Zuständigkeitsbereich
Kassel (Stadt)
Aleppo Pistazien
Jägerstraße 11
34117 Kassel
Am 03. Januar 2025 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb hergestellten und behandelten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Im Lagerbereich Hof wurden der Tiefkühlschrank und der Kühlschrank nicht gereinigt. Diese waren zum Teil stark rötlich altverschmutzt. Die Dichtungen waren schwarzschimmelartig verunreinigt. In dem Kühlschrank befand sich eine offene Torte.
Durch mögliche Berührung wurden die dort behandelten Lebensmittel der Gefahr nachteiliger Beeinflussungen ausgesetzt. Insoweit ist es wahrscheinlich, dass Mikroorganismen oder Keime mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder durch die Luft übertragen werden und die Lebensmittel dadurch nachteilig beeinflusst werden. Im Verkaufsraum wurden Kekse auf einem Kuchenblech mit viel weißer Flüssigkeit gelagert. Insoweit ist es wahrscheinlich, dass Mikroorganismen, Keime und sonstige Verunreinigen durch die weißliche Flüssigkeit mit Lebensmitteln (Kekse) in Kontakt kommen oder durch die Luft übertragen werden und die Lebensmittel dadurch nachteilig beeinflusst werden. Die Kekse werden derart einer Verunreinigung durch die weißliche Flüssigkeit ausgesetzt (Fremdstoff oder sonstige Rückstände), dass ein Verzehr in diesem Zustand nicht zu erwarten wäre. Es wurden verschiedene Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen nicht gereinigt oder desinfiziert. Dazu gehören stellenweise die Arbeitsflächen im Theken- und Verkaufsbereich, die Anschlag- und Knetmaschine, der Pizzaofen und die Steinböden im Pizzaoffen, die Schüsseln mit Teig im Kühlschrank, ein Blech mit Tropfwasser und Lebensmittelresten im Randbereich und verschiedene Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln in der Küche/Backstube sowie nicht gereinigte Töpfe in Küche/Backstube. Weiterhin wurden die Kuchenbleche in der Backstube nicht instand gehalten und waren schadhaft.
Es wurde mündlich angeordnet, dass vor Ort keine offenen Lebensmittel mehr gelagert, bearbeitet oder verkauft werden dürfen. Zunächst hat eine Abnahme durch die Behörde zu erfolgen.
Am 13. Februar 2025 waren die Mängel behoben.