Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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258 Einträge

Ergebnisse 1 bis 10 auf Seite 1

Nudelbar

Neugasse 2

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Vorbereitung: Der Innenraum des kleinen Tiefkühlschrankes war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (vorgequellte Nudeln) in Kunststoffbehältern (Stiegen für Obst und Gemüse) aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren. Dadurch wurden die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Wohnungsflur, unmittelbar vor der Toilette, wurden Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, aufbewahrt bzw. gelagert. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert (tiefgefrorene Frühlingsrollen). Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden unverpackte Lebensmittel (verzehrfähiger Salat, bzw. Wokgemüse) mit Textiltüchern abgedeckt. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Während der Kontrolle huschte eine Maus quer durch die Küche und verschwand hinter der Tiefkühltruhe. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Vorgegarte Garnelen standen bei Raumtemperatur in der Küche und wiesen eine amtlich gemessene Kerntemperatur von 17,8° Celsius, anstatt der maximal zulässigen 7° Celsius auf. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Fleisch) bei einer zu warmen Temperatur (in heißem Wasser) aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, (in der Vakuumverpackung) dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.

Betrieb allgemein: Während der Kontrolle einer der Nachbarbetriebe wurde von dort aus beoachtet, dass im Hinterhof der Nudelbar auf einem Baugerüst eine größere Menge Lebendmittel, welche kurz zuvor von der Fa. Tran Qua angeliefert wurden, auf einem Baugerüst, unmittelbar vor dem geöffneten Fenster der Personaltoilette abgestellt waren.

Casa Mendelssohn

Königsteiner Str. 89

65812 Bad Soden

1. Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt hergestellt, behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2. Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren, wodurch die Lebensmittel kontaminiert wurden.
3. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.
4. Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene in Verkehr gebracht.
5. Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Zusatzstoffe in Verkehr gebracht.
6. Reinigungsmittel wurden in Bereichen gelagert, in welchen mit Lebensmitteln umgegangen wird.
7. Es wurden Lebensmittel (Eiswürfel) in Verkehr gebracht, die nachteiligen Beeinflussungen bei der Behandlung und Herstellung ausgesetzt waren.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Chinoncenter Buch GmbH

Chinonplatz 6-12

65719 Hofheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.
3) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
4) Es wurden Lebensmittel (Eiswürfel) in Verkehr gebracht, die nachteiligen Beeinflussungen bei der Behandlung und Herstellung ausgesetzt waren.
5) Lebensmittel- und andere Abfälle wurden nicht in verschlossenen Behältern gelagert.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

City Markt

Frankfurter Straße 37

65795 Hattersheim

1) Lebensmittel, in diesem Fall Obst und/oder Gemüse, wurden ohne eine Kennzeichnung des Herkunftslandes in Verkehr gebracht.
2) Es wurde vorverpackte Lebensmittel ohne deutsche Kennzeichnung in Verkehr gebracht.
3) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene in Verkehr gebracht.
4) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Zusatzstoffe in Verkehr gebracht.
5) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 12.08.2025 (fast vollständig)

LAFAYE

Kronberger Str. 4

65812 Bad Soden

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und instandgehalten waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem Lebensmittel in der Personaltoilette gelagert wurden.
4) Lebensmittel- und andere Abfälle wurden nicht in verschlossenen Behältern gelagert.
5) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene in Verkehr gebracht.
6) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Zusatzstoffe in Verkehr gebracht.
7) Es wurden Getränke mit der Bezeichnung "Saft" in Verkehr gebracht, obwohl es sich um Nektare handelte. Dies stellt eine Verbrauchertäuschung dar.
8) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Ngon Ngon

Wiesbadener Str. 24

65719 Hofheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Phyo7 Sushi Bar & Japanese Fusion

Königsteiner Str. 190 a)

65812 Bad Soden

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Reinigungsmittel wurden in Bereichen gelagert, in welchen mit Lebensmitteln umgegangen wird.
4) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene in Verkehr gebracht.
5) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Zusatzstoffe in Verkehr gebracht.
6) Lebensmittel wurden durch Personen behandelt und in Verkehr gebracht, die nicht nach den Vorgaben der Lebensmittelhygieneverordnung sowie der Verordnung (EG) 852/2004 geschult wurden.
7) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne Kennzeichnung eingefroren, wodurch eine Rückverfolgbarkeit nicht möglich war.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Romeo's Burritos and Bowls

Hauptstraße 8

65779 Kelkheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Sukhvinder Singh Miena Singh GbR Sonny´s Restaurant

Schmelzweg 6

65830 Kriftel

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und instandgehalten waren.
2) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.
3) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
4) Es wurden verdorbene und damit nicht sichere Lebensmittel, in diesem Fall Eisbergsalat, welche nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren, in Verkehr gebracht.
5) Es wurden Lebensmittel (Eiswürfel) in Verkehr gebracht, die nachteiligen Beeinflussungen bei der Behandlung und Herstellung ausgesetzt waren.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 06.08.2025 (größtenteils)

AROYDEE Original Thai Küche UG

Flachstraße 13

65197 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Gastraum/Lager unter Treppe/Serviceecke: Der Innenraum des Tellerspenders war verunreinigt. Der Spender war temperiert und betriebsbereit. Erneut wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Regal unter der Treppe, zwischen Geräten und Verpackungsmaterialien lag vermehrt Mäusekot. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

UG Kühlraum: Eine Leitungsverkleidung, zwischen Regalfläche und lagernden Lebensmitteln (Gemüse) war pelzig- und schimmelartig verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Lagerraum: Erneut wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Explizit: Fraßschaden an einer Nudelpackung. Der Mangel war nicht abgestellt: Die Flächen unterhalb der Eiswürfelmaschine waren mit Mäusekot verunreinigt (festgestellt am 08.07.2025: Unter den Regalflächen und der Eismaschine war der Fußboden noch nicht ordnungsgemäß gereinigt worden, festgestellt am 07.07.2025: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, mit Mäusekot verunreinigt).