Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Bitte beachten Sie die Hinweise und Erklärungen auf der ThemenseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster

Symbol - Feld leeren
Symbol - Feld leeren

235 Einträge

Ergebnisse 1 bis 10 auf Seite 1

BR Gastronomie GmbH Gustav´s

Königsteiner Str. 55 b)

65812 Bad Soden

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene in Verkehr gebracht.
4) Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Zusatzstoffe in Verkehr gebracht.
5) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Früchte Paradies

Main-Taunus-Zentrum

65843 Sulzbach

Es wurden Lebensmittel, in diesem Fall "DUBAI Chocolate", in den Verkehr gebracht, die Kennzeichnungsmängel aufwiesen. Es fehlte die Angabe der speziellen Bezeichnung. "DUBAI Chocolate" ist nicht ausreichend. Die Angabe der Zutat "Knafeh" ist nicht ausreichend, da für die Verbraucherin und den Verbraucher nicht erkennbar ist, um was es sich handelt.
Weiter fehlte auf der Packung eine deutschsprachige Nährwert-Kennzeichnung. Auch das Mindesthaltbarkeitsdatum war nicht vorhanden.
Die Angabe "Trockene Kakaostoffe…" entspricht nicht den Vorgaben der Kakaoverordnung.

Betroffen waren die oben aufgeführten Lebensmittel.

Früchte Paradies

Main-Taunus-Zentrum

65843 Sulzbach

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Gastro Eis Service Solutions GmbH

Hermannstraße 52

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Green Mart

Rudolf-Diesel-Str. 7

65760 Escborn

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren. Lebensmittel wurde in Beuteln aufbewahrt, welche nicht richtig verschlossen waren. Mehrere Packungen tiefgefrorene Lebensmittel wiesen Frostbrand auf.

2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

3) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens, des Mindesthaltbarkeitsdatums und der Herkunft vorrätig gehalten wurden, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.

4) Es wurde vorverpackte Lebensmittel ohne deutsche Kennzeichnung in Verkehr gebracht.

5) Verzehrfertige Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem vorgegartes Fleisch und Gemüse bei einer nicht angemessenen Temperatur außerhalb der Kühlung zum Verkauf angeboten wurde. Dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 11.03.2025

Kröger´s Brötchen

Hauptstraße 56

65719 Hofheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde, indem die maximal zulässige Höchsttemperatur für gelagerte Lebensmittel überschritten wurde.
4) Es wurden verdorbene und damit nicht sichere Lebensmittel, in diesem Fall Frischkäse des Herstellers Arla, welche nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren, in Verkehr gebracht.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.

Thüringer Bratwurststand

Elly-Beinhorn-Str. 3-5

65760 Eschborn

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
3) Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Allergene in Verkehr gebracht.
4) Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung der Zusatzstoffe in Verkehr gebracht.

Die Mängel waren derart gravierend, dass das Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt werden musste.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 31.01.2025 (hygienische)

'Loulan' der Loulan Restaurantbetriebsgesellschaft mbH

Kaiserstraße 41

60329 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Fußboden und der Getränkekühltresen. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot befand sich auf dem Fußboden, auf Arbeitsflächen, in Schränken, auf Teedosen und neben Getränkesirup. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Servicestation: Der Unterschrank war durch Spinnweben verunreinigt.

Küche: Verunreinigt waren der Konvektomat, das Regal, das Fenster sowie das Insektengitter des Fensters, das Gitter der Belüftung, die Beleuchtung, die Wände (teilweise), der Fußboden und mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen). Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Der Kühltisch war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurde außerdem ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot sowie –urinspuren befanden sich auf Regalböden sowie in und auf Einrichtungsgegenständen. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Kühlraum: Der Fußboden war verunreinigt, auf diesem wurden Lebensmittelbehälter (Topf mit Brühe, Korb mit Gemüse) gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Tief-/Kühlung: Es wurden Lebensmittel in ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) verpackt. Zudem wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Spülküche: Der Fußboden und die Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Des Weiteren waren mehrere Reinigungsgeräte erheblich verunreinigt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 24.03.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Buster Pasta

Zeil 51

60313 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Immergrün

Europa-Allee 6

60327 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.