Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Bitte beachten Sie die Hinweise und Erklärungen auf der ThemenseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster

Symbol - Feld leeren
Symbol - Feld leeren

262 Einträge

Ergebnisse 41 bis 50 auf Seite 5

Aartalgrill

Am See 1

35644 Hohenahr-Ahrdt

Betriebsstätte (allgemein)

1. Es fand keine Kontrolle/Dokumentation von Schädlingsbefall statt. Die Tür der Spülküche stand des Öfteren offen und begünstigte einen Schädlingsbefall. Ein Schädlingsbefall konnte nicht festgestellt werden.

Rückverfolgbarkeit

2. Die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel bzw. Stoffe, die in einem Lebensmittel verarbeitet werden, war nicht in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sichergestellt. Lieferscheine konnten nicht vorgezeigt werden und Mindesthaltbarkeitsdaten waren nicht gekennzeichnet.

Betriebsstätte (allgemein)

3. Es wurden vorverpackte Lebensmittel ohne die für diese Lebensmittel verpflichtenden Angaben des Mindesthaltbarkeitsdatums aufbewahrt.
4. Das Einfrierdatum zu eingefrorenen Produkten konnte nicht zur Verfügung gestellt werden.

Vorraum Tiefkühlung

5. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Unhygienische Aufbewahrung von Bedarfsgegenständen.

Tief- / Kühlung

6. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertrage und diese kontaminieren können.

Spülbereich

7. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt.
8. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Kräuter, Bonbons, Walnüsse und Rollenei im Tiefkühlschrank.
9. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte.
10. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt. Im Zuge der Kontrolle wurden diese bereits beseitigt.
11. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt.
12. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten werden, wurden ineinander gestellt aufbewahrt, obwohl diese noch nicht vollständig abgetrocknet waren. Das mikrobiologische Wachstum wurde dadurch begünstigt. Zudem wurden die Behälter mit der Öffnung nach oben gelagert, wodurch Verunreinigungen entstanden sind.
13. Das Insektengitter der Außentür war beschädigt.
14. Das Insektengitter der Außentür war verunreinigt.
15. Eine Zierleiste der Decke war beschädigt und hing herunter.
16. Der Heizkörper war verunreinigt.
17. Die Wandfliesen waren teilweise beschädigt und ausgebrochen.
18. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt.

Theke / Tresen mit Getränkeschankanlage

19. Der Schanktisch / Schanktresen war von außen beschädigt. Eine Abdeckung des Schanktresens fehlte, wodurch der Innenraum an dieser Stelle verunreinigt war.
20. Der Flaschenkühlschrank im Schanktisch / Schanktresen war innen im Bereich der Kühlung schimmelähnlich verunreinigt. Die Ablaufrinne war verunreinigt.

Küche

21. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt.
22. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt. Ein Öffnen der Maschine war zur Zeit der Kontrolle nicht möglich, da weder ein entsprechendes Werkzeug vorhanden war noch das Personal wusste, wie die Maschine geöffnet wird.
23. Die Türdichtung des Kühlschranks war beschädigt.
24. Die Kunststoffeinsätze im Kühlschrank waren verunreinigt und es stand Flüssigkeit darin.
25. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel im Kühlschrank gelagert.
26. Es wurden Lebensmittel in beschädigten Verpackungen bzw. unverpackt in Tiefkühleinrichtungen vorrätig gehalten. Dadurch wurden sie einer nachhaltigen Kontamination ausgesetzt.
27. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen.
28. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse in Sinne guter Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.
29. Die zur Verwendung bereitgestellten Teller waren verunreinigt. Die Teller wurden in Bodennähe gelagert, wodurch es auf allen kontrollierten Tellern zu Verunreinigungen kam.
30. Der Brotkorb war schimmelähnlich verunreinigt.
31. Die Heizkörper waren verunreinigt.
32. Die Wände und Maschinen im Wandbereich waren teilweise im Bodenbereich verunreinigt.
33. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht (sehr dunkle Farbe, unangenehmer Geruch) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet.

Lagerraum / Toilettenvorraum

34. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen.
35. Der Fußboden war verunreinigt.
36. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt.

Kühlraum

37. Die Verdampfer waren schimmelähnlich verunreinigt. Ebenso das Ablaufrohr und das Kühlmittelzulaufrohr. Einige Glasflaschen waren bereits schimmelähnlich verunreinigt.
38. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung / Kontamination nicht auszuschließen war. Im Getränkekühlraum wurden nicht verpackte Hackbraten (gegart) gelagert.

Kühlanhänger

39. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel im Kühlanhänger vorgefunden.
40. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
41. Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.
42. Eine E2-Kiste zur Lagerung vakuumierter Wurst war stark verunreinigt und roch sehr stark.
43. Elektroinstallationen (Steckdosen, Kabel und / oder Leitungen) waren schimmelähnlich verunreinigt.

Lebensmittel wurden demnach unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht und einer möglichen Kontamination ausgesetzt.

Datum der Feststellung: 09.04.2026

Bei einer Nachkontrolle am 16.04.2026 wurde festgestellt, dass die vorstehend unter den Ziffern 3, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 19, 20, 21, 24, 30, 32, 37, 38, 39, 40, 42, 43 aufgeführten Mängel behoben waren.

Folgende Räume / Kontrollbereiche waren am 16.04.2026 ohne Mängel und Abweichungen: Gastraum, Theke / Tresen mit Getränkeausschank, Personaltoilette, Kühlraum.

Darüber hinaus wurden am 16.04.2026 weitere Mängel und Abweichungen festgestellt:

Personalhygiene

1. Es wurde Personal beschäftig, das beim Behandeln von Lebensmitteln Schmuck trug.

Tief- / Kühlung

2. Tiefkühltemperaturen wurden nicht dokumentiert.

Lebensmittel wurden demnach unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht und einer möglichen Kontamination ausgesetzt.

Datum der Feststellung: 16.04.2026

Metzgerei Matthias Kemmler

Feldstraße 9

61137 Schöneck

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war das Fleisch- und Wurstkühlhaus, in dem sich unter anderem auch unverpackte Lebensmittel befanden, in einem sehr schlechten Hygienezustand.

Die festgestellten Mängel wurden behoben.

Parkrestaurant im Quellenhof

Quellenstr. 21

61118 Bad Vilbel

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Die im Betrieb hergestellten Lebensmittel waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Pizza Solemio

Klagenfurter Ring 89

65187 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Der Deckenanstrich oberhalb vom Pizzaofen löste sich stellenweise ab. Mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt, unter anderem das Haarsieb, der Sparschäler und Kunststoffquetschflaschen. Der Korb der Fritteuse war mit Frittierresten verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt. Der Fleischwolf war verunreinigt. Der Korb der Fritteuse war beschädigt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Stubenfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Lebensmittelverpackungen so aufbewahrt, dass sie einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Explizit: Es lagerten u.a. Aluschalen mit Deckel in verstaubten Kisten.

Lagerraum: Rechter Kühlschrank: Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Explizit: In einem Kühlschrank lagerten unabgedeckte Lebensmittel (u.a. Pizzateig, offene Konserven mit Gurken und Jalapenos). Im selben Kühlschrank haftete an Kisten pelzige schimmelartige Anhaftungen. Linker Kühlschrank: Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. Lasagne, Hackfleischzubereitung, Tomatensoße) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Rosi’s kleine Rast

Wiesbadener Landstraße 38

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Das Lüftungsgitter des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Der Besteckkasten war verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt, darunter Ablageflächen für Küchenutensilien, Edelstahloberflächen zwischen Arbeitstisch und Herdgeräten sowie die Innenflächen der Beleuchtung der Dunstabzugsanlage. Der Deckenventilator war fettartig verunreinigt. Der Gemüsehobel war verunreinigt. Der Topf für die Curry-Ketchup-Soße war an den Rändern mit alten Soßenresten verunreinigt. Die Fritteusen sowie deren Frittierkörbe waren stark altverschmutzt (bräunlich verkrustet). Kühlschrank: Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es lagerten Soßen unabgedeckt sowie portioniertes Schnitzelfleisch im Kühlschrank, in dem der Lüfter schimmelähnlich verunreinigt war. Kühlschrank: Ein Glas mit Kapern war außen punktuell schimmelartig verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Fußboden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Mayonnaise lagerte offen bei +19,1°C. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel (u.a. Butter und gekochte Kartoffelscheiben für Bratkartoffeln mit pelzigen, schimmelähnlichen Anhaftungen) im Kühlschrank zum Inverkehrbringen bereitgehalten.

Lager-/Spülbereich: Es war ein mit Zigarillo und Asche gefüllter Aschenbecher abgestellt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontami-nationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Fußboden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Smart Pizza

Mühltorstr. 20

63654 Büdingen

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Die im Betrieb hergestellten Lebensmittel waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Tokymon

Vogelsbergstr. 2

63674 Altenstadt

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Die im Betrieb hergestellten Lebensmittel waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Tokymon

Vogelsbergstr. 2

63674 Altenstadt

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Die im Betrieb hergestellten Lebensmittel waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Amar Indisches Restaurant

Frankfurter Straße 165

63263 Neu-Isenburg

Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Ober-flächen erforderlich war. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden im Betrieb offene Lebensmittel (unter anderem: Fleisch, Fleischgerichte, Fischgericht, Soßen, Reis, frisches Gemüse wie Paprika, Auberginen, Karotten, Gurke) behandelt, hergestellt und im Verkehr gebracht. Die vorgefundenen Verhältnisse machten deutlich, dass im gesamten Betrieb bei der derzeitigen Nutzung eine gute Lebensmittelhygienepraxis nicht gewährleistet ist. Auf Grund der vorgefundenen, erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb mit sofortiger Wirkung untersagt.

Bäckerei Klein GmbH & Co. KG

Klarenthaler Straße 10

65197 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Gesamtbetrieb: Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Mehrere Geräte/Maschinen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Diese waren stellenweise mit alten, verkrusteten dunkel verfärbten Teigresten behaftet. Mehrere Gegenstände (Siebe, Teigbehälter, Teigroller, Messbecher, etc.), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Diese waren stellenweise an den Innenflächen dunkel verfärbt und verkrustet. Mehrere Gegenstände (Siebe, Teigbehälter, Teigroller, Messbecher, etc.), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren stellenweise an den Innenflächen abgenutzt.

Bäckereitheke: Es waren einige Messer verunreinigt. Die Griffbereiche von einigen Messern waren teilweise verschlissen. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Belegte Brötchen mit Salami, Schinken, Käse und Frikadellen wurden bei einer Temperatur auf der Oberfläche von 16,1 °C in der Kühltheke gelagert. Zum Zeitpunkt der Kontrolle war die Kühlung auf der linken Seite ausgeschaltet. Es wurde Lebensmittelverpackungsmaterial so aufbewahrt, dass es einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt war. Brotpapier wurde zusammen mit privaten, betriebs- bzw. zweckfremden Gegenständen in einer Schublade aufbewahrt.

Vorbereitung Backtheke: Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Private Kleidung wurde in Bereichen gelagert, in denen auch offene Lebensmittel gelagert wurden. Die Etikettier-Waage war verunreinigt. Der Gemüsehobel war durch das Schneiden von Gurken grünlich verfärbt.

Kühlraum Ladenbereich: Die Gummidichtung der Kühlhaustür war schimmelähnlich verunreinigt. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates war stark schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Kabelkanäle waren schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere rote Transportkisten waren stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Im verunreinigten Kühlhaus wurden Lebensmittel (Erdbeeren, gewaschener Salat) teilweise offen gelagert.

Konditorraum: Das Handwaschbecken war verunreinigt. Der Überlauf des Handwaschbeckens war stark mit eingeweichten, dunkel verfärbten Lebensmittelresten behaftet. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Innenflächen der Kühltheke waren verunreinigt. Der Korb der Fritteuse war mit Frittierresten verunreinigt. Das Frittierfett in der Fritteuse war zum Zeitpunkt der Kontrolle dunkel verfärbt. Es wurde ein Schädlingsbefall festgestellt. Der Fußboden im Rand- und Eckbereich und die Lagerflächen unter den Arbeitstischen waren stark mit Mäusekot verunreinigt. In diesen Bereichen wurden zum Teil auch Rohstoffe/Zutaten wie Mehl, Zucker, etc. offen gelagert. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Backstube: Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Mehrere Brotschieber wurden im verunreinigten Spaltbereich zwischen den Backöfen und der Wand gelagert.

Tiefkühlräume/Schockfroster Keller: Die Außenwände der Tiefkühlhäuser waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke war mit Kondenswasser behaftet. Unter dem Verdampfer standen offene Backwaren. Eine Kontamination der Backwaren durch herabtropfendes Kondenswasser konnte nicht ausgeschlossen werden.

Kühlraum Keller: Das Regal war schimmelähnlich verunreinigt.

Spülbereich Backstube: Der Tischdosenöffner war verunreinigt.

Lebensmitteltransportfahrzeug WI-EK-796: Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Verschiedene Backwaren wurden offen in Brotkörben auf dem Boden des Transportfahrzeuges gelagert. Des Weiteren wurden Transportwagen mit verunreinigten Rädern auf den offenen Brotkörben abgestellt.

Flurbereich Vorbereitung Backtheke: Mehrere Reinigungsgeräte standen direkt in einem Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die verunreinigten Reinigungsgeräte hingen an der Wand. Unterhalb der Reinigungsgeräte wurden verpackte Feinbackwaren gelagert. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Eckbereich hinter der Eistruhe wurde Mäusekot festgestellt.

Kellerräume Gesamt: In den Kellerräumen wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lagerbereich Verpackungsmaterial Keller: Es wurde ein Schädlingsbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Mehllager/Silo: Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren.