Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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247 Einträge

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Hewei GmbH, Asia Palast

Luise-Kiesselbach Str. 4

63452 Hanau

Es wurden in Bereichen, die mit Lebensmittel in Kontakt kommen, Kontaminationen mit aeroben Keimen festgestellt, die teilweise einen derart hohen Keimgehalt aufwiesen, der als starke Kontamination und somit schwerwiegender Mangel eingestuft wurde. Dies deutet auf schwerwiegende Mängel bei der Reinigung und Desinfektion hin.
Die Mängel waren mittlerweile behoben.

Goc Da – Authentic Vietnamese Cuisine

Sonnenberger Straße 64

65193 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Vorbereitung: Der Raum, in dem Lebensmittel (Salat) gewaschen wurde, befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Kühlschrank war verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt. Der Kühltisch war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel war schimmelähnlich verunreinigt. Der Reiskocher war verun-reinigt.

Kühlraum: Die Kühlraum-Tür war verunreinigt. Der Türrahmen des Kühlraums war schimmelähnlich verunreinigt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Fußboden war verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt. Der Kühlschrank neben dem Kühlraum war defekt. Es bildete sich eine großflächige Kondenswasserpfütze auf dem Fußboden. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Theke/Tresen: Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt.

Küche: Das Regal über dem Gasherd war mit Altfett verunreinigt. Die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Das Insektengitter des Fensters war verunreinigt. Die Innendecke des Mikrowellengerätes war verunreinigt. Der Kühlschrank war verunreinigt. Der Fußboden war unter den Einrichtungsgegenständen (Gasherd, Kühltisch) erheblich mit Altfett und Verkrustungen verunreinigt. Der Gasherd war verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Die Fritteuse war verunreinigt. Der Fußboden war in den Eckbereichen verunreinigt. Die Türgriffe der Kühlschränke waren verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war verunreinigt. Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel war schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war um die Standfüße der Einrichtung verunreinigt. Die Standfüße waren ebenfalls verunreinigt. Das Metallteil (Stange) neben dem Gasherd war angerostet. Es blätterte der Farbanstrich ab. Die Böden der Regale im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, bestanden aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war. Das Schneidebrett war mit dunklen Ablagerungen verunreinigt. Die Fritteuse war beschädigt. Kunststoffteile blätterten ab. Die Körbe der Fritteuse waren beschädigt. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war. Unter der Fritteuse wurden Kartonagen gelagert. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war.

Spülbereich: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Fußboden war in den Eckbereichen verunreinigt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war erheblich verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war beschädigt.

Lager: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Das Regal war verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war im Innenbereich schimmelähnlich verunreinigt. Die Tiefkühltruhen waren stark vereist.

Personaltoilette: Das Handwaschbecken war defekt. Eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände stand nicht zur Verfügung. Der Stecker des Warmwasseraufbereiters war nicht an der Steckdose angeschlossen. Nachdem der Mitarbeiter den Stecker wieder anbrachte gab es einen Kurzschluss.

Lunch Point

Hermannstr. 12

35576 Wetzlar

Es wurden erhebliche Hygienemängel festgestellt. Der gesamte Betrieb befand sich in einem stark verschmutzten Zustand. Lebensmittel wurden folglich unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht und einer möglichen Kontamination ausgesetzt.

Für die Herstellung von Pizza wurde entgegen der angegebenen Nutzung von Kochschinken Bierschinken verwendet. Allergene und Zusatzstoffe waren nicht ausreichend gekennzeichnet.

Pho Vietnam

Langgasse 15

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Keller: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Fußboden war mit ausgetretenem Fett der Fettabscheideranlage verunreinigt. Mehrere und unterschiedliche Verpackungsmaterialien, die zum direkten Kontakt mit Lebensmitteln gedacht sind, wurden unter sehr unhygienischen Umständen in den Kellerräumen gelagert. Ein Übertrag von Stoffen, die der nachteiligen Beeinflussung ursächlich sind (Schädlingskot/Urin, Staub/Schmutz, ausgetretene Stoffe aus der Fettabscheideranlage, usw.), konnte nicht ausgeschlossen werden.

Lagerbereich unter der Treppe: Die Wände waren teilweise verunreinigt.

Vorbereitung/Küche: Die Reinigungsmaßnahmen im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, waren mangelhaft. Es wurden nach erfolgter Reinigung noch Verunreinigungen festgestellt. Der Innenboden des Kühltresens war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Schubladendichtungen des Kühltresens waren beschädigt. Das Mikrowellengerät war beschädigt. Das Mikrowellengerät war verunreinigt. An der Einrichtung (Kühlschubladen) wurde die Transportschutzfolie nicht bestimmungsgemäß entfernt und war schon beschädigt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Der Reiskocher war verunreinigt. Das Wischtuch unter dem Schneidebrett war schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln benutzt wurden, waren beschädigt und mit Klebeband zusammengehalten worden. Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte (Reissack auf dem Boden). Es wurden Lebensmittel (Hähnchenbrust) einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt, indem Sie in direktem Umfeld der Spüleinrichtung bearbeitet wurden, während dort Reinigungsarbeiten durchgeführt wurden. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Direkt über geschnittenem Lauch wurden altverschmutzte Schutzkleidungsstücke so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung durch herabfallende Verschmutzungen der Kleidung nicht ausgeschlossen werden konnte. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen, in einem Wanddurchbruch so aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte, da direkt unter den Behältern tote Mäuse und Schadnagerkot sichtbar waren. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (in der Hohlwand). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Lebensmittel (Salat) so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination durch das am Behälter verwendete Klebeband nicht auszuschließen war. Es wurde Lebensmittel verwendet (Sirup), dessen MHD am 24.10.2024 abgelaufen war.
Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Sprossen wurden ungekühlt bei einer Oberflächentemperatur von mindestens 17,9°C gelagert. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Hähnchenbrust) bei einer nicht angemessenen Temperatur (23,3°C) vorrätig gehalten, bearbeitet und zur Abgabe bereitgehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Hähnchenbrust) so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte.

Theke/Tresen: Die Innenflächen der Kühltheke waren im Bereich der Schneidefläche und in Rand und Eckbereichen verunreinigt. Die Theke war in Rand- und Eckbereichen so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Zum Teil waren Glasscherben, Mäusekot, Altfettverschmutzungen, Lebensmittelreste und Staub vorhanden. Die Arbeitsfläche war beschädigt. Die Bobateeverschlussmaschine war schimmelähnlich und mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Die Shakemaschine war schimmelähnlich und mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Die Saftpresse war verunreinigt. Die Eisschaufel war verunreinigt. Der Eiskübel war verunreinigt. Der Stopfer der Saftmaschine bestand teilweise aus offenporigem und rissigem Holz und war damit nicht leicht zu reinigen. Es wurde ein Schadnagerbefall unter der Theke festgestellt. Es wurde Schadnagerkot im Eis unter den Bobaperlen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Ablageort der Eisschaufel war ungeeignet. Eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises, konnte nicht sicher ausgeschlossen werden.

Gesamtbetrieb: Es wurden im Treppenhaus und im Küchenbereich Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Es wurden Lebensmittel (Nudeln, trocken) offen im frei zugänglichen Hausflur gelagert.

REWE Markt GmbH

Flachstraße 13

65197 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Schnippelküche: Der Raum war durch einen Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ablageflächen in den Schränken waren vermehrt durch Mäusekot und Schmierspuren verunreinigt. Der Arbeitstisch war punktuell mit Mäusekot verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot und Schmierspuren verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Servicetheke Fleisch/Käse/Wurst: Die Glasfront mit Glastür, war punktuell mit bräunlichen Ausscheidungen von Fluginsekten verunreinigt.

Verkaufsraum: Durch einen Schadnagerbefall war eine Grundreinigung nötig. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Teilweise lagen dort Schmutz auch Lebensmittelpackungen. Der Zugangsbereich zum Markt war offen. Dem Eindringen von Schädlingen wurde nicht vorgebeugt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Betriebsstätte allgemein: Es wurde ein Schädlingsbefall festgestellt (u. a. Großer Lagerraum, Schnippelküche, Verkaufsbereich, Bake-off). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Bake-Off-Bereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (u. a. tote Maus in Schlagfalle sowie Kot- und Schmierspuren im Eckbereich hinter dem Ofen). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Subway

Ruhrstr. 4

35066 Frankenberg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen darstellten.

Chinarestaurant Chang Man

Hauptstr. 15

63457 Hanau-Großauheim

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So war u. a. der Kühlraum mit Schimmel verunreinigt. Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 29.07.2025 behoben

Habib Feinkost

Alleestraße 10

65812 Bad Soden

1) Lebensmittel wurden durch Personen behandelt und in Verkehr gebracht, die nicht nach den Vorgaben der Lebensmittelhygieneverordnung sowie der Verordnung (EG) 852/2004 geschult wurden.
2) Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne Angabe des Einfrierens abgegeben, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.
3) Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung in Verkehr gebracht, indem eine Frischkäsezubereitung aus Frischkäse ohne Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums zum Verkauf angeboten wurde.
4) Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war.
5) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
6) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
7) Reinigungsmittel wurden in Bereichen gelagert, in welchen mit Lebensmitteln umgegangen wird.
8) Lebensmittel- und andere Abfälle wurden nicht in verschlossenen Behältern gelagert.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.

Kleine Kneipe

Hainstraße 26

63526 Erlensee

Es wurden erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.
Die Betriebsstätte wurde in einem schlechten hygienischen Zustand vorgefunden. Mehrere Bereiche und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt u.a. im Küchenraum waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung erforderlich war. Darüber hinaus wurde keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet. In dem Küchenraum war das Handwaschbecken zugestellt und nicht nutzbar. In der Personaltoilette fehlte zum Kontrollzeitpunkt eine Warmwasserversorgung. Darüber hinaus bestanden erheblich Mängel im Umgang mit leicht verderblichen und kühlungsbedürftigen Lebensmitteln. In dem Küchenraum würden maximale Aufbewahrungstemperaturen an Schweinelachs und Putenschnitzel deutlich überschritten

Meena Bazar 2

fahrstraße 6

63450 Hanau

Es wurden wiederholt im Bereich der Fleischtheke Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurde wiederholt keine ordnungsgemäße Handhygiene im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln gewährleistet. Hackfleisch wurde bei zu hohen Temperaturen in den Verkehr gebracht und ein Hackklotz war verunreinigt. Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 28.07.2025 nicht vollständig behoben.