Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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PronFresh GmbH

Erich-Ollenhauer-Straße 6

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Kühlraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Regalböden, der Fußboden und die Verdampferanlage waren altverschmutzt.

Lagerbereich: Der Personalraum war so stark, zum Teil mit alten und verdorbenen Lebensmittelresten und Fettanhaftungen verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Ein deutlicher Fluginsektenbefall war sichtbar. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. In Randbereichen und auf Paletten war an mehreren Stellen Reis ausgetreten. Auf dem Boden umgefallene Lebensmittel wurden nicht verräumt (Kohl). Mäusekot wurde nicht entfernt. Der Boden wurde in Rand und Eckbereichen nicht gereinigt. Staub, Dreck und Lebensmittelreste sammelten sich (auch Zigarettenstummel) an. Der Lebensmittelabfall (verdorbenes Basilikum und schimmelige Gurken) wurden nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Das Personal rauchte in Räumlichkeiten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Das Essen und Trinken wurde in Kühlanlagen, in denen zum Teil auch Lebensmittel gelagert werden, die zum Rohverzehr geeignet sind, geduldet. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt (insbesondere im Bereich des nicht entfernten, verdorbenen Basilikum und in der Personalküche, die direkt zum Lager angrenzt). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten ausgesetzt. Die Pizzakartons und andere Verpackungen wurden unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Hühnerbrüste wurden zur Vorbereitung auf die Auslieferung auf eine Palette im Lagerbereich bei 26 °C Umgebungstemperatur gelagert. Es konnte eine Oberflächentemperatur von 15,1 °C gemessen werden. Eine deutliche Kondenswasserbildung war ersichtlich.

Entsorgung/Außenbereich: Der gesamte Außenbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung erforderlich war.

Restaurant Milano

Brunnenallee 30 a

34537 Bad Wildungen

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

'Adriatiku'

Mainzer Landstraße 172-174

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Vereinzelte Kassettendecken waren verunreinigt und der Fußboden sowie die Türschwellen waren stellenweise mit dunklen Anhaftungen behaftet sowie stark altverschmutzt. An sämtlichen Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen, wie z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern. Eine hygienische Händereinigung war somit nicht möglich. Die Mitarbeitenden trugen keine geeignete und hygienische Schutzkleidung in den Hygienebereichen. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Es wurde zudem ein Mäusebefall in der Fleischküche festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Außerdem wurde ein erhebliches Aufkommen an Stubenfliegen festgestellt. Auch hierdurch waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Lebensmittel wurden einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, die Warenpflege der Lebensmittel war mangelhaft und es war keine Warentrennung erkennbar, insbesondere in den Kühleinrichtungen. Es wurde z. B. Frischfleisch mit Gemüse zusammen gelagert, weiße Schokolade für die Konditorei wurde in der Fleischküche gelagert, Brötchen wurden in der Metzgerei zusammen mit einem verunreinigten Textiltuch gelagert und Schlagsahne und Rohei wurden zusammen gelagert. Sämtliche Lebensmittel waren nicht geschlossen (offene Säcke), abgedeckt bzw. umhüllt und wurden offen gelagert. Darüber hinaus wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Fleischküche: Mehrere Gegenstände, Maschinen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt, darunter ein Gemüseschneider, der altverschmutzt und schimmelartig verunreinigt war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, erkennbar an Mäusekot und Fraßspuren auf dem Fußboden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Kisten mit Gemüse wurden auf dem Fußboden gelagert, wobei in diesen ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt wurde. Auch hier waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Unverpackte Lebensmittel wurden unmittelbar auf Verpackungen gelagert, beispielsweise war in einer Tüte verpacktes Fleisch auf frischem Hühnerfleisch abgelegt. Eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch die Verpackungen konnte nicht ausgeschlossen werden. Lebensmittel, wie ein Eimer mit Frischfleisch, wurden offen gelagert, wobei Kondenswasser aus der Kühleinrichtung auf das nicht abgedeckte Frischfleisch tropfte. Im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, befand sich eine Messerschleifmaschine. Beim Umgang mit Lebensmitteln kamen Materialien wie Frischhaltefolie und Folienbeutel zum Einsatz, die für den Kontakt mit tiefgefrorenen Lebensmitteln nicht geeignet sind. Gefrorene Lebensmittel, darunter Hackfleisch und Geflügelfleisch, wurden so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Der Raum war nicht so gestaltet oder konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen sowie während der Arbeitsgänge vermieden wurden. Beispielsweise wurde ein betriebsfremder Einkaufswagen zur Lagerung von Konditoreiprodukten verwendet. Der Fleischwolf stand ohne aktive Eigenkühlung ausgeschaltet in einem ungekühlten Bereich; die Temperatur des Hackfleisches betrug +27,6 °C, die Temperaturanzeige des Fleischwolfes zeigte +31,0 °C an. Es wurde Geflügelfleisch gelagert, dessen Innentemperatur die Grenze von +4 °C überschritten hatte und +7,9 °C betrug.

Produktion Bäckerei: Mehrere Einrichtungsgegenstände sowie die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Der Teigabstecher wies Altverschmutzungen auf, und der Etagenbackofen war an der Entlüftung sowie den Filtern verunreinigt und verbrannt. Im Bereich zwischen Kopf und Kessel war das Teigknetergehäuse stark verschmutzt, und das Schutzgitter war stark verfettet. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind, beispielsweise eine Sprühflasche aus dem Baumarkt zum Besprühen der Backwaren. Beide Gärräume befanden sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, wodurch Lebensmittel nicht vor Kontamination geschützt wurden. Im linken Gärraum waren die Wände und der Fußboden stark mit roten Verunreinigungen des Hefepilzes Rhodotorula rubra behaftet. Die Brotschieber wurden unter unhygienischen Bedingungen auf dem Fußboden gelagert, was eine Kontamination der damit in Berührung gekommenen Lebensmittel nicht ausschließen ließ. Zudem waren die Brotschieber stark verschmutzt und beschädigt. Darüber hinaus wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei nicht angemessener Temperatur vorrätig gehalten, wodurch die Kühlkette unterbrochen wurde, zum Beispiel eine vorbereitete Pizza mit Thunfisch, gemessen mit +25,9 °C.

Konditorei: Der Hordenwagen war verunreinigt, und die Anschlagmaschine wies im Bereich des Rührkopfes Altverschmutzungen auf. Zudem wurden private sowie betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Darüber hinaus wurde bei der Lagerung leicht verderblicher Lebensmittel die Herstellertemperatur beziehungsweise die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten, wie etwa bei gefüllten Windbeuteln mit einer gemessenen Temperatur von +13,8 °C.

Showküche: Die Türdichtung des Kühltisches und mehrere Einrichtungsgegenstände und die Füße der Einrichtungen waren verunreinigt. Verunreinigt waren unter anderem auch die Zwischenräume der Kochgruppe, das Abluftrohr von außen und die Dunstabzugsanlage. Das Frittierfett des Fettbackgerätes war verbraucht, was sich durch merkliche Rauchentwicklung und unangenehmen Geruch zeigte, und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Die Temperatureinstellung war auf + 190 °C eingestellt und die Temperaturmessung des Frittierfetts in der Fritteuse betrug + 195,5 °C. Zudem wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens + 60 °C aufwiesen (u. a. Cevapcici + 36,8 °C, Bohnengericht + 50,9 °C). Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten (u. a. Thunfisch in der Konserve + 15,5 °C, Hackfleisch gewürzt in der Kühltheke + 10,6 °C und Fetakäse in der Kühltheke + 17,6 °C). Die Temperaturanzeige der Fleischkühltheke betrug + 11 °C. Zudem wurde der Thunfisch in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenraum nicht beschichtet war.

Theke / Tresen: Die Unterschränke waren verunreinigt und es wurden unverpackte Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die mangels einer geeigneten Abtrennung (Hustenschutzvorrichtung) nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination durch Kunden geschützt waren.

Gastraum: Die Glastüren der SB-Kühlregale waren mit Kleberesten verunreinigt.

Spülküche: Der Innenraum und die Sprüharme der Haubenspülmaschine waren mit einem rötlichen und schmierigen Belag verunreinigt. Zudem waren die Düsen der Sprüharme verunreinigt. Der Raum war nicht so gestaltet/konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während der Arbeitsgänge vermieden wurden. Im unreinen Bereich (Schmutzgeschirr) stand ein Abräumwagen mit gespültem Geschirr. Zudem wurde das Leergut (am Geschirrwagen) in einen offenen Müllsack abgeworfen.

Personaltoilette Damen: Am Handwaschbecken fehlte ein Spender für die Einmalpapierhandtücher.

Personaltoilette Herren: Der Fußboden war verunreinigt.

Entsorgung: Ein separater Entsorgungsbereich fehlte, die Abfälle standen im Anlieferungsbereich, und die Abfallcontainer waren nicht geschlossen.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Am 04.07.2025 erfolgte eine zweite Nachkontrolle, bei der die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben waren.

Grand Café K&K

Im Carree 1

64283 Darmstadt

Lagerraum bei der Theke
1. Mangel wurde erneut festgestellt.
Beide Bodenreinigungsgeräte waren mit bereits verunreinigtem Klebeband notdürftig repariert worden.
festgestellt am 20.02.2025:
Für Reinigungsarbeiten wurde ein beschädigter und nicht mehr funktionstüchtiger Bodenwischer verwendet.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

2. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Es wurde Mäusekot in den Eckbereichen und hinter/zwischen den Kühlschränken vorgefunden.
Unterhalb des Regales waren dunkle Ablagerungen ersichtlich.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

3. Neben dem linken Kühlschrank wurde eine erheblich verunreinigte Steckerleiste vorgefunden.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

Küche (Warme Küche + Ausgabe)
4. Mangel wurde erneut festgestellt.
festgestellt am 20.02.2025:
Die Fußbodenfugen im Abschluss zur Rückwand der Saladette waren durch dunkle Ablagerungen verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

5. Mangel wurde erneut festgestellt.
Es wurden auch am rechten Tiefkühlschrank Transportschutzfolien festgestellt.
festgestellt am 20.02.2025:
An dem linken Kühlschrank war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2a und b

6. Mangel wurde erneut festgestellt.
festgestellt am 20.02.2025:
Die Beschichtungen der Gitterroste des rechten Kühlschrankes waren beschädigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

Küche (Frühstücksbereich)
7. Der Fußboden war links des Kühlschrankes durch Mäusekot verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

Spülküche
8. Eine Elektroinstallation mit Anzeige links oberhalb des Spülbereiches war durch staubige Ablagerungen verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

Backoffice
9. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Unter/Hinter dem Eiswürfelbereiter wurden Zitrusfrüchte, eine Mäusemonitoringbox, eine Schlagfalle und Altverschmutzungen vorgefunden.
Im Bereich hintern den Gasflaschen wurden Altverschmutzungen, Mäusekot und Zigarettenreste vorgefunden.
Hinter Leergutkisten wurden am Boden und auf der Wandabschlussleiste Verunreinigungen vorgefunden.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

Vorraum Kühl/TK-Haus UG
10. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

Kühlraum vor Tiefkühlhaus UG
11. Die Unterseiten der Regalböden waren verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

Lagerraum Wein / Getränke UG
12. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurde Mäusekot vorgefunden.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

Lagerraum Bedarfsgegenstände/Trockenlager UG
13. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden am Eingang und unterhalb eines Regales Mäusekot, eine Schlagfalle und staubige Verunreinigungen vorgefunden.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1

Luiz Food Truck

Theodor-Heuss-Allee 112

60486 Frankfurt am Main

Food Truck: Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur und zwar ohne jegliche Kühlung vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen; so betrug die gemessene Temperatur bei rohen Hackfleischbällchen +16,6 °C, bei mariniertem Geflügel +16,8 °C, bei dem Fleischerzeugnis „Streaky“ sogar +22,6 °C, obwohl laut Verpackung eine Lagertemperatur von +0 °C bis +4 °C vorgeschrieben war, und bei geschnittenen Gurken +17,1 °C. Der Kühlschrank war außerdem defekt. Das darin gelagerte frische Hackfleisch wies eine gemessene Temperatur von +12,1 °C auf, der Schnittkäse im selben Kühlschrank betrug +20,0 °C. Zudem wurden diese Lebensmittel in nicht verschlossenen Beuteln aufbewahrt. Weiterhin fehlten ein funktionierendes Handwaschbecken und ein Spülbecken zum hygienischen Waschen der Lebensmittel. Der Lebensmittelabfall wurde nicht möglichst zeitnah entfernt, sodass eine Anhäufung der Abfälle nicht vermieden wurde; die anwesenden Mitarbeiter konnten keine Auskunft darüber geben, ob es sich bei den betreffenden Waren um Lebensmittel zur weiteren Verarbeitung oder um Abfall handelte. Es wurden des Weiteren Lebensmittelsäcke (Basmati Reis; Backwaren) sowie Lebensmittelbehälter (Öl) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Die Beleuchtung, das Türblatt sowie die Türschwelle waren verunreinigt, ebenso der Grill und die gesamte Einrichtung im Bereich Grill und Unterbau. Der Fußboden zeigte insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen Verschmutzungen. Die Decke war mit Fettrückständen belastet, die Wände wiesen teilweise Verunreinigungen auf. Der Innenraum des Kühlschranks war verschmutzt, während der Tiefkühlschrank stark vereist war und seine Türdichtung schimmelähnliche Verunreinigungen aufwies. Die Fritteuse sowie die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt.

Eine sofortige Grundreinigung des gesamten Betriebes sowie der Betriebsgegenstände wurde aufgrund der gravierenden Mängel angeordnet und das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

La Casa del Gusto

Kirchstr. 8

63538 Großkrotzenburg

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt. Insbesondere wiesen GN-Behälter, in denen offene, leicht verderbliche Lebensmittel gelagert wurden, an den Rändern krustige, braune Anhaftungen auf. Es wurde keine gute Lebensmittelhygiene eingehalten, u. a. wurde die angegebene Lagertemperatur einer „Meeresvorspeise“ überschritten.

Die Mängel wurden inzwischen vollständig behoben.

Nimet Markt

Heinrich-Nordhoff-Str. 11

34225 Baunatal

Am 16.06.2025 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel und Speisen darstellten. Der Laderaum des Kühlfahrzeugs war stark verunreinigt. Der Kühlraum für Molkereiprodukte, Gemüse und SB-Waren befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wände und Regale waren teilweise stark schimmelähnlich verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Es wurden verdorbene Lebensmittel vorgefunden. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Die Wände des Kühlraumes für Fleisch waren teilweise verunreinigt. In der Fleisch- und Wurstabteilung wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt. Der Fleischwolf, mehrere Aufschnittmaschinen sowie die Knochenbandsäge waren stellenweise massiv altverschmutzt. Die Kühltheke für Rind- und Schaffleisch war an Innenflächen und im Innenraum stark altverschmutzt und schimmelähnlich verunreinigt. Im Innenbereich der Theke befand sich ein Behälter (Styropor), welcher altverschmutzt und zum Teil schimmelähnlich verunreinigt war. In diesem wurde das Kondenswasser aufgefangen. Zusätzlich waren mehrere Gegenstände, die mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, zum Teil stark altverschmutzt. Im Lager im Keller wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. In der Personaltoilette fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen. Die Hygienemängel im Betrieb waren so gravierend, sodass eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der betroffenen Räumlichkeiten, insbesondere Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen, Oberflächen und Geräte angeordnet werden musste. Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurden in den Bereichen der Fleisch- und Wurstabteilung sowie der Kühltheke für Rind- und Schaffleisch bis zu einer Abnahme freiwillig eingestellt.

Am 17.06.2025 waren die festgestellten Mängel behoben.

Pizzeria Leonardo

Gretenbachstr. 15

63619 Bad Orb

Es wurden vorrangig in der Küche zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurde bei einer Probennahme von umgefüllten Oliven im Rahmen der mikrobiologischen Untersuchung seitens des Hessischen Landeslabors (LHL) Listeria monocytogenes von 320 koloniebildenden Einheit pro Gramm (KbE/g) nachgewiesen. Verzehrfertige Lebensmittel wie Oliven, die Listeria monocytogenes in einer Keimzahl von > 100 KbE/g enthalten, sind als gesundheitsschädlich und daher als nicht sicher einzustufen. Zudem waren Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt und kühlungsbedürftige Lebensmittel wurden bei zu hohen Temperaturen gelagert und in den Verkehr gebracht.

Pizzeria Erbacher Tal

Erbacher Tal 15

64646 Heppenheim

Im Rahmen einer Plankontrolle wurde die Betriebsstätte lebensmittelrechtlich überprüft. Die allgemeine Betriebshygiene musste als nicht ausreichend vorgefunden werden, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden besonders in der Küche:
Die gesamte Außenwand der Küche, besonders unterhalb eines Arbeitstisches, neben dem Spülbecken und im Bereich neben dem Kühlhaus waren massiv mit Schimmel befallen.
Mehrere Gegenstände mit Lebensmittelkontakt waren stark verunreinigt. z.B. gereinigte Töpfe mit direktem Kontakt zur massiv schimmelähnlich verunreinigter Wand, 1x Schneidebrett gelblich verfärbt, 1 x Pizzaschnei-der, 1x Schaufel mit der Pizza aus den Backformen gehoben wird. Diese befand sich auf der mit fettigen Belägen behafteten Oberseite des Pizzaofens. Mehrere runde Pizzableche die an der Innenseite mit alten Fettbelägen behaftet waren, Teller die in einem Schrak in einem Gemisch aus krümeln und Lebensmittelresten abgestellt wurden.
Schimmelähnliche Verunreinigung war das Verdampfschutzgitter des Kühlhauses die Decke der Küche sowie angrenzenden Wand/Deckenübergang im Kühlhaus.
Pizzaofen war an der Ofenseite mit fettigen Rückständen behaftet. An dem Herd und der Dunstabzugshaube hafteten fettige Beläge Die Dichtung der Kühlhäuser war verunreinigt und der Fußboden war in den Eckbereichen unterhalb der Einrichtungsgegenständen stark mit schwarzen Belägen und undefinierbaren Verschmutzungen verunreinigt.
Es wurden gefrorene Lebensmittel, hier eine Packung Hähnchenbrüste bei zu warmen Temperaturen (Raumtemperatur) auf dem Spülbecken aufgetaut.
Die Abfälle wurden bei offenen Eimern gesammelt und unabgedeckt stehen gelassen, so dass ein starker Geruch entstand sowie eine Ansammlung von kleinen Fluginsekten.

‚Pattaya Restaurant‘

Sömmerringstraße 4

60322 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet wurde. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber zudem das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot wurde im Regal festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Eiswürfelmaschine sowie die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Küche: Es wurden Lebensmittel (u. a. gekochter Reis und Fleisch) derart gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Der Reis befand sich unmittelbar im Spülbereich und im Fleischsaft des gelagerten Geflügels wurde eine tote Fliege festgestellt. Gefrorenes Fleisch wurde in warmen Wasser aufgetaut. Es wurden außerdem Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur (Reis bei +25,3°C, Geflügel bei +17,9°C) vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen. Zahlreiche Bereiche waren verunreinigt, darunter die Geschirrspülbrause, die Armatur des Doppelspülbeckens, die Haubenspülmaschine, verschiedene Einrichtungsgegenstände unter dem Spülbecken und neben der Kochgruppe, die Wandfliesen unter der Einrichtung, die Dunstabzugsanlage, die Fugen der Wandfliesen, das Regal, die Fritteuse, Fenstergriffe, das Untergestell des Arbeitstisches, die Fensterbank, der Ventilator, die Schubladendichtungen und der Kühltisch sowie das Mikrowellengerät. Die Silikonfuge am Regal war ebenso verschmutzt. Stark verschmutzt waren mehrere Fußbodenabflüsse, die verschleimt waren, die Silikonfuge am Spültisch zeigte schimmelähnliche Verunreinigungen, die Silikonfugen der Wandfliesen waren stark verunreinigt, der Fußboden wies starke dunkle Ablagerungen auf, und mehrere Reinigungsgeräte wie Bodenwischer und Besen waren erheblich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war zudem leer und es fehlte am Handwaschbecken ein Spritzschutz zum angrenzenden Arbeitsbereich zum Schutz der Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände vor Kontamination.

Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot wurde auf dem Fußboden festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Zudem wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. Meeresfrüchte) nicht abgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Kühlraum / Vorraum Kühlraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot befand sich auf dem Fußboden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Leiter, die Regale und die Verdampferschutzgitter waren verunreinigt. Der Fußboden zeigte vor allem in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen Verschmutzungen. Besonders stark verschmutzt waren mehrere Lebensmitteleimer von außen. Das Kondenswasser des Kühlaggregates wurde außerdem nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Es befanden sich mehrere offene Eimer unter dem Kühlaggregat. Zudem war das Kühlaggregat stark vereist.

Personaltoilette: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot wurde auf dem Fußboden festgestellt. Es fehlte außerdem ein Handwaschbecken, inkl. Warm- und Kaltwasseranschluss, sowie Einmalhandtücher und Seife. Eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände stand nicht zur Verfügung.

Getränkelager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot wurde auf dem Fußboden festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lager / Kühlhaus (Außenbereich): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot wurde im Regal festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lager / rechts (UG): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot befand sich in den Regalen. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lager / links und Personaltoilette - außer Betrieb- (UG): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt Mäusekot befand sich im Regal sowie auf Pappverpackungen. Das Toilettenbecken war zudem verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 27.06.2025 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.