Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
'Pizzeria Calma Caos'
Kaiserstraße 39
60329 Frankfurt am Main
Betriebsstätte allgemein: Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Theke / Tresen: Verunreinigt waren die Eiswürfelmaschine, der Kühltresen sowie mehrere Elektroinstallationen (Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen). Außerdem war der Ablageort der Eisschaufel ungeeignet. Eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Weiterhin wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot lag auf u. a. der Arbeitsfläche unmittelbar neben Tassen.
Pizzaküche: Der Pizzakühltisch war verunreinigt und es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot lag auf dem Fußboden, auf der Arbeitsfläche, in Regalen unmittelbar neben Tellern und auf Servietten.
Küche: Verunreinigt waren der Teigkneter, die Decke, der Unterschrank, der Fußboden, der Herd, sämtliche Holzservierbretter, die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken, sowie mehrere Elektroinstallationen (Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen). Das Geflügelfleisch wurde nach der abgeschlossenen Zerlegung nicht auf eine Temperatur von nicht mehr als 4 °C abgekühlt (Temperatur des Geflügelfrischfleischs +12,1 °C). Es wurde zudem ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot lag auf der Arbeitsfläche, dem Fußboden und auf der Pizzaaufsatzkühlung unmittelbar neben offener Tomatensoße.
Spülküche: Verunreinigt waren die Geschirrspülbrause, der Fußboden, die Wände und die Haubenspülmaschine
Lager oben: Verunreinigt waren der Treppentritt und der Kühlschrank.
Kühlraum: Verunreinigt war das Regal. Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden zudem unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.
Lager II: Der Fußboden war verunreinigt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der dritten Nachkontrolle am 03.11.2025 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.