Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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287 Einträge

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Babylon Lounge

Carl-Ulrich-Straße 11

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren.

Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von offenen Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Best Döner Neu-Isenburg

Frankfurter Straße 189

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren. Auch wurden Mängel in der Kennzeichung, welche zu einer Täuschung und Irreführung der Verbraucher führt, festgestellt.

Haus des Döners

Hagenauer Straße 29

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Die Innenflächen der Kühltheke waren mit alten Resten verunreinigt. Die Schubladendichtungen der Kühltheke waren schimmelähnlich verunreinigt.

Küche: Der Innenraum des mittleren Kühltisches war großflächig mit braunen Ablagerungen verunreinigt. Des Weiteren war der Bodenbereich stark rostig. Die Schubladendichtungen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Schublade des Arbeitstisches war schimmelähnlich verunreinigt. Des Weiteren lagerten dort massiv verschmutzte Lebensmittelbedarfsgegenstände mit alten Fleischresten noch vom Vortag. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Es waren einige Messer noch vom Vortag verunreinigt. Der orange Gemüsehobel war schimmelähnlich verunreinigt. Der schwarze Gemüsehobel war erheblich mit alten, dunklen Belägen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Es wurden zahlreiche zerteilte Tomatenstücke in verschmutzten Pappkartons gelagert.

Lagerraum: Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Kühlraum: Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war erheblich mit alten Resten, vor allem unter den Paletten verunreinigt.

Personaltoilette: Der Fußboden war mit braunen und gelben Belägen großflächig verunreinigt. Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr.

TK-Raum: Auf tiefgefrorenen Dönerspießen war Frostbrand zu erkennen

Ali Baba

Wellritzstraße 34

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Die Innenräume mehrerer Kühltische waren verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt.

Küche: Der Gasherd war großflächig mit fettigen, schwarzen Ablagerungen verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Auf dem Fußboden stand ein Eimer Lackfarbe zusammen mit einem Blechkanister Olivenöl. Der Innenraum des Backofens war mit Produkt- und Fettrückständen verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt und defekt. Die Geschirrspülmaschine war schimmelähnlich und erheblich verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Rinderzungen und Schafsköpfe) bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt.

Kühlraum: Die Türdichtung der Kühlraumtür war schimmelähnlich verunreinigt. Der Verdampfer war im Inneren verunreinigt. Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Vorbereitung: Das Regal war verunreinigt. Auf dem verschmutzten Regalboden lagerten Lebensmittel wie z.B. Wurst ohne Kühlung. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise erheblich schimmelähnlich verunreinigt. Direkt darunter lagerten zahlreiche Lebensmittel wie z.B. Kartoffeln, Mehlsäcke und Zwiebeln. Der Teigkneter war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Big Bite

Frankfurter Str. 19

61118 Bad Vilbel

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/ Bedingungen hergestellten/ behandelten Lebensmitteln.

Blue Oceans Seafood

Bahnhofstr. 191

61184 Karben

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/ Bedingungen hergestellten/ behandelten Lebensmitteln.

KAIO – Finest Sushi Cuisine

Kaiserstr. 83

61169 Friedberg

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/ Bedingungen hergestellten/ behandelten Lebensmitteln.

Restaurant Mongolei

Frankfurter Str. 148

61118 Bad Vilbel

Nicht unerhebliche Mängel bei der Betriebshygiene/ Reinigungsmängel; Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen/ Bedingungen hergestellten/ behandelten Lebensmitteln.

Wie Zuhause

Am Römerhof 23

60486 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

'Phuket Thai Imbiss'

Schäfergasse 40

60313 Frankfurt am Main

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Verkauf: Verunreinigt waren die Wand im Bereich des Spülbeckens (teilweise), das Menüboard, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage, mehrere Elektroinstallationen wie Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen, die Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen einschließlich der Silikonfuge, die Arbeitsfläche unter der Kasse, die zur Verwendung bereitstehenden Teller, der Unterschrank, die Verpackungsmaschine, das Schneidebrett stark, der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine ebenfalls stark sowie der Innenraum der Geschirrspülmaschine mit einem rötlichen Belag. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Zudem wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde.

Küche EG: Verunreinigt waren die Wände teilweise im Bodenbereich sowie teilweise hinter den Einrichtungen. Ebenfalls verunreinigt waren der Fußboden, die Regalbretter, mehrere Gastronorm-Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln, der Gaswokherd, der Korb der Fritteuse mit Frittierresten, die Siebkelle, mehrere Kabelkanäle, die Räder mehrerer Einrichtungsgegenstände und die Unterschränke. Zudem waren die Fettfilter der Dunstabzugsanlage mit Fettrückständen, die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage mit alten Fettrückständen und eine Bratpfanne außen stark verunreinigt und verkrustet. Das Nudelsieb war an der Schraube stark verunreinigt und hatte einen Griff, der mit einem verunreinigten Tuch umwickelt war. Stark verunreinigt waren zudem auch die Bereiche zwischen Arbeitsflächen und Fritteuse, mehrere Reinigungsgeräte erheblich sowie die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel schimmelähnlich. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden; so lag ein Brillenetui unmittelbar auf Cashewnüssen. Zudem wurden nicht umhüllte frische Eier zusammen mit anderen offenen Lebensmitteln gelagert und es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden, wodurch die Gefahr bestand, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Darüber hinaus wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, sodass eine schnelle Abtrocknung nicht erfolgen konnte. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar; während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln fand keine Händereinigung statt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt wurden. Zudem wurde die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Saladette gelagerten Lebensmittel überschritten. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert, sodass eine nachteilige Beeinflussung beziehungsweise Kontamination der Lebensmittel nicht auszuschließen war. Außerdem wurden Verpackungen unmittelbar auf unverpackten Lebensmitteln gelagert, wodurch eine nachteilige Beeinflussung beziehungsweise Kontamination der unverpackten Lebensmittel ebenfalls nicht auszuschließen war.

Lagerraum / Vorbereitung UG: Verunreinigt waren die Decke mit Fluginsektenkot, die Wände teilweise, der Tischdosenöffner, die Beleuchtung, mehrere Einrichtungsgegenstände, der Fleischwolf im Inneren, das Überlaufrohr der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen, die Küchenmaschine sowie der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen. Zudem war die Beleuchtung durch Insekten verunreinigt. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden, wodurch die Gefahr bestand, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Es wurden private, betriebs- beziehungsweise zweckfremde Gegenstände aufbewahrt. Weiterhin wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln fand keine Händereinigung statt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt wurden. Darüber hinaus war eine mit toten Insekten behaftete Insektenklebefalle unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, sodass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Weiterhin wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne Bezeichnung sowie ohne Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.

Umkleidekammer: Der für Dritte frei zugängliche Flur wurde zur Lagerung von Lebensmitteln genutzt. Zudem wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, sodass eine schnelle Abtrocknung nicht erfolgen konnte.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 16.12.2025 waren die Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.