Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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262 Einträge

Ergebnisse 81 bis 90 auf Seite 9

Zeiss-Schinkenhaus

Am Steinheimer Tor 5

63450 Hanau

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war eine Kühltheke in der sich offene, leicht verderbliche Lebensmittel befanden sowie ein Kühlhaus in dem ebenfalls teils unverpackte Lebensmittel lagerten verunreinigt und verschimmelt. Zudem wurde im Backofenbereich in der Vorbereitung keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.
Die Mängel wurden vollständig behoben.

‚Dean & David‘ der dean&david F Zeil GmbH

Zeil 106-110

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume „Verkauf“ und „Vorbereitung“ waren durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Verkauf: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. mit Mäusespuren (Kot-, Urin- und Fraßspuren). Auch die Unterschränke (Bereich Kasse) waren stellenweise durch Mäusespuren (Kot-, Urin- und Fraßspuren) verunreinigt.

Vorbereitung: Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Die Arbeitsfläche war mit Mäusekot verunreinigt, insbesondere hinter dem Konvektomaten. Der Fußboden war ebenfalls und insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen u. a. mit Mäusespuren (Kot-, Urin- und Fraßspuren) verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten außerdem Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 14.01.2026 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Café AZ

Wilhelm-Leuschner-Straße 11

64832 Babenhausen

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

EDEKA Habig, Habig Supermärkte KG

Am Palmusacker 9

63628 Bad Soden-Salmünster

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholt Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war in der Fleisch-, Wurst-, Käse, und Fischabteilung wiederholt die Scherbeneismaschine nicht ordnungsgemäß gereinigt. Zudem war in der Schnippelküche der elektrische Gemüsehobel wiederholt verunreinigt.

Inzwischen wurden die Mängel vollständig behoben.

Mein Lieber

Erich-Ollenhauer-Str. 1

63486 Bruchköbel

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholt Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden wiederholt vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt. Zudem war wiederholt das Lüftungsgitter des Kühlschrankes verunreinigt.

Inzwischen wurde ein Großteil der Mängel behoben.

Altes Rathaus Münster

Frankfurter Str. 153

65779 Kelkheim

Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 28.10.2025

Casa Caloti

Schwalbacher Str. 3 c)

65843 Sulzbach

Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln vorübergehen untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 16.10.2025

Hähnchenwagen Running Farm

Königsteiner Str.

65812 Bad Soden

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und instandgehalten waren.
2) Lebensmittel wurden durch Personen behandelt und in Verkehr gebracht, die nicht nach den Vorgaben der Lebensmittelhygieneverordnung sowie der Verordnung (EG) 852/2004 geschult wurden.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Pizza Venus Einkaufskiosk

Schulstraße 1

65795 Hattersheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Es wurde vorverpackte Lebensmittel ohne deutsche Kennzeichnung in Verkehr gebracht.
3) Obst und/oder Gemüse wurden ohne eine Kennzeichnung des Herkunftslandes in Verkehr gebracht.
4) Es wurden vorverpackte Lebensmittel in Verkehr gebracht, die eine fehlende Kennzeichnung aufwiesen.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 10.09.2025

Pizzeria Da Capo

Waldstraße 123

63263 Neu-Isenburg

Es wurden ein Ratten- und Mäusebefall sowie erhebliche z.T. wiederholte Hygienemängel festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel (u.a. Pizza, Pasta und Salate) waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der vorgefunden Hygienemängel und des augenscheinlichen Schädlingsbefalls wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb vorübergehend untersagt.