Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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230 Einträge

Ergebnisse 171 bis 180 auf Seite 18

Ban Thai

Leipziger Straße 26

60487 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Die Kontrolle fand aufgrund einer Verbraucherbeschwerde statt.

Buffet Deluxe

Frankfurter Str. 225

34134 Kassel

Am 29. November 2024 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb hergestellten und behandelten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Im Bereich Vorbereitung/Küche wurden lebende Schaben nicht beseitigt oder bekämpft. Die Schaben wurden unter der Fensterbank und im unteren Wandbereich der Tischgrillplatte aufgefunden.
Es wurden zahlreiche Gewürze und Reissäcke ohne Abdeckung offen gelagert. Ein Schutz vor möglichen Kontaminationen durch beispielsweise Fraß oder Ausscheidungen von Schädlingen war nicht gewährleistet.
Aufgrund der unzureichenden hygienischen Bedingungen wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen Lebensmitteln bis zur Herstellung der erforderlichen Voraussetzungen und Abnahme durch meine Behörde in dem betreffenden Bereich untersagt.
Am 02. Dezember 2024 wurde die Untersagung wieder aufgehoben. Die Mängel wurden beseitigt.

Excellent Beef

Bahnhofstraße 11

35066 Frankenberg (Eder)

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Mr. Clou

Hauptbahnhof – Passage

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

REWE Center 44400095 der REWE Markt GmbH

Eugen-Hartmann-Straße 7

60488 Frankfurt am Main

Verunreinigt waren die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine und der Wandsockel hinter den Eismaschinen. Der Transportwagen der linken Eismaschine war am Rand stellenweise mit schleimigen Belägen verunreinigt. Die Scherbeneismaschinen (Wesamat Micro-Cubes, Nr. 614014 linke Maschine & 614013 rechte Maschine) waren schimmelähnlich verunreinigt; stellenweise lief Tauwasser über die schimmelähnlichen Verunreinigungen in den Transportbehälter mit dem Scherbeneis. Das Scherbeneis wurde u.a. zur Kühlung des Frischfisches in der Theke verwendet und hatte dort direkten Kontakt mit dem unverpackten Fisch; schimmelähnliche und zum Teil schleimige Verunreinigungen wurden an den Unterseiten der Maschinen direkt über dem offenen Transportbehälter des Eises sowie direkt über dem offenen Eisbehälter und am Tropfblech festgestellt. Das Scherbeneis in den Scherbeneismaschinen war aufgrund der Verunreinigung der Maschinen nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Theke Fleisch & Wurst: Die Aufschnittmaschine für Fleisch (Bizerba VS12F) war am Schlitten stellenweise verunreinigt.

Heiße Theke: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Schabenmonitor unter dem Handwaschbecken war stark mit Schaben in verschiedenen Wachstumsstadien besetzt und der Unterschrank des Handwaschbeckens war innen mit Schabenkot verunreinigt.

Vorbereitung Heiße Theke: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Schabenmonitor war mit Schaben in verschiedenen Wachstumsstadien besetzt. Der Bereich unter dem Tischeinlegeschneidebrett war außerdem feucht.

Vorbereitung Metzgerei: Die Knochenbandsäge war stellenweise mit dunklen Ablagerungen verunreinigt. Das Vakuumiergerät war innen mit angetrocknetem Fleischsaft verunreinigt.

Kühlraum Wurst: Mehrere zur Verwendung bereitstehende Thekenschalen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren augenscheinlich verunreinigt. Auch die Verdampferschutzgitter waren verunreinigt. Die Unterseiten der Regalböden waren teilweise verunreinigt.

Bake Off: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Schabenmonitor unter dem Handwaschbecken war mit Schaben in verschiedenen Wachstumsstadien besetzt. Aus dem Zwischenraum des rechten Backofens, zwischen unterem Ofen und Gärschrank, kam eine Vielzahl von Schaben in verschiedenen Wachstumsstadien hervor. Die Türdichtungen und der Innenraum des rechten Gärschranks waren mit Schabenkot verunreinigt. Verunreinigt waren außerdem der Fußbodenabfluss, der Gärschrank des linken Backofens (von innen verunreinigt) sowie der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen.

SB-Kühlungen Metzgerei: Zwischen den Glastüren der SB-Kühlregale befand sich Wasser, dabei wurde eine deutliche Bildung eines Biofilms an den Türrändern festgestellt. Die Innenbereiche der SB-Kühlregale, insbesondere die Ablaufrinnen, waren teilweise stark verunreinigt. Es wurden zudem Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde: Gouda mild in Scheiben, gemessene Kerntemperatur +10,2°C, Soll max. +7°C

Reinigungsbereich Lager: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf der Klebefolie der elektrischen Insektenlampe befanden sich mehrere Schaben. Die Wände und Decken waren stellenweise mit Insektenkot verunreinigt. Die Auffangschale der Fruchtfliegenfalle war mit zahlreichen toten Insekten verunreinigt und nicht mit Lockstoff befüllt.

Vorbereitung Schnippelküche: Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war stellenweise mit einem rötlichen Belag verunreinigt.

Lagerbereich: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Fußboden war im Bereich der Eat Happy Rollcontainer verunreinigt und hier befand sich eine tote Schabe auf dem Fußboden.

Verkaufsraum Bereich O&G: Verunreinigt waren die Lüftungsgitter mehrerer SB-Kühltruhen, der Innenbereich des SB-Kühlregals (2.10.01 / insbesondere die Ablaufrinne) sowie der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen Das SB-Kühlregal mit dem Gemüse (ehemalige Sprühkühlung) war im Bereich des Kaltluftaustritts stark schimmelähnlich verunreinigt.

Verkaufsraum Bereich Mopro/SB-Kühlungen: Die Innenbereiche der SB-Kühlregale, insbesondere die Ablaufrinnen, waren teilweise verunreinigt.

Verkaufsraum: Der Innenbereich des SB-Getränkekühlregals, insbesondere die Ablaufrinne sowie die Türdichtung des Getränkekühlschrankes (Red Bull) waren verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 18.12.2024 größtenteils behoben.

Pizzeria Westend

Westendstraße 92

60325 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Haus Wertheym, Braustübl

Fahrtor 1

60311 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde dem Betreiber aufgrund der gravierenden Mängel inklusive Mäusebefall mit sofortiger Wirkung untersagt. Wegen dem starken Mäusebefall wurde zudem eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet (Schädlingsbekämpfer).

(OG) Küche: Verunreinigt waren die Beine des Hackblocks (schwarzschimmelähnlich), die Wandfliesen (vermehrt mit alten braunen Fettablagerungen), die Fettfilter der Dunstabzugsanlage (mit Fettrückständen), der Heizkörper der Fritteuse (mit Frittierresten) und mehrere Einrichtungsgegenstände (beispielsweise Mäusekot und Schmierspuren auf der Ablagefläche für Bratpfannen und verunreinigte Regalfläche für Bedarfsgegenstände). Verunreinigt waren außerdem der Besteckkasten für die Lagerung von Messern und anderen Lebensmittelkontaktmaterialien sowie einige Messer (beispielsweise verschmutzter Griff eines Messers mit alten Rückständen), die Türdichtung des Kühlschrankes (schimmelähnlich) und der Innenraum des Backofens (mit Produkt- und Fettrückständen sowie verkrusteten Altverschmutzungen). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (beispielsweise Mäusekot und Urinspuren im Eckbereich der Spüle, dunkelbraune fettartige Verschmutzungen an der Kochzeile, Altverschmutzungen in den Eckbereichen). Eine Bratpfanne wurde unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte (Mäusekot in beschichteter Pfanne). Es wurden zudem Lebensmittelbehälter (Kunststoffbehälter mit offenen Fleischerzeugnissen) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden; dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Es wurden außerdem unverpackte Lebensmittel (unabgedeckte Fleischwaren wie Schnitzel, Schweinerücken, gepökelte Fleischwaren und Würstchen im Kühlschrank) unabgedeckt gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

(OG) Flur (Küche zu Spülbereich): Verunreinigt waren die Regalflächen für die Lagerung von u. a. Konserven (u. a. mit Mäusekot), das Türblatt, der Fußboden (insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit stellenweise massiven Verunreinigungen durch Schadnager), die Oberfläche des Kühlschrankes (Mäusekot auf dem Kühlschrank hinter der Kaffeemaschine) und die Kaffeemaschine (u. a. Mäusekotanhaftung).

(OG) Spülbereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf einem Tuch unterhalb vom Spültisch, Eckbereich Aufsatzkühlung: Mäusekot und Schmierspuren auf der Edelstahlablagefläche). Verunreinigt waren der Tischdosenöffner (insbesondere am Schneiddorn), der Innenraum der Haubenspülmaschine, der verwendete Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine (die Zwischenelemente wiesen stellenwese einen rötlichbraunen und schmierigen Belag auf), die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen (schimmelähnlich), die innen als Rahmen verarbeiteten Holzleisten des Kühlschrankes (teilweise schwarzschimmelähnlich) und der Fußboden (insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen). Die Oberfläche (Oberseite) des Kühlschrankes war ebenso verunreinigt und in unmittelbarer Nähe lagerte Krausepetersilie. Eine punktuelle Schimmelansammlung wurde außerdem unterhalb vom Arbeitstisch festgestellt, darunter lagerten Töpfe.

(OG) Lagerraum Kühlgeräte: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot in Rand- und Eckbereichen des Fußbodens sowie auf der Regalfläche).

(OG) Büro/Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot in Rand- und Eckbereichen des Fußbodens sowie auf der Regalfläche).

(EG) Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Kühltresen (verschmutztes Scharnier) und der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen. Das Thekenmobiliar war vermehrt stark altverschmutzt (u. a. Ablageflächen, Unterbau der Doppelspüle) und es wurde auch ein Mäusebefall festgestellt.

(UG) Bierkeller: Der Verdampfer und die Decke vor dem Verdampfer waren schimmelähnlich verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der zweiten Nachkontrolle am 10.12.2024 zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Loli & Friends

Coulinstraße 3

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Die Kochplatte war verunreinigt. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot verunreinigt. Diverse Arbeitsflächen waren verunreinigt. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Der Servierwagen war stark verunreinigt. Die Ge-schirrspülbrause war verunreinigt. Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Innenraum des Backofens war mit Produkt- und Fettrückständen verunreinigt. Der Spender der Flüssigseife am Handwaschbecken war leer. Die Fritteuse war verunreinigt. Der Korb der Fritteuse war mit Frittierresten verunreinigt.

Theke/Tresen: Der Innenraum des Getränkekühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot verunreinigt. Diverse Arbeitsflächen waren verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raumes, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.

Spülbereich: Der Fußboden war unter der Frittier-Station mit einer dicken Schicht aus altem Fett verunreinigt. Die Untergestelle mehrerer Geräte/Maschinen waren angerostet. Die Wandfliesen, vor allem im Boden- und Randbereich waren verunreinigt. Die Arbeitsfläche war mit einer alten Kartonage belegt und verunreinigt. Die Oberfläche der Fensterbank im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, war mit Aluminiumfolie belegt und somit nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren.

Personalraum: Die Mischdüse der Armatur des Handwaschbeckens war verkalkt.

Gesamtbetrieb: Im Gastbereich, in dem die Kochschüler unter Aufsicht Sushi herstellen sollten, fehlte ein Handwaschbecken.

Pizzeria Da Silvia

Westerbachstraße 9

60489 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde dem Betreiber aufgrund der gravierenden Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt.

Pizza/Vorbereitung: Verunreinigt waren die Kunststoffboxen für Teiglinge, der Kühltisch (im Innenraum schimmelähnlich), der Kühlschrank und der Teigkneter. Es wurden zudem Lebensmittel (Salami) in beschädigten Behältern aufbewahrt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Theke / Tresen: Verunreinigt waren das Gläserspülgerät (mit Schimmelablagerungen), das Spülbecken, die Abtropfgitter- und Matten für die Gläser (ebenfalls mit Schimmelablagerungen), die Arbeitsfläche der Theke, der Gläserschrank (insbesondere die Ablageflächen) und mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße.

Küche: Verunreinigt waren der Reinigungseimer (erheblich), die gesamte Einrichtung (insbesondere die Unterbauten), die Geschirrspülmaschine sowie der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine, die Armatur des Handwaschbeckens, die Einsatzscheiben der Gemüsereibemaschine, die Aufschnittmaschine (mit Lebensmittelresten vom Vortag), der Innenraum des Kühltisches, die Fußbodenfugen (mit dunklen Ablagerungen), die Kaffeemaschine, das Mikrowellengerät, das Rollladenband, die Wände (teilweise mit Spinnengewebe), der Kühlschrank, der Gasherd (mit älteren, verkrusteten Belägen / insbesondere das Kochfeldgitter und der Unterbau), mehrere Pfannen, die Fettfilter der Dunstabzugsanlage (mit Fettrückständen) und die Türdichtungen der Kühlschränke (schimmelähnlich). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (es wurden auch verschimmelte Lebensmittelreste auf dem Fußboden vorgefunden). Das verschmutzte Gästegeschirr vom Vortag wurde außerdem über Nacht in der Küche gelagert. Am Handwaschbecken (Doppelspüle) fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern), das Handwaschbecken war zudem mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar; während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln fand keine Händereinigung statt. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurden außerdem die Herstellerangaben nicht eingehalten (geöffnetes Salat-Dressing mit Joghurt wurde ungekühlt gelagert). Im Kühlschrank wurden Lebensmittel (Speck) in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren und es wurden Lebensmittel ohne Abdeckung gelagert (Fischfilets). Im Tiefkühlschrank wurden Tiefkühlprodukte wie Meeresfrüchte und Steinpilze in Verpackungen und Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 13.12.2024 zum großen Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Adana Grill Haus

Kapellenstraße 3

65439 Flörsheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und instandgehalten waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Es fehlten die Fuß- oder Endnoten zur Erläuterung der Allergene und Zusatzstoffe, auf die bei den Lebensmitteln in der Speise- und Getränkekarte bzw. im Preisverzeichnis hingewiesen wurde.
4) Lebensmittelabfälle und andere Abfälle wurden nicht in verschlossenen Behältern gelagert.
5) Reinigungs- und Desinfektionsmittel wurden in Bereichen gelagert, in denn mit Lebensmitteln umgegangen wird.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.