Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Bäckereifiliale Pitzer

Gladenbacher Str. 11

35232 Dautphetal

Im Rahmen einer Betriebskontrolle wurde festgestellt, dass schwerwiegende hygienische Mängel in dem Betrieb vorlagen. Die vorgeschriebene arbeitstägliche Reinigung wurde nicht oder nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt, so dass sich an und unter verschiedenen Einrichtungsgegenständen und -geräten Altschmutz gebildet hatte. Ein Schadnagerbefall wurde im Thekenbereich festgestellt. Eine Firma zur Schädlingsbekämpfung wurde seitens des Betriebes umgehend mit der Bekämpfung beauftragt. Außerdem wurde mit Lebensmitteln nicht sachgerecht umgegangen, d. h. Lebensmittel wurden bei nicht ausreichender Kühltemperatur zum Verkauf angeboten.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).

Großer Kern GmbH / Knuspr

An der Steinlach 1 - 3

65474 Bischofsheim

Personalschulung
- Die Nachweise über die regelmäßige Schulung im Bereich des Lebensmittelrechts gem. § 4 LMHV der einzelnen Mitarbeitenden konnten nicht vorgelegt werden.

Spenderlebensmittel
- Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Bspw. wurden zahlreiche Spenderlebensmittel teilweise offen und ungeschützt unter einer Personen-/Edelstahl-Gittertreppe zwischengelagert. Die Ware wirkte zunächst so, als wäre sie für die Entsorgung bereitgehalten worden. Zahlreiche Kunststoffkisten befüllt mit Obst, Gemüse und Backwaren stapelten sich unterhalb der Personentreppe. Teilweise war das Obst oder Gemüse nicht mehr für den Verkehr geeignet (Gurken mit schimmligen Pelzanhaftungen, Salatherzen mit bräunlichem Strunk). Zudem standen in dem Bereich mehrere unsaubere Papierkartonagen, in welchen Backwaren sowohl lose als auch in Bäckertüten, Ordnerregister und Fertigpackungen gemeinsam lagerten. Insbesondere die Backwaren wurden weder getrennt noch hygienisch aufbewahrt. Sämtliche Backwaren wurden gemischt in die Kartonagen gegeben; eine Kontamination durch Allergene sowie durch verdorbene Lebensmittel wurde begünstigt. Während der Kontrolle bestätigten Mitarbeitende einer Spenderorganisation, dass die Lebensmittel immer auf diese Weise vorrätig gehalten werden würden und sie selbst die Lebensmittel nach Verzehrsfähigkeit sortieren müssten. Verschimmelte Lebensmittel und nicht mehr zu Verzehr geeignete Lebensmittel würden von den Spenderorganisationen in den Abfall gegeben werden. Ebenfalls hätten die Mitarbeitenden der Spenderorganisation keine Liste für die Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen erhalten.

Abfall-/Konfiskatraum
- Der Konfiskatraum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Wände waren stellenweise durch Lebensmittelreste verunreinigt. Mehrere Abfälle stapelten sich bereits in Kisten und wurden nicht in vorgesehenen Tonnen bis zur Abholung zwischengelagert. Zudem stand während der Kontrolle am Tor eine Spenderorganisation; an der Rampe des Konfiskatraums wurden Lebensmittel angereicht oder der Raum musste durchlaufen werden, um das Auto zu beladen. Lebensmittel, welche zum Verzehr abgeholt wurden, mussten durch den Abfallbereich gereicht werden. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination durch unreine Lebensmittel wurde begünstigt.

Personaltoilette
- Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens war nicht zeitnah gewährleistet. Zudem war der Wasserdruck zu schwach.

Backstube/Flur-Eingangsbereich
- Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken im Eingangsbereich war leer.

Lager/Kühlung
- Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Bspw. wurden Salat und Erdbeeren im unmittelbaren Umfeld von Pflanzen/Blumensträußen gelagert. In einem Regal lagerte Salat unterhalb von Eimern mit Pflanzen.

Backstube
- Wiederholt wies die Handspülbrause eine mangelnde Reinigung auf. Massive/r schwarz-schmierige/r Ablagerungen/Schimmel war/en ersichtlich. Damit wurden Bedarfsgegenstände
(vor-)gespült. Eine Kontamination der Bedarfsgegenstände oder des unmittelbaren Umfelds durch Mikroorganismen wurde begünstigt.
- In einer grauen Kunststoffkiste lagerten mehrere Schwämme, welche augenscheinlich verbraucht und verschmutzt waren. Eine hygienische Reinigung von Flächen oder Bedarfsgegenständen konnte damit nicht erfolgen. Eine Kontamination durch Mikroorganismen wurde begünstigt.
- Die Spülmaschine wies eine deutlich mangelnde Reinigung auf. Im Innenbereich zeigten sich rotschmierähnliche Anhaftungen. Insbesondere die Bedarfsgegenstände waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Hefen/Schimmelsporen ausgesetzt.

Backstube/Kommissionierung
- Links neben der Spüleinrichtung standen zwei Kühlschränke, welche zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht genutzt wurden. Beim Öffnen des Kühlschranks konnte ein stark muffig nach Schimmel riechender Geruch wahrgenommen werden. Die Einlegeböden sowie Innenböden wiesen pelzige Schimmelanhaftungen auf. Eine Kontamination des unmittelbaren Umfelds mit Schimmelsporen wurde begünstigt.
- Es wurden zahlreiche schwarze Transportboxen (Lieferantenboxen) verunreinigt aufbewahrt. Diese Boxen wurden nach Ausräumen der Ware in dem Eck- und Backbereich/Kommissionierung (Reinbereich) bis zur Abholung zwischengelagert. Es findet keine Zwischenreinigung o. Ä. statt. Bei näherem Betreten des Bereiches wurde ein massiver Fliegenbefall festgestellt. Nach Öffnen einer Box wurde ein aufgetauter Teigrohling darin festgestellt.
- Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (z. B. Bereich schwarze Boxen im Kommissionierungsbereich – offene Lebensmittel).
- Die Tiefkühltruhen wiesen deutliche Kondenswasseransammlungen an den Scheiben/in den Randbereichen auf. Stellenweise waren die Innenrandbereiche durch Krümel/Lebensmittelreste verunreinigt. Unmittelbar darunter lagerten Lebensmittel – verpackt und teilweise nicht vollständig verschlossen. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Krümel oder Kondensat beim Öffnen der Truhen wurde begünstigt.

Backstube/Produktion
- Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Bspw. wurden verschiedene Einweghandschuhe im unmittelbaren Umfeld des Handwaschbeckens an der Wand hängend gelagert. Die Handschuhe waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Spritzwasser ausgesetzt.
- Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt. Bspw. löste sich bei zahlreichen Backblechen die Farbe/Oberflächenbeschichtung ab. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontamination der Lebensmittel durch die Oberflächenpartikel wurde begünstigt.

Backstube/Kühlraum/Preproofer
- Wiederholt wurden mehrere Lebensmittel (Brötchen, Brot, Kleingebäck) in Beuteln aufbewahrt, die nicht ordnungsgemäß verschlossen waren. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung/Kontamination wurde begünstigt.
- Auf dem Fußboden, in den Sockel-Wandbereichen sowie unterhalb der Regale waren massive Verunreinigungen durch Schimmel ersichtlich.
- Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Bspw. wurden im Kühlhaus in den Rand-Fußbodenbereichen unterhalb von Regalen und Paletten massive pelzig-grüne Schimmelanhaftungen festgestellt. Im unmittelbaren Umfeld lagerten zahlreiche Backwaren, welche teilweise nicht ordnungsgemäß verschlossen waren.
- Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Bspw. sammelte sich an den Unterseiten der Regale stellenweise Kondensat an, welches unmittelbar auf die Lebensmitteltüten/Kartons mit Gebäck tropfte.

Reinigungsbereich
- Die Scheuersaugmaschine wies eine mangelnde Reinigung auf. Beim näheren Betreten konnte ein muffig riechender Geruch wahrgenommen werden. Der Innenbereich wies dunkle Schmutzanhaftungen auf.

Warenausgang
- In zwei der zahlreichen Transportfahrzeuge wiesen die mobilen Kühltransportboxen im Innenbereich, in welchem die Lebensmitteltüten lagerten, Verunreinigungen durch Haare, Krümel, Kondenswasseransammlungen und punktuell schwarzschimmelähnliche Anhaftungen auf. Die Gefahr einer Kontamination wurde begünstigt.

Warenannahme
- Wiederholt schloss das Rolltor nicht vollständig bündig mit dem Rahmen ab, sodass dem Eindringen von Schädlingen nicht vorgebeugt wurde. Des Weiteren war bei einigen die Gummilippe porös und löste sich stellenweise ab.

Heidis Frühstücks & Partyservice, Imbisswagen HU-Hs-67

Günderoderstr. 16

63456 Hanau

Die Hygienemängel sind behoben.

Sunrise Asia Wok

Gottlieb-Daimler-Str. 8

65614 Beselich OT Obertiefenbach

Schwerwiegende, wiederholte hygienische Mängel

Central Lebensmittelmarkt

Rheinstraße 37-39

63225 Langen

Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die festgestellten Hygienemängel waren derart gravierend, dass vorübergehend ausschließlich das Inverkehrbringen von vorverpackten Lebensmitten sowie von Obst, Gemüse und Backwaren gestattet wurde. Das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Fleisch, Fisch sowie unverpackten Lebensmitteln (z.B. Käse, Oliven) wurde vorübergehend untersagt. Zudem wurden mehrere Lebensmittel nicht fachgerecht gekühlt gelagert. Jegliche Kennzeichnung der Lebensmittel fehlte, wodurch die Rückverfolgbarkeit nicht mehr gewährleistet war.

‚ALLA VITA BUONA‘ der AVB GmbH

Hasengasse 5 – 7

60311 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Es wurde ein Schabenbefall und ein Schadnagerbefall festgestellt; Schaben befanden sich beispielsweise auf einem Teller, auf einem Postpaket, zwischen Schüsseln, im Regal sowie an einer Verpackung u. a. mit Backwaren. Mäusekot befand sich vermehrt in dem Eckbereich des Fußbodens. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Verkauf Stand 22–24 Galerie: Verunreinigt waren mehrere Einrichtungsgegenstände (u. a. Regale, Schränke), die Kühlvitrinen und die Armatur des Handwaschbeckens. Zudem waren mehrere vorverpackte Lebensmittel wie z. B. eine Creme im Glas von außen verschmutzt. Der Behälter, der zur Aufbewahrung von Lebensmitteln (u. a. Pistaziencreme) bereitgehalten wurde, war ebenfalls verunreinigt.

Küche Stand 22–24 Galerie: Verunreinigt waren mehrere Einrichtungsgegenstände von innen und außen sowie teilweise die Wände. Die Kühlvitrine war von innen und außen stark verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt und die Sockelfliesen vom Fußboden waren ebenfalls verschmutzt. Das Lebensmittelverpackungsmaterial war zum Teil verschmutzt und wurde derart aufbewahrt, dass es einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt war. Außerdem wurden Lebensmittelbedarfsgegenstände (u. a. Messer, Teigschaber) in verschmutzten Behältern gelagert.

Lagerraum Keller 18: Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt (Holzpalette verunreinigt mit Mäusekot).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Bemerkung: Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 19.12.2025 waren die Mängel teilweise behoben und die Betriebsschließung wurde aufgehoben.

Antalya Grill

Herrengasse 10

37269 Eschwege

Bei einer Kontrolle am 15. Januar 2026 wurden in Ihrem Betrieb Antalya Grill z. T. erhebliche Hygiene- und Ordnungsmängel festgestellt z.B. war der Lagerbereich nicht getrennt zwischen reinen und unreinen Bereichen, die Ordnung und Struktur des Lagerraumes sowie des Vorbereitungsraumes/Lagers waren mangelhaft, es wurden Speisen mit der Zutat Schinken in Verkehr gebracht, obwohl ein Erzeugnis eigener Art mit einem deutlich geringerem Fleischanteil verwendet wurde, der Vorbereitungsraum verfügte nicht über eine angemessene Beleuchtung, die Tiefkühltruhe in der Küche/Verkauf war stark vereist, der Innentraum des Kühltisches war stark verunreinigt und die Kühlung nicht in Funktion, mehrere Verteileröffnungen für Stromkabel in der Küche/Verkauf waren nicht verschlossen, das Handwaschbecken in der Küche/Verkauf konnte nicht ungehindert genutzt werden, da es mit Gegenständen belegt war und das auf dem Boden im Kühltisch der Verkaufs-/Kühltheke angesammelte Kondenswasser konnte nicht abfließen.

Backhaus Christoph Schwarz

Zum Wolfhagen 10

34537 Bad Wildungen

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Omid Lebensmittelgeschäft

Hersfelder Str. 18

36304 Alsfeld

Inverkehrbringen von vorverpackten Lebensmitteln ohne deutsche Kennzeichnung. Es wurden Lebensmittel abgegeben, deren Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überschritten war.
Es wurden Lebensmittel gelagert, bei denen Frostbrand erkennbar war.

Partyservice Euler

Witzenhäuser Str. 14

37247 Großalmerode

Bei einer Kontrolle am 15. Januar 2026 wurden in Ihrem Betrieb Partyservice Euler z. T. erhebliche Hygiene- und Ordnungsmängel festgestellt z.B. war die Küche so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war, das Fenster zur Küche war nicht mit Insektengittern ausgestattet, die Außentür der Küche war nicht geschlossen, die Ordnung und Struktur des Lagerraumes war mangelhaft und in der Personaltoilette fehlte für das Handwaschbecken die Warmwasserzufuhr.