Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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'MARGARETE' der MARGARETE GmbH

Braubachstraße 18-22

60311 Frankfurt am Main

Thekenbereich: In der Betriebsstätte wurde ein Mäusebefall festgestellt, der sich unter anderem durch Mäusekot- und Urinspuren in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens sowie auf offenen Leitungen im Thekenmobiliar zeigte. Zudem wies die Lagerung eines Schneidebretts im Schrank entlang der Ablageflächen Mäusekot-, Urin- und Schmierspuren auf. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der betroffene Raum war so stark verunreinigt, dass eine umfassende Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Zur Nachkontrolle am selben Abend, 07.05.2025, waren die hygienischen Mängel zum Großteil behoben und der Barbetrieb wurde wieder freigegeben.

Eventküche/Ghost Kitchen (Geisterküche)

Ostring 7

65185 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Anlieferungsbereich: Der Anlieferungsbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Raumes, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Das Insektengitter des Fensters war beschädigt. Die Wände waren im Eingangsbereich und am Lastenaufzug beschädigt. Es wurden Lebensmittelbehälter wie Thermoporte und Chafing Dish auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Lagerraum: Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Der Lagerraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Ordnung und Struktur des Lagerraums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Fensterrahmen und die Fensterscheibe waren beschädigt. Das Fenster schloss nicht vollständig bündig mit dem Fensterrahmen ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde.

Personaltoilette: Die Personaltoilette war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände wie Einkaufswagen, Nasssauger, Klappstuhl aufbewahrt.

Kühlraum: Der Kühlraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Spülbereich: Der gesamte Spülbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war undicht. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen.

Vorbereitung: Der gesamte Vorbereitungsraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Es fehlte eine Tür zum Fettabscheider-Raum. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Mörtelwannen und Eimer, die in der Lebensmittelherstellung eingesetzt wurden, bestanden nicht aus für Lebensmittel geeignetem Material. Die Zweckbestimmung war eine andere, eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers lag nicht vor. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Auf Grund der fehlenden Tür zum Fettabscheider-Raum zogen stinkende Fettabscheider-Gerüche in die Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Reinigungssachen wurden offen neben Gemüse gelagert.

Küche: Der Deckenanstrich löste sich stellenweise ab. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände wie Straßenschuhe und Sitzkissen aufbewahrt. Der Gewürzschrank war verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Die drei Gasherde waren stark angerostet und somit nicht mehr leicht zu reinigen. Es fehlte ein Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasserzufuhr und die Hygienemittel wie Einwegseife und Einwegpapier. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Fußboden verfügte nicht über das erforderliche angemessene Abflusssystem. Das Fenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Mehrere Gegenstände (Fritteuse, Töpfe, Schalen, Pfannen), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Mehrere Gewürzbehälter waren verunreinigt. Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte.

Hotel Weyrich

Limesstraße

64720 Michelstadt

Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften und gegen einschlägige Vorschriften zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen

Kiko-Sushi und Asiatic

Nieder-Mörler-Straße 48

61231 Bad Nauheim

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/Bedingungen hergestellten/behandelten Lebensmitteln.

'Bistro Carioca'

Adalbertstraße 4

60486 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Küche: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Mehrere Steckdosen, der Abfallbehälter, diverse Pfannen, das Regal, die Trittleiter sowie die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine wiesen Verunreinigungen auf. Auch der Dönergrill, der Backofen, das Insektengitter des Fensters sowie die Tiefkühltruhe waren verunreinigt, letztere zudem stark vereist. Die Wände waren verschmutzt und zum Teil mit Schwarzschimmel befallen. Ein Behälter war unter anderem mit Schadnagerkot verunreinigt. Der Fußboden zeigte insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen deutliche Verschmutzungen, unter anderem mit Mäusekot. Auch mehrere Einrichtungsgegenstände wie Unterbauten und Oberflächen waren verunreinigt, ebenfalls teilweise mit Mäusekot. Die Ver- und Entsorgungsleitungen waren verschmutzt, unter anderem mit Schmierspuren und Schadnagerkot. Zudem wurden Lebensmittel auf dem Fußboden gelagert (z. B. Zwiebeln). Es wurden Produkte ohne Hinweis auf ein überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum abgegeben („Paprika Rosenscharf“: mindestens haltbar bis Ende 2007). Weiterhin wurden verdorbene und somit nicht sichere sowie nicht zum Verzehr geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (z. B. Frühlingszwiebeln). In der Tiefkühltruhe wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur gelagert, wodurch die Kühlkette unterbrochen wurde. Aufgrund starker Vereisung schloss die Truhe nicht mehr vollständig (u. a. TK-Pommes Frites, gemessene Temperatur: -9,4 °C). Darüber hinaus wurden private bzw. betriebsfremde Gegenstände wie Werkzeuge aufbewahrt. Am Handwaschbecken fehlten die erforderlichen Mittel zum Händewaschen sowie zum hygienischen Händetrocknen, wie beispielsweise Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in entsprechenden Spendern.

Gastraum: Der Innenraum der Kühlvitrine wies Verunreinigungen auf. Auch der Fußboden unter der Kühlvitrine war verschmutzt. In der Kühlvitrine wurden zudem nicht abgedeckte Lebensmittel, darunter Desserts und Kuchen, gemeinsam gelagert.

Theke / Bar: Der Abfallbehälter, die Thekeneinrichtung, die graue Box sowie diverse Gegenstände, unter anderem ein Internetrouter, waren verunreinigt. Auch die Eiscrashmaschine, die Doppelspüle, die Kaffeemaschine sowie der Getränkekühltresen wiesen erhebliche Verschmutzungen auf. Letzterer war zudem mit Schwarzschimmel befallen, im Innenraum wurden Wasserlachen festgestellt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Stromkabel zeigten Schmierspuren, unter anderem durch Schadnager. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Unter der Theke wurden verunreinigte Kartonagen gelagert. Ein verschmutzter Aschenbecher sowie schmutziges Gästegeschirr wurden auf der Theke abgestellt. Mehrere Milchbehälter wurden ohne Abdeckung im stark verunreinigten Getränkekühltresen gelagert. Zudem waren Kabel so auf der Einrichtung verlegt, dass eine angemessene Reinigung oder Desinfektion nicht möglich war. Dadurch konnten Schmutzansammlungen nicht vermieden werden. Des Weiteren wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Am Handwaschbecken der Doppelspüle fehlten sowohl Mittel zum Händewaschen als auch zum hygienischen Händetrocknen, wie etwa Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in entsprechenden Spendern.

Personaltoilette: Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde die Personaltoilette als Lagerraum genutzt, sodass keine Personaltoilette zur Verfügung stand. Das Handwaschbecken konnte nicht auf seine ordnungsgemäße Funktion überprüft werden, da keine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände vorhanden war.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle vom 16.05.2025 waren die hygienischen Mängel zum großen Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Hofladen Frank

Ortsstraße 25

63697 Hirzenhain

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/Bedingungen hergestellten/behandelten Lebensmitteln.

Konak Restaurant

Radilostraße 34

60489 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten.

Le Bistro 66

Bockenheimer Landstraße 66

60323 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Restaurant La Terrazza

Berger Straße 191

60385 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Der Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

'Restaurant Kabuki' der Kabuki Restaurant GmbH

Kaiserstraße 42

60329 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Der Unterschrank der Spüle war verunreinigt.

Vorbereitungsküche: Die Tiefkühltruhe, der Reiskocher, die Armatur des Handwaschbeckens, das Hängeregal, das Fenster und das Insektengitter des Fensters waren verunreinigt.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot wurde auf den Arbeitsflächen, in den Regalen und auf dem Fußboden festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Verunreinigt waren die Dunstabzugsanlage, der Standventilator, der Frischhaltefolienabroller, die Fensterbank, das Fenster, das Untergestell des Arbeitstisches, das Regal, der Fußboden, das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens, der Kühltisch und mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen). Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war ebenso verunreinigt und der Ablageort der Eisschaufel auf dem Eis war ungeeignet. Eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises, konnte nicht sicher ausgeschlossen werden.

Kühlraum Küche: Das Regal war schimmelähnlich verunreinigt.

Spülbereich: Der Fußboden war verunreinigt.

Trockenlager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf der Einrichtung sowie in den Eck- und Randbereichen des Fußbodens). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lager Bedarfsgegenstände: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Kühlraum Lebensmittel: Die Tür und das Regal waren verunreinigt.

Kühlraum Getränke: Der Fußboden war verunreinigt.

Lager (Depot) Getränke: Die Tür war verunreinigt.

Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde dem Betreiber aufgrund der gravierenden Mängel inklusive Schädlingsbefall mit sofortiger Wirkung untersagt. Zudem wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Sämtliche Mängel waren bei der Nachkontrolle am 15.05.2025 beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.