Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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264 Einträge

Ergebnisse 11 bis 20 auf Seite 2

Feinkost Angelo

Weißkirchenweg 11

63571 Gelnhausen Hailer

Es wurden im Thekenbereich wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden die erforderlichen Temperaturen für in der Kühltheke bereitgehaltenen Lebensmittel nicht eingehalten.

Inzwischen sind die Mängel vollständig behoben.

SUBWAY

Ruhrstraße 4

35066 Frankenberg (Eder)

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Asia Palast

Ampèrestraße 17

63225 Langen

Es wurden ein Schadnagerbesfall sowie erhebliche wiederholte hygienische Mängel festgestellt worden, (Verunreinigungen im Trockenlager sowie des Unterschranks im Bereich Mongolischer Teppanyaki Grill- Theke mit augenscheinlich Schadnagerkot). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Dostum Dönerproduktion – Fleischgroß- und -einzelhandels GmbH

Sandwiesenstraße 16-18a

64665 Alsbach-Hähnlein

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel darstellen.

Gifuto Sushi GmbH, TAT Chicken

Im Forum 4 A

63450 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden die erforderlichen Temperaturen für in dem Sushi Circle vorgehaltenen Lebensmittel nicht eingehalten.
Die Mängel wurden zwischenzeitlich teilweise behoben.

Hähnchengrill Demir

Im Flürchen 3

64807 Dieburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Metzgerei Schaaf

Bahnhofstr. 4

63517 Rodenbach

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt wie z.B. ein Pökelinjektor, die Eismaschine und ein Kühlschrank für Gemüse verunreinigt.
Die Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben.

Pizzeria Da Francesco

Kennedystr. 18

63477 Maintal

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten nicht vor Kontamination geschützt. Es wurden Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Ristorante Limoncello

Friedhofstraße 72

63263 Neu-Isenburg

Auf Grund der vorgefundenen Hygienemängel und des augenscheinlichen Schädlingsbefalls mit Mäusen und Schaben wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb mit sofortiger Wirkung vorübergehend untersagt.

AM Intercom GmbH, Kentucky Fried Chicken/Pizza Hut

Luisenplatz 5 a

64283 Darmstadt

Schädlingskontrolle
1. Das Kontrollintervall des Verfahrens zur Bekämpfung von Schädlingen war nicht angemessen.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 4

Gesamtbetrieb
2. Die Räume der Betriebsstätte waren so stark mit Mäusekot verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1
Maßnahme: Ordnungsverfügung - Betriebsschließung, die vor Ort anwesende Person wurde belehrt.

Verkauf EG
3. Es wurde ein Mäusekot an mehreren Stellen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
(Unterhalb der Kasse bei den Kabeln Zwischen dem Kassen- und Softdrinkbereich im Bereich der vorverpackten, portionierten Soßen, sowie Bereich unter der Softdrinkanlage bei den Softdrinkbecher und Deckel.)
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 u. 4

Außenverkauf Carree
4. Im Bereich der Ablage von Pizzakartons wurde Mäusekot festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 u. 4

Vorbereitung EG
5. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Es wurde Mäusekot in dem Bereich des Fußbodens unter der Burgerstation vorgefunden.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 u. 4

6. Der Toaster für Burger-Brötchen war beschädigt und wurde provisorisch mit Klebeband repariert. Dieses war beschädigt und löste sich stellenweise ab.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1b

7. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden.
Es wurden Briochebrötchen, verschiedener Größen, vorgefunden, welche Fraßschäden sowie Kontamination mit Mäusekot aufwiesen.
Rechtsgrundlage: § 12 LFGB i.V.m. § 3 LMHV
Maßnahmen:
Ordnungsverfügung - Betriebsschließung, die vor Ort anwesende Person wurde belehrt.
Ordnungsverfügung - unschädliche Beseitigung/Vernichtung, die vor Ort anwesende Person wurde belehrt.

Küche 1. OG
8. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Bereich unter der rechten Doppelfritteuse, sowie im Rand und Eckbereich des Fußbodens wurde Mäusekot vorgefunden.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 u. 4

9. Der Fußboden/Wandübergang, im Bereich der Tür zum Vorkühlraum, war nicht leicht zu reinigen, es fehlte z. B. eine Hohlkehl- oder Sockelfliese.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1a i.V.m. 1b

10. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände (Pizzaplatzhalter) verschmutzt, unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3

11. Die Fritteusen waren im Bereich der Unterbauten massiv verunreinigt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a

Kühlraum 1. OG
12. Es wurden Lebensmittel vorrätig gehalten, deren Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überschritten war.
Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i.V.m. Art. 7 Abs. 1 a VO (EU) Nr. 1169/2011

Lager Verpackung 1 OG
13. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Es wurde Mäusekot auf dem Fußboden, unter dem Regal rechts mit Blickrichtung in den Raum, festgestellt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 u. 4

Personaltoilette Damen 1. OG
14. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Im Bereich unter dem Tresor wurde Mäusekot festgestellt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 u. 4

Personaltoilette Herren 1. OG
15. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Es wurde Mäusekot auf dem Fußboden, im Bereich der Schuhregale sowie rechts neben den Personalspinden festgestellt.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 u. 4


Anmerkung: Die aufgeführten Mängel waren bei der Nachkontrolle am 24.05.2026 behoben.