Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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250 Einträge

Ergebnisse 171 bis 180 auf Seite 18

Mersin Kebap

Berger Straße 85

60316 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Pascal Pastaspezialitäten

Hanauer Str. 23

63546 Hammersbach / Langenbergheim

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurde im Trockenlager für Mehl und Gries ein Mäusebefall sowie Gespinste festgestellt. Mehrere Behältnisse zur Lagerung von Lebensmitteln waren nicht für den Lebensmittelkontakt geeignet. Gegenstände mit Lebensmittelkontakt waren beschädigt und verunreinigt. Insgesamt war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.Die Mängel wurden teilweise behoben.

Bamboo Bistro Tante Ha

Europa-Allee 6

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schaben- und ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot und -urinspuren befanden sich in Rand- und Eckbereichen des Fußbodens sowie zwischen Einrichtungsgegenständen. Tote Schaben wurden u.a. in der Geschirrspülmaschine festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Schaben) wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Vorbereitung: Verunreinigt waren der Stabmixer, die Regalböden, die Wände (teilweise), der Gemüsehobel, die Unterseite des Spülbeckens, der Slicer (Schneidemaschine) sowie weitere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Kontakt kommen (Schäler, Schöpfkelle, Sieb). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen u. a. mit Mäusekot verunreinigt. Auch das Abwasserrohr (Siphon) der Waschvorrichtung für Lebensmittel war mit Mäusekot und -urinspuren verunreinigt. Die Tür war mit einer toten Schabe verunreinigt und die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren u. a. mit Schabenkot verunreinigt. Die Schneidebretter waren verunreinigt und aufgrund der abgenutzten rauen Oberfläche nicht leicht zu reinigen. Ein Kochtopf war außen stark verunreinigt / verfettet. Es wurden zudem Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (Backpulver, Zucker und Mehl) und die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten (Sushirollen gemessen bei +30.5°C). Außerdem wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren (Reis in großer Mülltonne). Dadurch wurde die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Kühlraum: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Außerdem wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren (geschnittener Porree in Plastikkörben, frittierte Lebensmittel gelagert auf bzw. abgedeckt mit Serviertabletts). Dadurch wurden die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden zudem Behälter unmittelbar auf unabgedeckten Lebensmitteln gelagert (Plastikeimer abgestellt auf mit geschnittenen Champignons, Zucchini, Paprika bzw. Broccoli gefüllten Plastikeimern). Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch die Unterseite der Behälter war nicht auszuschließen.

Showküche / Verkauf: Verunreinigt waren die Arbeitsfläche unter den Geräten, der Bereich hinter dem Menüboard (auch verstaubt), der Grill bzw. seine Bedienungsknöpfe (auch verfettet), der Innenboden des Kühltisches unter den Kühlschubladen (u. a. liegengebliebene Essensreste und Altverschmutzungen), der Kühltisch und der Lüfter im Getränkekühlschrank. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen u. a. mit Mäusekot verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher war mit Mäusekot, Urin- und Fraßspuren verunreinigt. Der Unterschrank des Verkaufstresens war in den Randbereichen mit Mäusekot und -urinspuren verunreinigt. Der Innenraum des Tellerwärmers war ebenfalls mit Mäusekot verunreinigt und roch stark artfremd. Der Bereich des Kühlmotors der Saladette war sehr stark mit Mäusekot und -urinspuren verunreinigt. Sehr stark mit Mäusespuren (Kot, Urin- und Fraßspuren) verunreinigt war zudem der Bereich unter dem Waschbecken. Der Lüfterbereich im Getränkekühlschrank war schimmelähnlich verunreinigt. Des Weiteren wurden unverpackte Lebensmittel unmittelbar unter Verpackungen gelagert (offene Sojasprossen unter einem 2,5 kg Beutel Bohnen sowie 2 übereinandergestapelte Schüsseln mit geschnittenem Gemüse). Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch die Verpackungen war nicht auszuschließen.

Lager U1.08.3: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit u.a. Mäusekot und -urinspuren verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 03.04.2025 waren die hygienischen Mängel zum Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Restaurant 'Mr. Phung'

Tituscorso 5

60439 Frankfurt am Main

Betriebsstätte allgemein: Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Zudem wurde ein erheblicher Mäusebefall festgestellt (u. a. Mäusekot und Fraßspuren). Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Die unschädliche Beseitigung aller offenen Lebensmittel, eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person sowie eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände wurde angeordnet.

Showküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In den Unterbaueinrichtungen, auf dem Fußboden, in und auf mehreren Behältern wurde Mäusekot festgestellt. Mehrere Umverpackungen von Lebensmittelbedarfsgegenständen wiesen Fraßspuren auf. Auf dem Fußboden befanden sich ebenfalls Spuren von Mäusefraß. Zwei Packungen mit Milchbrötchen waren angefressen. Der Raum war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden außerdem unverpackte Lebensmittel (gekochte Nudeln) unabgedeckt und ungekühlt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die Nudeln waren bereits stellenweise angetrocknet. Zudem wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte: Auf einer Kiste mit offenen Sprossen wurde ein Eimer mit geschnittenem Gemüse gelagert.

Vorbereitung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot befand sich auf dem Fußboden, insbesondere unter den Einrichtungen und auf zwei Rollwägen, auf denen Lebensmittelbehälter gelagert wurden. Auf dem Fußboden im Bereich zwischen Kühlraum und Personaltoilette befanden sich zudem Fraßspuren. Der Raum war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Außerdem wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt: In zwei verschmutzten grünen Klappkisten wurden gekochte Nudeln aufbewahrt und im Spülbecken wurden Hähnchenflügel im warmen Wasser aufgetaut. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Die Temperatur der "eingeweichten" Hähnchenflügel betrug +26,4°C. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde des Weiteren die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten: Die angelieferten Tiefkühlprodukte, u.a. Pangasius Filets, wurden ungekühlt in der Küche gelagert. Gefrorene Lebensmittel (Hähnchenbrustfilet) wurden zudem bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wurden außerdem in einem verunreinigten Eimer gelagert.

Kühlhaus: Es wurden unverpackte Lebensmittel (u.a. gekochte Nudeln, gebratenes und frittiertes Geflügel, geschnittenes Gemüse) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die gekochten Nudeln waren bereits stellenweise angetrocknet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 09.04.2025 behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

'Hak Market'

Siegmund-Freud-Straße 72-74

60435 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden diverse Hygienemängel festgestellt.

Verkaufsraum: Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

Obst- und Gemüseabteilung: Es wurden aufgeschnittene Melonen nicht nur kurzfristig ungekühlt zum Verkauf angeboten.

SB Tief-/Kühlung: Der Innenbereich des SB-Kühlregals war verunreinigt, insbesondere die Ablaufrinne. Stellenweise wies das SB-Kühlregal schimmelähnliche Verunreinigungen auf, und die SB-Tiefkühltruhen waren stark vereist.

Bäckereiabteilung: Es wurden unverpackte Lebensmittel (Sesamringe, Börek) in den Verkehr gebracht, die mangels einer geeigneten Abtrennung (Hustenschutzvorrichtung) nicht vor einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination durch Kunden geschützt waren.

Kühlraum: Der Türgriff war verunreinigt und mehrere Schrauben an der Hängevorrichtung waren rostig verunreinigt.

Fleischabteilung/Kühltheke/Süße Backwarentheke: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Oberfläche des Hackblockes war nicht glatt und leicht zu reinigen, ebenso war das Tischeinlegeschneidebrett beschädigt und daher nicht mehr leicht zu reinigen. Diverse Messer waren altverschmutzt und die Knochenbandsäge war mit alten Eiweißanhaftungen verschmutzt. Der Bereich der Fleischtheke war stellenweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung angeordnet werden musste. Die Aufschnittmaschine war sehr stark altverschmutzt und der Fleischwolf war sehr stark mit alten, angetrockneten Fleischresten verunreinigt. Zudem wurde unverpacktes Geflügelfleisch nicht getrennt von verpacktem Fleisch gelagert, sodass eine Kontamination des Fleisches durch das Verpackungsmaterial bzw. die Art der Lagerung nicht ausgeschlossen werden konnte.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 08.04.2025 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben.

Dotzheimer Bäckerei Tosun

Erich-Ollenhauer-Straße 353

65199 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Backstube: Der Deckenanstrich im Bereich des Wareneingangs löste sich stellenweise ab. Die Decke war verunreinigt. Das Fenster war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Die Gitterroste des Kühlschrankes waren verunreinigt. Die Türdichtung des Gärunterbrechers war beschädigt. Der Transportwagen der Teigabziehapparate war verunreinigt. Der Fußboden war nicht so gestaltet, dass dieser leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren war. Das Teigknetergehäuse war im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Das Mehlsilo war im Bereich des Abfülltrichters schimmelähnlich verunreinigt. Der Teigkegelrundwirker war an allen Maschinenteilen mit alten, dunkel verfärbten, angetrockneten Teigresten verunreinigt. Die Teigteilmaschine war an allen Maschinenteilen mit alten, dunkel verfärbten, angetrockneten Teigresten verunreinigt. Die Teigabziehbänder im Beschickungswagen waren stellenweise mit alten, dunkel verfärbten, angetrockneten Teigresten verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Der Backpinsel war verschlissen. Das Förderband der Teigteilmaschine war verschlissen. Der Wasserschlauch (Gartenschlauch) für die Trinkwasserversorgung bestand nicht aus lebensmittelgeeignetem Material. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (Eimer mit Mehl), waren beschädigt. Die Außentür war nicht geschlossen. Dadurch waren die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Umkleideraum: Die Ordnung und Struktur des Raums war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.

Überdachung vor Produktion: Die Wände waren oberhalb des Rolltores und der Fenster teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Mehl- und Zuckersäcke wurden zum Teil offen im Außenbereich auf dem Boden gelagert.

Eiscafé 'Cafe La Perla' der GASTRO EIS SERVICE SOLUTIONS GmbH

Neue Kräme 10, 60311 Frankfurt am Main

60311 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Betriebsräume und Gegenstände, welche auch in Berührung mit Lebensmittel kommen (u. a. Theke, Vorbereitungsküche, Lager) waren derart verunreinigt, sodass eine Grundreinigung und Desinfektion nötig war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

(EG) Theke / Tresen: Die Lüftungsgitter der Kühltheke, die Spaghettieismaschine, mehrere Elektroinstallationen (wie Steckdosen) sowie der Innenraum des Kühltisches wiesen deutliche Verunreinigungen auf. Die Speiseeistheke war stark vereist und zeigte stellenweise ebenfalls Verschmutzungen. Die mittlere Kaffeemühle wies braune, ölartige Ablagerungen auf. Zudem war die Eisportioniererdusche außer Betrieb, wodurch der Eisportionierer nach den Gebrauchspausen nicht mit fließendem Trinkwasser abgespült werden konnte. Dadurch wurde der Portionierer nicht in ausreichendem Maße vor der erneuten Nutzung gereinigt. Das Gehäuse der Eisdusche war ebenfalls erheblich verschmutzt. Bei der Einrichtung wurde die Transportschutzfolie nicht sachgemäß entfernt, was eine gründliche Reinigung verhinderte und das Ansammeln von Schmutz begünstigte. Weiterhin wurden unverpackte Lebensmittel (wie geschälte Bananen, gelagertes Speiseeis, Erdbeersoße und geviertelte Erdbeeren) unabgedeckt gelagert, wodurch eine mögliche Beeinträchtigung oder Kontamination der Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden konnte. Auch die Lagerung von Lebensmitteln (wie Kuchen und Torten) in der Nähe einer verschimmelten Kühllüftung ließ eine nachteilige Beeinträchtigung oder Kontamination nicht ausschließen.

(EG) Spülküche: Die Geschirrspülbrause, die Armatur der Reinigungseinrichtung für Arbeitsgeräte und Ausstattungen sowie die Wände wiesen deutliche Verunreinigungen auf. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag überzogen, insbesondere in den Schlitzen der Haubenschienen. Der nach unten offene Kabelkanal oberhalb des Besteckkorbs war stark verstaubt und die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt; insbesondere im Bereich hinter der Spülmaschine.

(OG) Küche: Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken, insbesondere an den unteren Handkontaktflächen, sowie sämtliche Fenster (einschließlich Scheiben, Rahmen und Fensterbänke) wiesen Verunreinigungen auf. Auch der kleine Backofen und das Belüftungsgitter des Grills waren verschmutzt, ebenso wie die Bedienelemente und die Oberfläche des Pizzaofens. Der Tischdosenöffner, insbesondere am Schneiddorn, das Türblatt und die Wandfliesen, der Bondrucker, die Türdichtung des Kühlschranks sowie dessen Innenraum waren verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen bedeckt, und der Heizkörper der Fritteuse wies Reste von Frittiertem auf. Zudem war die Innenbeschichtung eines Kochtopfes beschädigt, und die Zwischenbereiche der Aufsatzkühleinrichtung waren verschmutzt. Der Fußboden war stark verunreinigt, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, wo sich Fett, Speisereste und Zigarettenstummel angesammelt hatten. Das Kühlaggregat des Kühlschranks und das Insektengitter des linken Fensters waren stark mit Fettanhaftungen und Staub bedeckt. Das Insektengitter des rechten Fensters war beschädigt, sodass nur noch der Rahmen und Schmutz sichtbar waren. Zigarettenstummel fanden sich zudem vermehrt zwischen dem Fensterrahmen und dem Insektenschutzgitter. An Geräten und Maschinen war die Transportschutzfolie teilweise nicht sachgemäß entfernt, was eine gründliche Reinigung verhinderte und das Ansammeln von Schmutz begünstigte. Außerdem wurden Pflastersteine unter Einrichtungsgegenständen platziert, was eine angemessene Reinigung unmöglich machte. In Bereichen, in denen mit offenen Lebensmitteln gearbeitet wurde, befand sich ein erdbehafteter Kräuter- bzw. Pflanzentopf (Basilikum). Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Lebensmittel durch die Erde nachteilig beeinflusst wurden.

(OG) Personaltoilette: Die Armatur des Handwaschbeckens und der Spender für Einmalhandtücher waren verunreinigt.

(UG) Lager: Die Oberfläche des Tiefkühlschrankes war insbesondere an den Griffflächen verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, und die Deckenkonstruktion war vermehrt stark mit Staub behaftet, insbesondere in Bereichen mit Leitungen und Rohren. An Geräten bzw. Maschinen war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt, was eine gründliche Reinigung erschwerte und das Ansammeln von Schmutz begünstigte. Der Abfall wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, sodass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde. Es wurden teilweise unverpackte Lebensmittel (wie verschiedene Speiseeissorten) unabgedeckt gelagert, wodurch eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden konnte.

(UG) Kühlraum: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt, und das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Des Weiteren wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel (z. B. Brombeeren mit Schimmelwuchs, fauliger Apfel) im Kühlhaus gelagert.

(UG) Waschküche/-raum/Eiswürfelmaschine: Die Wände waren teilweise mit Spinnengewebe verunreinigt und der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. An Geräten bzw. Maschinen war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Zudem waren die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der dritten Nachkontrolle am 14.04.2025 waren die hygienischen Mängel behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Michi no Eki

Breslauer Straße 18

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Der Türgriff des Arbeitstisches war verunreinigt. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Das Schneidebrett war verschlissen und beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Reis in Eimern) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen, insbesondere da der Mülleimer direkt neben den Lebensmitteln gelagert wurde.

Küche: Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Anstrich der Fliesen-Wände war beschädig. Zum Teil haben sich Lack-Flakes abgelöst. Die Dunstabzugsanlage war sehr stark mit Altfett verunreinigt. Die eingesetzten Filter werden als nicht geeignet und als feuergefährlich angesehen. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Die Türgriffe der Kühlschränke waren verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Der Innenboden des Kühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Schubladen des Kühltresens waren verunreinigt. An Geräten bzw. Maschinen war die Transportschutzfolie nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Mehrere Gewürzbehälter waren mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (roher Lachs) bei einer nicht angemessenen Temperatur (6,9 °C) vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet (verschlissene Eimer mit Ausbrüchen und Farbabrieben), die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren.

Gesamtbetrieb: Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Alle Schneidebretter waren von unten zum Teil stark verschimmelt. Es waren Lebensmittelreste von der letzten Benutzung der Oberflächen sichtbar.

Club 22

Wilhelm-Röntgen-Str. 22

63477 Maintal

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche und zum Teil wiederholt hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

Da Kuldip

Industriestraße 40

64807 Dieburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.