Zuständigkeitsbereich
Wiesbaden (Stadt)
Fleischhandel Bauer GmbH
Hilgersstraße 18
65203 Wiesbaden
Lastenaufzug: Der Türgriff war verunreinigt.
Verkauf mit Wareneingang (verpackte LM) und Warenausgang: Mehrere nicht genutzte Maschinen waren altverunreinigt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Ameisen festgestellt.
TNP-Lager: Der Türgriff war verunreinigt. Es wurden nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte in Lebensmittelbehältern aufbewahrt.
Hygieneschleuse mit Flur zur Vorbereitung/ Kommissionierung: Die Stiefelwaschanlage war nicht angeschlossen. Die Bürste wurde nicht mit Wasser oder einem Reinigungsmittel benetzt. Die Sohlenbürste war verschmutzt. Es wurden angelieferte, kühlpflichtige Lebensmittel auf dem Gang ohne Kühlung gelagert, sodass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Es wurde mehrfach beobachtet, dass Mitarbeiter in den reinen Bereich wechselten, ohne die Hygieneschleuse zu benutzen.
Kühlraum 2 (Südamerika, verpackte Ware): Die Silikonfugen zwischen den Decken- und Wandpaneelen und die Wand über dem Verdampfer waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die im Kühlraum gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Die Kennzeichnung mehrerer Lebensmittel wies auf eine Lagerung bei max. 2 °C hin, während die Kühlraumtemperatur 4 °C betrug.
Produktion (Hackfleisch, Fleischzubereitungen): Die Silikonfugen an der Decke waren schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Ausrüstungen (Schneidemaschine Marel V-Cut 160, Knochenbandsäge) wiesen neben frischen Produktresten auch alte, angetrocknete Anhaftungen auf, was auf eine nicht ausreichende Reinigung vor der aktuellen Benutzung schließen ließ. Auf dem erheblich altverschmutzten Untergestell des Arbeitstisches waren Lebensmittelbehälter mit unverpackten Lebensmitteln abgestellt worden. Es wurden unverpackte Lebensmittel unmittelbar auf Verpackungen gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch die Verpackungen war nicht auszuschließen.
Vakuumierbereich: Die Schränke, in denen u. a. Verpackungsmaterial aufbewahrt wurden, waren verunreinigt. Der Arbeitstisch, auf dem der Steaker benutzt wurde, war erheblich verunreinigt. Das Vakuumiergerät war im Bereich der Innenseite des Deckels erheblich verunreinigt. Der Steaker wies neben frischen Fleisch- und Fettresten auch angetrocknete Verunreinigungen auf, was auf eine nicht ausreichende Reinigung vor der aktuellen Benutzung hindeutete. Es wurden offen Lebensmittel direkt unter Reinigungsgerätschaften gelagert, sodass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Das für die Auslieferung vorgesehene Hackfleisch wies eine Temperatur von 4,8 °C auf.
Vorbereitung / Kommissionierung mit Wareneingang (umhüllt/ lose/ verpackt): Das Handwaschbecken und der Spender waren verunreinigt. Die Silikonfugen der Decke und der Wände sowie Stromkabel waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Das Messersterilisationsbecken war nicht in Gebrauch, obwohl Zerlegearbeiten stattfanden bzw. zeitnah stattgefunden hatten. Mehrere als gereinigt bezeichnete E2-Kisten waren verunreinigt.
Kühlraum 1 (teilw. lose Ware): Die Decke war stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Darunter wurden unverpackte Lebensmittel gelagert. Regale, in denen Kisten mit Lebensmitteln gelagert wurden, waren verunreinigt. Neben einer Lebensmittelkiste mit verpackten Lebensmitteln wurde eine Flasche mit einem Reinigungsmittel gelagert. Der Transportwagen für hängendes, nur teilweise umhülltes Fleisch war erheblich verunreinigt. Es waren mehrere Fleischhaken eines Wandgehänges verunreinigt. Auf der Tonne für den Sauerbraten wurden stark verschmutzte Messer gelagert. Mindestens eines der Messer war mit Blut benetzt, sodass davon ausgegangen werden muss, dass es mit offenen Lebensmitteln in Kontakt gekommen war. Die Spritzdüse des Wasserschlauchs, der in einem Raum eingesetzt wird, in dem mit unverpackten Lebensmitteln umgegangen wird, bestand nicht aus für Lebensmittel geeignetem Material (Gardena). Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war.
Trockenlager Keller: Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem erheblich verunreinigten Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Geräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Bedarfsgegenstände (Alu-Förmchen zum einmaligen Gebrauch) unter unhygienischen Bedingungen teilweise ohne Umhüllung aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.