Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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235 Einträge

Ergebnisse 111 bis 120 auf Seite 12

Loli & Friends

Coulinstraße 3

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Die Kochplatte war verunreinigt. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot verunreinigt. Diverse Arbeitsflächen waren verunreinigt. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. Der Servierwagen war stark verunreinigt. Die Ge-schirrspülbrause war verunreinigt. Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Innenraum des Backofens war mit Produkt- und Fettrückständen verunreinigt. Der Spender der Flüssigseife am Handwaschbecken war leer. Die Fritteuse war verunreinigt. Der Korb der Fritteuse war mit Frittierresten verunreinigt.

Theke/Tresen: Der Innenraum des Getränkekühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot verunreinigt. Diverse Arbeitsflächen waren verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raumes, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.

Spülbereich: Der Fußboden war unter der Frittier-Station mit einer dicken Schicht aus altem Fett verunreinigt. Die Untergestelle mehrerer Geräte/Maschinen waren angerostet. Die Wandfliesen, vor allem im Boden- und Randbereich waren verunreinigt. Die Arbeitsfläche war mit einer alten Kartonage belegt und verunreinigt. Die Oberfläche der Fensterbank im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, war mit Aluminiumfolie belegt und somit nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren.

Personalraum: Die Mischdüse der Armatur des Handwaschbeckens war verkalkt.

Gesamtbetrieb: Im Gastbereich, in dem die Kochschüler unter Aufsicht Sushi herstellen sollten, fehlte ein Handwaschbecken.

Pizzeria Da Silvia

Westerbachstraße 9

60489 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde dem Betreiber aufgrund der gravierenden Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt.

Pizza/Vorbereitung: Verunreinigt waren die Kunststoffboxen für Teiglinge, der Kühltisch (im Innenraum schimmelähnlich), der Kühlschrank und der Teigkneter. Es wurden zudem Lebensmittel (Salami) in beschädigten Behältern aufbewahrt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Theke / Tresen: Verunreinigt waren das Gläserspülgerät (mit Schimmelablagerungen), das Spülbecken, die Abtropfgitter- und Matten für die Gläser (ebenfalls mit Schimmelablagerungen), die Arbeitsfläche der Theke, der Gläserschrank (insbesondere die Ablageflächen) und mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße.

Küche: Verunreinigt waren der Reinigungseimer (erheblich), die gesamte Einrichtung (insbesondere die Unterbauten), die Geschirrspülmaschine sowie der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine, die Armatur des Handwaschbeckens, die Einsatzscheiben der Gemüsereibemaschine, die Aufschnittmaschine (mit Lebensmittelresten vom Vortag), der Innenraum des Kühltisches, die Fußbodenfugen (mit dunklen Ablagerungen), die Kaffeemaschine, das Mikrowellengerät, das Rollladenband, die Wände (teilweise mit Spinnengewebe), der Kühlschrank, der Gasherd (mit älteren, verkrusteten Belägen / insbesondere das Kochfeldgitter und der Unterbau), mehrere Pfannen, die Fettfilter der Dunstabzugsanlage (mit Fettrückständen) und die Türdichtungen der Kühlschränke (schimmelähnlich). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (es wurden auch verschimmelte Lebensmittelreste auf dem Fußboden vorgefunden). Das verschmutzte Gästegeschirr vom Vortag wurde außerdem über Nacht in der Küche gelagert. Am Handwaschbecken (Doppelspüle) fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern), das Handwaschbecken war zudem mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar; während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln fand keine Händereinigung statt. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurden außerdem die Herstellerangaben nicht eingehalten (geöffnetes Salat-Dressing mit Joghurt wurde ungekühlt gelagert). Im Kühlschrank wurden Lebensmittel (Speck) in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren und es wurden Lebensmittel ohne Abdeckung gelagert (Fischfilets). Im Tiefkühlschrank wurden Tiefkühlprodukte wie Meeresfrüchte und Steinpilze in Verpackungen und Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 13.12.2024 zum großen Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Adana Grill Haus

Kapellenstraße 3

65439 Flörsheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und instandgehalten waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Es fehlten die Fuß- oder Endnoten zur Erläuterung der Allergene und Zusatzstoffe, auf die bei den Lebensmitteln in der Speise- und Getränkekarte bzw. im Preisverzeichnis hingewiesen wurde.
4) Lebensmittelabfälle und andere Abfälle wurden nicht in verschlossenen Behältern gelagert.
5) Reinigungs- und Desinfektionsmittel wurden in Bereichen gelagert, in denn mit Lebensmitteln umgegangen wird.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.

AGROSKY UG

Am Grünen Weg 8

65451 Kelsterbach

Bei der Untersuchung der vorliegenden Probe „Koriander“ auf Rückstände an Pflanzenschutzmitteln und Kontaminanten wurden Rückstände des Wirkstoffes Metamitron in Höhe von 0,066 mg/kg Probe nachgewiesen.
Der in der vorliegenden Probe nachgewiesene Rückstandsgehalt liegt über dem gesetzlich festgelegten Höchstgehalt.

Bäckerei Schießer GmbH

Robert-Bosch-Straße 14

65719 Hofheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Eis wurde nicht so gelagert, dass eine Kontamination ausgeschlossen werden konnte, indem die Eiswürfelmaschine verunreinigt war.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmittel untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 29.11.2024 (teilweise)

Fast Food Fung China Imbiss

Amperestr. 1 C

64625 Bensheim

In Räume in denen mit Lebensmittel umgegangen bzw. gelagert werden, wurden Mängel bei der Betriebshygiene festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.
Auf der rechten Seite des Herds stand ein Metalltopf zur Aufsammlung von Fettresten. Die Außenflächen des Topfes waren mit einer schwarzen Ruß-Fettschicht überzogen. Die gesamte Herdoberfläche, worauf Lebensmittel wie Nudel, Gemüse und Fleisch zubereitet werden, war verunreinigt.
Der Heizkörper der Fritteuse war mit Frittierresten verunreinigt. Auf dem verunreinigten Heizkörper wurden gegarte Geflügelteile zwischengelagert. In einem handelsüblichen 10 Liter Kunststoffeimer gefüllt mit Sauce, lag eine Metallschüssel ohne Griff. Mit dieser Schüssel wurde die Sauce aus dem Eimer entnommen. Der Dorn des Tischdosenöffners, der mit Lebensmittel regelmäßig in Berührung kommt, war verunreinigt.
In zwei unsauberen Kunststoffbehältern wurden Küchenutensilien (Sparschäler, Messer, Gabeln. Löffeln), die zur Verarbeitung von Gemüse und Fleisch genutzt werden, vorrätig gehalten. Das Ventilatorschutzgitter des Hochkühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt. Direkt darunter befindet sich eine Schüssel mit offen gelagertem und bereits zerkleinertem Gemüse. Im Lagerraum wurden in offenen Kunststoffbehältern gegarte Entenbrustfilet unabgedeckt vorrätig gehalten. Auf diesen Kunststoffbehältern waren Reinigungsmängel durch bräunliche Schmutz- Ablagerungen erkennbar.

Es fand am 19.12.2024 gegen 17:00 Uhr eine Nachkontrolle statt. Die allgemeine Betriebshygiene war deutlich verbessert.

Früchte Paradies

Main-Taunus-Zentrum

65843 Sulzbach

1) Lebensmittel wurden durch Personen behandelt und in Verkehr gebracht, die nicht nach den Vorgaben der Lebensmittelhygieneverordnung sowie der VO (EG) Nr. 852/2004 geschult waren.
2) Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.
3) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
4) Es wurden Lebensmittel, in diesem Fall Früchte, welche nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren, da sie verfault und mit Schimmel bedeckt waren, in Verkehr gebracht.
5) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Metzgereifiliale Wüst

Frankfurter Straße 28

65830 Kriftel

1) Lebensmittel, in diesem Fall "Grillbratwürste "Bratwürstchen fein"", wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe in Verkehr gebracht. Außerdem wurden Spuren von Senf nachgewiesen. Senf gehört zu den nach der VO (EU) Nr. 1196/2011 kennzeichnungspflichtigen Allergenen, die auch als Bestandteil einer Zutat gekennzeichnet werden müssen.
2) Lebensmittel, in diesem Fall "Rindwürstchen 1 x 250 g", "Leberkäse" und "Pizzafleischkäse" wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe in Verkehr gebracht.

Betroffen waren die oben aufgeführten Lebensmittel

MMC GmbH

Frankfurter Straße 6-12

65830 Kriftel

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt gehalten waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Pizzeria Bella Italia

Industriestr. 2

65779 Kelkheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung in Verkehr gebracht, indem tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten wurden, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.
4) Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur und in der Tiefkühltruhe unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert wurden.
5) Lebensmittelabfälle und andere Abfälle wurden nicht in verschlossenen Behältern gelagert.
6) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel, welche nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren, da Frostbrand zu erkennen war, in Verkehr gebracht.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.