Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Bitte beachten Sie die Hinweise und Erklärungen auf der ThemenseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster

Symbol - Feld leeren
Symbol - Feld leeren

270 Einträge

Ergebnisse 1 bis 10 auf Seite 1

Katjuscha

Theo-Koch-Straße 13

35305 Grünberg

In der Verkaufsabteilung des genannten Betriebs wurde ein erheblicher Hygienemangel festgestellt, welcher eine nachhaltige Beeinflussung von Lebensmitteln darstellt: Über mehrere Selbstbedienungstiefkühltruhen wurden selbsteingefrorene Fleischwaren (u.a. Schweineschultern, Nacken, Beinscheiben) sowie ausgenommene ganze Fische (u.a. Forelle, Lachs) mit großflächigem Gefrierbrand in den Verkehr gebracht.

- angeordnete Maßnahmen: Bei der Kontrolle am 08.07.2026 wurden alle Fleisch- und Fischwaren mit Gefrierbrand sichergestellt und unschädlich beseitigt.

- Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB

Chin Thai

Hanauer Str. 15

61169 Friedberg

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Die im Betrieb hergestellten Lebensmittel waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.

Feinkost Angelo

Weißkirchenweg 11

63571 Gelnhausen

Es wurden im Thekenbereich wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden die erforderlichen Temperaturen für in der Kühltheke bereitgehaltene Lebensmittel nicht eingehalten.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 15.07.2026 waren die Mängel behoben.

Fisch Nador

Sandgasse 28

63065 Offenbach

Gravierende hygienische Mängel, insbesondere in Bereichen, die in direktem Kontakt mit frischem Fisch stehen.

Försters Cafe-Bar Restaurant

Goethestr. 59

63067 Offenbach

Gravierende hygienische Mängel, im gesamten Betrieb, die einer Grundreinigung und Desinfektion bedurften.

'Deja-vu Shisha Lounge'

Mainkai 10

60311 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Unterschrank, der Innenraum des Getränkekühlschranks, mehrere Ausrüstungsgegenstände, mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) und die Kaffeemaschine. Das Abwasserrohr (Siphon) sowie die Armatur des Handwaschbeckens waren ebenfalls verunreinigt, zudem fehlten am Handwaschbecken Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt.

Vorbereitung / Shisha-Zubereitung: Die Küchenzeile bzw. die Schubladen waren stark verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 19.06.2026 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Eiscafe Rialto

Am Wambolterhof 5

64625 Bensheim

Am 20.05.26 wurde in der o. g. Betriebsstätte eine Verdachtsprobe „geschlagene Sahne aus Sahneautomat“ sowie eine Planprobe Milchspeise-eis Vanille aus der Betriebsstätte entnommen, und dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor überstellt. In den jeweiligen Gutachten vom 06.07.2026 wurde eine Rückstandshöchstmengenüberschreitung (für die Sahne 0,51mg/Kg und 0,78mg/kg, für das Milchspeiseeis 2,12mg/Kg und 2,24mg/kg mit jeweils einer Messunsicherheit von 50%) von Benzalkoniumchlorid festgestellt. Der erlaubte Referenzwert der Höchstmenge für Milch liegt bei 0,1 mg/kg. Nach Beurteilung des Landesbetrieb Hessisches Landeslabor führt der gefundene Gehalt in beiden Produkten bei deutschen Verbrauchern nicht zu einer Überschreitung der akuten Referenz-dosis. Daher ist ein gesundheitliches Risiko in Bezug auf die gefundenen Wirkstoff-Gehalte unwahrscheinlich. Benzalkoniumchlorid ist ein hochwirksames und vielseitiges Desinfektionsmittel.

Nach Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung vom 13.07.2012 ist eine akute Gesundheitsgefährdung für Kinder und Erwachsene durch den Verzehr von Milch/Milchprodukten mit Rückstandsgehalten von
6,66 mg/kg Benzalkoniumchlorid möglich. Als eventuelle gesundheitliche Beeinträchtigung sind leichte, reversible klinische Symptome als Folge einer Reizwirkung im Magen-Darm-Trakt in Betracht zu ziehen. Eine akute Gesundheitsgefährdung für Kinder und Erwachsene durch den Verzehr von Milch/Milchprodukten mit Rückstandsgehalten von bis zu 0,95 mg/kg
Benzalkoniumchlorid ist dagegen unwahrscheinlich.

Burgerholic

Hermannsteiner Str. 64 a

35576 Wetzlar

Betriebsstätte (allgemein)
1. Die Grundschulung nach Infektionsschutzgesetz konnte für den Betriebsinhaber und den Mitarbeiter nicht vorgelegt werden.
2. Ein System der betrieblichen Eigenkontrollen konnte nicht vorgelegt werden.

Personaltoilette
3. Die Personaltoilette war nicht sauber.

Lagerraum
4. Der gesamte Bereich war stark altverschmutzt. Besonders die Ecken und der Bereich zwischen den Geräten war teils millimeterdick verschmutzt. Die Gefriertruhen waren stark vereist, teilweise konnten sie nicht mehr geschlossen werden. In den Truhen lagen teilweise unverpackte Lebensmittel mit Gefrierbrand. Besonders in und an den Kartonagen, sowie den Wänden, befanden sich massenhaft Fliegen. Auch hier befanden sich mehrere Fliegenklebefallen mit zahlreichen toten Fliegen. In den Kühlschränken befanden sich stark verschmutzte Kartonunterlagen. An einer Kühltruhe fehlte das Lüftungsgitter für den Kompressor. Auch hier wurde eine millimeterdicke Schmutzschicht festgestellt.

Vorbereitung / Pizzabackbereich
5. Der Gemüsehobel war notdürftig mit Panzerband zusammengehalten und altverschmutzt. Die Teigknetmaschine war altverschmutzt. In der Saladette wurden faulige Reste von Hähnchenbrustfilet und Truthahnschinken vorgefunden. Auf den Oberflächen, sowie im Pizzamehl krabbelten zahlreiche Fliegen.

Spülküche
6. Der gesamte Bereich der Spüle war stark verschmutzt. Die Armatur war mit einem verschmutzten Lappen und Panzerband zusammengehalten. Auch hier befanden sich mehrere Fliegenklebefallen mit zahlreichen toten Fliegen. Besonders die Ecken und schwer zugänglichen Bereiche waren teilweise millimeterdick altverschmutzt.

Küche
7. Die Fritteuse war altverschmutzt. die darüberliegende Abzugshaube war stark fettig, harzig verschmutzt. Harziges Öl tropfte in die Fritteuse und auf die darunterliegende Grillplatte.
Weiterhin tropfte das Öl durch die Dichtung in den darunterliegenden Gefrierschrank.

Theke / Tresen
8. Im gesamten Betriebsbereich wurden zahlreiche Fliegen festgestellt. Zahlreiche Fliegen krabbelten auf den offenen Lebensmitten der Saladette. An mehreren Stellen waren Fliegenklebefallen aufgestellt. Die Fallen waren übersät mit toten Fliegen. Die beiden Hintertüren, sowie die Eingangstür standen offen, so dass die Fliegen ungehindert in den Betrieb
gelangen konnten. Das Handwaschbecken war zugestellt und nicht sauber. In der Unterthekenkühlung wurden stark verschimmelte Kartoffelerzeugnisse vorgefunden. Weiterhin eine stark verkrustete Burgercreme, welche noch in Benutzung war. Die Dichtung der Unterbaukühlung war stark verschlissen.

Lebensmittel wurden demnach unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht und einer möglichen Kontamination ausgesetzt.

Die Schließung des Betriebs wurde daher am 23.06.2026 angeordnet.

Datum der Feststellung: 23.06.2026

Anlässlich einer Nachkontrolle am 29.06.2026 wurde festgestellt, dass die am 23.06.2026 festgestellten Mängel noch nicht vollständig behoben waren. Die am 23.06.2026 angeordnete Schließung des Betriebs konnte noch nicht aufgehoben werden.

Datum der Feststellung: 29.06.2026

Anlässlich einer Nachkontrolle am 30.06.2026 wurde festgestellt, dass die am 23.06.2026 festgestellten Mängel weitgehend behoben waren. Die am 23.06.2026 angeordnete Schließung des Betriebs konnte wieder aufgehoben werden.

Datum der Feststellung: 30.06.2026

Der Meisterbäcker, Stehling GmbH & Co. KG

Hanauer Str. 2a

36381 Schlüchtern

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren im Kühlhaus, das augenscheinlich mit Schimmel verunreinigt war, vorrätig gehaltene Zutaten und Rohstoffe nicht vor Kontamination geschützt. Zudem waren Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wiederholt nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Die Mängel wurden inzwischen behoben.

Gujjar Food

Darmstädter Str. 46

64572 Büttelborn

Betriebsstätte (allgemein)
• Es wurden mehrere Verpackungen vorgefunden, in welchen Süßigkeiten mit grünlichen Pelzanhaftungen zu erkennen waren. Auf Nachfrage wurde der Behörde mitgeteilt, dass es sich bei der Ware um Retoure von Kunden handele und entsorgt werden müsse. Die Produkte/Abfälle lagerten im Abfüllbereich.

Küche
• Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Bspw. wurde Teig auf einer Arbeitsfläche gelagert und mit einem privaten Kopftuch abgedeckt. Das Kopftuch war stellenweise ausgefranst. Die Gefahr einer Kontamination mit Hautschuppen, Haaren, Materialteilchen oder Waschmittel/Weichspüler wurde begünstigt.
• Ein Zweiplattenherd zeigte eine massiv mangelnde Reinigung auf. Dunkel angebrannte Verkrustungen waren ersichtlich. Der Topf, welcher darauf stand, war verunreinigt/kontaminiert. Es war möglich, dass im weiteren Prozess der Topf auf der Arbeitsfläche abgestellt und dann bspw. Teig auf dieser portioniert und so kontaminiert wird.
• Die Gasleitungen im Kochbereich (an der Wand entlangführend) wiesen eine gelbliche Beschichtung auf, welche sich bereits stellenweise ablöste. Eine leichte Reinigung konnte nicht mehr gewährleistet werden. Unmittelbar davor wurden Lebensmittel frittiert. Die Gefahr einer Kontamination wurde begünstigt.
• Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Bspw. lagerten auf der Fensterbank mehrere Schneidemesser sowie selbst hergestellte Teigschaber (herausgeschnitten aus Kunststoffeimern), welche durch Fettanhaftungen verunreinigt waren.
• In einer Schublade lag ein Schneidemesser, dessen Oberflächenbeschichtung sich bereits stellenweise ablöste. Zudem war die Klinge nicht vollständig eingesetzt und diese war durch fettig-klebrige Anhaftungen verunreinigt. Im unmittelbaren Umfeld lagerten Knoblauchschalen, Chilis, Schraubenzieher und ein verunreinigter Besteckvorleger sowie ein verunreinigter Sparschäler und ein Feuerzeug.
• Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen wies eine massiv mangelnde Reinigung auf. An der linken Seite waren schwarzschimmelähnliche Schmutzanhaftungen zu sehen. Unterhalb der Spüle standen zwei Kunststoffeimer, in welchen Speisereste gesammelt wurden. Der Fußboden, die Versorgungsleitungen, Wandbereiche sowie die Unterseite der Spüleinrichtung wiesen massive Schmutznasen auf. Zahlreiche Lebensmittelreste verunreinigten den Bereich. Im Spülbereich war es nicht möglich, eine hygienische Reinigung der Bedarfsgegenstände durchzuführen.

Lagerraum/Produktion
• Die Tiefkühltruhe war in den Randbereichen durch dunkle Krümel verunreinigt. In der Truhe lagerte ein Kunststoffeimer mit einer gefrorenen Lebensmittelmasse darin. Diese war nicht abgedeckt und einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Personaltoilette
• Eine wirksame Entlüftung fehlte. Zudem konnte bei Betreten des Raumes ein massiver Gestank wahrgenommen werden und ein Schwarm kleiner Fliegen flog dem Behördenpersonal entgegen. Der Vorraum sowie der Toilettenraum waren massiv verunreinigt. Die massiv stinkenden Aerosole sowie der Insektenbefall kontaminierten den Produktionsbereich jedes Mal erneut beim Öffnen der Tür.
• Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (beispielsweise Einmalpapierhandtücher im Spender). Vor dem Toilettenvorraum hingen zwei Stoffhandtücher, welche Verunreinigungen aufwiesen. Die Hände konnten nicht hygienisch getrocknet werden und wurden durch die verunreinigten Stoffhandtücher offensichtlich kontaminiert. Dies stellte im weiteren Prozess und im Umgang mit Lebensmitteln eine Kontaminationsgefahr dar.

Verpackungsraum
• Das gesamte Handwaschbecken wies eine mangelnde Reinigung auf. Es zeigten sich gelbliche Schmutzanhaftungen an der Silikonfuge auf. Die Armatur wies klebrige Rückstände auf. Am Vorbau zeigten sich zahlreiche Schmutznasen. Zudem lagen auf dem Vorbau zahlreiche benutzte, angetrocknete schmutzige Putzlappen. Eine hygienische Händereinigung war nicht möglich.
• Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Bspw. standen in den Räumlichkeiten „Verpackung/Abfüllung“ mehrere Wannen, in welchen zahlreiche Süßigkeitenbällchen in Zuckersirup getränkt lagerten. In zwei der Wannen schwammen tote Fliegen an der Oberfläche der Flüssigkeit. Andere Wannen waren von außen massiv verunreinigt und wiesen klebrig-bunte Anhaftungen auf.
• Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Bspw. wurde frittiertes Gebäck (verzehrfertig) in einem unsauberen Papierkarton gelagert. Das Produkt lagerte lose in dem Karton und wurde somit der Kontamination durch Verunreinigungen ausgesetzt.
• Die Fenster waren während des Herstellungsprozesses nicht geschlossen und verriegelt, sodass sich ein massiver Fliegenbefall zeigte. Während der Kontrolle flogen mehrere Fliegen umher. Zudem wurden bereits verzehrfähige Lebensmittel durch die Fliegen kontaminiert. Es schwammen bereits mehrere tote Insekten im Zuckersirup, in welchem die Süßigkeiten getränkt wurden.
• Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Schmeißfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Teilweise wurden die Lebensmittel bereits durch tote Fliegentiere kontaminiert.

Kleines Bedarfsgegenständelager
• Es war nicht ausreichend Regalfläche für eine einwandfreie Lagerung der Bedarfsgegenstände vorhanden. Teilweise mussten Bedarfsgegenstände auf dem verunreinigten Fußboden abgelegt werden. Die Bedarfsgegenstände wurden durch die Verunreinigungen des Fußbodens kontaminiert.
• Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Bspw. wurden Siebkellen, Kellen, Besteck und Pürierstäbe im Lager unmittelbar auf verunreinigtem Untergrund zwischengelagert. Teilweise wurden Bedarfsgegenstände auch unmittelbar auf dem Fußboden gelagert, welcher massive dunkel-schmierige Schmutzanhaftungen aufwies. Die Bedarfsgegenstände wurden durch diverse Verunreinigungen kontaminiert.

Entsorgungsraum
• Der hintere Raum, welcher für die Zwischenlagerung von leeren Kartonagen genutzt werden sollte, war zum Zeitpunkt der Kontrolle ein Abfallbereich, welcher nicht ordentlich und hygienisch geführt wurde. Bei Betreten des Raumes konnte ein muffiger Geruch wahrgenommen werden. Abfälle wie Kartonagen, Altfett in Kochtöpfen, Plastikmüll etc. wurden unordentlich und offen in der Räumlichkeit, welche unmittelbar in den Produktionsbereich führte, gelagert. Ein Fliegenbefall konnte ebenfalls festgestellt werden. Zwischen den zahlreichen Abfällen lagerten die Reinigungsutensilien, welche für die Küchenreinigung verwendet wurden. Diese wiesen ebenfalls eine massiv mangelnde Reinigung auf. Die Wände waren durch Schmutznasen verunreinigt. Am Rand standen auf einem erhöhten Wandsockel Schuhe mit darauf liegenden Socken sowie ein zerbrochenes Glas. Augenscheinlich häufte sich der Abfall bereits über einen längeren Zeitraum an. Eine Kontamination der Produktionsräumlichkeiten und somit der Lebensmittel wurde begünstigt, da der Abfall nur entfernt werden konnte, wenn das Personal hierfür durch die Produktionsräumlichkeiten lief.

Personal/Küche/Bad
• Die Ordnung und Struktur des Raumes, in dem Lebensmittel gelagert wurden, war mangelhaft. Bspw. stand im hinteren Bereich ein haushaltsüblicher Kühlschrank mit Lebensmitteln, welche augenscheinlich für den privaten Verzehr verwendet wurden. In dem Kühlschrank waren verdorbene Lebensmittel wie Pfefferminze und Chilis. Eine tote Fliege lag in der Gummidichtung; generell war der Innenbereich stak verunreinigt. Lebensmittel, welche unabgedeckt im Kühlschrank lagerten, wiesen bereits eine angetrocknete Oberfläche auf. Unmittelbar vor dem Kühlschrank standen Reisekoffer und diverse private sowie Arbeitskleidung. Zudem wurde offensichtlich einen Raum weiter ein Bad installiert. Teilweise wurden die Wände bereits gefliest und eine neue Badewanne wurde aufgestellt. Bei der letzten Kontrolle wurde mitgeteilt, dass der Raum als Lager verwendet werden solle. Während der aktuellen Kontrolle erwecke es den Anschein, dass in den Räumlichkeiten gewohnt wird. Im Büro war die Möglichkeit zum Schlafen gegeben.