Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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261 Einträge

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Rahmani Markt

Berliner Str. 2

63654 Büdingen

Im gesamten Betrieb wurden nicht unerhebliche Mängel in der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel festgestellt. Die im Betrieb hergestellten Lebensmittel waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Tria Mare

Uferstraße 1

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt, insbesondere das Kühlaggregat sowie Leitungen und Installationen (bereits festgestellt am 13.03.2026).

Spülbereich: Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt (bereits festgestellt am 13.03.2026).

Kühlraum links: Die Unterseiten der Regalböden waren verunreinigt (bereits festgestellt am 13.03.2026).

(UG) Personaltoilette: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Einmalpapierhandtücher im Spender) (bereits festgestellt am 13.03.2026).

Küche: Diverse Schneidebretter oder Schneidauflagen waren verschlissen (rau, riefig, verfärbt) (bereits festgestellt am 13.03.2026). Am Handwaschbecken fehlte ein Spritzschutz zur angrenzenden Saladette zum Schutz der Lebensmittel vor Kontamination (bereits festgestellt am 13.03.2026). Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2°C für frischen Fisch wurde überschritten, eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht (bereits festgestellt am 13.03.2026).

Kühlraum rechts: Es wurden halbierte Kartoffeln unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen (bereits festgestellt am 13.03.2026).

Victoria Restaurant

Bleichstraße 49

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Vorbereitung: Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Die Fritteuse war erheblich an allen Innen- und Außenbereichen verunreinigt. Die Teigmaschine war verunreinigt. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Es wurden im Kühlschrank unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel im Kühlschrank wurde überschritten. Es wurde frisches Hackfleisch bei +8,6°C und Pommes Frites bei +9,3°C amtliche Kerntemperaturmessung gelagert. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren. Die Teigmaschine wurde mit einem Müllsack zugedeckt.

Theke/Tresen: Der Dönergrill war erheblich mit alten Fettresten verunreinigt. Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens war abgestellt. Mehrere Soßenlöffel, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren an den Außenbereichen mit fettig, braunen Ablagerungen und Fettresten verunreinigt. Der Grill war wiederholt großflächig und erheblich mit alten eingebrannten Fettresten verunreinigt. Mehrere Soßenlöffel, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt. Es wurde ein Mäusebefall am Motorbereich der Kühltheke festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel in der Kühltheke wurde überschritten. Es wurde Salat bei +16,6°C und Soße mit Rohbestandteilen bei +18,3°C amtliche Lasermessung gelagert. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. In der Kühltheke lagerte Salat, der bereits großflächig braun verfärbt war.

Spülbereich: Mehrere Schalen, die zur Aufbewahrung von Lebensmittelbedarfsgegenständen bereitgehalten wurden, waren schimmelähnlich verunreinigt.

Außenbereich Hinterhof zur Personaltoilette: Im Hofbereich waren starke Taubenkotausscheidungen überall sichtbar.

Big Chefs Germany GmbH

Zeil 106-110, Center MyZeil, 4. OG

60313 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Verunreinigt waren die Decke, die Wände (teilweise), die Kaffeemaschine, der Fußboden, der Getränkekühltresen, sämtliche Regale, das Spülbecken, der Standmixer, der Wasserkocher, der Besteckkasten, der Tobot-Servierwagen, die Gläserspülmaschine und der Getränkekühlschrank. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Der Eiscrusher war schimmelähnlich verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum, insbesondere im Bereich der Kanten, verunreinigt und der Ablageort der Eisschaufel inmitten des Eises war ungeeignet; eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises konnte nicht sicher ausgeschlossen werden.

Küche: Der Kühlschrank und der Kühltisch waren verunreinigt. Die Türdichtung des Kühltisches war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Backofens war mit Produkt- und Fettrückständen verunreinigt.

Spülküche: Die Decke und das Hängeregal waren verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.

Kühlraum: Der Fußboden war verunreinigt und die Wände waren teilweise verunreinigt.

Lager UG: Der Fußboden war verunreinigt.

Aufgrund der festgestellten Mängel wurde eine sofortige Grundreinigung der gesamten Betriebsstätte, der kompletten Einrichtung sowie sämtlicher Gegenstände angeordnet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 08.04.2026 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben.

Maki & Tea

Frauenbergstraße 1 A

35039 Marburg

Im Rahmen einer Betriebskontrolle wurde festgestellt, dass erhebliche hygienische Mängel im gesamten Betrieb vorlagen. Die vorgeschriebene arbeitstägliche Reinigung wurde nicht oder nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt, so dass sich an verschiedenen Einrichtungsgegenständen und -geräten Altschmutz und ein Fettfilm gebildet hatte. Außerdem wurde mit Lebensmitteln nicht sachgerecht umgegangen bzw. wurden sie nicht sachgerecht vorrätig gehalten.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).

Hong Kong Imbiss

Leipziger Str. 44

34260 Kaufungen

Am 11.03.20226 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel und Speisen darstellten. Die Küche, der Lagerbereich sowie der Bereich der Vorbereitung waren insgesamt stark verunreinigt. Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen, Oberflächen und Geräte waren mit älteren Ablagerungen und fettigen Rückständen verschmutzt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen massiv altverschmutzt. Die Wände waren mit älteren Ablagerungen und fettigen Rückständen verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Die Ordnung und Struktur der Räume, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte standen direkt in einem Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt und mit anderen Bedarfsgegenständen belegt. Mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, war mit älteren Ablagerungen und fettigen Rückständen verschmutzt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der betroffenen Räumlichkeiten, insbesondere Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen, Oberflächen und Geräte angeordnet. Die Hygienemängel im Betrieb waren bei den Nachkontrollen am 16.03 weiterhin so gravierend, dass erneut eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der betroffenen Bereiche angeordnet werden musste. Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von Speisen wurden im Betrieb bis zu einer weiteren Abnahme untersagt. Im Rahmen der Nachkontrolle am 18.03.2026 zeigte sich der Betrieb fast unverändert.

Die Mängel waren am 24.03.2026 behoben.

Kamps GmbH, Filiale Dreieich-Sprendlingen

Robert-Bosch-Straße 15

63303 Dreieich

In sämtlichen Betriebsbereichen wurden stellenweise Schadnagerkot und zahlreiche hygienische Mängel vorgefunden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der unzureichenden Reinigung, Desinfektion und Präventionsmaßnahmen im Bereich der Schädlingsbekämpfung, festgestellt am Folgetag, wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von offenen Lebensmitteln im Betrieb mit sofortiger Wirkung sodann (12.3.2026) vorübergehend untersagt.

Kule Import GmbH

im Frischezentrum Frankfurt am Main, Josef-Eicher-Straße 10

60437 Frankfurt am Main

Produktbeschreibung: "Erbaa Salamura Erbaa Bag Yapragi – Weinblätter (eingelegt in Salzlake)"

Stoff/Parameter: Pflanzenschutzmittel Azoxystrobin, Fluopyram, Indoxacarb, Metalaxyl, Lambda-Cyhalothrin, Pyraclostrobin, Trifloxystrobin und Tebuconazol und Pflanzenschutzmittelwirkstoff Indoxacarb

Höchstmengenüberschreitung: Höchstmengenüberschreitung bei den Pflanzenschutzmittel Azoxystrobin, Fluopyram, Indoxacarb, Metalaxyl, Lambda-Cyhalothrin, Pyraclostrobin, Trifloxystrobin und Tebuconazol

Nicht zugelassener Stoff: Verwendung des nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Indoxacarb

Feststellungstag: 13.01.2026

Rechtsgrundlagen:
Höchstmengenüberschreitung bei den Pflanzenschutzmittel Azoxystrobin, Fluopyram, Indoxacarb, Metalaxyl, Lambda-Cyhalothrin, Pyraclostrobin, Trifloxystrobin und Tebuconazol:
Art. 18 Abs. 1 VO (EG) Nr. 396/2005

Verwendung des nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Indoxacarb:
Art. 4 und Art. 29 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 (Liste der genehmigten Wirkstoffe)

Hinnerbäcker Weber

Alt Bischofsheim 11

63477 Maintal

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren offen gelagerte Zutaten und Rohstoffe wie zum Beispiel Mehl und Puderzucker nicht vor Kontamination geschützt. Des Weiteren waren etwaige Ausrüstungsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt, u.a. eine Brötchenpresse, verunreinigt.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 20.03.2026 waren die Mängel behoben.

Meena Bazar

Langstr. 46- 48

63450 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Zudem wurde weiterhin eine Vielzahl vorverpackter Lebensmittel sowie Obst und Gemüse ohne ordnungsgemäße Kennzeichnung in den Verkehr gebracht. Im Betrieb wurde gegen mehrere bestandskräftigen Untersagungen verstoßen. Insbesondere wurden erneut Innereien in der Fleischtheke bei zu hohen Temperaturen in den Verkehr gebracht. Zudem war ein Schneidebrett erheblich abgenutzt, es wurde keine gute Handhygiene im Umgang mit offenen Lebensmitteln gewährleistet und Mehlsäcke aus Papier lagerten unter freiem Himmel sowie in einem ungeeigneten Raum, sodass diese bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt wurden.