Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Bitte beachten Sie die Hinweise und Erklärungen auf der ThemenseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster

258 Einträge

Ergebnisse 1 bis 10 auf Seite 1

‚Here – Sushi & More‘ der GLS Biotechnologie GmbH

Georg-Voigt-Straße 15

60325 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren der Tritthocker, die Kühlschubladen des Getränkekühltresens und der Innenboden des Getränkekühltresens (unter den Kühlschubladen verunreinigt). Der Bereich der Tassenaufwärmfläche (Kaffeevollautomat) war unter dem Ablagegitter verunreinigt. Es wurden zudem Lebensmittel in schimmelähnlich verunreinigten Flaschen aufbewahrt.

Sushi Vorbereitung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot und –urinspuren wurden u. a. auf Lebensmittelverpackungen, in der Einrichtung, unmittelbar vor Messern und vor Lebensmittelbedarfsgegenständen festgestellt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren der Kühltisch, der Innenraum des Kühltisches, die Türdichtung des Kühltisches (schimmelähnlich verunreinigt) und die Armatur des Handwaschbeckens.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt, Mäusekot und –urinspuren wurden u. a. auf dem Fußboden, in der Einrichtung, im Sicherungskasten und unmittelbar neben einem gelben Schneidebrett festgestellt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren das Abdeckrost des Bodenabflusses, der Kühltisch, die Wandfliesen und ein Sieb (dieses war schimmelähnlich verunreinigt). Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. In einem extrem stark verschmutzten Eimer wurden Lebensmittelbedarfsgegenstände gelagert, darunter wurden Suppenkellen zusammen mit einer verschmutzten Bürste und einem Standrohrventil gelagert. Es wurden zudem gefrorene Lebensmittel im warmen Wasser aufgetaut. Gefrorene Lebensmittel wurden außerdem bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt.

Lager (Küche): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt, Mäusekot und –urinspuren wurden auf den Ablageflächen festgestellt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Kühlraum: Das Regal war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Tiefkühlraum: Es wurden mehrere Lebensmittel u. a. ohne verpflichtende Angabe des Einfrierens nicht ordnungsgemäß gelagert; eine ausreichende Abdeckung/Umhüllung fehlte. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Trockenlager: Der Fußboden war in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Personal rauchte zudem in Räumlichkeiten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde.

Personaltoilette: Das Toilettenbecken war verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 19.12.2024 waren alle Mängel behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Family Restaurant

Wellritzstraße 41

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Gesamtbetrieb: Der Gesamtbetrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt.

Küche: Der Türrahmen war schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke war im Bereich der Abluft mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war im Deckelbereich als Schneidebrett genutzt worden und defekt. Die Saladette und die Kühltresen mit Schubladen waren von außen verunreinigt. Der Innenraum der Saladette war verunreinigt. Der Innenboden des Kühltresens war unter den Kühlschubladen stark schimmelähnlich verunreinigt. Es stand schmierige Tauflüssigkeit mit Inseln aus schwimmenden Schimmelansammlungen auf dem Boden unter den Schubladen. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Unterseiten der Regalböden waren verunreinigt. Die Türdichtung des Gemüse-Kühlschrankes war verunreinigt. Der Innenraum des Gemüse-Kühlschrankes und die unteren Rand- und Eckbereiche waren verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt. Die Fußbodenablaufroste waren verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Es lagerten Lebensmittel vom Vortag, die nicht mehr für eine Weiterverwendung geeignet waren, unabgedeckt im Kühlschrank. Die Küchenmaschine war nach Reinigung noch verunreinigt.

Spülbereich: Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt.

Lager: Die Oberfläche des Kühlschrankes war verunreinigt. Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Der Abfall (Shisha, Eimer usw.) wurde nicht so zeitnah wie möglich entfernt, so dass eine Anhäufung dieser Abfälle nicht vermieden wurde, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurden gefrorene Lebensmittel so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.

Theke/Tresen: Die Innenflächen der Kühltheke waren verunreinigt. Die Filter des Lüftungssystems waren verunreinigt. Die Innenflächen der Kühltheke waren verunreinigt. Die Fleisch-Presse war verunreinigt.

Feinkost Delicious

Am Steinheimer Tor 5

63450 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere lagerten im Vorbereitungsbereich unter ungeordneten Zuständen Behältnisse mit Lebensmitteln direkt auf dem Fußboden. In einem Behältnis befanden sich Oliven in einer verschimmelten Flüssigkeit. Insgesamt wurde keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet. Zudem wurde im Verkaufs-Thekenbereich keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet

Ratsstuben – Bürgerhaus Bischofsheim

Dörnigheimer Weg 21

63477 Maintal

Es wurden in verschiedenen Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren brennende Zigaretten in der Küche vorzufinden und mehrere unverpackte Schweinerücken an schmutzigen Metallhaken an einem, augenscheinlich mit Schimmelsporen und trockenen Anhaftungen verunreinigten, Metallgehänge aufgehängt.

Chin Thai

Hanauer Str. 15

61169 Friedberg

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/Bedingungen hergestellten/behandelten Lebensmitteln.

Die Dunkel

Kaiserstr. 61

61169 Friedberg

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/Bedingungen hergestellten/behandelten Lebensmitteln.

Hong Ngoc

Kaiserstr. 37

61169 Friedberg

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/Bedingungen hergestellten/behandelten Lebensmitteln.

Bäckerei Stefan Schaumburg

Frankfurter Str. 338

34134 Kassel

Am 26. November 2024 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb hergestellten und behandelten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Im gesamten Betrieb außer im Verkauf wurden tote Schaben nicht beseitigt und eine lebende jeweils in der Produktion und im Lager nicht bekämpft.
Eine tote Schabe wurde im linken Wandbereich oberhalb der befüllten Brötchenkorbe festgestellt. Ein Verzehr dieser Lebensmittel in unmittelbarer Nähe zu toten Schaben kann vom Verbraucher nicht mehr erwartet werden.
Eine geeignete Schädlingsbekämpfung fehlt.
Es wurden mehrere Behältnisse (Schüsseln, Eimer, Backformen) und Ausrüstungsgestände (Ausrollmaschine, Eierkocher, Backhandschuhe, Auslauf Paniermehlmaschine) nicht gereinigt. Die Gegenstände waren altverschmutzt. Die behandelten Lebensmittel sind damit einer Beeinträchtigung ihrer einwandfreien hygienischen Beschaffenheit durch Verunreinigungen ausgesetzt
Im Bereich Lager/Keller wurde das Verdampferschutzgitter des Frosters nicht gereinigt. Dieses war schimmelartig altverschmutzt. Die Tür im oberen Bereich des Frosters war stark krümmelartig altverschmutzt.
Die Lebensmittel im Lagerraum waren durch die Verbreitung der Schimmelsporen Verunreinigungen und Mikroorganismen ausgesetzt.
Aufgrund der unzureichenden hygienischen Bedingungen wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln bis zur Herstellung der erforderlichen Voraussetzungen und Abnahme durch meine Behörde in dem betreffenden Bereich untersagt.
Am 29. November 2024 wurde ein Teilbereich wieder freigegeben. Am 10. Dezember wurde die Untersagung komplett wieder aufgehoben. Es wurden keine lebenden Schaben mehr gefunden.

Ban Thai

Leipziger Straße 26

60487 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Die Kontrolle fand aufgrund einer Verbraucherbeschwerde statt.

Buffet Deluxe

Frankfurter Str. 225

34134 Kassel

Am 29. November 2024 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb hergestellten und behandelten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Im Bereich Vorbereitung/Küche wurden lebende Schaben nicht beseitigt oder bekämpft. Die Schaben wurden unter der Fensterbank und im unteren Wandbereich der Tischgrillplatte aufgefunden.
Es wurden zahlreiche Gewürze und Reissäcke ohne Abdeckung offen gelagert. Ein Schutz vor möglichen Kontaminationen durch beispielsweise Fraß oder Ausscheidungen von Schädlingen war nicht gewährleistet.
Aufgrund der unzureichenden hygienischen Bedingungen wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen Lebensmitteln bis zur Herstellung der erforderlichen Voraussetzungen und Abnahme durch meine Behörde in dem betreffenden Bereich untersagt.
Am 02. Dezember 2024 wurde die Untersagung wieder aufgehoben. Die Mängel wurden beseitigt.