Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
'Die Kantine'
Gutleutstraße 343
60327 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Es wurde eine Vielzahl an hygienischen zum Teil gravierenden Mängeln sowie ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Ordnung und Struktur der gesamten Betriebsstätte, in der Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt, zudem wurde eine Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet.
Gastraum: Der Fußboden war zwischen und unter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurde außerdem ein Mäusebefall (Mäusekot auf dem Fußboden) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Pizzaküche: Der Fußboden und mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Unter den Einrichtungen, an den Wänden und an der Decke hafteten Spinnweben. Die Aufsatzkühleinrichtung war innen und außen verunreinigt, mehrere Kühleinrichtungen waren verunreinigt und stark vereist. Es wurde zudem ein Mäusebefall (Mäusekot auf Einrichtungsgegenständen und Fußboden) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Außerdem wurden Lebensmittel (geriebener Käse) mit einem überschrittenen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) abgegeben und Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren; der Thunfisch wurde in einem verunreinigten Behälter aufbewahrt. Auch wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde (Pizzabelag +9,4°C, geriebener Käse +11,8°C). Verpackungsmaterialien (Pizzakartons) wurden auf dem verunreinigten Fußboden gelagert, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.
Theke / Tresen: Verunreinigt waren mehrere Thekeneinrichtungen, die Füße der Einrichtungsgegenstände, mehrere für den Ausschank bereitgehaltene Gläser/Trinkgefäße und der Fußboden. Auf dem verunreinigten Fußboden befand sich eine stark verschmutzte Matte. Die Kaffeemaschine und der Bereich neben und unter der Kaffeemaschine waren stark verunreinigt und die Ausrüstungen mit alten Anhaftungen belegt. Es wurde zudem ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot befand sich unter den Einrichtungen und in den Randbereichen des Fußbodens. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher in Spendern). Es wurden außerdem leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten, dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen. Die Kühlvitrine war nicht funktionsfähig und die belegten Brötchen lagerten bei Raumtemperatur, die Temperatur der belegten Brötchen betrug +19,3°C.
Küche: Verunreinigt waren mehrere Einrichtungsgegenstände (Kühltisch, Spültisch, Kocheinrichtung von außen, Unterschrank, Küchentisch, Konvektomat von außen), die Dunstabzugsanlage und die Beleuchtung, die Silikonfugen, das Insektengitter des Fensters, die Aufschnittmaschine, die Geschirrspülbrause, die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine (und der Innenraum war verkalkt) und der Fußbodenabfluss. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Arbeitsgeräte (Pizzateig-Maschine, Backofen, Konvektomat) sowie die Stromkabel und die Ver-/Entsorgungsleitungen waren stark verunreinigt. Zudem wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel (Mais) in den Verkehr gebracht. Es wurde außerdem ein Mäusebefall (Mäusekot auf der Arbeitsfläche und auf dem Fußboden) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Weiterhin war die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens außer Funktion; während der Betriebszeit fehlte somit die Warmwasserzufuhr.
Lager 2: Die Kühleinrichtungen waren innen (Verdampfer, Lüftungsgitter, Einlegeboden) verunreinigt. Es wurde zudem ein Mäusebefall festgestellt. Mäusekot und Mäuseurinspuren befanden sich auf Behältern und in den Rand- und Eckbereichen des Fußbodens. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
Personaltoilette: Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt und leer und die Warmwasserzufuhr am Handwaschbecken war außer Funktion.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004