des Fasskühlers. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, erkennbar unter anderem an Mäusekot auf dem Heizungsgerät und auf dem Fußboden. Aufgrund dieser Mängel waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

UG – Lagerraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 30.05.2025 waren die Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

'NAP Neapolitan Authentic Pizza' der Gastro 081 GmbH

Berger Straße 146

60385 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Ein Mäusebefall wurde festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Der Fußboden war vor allem in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt. Zudem fehlte ein Handwaschbecken. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Insgesamt befand sich der Raum in keinem guten hygienischen Zustand. Verunreinigt waren das Mikrowellengerät, die Aufschnittmaschine, die Türdichtung des Kühltisches sowie die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine, das Ventilatorschutzgitter des Kühlschrankes, die Tropfmulde des Schanktisches beziehungsweise Schanktresens war mit älteren Getränkerückständen verunreinigt, und der Innenraum des Getränkekühltresens zeigte ebenfalls Verschmutzungen. Auch die Beleuchtungen, insbesondere die Lampenschirme, waren verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen wie Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und Leitungen waren ebenfalls betroffen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Spüleinrichtung, bestehend aus Spülbecken, Überlaufrohr und Unterspülrohr, war mit alten Rückständen verunreinigt. Zudem waren die Fußbodenfugen durch dunkle Ablagerungen verschmutzt. Der Teigkneter war verunreinigt, unter anderem mit Mäusekot. Ein Mäusebefall wurde festgestellt, erkennbar unter anderem an Mäusekot in Rand- und Eckbereichen des Fußbodens sowie an einer toten Maus auf dem Boden. Dadurch waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Am Handwaschbecken fehlten sowohl Mittel zum Händewaschen als auch zum hygienischen Händetrocknen, wie beispielsweise Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher im Spender. Außerdem wurde Straßenkleidung, darunter Fußballtrikots, offen im Raum aufbewahrt, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde.

Hausflur - Personaltoilette Damen / Herren: Das Toilettenbecken sowie der Toilettendeckel waren verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen sowie hygienischen Händetrocknen, wie zum Beispiel Flüssigseife im Spender und Einmalpapierhandtücher im Spender.

Keller - Getränkelager 1: Der Fußboden sowie die Fensterbank waren verunreinigt. Zudem wurde ein Mäusebefall entdeckt, der sich unter anderem durch Mäusekot auf Europaletten und Regalbrettern zeigte.

Keller - Getränkelager 2: Der Fußboden war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Keller – Lagerraum: Die Fasskühlbox wies Verunreinigungen an der Türdichtung, am Ventilatorschutzgitter sowie im Innenraum selbst auf. Auch der Fußboden war verunreinigt. Ein Mäusebefall wurde nachgewiesen, erkennbar unter anderem an Mäusekot auf dem Boden, in der Nähe einer Flasche Havanna Rum sowie vor einem Sack Mehl. Dadurch bestand eine Kontaminationsgefahr für die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel. Zusätzlich wurden verdorbene Lebensmittel wie verschimmelte Zitronen festgestellt, die nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet sind. Aufgrund des starken Verschmutzungsgrades war eine gründliche Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen dringend erforderlich, um den hygienischen Zustand zu verbessern und die Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 27.05.2025 behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Iimori

Braubachstraße 24

60311 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (toter Schadnager in einer Tunnelschlagfalle; an diversen Stellen in der Konditorei Schadnagerkot; Schadnagerausscheidungen im Bereich des Gehäuses der Anschlagmaschine).

(UG) Produktion: Das Handwaschbecken wurde als Multifunktionsbecken genutzt. Der Innenbereich des Aufzuges, in dem Lebensmittel transportiert werden, war verunreinigt. Kommissionierungskühlschrank: Das Lüftungsgitter des Kühlschrankes war verunreinigt. Es wurden beschädigte Textiltücher verwendet. Die Fußbodenfugen waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt. Mehrere Backbleche waren dunkel verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war sehr stark verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Spritzbeutelhalter war verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Staub und Blüten verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Das Fenster ohne Insektengitter war während des Herstellungsprozesses geöffnet. Das weiße Kunststoffsieb war verunreinigt. Bei der Abkühlung/Rückkühlung von Lebensmitteln wurde der mikrobiologisch kritische Temperaturbereich zwischen +60 °C bis +7 °C nicht schnellstmöglich, innerhalb von höchstens 120 Minuten durchlaufen (Vanille-Sahne-Creme, gemessen bei +20,8 °C). Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet (auf der staubigen Oberseite des Geräts) und eine Kontaminationsgefahr war nicht auszuschließen. Die Eiswürfelmaschine war verunreinigt. Das Untergestell des Spültisches war verunreinigt. Der Spülarm in der Geschirrspülmaschine war zum Teil verstopft mit einer schleimigen Anhaftung. Anschlagmaschine: Zwischen Kopf und Kessel war es verunreinigt.

(UG) Kühlraum Produktion: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden (im Kühlraum lagerten vermehrt Lebensmittel ohne Abdeckung (u. a. biskuitähnliches Erzeugnis) trotz Kühlverdampfer mit Ventilator, welcher stark mit Schimmel verunreinigt war. Ebenso waren Stikkenwägen, auf denen die Lebensmittel bereitgehalten wurden, mit pelzigen Schimmelanhaftungen verunreinigt). Die Stikkenwägen waren verunreinigt. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates war verunreinigt.

(UG) Schokoraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Schadnagerkot im Unterbauschrank Eckbereich). Der Fußboden war stellenweise mit Mäusekot verunreinigt. Es wurden Geräte auf dem Fußboden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.

(UG) Lagerbereich: Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Eiswürfelmaschine war verunreinigt. Der Türgriff des Tiefkühlschrankes war verunreinigt. Die Oberfläche des Tiefkühlschrankes war verunreinigt. Mehrere Gastronorm-Behälterdeckel waren beschädigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war mit einem pelzigen Schwarzschimmel verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Die Deckeldichtung der Tiefkühltruhe war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise mit Spinnengewebe verunreinigt.

(UG) Tiefkühlraum: Die Türdichtung war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Pizzabrote) unabgedeckt gelagert. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel (Hackfleisch-erzeugnis) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

(EG) Theke / Tresen: Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt (u. a. Schimmel). Doppelspüle: Die Wandverkleidung im Unterschrank war schimmelähnlich verunreinigt. Die Kaffeemühle war verunreinigt (alte Ölrückstände). Kaffeemaschine: Das zur Verwendung bereitstehende Geschirr (Tassen) war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen verunreinigt.

(UG) Personaltoilette: Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens war nicht zeitnah gewährleistet.

(OG) Showküche: Der Innenraum des Kühlschrankes war stellenweise verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen verunreinigt.

(OG) Vorbereitung/Shushiküche: Die Untergestelle mehrerer Geräte/Maschinen waren verunreinigt. Es wurden nicht umhüllte frische Eier zusammen mit anderen offenen Lebensmitteln gelagert. Eine Bratpfanne war verunreinigt. Die Flächen unter Geräten waren mit Pappkarton ausgelegt, eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Die Wandfliesen hinter den Geräten waren verunreinigt. Bei der Abkühlung/Rückkühlung von Lebensmitteln wurde der mikrobiologisch kritische Temperaturbereich zwischen +60 °C bis +7 °C nicht schnellstmöglich, innerhalb von höchstens 120 Minuten durchlaufen (Reis in Reiskocher, gemessen bei +18,6 °C). Der Reiskocher war am oberen Deckel (innen) verunreinigt. Ein Messer war beschädigt. Der Beistelltisch, links von der Doppelspüle, war schimmelähnlich verunreinigt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Bemerkung: Bei der Nachkontrolle am 26.05.2025 waren die hygienischen Mängel behoben.“

Meena Bazar

Langstr. 46-48

63450 Hanau

Es wurden neben unterschiedlichen lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsverstößen wiederholt Hygienemängel u.a. im Bereich der Frischfleischtheke festgestellt. Beispielsweise wurden kühlungsbedürftige leicht verderbliche Lebensmittel tierischen Ursprungs bei zu hohen Temperaturen in den Verkehr gebracht. Unverpacktes Fleisch wurde bei der gemeinsamen Lagerung mit Kartonage nicht vor Kontamination geschützt und Ausrüstungsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt waren verunreinigt und teilweise beschädigt.

Metzgerei Rieblinger

Seligenstädter Str. 15

63456 Hanau

In mehreren Betriebsbereichen wurden wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren die Maschinen, wie der Hackfleischwolf und der Kutter, verunreinigt. Die Mängel wurden zwischenzeitlich behoben.