Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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233 Einträge

Ergebnisse 31 bis 40 auf Seite 4

Ringhotel Siegfriedbrunnen

Hammelbacher Straße 7

64683 Grasellenbach

In Räume in denen mit Lebensmittel umgegangen bzw. gelagert werden, wurden Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigung festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen. (Konkret: Küche, Konditor-raum, Kühlraum Fleisch, Kühlraum Backwaren, Zerlegungsraum, kalte Küche)
Verschiedene Gemüsereibeaufsätze zum Zerkleinern von Gemüse waren mit angetrockneten Produktresten verunreinigt.
Die Rührmaschine, die zum verrühren von Teig, Sahne oder Cremes verwendet wird, war mit angetrockneten Lebensmittelanhaftungen behaftet.
Der Wurstfüller war im Inneren und im Bereich des Auslasses mit angetrockneten Produktresten verunreinigt. Die Aufschnittmaschine zum Aufschneiden von zum Beispiel Wurst war verunreinigt.
An der Unterseite des Servierwagens im Kühlraum, auf dem offenen, verzehrfertige Desserts gelagert waren, löste sich das Kunststoffmaterial ab. Der Arbeitstisch im Zerlegungsraum war an der Unterseite stark mit älteren, angetrockneten Schmutzanhaftungen verunreinigt, die sich bereits begonnen hatten abzulösen. Auch das Metall an der Unterseite des selben Tisches hatte sich begonnen abzulösen. Unter dem Tisch waren Kisten mit offen gelagertem Obst und Gemüse verstaut. Der Einstichdorn des Dosenöffners war verunreinigt.
Bei der erfolgten Nachkontrolle am 28.04.2025 wurde festgestellt, dass die festgestellten Mängeln zufriedenstellend beseitigt wurden

Marktstand Backwaren Halil Yilmaz

Wochenmarkt Weilburg

35781 Weilburg

Wiederholt hygienische Mängel

Unicat Candy

Benzstr. 16 c

63457 Hanau

Es wurden Feine Backwaren "Hostess Lemon Drizzle Baby Bundts 284 g" in den Verkehr gebracht, bei denen die zulässige Höchstmenge an Sorbinsäure (E 200) überschritten wurde.

Die betroffenen Produkte wurden am 07.05.25 aus dem Verkauf genommen.

'Pizzeria Pisa'

Praunheimer Weg 1

60439 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Der Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen und Einrichtungsgegenstände erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke: Der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens war verunreinigt, ebenso mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße, die Türfanghaken der Kühltheke, der Innenboden der Kühltheke unter den Kühlschubladen, die Aufstellfläche der Kaffeemaschine und die Unterschränke. Die Ablaufrinne der Kühltheke wies schleimige Beläge auf, und die Gitter- und Kunststoffkörbe in der Kühltheke waren schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel unter ekelerregenden Umständen gelagert. In der Kühltheke befand sich direkt über der verschleimten Ablaufrinne eine offene Schale mit Reibekäse. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und daher nicht nutzbar. Während der Herstellung, Verarbeitung und des Inverkehrbringens von Lebensmitteln erfolgte keine Händereinigung. Die Lebensmittel waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Am Handwaschbecken fehlten zudem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Darüber hinaus war die Warmwasserzufuhr zum Handwaschbecken nicht vorhanden.

Pizzastation: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden wies an einigen Stellen Verunreinigungen auf, ebenso waren die Regalböden verschmutzt. Mehrere Steckdosen sowie Elektroinstallationen wie Lichtschalter, Kabel und Leitungen waren ebenfalls verunreinigt. Die Decke und Wände wiesen stellenweise Spinnengewebe auf. Das Ventilatorschutzgitter des Kühltisches war stark verschmutzt, und auch die Türdichtungen des Kühltisches wiesen schimmelähnliche Verunreinigungen auf. Der Innenraum des Kühltisches sowie die Gitterroste im Kühltisch waren stark verschmutzt. Unverpackte Lebensmittel wurden unabgedeckt in dem stark verschmutzten Kühltisch gelagert, was eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel nicht ausschloss. Der Pizzabelag (u. a. Salami, Schinken) wurde ungekühlt neben dem Holzofen gelagert, wodurch die maximal zulässige Höchsttemperatur überschritten wurde. Die Temperatur des "Schinkens" betrug +11,2 °C, wobei der "Schinken" an den Rändern der Scheiben bereits teilweise stark vertrocknet war. Die vorhandene Kühlkapazität war nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Lagerung der Lebensmittel zu gewährleisten.

Lagerbereich / Teigraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Der Verbandskasten war mit Insektenkot verunreinigt und die Decke wies ebenfalls Verunreinigungen auf. Auf einer Kiste mit H-Milch wurde ein Laubbläser gelagert. Eine Steckdose war verschmutzt, und auch die Wände waren teilweise verunreinigt.

Spülbereich: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Wandfliesen wiesen teilweise Verunreinigungen auf. Besonders in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen war der Fußboden verunreinigt. Der Heizkörper war verunreinigt, und das Insektengitter des Fensters war ebenfalls verschmutzt. Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war sowohl verunreinigt als auch angerostet, ebenso war das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle verunreinigt. Die Silikonfuge an der Spüle war beschädigt und verfärbt. Der gesamte Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt, ebenso der Spülarm und der Geschirrkorb. Die Aufschnittmaschine war ebenfalls verunreinigt, und die Reinigungsmittelkanister wiesen Verschmutzungen auf. Lebensmittel wurden einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, da die gekochten Nudeln in einem verschmutzten und schadhaften Sieb gelagert worden waren. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kamen, waren beschädigt, darunter Plastikschüsseln und das Nudelsieb, mehrere dieser Gegenstände waren zudem verunreinigt. Auf dem Heizkörper wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände wie u. a. Schuhe aufbewahrt. Eine Jacke und ein Ladekabel lagen auf der Aufschnittmaschine. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen, wie z. B. Flüssigseife im Spender. In dem Spender befand sich eine wässrige, undefinierbare Flüssigkeit, und der Spender war mit einem Küchentuch abgedeckt.

Tageskühlhaus: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Tür, das Verdampferschutzgitter und der Verdampfer im Inneren wiesen Verunreinigungen auf. Ebenso waren die Fugen der Wandfliesen und die Türschwelle stark verschmutzt. Die Unterseiten der Regalböden waren schimmelähnlich verunreinigt, und mehrere Gegenstände wie Deckel und Kunststoffbehälter, in denen Lebensmittel aufbewahrt wurden, waren ebenfalls verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise auf den Arbeitsflächen abgestellt werden, wie Plastikbehältnisse mit verschiedenen Gemüsearten und Mozzarella, wodurch die Gefahr bestand, dass Keime auf die Lebensmittel übertragen und diese kontaminiert werden konnten. Die Lebensmittelbehälter waren teilweise mit verschmutzten und schadhaften Geschirrhandtüchern abgedeckt. Der frische Lachs wurde in einem verschmutzten Behälter aufbewahrt und wies einen artuntypischen Geruch auf. Zudem wurden Miesmuscheln in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum (01.04.2025) erheblich überschritten war, ein verdorbener Geruch war deutlich wahrnehmbar.

Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Wände wiesen teilweise Spinnengewebe auf, während mehrere Elektroinstallationen, darunter Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und Leitungen, ebenfalls verunreinigt waren. Der Fensterrahmen war verschmutzt, ebenso wie der Tischdosenöffner und die Fugen der Wandfliesen. Auch das Mikrowellengerät war innen und außen verunreinigt, ebenso wie der Messerblock und mehrere Ölflaschen. Sämtliche Schränke, sowohl innen als auch außen, waren verschmutzt, und der Unterbau des Arbeitstisches war verunreinigt und mit verschmutzter Pappe ausgelegt. In der Schublade des Arbeitstisches wurden zudem verunreinigte Lebensmittelbedarfsgegenstände aufbewahrt. Weitere Verunreinigungen fanden sich an der Raumdecke sowie in den Randbereichen der Dunstabzugsanlage. Der Innenraum des Kühltisches und die Aufsatzkühlung hinter dem Lüftungsgitter waren ebenfalls verschmutzt. Die Seitenfläche des Tiefkühlschranks und der Innenraum des Kühltisches wiesen ebenfalls Verunreinigungen auf. Der Unterbau der Kochgruppe war stellenweise verfettet. Die Türdichtungen des Kühltisches waren stark verunreinigt, und auch der Fußboden wies in mehreren Bereichen starke Verschmutzungen auf. Unter dem Tiefkühlschrank befand sich ein Holzkeil, der nicht leicht zu reinigen war. Im Tiefkühlschrank wurden Lebensmittel in Behältern aufbewahrt, die nicht verschlossen waren, wie zum Beispiel Shrimps in einer Plastikbox. Zudem wurden hier unverpackte Lebensmittel wie Bratkartoffeln, Pommes, Garnelen und Tintenfischtuben gelagert, was eine Kontamination durch Keime nicht ausschloss. Auch Chicken Wings wurden in offenen Beuteln im Tiefkühlschrank aufbewahrt. Darüber hinaus wurde verpackte Ware unmittelbar auf unverpackte Lebensmittel gelagert, was das Risiko einer Kontamination durch die Verpackungen erhöhte – wie zum Beispiel vorverpackte, gefüllte Gnocchi, die auf unverpackten Bratkartoffeln gelagert wurden. In einer verschmutzten Klappbox wurden Lebensmittel wie Bohnen und Nudeln aufbewahrt. Teilweise angeschnittene Zitronen lagen in einer ebenfalls verschmutzten Schüssel, wobei die Zitronen stellenweise bereits verfärbt waren. Im Kühltisch wurde Blauschimmelkäse in einem mit Käseresten verkrusteten Behälter aufbewahrt, und Pflanzenöl wurde in einer ungeeigneten Getränkeflasche aus Kunststoff gelagert.

Getränkelager Keller: Das Insektengitter des Fensters war verunreinigt.

Kühlraum UG: Der Fußboden war verunreinigt, ebenso die Getränkeleitungen und Leitungsanschlussteile, die außen sichtbare Verschmutzungen aufwiesen. Auch das Verdampferschutzgitter war verschmutzt, während der Verdampfer selbst im Inneren verunreinigt war. Der Ablaufschlauch des Verdampfers war innen ebenfalls verschmutzt. Die Wandfliesenfugen waren stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Darüber hinaus wurden im Kühlraum Lebensmittelbehälter direkt auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 11.04.2025 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet. Bei der Nachkontrolle am 14.04.2025 waren alle hygienischen Mängel behoben.

Bar 'Waxys' der Waxys GmbH

Taubenstraße 11

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume ‚Küche‘, ‚Spülbereich‘ und ‚Kühlhaus (Gemüse, Fleisch)‘ waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde zudem ein leichter Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Mäusebefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Lebensmitteln mit sofortiger Wirkung untersagt.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren die Arbeitsfläche unter der Kaffeemaschine, das Handwaschbecken sowie die Armatur des Handwaschbeckens, die Ver-/Entsorgungsleitungen, die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine und mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Innenraum der Gläserspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Oberfläche mehrerer Einrichtungsgegenstände war außerdem verstaubt. Der Ablageort der Eisschaufel inmitten des Eises war zudem ungeeignet. Eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises konnte nicht sicher ausgeschlossen werden.

Theke / Tresen 1.OG: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u.a. mit Schadnagerkot.

Küche: Verunreinigt waren der Innenraum des Schockfrosters und der Fußbodenabfluss. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen sehr stark verunreinigt. Die Türdichtung des Schockfrosters war schimmelähnlich verunreinigt und mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Der Unterschrank war mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund einer Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Am Handwaschbecken fehlten zudem Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender) und es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände (Zigaretten, Feuerzeug) aufbewahrt. Außerdem wurden gefrorene Lebensmittel (Fischfilets) bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Weiterhin wurden erhitzte Speisen (Saucen, eine Art Bohneneintopf) bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens + 60 °C aufwiesen.

Spülbereich: Verunreinigt waren die Geschirrspülbrause, mehrere Körbe der Geschirrspülmaschine sowie der Innenbereich des Aufzuges, in dem Lebensmittel transportiert wurden. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war stark mit alten Rückständen verunreinigt und der Transportroller war u.a. mit Mäusekot verunreinigt.

Lagerraum Trockenlager UG: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Waschküche/-raum UG: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die zum Waschen der Hygienekleidung bzw. der Geschirrtücher genutzte Waschmaschine war außerdem schimmelähnlich verunreinigt.

Kühlraum Küche UG: Die Regale im Raum sowie das Verdampferschutzgitter waren verunreinigt. Die Wandfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Zudem wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (angeschimmelte Tomaten).

Tiefkühlraum UG: Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel (u. a. Würste) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

Kühlraum Getränke UG: Der Fußboden war verunreinigt. Schimmelähnlich verunreinigt waren die Decke sowie die Begleitkühlung von außen.

Warenwege Kellerräume / Treppenhaus (zur Küche) UG: Die Wände waren teilweise verunreinigt und der Fußboden war u.a. mit Mäusekot verunreinigt.

Personaltoilette Herren UG: Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Zudem fehlten am Handwaschbecken Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Personaltoilette Damen UG: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 11.04.2025 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

La Casa del Gelato

Neue Kräme 8

60311 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Es kam zu einer Teilschließung (Kellerraum sowie Küche 1. OG).

Mersin Kebap

Berger Straße 85

60316 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Pascal Pastaspezialitäten

Hanauer Str. 23

63546 Hammersbach / Langenbergheim

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurde im Trockenlager für Mehl und Gries ein Mäusebefall sowie Gespinste festgestellt. Mehrere Behältnisse zur Lagerung von Lebensmitteln waren nicht für den Lebensmittelkontakt geeignet. Gegenstände mit Lebensmittelkontakt waren beschädigt und verunreinigt. Insgesamt war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.Die Mängel wurden teilweise behoben.

Bamboo Bistro Tante Ha

Europa-Allee 6

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schaben- und ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot und -urinspuren befanden sich in Rand- und Eckbereichen des Fußbodens sowie zwischen Einrichtungsgegenständen. Tote Schaben wurden u.a. in der Geschirrspülmaschine festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Schaben) wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Vorbereitung: Verunreinigt waren der Stabmixer, die Regalböden, die Wände (teilweise), der Gemüsehobel, die Unterseite des Spülbeckens, der Slicer (Schneidemaschine) sowie weitere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Kontakt kommen (Schäler, Schöpfkelle, Sieb). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen u. a. mit Mäusekot verunreinigt. Auch das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel war mit Mäusekot und -urinspuren verunreinigt. Die Tür war mit einer toten Schabe verunreinigt und die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren u. a. mit Schabenkot verunreinigt. Die Schneidebretter waren verunreinigt und aufgrund der abgenutzten rauen Oberfläche nicht leicht zu reinigen. Ein Kochtopf war außen stark verunreinigt / verfettet. Es wurden zudem Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (Backpulver, Zucker und Mehl) und die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten (Sushirollen gemessen bei +30.5°C). Außerdem wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren (Reis in großer Mülltonne). Dadurch wurde die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Kühlraum: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Außerdem wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren (geschnittener Porree in Plastikkörben, frittierte Lebensmittel gelagert auf bzw. abgedeckt mit Serviertabletts). Dadurch wurden die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden zudem Behälter unmittelbar auf unabgedeckten Lebensmitteln gelagert (Plastikeimer abgestellt auf mit geschnittenen Champignons, Zucchini, Paprika bzw. Broccoli gefüllten Plastikeimern). Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch die Unterseite der Behälter war nicht auszuschließen.

Showküche / Verkauf: Verunreinigt waren die Arbeitsfläche unter den Geräten, der Bereich hinter dem Menüboard (auch verstaubt), der Grill bzw. seine Bedienungsknöpfe (auch verfettet), der Innenboden des Kühltisches unter den Kühlschubladen (u. a. liegengebliebene Essensreste und Altverschmutzungen), der Kühltisch und der Lüfter im Getränkekühlschrank. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen u. a. mit Mäusekot verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher war mit Mäusekot, Urin- und Fraßspuren verunreinigt. Der Unterschrank des Verkaufstresens war in den Randbereichen mit Mäusekot und -urinspuren verunreinigt. Der Innenraum des Tellerwärmers war ebenfalls mit Mäusekot verunreinigt und roch stark artfremd. Der Bereich des Kühlmotors der Saladette war sehr stark mit Mäusekot und -urinspuren verunreinigt. Sehr stark mit Mäusespuren (Kot, Urin- und Fraßspuren) verunreinigt war zudem der Bereich unter dem Waschbecken. Der Lüfterbereich im Getränkekühlschrank war schimmelähnlich verunreinigt. Des Weiteren wurden unverpackte Lebensmittel unmittelbar unter Verpackungen gelagert (offene Sojasprossen unter einem 2,5 kg Beutel Bohnen sowie 2 übereinandergestapelte Schüsseln mit geschnittenem Gemüse). Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch die Verpackungen war nicht auszuschließen.

Lager U1.08.3: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit u.a. Mäusekot und -urinspuren verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 03.04.2025 waren die hygienischen Mängel zum Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Restaurant 'Mr. Phung'

Tituscorso 5

60439 Frankfurt am Main

Betriebsstätte allgemein: Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Zudem wurde ein erheblicher Mäusebefall festgestellt (u. a. Mäusekot und Fraßspuren). Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Die unschädliche Beseitigung aller offenen Lebensmittel, eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person sowie eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände wurde angeordnet.

Showküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In den Unterbaueinrichtungen, auf dem Fußboden, in und auf mehreren Behältern wurde Mäusekot festgestellt. Mehrere Umverpackungen von Lebensmittelbedarfsgegenständen wiesen Fraßspuren auf. Auf dem Fußboden befanden sich ebenfalls Spuren von Mäusefraß. Zwei Packungen mit Milchbrötchen waren angefressen. Der Raum war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden außerdem unverpackte Lebensmittel (gekochte Nudeln) unabgedeckt und ungekühlt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die Nudeln waren bereits stellenweise angetrocknet. Zudem wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte: Auf einer Kiste mit offenen Sprossen wurde ein Eimer mit geschnittenem Gemüse gelagert.

Vorbereitung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot befand sich auf dem Fußboden, insbesondere unter den Einrichtungen und auf zwei Rollwägen, auf denen Lebensmittelbehälter gelagert wurden. Auf dem Fußboden im Bereich zwischen Kühlraum und Personaltoilette befanden sich zudem Fraßspuren. Der Raum war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Außerdem wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt: In zwei verschmutzten grünen Klappkisten wurden gekochte Nudeln aufbewahrt und im Spülbecken wurden Hähnchenflügel im warmen Wasser aufgetaut. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Die Temperatur der "eingeweichten" Hähnchenflügel betrug +26,4°C. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde des Weiteren die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten: Die angelieferten Tiefkühlprodukte, u.a. Pangasius Filets, wurden ungekühlt in der Küche gelagert. Gefrorene Lebensmittel (Hähnchenbrustfilet) wurden zudem bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden außerdem in einem verunreinigten Eimer gelagert.

Kühlhaus: Es wurden unverpackte Lebensmittel (u.a. gekochte Nudeln, gebratenes und frittiertes Geflügel, geschnittenes Gemüse) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die gekochten Nudeln waren bereits stellenweise angetrocknet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 09.04.2025 behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.