Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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233 Einträge

Ergebnisse 21 bis 30 auf Seite 3

Café Waldhof

Waldhof 1

63505 Langenselbold

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil wiederholt erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war ein Großteil der Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt im Küchenbereich verunreinigt. Zudem wurde eine Vielzahl von nicht mehr zum Verzehr geeigneten Lebensmittel im Betrieb vorgefunden.

CAFROST GmbH

Odenwaldring 8 - 12

64589 Stockstadt

Küche
- Der Spender für Flüssigseife war verunreinigt. Hierdurch konnte nicht ausgeschlossen werden, dass trotz Händewaschen Verunreinigungen an den Händen des Personals haften bleiben und diese im weiteren Arbeitsprozess mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
- Der Innenraum des Kombidämpfers, der üblicherweise in Kontakt mit Lebensmitteln kommt, war verunreinigt.
- Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Die in den Schrauben und Fugen anhaftenden Verunreinigungen befanden sich direkt über dem offenen Produkt. Durch die Antriebsvibrationen hätte die Verunreinigung auf das Produkt übertragen werden können.

Produktion
- Die Außentür war nicht verschlossen, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde. Es bestand die Gefahr, dass Lebensmittel durch den Kontakt mit Schädlingen kontaminiert werden.
- Der Fußbodenabfluss im Gärraum war schimmelähnlich verunreinigt. Aus dem Abfluss wurde ein dumpf-muffiger Geruch wahrgenommen. Durch Aerosole waren die Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
- Die Streben links neben dem offenen Produkt im Gärraum waren ebenfalls stark schimmelähnlich verunreinigt.
- Die Kopfmaschine der Sesamanlage war im Innenraum stark mit dunklen Anhaftungen verunreinigt. Eine braune Flüssigkeit löste sich und tropfte auf die darunter liegenden Teiglinge.
- Die Streben über der Produktionslinie mit offenen Produkten waren verunreinigt.
- Die Decke über der Produktionslinie mit offenen Produkten war verunreinigt.
- Die Steckdosen über der Produktionslinie mit offenen Produkten waren verunreinigt.
- Die Antriebsmotoren direkt über den Transportbändern waren verunreinigt. Darunter wurden offene Lebensmittel transportiert. Durch die Bewegung der Motoren konnten sich diese Verunreinigungen lösen und auf das Produkt fallen.
- Die Decke des Gärraums war verunreinigt. Darunter wurden offene Lebensmittel gelagert.
- Das Gestänge im Gärraum war stark schimmelähnlich verunreinigt. Direkt darunter wurden die offenen Teiglinge transportiert. Es tropfte bereits verunreinigte Flüssigkeit auf die Produkte herab.
- Die Transportbänder im Gärraum, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren stark verunreinigt.
- Der Durchlauftunnel im Gärraum war in den Ecken sowie im oberen Bereich direkt über dem offenen Lebensmittel stark mit dunklen Anhaftungen verunreinigt.
- Es wurden Lebensmittel mit ungeeigneten Materialien (Abfallbeutel/Wertstoffsack) abgedeckt.
- Der für die Lebensmittelherstellung (Teig) genutzte Wasserschlauch war von innen verunreinigt.
- Der Trichter, durch den der Teig transportiert wurde, war nicht so gebaut, dass das Risiko einer Kontamination so gering wie möglich war.
- Der Innenraum des Schockfrosters (Linie Omelett) war verunreinigt. Insbesondere wurden Verunreinigungen an der Decke, den Wänden sowie dem Fußboden festgestellt. In dem Schockfroster werden üblicherweise die offenen Produkte gefrostet. Durch die darin stark herrschende Luftverwirbelung konnten die Verunreinigungen im ganzen Raum verteilt werden.
- Die Oberfläche der Bänder des Schockfrosters waren verunreinigt. Die Produkte werden üblicherweise direkt auf diesen Bändern zum Schockfroster transportiert.

Indian Tandoori

Mühlgasse 24

35745 Herborn

Lebensmittel wurden einer möglichen Kontamination ausgesetzt, erhebliche Hygienemängel wurden festgestellt.

Die Decke des Außenlagers war schimmelähnlich verunreinigt. Die im Keller gelagerten Bedarfsgegenstände, darunter auch Teller, waren teilweise verschmutzt und nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung geschützt. In der Küche waren zwei Schneidbretter sowie ein sich darunter befindendes Tuch an der Unterseite sehr stark schimmelähnlich verunreinigt. Des Weiteren wurden Reis und mariniertes, erhitztes Hähnchen bei Raumtemperatur für längere Zeit nach dem Kochen vorrätig gehalten und mussten umgehend entsorgt werden. Lebensmittel, die unterhalb einer Temperatur von 50 ° C über einen längeren Zeitraum warmgehalten werden, sind zu entsorgen.
Gekochter Reis wurde in einer Wanne aufbewahrt, welche nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet war. Außerdem wurde Brot vorgefunden, welches mit Alufolie und Paketband eingepackt war und mit einem schimmelähnlich verunreinigten Stoff umwickelt war. Auch waren diverse Behältnisse, darunter u. a. Schüsseln und Siebe, altverschmutzt.

Lebensmittel wurden folglich unter unhygienischen Bedingungen in den Verkehr gebracht.

Im Rahmen der Nachkontrolle am 06.05.2025 war ein Großteil der Mängel abgestellt. Die Decke im Außenlager war weiterhin schimmelähnlich verunreinigt, ebenso waren die im Keller gelagerten Bedarfsgegenstände weiterhin teilweise verschmutzt und nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung geschützt. Hinsichtlich der altverschmutzten Behältnisse war der Mangel zum Zeitpunkt der Nachkontrolle noch nicht vollumfänglich abgestellt.

Schaan GmbH & Co KG Bäckereigroßbetrieb - Filiale Neu-Isenburg

Bahnhofstraße 224

63263 Neu-Isenburg

Erhebliche Verunreinigung. Aufgrund der augenscheinlich verschimmelten Bedienkühltheke wurde das Vorrätighalten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Bienenstich, Käsekuchen, Erdbeercremekuchen, Apfelkuchen und belegte Brötchen) aus der verunreinigten Bedienkühltheke im Betrieb mit sofortiger Wirkung vorübergehend untersagt. Bei den Nachkontrollen am 19. und 21.05.2025 waren noch nicht alle Mängel behoben gewesen.

Betroffene Lebensmittel: offene Lebensmittel wie Bienenstich, Käsekuchen, Erdbeercremekuchen, Apfelkuchen und belegte Brötchen

‘Selera Malaysia Restaurant‘

Münchener Straße 52

60329 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Die Arbeitsfläche und der Fußboden waren verunreinigt. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot in den Regalen, beispielsweise neben Besteck und Geschirr). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lager Theke oben: Der Fußboden und das Mikrowellengerät waren verunreinigt. Zudem wurde ein Schabenbefall festgestellt (Schaben hinter der Einrichtung auf dem Fußboden). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Vorraum Küche: Das Gitter der Belüftung und der Deckenlüfter waren verunreinigt. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot wurde auf dem Fußboden und auf Arbeitsflächen festgestellt. Außerdem wurde ein Schabenbefall festgestellt. Eine Schabe befand sich auf dem Fußboden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche: Verunreinigt waren der Türrahmen, der Fußboden sowie der Fußbodenabfluss, die Dunstabzugsanlage, die Beleuchtung, das Regal, das Fenster, die Armatur des Handwaschbeckens, der Spender für Einmalhandtücher und teilweise die Wände. Es wurde zudem ein Schabenbefall (Schaben sowie Schabenkot in den Regalen und auf dem Fußboden) und ein Mäusebefall (Mäuseurinspuren in den Regalen, Mäusekot und –urinspuren auf dem Fußboden) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Handwaschbecken war außerdem mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

Spülbereich: Die Haubenspülmaschine war verunreinigt.

Küche Vorbereitung: Verunreinigt waren der Kühlschrank, die Armatur des Handwaschbeckens, der Teigkneter, die Decke und das Hängeregal. Weiterhin wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf dem Fußboden sowie in einer Schüssel). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden zudem Lebensmittelbehälter (Eimer mit im Wasser auftauenden Hähnchen) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Kühlraum: Der Türgriff sowie der Fußboden waren verunreinigt. Das Regal war schimmelähnlich verunreinigt. Zudem wurde ein Schabenbefall festgestellt (Schaben auf dem Fußboden). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Tief-/Kühlung: Der Fußboden war verunreinigt.

Vorraum Lager: Der Tischdosenöffner war verunreinigt.

Lager: Der Fußboden war verunreinigt und es wurde ein Schabenbefall festgestellt (Schabe auf einem Sack mit Reis). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Kühlraum Getränke: Das Regal war verunreinigt und die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Lager (Depot) Getränke: Der Fußboden war verunreinigt.

Personaltoilette: Das Toilettenbecken war verunreinigt und für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.

Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde der Betreiberin aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel inklusive Schädlingsbefall (Mäuse und Schaben) mit sofortiger Wirkung untersagt. Zudem wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der ersten Nachkontrolle am 02.05.2025 teilweise behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet. Bei der zweiten Nachkontrolle am 20.05.2025 waren die Mängel vollständig beseitigt.

'Nullsechsneun Roofgarden' der Space Gastronomie GmbH

Katharinenpforte 6

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Ratten) wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Barbereich Innenraum: Der Wasserkocher wies im Inneren eine deutliche Verkalkung auf. Auch der Innenraum des Getränkekühltresens, der derzeit außer Betrieb war, war verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag bedeckt, und der Spülarm war ebenfalls verunreinigt. Darüber hinaus waren mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser und Trinkgefäße verunreinigt. Der Fußboden im Barbereich war in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt, unter anderem mit Kronkorken, Glasscherben und Müll.

Keller - Lagerbereich: Die Ordnung und Struktur des Raumes war mangelhaft, sodass Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Der Fußboden war stark verunreinigt, unter anderem vermehrt mit Rattenkot. Auch die Regale wiesen Verunreinigungen auf, insbesondere mit Rattenkot. Aufgrund der Verunreinigung im Innenraum der Eiswürfelmaschine waren die darin enthaltenen Eiswürfel nicht mehr sicher und somit nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Der Kühlschrank war im Inneren sehr stark schimmelähnlich verunreinigt. Zudem wurden im oberen Bereich des Kühlschranks vermehrt Larvenpuppen festgestellt.

Keller – Kühlhaus: Das Türblatt war verunreinigt. Zudem waren die Regale verunreinigt, unter anderem mit Rattenkot. An den Türen wurde die Transportschutzfolie nicht bestimmungsgemäß entfernt, was eine angemessene Reinigung unmöglich machte und das Ansammeln von Schmutz begünstigte. Im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, befanden sich Transportpaletten aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz. Die Getränkeleitungen und Leitungsanschlussteile wiesen außen schimmelähnliche Verunreinigungen auf, und auch der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Darüber hinaus wurden verdorbene Lebensmittel wie ein scharfer Tomaten-Paprika-Dip in Verkehr gebracht, der nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet war.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 15.04.2025 waren die hygienischen Mängel zum Großteil behoben. Die Eiswürfelmaschine und die Shishazubereitung blieben aufgrund fortwährender Mängel gesperrt – die sonstigen Betriebsräume wurden jedoch wieder geöffnet.

'Ni Hao Kaiser' der Jin Lu Shun GmbH

Eckenheimer Landstraße 453

60435 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Der Betrieb befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es wurden erhebliche Mängel bezüglich diverser Produktionsprozesse festgestellt und der Boiler für die Warmwasserbereitung für den gesamten Betrieb war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht funktionsbereit.

Theke / Tresen: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, ebenso wie der Innenraum des Getränkekühltresens, die Türdichtung des Getränkekühltresens, der Lüfter im Getränkekühlschrank und die Arbeitsfläche unter den Elektrogeräten. Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verkalkt, der Bereich unter der Theke war mit Spinnengewebe verunreinigt, und die Getränkekühltresen Abtropfwanne (Ausfluss) wiesen schimmelähnliche Verunreinigungen auf. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination nicht auszuschließen war, wie beispielsweise geschnittene Paprika, die unabgedeckt in einem beschädigten Behälter und in einem verunreinigten Kühlgerät gelagert wurden. Zudem war das Fenster ohne Insektengitter geöffnet.

Küche: Der Spender für Einmalhandtücher sowie mehrere Oberflächen unter den Bratstellen und den Unterbauschränken waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Reiskocher war angerostet und verunreinigt, und der Deckel des Abfallbehälters fehlte. Die Wokbratstellen wiesen dicke, eingebrannte Bratrückstände auf, und der Auffangbehälter, der Ausgusshahn sowie diverse Oberflächen waren sehr stark mit alten Fettrückständen verdreckt. Zudem fehlte für das Handwaschbecken die Warmwasserzufuhr. Das Schneidebrett war beschädigt, sodass es nicht mehr leicht zu reinigen war, und mehrere Ausrüstungen (Messer), mit denen Lebensmittel in Berührung kamen, waren mit Rost behaftet und verunreinigt. Die Wände waren teilweise mit Zetteln beklebt, die mit einer verbrauchten Laminierung umhüllt waren, was eine leichte Reinigung unmöglich machte. Es wurden unverpackte Lebensmittel mit Textiltüchern abgedeckt, wodurch eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel nicht auszuschließen war. Zudem wurden Lebensmittel (Eier) so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung auf die darunter stehenden Waren nicht ausgeschlossen werden konnte. Leicht verderbliche Lebensmittel wie TK-Garnelen wurden bei Zimmertemperatur aufgetaut und frisches Geflügelfleisch wurde bei +11,1 °C gelagert, was eine unsachgemäße Lagerung darstellt.

Spülbereich: Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt und nicht ausreichend befestigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt, und der Innenraum sowie der Spülkorb der Geschirrspülmaschine waren mit einem rötlichen Belag verunreinigt.

Lagerraum: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen waren stark mit Schmutz und toten Insekten verunreinigt. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel (Muscheln) ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die o. g. Hygienemängel waren bei der Nachkontrolle am 24.04.2025 zunächst nicht ausreichend beseitigt, es wurde aber im Laufe der Nachkontrolle nachgereinigt und die Ordnungsverfügung konnte aufgehoben werden.

Ristorante & Pizzeria Belanti

Heerstraße 167 – 169

60488 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten.

Impuls-Markt

Dr. Heinrich-Winter-Straße 2

64646 Heppenheim

In Räume in denen mit Lebensmittel gelagert werden, wurden Mängel bei der Betriebshygiene festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen. (Konkret: Verkaufsraum)
In einer Kühlvitrine wurden geräucherte Fische unverhüllt in einem Pappkarton, der nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet war vorrätig gehalten.
Wasser, dass aus dem oberen Bereich der Kühlvitrine austrat, tropfte auf die Fische und den Pappkarton. Die Randbereiche des Pappkarton waren bereits stark durchnässt. Weiter befand sich eine bereits geöffnete Tüte Pilze in der Tiefkühltruhe, die sich auf der Verkaufsfläche befand.
Ein Eimer mit Schafskäse der bereits geöffnet war, stand unmittelbar neben den Fischen. In einem weiteren Eimer befanden sich eingelegte Makrelen. Auf verunreinigten dem Deckel lag eine verunreinigte Gabel, mit dem der Fisch entnommen werden konnte. Kunden hatten ungehinderten Zugang zu der Kühlvitrine.
Die Klebefallen unterhalb der Regalböden waren mit Lebensmotten bedeckt, auf den Regalböden unterhalb der Klebefallen wurden Bonbons zum Verkauf angeboten
Bei der Nachkontrolle am 29.04.2025 wurde festgestellt, dass die Mängel mehrheitlich aber noch nicht vollumfänglich behoben wurden.

N‘ FESS-Kebap

Backesweg 55

63477 Maintal

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Unter anderem waren in verschiedenen Betriebsbereichen Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht ordnungsgemäß gereinigt. In der Garage wurden vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt. Zudem wurden in mehreren Kühleinrichtungen Geflügelfleisch, Nebenprodukte der Schlachtung und sonstiges Fleisch bei einer Temperatur aufbewahrt und in den Verkehr gebracht, die einer Gesundheitsgefährdung Vorschub leisten konnte.