Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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255 Einträge

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Sakura Restaurant

Wilhelmsstraße 2a

34117 Kassel

„Am 12. August 2025 wurden im Betrieb in nicht nur unerheblichem Ausmaß hygienische Mängel festgestellt. Die Mängel können zu einer Kontamination der im Betrieb hergestellten, behandelten und gelagerten Lebensmittel führen, die Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung und einer Kontamination ausgesetzt.
Es wurde Personal eingesetzt, dass keine fachlichen Kenntnisse aufgrund einer Schulung für den Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln hatte.
Das offen gelagerte Scherbeneis war einer Kontamination mit Verpackungen und Plastiktüten ausgesetzt. Mithin wurde Eis das mit Lebensmitteln in Berührung kommt einer Kontamination ausgesetzt.
Es wurden Sprossen für Sushi eingesetzt und damit in den Verkehr gebracht, obwohl das Verbrauchsdatum überschritten war. Mithin wurde ein in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderbliches Lebensmittel nach Ablauf des Verbrauchsdatums in den Verkehr gebracht (§§ 4 Abs. 1 LMHV; §Artikel 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel VII Nummer 4 Satz 1 oder 2 der VO (EG) 852/2004; § 59 Abs. 3 Nummer 2 LFGB i.V.m. § 6 Abs. 3 LMIDV.“

‚Halal & Pur‘

Carl-Benz-Straße 16

60386 Frankfurt am Main

Sachverhalt / Grund der Beanstandung: Es wurden Lebensmittel mit den Angaben "tiefgefroren", tiefgekühlt", "Tiefkühlkost" oder "gefrostet" in den Verkehr gebracht, ohne nach dem Tiefgefrieren die Temperatur bis zur Abgabe an den Verbraucher an allen Punkten des Erzeugnisses ständig bei -15 °C oder tiefer gehalten zu haben. Hierbei wurden die zulässigen Abweichungen nach oben überschritten:
Die Kühlung im Tiefkühlraum war abgeschaltet. Der Logger zeigte eine Temperatur von +0,6 °C, die Kühlanlagensteuerung wies +0,7 °C aus; bei den eingelagerten Drehspießen wurden Temperaturen zwischen –11,8 °C und –6,4 °C festgestellt, beim Hackfleisch eine Temperatur von –9,1 °C.

Rechtsgrundlage: § 3 i. V. m. § 7 Abs. 2 der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel

Anmerkung: Sämtliche Mängel waren bei der Nachkontrolle am 18.09.2025 beseitigt.

Guck Emol

Blücherstraße 3

65195 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Gastraum: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Fußboden war erheblich verunreinigt, einschließlich der Gerätschaften und Barhocker.

Lager im hinteren Betriebsbereich: Die Decke war nicht so beschaffen, dass Schmutzansammlungen vermieden und Kondensation, unerwünschter Schimmelbefall sowie das Ablösen von Materialteilchen auf ein Mindestmaß beschränkt wurden. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall (tote Mäuse) festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Personaltoilette: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Die Decke war nicht so beschaffen, dass Schmutzansammlungen vermieden und Kondensation, unerwünschter Schimmelbefall sowie das Ablösen von Materialteilchen auf ein Mindestmaß beschränkt wurden.

Lagerbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Küchenbereich: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Türrahmen war verunreinigt. Die Armatur der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verkalkt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt. Der Schaltschrank war verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt. Die Innendecke des Mikrowellengerätes war verunreinigt. Mehrere Kabelkanäle waren verunreinigt. Mehrere Kabelkanäle waren nicht ordnungsgemäß verschlossen. Eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich und Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Türgriffe der Kühlschränke waren verunreinigt. Die Innenräume der Kühlschränke waren verunreinigt. Die Türdichtungen der Kühlschränke waren verunreinigt. Der Spirituosen-Kühlschrank war schimmelähnlich verunreinigt. Der Kühlschrank (kleines TK-Fach) war stark vereist. Das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens war verunreinigt. Der Warmwasserspeicher/Durchlauferhitzer für das Handwaschbecken war verunreinigt.

Theke/Tresen: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Außenflächen der Kühltheke waren verunreinigt. Der Innenraum des Kühltisches war verunreinigt. Die Schubladendichtungen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt und beschädigt. Die Steckdosenleiste war verunreinigt. Das Tropfblech des Schanktisches/
Schanktresens war mit älteren Getränkerückständen verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Regal im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, bestand aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz, welches nicht leicht zu reinigen und zu desinfizieren war. Ein Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasserzufuhr und Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern) fehlte. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Grill- und Pizzaparadies

Marktplatz 1

37269 Eschwege

Am 14.08.25 wurde eine Betriebsstätten-Kontrolle durch den Fachdienst für Lebensmittelüberwachung durchgeführt, dabei wurden folgende Mängel festgestellt:
Vorbereitung / Produktion:
o Von der Untertischkühlung (nicht mehr in Betrieb) waren die Türdichtungen der Schubladen und der Innenraum verunreinigt.
o Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt.
o Der Pizzaschneider war verunreinigt.
o Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen) waren beschädigt und mit Klebeband provisorisch instandgesetzt.
o Die Außentür zum Innenhof war für Lüftungszwecke geöffnet und nicht mit einem Insektenschutzgitter ausgestattet.
o In der Saladette rechts neben dem Herd wurde die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel überschritten (gemessene Oberflächentemperatur + 20 °C)
o Die Reinigungsmaßnahmen für Gegenstände, Armaturen und Ausrüstungen, die teilweise mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren mangelhaft.

 Kühlraum:
o Das Verdampferschutzgitter und der Ventilator waren schimmelähnlich verunreinigt.
o Im Kühlraum wurde Eisbergsalat aufbewahrt, der hinsichtlich seiner Beschaffenheit von der allgemeinen Verkehrsauffassung deutlich abwich. Das Produkt wurde als nachteilig beeinflusst eingestuft.
o Das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Dies tropfte vom Abflussrohr in einen offenen Eimer.
o Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden, Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
 Kommissionierung:
o Es wurden Speisen mit der Zutat Schinken in Verkehr gebracht, obwohl ein Erzeugnis eigener Art mit einem deutlich geringeren Fleischanteil verwendet wurde.
Es wurde eine Probe „Schinkenerzeugnis aus der Vorratskühlung“ entnommen, Das Ergebnis der Probe zeigt, dass es sich hier nicht um ein Schinkenerzeugnis handelt, sondern um ein Erzeugnis eigener Art. Es darf daher die Bezeichnung „Schinken“/ „Vorderschinken“ nicht verwendet werden.
 Verkauf:
o Die Gurkenscheiben in der Verkaufskühltheke waren teilweise angetrocknet und somit in ihrem Genusswert gemindert und wurden daher als nachteilig beeinflusst eingestuft.
o Es wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufweisen. Dönerfleisch wurde bei einer Temperatur von ca. 30 °C bereitgehalten.
o Das Wasser in der Bain-Marie war durch Lebensmittelablagerungen verunreinigt.
o Mehrere Bain-Marie-Einsätze waren von vom Vortag verunreinigt.
o Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt.
o Der Dönergrill war verunreinigt.
o Der Dönerschneider war stark verunreinigt.
o An der Kühleinrichtung wurde die Transportschutzfolie nicht bestimmungsgemäß entfernt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich und das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden.
o Schubläden und der Innenraum der Kühlung war unordentlich, unsortiert, unsauber und unaufgeräumt.
o Die Schublade des Arbeitstisches war verunreinigt.
o Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
o Der Arbeits-/ Verkaufstisch wurde unsachgemäß mit Klebeband und Abdeckfolie repariert, eine angemessene Reinigung und/ oder Desinfektion war nicht möglich.
o Der Fliesenübergang wurde unsachgemäß mit Klebeband repariert, eine angemessene Reinigung und/ oder Desinfektion war nicht möglich.

Pizzaboy

Moritzstraße 41

65185 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Gesamtbetrieb: Der gesamte Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren beschädigt. Die Insektengitter der Fenster waren großflächig mit Staub- und Fettrückständen verunreinigt. An sämtlichen Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr.

Pizza-Station: Das Handwaschbecken war defekt. Eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände stand nicht zur Verfügung. Die Pizzastraße war stellenweise mit angetrockneten Lebensmittelrückständen verunreinigt. Eine Kühlschublade des Kühltisches war beschädigt. Der Standventilator war mit Staubrückständen verunreinigt. Zwischen dem Handwaschbecken und der Waschvorrichtung für Lebensmittel fehlte ein Spritzschutz zur Verhinderung einer Kontamination der Lebensmittel.

Barista-Station: Die Arbeitsfläche unter der Kaffeemaschine war großflächig mit Staub- und Lebensmittelrückständen verunreinigt. Die Kaffeemaschine war an den Auslässen mit Staub- und angetrockneten Kaffeerückständen verunreinigt.

Pasta- und Wokstation: Die Geschirrspülbrause war schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Einrichtungsflächen waren durch Staub- und Fettrückstände stark verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war beschädigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen erheblich mit Fett- und Lebensmittelrückständen verunreinigt. Mehrere Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt.

Vorbereitung: Der Innenraum des Kühltisches war großflächig schimmelähnlich verunreinigt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Das Untergestell sowie die Unterseite des Arbeitstisches waren verunreinigt. Der Deckel der Tiefkühltruhe war beschädigt. Mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt (z. B. Schäler, Messer etc.). Das Schneidebrett wurde unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Das Schneidebrett wurde auf dem verunreinigten Fußboden gelagert. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten ausgesetzt.

Spülküche: Das Gitter der Belüftung war stark mit Fett- und Staubrückständen verunreinigt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war defekt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Silikonfuge der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.

Kühlraum: Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war mit staub- und schimmelähnlichen Rückständen verunreinigt. Die Kühlhausregale war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt. Es wurden Lebensmittel in beschädigten Behältern aufbewahrt. Es wurden Lebensmittel in Behältern aufbewahrt, die nicht ausreichend verschlossen waren. Der vorbereitete Pizzateig wurde teilweise unbedeckt im Kühlraum gelagert. Dadurch war der Teig stellenweise stark angetrocknet und der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Der vorbereitet Pizzateig wurde stellenweise offen im unmittelbaren Bereich einer stark verschmutzten Bäckereikiste gelagert. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Gefrierraum: Während Umbaumaßnahmen waren die in den Nebenräumen gelagerten Lebensmitteln einer nachteiligen Beeinflussung durch Baustaub ausgesetzt. Eine Staubschutzwand war nicht vorhanden.

Trockenlager: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war großflächig mit schmierigen Fett- und Lebensmittelrückständen verunreinigt. Die Regale für Trockenprodukte waren mit Fett-, Staub- und Lebensmittelrückständen stark verschmutzt. Die Lüftungsanlage war großflächig mit Fettrückständen verunreinigt, sodass sich Fettaugen bildeten und auf die im Raum gelagerten und transportierten Lebensmitteln tropfen konnten. Die Decken- und Wandflächen waren mit Spinnengeweben verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in erheblich verunreinigten Behältern aufbewahrt. Der Stabmixer war erheblich mit schmierigen Fett- und Staubrückständen verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mehrere Wand- und Einrichtungsflächen waren mit Kotrückständen von Insekten verunreinigt.

Lagerbereich für Tiefkühltruhen: Mehrere Tiefkühltruhen waren stark vereist. Die Oberfläche mehrerer Tiefkühltruhen war äußerlich mit Staub- und Fettrückständen verunreinigt. Die Laufschienen der Tiefkühltruhen waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Tiefkühltruhen großflächig verunreinigt. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Tiefgefrorene Lebensmittel wurden bei einer Kühltemperatur von – 2 °C gelagert. Die vorhandene Tiefkühlkapazität war nicht ausreichend. Mehrere Tiefkühltruhen waren deutlich überladen, sodass die nötige Tiefkühltemperatur von – 18 °C nicht erreicht werden konnte.

Lagerbereich UG: Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden in diesem Bereich Umbaumaßnahmen durchgeführt. Trotz der Umbaumaßnahmen wurden mehrere Tiefkühltruhen mit Lebensmitteln gelagert. Der Fußboden war in Bereichen, in den Lebensmittel gelagert wurden, mit Zigarettenstummeln verunreinigt. Die Oberfläche mehrerer Tiefkühleinrichtungen war mit Baustaub verunreinigt. Die Deckeldichtung der Tiefkühltruhe war schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Tiefkühleinrichtungen waren stark vereist.

Personaltoilette: Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens war abgestellt. Die Tür war nicht geschlossen. Dadurch waren die Lebensmittel im an den Toilettenbereich angrenzenden Raum einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

EGE Feinkost

Am Forsthaus Gravenbruch 5-7

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Hazar Döner

Marktstr. 27

65428 Rüsselsheim

Unmittelbar unter der Türöffnung der Untertischkühlung/Saladette, in der sich zum Teil unabgedeckte Lebensmittel befanden, war ein Klebestreifen zu sehen, dass das Lüftungsgitter befestigen sollte. Auf diesem waren mehrere Schabenkadaver (deutsche Hausschabe, Kakerlaken etc.) sichtbar.

Altinküpe Fleisch- und Viehhandel e. K.

Zur Hollergewann 4

35638 Leun

Es wurden erhebliche Hygienemängel festgestellt. Die Hygieneschleuse wurde vor dem Betreten der Betriebsräume nicht durch das Personal benutzt. Neben der Knochensäge hing eine altverunreinigte Schnitt-/ Stechschutzschürze, im Umkleideraum wurde verunreinigtes Schuhwerk gelagert. Für das Handwaschbecken war kein Spender mit Desinfektionsmittel vorhanden. Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigter Holzbesen verwendet und erheblich verunreinigte Handfeger und Schippe gelagert. Auch die Bürste der Schürzenwaschanlage war verunreinigt. Eine erheblich verschmutzte gummierte Fleischerschürze wurde unsachgemäß an der Schürzenwaschwand gelagert. Das Handwaschbecken in einem der Zerlegungsräume war mit Messern belegt, so dass es nicht ungehindert genutzt werden konnte. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Im Anlieferungsbereich war die Warm- und Kaltwasserzufuhr für das Handwaschbecken der Toilette abgestellt, Toilettenpapier war nicht vorhanden. Die Personalhygiene im Betrieb war folglich mangelhaft und die Voraussetzungen eine geeignete Personalhygiene herzustellen war nicht gegeben. Darüber hinaus war eine Vielzahl an Gegenständen, welche während der Produktion mit Produkten in Kontakt kommen oder während der Produktion regelmäßig berührt werden, in einem nicht guten Reinigungs- oder Erhaltungszustand. Hierzu zählte unter anderem ein unter unhygienischen Bedingungen auf dem Boden aufbewahrtes Schneidebrett, zahlreich altverunreinigte Messer und auch produktführende Teile des Abschwarters, welche ebenfalls altverunreinigt waren. Ein Tischeinlegeschneidebrett war mit tiefen Rillen beschädigt und daher nicht mehr leicht zu reinigen. Auch die Knochensäge war altverunreinigt und stellenweise verrostet. Die Oberfläche des Handgriffs war nicht mehr glatt und folglich ebenfalls nicht mehr leicht zu reinigen. Lebensmittel wurden demnach unter unhygienischen Bedingungen hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht und einer möglichen Kontamination ausgesetzt.

Melis Kebaphaus

Am Dorfgarten 1

60435 Frankfurt am Main

Es wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Questione di Gusto

Liebfrauenberg 37

60313 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.