Zuständigkeitsbereich
Wiesbaden (Stadt)
Nudelbar
Neugasse 2
65183 Wiesbaden
Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:
Vorbereitung: Der Innenraum des kleinen Tiefkühlschrankes war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (vorgequellte Nudeln) in Kunststoffbehältern (Stiegen für Obst und Gemüse) aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren. Dadurch wurden die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Wohnungsflur, unmittelbar vor der Toilette, wurden Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, aufbewahrt bzw. gelagert. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert (tiefgefrorene Frühlingsrollen). Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden unverpackte Lebensmittel (verzehrfähiger Salat, bzw. Wokgemüse) mit Textiltüchern abgedeckt. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.
Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Während der Kontrolle huschte eine Maus quer durch die Küche und verschwand hinter der Tiefkühltruhe. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Vorgegarte Garnelen standen bei Raumtemperatur in der Küche und wiesen eine amtlich gemessene Kerntemperatur von 17,8° Celsius, anstatt der maximal zulässigen 7° Celsius auf. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Fleisch) bei einer zu warmen Temperatur (in heißem Wasser) aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, (in der Vakuumverpackung) dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.
Betrieb allgemein: Während der Kontrolle einer der Nachbarbetriebe wurde von dort aus beoachtet, dass im Hinterhof der Nudelbar auf einem Baugerüst eine größere Menge Lebendmittel, welche kurz zuvor von der Fa. Tran Qua angeliefert wurden, auf einem Baugerüst, unmittelbar vor dem geöffneten Fenster der Personaltoilette abgestellt waren.