Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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'Feinschmecker'

An der Hauptwache 7 (Allianzpassage)

60313 Frankfurt am Main

Nudelherstellung Verkaufsraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Arbeitstisch war im unteren Bereich, in dem Lebensmittel bevorratet wurden, mit Mäusekot verunreinigt. Zudem waren die Schubfächer des Arbeitstisches und der Innenraum sowie das Lüftungsgitter des Pizzakühltisches verunreinigt. Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren; so wurde Teig in Verkaufsbeuteln und in Kunststoffboxen bevorratet, die nicht lebensmittelkonform waren. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich des Schädlingsbefalls (Mäuse), wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Verkaufsraum: Verunreinigt waren die Fächer des Serviceschrankes, in denen Besteck, Servietten usw. bevorratet wurden, der Innenraum des Wandschrankes, das Ventilatorschutzgitter des Getränkekühlschrankes sowie mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden. Es wurden zudem unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert, sodass eine nachteilige Beeinflussung bzw. Kontamination der Lebensmittel nicht auszuschließen war.

Küche: Verunreinigt waren die Türdichtung des Tiefkühlschrankes, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, der Teigkneter, mehrere Elektroinstallationen (Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen), die Geschirrspülbrause, das Mikrowellengerät und der Kühltisch (Scharniere). Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Es wurde zudem ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf dem Fußboden, auf dem Transportwagen des Teigkneters, auf Regalfläche, auf dem Transportwagen mit Fleischwolf und unterhalb der warmen Speiseausgabe). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Spülküche / Lager: Verunreinigt waren der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, die Fugen der Wandfliesen, die Beleuchtung (durch Insekten), der Kühlschrank (Gemüse), mehrere Steckdosen, die Wandfliesen teilweise, die Türdichtung sowie der Innenraum des Kühlschrankes „exquisi“, das Lüftungsgitter der Tiefkühltruhe, die Wände teilweise, der Gemüsehobel, der Spülkorb sowie die Ablagefläche unterhalb der Spüle. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren. Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte; in einem Eimer mit Hülsenfrüchten befand sich eine Porzellanschale. Es wurden gefrorene Lebensmittel in warmem Wasser aufgetaut (Hähnchenfleisch, gemessene Temperatur +21,6 °C). Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, sodass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot unter der Spüle, Mäusekot unterhalb der Spülmaschine, Mäusekot auf dem Fußboden im Bereich der Spülmaschine, Mäusekot hinter der Tiefkühltruhe, Mäusekot neben dem Kühlschrank, generell Mäusekot auf dem Fußboden). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Nudelmaschine (ehemalige Toilette): Verunreinigt waren der Deckenlüfter sowie die Nudelmaschine.

Personaltoilette: Verunreinigt waren das Türblatt und die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (Frittierölkanister) in der Personaltoilette gelagert. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 06.11.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Dieburger Fleischhaus

Industriestraße 12

64807 Dieburg

Es wurden durch eine Probenahme (hier: Umgebungsproben) nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

La Bastille

Mossauer Str. 17

64720 Michelstadt

• Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften und
• Erhebliche Verstöße gegen einschlägige Vorschriften zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen

Metzgereifiliale Reitzel

Hauptstraße 36

64859 Eppertshausen

Es wurden durch eine Probenahme (hier: Umgebungsproben) nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Afghan Naan

Helenenstraße 30

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Gasherd war auf der gesamten Fläche verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Das Mikrowellengerät war im Innenbereich großflächig mit alten, fettigen Ablagerungen verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, stellenweise erheblich durch alte, fettige Lebensmittelreste verunreinigt. Die Zugluftanlage war am Außenbereich mit fettigen Ablagerungen verunreinigt.

Vorbereitung: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Die Innenfläche der Kühltheke war verunreinigt. Es wurden unverpackte Backwaren auf Textiltüchern ausgelegt. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Gasherd war auf der gesamten Fläche verunreinigt. Die Türdichtung des Kühltisches war schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Der Unterschrank war verunreinigt. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, mit fettigen Resten verunreinigt. Der Standventilator war verunreinigt. Die Fensterscheibe war erheblich beschädigt und fast komplett offen zum Außenbereich. Das Tischeinlegeschneidebrett war großflächig schimmelähnlich verunreinigt. Der Gemüsehobel war großflächig mit alten, gelben Ablagerungen verunreinigt. Mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen. Auf dem Zubereitungstisch für Hackfleisch wurde eine Rolle Klopapier verwendet.

Personaltoilette: Im Vorraum der Personaltoilette wurden Lebensmittel aufbewahrt bzw. gelagert.

Pizzeria Party

Frankfurter Straße 24

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Die Betriebsräume waren teilweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Smashy Wiesbaden

Berliner Straße 268

65205 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Die Salatschleuder war verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Diverse Kühleinrichtungen waren erneut verschmutzt (festgestellt am 14.08.2025: Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt). Der gesamte Fußboden war wiederholt mit einem offensichtlichen älteren Fettfilm verschmutzt (festgestellt am 14.08.2025: Der Fußboden war teilweise klebrig verunreinigt). Das einzige Handwaschbecken mit warmem Wasser zur hygienischen Händereinigung war wiederholt nicht nutzbar (festgestellt am 14.08.2025: Das Handwaschbecken war wiederholt mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt). Es wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufwiesen. Es wurde unter anderem Reis bei deutlich unter 60°C gelagert. Es wurden amtlich 43,1 °C gemessen. Es wurden wiederholt Abweichungen der Temperaturen festgestellt. Offensichtlich wurden noch immer keine ausreichenden Verfahren zur Temperaturüberwachung installiert. Ebenso fehlt noch immer ein ausreichendes Fachverständnis bezüglich Speisenlagerung und potentieller Gesundheitsgefahren durch falsche Lagerung von Lebensmitteln. Es wurden Speisen in einem Bain Maire festgestellt bei welchen eine Kerntemperatur von 43,1°C amtlich gemessen wurde (festgestellt am 14.08.2025: Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde. so wurden kühlpflichtige Onionrings sowie Nuggets vom Geflügel bei 17,6°C vorrätig gehalten).

Theke/Tresen: Es wurde erneut festgestellt, dass das warme Wasser am Handwaschbecken noch immer fehlt (festgestellt am 14.08.2025: Für das Handwaschbecken fehlte noch immer die Warmwasserzufuhr). Allgemein war der Thekenbereich unstrukturiert und stellte sich chaotisch dar (festgestellt am 14.08.2025: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich).

Spülbereich: Es wurden erneut Bedarfsgegenstände im Spülbecken für Lebensmittel gereinigt. Da zum Zeitpunkt der Kontrolle mindestens drei Personen (angestellter Koch, Mutter des Betreibers, Bruder des Betreibers) in der Küche beschäftigt waren, kann man ebenso nicht von der Möglichkeit der zeitlichen Trennung der Nutzung ausgehen (festgestellt am 14.08.2025: Es wurden die Bedarfsgegenstände vom Vortag im Becken für Lebensmittel gereinigt. Eine weitere Waschmöglichkeit für Bedarfsgegenstände war nicht vorhanden, da die Spülmaschine noch immer defekt war).

Lagerraum Keller: Der Raum befand sich insgesamt in keinem angemessenen baulichen Zustand. Es wurden Kühlschränke zur Lagerung von TK Lebensmitteln genutzt. Der Betreiber war der Auffassung, dass es sich bei diesen Produkten nicht um Lebensmittel handelt.

True Tasty

Ludwigstraße 6

60327 Frankfurt am Main

Es wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

ALTAT DÖNER

Fahrstr. 9

63450 Hanau

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

So waren beispielsweise mehrere Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt, in mehreren Bereichen wurde keine gute Handhygiene gewährleistet und in der Kühlzelle wurden Lebensmittel unter unhygienischen Bedingungen gelagert. Insgesamt wurde im Betrieb keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Die Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben.

Bäckerei Rüyam

Hahnenkammstr. 34

63450 Hanau

In mehreren Betriebsbereichen wurden wiederholt und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

So wurden beispielsweise in der Backstube offene Backzutaten bei der Lagerung unter unhygienischen Bedingungen nicht vor Kontamination geschützt und eine Vielzahl an Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt war verunreinigt. Insgesamt wurde im Betrieb wiederholt keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet, da sämtliche Bereiche verunreinigt waren. Insbesondere der Deckenbereich in der Backstube war erheblich verschimmelt. Zudem wurden wiederholt Getränke ohne ordnungsgemäße Kennzeichnung in den Verkehr gebracht.
Bei der am selben Tag erfolgten Nachkontrolle waren die Mängel weitestgehend behoben.