Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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274 Einträge

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'The Dragon's Restaurant' der The Dragon KG

Fahrgasse 25

60311 Frankfurt am Main

Betriebsstätte allgemein: Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse), wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Verunreinigt waren außerdem das Mikrowellengerät, die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine, die Teile der Zapfhahnausläufe, die abwechselnd mit Getränk und Luft in Berührung kommen und mit alten Rückständen verunreinigt waren, der stark verunreinigte Innenraum des Getränkekühltresens sowie die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine, die aufgrund der Verunreinigung im Innenraum der Maschine nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren. Das Innere des Schaltschranks, mehrere Gegenstände, die Arbeitsfläche / Theke und der Unterschrank (Verpackungsmaterial) waren mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln hatte keine Händereinigung stattgefunden, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt wurden.

Küche: Mehrere Bratpfannen waren verunreinigt. Verunreinigt waren außerdem mehrere Steckdosen, der Innenraum des Kühltisches, die Schubladendichtungen des Kühltisches, die Arbeitsfläche, der Korb der Fritteuse mit Frittierresten, die Fritteuse an den Bedienelementen und Ablaufhähnen, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, die Unterseite der Aufsatzkühleinrichtung, die Arbeitsfläche der Sushi-Station sowie mehrere für die Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehaltene Behälter. Es wurden zudem mehrere stark verunreinigte Steckdosen, der sehr stark verunreinigte Grill, die teilweise schimmelähnlich verunreinigten Wände und der mit Kot- und Urinspuren verunreinigte Bereich des Kühlaggregats entdeckt. Mehrere Gegenstände (Behälter für Lebensmittel) und die Unterschränke, welche zur Lagerung von Verpackungsmaterial genutzt wurden, waren ebenfalls mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden; dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Spülbereich Küche: Verunreinigt waren der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, der Unterschrank, die Wände und die Regalböden. Mehrere Gegenstände (Scheren, Trichter, Messer), die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Reinigungsmitteln umgegangen wurde. Geflügelfleisch wurde so gelagert, dass die Temperatur von +4 °C überschritten wurde (+14,1 °C). Es wurden zudem Verpackungen unmittelbar auf unverpackten Lebensmitteln (Geflügelfleisch) gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch die Verpackungen war nicht auszuschließen.

Lagerraum Keller: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Verunreinigt waren zudem die Türdichtung des Kühlschrankes und der Kühlschrank selbst. Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren und es wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren; dadurch wurden die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Reinigungsmittel wurden in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Der Kühltisch war ausgeschaltet und roch stark artfremd. Die Treppe war rechts an der Fliesenleiste mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt und es wurden Lebensmittel (Rübenzucker) in mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigten Behältern aufbewahrt.

Bierkeller / Spülküche Keller: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Verunreinigt waren außerdem der Bereich um die Wandventilatoren, die Türdichtung der Fasskühlbox, die Beleuchtung, die Behälter der Reinigungsmitteldosieranlage sowie der Innenraum der Haubenspülmaschine, wobei die Deckel der Reinigungsmittelbehälter nicht vollständig verschlossen waren. Ein Korb der Geschirrspülmaschine stand unmittelbar auf dem Fußboden.

Kühlraum Keller: Die Wände waren teilweise verunreinigt. Verunreinigt waren zudem der Fußbodenabfluss und der Fußboden. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (schimmlige Karotten und Radicchio Salat).

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei Nachkontrolle am 07.11.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Alfa Supermarkt

Berliner Str. 21

65760 Eschborn

Bei nicht vorverpackten Lebensmitteln, in diesem Fall "Rindswurst", wurden Spuren von Senf nachgewiesen. Senf gehört zu den nach der VO (EU) Nr. 1196/2011 kennzeichnungspflichtigen Allergenen, die auch als Bestandteil einer Zutat gekennzeichnet werden müssen. Eine Allergenkennzeichnung zu Senf war nicht vorhanden.

Betroffen waren die oben aufgeführten Lebensmittel.

AM North South GmbH Kentucky Fried Chicken

Chinonplatz 6-12

65719 Hofheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde Schadnagerkot festgestellt.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, in diesem Fall die Hähnchenpanierstation, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 22.09.2025

Burger Police

Friedrich-Ebert-Str. 18

64720 Michelstadt

Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften

Café Tass

Burgstraße 13

65719 Hofheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene in Verkehr gebracht.
4) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Zusatzstoffe in Verkehr gebracht.
5) Es wurden Speisen mit Schafskäse in Verkehr gebracht, obwohl statt Schafskäse ein Käse aus Kuhmilch verwendet wurde.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Food Busters

Schulstr. 47

65795 Hattersheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Es wurde vorverpackte Lebensmittel ohne deutsche Kennzeichnung in Verkehr gebracht.
4) Lebensmittel- und andere Abfälle wurden nicht in verschlossenen Behältern gelagert.
5) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene in Verkehr gebracht.
6) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Zusatzstoffe in Verkehr gebracht.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 21.08.2025

Kebap 01

Sulzbacher Str. 1 a)

65812 Bad Soden

1) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden wiederholt ohne eine Kennzeichnung der Allergene in Verkehr gebracht.
2) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden wiederholt ohne eine Kennzeichnung der Zusatzstoffe in Verkehr gebracht.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Kebap Bistro Backmeister

Berliner Str. 19

65760 Eschborn

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Es wurden verdorbene und damit nicht sichere Lebensmittel, in diesem Fall "Olca Tatli Biber Salcasi" Sauce, welche nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren, da sich in einer geöffneten Dose schimmelähnliche Beläge befanden, in Verkehr gebracht.
4) Es wurden Speisen mit der Bezeichnung Döner Kebab in Verkehr gebracht, obwohl ein Erzeugnis eigener Art verwendet wurde, das nicht den Anforderungen der Leitsätze für Fleisch- und Fleischerzeugnisse an Döner Kebab entsprach. Dies stellt eine Verbrauchertäuschung dar.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 11.08.2025 (fast vollständig)

Kelkheimer Backstube

Frankfurter Str. 125

65779 Kelkheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene in Verkehr gebracht. Die Kennzeichnung war in einem Ordner vorhanden, jedoch fehlte der Hinweis darauf.
3) Nicht vorverpackte Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Zusatzstoffe in Verkehr gebracht. Die Kennzeichnung war in einem Ordner vorhanden, jedoch fehlte der Hinweis darauf.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

KYLIN HOTPOT

Robert-Bosch-Straße 28

63303 Dreieich

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.