Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
China-Restaurant 'Sonnenblume' der East Esther GmbH
Varrentrappstraße 47
60486 Frankfurt am Main
Küche: Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren: Geschirr wurde in der Doppelspüle gereinigt (Wokpfanne) und unmittelbar daneben wurden verzehrfertige Lebensmittel, z. B. gegartes Gemüse gelagert. Schmutzgeschirr der Gäste wurde unmittelbar in der Doppelspüle neben verzehrfertigen Speisen gelagert (gekochte Nudeln). Das Essen der Mitarbeiter, das sie während des Arbeitens verzehrten, sowie deren Essstäbchen, wurden unmittelbar neben Lebensmitteln gelagert. Verunreinigt waren die Dehnungsfuge (Bereich Doppelspüle), die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine, das Schneidebrett, der Gasherd, die Wände und mehrere Behälter für die Lagerung von Lebensmittel (Soßen, Gewürze). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden außerdem Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte (Wokpfanne und Topf gelagert auf Eierhöckern unmittelbar auf stark verunreinigtem Fußboden). Ein Hackmesser wurde in einen Spalt der Arbeitsplatte gesteckt, der nicht angemessen gereinigt werden konnte, so dass eine Kontamination der Lebensmittel, die mit dem Hackbeil geschnitten werden, nicht sicher ausgeschlossen war. Des Weiteren wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt (gebratene Ente gemessene Temperatur + 15.2 °C). Auch wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens + 60 °C aufwiesen (Gemessene Temperaturen frittierte Speisen + 53.1 °C; gekochte Nudeln + 11.9 °C; gekochtes Geflügel + 28.3°C; gekochter Reis, + 14.2 °C; frittierte Ente + 30.6 °C). Diese Speisen wurden teilweise direkt neben einer geöffneten Außentür gelagert. Dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Tiefkühlschrank wurden darüber hinaus unverpackte Lebensmittel (Teigwaren mit Garnelen) unabgedeckt gelagert und am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Das Handwaschbecken war zudem mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat somit keine Händereinigung stattgefunden. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen
Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Reiskocher und der Auslauf der Kaffeemaschine. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Handwaschbecken war defekt. Zudem fehlte für das Handwaschbecken die Warmwasserzufuhr und Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände stand somit nicht zur Verfügung. Es wurden außerdem Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren; die Brille eines Mitarbeiters wurde auf der Arbeitsfläche gelagert. Auch wurden unverpackte Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die mangels einer geeigneten Abtrennung (Hustenschutzvorrichtung) nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination durch Kunden geschützt waren (Soßen). Weiterhin wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens + 60 °C aufwiesen (Diverse Soßen, gemessene Temperatur + 49.1 °C).
Lagerraum 1/Keller: Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Personaltoilette: Im Vorraum der Personaltoilette wurden Lebensmittel aufbewahrt bzw. gelagert. Am Handwaschbecken im Vorraum fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Das Handwaschbecken war zudem mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat somit keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 03.03.2025 waren die hygienischen Mängel zum Teil behoben.