Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Bitte beachten Sie die Hinweise und Erklärungen auf der ThemenseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster

Symbol - Feld leeren
Symbol - Feld leeren

250 Einträge

Ergebnisse 41 bis 50 auf Seite 5

Sushi Yummy

Lambertusgasse 2a

63571 Gelnhausen

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war offener roher Thunfisch in einer verschmutzen Kühlung gelagert und Gegenstände wie Messer und Schneidebretter, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, verschmutzt.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 12.08.2025 waren die Mängel behoben.

Asia Khan

Lampertheimer Straße 21

68642 Bürstadt

Bei einer Kontrolle am 16.07.2025 wurden mehrere z.T. erhebliche hygieni-sche Mängel im gesamten Betrieb festgestellt. Eine nachteilige Beeinflus-sung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.:

Mehrere in der Betriebsstätte vorgefundene Ausrüstungsgegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren erheblich verunreinigt.

Unter anderem die Eiswürfelmaschine (Küche), der Tischdosenöffner (Küche), mehrere Schneidbretter (Küche, Grilltheke), mehrere Sparschäler, Schneideinsätze und Haube des Gemüseschneidegerätes (Küche), mehrere Lebensmittelbehälter in denen Lebensmittel bereitgehalten wurden sowie Einwegbehälter (Küche, Lagerraum Wareneingang, Kühlhaus, Grillthekenbereich), Steaker (Lagerraum Wareneingang), Siebmaschine (Lagerraum Wareneingang), Schaber/Paletten (Grilltheke).
Im Kühlhaus wurden unverpackte Lebensmittel (u.a. vorgeschnittenes Gemüse, rohes Fleisch, vorgekochte Nudeln) unabgedeckt gelagert. Die Verdampferschutzgitter beider Kühlaggregate sowie der Ablaufschlauch des hinteren Aggregates waren mit schimmelähnlichen Belägen verunreinigt. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.
Lebensmittel wurden mit Gegenständen hergestellt, die nicht für den Kontakt mit Lebensmittel geeignet sind (handwerkliche Arbeitsutensilien wie Mörtelrührer, Mörtelwanne, Malerpinsel, Eimer.

AWO Seniorenheim Südhessen gGmbH

Eifelstraße 21-25

64625 Bensheim

Während einer Plankontrolle wurden Mängel bei der Betriebshygiene festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.
In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden:
Räume, in denen mit Lebensmittel umgegangen wurde (Spülküche und Kochküche), befanden sich in keinem guten hygienischen Zustand. In der Spülküche war die Decke stark schimmelähnlich verunreinigt.
Ausrüstungs- sowie Einrichtungsgegenstände wiesen Reinigungsmängel auf. Gerätschaften und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen (Aufbewahrungsbehälter, mehrere Dosenöffner, Aufschnittmaschine, Isolierkannen), wiesen Reinigungsmängel auf.
Sofortige Reinigungsmaßnahmen wurden mündlich angeordnet. Die Nutzung der Spülküche wurde bis zur Vollendung der Reinigungsmaßnahme untersagt.

Irish Pub Wiesbaden

Michelsberg 15

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Bierkeller: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Getränkeleitungen und Leitungsanschlussteile (Keg Verschlüsse) waren außen schimmelähnlich verunreinigt.

Theke/Tresen: Mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße waren durch Spülwasserrückstände und Schlieren verunreinigt. Die Schubladendichtungen der Kühltheke waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Mischdüse der Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verkalkt. Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war beschädigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt. Der Innenboden des Getränkekühltresens war unter den Kühlschubladen durch eine eingetrocknete Schicht aus schimmelähnlichen Ablagerungen verunreinigt. Das Geschirrregal, auf welchem Trinkgläser mit dem Trinkrand nach unten standen, war schimmelähnlich verunreinigt.

Lagerraum: Die Eiswürfelmaschine war wiederholt schimmelähnlich verunreinigt.

Betrieb allgemein: Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Late night Pizzeria

Hirschhorner Straße 1 a

64646 Heppenheim

Während einer Plankontrolle wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygie-nische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Le-bensmittel und Speisen darstellen:

Mehrere Gegenstände mit Lebensmittelkontakt waren stark verunreinigt.
Beispiele: zwei Fritteusenkörbe, Metallsieb, Eierkocher, Eimer mit vorberei-teter Pannade, Schneidebrett der Saladette, Teigknetmaschine, Fritteuse selbst (innerer Randbereich gelbliche Verkrustungen).

Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Im Doppelkühlschrank wurden unverhüllte Lebensmittel, hier Hähnchenfleisch in einem GN Behälter vorrätig gehalten. Weiter Käse der nicht vollständig umhüllt war. Erdbehaftete Lebensmittel lagerten ebenfalls in dem Kühlschrank unmittelbar über dem unverhüllten Hähnchenfleisch. Das Verdampferschutzgitter war stark mit schimmelähnlichen Belägen verunreinigt. In einem Ausziehkühltisch befanden sich Hähnchenflügel in einer für Lebensmittel ungeeigneten Kunststofftüte im eigenen Fleischsaft. In zwei weiteren GN Behältern befand sich unverhülltes Hähnchenfleisch, dass in einer roten Flüssigkeit lag. Die Ausziehschublade war verunreinigt im unmittelbaren Umfeld des Fleisches.

Mamis Gelateria

Bahnhofstraße 8-10

63263 Neu-Isenburg

Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt.
Ferner wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten sowie den Mäusebefall ausgesetzt.

Gaststätte Arnold

Berliner Straße 19

35088 Battenberg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Bäckerei Eckhardt GmbH & Co. KG

Edertalstraße 2

35116 Hatzfeld

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Eislabor Fresco Gelato

Industriestr. 5

65589 Hadamar

Hygienische Mängel

Itoshii Sushi & Asian

Feldstraße 19

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Am Handwaschbecken war die Silikonfuge beschädigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war insbesondere Randbereichen zur Silikondichtung verunreinigt. Der Spritzschutz, rechts am Handwaschbecken, war verschlissen (ablösender Lack auf Holzbrett). PC-Regal: Insbesondere die Tastaturen vom Laptop, waren verunreinigt (Handkontaktflächen). Es waren Kabel so auf der Wand verlegt, dass eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion nicht möglich war. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Der Gemüsehobel war verunreinigt (angetrocknete Fasern von Mango). Reinigungsgeräte (Fußbodenwischsystem) standen direkt in einem Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurden unverpackte Lebensmittel (u. a. angeschnittene Avocado, Zitronen, Chilischote) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2 °C für frischen Fisch wurde überschritten, eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht. Explizit: roher geschnittener Lachs wurde bei +7,7°C im Kühltisch bereitgehalten. Eine Zubereitung aus Lachs und Soße (auf Mayonnaise-Basis) wurde bei + 8,2 °C bereitgehalten.

Küche: Der Spender für Einmalhandtücher war beschädigt. Die Kochzeile (Übergang Wand zu Arbeitstisch) war stellenweise morsch oder mit Silikon so behaftet, dass die Flächen nicht mehr leicht zu reinigen waren und sich das Silikon ablöste. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war beschädigt. Die Silikonfugen an und unter dem Spültisch waren beschädigt. An Geräten bzw. Maschinen (Aufsatzkühlung) war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Die Wände waren teilweise mit Zetteln beklebt, die nicht durch z. B. eine Laminierung umhüllt waren. Es wurde ein offenporiger Betonstein unter Einrichtungsgegenständen platziert, der eine angemessene Reinigung nicht ermöglichte. Eine auf dem Induktionskochfeld bereitstehende Wokpfanne war an der Innenfläche (Lebensmittelkontaktfläche) angerostet. Der Heizkörper an den Fritteusen war mit Frittierresten verunreinigt. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen. Explizit: Gyoza-Teigtaschen, verschiedene panierte Erzeugnisse.

Nebenraum (zwischen Küche und Theke): Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Explizit: Es lagerten mehrere Reinigungsmittelflaschen auf einem Regal oberhalb des bereitgehaltenen Sushireisbehälters. Die Beschaffenheit der Oberfläche des Arbeitstisches war mangelhaft (ablösender Kantenschutz). Es wurde ein Lebensmittelmottenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Soßen) in Töpfen unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Verpackungslager (Keller): Es wurden teils Lebensmittelverpackungen so aufbewahrt, dass sie einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Explizit: abbröselnder Putz der Wand auf Kunststoffschalen.