Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Bitte beachten Sie die Hinweise und Erklärungen auf der ThemenseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster

Symbol - Feld leeren
Symbol - Feld leeren

233 Einträge

Ergebnisse 61 bis 70 auf Seite 7

'Loulan' der Loulan Restaurantbetriebsgesellschaft mbH

Kaiserstraße 41

60329 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Fußboden und der Getränkekühltresen. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot befand sich auf dem Fußboden, auf Arbeitsflächen, in Schränken, auf Teedosen und neben Getränkesirup. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Servicestation: Der Unterschrank war durch Spinnweben verunreinigt.

Küche: Verunreinigt waren der Konvektomat, das Regal, das Fenster sowie das Insektengitter des Fensters, das Gitter der Belüftung, die Beleuchtung, die Wände (teilweise), der Fußboden und mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen). Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Der Kühltisch war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurde außerdem ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot sowie –urinspuren befanden sich auf Regalböden sowie in und auf Einrichtungsgegenständen. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Kühlraum: Der Fußboden war verunreinigt, auf diesem wurden Lebensmittelbehälter (Topf mit Brühe, Korb mit Gemüse) gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Tief-/Kühlung: Es wurden Lebensmittel in ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) verpackt. Zudem wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Spülküche: Der Fußboden und die Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Des Weiteren waren mehrere Reinigungsgeräte erheblich verunreinigt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 24.03.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Buster Pasta

Zeil 51

60313 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Immergrün

Europa-Allee 6

60327 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Indian Flavours

Robert-Mayer-Straße 17

60486 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Die Kontrolle fand aufgrund einer Verbraucherbeschwerde statt.

La Villageoise Frankfurt

Hahnstraße 75

60528 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Metzgereifiliale Reuling

Markt 23

64807 Dieburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Pizzeria La Volpe

Frankfurter Str.17

61137 Schöneck Kilianstädten

Es wurden erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Die Betriebsstätte wurde in einem schlechten hygienischen Zustand vorgefunden. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 31.03.2025 waren die Mängel behoben.

EfA (Essen für Alle)

Gernsheimer Landstr. 1

64521 Groß-Gerau

- Vor Ort musste die Behörde feststellen, dass zahlreiche Lebensmittel im Außenbereich gelagert wurden – gekühlte/ungekühlte Produkte sowie unverpackte Lebensmittel wie Obst, Gemüse und Kräuter.
- Ein Großteil der Lebensmittel, welche gekühlt gelagert werden müssen, wurden nicht ordnungsgemäß gekühlt.
- Zahlreiche Lebensmittel wiesen ein überschrittenes Verbrauchsdatum auf. Teilweise bildeten sich in einigen Lebensmitteln Bombagen.
- Es zeigten sich verdorbene und verschimmelte Lebensmittel.
- Stellenweise waren Fraßspuren und Schadnagerkot an den Lebensmitteln zu erkennen.
- Die Lebensmittel wurden weder vor Dritten noch vor Witterungseinflüssen oder Schädlingen geschützt.

Hausmetzgerei Volker Götz

Schmittgasse 2 A

65468 Trebur

Verpackungsraum/Gewürzlager
- Das Vakuumiergerät war verunreinigt. Dieses wird zum Verschließen von Lebensmitteln genutzt. An den Flächen in der Nähe der Nahtstelle wurden Verunreinigungen festgestellt.

Trockenlager
- Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden teils offene Lebensmittel in diesem Raum gelagert (Zwiebeln), die zur weiteren Verwendung bestimmt waren. Diese waren einer nachteiligen Beeinflussung durch Schadnager ausgesetzt.

Kühlhaus
- Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. In einer E2-Kiste wurden teils schmierige und muffig riechende Wurstabschnitte vorgefunden.
- Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Es wurden nicht verpackte Eier im Kühlhaus vorgefunden. In unmittelbarer Nähe der Eier wurden nicht vollständig verschlossene rohe Frikadellen und Fleischzuschnitte gelagert. Durch Luftzirkulation im Kühlhaus besteht die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination.

Wurstküche
- Die Entvliesmaschine war im Innenraum, welcher direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, nach dem Reinigungsprozess stark verunreinigt.
- Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Es wurde Fleisch zur weiteren Verarbeitung über einen Zeitraum von ca. drei Stunden bei Raumtemperatur gelagert. Verschiedene Messungen ergaben folgende Werte: Infrarotmessung +17,3°C und +17,8°C, Kernmessung +19,1°C.
- Der Vakuumfüller war im Innenraum, welcher direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommt, nach dem Reinigungsprozess verunreinigt.
- Die elektrische Knochenhandsäge mit direktem Lebensmittelkontakt war verunreinigt.

'Wiener Feinbäckerei Heberer' des Franchisenehmers Herrn Yeon-Ho Lee

Speicherstraße 44

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schaben- und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Schaben) wurde Ihnen das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Verkauf: Verunreinigt waren der Arbeitstisch, die Versorgungsleitung der Kaffeemaschine, der Unterschrank der Kaffeemaschine (von innen), die Räder des Backofens und der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen. Beide Backöfen waren im Abluftbereich und im Innenraum stark verunreinigt. Die Wände hinter dem Backwarenregal waren teilweise stark verunreinigt. Die Innenflächen und die Kühllamellen der Kühltheke waren stark verunreinigt, stellenweise auch schimmelartig. Die Teigabziehapparate (Bänder, Rahmen) waren ebenso schimmelähnlich verunreinigt. Der Kaffeevollautomat war innen stark verunreinigt. Darüber hinaus wurde ein Schaben- und Mäusebefall festgestellt. Mäusekot und Urinspuren befanden sich hinter/neben dem Getränkekühlschrank, unter dem Arbeitstisch und unter/hinter dem Backofen. Lebende und tote Schaben befanden sich in der Monitoringfalle, tote Schaben wurden im Unterschrank und unter der Verkaufstheke festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Zudem wurden Lebensmittel in Säcken aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Des Weiteren wurden Getränkevorräte; hier: Cola, Wasser, Eistee, Apfelsaftschorle auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen/Kühlregalen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Außerdem wurden leicht verderbliche Lebensmittel (belegte Brötchen) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten, dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen; die gemessene Temperatur der Schnitzelbrötchen außerhalb des aktiven Kühlraums betrug +10,7°C. Im Zubereitungsbereich wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt (Handy, Medikamente, Brotdosen der Mitarbeiter).

Spülen/Lagerung: Der Unterschrank der Spülmaschine und der Abfallbehälter waren verunreinigt. Darüber hinaus wurde ein Schaben- und ein Mäusebefall festgestellt. Tote Schaben befanden sich in den Einrichtungen/Unterschränken, im Unterschrank der Spüle und auf dem Fußboden. Der Wand/Sockel-Bereich und das Rolluntergestell für Verpackungen waren mit Mäusekot und -urin verunreinigt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Personaltoilette: Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer und die Ablaufgarnitur des Handwaschbeckens war verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 24.03.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.