Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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264 Einträge

Ergebnisse 61 bis 70 auf Seite 7

Metzgerei Röderhof

Außerhalb Seeheim 28

64342 Seeheim-Jungenheim

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Pizza Pasta Salat

Mergenthalerallee 35-39

65760 Eschborn

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Im Betrieb wurde Mäusekot vorgefunden.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem im Tiefkühlschrank unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert wurden.
4) Es wurden Speisen mit Käse aus Kuhmilch als Zutat in Verkehr gebracht, obwohl in der Speisekarte Schafskäse als Zutat angegeben war. Dies stellt eine Verbrauchertäuschung dar.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Mängelbeseitigung festgestellt am 26.02.2026 (größtenteils)

Ristorante La Grotta

Am Plan 2

65239 Hochheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitten vorübergehend untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 03.12.2025

Thai Time

Düsseldorfer Str. 32

65760 Eschborn

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel, Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem sie in erheblich verschmutzten Behältern gelagert wurden. Fischeierzeugnisse hatten Berührung mit Schmelzwasser.
4) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.
5) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene in Verkehr gebracht.
6) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Zusatzstoffe in Verkehr gebracht.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 16.02.2026

Little Beach GmbH

Kennedystr. 73

63477 Maintal

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren verschiedene Kühleinrichtungen zur hauptsächlichen Lagerung von vorverpackten Lebensmitteln augenscheinlich verschimmelt.

Die Mängel waren zum Zeitpunkt des 28.04.2026 vollständig behoben.

Asia Khan

Lampertheimer Str. 21

68642 Bürstadt

Bei der Kontrolle der Betriebsstätte wurden zum Teil wiederholt Mängel bei der Betriebshygiene/Reinigung festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmittel darstellen.
Im Kühlhaus wurden unverpackte Lebensmittel (u.a. vorgeschnittenes Gemüse) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen, da die Versorgungsleitungen sowie der Ablaufschlauch des vorderen Kühlaggregats, stellenweise die Wandfliesenfugen sowie der Deckenbereich im hinteren Teil des Kühlhauses, mit schimmelähnlichen Belägen verunreinigt waren.
Bei der Nachkontrolle am 29.04.2026 wurde festgestellt, dass die festgestellten Mängel von der Plankontrolle am 22.04.2026 überwiegend behoben wurden.
In der Küche sowie im Vorbereitungsbereich der Grilltheke wurden mehrere Schneidbretter zum Schneiden von Fleisch und Gemüse vorgefunden, die durch dunkle Verfärbungen verunreinigt waren.
Der in der Küche vorgefundene Schneideinsatz der Gemüseschneidmaschine sowie der Gemüsehobel waren durch eingetrocknete Lebensmittelreste altverschmutz. Der Innenbereich der Scherbeneismaschine war stellenweise hochgradig schimmelähnlich verunreinig.
Im Rahmen der Nachkontrolle am 29.04.2026 wurde festgestellt, dass die bei der Plankontrolle vom 22.04.2026 beanstandeten Mängel überwiegend behoben worden sind.

Asia Wok

Wasserstraße 40

68519 Viernheim

Bei der Kontrolle am 28.04.2026 wurden mehrere zum Teil wiederholt erhebliche hygienische Mängel im gesamten Betrieb festgestellt. Eine nach-teilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen:
Im Lagerraum lag im Regal erneut ein Gemüsehobel, der offensichtlich mit älteren Lebensmittelresten verunreinigt war. Der Reiskocher war erneut stellenweise, insbesondere im Bereich der Deckeldichtung, verunreinigt. Neben dem Reiskocher stand erneut eine Schüssel mit trübem Wasser. Darin lag eine deutlich verfärbte Reisgabel für die Reisentnahme.
In der Küche befanden sich ebenfalls mehrere Gegenstände wie Schneebesen, ein Sieb, das zur Entnahme von Frittiergut genutzt wird, und ein Schneidebrett die jeweils mit angetrockneten Lebensmittelresten verunreinigt waren.
Auf dem verunreinigten Schneidebrett lag zum Zeitpunkt der Kontrolle ein verunreinigtes Textiltuch direkt neben einem Stück Geflügelfleisch.
Bei der Nachkontrolle am 05.05.2026 wurden die Mängel nur teilweise behoben. Eine weitere Nachkontrolle folgt.

Can Dönerproduktion OHG

Carl-Benz-Straße 16

60386 Frankfurt am Main

Transport-/Kühlfahrzeug:
Bei der Kontrolle des Transportfahrzeugs der Can Dönerproduktion OHG mit 33 gelagerten Dönerspießen (Gesamtgewicht: 772,87 kg) wurden gegen 11:05 Uhr folgende Überschreitungen der zulässigen Höchsttemperatur von −18 °C festgestellt: Es wurde eine amtliche Kerntemperaturmessung an mehreren Dönerspießen durchgeführt und eine Temperatur von - 11.1°C, -7,6°C und -9,6°C gemessen.

Das Fahrzeug wurde mit amtlichen Siegel mit den Siegelnummern 0050691 und 0050692 versiegelt.

Ähnliche Temperaturen konnten anschließend gegen 12:45 Uhr nach Rückkehr und Öffnung des versiegelten Fahrzeuges festgestellt werden: Die ermittelten Werte bei fünf Drehspießen betrugen -8,6 °C, -8,9 °C, -9,9 °C, -9,9 °C und -11,9 °C. Die Lufttemperatur im Kühlfahrzeug betrug zu diesem Zeitpunkt bei laufender Kühlung laut Anzeige am Fahrerplatz nur -13 °C.

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 4 i. V. m. § 3 und § 7 Abs. 2 der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel

Damascus

Äppelallee 69

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Verkaufsraum mit Theke: Der Verkaufsraum mit Theke war durch einen Schadnagerbefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Rolltor zum Center schloss nicht vollständig bündig mit dem Türrahmen ab (rechte Seite Fraßschaden durch Schadnager), sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde. Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Am Eingangsbereich des Rolltors am Fußboden sowie an der Verkaufstheke waren Kot- und Urinspuren ersichtlich. Ebenso in den Ablageflächen des Thekenmobiliars neben Lebensmitteln und Verpackungsmaterialien und hinter und um den Getränkekühlschrank. Des Weiteren im Unterbau des Handwaschbeckens. Durch eine Folienumhüllung waren Fraßschäden am Gebäck "Maamoul Pista-zien" ersichtlich. Die eingesetzten Schlagfallen (in Eigenregie) waren nicht zielführend. Es wurden unverpackte Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die mangels einer geeigneten Abtrennung (Hustenschutzvorrichtung) nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination durch Kunden geschützt waren (hinterer Teilbereich zur Kasse).

Flat Bun

Frankfurter Straße 200

63263 Neu-Isenburg

Im Betrieb wurden erhebliche hygienische Mängel vorgefunden. Der Vorbereitungsbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf Grund der vorgefundenen, erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb mit sofortiger Wirkung untersagt.