Zuständigkeitsbereich
Groß-Gerau
Netto MArken-Discount Stiftung & Co. KG
Hermann-Schmitt-Str. 36
64572 Büttelborn
Abfallsammelbereich
- Der Abfallsammelplatz war nicht so geführt, dass dieser sauber und frei gehalten werden konnte. Mehrere Kunststoffbeutel mit Papierbons, Mehrwegflaschen etc. lagerten auf dem Fußboden. Mehrere Körbe mit Bioabfall lagerten unordentlich auf Müllsäcken. Abfallbehältnisse waren nicht vollständig geschlossen. Der gesamte Bereich stand mit Abfall voll. Fußboden und Wandbereiche wiesen eine mangelnde Reinigung auf. Das Anlocken von Schädlingen wurde begünstigt.
Gemüse-/Mopro-Kühlhaus
- Die Wände waren stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. In unmittelbarer Nähe lagerten zahlreiche Lebensmittelfertigpackungen.
Tier-/Kühlung / Bäckerei
- Das Türblatt sowie der Handgriffbereich wiesen eine mangelnde Reinigung auf. Bräunliche, verkrustete Schmutzanhaftungen waren am Handgriff ersichtlich. Die Gefahr einer Kontamination der Hände durch Berührung des verschmutzten Handgriffs war gegeben.
Bäckereiabteilung
- Am Handwaschbecken fehlte die Warm- und Kaltwasserzufuhr. Es gab keine Möglichkeit der hygienischen Händereinigung im Back-Off-Bereich. Eine Mitarbeiterin gab an, dass seit ca. einer Woche keine Wasserzufuhr vorhanden gewesen sei. Die Hände konnten im Vorbereitungsbereich vor Aufnahme der Tätigkeit nicht hygienisch gereinigt werden.
- Es wurde Lebensmittelverpackungsmaterial so aufbewahrt, dass es einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt war. Bspw. wurden zahlreiche Papiergebäcktüten im Schrank unter dem Arbeitstisch gelagert. Diese lagen dort unordentlich und offen. Unmittelbar in dem Schrank lagerten Reinigungsmittel; die Gebäcktüten hingen darüber. Das Verpackungsmaterial war der Gefahr einer Kontamination durch Reinigungsmittel sowie Schmutz ausgesetzt.
Warenannahme
- Der Lebensmittelabfall wurde wiederholt nicht so zeitnah wie möglich entfernt, sodass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde. Des Weiteren wurde an der Warenannahme eine massive Ansammlung von Abfällen vorgefunden. Darunter befanden sich u. a. auch Konfiskatabfälle der Kategorie 3 (Hühnereier, Verbrauchsdatum: 01.05.2026; Joghurt, Verbrauchsdatum: 13.04.2026 und 11.05.2026; Putenfleisch, Verbrauchsdatum: 06.05.2026). Die Konfiskatabfälle wurden ungeschützt auf dem Fußboden und ohne die erforderlichen Abfallbehältnisse gelagert. Die meisten Abfälle waren augenscheinlich bereits verdorben/verschimmelt. Unmittelbar daneben lagerten Bedarfsgegenstände sowie Paletten mit für den Verkauf vorbereiteten, verpackten Lebensmitteln. Das Anlocken von Schädlingen wurde massiv begünstigt und nicht auf das geringste Maß reduziert.
- Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Bspw. wurde an der Warenannahme eine massive Ansammlung von Abfällen vorgefunden. Darunter befanden sich u. a. auch Konfiskatabfälle der Kategorie 3 (Hühnereier, Verbrauchsdatum: 01.05.2026; Joghurt, Verbrauchsdatum: 13.04.2026 und 11.05.2026; Putenfleisch, Verbrauchsdatum: 06.05.2026). Die Konfiskatabfälle wurden ungeschützt auf dem Fußboden und ohne die erforderlichen Abfallbehältnisse gelagert. Die meisten Abfälle waren augenscheinlich bereits verdorben/verschimmelt. Des Weiteren wurde im Flur/Innenbereich vor den Kühlhäusern eine Anhäufung von nicht mehr zum Verzehr geeigneten sowie verdorbenen/verschimmelten Lebensmitteln (Erdbeeren, Birne, Melone, Salat, Spargel, Kiwi, Banane, Mandarine etc.) vorgefunden. Im unmittelbaren Umfeld lagerten Produkte sowie Kühltrolleys. Zudem wurde im Gemüse-/Obst- und Mopro-Kühlhaus die Konfiskattonne der Kategorie 3 gelagert. Unmittelbar daneben standen Lebensmittel, welche zum Verkauf vorrätig gehalten wurden.
- Augenscheinlich waren an den Wandbereichen schwarzschimmelähnliche Anhaftungen zu sehen. Dadurch löste sich stellenweise der Anstrich ab. In diesem Bereich sowie unmittelbar darunter lagerten mehrere Paletten mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen. Die Gefahr einer Kontamination der Lebensmittel und Bedarfsgegenstände durch Schimmelsporen oder Fremdpartikel (Putzablösungen) wurde begünstigt.
- Wiederholt wurden zahlreiche Lebensmittelabfälle nicht geschlossen und in den dafür vorgesehenen Abfalltonnen/Abfallsammelbereich gelagert. Auf dem Fußboden der Warenannahme sammelten sich an einer Seite massive Lebensmittelabfälle an, welche bereits Verderb und Schimmel aufwiesen. Zudem wurde das Anlocken von Schädlingen begünstigt.
- Der Bereich der Warenannahme befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Fußboden wies eine mangelnde Reinigung auf. An den Wandbereichen waren stellenweise schimmelähnliche Anhaftungen zu sehen. Der Putz löste sich dadurch bereits stellenweise ab. Auf dem Fußboden lagerten verdorbene Lebensmittelabfälle. Im unmittelbaren Umfeld standen zahlreiche Paletten mit neuer Ware/Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen. Diese waren der Gefahr einer Kontamination durch Schimmelsporen, Fremdkörper und Schmutz ausgesetzt.
Lager
- Der Reinigungsbereich, in dem die Fußbodenreinigungsmaschine lagerte, war wiederholt stark verunreinigt. Der Abfluss und der Innenraum der Fußbodenreinigungsmaschine waren durch dunkle Schmutzanhaftungen/-ablagerungen verunreinigt. Mehrere Putzeimer mit Schmutzwasser und Wischlappen waren zu sehen. Offensichtlich wurden die Utensilien und Gerätschaften nach der Nutzung nicht ordnungsgemäß gereinigt. Eine hygienische Reinigung der Betriebsstätte konnte somit nicht erfolgen. Dies zeigte sich stellenweise auf dem Fußboden in der Betriebsstätte – schwarze Schlieren waren erkennbar.
- Es wurde Lebensmittelabfall nicht geschlossen gelagert. Außerdem wurde dieser nicht so zeitnah wie möglich entfernt, sodass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Bspw. wurde im Flur/Innenbereich vor den Kühlhäusern eine Anhäufung von nicht mehr zum Verzehr geeigneten sowie verdorbenen/verschimmelten Lebensmitteln (Erdbeeren, Birne, Melone, Salat, Spargel, Kiwi, Banane, Mandarine etc.) vorgefunden. Im unmittelbaren Umfeld lagerten Produkte sowie Kühltrolleys.