Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
'The Dragon's Restaurant' der The Dragon KG
Fahrgasse 25
60311 Frankfurt am Main
Betriebsstätte allgemein: Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse), wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Theke / Tresen: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Verunreinigt waren außerdem das Mikrowellengerät, die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine, die Teile der Zapfhahnausläufe, die abwechselnd mit Getränk und Luft in Berührung kommen und mit alten Rückständen verunreinigt waren, der stark verunreinigte Innenraum des Getränkekühltresens sowie die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine, die aufgrund der Verunreinigung im Innenraum der Maschine nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren. Das Innere des Schaltschranks, mehrere Gegenstände, die Arbeitsfläche / Theke und der Unterschrank (Verpackungsmaterial) waren mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln hatte keine Händereinigung stattgefunden, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt wurden.
Küche: Mehrere Bratpfannen waren verunreinigt. Verunreinigt waren außerdem mehrere Steckdosen, der Innenraum des Kühltisches, die Schubladendichtungen des Kühltisches, die Arbeitsfläche, der Korb der Fritteuse mit Frittierresten, die Fritteuse an den Bedienelementen und Ablaufhähnen, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, die Unterseite der Aufsatzkühleinrichtung, die Arbeitsfläche der Sushi-Station sowie mehrere für die Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehaltene Behälter. Es wurden zudem mehrere stark verunreinigte Steckdosen, der sehr stark verunreinigte Grill, die teilweise schimmelähnlich verunreinigten Wände und der mit Kot- und Urinspuren verunreinigte Bereich des Kühlaggregats entdeckt. Mehrere Gegenstände (Behälter für Lebensmittel) und die Unterschränke, welche zur Lagerung von Verpackungsmaterial genutzt wurden, waren ebenfalls mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden; dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Spülbereich Küche: Verunreinigt waren der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, der Unterschrank, die Wände und die Regalböden. Mehrere Gegenstände (Scheren, Trichter, Messer), die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Reinigungsmitteln umgegangen wurde. Geflügelfleisch wurde so gelagert, dass die Temperatur von +4 °C überschritten wurde (+14,1 °C). Es wurden zudem Verpackungen unmittelbar auf unverpackten Lebensmitteln (Geflügelfleisch) gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch die Verpackungen war nicht auszuschließen.
Lagerraum Keller: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Verunreinigt waren zudem die Türdichtung des Kühlschrankes und der Kühlschrank selbst. Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren und es wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren; dadurch wurden die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Reinigungsmittel wurden in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Der Kühltisch war ausgeschaltet und roch stark artfremd. Die Treppe war rechts an der Fliesenleiste mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt und es wurden Lebensmittel (Rübenzucker) in mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigten Behältern aufbewahrt.
Bierkeller / Spülküche Keller: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Verunreinigt waren außerdem der Bereich um die Wandventilatoren, die Türdichtung der Fasskühlbox, die Beleuchtung, die Behälter der Reinigungsmitteldosieranlage sowie der Innenraum der Haubenspülmaschine, wobei die Deckel der Reinigungsmittelbehälter nicht vollständig verschlossen waren. Ein Korb der Geschirrspülmaschine stand unmittelbar auf dem Fußboden.
Kühlraum Keller: Die Wände waren teilweise verunreinigt. Verunreinigt waren zudem der Fußbodenabfluss und der Fußboden. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (schimmlige Karotten und Radicchio Salat).
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei Nachkontrolle am 07.11.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.