Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Bitte beachten Sie die Hinweise und Erklärungen auf der ThemenseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster

Symbol - Feld leeren
Symbol - Feld leeren

228 Einträge

Ergebnisse 1 bis 10 auf Seite 1

EfA (Essen für Alle)

Gernsheimer Landstr. 1

64521 Groß-Gerau

- Vor Ort musste die Behörde feststellen, dass zahlreiche Lebensmittel im Außenbereich gelagert wurden – gekühlte/ungekühlte Produkte sowie unverpackte Lebensmittel wie Obst, Gemüse und Kräuter.
- Ein Großteil der Lebensmittel, welche gekühlt gelagert werden müssen, wurden nicht ordnungsgemäß gekühlt.
- Zahlreiche Lebensmittel wiesen ein überschrittenes Verbrauchsdatum auf. Teilweise bildeten sich in einigen Lebensmitteln Bombagen.
- Es zeigten sich verdorbene und verschimmelte Lebensmittel.
- Stellenweise waren Fraßspuren und Schadnagerkot an den Lebensmitteln zu erkennen.
- Die Lebensmittel wurden weder vor Dritten noch vor Witterungseinflüssen oder Schädlingen geschützt.

Hausmetzgerei Volker Götz

Schmittgasse 2 A

65468 Trebur

Verpackungsraum/Gewürzlager
- Das Vakuumiergerät war verunreinigt. Dieses wird zum Verschließen von Lebensmitteln genutzt. An den Flächen in der Nähe der Nahtstelle wurden Verunreinigungen festgestellt.

Trockenlager
- Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden teils offene Lebensmittel in diesem Raum gelagert (Zwiebeln), die zur weiteren Verwendung bestimmt waren. Diese waren einer nachteiligen Beeinflussung durch Schadnager ausgesetzt.

Kühlhaus
- Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. In einer E2-Kiste wurden teils schmierige und muffig riechende Wurstabschnitte vorgefunden.
- Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Es wurden nicht verpackte Eier im Kühlhaus vorgefunden. In unmittelbarer Nähe der Eier wurden nicht vollständig verschlossene rohe Frikadellen und Fleischzuschnitte gelagert. Durch Luftzirkulation im Kühlhaus besteht die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination.

Wurstküche
- Die Entvliesmaschine war im Innenraum, welcher direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, nach dem Reinigungsprozess stark verunreinigt.
- Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Es wurde Fleisch zur weiteren Verarbeitung über einen Zeitraum von ca. drei Stunden bei Raumtemperatur gelagert. Verschiedene Messungen ergaben folgende Werte: Infrarotmessung +17,3°C und +17,8°C, Kernmessung +19,1°C.
- Der Vakuumfüller war im Innenraum, welcher direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommt, nach dem Reinigungsprozess verunreinigt.
- Die elektrische Knochenhandsäge mit direktem Lebensmittelkontakt war verunreinigt.

'Wiener Feinbäckerei Heberer'

Speicherstraße 44

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schaben- und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse und Schaben) wurde Ihnen das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Verkauf: Verunreinigt waren der Arbeitstisch, die Versorgungsleitung der Kaffeemaschine, der Unterschrank der Kaffeemaschine (von innen), die Räder des Backofens und der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen. Beide Backöfen waren im Abluftbereich und im Innenraum stark verunreinigt. Die Wände hinter dem Backwarenregal waren teilweise stark verunreinigt. Die Innenflächen und die Kühllamellen der Kühltheke waren stark verunreinigt, stellenweise auch schimmelartig. Die Teigabziehapparate (Bänder, Rahmen) waren ebenso schimmelähnlich verunreinigt. Der Kaffeevollautomat war innen stark verunreinigt. Darüber hinaus wurde ein Schaben- und Mäusebefall festgestellt. Mäusekot und Urinspuren befanden sich hinter/neben dem Getränkekühlschrank, unter dem Arbeitstisch und unter/hinter dem Backofen. Lebende und tote Schaben befanden sich in der Monitoringfalle, tote Schaben wurden im Unterschrank und unter der Verkaufstheke festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Zudem wurden Lebensmittel in Säcken aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Des Weiteren wurden Getränkevorräte; hier: Cola, Wasser, Eistee, Apfelsaftschorle auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen/Kühlregalen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Außerdem wurden leicht verderbliche Lebensmittel (belegte Brötchen) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten, dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen; die gemessene Temperatur der Schnitzelbrötchen außerhalb des aktiven Kühlraums betrug +10,7°C. Im Zubereitungsbereich wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände aufbewahrt (Handy, Medikamente, Brotdosen der Mitarbeiter).

Spülen/Lagerung: Der Unterschrank der Spülmaschine und der Abfallbehälter waren verunreinigt. Darüber hinaus wurde ein Schaben- und ein Mäusebefall festgestellt. Tote Schaben befanden sich in den Einrichtungen/Unterschränken, im Unterschrank der Spüle und auf dem Fußboden. Der Wand/Sockel-Bereich und das Rolluntergestell für Verpackungen waren mit Mäusekot und -urin verunreinigt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Personaltoilette: Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer und die Ablaufgarnitur des Handwaschbeckens war verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 24.03.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Conrads Biersalon

Große Eschenheimer Straße 3

60313 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

tegut... gute Lebensmittel Filiale 2030

Raiffeisenstr. 11

63579 Freigericht-Somborn

Bei der Nachkontrolle am 11.02.2025 waren die Mängel behoben.
In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war die Scherbeneismaschine in einem unhygienischen Zustand. Eine weitere Nutzung des Scherbeneis aus der Maschine wurde untersagt.

'Die Kantine'

Gutleutstraße 343

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde eine Vielzahl an hygienischen zum Teil gravierenden Mängeln sowie ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Ordnung und Struktur der gesamten Betriebsstätte, in der Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt, zudem wurde eine Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet.

Gastraum: Der Fußboden war zwischen und unter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurde außerdem ein Mäusebefall (Mäusekot auf dem Fußboden) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Pizzaküche: Der Fußboden und mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Unter den Einrichtungen, an den Wänden und an der Decke hafteten Spinnweben. Die Aufsatzkühleinrichtung war innen und außen verunreinigt, mehrere Kühleinrichtungen waren verunreinigt und stark vereist. Es wurde zudem ein Mäusebefall (Mäusekot auf Einrichtungsgegenständen und Fußboden) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Außerdem wurden Lebensmittel (geriebener Käse) mit einem überschrittenen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) abgegeben und Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren; der Thunfisch wurde in einem verunreinigten Behälter aufbewahrt. Auch wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde (Pizzabelag +9,4°C, geriebener Käse +11,8°C). Verpackungsmaterialien (Pizzakartons) wurden auf dem verunreinigten Fußboden gelagert, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren mehrere Thekeneinrichtungen, die Füße der Einrichtungsgegenstände, mehrere für den Ausschank bereitgehaltene Gläser/Trinkgefäße und der Fußboden. Auf dem verunreinigten Fußboden befand sich eine stark verschmutzte Matte. Die Kaffeemaschine und der Bereich neben und unter der Kaffeemaschine waren stark verunreinigt und die Ausrüstungen mit alten Anhaftungen belegt. Es wurde zudem ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot befand sich unter den Einrichtungen und in den Randbereichen des Fußbodens. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher in Spendern). Es wurden außerdem leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten, dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen. Die Kühlvitrine war nicht funktionsfähig und die belegten Brötchen lagerten bei Raumtemperatur, die Temperatur der belegten Brötchen betrug +19,3°C.

Küche: Verunreinigt waren mehrere Einrichtungsgegenstände (Kühltisch, Spültisch, Kocheinrichtung von außen, Unterschrank, Küchentisch, Konvektomat von außen), die Dunstabzugsanlage und die Beleuchtung, die Silikonfugen, das Insektengitter des Fensters, die Aufschnittmaschine, die Geschirrspülbrause, die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine (und der Innenraum war verkalkt) und der Fußbodenabfluss. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Arbeitsgeräte (Pizzateig-Maschine, Backofen, Konvektomat) sowie die Stromkabel und die Ver-/Entsorgungsleitungen waren stark verunreinigt. Zudem wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel (Mais) in den Verkehr gebracht. Es wurde außerdem ein Mäusebefall (Mäusekot auf der Arbeitsfläche und auf dem Fußboden) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Weiterhin war die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens außer Funktion; während der Betriebszeit fehlte somit die Warmwasserzufuhr.

Lager 2: Die Kühleinrichtungen waren innen (Verdampfer, Lüftungsgitter, Einlegeboden) verunreinigt. Es wurde zudem ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot und Mäuseurinspuren befanden sich auf Behältern und in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Personaltoilette: Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt und leer und die Warmwasserzufuhr am Handwaschbecken war außer Funktion.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

'Place to be'

Weißadlergasse 3

60311 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

(links, rot) Theke / Tresen: Die Unterschränke waren verschmutzt und die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Stark verunreinigt waren sämtliche Türgriffe der Kühlschränke (schmierige Anhaftungen) sowie die Innenräume der Kühlschränke. Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurde zudem ein Mäusebefall festgestellt (Kot und Urin u. a. an einer Wandblende, auf dem Kühlschrank, auf dem Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, massive Fraßschäden und Verunreinigungen im Eckbereich eines Unterschranks). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Des Weiteren war der Ablageort der Eisschaufel inmitten der Eiswürfel ungeeignet; eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises, konnte nicht sicher ausgeschlossen werden.

(rechts, rosa) Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Kot- und Urinspuren auf den Fliesen der Arbeitsfläche). Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war außerdem mangelhaft; Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.

(UG) Lager: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Regal war stark verunreinigt. Es wurde zudem ein Mäusebefall festgestellt (Kot- und Urinspuren auf den Regalböden sowie Fraßspuren an Verpackungen im Regal). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

(UG) Personaltoilette: Der Fußboden, das Handwaschbecken und die Toilette waren verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 26.03.2025 waren alle hygienischen Mängel behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Antica Casa

Hauptstr. 47

63486 Bruchköbel

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden offene Lebensmittel bei der Lagerung in einem unhygienischen Kühlhaus nicht vor Kontamination geschützt, Lebensmittelbehälter mit offenen Lebensmitteln lagerten direkt auf dem Fußboden, mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt und Reinigungsmittel wurden gemeinsam mit Zutaten gelagert.
Die Mängel wurden weitestgehend behoben.

China House

Berliner Str. 3

63477 Maintal

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war ein Großteil der Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt in unterschiedlichen Betriebsbereichen verunreinigt.
Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 14.03.2025 waren die Mängel behoben.

Gastro Schlüchtern GmbH, Autohof Rasthaus Schlüchtern Cafe66

Am Distelrasen 1

36381 Schlüchtern

Es wurden wiederholt und zum Teil erhebliche Mängel im Umgang mit Lebensmitteln und in der gesamten Betriebshygiene festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren mehrere Gegenstände mit Lebensmittelkontakt verunreinigt. Im Zuge der Kontrolle wurden zudem an mehreren Gegenständen Abklatschproben als Umgebungsproben sowie Produktproben entnommen. Die Proben wurden an das Hessische Landeslabor zur Untersuchung übermittelt und beanstandet.