Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Bitte beachten Sie die Hinweise und Erklärungen auf der ThemenseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster

Symbol - Feld leeren
Symbol - Feld leeren

233 Einträge

Ergebnisse 11 bis 20 auf Seite 2

Le Bistro 66

Bockenheimer Landstraße 66

60323 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Restaurant La Terrazza

Berger Straße 191

60385 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Der Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

'Restaurant Kabuki' der Kabuki Restaurant GmbH

Kaiserstraße 42

60329 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Der Unterschrank der Spüle war verunreinigt.

Vorbereitungsküche: Die Tiefkühltruhe, der Reiskocher, die Armatur des Handwaschbeckens, das Hängeregal, das Fenster und das Insektengitter des Fensters waren verunreinigt.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot wurde auf den Arbeitsflächen, in den Regalen und auf dem Fußboden festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Dunstabzugsanlage, der Standventilator, der Frischhaltefolienabroller, die Fensterbank, das Fenster, das Untergestell des Arbeitstisches, das Regal, der Fußboden, das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens, der Kühltisch und mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen). Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war ebenso verunreinigt und der Ablageort der Eisschaufel auf dem Eis war ungeeignet. Eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises, konnte nicht sicher ausgeschlossen werden.

Kühlraum Küche: Das Regal war schimmelähnlich verunreinigt.

Spülbereich: Der Fußboden war verunreinigt.

Trockenlager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf der Einrichtung sowie in den Eck- und Randbereichen des Fußbodens). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lager Bedarfsgegenstände: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Kühlraum Lebensmittel: Die Tür und das Regal waren verunreinigt.

Kühlraum Getränke: Der Fußboden war verunreinigt.

Lager (Depot) Getränke: Die Tür war verunreinigt.

Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde dem Betreiber aufgrund der gravierenden Mängel inklusive Schädlingsbefall mit sofortiger Wirkung untersagt. Zudem wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Sämtliche Mängel waren bei der Nachkontrolle am 15.05.2025 beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Shooka

Abraham-Lincoln-Straße 18

65189 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Marktwagen WI EL 35: Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Es fehlte eine erforderliche Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen. Es war lediglich ein Handwaschbecken installiert. Über die Notwendigkeit und Anforderungen an Handwaschbecken in Lebensmittelbetrieben wurde bereits mehrfach, teilweise schriftlich, belehrt. Es wurden erneut Kräutertöpfe in unmittelbarer Nähe zu den teilweise unverarbeiteten Lebensmitteln festgestellt. In unmit-telbarer Nähe von unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln wurden erdbehaftete Kräuter-/Pflanzentöpfe gelagert. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Lebensmittel durch die Erde nachhaltig beeinflusst wurden. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60°C aufwiesen. Es wurden amtlich 42,3°C bei warmzuhaltendem Geflügelfleisch festgestellt. Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Es wurden Soßen, unter anderem mit Mayonnaiseanteil, bei 11,3°C ohne jegliche Kühlung festgestellt. Geschnittene Rohsalate wurden in einer nicht funktionsfähigen Saladette gelagert und zum Verkauf angeboten. Das Kabel der Saladette war abgeschnitten.

Divine Sweetness

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Es wurden Lebensmittel mit Zusatzstoffen ohne entsprechende Kennzeichnung in Verkehr gebracht.

'Silk Bowls' der Silk Bowls GbR

Weserstraße 12

60329 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Showküche: Der Getränkekühltresen war verunreinigt, ebenso der Fußboden. An den Geräten und Maschinen war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt, was eine angemessene Reinigung sowie das Ansammeln von Schmutz nicht verhinderte. Das Regal im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, bestand aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, das sich schwer reinigen und desinfizieren ließ. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, Mäusekot war auf dem Fußboden zu finden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren somit einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche: Der Fußboden war verunreinigt, ebenso der Kühltisch, das Hängeregal und der Unterschrank. Die Dunstabzugsanlage wies ebenfalls Verunreinigungen auf. Zudem wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert, wie eine Schüssel gefüllt mit einem Nudelgericht. Eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel war somit nicht auszuschließen. Ein Mäusebefall wurde festgestellt, wobei Mäusekot und Urinspuren auf dem Fußboden zu finden waren. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren daher einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Spülbereich: Die Wände waren teilweise verunreinigt und der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.

Kühlraum: Der Fußboden war verunreinigt, und auch das Regal. Lebensmittel wie Fleisch wurden mit ungeeignetem Material wie Abfallbeuteln oder Wertstoffsäcken abgedeckt. Zudem wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert, wie beispielsweise diverse Frischfleischstücke in Metallschüsseln, darunter auch Hähnchenschenkel. Eine nachteilige Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel war daher nicht auszuschließen.
Lager: Der Fußboden sowie der Reiskocher waren verunreinigt. Die Wände waren nicht leicht zu reinigen, erforderlichenfalls zu desinfizieren, entsprechend wasserundurchlässig, wasserabstoßend und abriebfest und wiesen keine bis zu einer den jeweiligen Arbeitsvorgängen angemessenen Höhe glatten Flächen auf. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft, sodass Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene nicht möglich waren. Darüber hinaus wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei Mäusekot und Urinspuren in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens zu finden waren. Infolgedessen waren die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer erheblichen Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Zur Nachkontrolle am 09.05.2025 waren alle hygienischen Mängel behoben und der Betrieb konnte wieder geöffnet werden.

Number One 1

Bahnhofstraße 76

35390 Gießen

In der gesamten Betriebsstätte wurden erhebliche hygienische und bauliche Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.

Speisegaststätte "Café 1900"

Barfüßer Str. 27

35037 Marburg

Es wurde festgestellt, dass die vorgeschriebene arbeitstägliche Reinigung nicht oder nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt wurde. So waren Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften mit Rückständen verunreinigt, teilweise altverschmutzt oder nicht funktionsfähig. Der Küchenbereich und weitere Bereiche der Räumlichkeiten waren stark verschmutzt bzw. im Bereich der schwer zugänglichen Stellen stark altverschmutzt.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i.V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches

Alina's Döner

Ostring 7

65205 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Lager (Neu): Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Wanddurchbruch der ehemaligen Toilettenanlage war nicht verschlossen.

Verkauf: Der Wandanstrich war verbraucht.

Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. In den Wänden befanden sich nicht verschlossene Löcher der ehemaligen Steckdosen. Die Geschirrspülbrause war defekt und verunreinigt.

Lagerbereich/Flur: Es bestand die Gefahr, dass Gäste an die Lebensmittel in den Kühleinrichtungen gelangten.

Personaltoilette: Die Türen aller im Toilettenvorraum liegenden Türen standen offen.

Asia Laden

Helenenstraße 3

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Verkaufsraum: Das Ventilatorschutzgitter des SB-Kühlregals war verunreinigt. Es wurden unverpackte Backwaren ohne Hygieneschutz vor der Kasse gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel in der SB-Kühltheke wurde überschritten.


Theke/Tresen: Der Heizkörper war angerostet. Der Heizkörper war verunreinigt. Das Schneidebrett für Fleisch war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war.

Vorbereitung: Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war großflächig, vor allem an den Außenbereichen, mit weißen, fettigen Ablagerungen verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes war mit braunen und schwarzen Ablagerungen stellenweise erheblich verunreinigt. Des Weiteren war nahezu der gesamte Bodenbereich großflächig mit einer muffig riechenden Flüssigkeit verunreinigt. Der Fußboden war großflächig mit fettigen Ablagerungen verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war schimmelähnlich verunreinigt. Die Ordnung und Struktur aller Räume, in denen Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Wurstfüller war stellenweise erheblich mit braunen Ablagerungen und Mäusekot verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Fußboden und auch die Wurstfüllmaschine waren stellenweise mit Mäusekot verunreinigt. Das Schneidebrett wurde unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt (direkt auf dem mit Mäusekot verunreinigten Fußboden), so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.

Fleischtheke: Zum Beginn der Kontrolle war die Kühlung des Fleischwolfes nicht eingeschaltet. Die Temperaturen des Hackfleisches betrug ca. 7°C.

Kühlraum: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, mit alten, fettigen Lebensmittelresten verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt.

Umkleideraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Personaltoilette: Am Handwaschbecken fehlte Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Schädlingskontrolle: Bei der Durchführung der Schädlingsbekämpfung wurden Mängel festgestellt.