Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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250 Einträge

Ergebnisse 81 bis 90 auf Seite 9

GÜVEN-AL Lebensmittel Großhandel GmbH

Josef-Eicher-Straße 10

60437 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Es wurde ein starker Mäusebefall festgestellt. Mäusekot sowie tote Mäuse wurden auf dem Fußboden vorgefunden. Paletten, auf denen vorverpackte Lebensmittel gelagert wurden, waren stark mit Mäusekot verunreinigt. Diverse Lebensmittelverpackungen waren bereits angefressen. Zudem wurden offene Giftköder festgestellt. Die in der Betriebsstätte gelagerten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Diverse Verdampfer und Wandoberflächen in den Kühlräumen waren außerdem stark schimmelartig verunreinigt. Aufgrund dem gravierenden Schädlingsbefall wurde zusätzlich zur bereits bestehenden hausinternen Schädlingsbekämpfung eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine externe sachkundige Person/Firma angeordnet. Zugangswege der Schädlinge waren zu ergründen und zu verschließen. Eine Grundreinigung und Desinfektion aller Lagerbereiche und Kühlräume war unverzüglich erforderlich.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 16.07.2025 vollständig beseitigt.

Kosmidis Feinkost GmbH

Morsestraße 36 - 42

60486 Frankfurt am Main

Kühlhaus Fisch: Die Auffangwanne des Verdampfers vor der Wand zum Gemüse-Kühlhaus war sehr stark mit Kondenswassertropfen behaftet, die auf die untergestellte Ware abtropften.

Lagerhalle Obergeschoß: Auf einer Palette wurde mehrfach Mäusekot direkt an Mehlsäcken festgestellt.

TK-Raum Fisch: Der Verdampfer war an der Rückseite nahezu vollständig vereist. Zudem wurden Lebensmittel mit den Angaben "tiefgefroren", tiefgekühlt", "Tiefkühlkost" oder "gefrostet" in den Verkehr gebracht, ohne nach dem Tiefgefrieren die Temperatur bis zur Abgabe an den Verbraucher an allen Punkten des Erzeugnisses ständig bei -15 ° C oder tiefer gehalten zu haben. Hierbei wurden die zulässigen Abweichungen nach oben überschritten: Das installierte Kontrollgerät des TK-Raumes zeigte eine Raumtemperatur von -8 °C an. Per Einstich wurden folgende Temperaturen der Ware ermittelt: argentinische Rotgarnelen -9,1 °C, patagonischer Kalmar -8,4 °C, Oktopus -9,0 °C.

TK-Raum Fleisch, Obst, Gemüse: Es wurden Lebensmittel mit den Angaben "tiefgefroren", tiefgekühlt", "Tiefkühlkost" oder "gefrostet" in den Verkehr gebracht, ohne nach dem Tiefgefrieren die Temperatur bis zur Abgabe an den Verbraucher an allen Punkten des Erzeugnisses ständig bei -15 ° C oder tiefer gehalten zu haben. Das installierte Kontrollgerät des TK-Raumes zeigte eine Raumtemperatur von -10 °C an. Per Einstich wurden folgende Temperaturen der Ware ermittelt: Zicklein-Innereien -12,4 °C, Kalbsbacken -11,2 °C.

Fischverkauf: Mehrere Fischereierzeugnisse in der Theke waren unzureichend vereist, sodass die vorgegebene Produkttemperatur von max. +2 °C nicht eingehalten wurde. Per Einstich wurden folgende Temperaturen gemessen: Seeteufel +3,1 °C, Seelachsfilet +3,1 °C, Thunfisch (am Zerlegetisch) +8,6 °C. Sardellen (Alici) wurden ohne Eis bzw. Eiswasser zum Verkauf angeboten und wiesen eine Oberflächentemperatur (IR-Messung) von +8,1 °C auf.

Kühlhaus Fleisch: Leber und Salsicca, deren Lagertemperatur laut Etikett mit +2 °C ausgezeichnet war, wiesen Oberflächentemperaturen von +3,4 bzw. +3,2 °C auf.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 13.08.2025 bestand die Schädlingsproblematik (Mäusebefall) weiterhin, alle übrigen Mängel waren jedoch zum größten Teil behoben.

'Grillhaus Kastanien'

Ginnheimer Stadtweg 129

60431 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse), wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt. Der gesamte Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt in mehreren Kühl- und Tiefkühleinrichtungen gelagert (u. a. Frühlingsrollen, Dim Sum). Eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Zudem wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

Gastraum / Servicebereich: Die Rückseite des Tiefkühlschranks war verunreinigt und verstaubt und die Oberflächen mehrerer Einrichtungsgegenstände waren verstaubt und mit Gespinsten behangen.

Theke / Tresen: Der Thekenbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Türdichtungen und Türscharniere des Getränkekühltresens waren verunreinigt. Der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Mehrere Steckdosen waren verunreinigt. Die Oberflächen mehrerer Einrichtungsgegenstände waren verschmutzt. Der Unterbau des Doppelspülbeckens war innen verunreinigt, ebenso der gesamte Bereich des Doppelspülbeckens. Die Abflussgitter des Doppelspülbeckens waren verunreinigt, ebenso der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches beziehungsweise Schanktresens. Das Schneidebrett war mit dunklen Ablagerungen verunreinigt. Der „Food Display Steamer“ war außen verschmutzt, und der Wasserbehälter, welcher zum Dämpfen der Dim Sum verwendet wird, war innen stark verschmutzt und mit dunklen Ablagerungen behaftet. Der Innenboden des Getränkekühltresens war mit schleimigen Belägen verunreinigt, ebenso der Innenraum mit schimmelähnlichen Belägen. Die Düse der Sprühsahne war verschimmelt. Im stark verschmutzten Getränkekühltresen wurden unverschlossene Getränke, vermutlich Eistee, in einer stark verschmutzten Karaffe gelagert. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Im Thekenbereich befand sich eine tote, bereits vertrocknete Maus unter der Spülmaschine, und im Unterbau des Spülbeckens wurden mehrere verpuppte Fliegenmaden festgestellt.

Küche: Die Küche war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Sämtliche Einrichtungsgegenstände waren innen und außen verunreinigt und verfettet. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt. Der Türrahmen war verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt und verfettet, und die Fugen der Wandfliesen wiesen dunkle Ablagerungen auf. Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war verunreinigt und verfettet. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes und die Wokbrenner waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Der Unterbau der Kochgruppe war verfettet, und die Unterseiten der Einrichtungsgegenstände waren verschmutzt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (u. a. Siebe, Geschirr, Gemüsereibe), waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in verschmutzten Behältern aufbewahrt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Die Innenräume sowie die Motorräume der Kühltische waren verunreinigt. Der Reiskocher war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Das Mikrowellengerät war innen stark verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes sowie der Innenraum des Kühlschrankes waren verunreinigt. Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war ebenfalls verunreinigt. Die Türdichtungen der Kühltische waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des rechten Kühltisches war vereist, ebenso der Tiefkühlschrank und der Kühlschrank. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination nicht auszuschließen war. Zudem wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Lebensmittel wurden in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenraum nicht beschichtet war. Außerdem wurden Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten, wodurch die Kühlkette unterbrochen wurde. Die Temperatur der gekochten Hähnchenteile betrug + 30,5 °C. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen, wie beispielsweise Flüssigseife im Spender.

Lager Tiefkühltruhen Keller: Die Deckeldichtungen der Tiefkühltruhen waren teilweise verunreinigt, und es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Darüber hinaus war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Stellenweise befanden sich verpuppte Fliegenmaden auf dem Fußboden.

Getränkelager Keller: Der Abdeckrost und der Schmutzkorb des Bodenabflusses waren verunreinigt.

Kühlraum Keller: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Wasserhahn und die Wandfliesen waren verunreinigt, ebenso das Verdampferschutzgitter und der Ablaufschlauch des Verdampfers. Auch der Fußboden wies Verunreinigungen auf. Der Auffangbehälter für das Kondenswasser des Verdampfers sowie das Regal waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft, da keine Trennung von verarbeiteten und unverarbeiteten Lebensmitteln stattfand. So wurde unter anderem ein Sieb mit gekochtem Reis auf einer Kiste mit ungewaschenem Gemüse gelagert. Zudem wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, da in einer Kiste teilweise unverpackte Lebensmittel unterschiedlichster Art – darunter Fisch, Geflügel und Fleischspieße – aufgetaut wurden, wodurch die Gefahr einer Kontamination durch die verschiedenen Auftauflüssigkeiten bestand.

Trockenlager Keller: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Zudem war der Fußboden verunreinigt, und der gesamte Bereich der Kellerfenster wies Verschmutzungen auf. Mehrere Behälter mit Lebensmitteln waren ebenfalls verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 07.07.2025 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

'Supermarkt Tiba'

Adalbertstraße 21

60486 Frankfurt am Main

Verkaufsraum: Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Und der Raum war nicht so gestaltet/konzeptioniert, dass eine Trennung zwischen reinen und unreinen Bereichen möglich war und Kontaminationen zwischen und während den Arbeitsgängen vermieden wurden. Es wurden wiederholt im Verkaufsraum leicht verderbliche Lebensmittel (u. a. Halva, Oliven) zur losen Abgabe bereitgehalten.

Vorbereitungsraum/Fleisch-Geflügel: Die Armatur des Spülbeckens war verunreinigt. Der Spritzschutz am Handwaschbecken war ebenfalls verunreinigt, ebenso wie das Handwaschbecken selbst. Auch die Einrichtung war nicht sauber, insbesondere der Unterschrank des Handwaschbeckens wies Verunreinigungen auf. Der Kühltisch war ebenfalls verunreinigt. Auf dem Schneidebrett wurden zudem Pakete gelagert. Am Kühltisch wurde Fleisch (Rindfleisch) so aufbewahrt, dass es direkt im eigenen Fleischsaft lag. Darüber hinaus befand sich auf dem Kühltisch Rindfleisch in einem Beutel, der nicht verschlossen war.

Theke/Verkauf Fleisch-Geflügel: Es wurde frische Leber so aufbewahrt, dass sie direkt im Fleischsaft lag.

Außenbereich: Es wurden aufgeschnittene Melonen nicht nur kurzfristig ungekühlt zum Verkauf angeboten. Zudem wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (u. a. Kartoffeln; Zitronen; Zwiebeln und Pfirsiche).

Lagerraum 1/Außenbereich: Der Kühlschrank war verunreinigt. Außerdem waren die Retouren nicht gekennzeichnet und somit nicht als solche zu erkennen.

Personaltoilette und Umkleideraum/Keller: Die Ordnung und Struktur des Umkleideraumes war mangelhaft. Die Treppe war verunreinigt. Im Umkleideraum war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Zudem war das Stromkabel verunreinigt. Auch der Fußbodenabfluss im Umkleideraum war verschmutzt. In der Personaltoilette war das Toilettenbecken verunreinigt, ebenso das Handwaschbecken. Im Umkleideraum wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, wodurch eine schnelle Abtrocknung nicht erfolgen konnte. Außerdem war der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken in der Personaltoilette leer.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 11.07.2025 waren die hygienischen Mängel teilweise behoben.

SUBWAY

Ruhrstraße 4

35066 Frankenberg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Liebesbrot GmbH

Mendelssohnstraße 60

60325 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Smashy Wiesbaden

Berliner Straße 268

65205 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Die Kaffeemaschine war verunreinigt. Für das Handwaschbecken fehlte die gesamte Wasserzufuhr. Die Warmwasserleitung war nicht angeschlossen. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.

Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Grill war verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife war verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Saladette war von außen verunreinigt. Die Türdichtung des Kühltisches war verunreinigt. Der Standventilator war verunreinigt. Der Fußboden war mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Mehrere Steckdosen waren verunreinigt. Mehrere Lichtschalter waren verunreinigt. Das Aggregat des Kühltisches war erheblich verunreinigt. Die Arbeitsfläche unter dem Grill war verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigtes und muffig riechendes Textiltuch verwendet. Das Abluftrohr der Dunstabzugsanlage war durch Altfett verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Das Insektengitter des Fensters war beschädigt. Die Außentür war noch immer nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Das Schneidebrett war verunreinigt. Das Schneidebrett an der Saladette war verunreinigt. Die Fritteuse war verunreinigt. Der Korb für Pommes und Fleischwaren war seit dem Vortag im Fett. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Das Handwaschbecken war wiederholt mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Pommes, Geflügelfleisch) unabgedeckt gelagert. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war.

Spülbereich: Der Spülbereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Die Geschirrspülmaschine war defekt.

Gesamtbetrieb: Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in den Verkehr gebracht (Salat).

Waldrestaurant Fischzucht

Fischzuchtweg 1

65195 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Betriebsstätte allgemein: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Schlachtraum für Fische: Die Fensterbank war verunreinigt. Die Decke war verunreinigt, insbesondere mit Spinnweben. Es war ein mit Zigaretten und Asche gefüllter Aschenbecher bzw. ein als Aschenbecher benutztes Gefäß abgestellt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Silikonfuge, im Übergang Wandfliesen zu Fußboden, war vermehrt schwarzschimmelähnlich verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigter und muffig riechender Edelstahltopfreiniger sowie Schwamm verwendet. Die Utensilien lagerten in rostfarbenem Wasser in einem Kunststoffeimer. Bereich Hackblock: rings um den Hackblock hafteten Fleischreste vom Fleischklopfen an Wand und Türflächen sowie am angrenzenden Regalbereich. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes (Nr. 5) war verunreinigt. Offener Eckbereich Anlieferung: Das Fenster schloss nicht vollständig bündig mit dem Fensterrahmen ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde. Die Außentüren waren nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Arbeitstisch Fischverarbeitung: Das Messer zum Ausnehmen der Fische war verunreinigt. Es waren mehrere Räucherhaken verunreinigt bereitgehalten. Die Gemüseschneidemaschine war verunreinigt. Die Anschlagmaschine war angerostetet. Die Hackblockfläche wies einen Riss auf. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten ausgesetzt.

Küche: Der Kühlschrank war angerostet. Die Türdichtung der Saladette war verunreinigt. Saladette: Das unten verbaute Kühlaggregat war stark verunreinigt, so dass aus diesem Bereich ein unangenehmer Geruch aus dem Gitter strömte. Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war verunreinigt und tropfte punktuell auf den Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Dunstabzugsanlage war innen verunreinigt. Bereich Dunstabzug: Die Decke war bräunlich und ölartig verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Die Abdeckung der Starkstromsteckdose war beschädigt. Die Schutzabdeckung der Deckenbeleuchtung war verunreinigt (ölartig mit anhaftenden toten Fluginsekten). Der Innenraum des Tellerwärmers war verunreinigt. Das Handrührgerät war an den Handkontaktflächen verunreinigt. Der Deckenanstrich löste sich punktuell oberhalb vom Handwaschbecken und Herd stellenweise ab. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Der Speiseeisportionierer war stellenweise dunkel schimmelähnlich verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war an diversen Stellen verunreinigt. Vermehrt wurden dunkel verkrustete Bratpfannen, ineinander gestellt am Herdbereich, bereitgehalten. Die Körbe der Fritteuse waren mit Frittierresten verunreinigt. Das Schwammtuch unter dem Schneidebrett war schimmelähnlich verunreinigt. Die Innenbeschichtung einer Bratpfanne war beschädigt.

Spülbereich: Der Gläserspülkorb war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) der Reinigungsvorrichtung der Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Die gelagerten Fleischwolfeinsätze waren angerostet und mit angetrockneten Lebensmittelresten verstopft.

Theke/Tresen: Die Griffe vom Getränkekühltresen waren an den Handkontaktflächen verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Tiefkühlraum: Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel (u. a. Frikadellen, fertig zubereitete Lebensmittel) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Auf teils tiefgefrorenen Lebensmitteln (Hühnerbrust) war Frostbrand zu erkennen. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Kaiserschmarrn) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Kleines Lager (Thekenbereich): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Kotspuren auf einem Weinregal).

Personaltoilette: Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer. Für das Handwaschbecken wurde ein Textiltuch anstelle von Einmalhandtüchern verwendet. Eine hygienische Händetrocknung war daher nicht möglich. Für das Handwaschbecken wurde ein Textiltuch anstelle von Einmalhandtüchern verwendet. Eine hygienische Händetrocknung war daher nicht möglich.

'Stattcafé' der Café in der Grempstraße 21 GmbH

Grempstraße 21

60487 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Im Thekenbereich waren sämtliche Einrichtungen und Ausrüstungen teilweise sehr stark verunreinigt. Dazu zählten unter anderem Getränkekühlungen, Unterbauschränke, Arbeitsflächen, Arbeitstische, das Lamellengitter der Getränkekühlung sowie ein Karton mit Zuckersticks. Der Fußboden wies insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen deutliche Verunreinigungen auf. Auch das Schneidebrett sowie eine Steckdose waren stark verunreinigt. Aufgrund des schlechten hygienischen Zustands wurde eine sofortige Grundreinigung des gesamten Thekenbereichs angeordnet.

Küche / Spülküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte verarbeiteten und gelagerten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Auf dem Fußboden lag ein Behälter mit offenem Mäusegift. Für das Handwaschbecken wurde anstelle von Einmalhandtüchern ein verunreinigtes Textiltuch verwendet, wodurch eine hygienische Händetrocknung nicht möglich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt. Auch die Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Stromkabel waren verschmutzt. Mehrere Einrichtungen – wie z. B. Kühlschublade, Deckenventilator, Lüftungsgitter am Kühltisch und die Unterseite eines Arbeitstischs – wiesen ebenfalls Verunreinigungen auf. Darüber hinaus waren zahlreiche Ausrüstungen stark verschmutzt oder altverschmutzt, darunter der Deckel der in Betrieb befindlichen Sahnemaschine, Bratpfannen, Backformen, die Kondenswasserschale eines Kühlschranks (mit Schimmelbildung), Behälter für Küchenkleinteile, ein Gasherd mit verunreinigtem Topfgitter sowie ein Kochtopf. Der Fußbodenabfluss wies ebenfalls Verschmutzungen auf. Die Insektengitter an den geöffneten Fenstern waren stark verunreinigt. Des Weiteren wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde (Herstellerangabe je + 7 °C). – beispielsweise Schlagsahne im Sahneautomaten mit + 11,1 °C, Radieschensprossen mit + 26,8 °C sowie Salatmarinade mit + 24,4 °C. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Unverpackte Lebensmittel wie Eiswürfel und Obstsalat wurden unabgedeckt gelagert; der Kühlschrank war im Bereich der Türdichtung und der Abtropfschale schimmelartig verunreinigt, sodass eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen wiesen ebenfalls schimmelähnliche Verunreinigungen auf. In einem Kaffeebehälter für Eiskaffee wurde eine tote Motte gefunden, zudem war der Behälter von innen verschmutzt.

Kühlraum / Untergeschoss: Der Fußboden war sowohl im Vorraum als auch im Kühlbereich insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Ausrüstungen und Lebensmittelbehälter waren außen mit schimmelähnlich verunreinigten Etiketten behaftet. Der Verdampfer war sowohl innen als auch am Gitter stark verschmutzt. Auch die Regale und die Wandfliesenfugen zeigten schimmelähnliche Verunreinigungen.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 08.07.2025 zum größten Teil behoben.

Curry N Tikka

Mozartstr. 19

63526 Erlensee

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere befanden sich mehrere Unterbaukühlungen in einem unhygienischen Zustand, in denen vorrätig gehaltene, offen gelagerte Rohstoffe und Zutaten nicht vor Kontamination geschützt wurden. Mehrere Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt. In mehreren Betriebsbereichen war der Reinigungszustand unzureichend.