Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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'China Box'

Zeil 39

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel inklusive eines Mäuse- und Schabenbefalls festgestellt. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurden aufgrund der festgestellten Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt. Zudem wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet.

Showküche mit Thekenbereich: Verunreinigt waren die Außenverkleidung des Thekenbereiches, der Deckenlüfter, die Innenflächen der Kühltheke sowie deren Türscharniere, die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage und die Wandverkleidung. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die hängende Preistafel war im hinteren, unteren Bereich stark verunreinigt. Der Besteckkorb war ebenso stark verunreinigt und in diesem wurde das Besteck der Gäste bevorratet. Das Kühlfach, in dem sich der Verdampfer der Kühltheke befand, war stark verunreinigt und mit Mäusekot versehen. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar und es fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln fand somit keine Händereinigung statt. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

Showküche Zubereitung: Verunreinigt waren das Untergestell des Arbeitstisches, die Seitenwände der Arbeitseinrichtungen, der Innenraum des Kühlschrankes sowie die Bodenhalterungen. Zudem war die Schublade des Arbeitstisches verunreinigt; dort wurden verschmutzte, artfremde Gegenstände abgestellt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Der Fußboden hinter der Einrichtung war verunreinigt und mit Mäusekot versehen. Rechts von der Fritteuse war der Boden des Arbeitstisches unter den Schubladen mit Mäusekot überhäuft und auf dem Fußboden im Zwischenraum zwischen Herd und Kühltresen lag eine tote Maus. Außerdem wurden unverpackte Lebensmittel wie Teigwaren, Geflügelfleisch und geöffnete Obstkonserven unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Küche Keller: Verunreinigt waren der mit Reis gefüllte Reiskocher, das Gitter der Belüftung, stellenweise die Arbeitstische, die einzelnen Kochstellen des Wokherdes im Inneren und die Wandfliesenfugen im unteren Bereich. Die Beleuchtung war durch Insekten verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Fenster waren von außen stark verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt; auf dem Fußboden befand sich zudem Mäusekot. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln fand somit keine Händereinigung statt. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

Flurbereich Küche Keller: Verunreinigt waren die Wandfliesen im Bodenbereich sowie die Wannen, die zur Ablage von Lebensmitteln genutzt wurden. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurde außerdem ein Schabenbefall festgestellt (Schabe auf dem Fußboden). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lebensmittellager Keller: Der Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln (Zucker) war verunreinigt. Die Schüssel zur Entnahme von Lebensmitteln (Zucker) war stark verklebt. Auf dem Regalboden wurde außerdem Mäusekot festgestellt.

Kühlhaus Keller: Verunreinigt waren die Regalböden sowie stellenweise die Wandfliesen. Im Kühlhaus wurden zudem unverpackte Lebensmittel (Karotten und Teigwaren) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 ,4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 09.02.2026 vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Ägäis Grill

Limesstr. 2

63486 Bruchköbel

Es wurden in sämtlichen Betriebsbereichen zum Teil erhebliche und eklatante Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren mehrere Lebensmittel verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet, leicht verderbliche kühlungsbedürftige Lebensmittel wurden bei zu hohen Temperaturen aufbewahrt, sämtliche Betriebsbereiche sowie Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt waren erheblich verunreinigt. Im gesamten Betrieb wurde keine gute Lebensmittelhygiene sowie keine ausreichende Handhygiene gewährleistet.
Inzwischen wurden die Mängel vollständig behoben.

Asia Palast

Lusie-Kiesselbach-Str. 4

63452 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war die Eiswürfelmaschine im Bereich Theke/Tresen nicht unerheblich mit schimmelähnlichen Schmutzanhaftungen verunreinigt. Des Weiteren war die Scherbeneismaschine wiederholt verunreinigt.

Paradieschen GmbH, Paradieschen Die BioBringer

An der Wann 1

63589 Linsengericht

Es wurden in unterschiedlichen Betriebsbereichen wiederholt und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurde in der Kühltheke Bistro und in Kühlräumen teilweise erhebliche Schimmelbildungen vorgefunden. Zudem wurde Hackfleisch bei zu hohen Temperaturen in den Verkehr gebracht.
Die Mängel wurden umgehend nachweislich behoben.

Pho Vietnam

Langgasse 15

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Vorbereitung/Küche: Das Hängeregal war an der Unterseite mit altem eingetrockneten Fett verunreinigt, obwohl es unmittelbar über einer Kochstelle aufgehängt war. Der Kühlschrank war am Ventilatoren-Gitter schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war im gesamten Küchen- und Tresenbereich, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, mit Mäusekot verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Es wurden Lebensmittel (Reis, Mehl und Stärke) in verunreinigten Behältern aufbewahrt. Der Milchshake-Mixer für die Herstellung von Bubbletea war schimmelähnlich verunreinigt. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen.

Theke/Tresen: Die Gitterroste des Kühlschrankes waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Kaffeemaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Sowohl der Auslass, als auch die innenliegende Brühgruppe war mit schimmelähnlichen Bewüchsen verunreinigt. Die Kaffeemaschine war innen und außen verunreinigt. Die Eisschaufel war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel wie Sirupe für die Herstellung von Bubbletea in verunreinigten Behältern aufbewahrt.

Gesamtbetrieb: Es wurden Lebensmittel (küchenfertige Karottenscheiben, Mise en Place) vorrätig gehalten, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Sie standen ungeschützt, direkt unter dem mit Schimmel behafteten Kühlventilators im Kühlschrank. Im Thekenbereich stand ein halb gefüllter Eiswürfelbehälter mit Eiswürfeln zum Vermischen mit Bubbleteas, in welchem eine kleine verschmutzte und mit Schwarzschimmel behaftete Eisschaufel lag, die direkten Kontakt zu den Eiswürfeln hatte. Im großen Kühlschrank rücklings der Verkaufstheke wurden Messbecher mit Grund Tee, zur Herstellung von Bubbletea, unbedeckt, direkt unter einem verschmutztem Ventilatoren-Gehäuse gelagert. Sobald der Kühlschrank anfing zu kühlen blies der Ventilator den Staub und Schmutz direkt in die Teegefäße.

'Maaschanz' der MHB Maaschanz GmbH

Färberstraße 75

60594 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Besteckkasten, die Schränke, der Kaffeevollautomat, der Brauchwasserschlauch der Kaffeemaschine, die Ablage für das zur Verwendung bereitstehende Geschirr, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, die Armatur des Spülbeckens mit schleimigen Belägen, die Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens mit älteren Getränkerückständen, der Unterschrank des Spülbeckens einschließlich der darin befindlichen Rohrleitungen, die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine mit schimmelähnlichen Belägen sowie der Kühltisch im Innenraum, an Rohrleitungen, Ventilatorschutzgehäuse, Dichtungen, Dichtflächen und Türfanghaken, ebenfalls mit schimmelähnlichen Belägen. Am Spülbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Warme Küche: Verunreinigt beziehungsweise verschmutzt waren der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, der Herd mit alten Verkrustungen am Kochfeldgitter, Auffangblech und Untergestell, die Dunstabzugsanlage einschließlich der Fettfilter mit Fettrückständen, die Wandfliesen, mehrere Gegenstände die Lebensmittelkontakt haben, der Backofen im Innenraum mit alten Verkrustungen sowie der Kühltisch stark verschmutzt und mit schimmelähnlichen Belägen behaftet (Innenraum, Rohrleitungen, Ventilatorschutzgehäuse, Dichtungen, Dichtflächen, Türfanghaken). Gefrorene Lebensmittel (Shrimps) wurden bei zu warmer Temperatur (Raumtemperatur) aufgetaut, sodass das Risiko des Wachstums pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder der Bildung von Toxinen (Giften) nicht auf ein Mindestmaß beschränkt war. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei sich Mäusekot in der Kühleinrichtung, auf Lebensmitteln und auf dem Herd befand, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Kalte Küche: Verunreinigt beziehungsweise verschmutzt waren der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, die Dichtung des Kühltisches, die Spritztülle des Sahnesiphons sowie der Türrahmen schimmelähnlich. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Spülbereich: Verunreinigt beziehungsweise verschmutzt waren der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, der Innenraum der Geschirrspülmaschine einschließlich der Randbereiche, das Gestell des Spültisches sowie die Ver-/Entsorgungsleitungen. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, es befand sich Mäusekot auf dem Spültisch, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Kühlraum: Verunreinigt beziehungsweise verschmutzt waren der Türrahmen, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates, die Räder mehrerer Einrichtungsgegenstände sowie die Regale und der Transportwagen, letztere waren mit schimmelähnlichen Belägen behaftet. Lebensmittel wurden nicht abgedeckt gelagert (u. a. eingelegte Birnen, Gänseleber, Emmentaler und diverses gekochtes Gemüse), sodass eine nachteilige Beeinflussung beziehungsweise Kontamination nicht auszuschließen war. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Lagerbereich mit Konvektomat: Verunreinigt waren die Ablaufrinne des Konvektomaten, der Fleischwolf, die Fritteuse einschließlich des Korbes mit Frittierresten, die Räder mehrerer Einrichtungsgegenstände, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, die Wände schimmelähnlich sowie der Unterschrank unter dem Konvektomaten ebenfalls schimmelähnlich, in welchem diverse GN-Bleche gelagert wurden. Auf dem Fußboden befand sich zudem Mäusekot. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt, unter anderem mit Mäusekot in Einrichtungen und auf dem Fußboden, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Lagerbereich mit Tiefkühlschränken: Verunreinigt waren der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, der Tiefkühlschrank, die Ver-/Entsorgungsleitungen, die Türdichtung des Tiefkühlschrankes, der Unterschrank, in welchem sich zudem Wasser befand, sowie die Wandfliesenfugen schimmelähnlich. Der Tiefkühlschrank war zudem stark vereist. Lebensmittelbehälter wurden auf dem Boden gelagert, obwohl sie üblicherweise im Arbeitsprozess auf Arbeitsflächen abgestellt werden, sodass die Gefahr bestand, dass Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen werden und diese kontaminieren können. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei Fraßspuren von Mäusen an Kartoffeln vorhanden waren, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Umkleideraum: Verunreinigt waren der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, sowie die Wände teilweise mit Spinnengewebe und teilweise schimmelähnlich. Es wurden Straßenschuhe auf dem Fußboden gelagert. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei Fraßspuren von Mäusen in der Wand vorhanden waren, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Personaltoilette: Verunreinigt waren die Toilettenpapierhalterung, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen sowie die Wände teilweise schimmelähnlich. Auf dem Fußboden befand sich zudem Mäusekot. In der Toilette wurden Backofen- und Grillreiniger gelagert. Neben der Toilette befand sich eine Wasserflasche - es besteht die Vermutung, dass eine manuelle Analreinigung vollzogen wurde. In diesem Zusammenhang ist stets zu gewährleisten, dass die Hände gründlich und hygienisch (mit Flüssigseife, warmem Wasser und Einmalhandtüchern) gewaschen werden - dies konnte aktuell aufgrund fehlender Einmalhandtücher nur bedingt gewährleistet werden.

Lagerbereich Keller: Die Treppe des Kellerzugangs war stark verschimmelt.

Lagerbereich Flur: Der Kühlschrank und das Lüftungsgitter des Getränkekühlschrankes hinter der Tür waren verunreinigt. Mehrere Flaschen waren zudem schimmelähnlich verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 13.02.2026 waren die hygienischen Mängel behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

'Mangetsu'

Varrentrappstraße 57

60486 Frankfurt am Main

Theke (Vorbereitung Sushi): Verunreinigt waren die Armatur des Handwaschbeckens sowie deren Unterbau (Doppelspüle), die Aufsatzkühlung mit Klebestreifen, ein Messer, welches zudem in einer verunreinigten Kartonage gelagert wurde, die Schubladenschlösser des Kühltischs und die Dehnungsfuge am Kühltisch/Übergang Fußboden sowie der gelbe Schaumstoff. Unter den Schneidebrettern wurden verunreinigte Spültücher vorgefunden und die Ledermappen waren verunreinigt. Unmittelbar daneben wurden verzehrfertige Speisen zum Servieren gelagert. Weiterhin wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen Lebensmittel verarbeitet wurden. Jakobsmuscheln wurden in der Aufsatzkühlung mit einer Temperatur von +8,2 °C gemessen; roher Lachs wurde mit +4,3 °C gemessen; Omelett mit +26,1 °C. Das Omelett wurde ohne erforderliche Kühlung oder Heißhaltung gelagert. Zudem wurde es in Küchenrollenpapier gelagert. Zudem wurden auf der Arbeitsfläche vorbereitete Sushirollen ohne jegliche Kühlung gelagert. Die Temperatur wurde mit +16,6 °C gemessen.

Theke Getränke Vorderseite: Verunreinigt waren die Getränkekühlung (z. B. Türschlösser, beschädigtes Klebeband, verunreinigte Stofftücher und Styropor wurden im Innenraum vorgefunden), die Thekeneinrichtung (Oberflächen) und Kartonagen wurden zwischen der Einrichtung vorgefunden und der Fußboden. Es wurde zudem Schadnagerkot auf dem Fußboden vorgefunden. Verzehrfertige Salate wurden ohne Abdeckung im Innenraum der Getränkekühlung unmittelbar neben Glasflaschen gelagert. Weitere verzehrfertige Salate wurden ohne jegliche Kühlung in einem Regal gelagert, gemessene Temperatur +16,4 °C. Des Weiteren wurde Insektenvernichtungsspray in einem Bereich gelagert, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde.

Spülbereich: Verunreinigt waren die Einrichtung (u. a. Oberflächen, Unterbauten, etc.), der Fußboden, die Spülkörbe, die Kaffeekannen, das Reinigungstuch auf dem Fußboden (zum Schuhe reinigen) und die Eiswürfelmaschine im Innenraum. Der Auswurf in der Eiswürfelmaschine war zudem verschleimt.

Küche: Verunreinigt waren die Pfannen, der Fußboden, die gesamte Einrichtung u. a. an Oberflächen, Rückseiten, Unterbauten etc., die Rohre und Wasserleitungen, die Wände hinter den Einrichtungen und der Tiefkühlschrank, welcher zudem noch vereist war. Die Türdichtungen des Kühltisches gegenüber des Kücheneingangs waren schimmelähnlich verunreinigt und im Unterbau wurde ein verunreinigter, mit Alufolie umwickelter nicht definierbarer Gegenstand vorgefunden. Weiterhin wurden verzehrfertige Reisbällchen mit einer gemessenen Temperatur von +28,7 °C ohne jegliche Kühlung oder Heißhaltung gelagert.

Spülküche: Verunreinigt waren die Fußmatte im Flur/Eingang zur Küche, die Wände, die Geschirrbrausen, die Wasserrohre/Leitungen, der Fußbodensockel (Tür), die Einrichtung (u. a. Unterbauten, Oberflächen – z. B. Doppelspüle etc.) und die Holz-Sushireisschale mit schimmelähnlichen, schwarzen Ablagerungen. Des Weiteren wurden diverse Reinigungsgeräte im Flur auf dem Fußboden gelagert. Der Fußboden war zudem verunreinigt und es wurde dort Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern vorgefunden.

Kühlraum/Keller: Verunreinigt waren der Fußboden, die Türdichtung, das Verdampferschutzgitter und die Regale. Es wurden zudem Beutel/Behälter mit Lebensmitteln (u. a. Karotten) auf dem Fußboden gelagert.

Außenbereich: Die Reinigungsgeräte waren verunreinigt. Diverse Bedarfsgegenstände wurden gelagert (u. a. Tupper-Deckel, Styropor-Kühlboxen) und nicht gegen den Zugriff durch Dritte Personen geschützt.

Personaltoilette/UG: Es wurden Reinigungsgeräte im Vorraum gelagert. Außerdem waren die Armatur des Handwaschbeckens und der Abfallbehälter verunreinigt.

Umkleideraum/UG: Verunreinigt waren der Fußboden sowie das Regal.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 05.02.2026 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

'NXT GEN KBP' der Awan, Akhtar Hussain und Abdin, Zain Ul GbR

Moselstraße 8

60329 Frankfurt am Main

Showküche: Verunreinigt waren der Kühltresen, der Fußboden, die Dunstabzugsanlage, das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens, der Feuerlöscher, der Kühltisch sowie die Wände teilweise. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei sich Mäusekot hinter den Einrichtungen befanden, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Küche: Verunreinigt waren die Geschirrspülmaschine, der Fußboden, der Kühlschrank, die Geschirrspülbrause, die Oberfläche der Tiefkühltruhe äußerlich sowie das Hängeregal. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt, wobei sich Mäusekot hinter den Einrichtungen sowie auf dem Fußboden in den Rand- und Eckbereichen befanden, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Lager im Keller: Verunreinigt waren der Fußboden und die Tiefkühltruhe.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 13.02.2026 waren die hygienischen Mängel vollständig behoben.

Aqua Oase

Sommerbadstraße 41

35037 Marburg

Im Rahmen einer Routinekontrolle wurde festgestellt, dass die Reinigung in den Betriebsräumen nicht oder nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt wurde. Der gesamte Fußboden sowie eine Vielzahl von Maschinen, Gerätschaften und Einrichtungsgegenstände war stark verunreinigt bzw. wies Altschmutzbeläge auf. Des Weiteren wurden Gerätschaften eingesetzt, die beschädigt waren und nicht mehr für den Gebrauch tauglich.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).

Badenjki Spices

Herborner Str. 7 d

35102 Lohra

Im Rahmen einer Untersuchung der Probe „Cheddar-Käsepulver“ wurden nicht zugelassene Farbstoffe nachgewiesen. Außerdem wies die Probe keine vollständigen verifizierbaren Herstellerangaben auf. Weiterhin ist die Bezeichnung des Produkts irreführend und die Kennzeichnung des Produkts deutlich auffällig. Im Zutatenverzeichnis fehlt die Aufzählung sämtlicher Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils.

Rechtsgrundlage:
§ 6 Abs. 4 Nr. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) i. V. m. Art. 8, 9, 10 der VO EG 1169/2011.