Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
'Chicking'
Elbestraße 14
60329 Frankfurt am Main
Betrieb allgemein: Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse, Ratten und Stubenfliegen) wurde das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Theke / Tresen: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, sodass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren unter anderem die Räder des Abräumwagens, der Innenraum des Getränkekühltresens sowie die Türfallhaken der Getränkekühltresen. Zudem waren mehrere Elektroinstallationen wie Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und Leitungen betroffen. Auch der Deckenlüfter, die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine und der Unterbau der Doppelspüle wiesen Verunreinigungen auf. Darüber hinaus war der Ablageort der Eisschaufel ungeeignet, sodass eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Zusätzlich wurde ein Schadnagerbefall festgestellt, unter anderem durch Schadnagerkot im Unterbau der Spüle, wodurch die hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Ebenso wurde ein erhebliches Aufkommen an Stubenfliegen beobachtet, was ebenfalls das Risiko einer Kontamination der Lebensmittel erhöhte.
Küche: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand und war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren das Handwaschbecken inklusive der Armatur sowie das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens. Auch die Regale, die Waage, die Türdichtungen der Kühltische und die Fritteusen zeigten deutliche Verschmutzungen. Mehrere Elektroinstallationen wie Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und Leitungen sowie die Gasrohre waren ebenfalls betroffen. Weiterhin waren der Fußboden, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, der Fußbodenabfluss, der Deckenlüfter und der Feuerlöscher verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verschmutzt und standen direkt in einem Bereich, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurde bei der Lebensmittelherstellung ein Wasserschlauch eingesetzt, welcher nicht aus lebensmittelechtem Material bestand. Zudem wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht ausreichend heiß gehalten, sodass sie an allen Stellen die Mindesttemperatur von 60 °C nicht erreichten (zum Beispiel gekochter Reis mit +27,6 °C sowie panierte, frittierte Hähnchenteile mit +24,5 °C und +25,4 °C). Ein erhebliches Aufkommen an Stubenfliegen wurde ebenfalls festgestellt, wodurch die hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.
Lagerbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Vorbereitung: Die Wandfliesen waren stellenweise verunreinigt, ebenso wie die Armatur des Handwaschbeckens und das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel. Der Fußboden zeigte insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen Verunreinigungen. Mehrere Elektroinstallationen wie Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und Leitungen waren ebenfalls betroffen. Am Handwaschbecken fehlten sowohl Mittel zum hygienischen Händetrocknen, beispielsweise Einmalpapierhandtücher im Spender, als auch Mittel zum Händewaschen, wie Flüssigseife im Spender. Zudem wurde Straßenkleidung offen im Raum aufbewahrt, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wird. Bei der Lagerung leicht verderblicher Lebensmittel wurde die vom Hersteller vorgegebene Höchsttemperatur überschritten, etwa bei rohen Hähnchenteilen, die mit +13,6 °C und +9,4 °C gemessen wurden. Zusätzlich wurde ein Schadnagerbefall festgestellt, unter anderem durch Schadnagerkot auf Verpackungen, zwischen und neben Toilettenreinigerflaschen sowie auf den Einrichtungen. Dadurch waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer erheblichen Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Getränklagerbereich: Die Türschwellen, der Fußbodenabfluss sowie die Leiter waren verunreinigt. Der Fußboden insgesamt zeigte Verunreinigungen, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen. Zudem wurden Wartungswerkzeuge offen im Raum aufbewahrt, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wird. Darüber hinaus wurde ein Rattenbefall festgestellt, unter anderem durch Rattenkot in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens. Dadurch waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer erheblichen Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Kellertreppe: Der Fußboden war verunreinigt.
Keller – Lagerbereich: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand und war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden sowie der Fußbodenabfluss waren verunreinigt. Auch der Spender für Einmalhandtücher war betroffen und war zudem leer. Die Waschmaschine, die zum Waschen der Hygienekleidung beziehungsweise der Geschirrtücher genutzt wird, wies schimmelähnliche Verunreinigungen auf. Außerdem wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände, unter anderem ein Fahrrad, aufbewahrt. Ein Schadnagerbefall wurde festgestellt, sichtbar unter anderem durch Schadnagerkot auf Regalbrettern. Zusätzlich wurde ein erhebliches Aufkommen an Stubenfliegen festgestellt. Aufgrund all dieser Mängel waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer erheblichen Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Keller – Kühlraum: Die Türdichtung sowie das Verdampferschutzgitter waren verunreinigt. Zudem wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, obwohl sie üblicherweise während des Arbeitsprozesses auf den Arbeitsflächen abgestellt werden sollten. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf die Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Keller - Personaltoilette Damen / Herren: Das Toilettenbecken, das Handwaschbecken sowie der Fußboden waren verunreinigt. Am Handwaschbecken wurde anstelle von Einmalhandtüchern ein verunreinigtes Textiltuch verwendet, sodass eine hygienische Händetrocknung nicht möglich war. Zudem fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen, wie beispielsweise Einmalpapierhandtücher im Spender. Zusätzlich wurde ein Schadnagerbefall festgestellt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 14.08.2025 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.