Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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276 Einträge

Ergebnisse 1 bis 10 auf Seite 1

Aydin Market

Kurt-Schumacher-Platz 10

63454 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war die Theke in der Metzgereiabteilung, in der sich offene, leicht verderbliche Lebensmittel befanden verunreinigt und verschimmelt. Zudem wurden im Verkaufsraum offen Backwaren in teilweise verunreinigten Bäckerkisten zum Verkauf angeboten.
Die Mängel waren in der Nachkontrolle teilweise noch nicht behoben.

Rendezvous

Karlsruher Straße 2

60329 Frankfurt am Main

Küche: Der Kühltisch, in dem rohe Fleischprodukte gelagert wurden (Hackfleischspieße), sowie die darin befindlichen Gitterroste waren verunreinigt. Zudem waren die Dunstabzugsanlage, die Geschirrspülbrause, der Wasserkocher, das Hängeregal, das Mikrowellengerät und der Fußboden verunreinigt.
Aufgrund der festgestellten Verunreinigungen wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsgegenstände angeordnet.

Chinakrone

Hagenauer Straße 40 C

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Sushi-Theke: Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände am Arbeitsbereich aufbewahrt (Mobiltelefone, Zigaretten). Es wurden gegarter Sushireis in einem Holzbehälter aufbewahrt, welcher stellenweise mit dunklen Stockflecken behaftet war. Die Maki-Maschine war unterhalb der Abdeckung in den seitlichen Zwischenbereichen verunreinigt.

Kühl- und Tiefkühlräume: In den Rand- und Eckbereich vom Fußboden sammelte sich Tauwasser von Fleisch- und Fischerzeugnissen. Die Kühlräume, in denen Lebensmittel teilweise unbedeckt gelagert wurden, wiesen vermehrt pelzige und schimmelartige Beläge auf (u. a. Wände, Decken, Kältevorhänge, Regalflächen sowie die Verdampfer). Es wurden "Bambus Spitzen" in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenbeschichtung mit Rost behaftet war. Es wurden mehrere Packungen gefrorene Hähnchenbrust so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte

Küche: Die Sensorfunktion am Handwaschbecken war defekt. Eine verunreinigte Abfalltonne lagerte im Hygienebereich der Küche. Ein Messerschleifstein war mit Schrauben auf einer mit schwarzen Stockflecken behafteten Holzlatte befestigt und im Hygienebereich gelagert. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Im Kühltisch lagerten nicht abgedeckte vorbereitete Fleischstücke, obwohl der Innenraum des Kühltisches punktuell mit einem pelzigen- und schimmelartigen Belag verunreinigt war. Es wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufwiesen.

Spülbereich: Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt.

Durchgangsbereich: Die Gemüseschneidemaschine war verunreinigt (angetrocknete Lebensmittelreste).

Gastraum mit SB-Theken: Es wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufwiesen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2 °C für frischen Fisch wurde überschritten.

Nigiri Sushi

Frankfurter Straße 91

63263 Neu-Isenburg

Es wurden ein Mäusbefall und erhebliche hygienische Mängel festgestellt, Die in der Betreibsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel war einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der im Rahmen der Kontrolle festgestellten erheblichen Hygienemängel und des Schädlingsbefalls wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb vorübergehend untersagt.

'Gennaros Restaurant' der K&G Gastronomie GmbH

Berger Straße 15

60316 Frankfurt am Main

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Parkrestaurant im Quellenhof

Quellenstr. 21

61118 Bad Vilbel

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/ Bedingungen hergestellten/ behandelten Lebensmitteln.

Alfa Supermarkt

Berliner Str. 21

65760 Eschborn

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.
4) Lebensmittel, in diesem Fall vorverpackter, kühlpflichtiger Weichkäse in Lake, wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem diese bei einer nicht angemessenen Temperatur zum Verkauf angeboten und dadurch die Kühlkette unterbrochen wurde.
5) Obst und/oder Gemüse wurden ohne eine Kennzeichnung des Herkunftslandes in Verkehr gebracht.
6) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens, des Mindesthaltbarkeitsdatums und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 29.08.2025

AM North South GmbH Kentucky Fried Chicken

Chinonplatz 6-12

65719 Hofheim

Lebensmittel wurden wiederholt ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren. Es wurde erneut ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde Schadnagerkot festgestellt. U. A. war die Arbeitsplatte insbesondere neben der Burgerstation in den Randbereichen verunreinigt. Zusätzlich war diese teilweise mit Schadnagerkot verunreinigt.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Eis & More

Kirchstraße 2

65239 Hochheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt und instandgehalten waren.
2) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.
3) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.
4) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
5) Lebensmittel- und andere Abfälle wurden nicht in verschlossenen Behältern gelagert.
6) Reinigungsmittel wurden in Bereichen gelagert, in welchen mit Lebensmitteln umgegangen wird.
Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musst.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Ekecik Supermarkt

Frankfurter Str. 6-12

65830 Kriftel

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem leicht verderbliche Lebensmittel (Hähnchen Innereien) bei einer nicht angemessenen Temperatur zum Kauf angeboten wurden und dadurch die Kühlkette unterbrochen wurde.
4) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene in Verkehr gebracht.
5) Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung in Verkehr gebracht, indem frisches Geflügelfleisch ohne Angabe des Verbrauchsdatums und Käsezubereitung ohne Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums zum Verkauf vorrätig gehalten wurde.
6) Es wurde ein Erzeugnis aus Käse ohne die Bezeichnung der Fettgehaltsstufe und ohne des Fettgehalts in der Trockenmasse mit der Angabe "…% Fett i. Tr." in den Verkehr gebracht.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel, bzw. die oben aufgeführten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 07.11.2025