Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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235 Einträge

Ergebnisse 21 bis 30 auf Seite 3

Ekecik Supermarkt

Hüttenstraße 12

65201 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Fischabteilung: Die Innenflächen und die Wasserablaufrinnen der Fischkühltheke waren verunreinigt. Die in abtauendem Eis gekühlten Fischereierzeugnisse hatten Schmelzwasserberührung.

Produktion: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt. Das Lüftungsgitter der Kühltheke war verunreinigt. Das Gewürzregal war verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Der Hocker war verunreinigt. Der Deckenanstrich direkt über der Fleischtheke löste sich stellenweise ab. Mehrere Kantenumleimer waren teilweise beschädigt. Die Flächen waren damit nicht glatt und abwaschbar gestaltet und demnach nicht leicht zu reinigen. An Geräten bzw. Maschinen war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt worden. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Die Fußbodenfliesen waren teilweise beschädigt. Der Hackblock war verunreinigt. Die Oberfläche des Hackblocks war nicht glatt und leicht zu reinigen. Der für Reinigungsarbeiten genutzte Wasserschlauch (Gartenschlauch) bestand nicht aus für Trinkwasser geeignetem Material. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. GN-Behälter wurden nass ineinander gestellt. Gereinigte Messer wurden in einem nassen Behälter aufbewahrt.

Kühlraum Rind/Lamm: Der Fußboden war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Kühlraum Hackfleisch: Mehrere Kabelkanäle waren verunreinigt.

Kühlraum Obst/Gemüse: Das Kühlaggregat war verunreinigt.

Verkauf: Der Lamellenvorhang im Durchgang zum Lager war verunreinigt.

China-Restaurant 'Sonnenblume' der East Esther GmbH

Varrentrappstraße 47

60486 Frankfurt am Main

Küche: Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren: Geschirr wurde in der Doppelspüle gereinigt (Wokpfanne) und unmittelbar daneben wurden verzehrfertige Lebensmittel, z. B. gegartes Gemüse gelagert. Schmutzgeschirr der Gäste wurde unmittelbar in der Doppelspüle neben verzehrfertigen Speisen gelagert (gekochte Nudeln). Das Essen der Mitarbeiter, das sie während des Arbeitens verzehrten, sowie deren Essstäbchen, wurden unmittelbar neben Lebensmitteln gelagert. Verunreinigt waren die Dehnungsfuge (Bereich Doppelspüle), die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine, das Schneidebrett, der Gasherd, die Wände und mehrere Behälter für die Lagerung von Lebensmittel (Soßen, Gewürze). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden außerdem Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte (Wokpfanne und Topf gelagert auf Eierhöckern unmittelbar auf stark verunreinigtem Fußboden). Ein Hackmesser wurde in einen Spalt der Arbeitsplatte gesteckt, der nicht angemessen gereinigt werden konnte, so dass eine Kontamination der Lebensmittel, die mit dem Hackbeil geschnitten werden, nicht sicher ausgeschlossen war. Des Weiteren wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt (gebratene Ente gemessene Temperatur + 15.2 °C). Auch wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens + 60 °C aufwiesen (Gemessene Temperaturen frittierte Speisen + 53.1 °C; gekochte Nudeln + 11.9 °C; gekochtes Geflügel + 28.3°C; gekochter Reis, + 14.2 °C; frittierte Ente + 30.6 °C). Diese Speisen wurden teilweise direkt neben einer geöffneten Außentür gelagert. Dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Tiefkühlschrank wurden darüber hinaus unverpackte Lebensmittel (Teigwaren mit Garnelen) unabgedeckt gelagert und am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Das Handwaschbecken war zudem mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat somit keine Händereinigung stattgefunden. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen

Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Reiskocher und der Auslauf der Kaffeemaschine. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Handwaschbecken war defekt. Zudem fehlte für das Handwaschbecken die Warmwasserzufuhr und Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände stand somit nicht zur Verfügung. Es wurden außerdem Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren; die Brille eines Mitarbeiters wurde auf der Arbeitsfläche gelagert. Auch wurden unverpackte Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die mangels einer geeigneten Abtrennung (Hustenschutzvorrichtung) nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination durch Kunden geschützt waren (Soßen). Weiterhin wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens + 60 °C aufwiesen (Diverse Soßen, gemessene Temperatur + 49.1 °C).

Lagerraum 1/Keller: Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Personaltoilette: Im Vorraum der Personaltoilette wurden Lebensmittel aufbewahrt bzw. gelagert. Am Handwaschbecken im Vorraum fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Das Handwaschbecken war zudem mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat somit keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 03.03.2025 waren die hygienischen Mängel zum Teil behoben.

Minka Grill und Steakhouse der Manti Time GmbH

Zeil 23

60313 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel wiederholt festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Ong Tao

Am Dammgraben 102

60486 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnager- und ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit sofortiger Wirkung untersagt wurde und eine sofortige Grundreinigung des gesamten Betriebes sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma angeordnet werden musste.

Küche: Verunreinigt waren der Fußbodenabfluss, die Wände (teilweise), die Silikonfuge der Abzugshaube, der Behälter für Lebensmittel wie z. B. für Gewürze und Rindfleisch, die Fritteuse, die Ofenhandschuhe, der Kombidämpfer, der Fenstersturz, mehrere Gastronorm-Bleche zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, die Ver-/Entsorgungsleitungen, die Dehnungsfuge am Fußbodenrand, die Einrichtung im Bereich am Handwaschbecken und der Innenraum des Kühltisches. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (insbesondere im Bereich der Tiefkühltruhe / Schadnagerkot und verschimmeltes Gemüse). Der Unterbau der Fritteuse war ebenfalls mit Schadnagerkot verunreinigt. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet und die Temperatur des Frittierfettes war zu hoch, es wurde mit + 195 °C gemessen. Der Deckenanstrich löste sich stellenweise ab und unmittelbar unter den beschädigten Stellen wurden Lebensmittel bearbeitet. Zudem wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens + 60 °C aufwiesen (Gekochter Reis, gemessene Temperatur + 44.4 °C). Auch wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (Sprossen, gemessene Temperatur + 11.7 °C). Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr sowie Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen. Das Handwaschbecken war außerdem mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat somit keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

Spülbereich: Verunreinigt waren die Einrichtung, die Ver-/Entsorgungsleitungen (Schaben wurden vorgefunden) und die Wände (teilweise). Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Es wurden zudem gekochte Speisen vom Vortag vorgefunden, diese wurden ungekühlt gelagert.

Vorbereitungsraum: Verunreinigt waren der Türrahmen, die Einsatzscheiben der Gemüsereibe und der Kühlschrank. Die Einrichtung war mit Schadnagerkot verunreinigt. Die Ver-/Entsorgungsleitungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (auch mit Schadnagerkot). Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar, es fehlten zudem Mittel zum hygienischen Händetrocknen und Warmwasser war nicht verfügbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat somit keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Es wurden außerdem leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten (gekochte Nudeln, gemessene Temperatur + 14.0 °C).

Theke /Tresen: Die Einrichtung und der Reinigungsball/Zapfhähne waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Für das Handwaschbecken/Doppelspüle fehlte die Warmwasserzufuhr und Mittel zum hygienischen Händetrocknen.

Bierkeller/Kühlraum: Verunreinigt waren die Tür, die Ver-/Entsorgungsleitungen, das Regal und das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wandverkleidung mit den Armaturen war schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke und die Wände waren mit Schwarzschimmel verunreinigt. Materialteile lösten sich außerdem von der Decke ab und unmittelbar darunter wurde nicht abgedecktes Gemüse gelagert (Brokkoli). Es wurden zudem Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (Sprossen).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 21.02.2025 waren die hygienischen Mängel zum großen Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

'Bayram Kebaphaus' der Bayram Grillhaus GmbH

Münchener Straße 29

60329 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot und Mäuseurinspuren wurden auf dem Fußboden insbesondere in den Eck- und Randbereichen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren der Feuerlöscher, der Getränkekühltresen, das Schneidebrett, die Wände (teilweise), das Regal, die Dichtungen des Kühltresens und das Handwaschbecken. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren schimmelähnlich verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde zudem überschritten (Sauce gemessen bei + 15.6°C).

Spülbereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot und Mäuseurinspuren wurden im Unterbau festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren der Fußboden und die Geschirrspülbrause. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot und Mäuseurinspuren wurden auf dem Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren das Schneidebrett, der Herd, das Regal, der Teigkneter und der Innenraum des Kühlschrankes. Die Wände waren teilweise im Bodenbereich verunreinigt.

Mehllager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot und Mäuseurinspuren wurden auf dem Fußboden in den Eck- und Randbereichen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Außerdem war die Tür verunreinigt.

Personaltoilette: Am Handwaschbecken fehlten die Warmwasserzufuhr sowie Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Küche/UG: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot und Mäuseurinspuren wurden auf dem Fußboden und auf der Einrichtung festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr. Der Fleischwolf und der Teigkneter war zudem verunreinigt.

Vorbereitungsbereich: Es waren einige Messer verunreinigt.

Lagerraum - Bedarfsgegenstände/UG: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot und Urinspuren wurden auf dem Fußboden und direkt unter bzw. neben Verpackungsmaterialien festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Tief-/Kühlung-Küche/UG: Der Fußboden und das Regal waren verunreinigt.

Lagerraum/UG: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot und Mäuseurinspuren wurden auf einem Kanister, im Waschbecken, auf einer Schaufel und auf dem Regal festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Kühlraum - Fleisch/UG: Der Fußboden und der Türrahmen waren verunreinigt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren am 10.03.2025 komplett beseitigt und der Betrieb wurde zur Öffnung wieder freigegeben.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

'Café an der Hauptwache' der HW Gastronomie GmbH & Co. KG

An der Hauptwache 15

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren die Kaffeemaschine, der Unterschrank (Musikanlage), der Unterschrank des Kühltresens (Kühlmotor), der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens, der Sahnesiphon, der Innenraum des Getränkekühltresens, die Türfanghaken des Getränkekühltresens und der Unterschrank des Getränkekühltresens. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u.a. mit Mäusekot. Die Fensterbank im Servicebereich war ebenfalls u.a. mit Mäusekot verunreinigt und die Arbeitsfläche des Servicebereichs war stellenweise mit Mäusekot verunreinigt.

Theke / Tresen Spülbereich: Verunreinigt u.a. mit Mäusekot waren der Unterschrank sowie der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.

Lagerbereich (Hinterraum / Aufzug): Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Schankanlage Bierkühler: Verunreinigt waren der Lüfter der Fasskühlbox und der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen. Der Sicherungskasten war mit Mäusespuren verunreinigt.

Lagerbereiche / Flur I.OG: Der Sicherungskasten war innen mit Mäusespuren (Kot und Fraßspuren) verunreinigt. Es wurden zudem tiefgefrorene Lebensmittel (Frischfleisch) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

Trockenlager I.OG: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u.a. mit Mäusespuren (Kot und Fraßspuren). Auch die Regalböden waren u.a. mit Mäusekot verunreinigt.

Küche I.OG: Verunreinigt waren der Innenraum des Kühlschrankes hinter dem Schutzgitter, die Türdichtung des Kühlschrankes, der Tischdosenöffner, die Wandfliesen, die Messerhalterung, mehrere Steckdosen, mehrere Einrichtungsgegenstände der Kochgruppe und die Saladette. Die Waffeleisen waren stark verunreinigt. Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel war schimmelähnlich verunreinigt. Die Salatschleuder war innen schimmelähnlich verunreinigt und roch artfremd. Das Frittierfett der Fritteuse war außerdem verbraucht (merkliche Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet.

Spülbereich Küche I.OG: Die Regale und die Geschirrspülbrause waren verunreinigt. Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt und mit Kleberesten behaftet.

Theke / Tresen I.OG: Verunreinigt waren die Tiefkühltruhe, der Sicherungskasten und der Innenboden des Getränkekühltresens unter den Kühlschubladen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Arbeitsfläche und der Unterschrank des Kühltresens (Kühlmotor) war innen verunreinigt, u.a. mit Mäusespuren. Das Regal war stark mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Die Getränkeleitungen waren von innen mit alten Rückständen verunreinigt.

Personaltoilette I.OG: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Das Toilettenbecken war verunreinigt und im Raum roch es stark nach Urin.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 28.01.2025 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Chinakrone

Hagenauer Straße 40 C

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Außenbereich: Der gesamte Bereich war noch immer so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Sushi-Theke: Der Fußboden war erneut insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Küche: Der Fußboden war erneut insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden erneut Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Es bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurden erneut gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.

Ella Bäckerei

Hanauer Str. 13

63517 Rodenbach

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil wiederholte und erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren der Backraum und der Lagerraum in einem unhygienischen Zustand und die hygienischen Anforderungen zum Behandeln von leicht verderblichen, offenen Lebensmittel waren nicht gegeben.

Hoang Minh Vietnam Kitchen

Straße der Republik 57

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Die Wände waren teilweise stark mit Altfett verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war defekt. Der Herd war stark mit alten Lebensmittelresten, Fettablagerungen und eingebrannten Lebensmittelresten verunreinigt. Zum Reinigen wurden beschädigte Textiltücher verwendet. Der Innenboden des Kühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Oberfläche des Kühlschrankes war im oberen Türbereich mit Altfetttropfen verunreinigt. Der Kühlschrank war defekt. Ein Bereich wurde mit Klebeband und Pappkarton so gestaltet, dass der Lichtschalter des Kühlschranks betätigt wird. Im Inneren war eine Tropfschale aufgestellt worden, da sich Eis am oberen Lüftungsausgang bildete. Alle Griffe von Schubladen und Kühlschränken waren mit alten, klebrigen Anhaftungen und Verkrustungen verunreinigt. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Es wurden unverpackte Lebensmittel (vorgegarte Ente und gekochter Reis vom Vortag) unabgedeckt und bei Raumtemperatur gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Hähnchen bei bis zu 9,1 °C und Seehecht bei bis zu 11,3 °C) in warmem Wasser aufgetaut. Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxi-nen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.

Spülbereich: Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt.

Theke/Tresen: Die Decke und Regale waren mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Spüle für Gläser war stark mit alten Anhaftungen verunreinigt und roch stark nach verdorbenem Obst.

Kühlraum: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Decke vor dem Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Die Tür war verunreinigt.

Vorbereitung: Das Fenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Teigtaschen) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Mama Africa

Westendstraße 30

65195 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Das Spülbecken für Gläser war erheblich mit alten, dunklen Belägen verunreinigt. Die für die Reinigung der Trinkgefäße verwendeten Spülbürsten des Gläserspülgerätes waren verschlissen und verunreinigt, sodass eine Reinigung der Trinkgefäße nicht im erforderlichen Maße erfolgen konnte. Ein Kontaminationsrisiko für Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Küche: Das Mikrowellengerät war im Innenbereich stark verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen großflächig verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Der Gasherd war auf der gesamten Oberfläche mit eingebrannten, alten Verkrustungen verunreinigt. Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war mit alten Resten verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Ein separates, von der erforderlichen Waschvorrichtung für Lebensmittel getrenntes, Handwaschbecken oder eine Spülmaschine fehlte. Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer. Der Warmwasserspeicher/Durchlauferhitzer für das Handwaschbecken und das Spülbecken waren defekt. Es gab im gesamten Küchenbereich kein warmes Wasser. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen und sämtlicher Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt erforderlich war. Die Beschaffenheit der Oberfläche des Arbeitstisches war mangelhaft. Der untere Abstellbereich war mit einer defekten Alufolie überzogen. Mehrere Pfannen und Töpfe waren mit alten, eingebrannten Belägen stellenweise erheblich verunreinigt. Es waren einige Messer mit angetrockneten Belägen noch vom Vortag verunreinigt. Es wurde ein erheblicher Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf dem erheblich mit dunklen Belägen verschmutzten Spülmaschinenkorb stand eine Plastikschale mit gewaschenem Salat.

Lagerraum im Keller: Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Die Türdichtung des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreini-gung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Gastraum mit Servicetheke: Es wurde ein erheblicher Mäusekotbefall im Gastraum und der Servier-/To-Go-Ausgabetheke festgestellt. Der Fußboden im Gastraum unter den Gästetischen und der Theke war erheblich mit Mäusekot verschmutzt.