Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
'Feinschmecker'
An der Hauptwache 7 (Allianzpassage)
60313 Frankfurt am Main
Nudelherstellung Verkaufsraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Arbeitstisch war im unteren Bereich, in dem Lebensmittel bevorratet wurden, mit Mäusekot verunreinigt. Zudem waren die Schubfächer des Arbeitstisches und der Innenraum sowie das Lüftungsgitter des Pizzakühltisches verunreinigt. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren; so wurde Teig in Verkaufsbeuteln und in Kunststoffboxen bevorratet, die nicht lebensmittelkonform waren. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich des Schädlingsbefalls (Mäuse), wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Verkaufsraum: Verunreinigt waren die Fächer des Serviceschrankes, in denen Besteck, Servietten usw. bevorratet wurden, der Innenraum des Wandschrankes, das Ventilatorschutzgitter des Getränkekühlschrankes sowie mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden. Es wurden zudem unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert, sodass eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination der Lebensmittel nicht auszuschließen war.
Küche: Verunreinigt waren die Türdichtung des Tiefkühlschrankes, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, der Teigkneter, mehrere Elektroinstallationen (Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen), die Geschirrspülbrause, das Mikrowellengerät und der Kühltisch (Scharniere). Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Es wurde zudem ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf dem Fußboden, auf dem Transportwagen des Teigkneters, auf Regalfläche, auf dem Transportwagen mit Fleischwolf und unterhalb der warmen Speiseausgabe). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Spülküche / Lager: Verunreinigt waren der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, die Fugen der Wandfliesen, die Beleuchtung (durch Insekten), der Kühlschrank (Gemüse), mehrere Steckdosen, die Wandfliesen teilweise, die Türdichtung sowie der Innenraum des Kühlschrankes „exquisi“, das Lüftungsgitter der Tiefkühltruhe, die Wände teilweise, der Gemüsehobel, der Spülkorb sowie die Ablagefläche unterhalb der Spüle. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren. Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte; in einem Eimer mit Hülsenfrüchten befand sich eine Porzellanschale. Es wurden gefrorene Lebensmittel in warmem Wasser aufgetaut (Hähnchenfleisch, gemessene Temperatur +21,6 °C). Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, sodass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot unter der Spüle, Mäusekot unterhalb der Spülmaschine, Mäusekot auf dem Fußboden im Bereich der Spülmaschine, Mäusekot hinter der Tiefkühltruhe, Mäusekot neben dem Kühlschrank, generell Mäusekot auf dem Fußboden). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Nudelmaschine (ehemalige Toilette): Verunreinigt waren der Deckenlüfter sowie die Nudelmaschine.
Personaltoilette: Verunreinigt waren das Türblatt und die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (Frittierölkanister) in der Personaltoilette gelagert. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 06.11.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.