Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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259 Einträge

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AROYDEE Original Thai Küche UG

Flachstraße 13

65197 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Gastraum/Lager unter Treppe/Serviceecke: Der Innenraum des Tellerspenders war verunreinigt. Der Spender war temperiert und betriebsbereit. Erneut wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Regal unter der Treppe, zwischen Geräten und Verpackungsmaterialien lag vermehrt Mäusekot. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

UG Kühlraum: Eine Leitungsverkleidung, zwischen Regalfläche und lagernden Lebensmitteln (Gemüse) war pelzig- und schimmelartig verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Lagerraum: Erneut wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Explizit: Fraßschaden an einer Nudelpackung. Der Mangel war nicht abgestellt: Die Flächen unterhalb der Eiswürfelmaschine waren mit Mäusekot verunreinigt (festgestellt am 08.07.2025: Unter den Regalflächen und der Eismaschine war der Fußboden noch nicht ordnungsgemäß gereinigt worden, festgestellt am 07.07.2025: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, mit Mäusekot verunreinigt).

Chicken & More Restaurant

Schwalbacher Straße 37

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Kühlvitrine war unter den Lüftungsgittern schimmelähnlich verunreinigt. Der Grill war vor allem am Fettauslass mit alten, fettigen Belägen verunreinigt. Das verschmutzte Dachfenster hing unmittelbar hinter der Zubereitungstheke für Hähnchen. Es wurde ein erheblicher Mäusebefall festgestellt. Die Mäusekotausscheidungen lagen in allen Bereichen der Theke. Stellenweise wurde angefressenes Verpackungsmaterial vorgefunden. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Mikrowellengerät war im Innenbereich großflächig mit schmierigen Ablagerungen verunreinigt. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht (merkliche Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet.

Vorbereitung: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Fettbackgerät war an allen Bereichen mit alten, fettigen Belägen verunreinigt. Das Schneidebrett war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lagerbereich: Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Spülbereich: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war großflächig mit alten, schmierigen Belägen verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Happy Döner

Poststraße 14

35435 Wettenberg

In der gesamten Betriebsstätte wurden erhebliche hygienische Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.

El Cuervo

Richard-Wagner-Straße 19-21

63179 Obertshausen

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).

'Silk Bowls' der Silk Bowls GbR

Weserstraße 12

60329 Frankfurt am Main

Betriebsstätte allgemein: Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel, einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Theke / Showküche: Der Unterschrank war verunreinigt.

Küche: Die Wände waren teilweise verunreinigt. Verunreinigt waren außerdem der Herd, der Fußboden, das Regal und der Kühlschrank. Es waren einige Messer angerostet. Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut, unter anderem ein ganzes Huhn. Dadurch war das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mäusekot lag auf dem Fußboden und auf Arbeitstischen.

Spülbereich: Verunreinigt waren das Regal, der Fußbodenabfluss, der Fußboden sowie der Innenraum der Haubenspülmaschine, der mit einem rötlichen Belag belegt war. Für Reinigungsarbeiten wurde ein beschädigter und nicht mehr funktionstüchtiger Abzieher (Wasserschieber) verwendet. Außerdem wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt, wodurch eine schnelle Abtrocknung nicht erfolgen konnte.

Kühlraum: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Verunreinigt war das Regal. Das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Unverpackte Lebensmittel, darunter diverses Frischfleisch, wurden unabgedeckt gelagert, sodass eine nachteilige Beeinflussung beziehungsweise Kontamination der Lebensmittel nicht auszuschließen war.

Lager: Der Fußboden war verunreinigt. Zudem wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot u. a. auf dem Fußboden). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 02.10.2025 waren die hygienischen Mängel soweit behoben, dass der Betrieb wieder geöffnet werden konnte.

Netto Marken Discount

Dotzheimer Straße 24-26

65185 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Verkaufsbereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Insbesondere im Bereich der Backwaren SB Theke waren in den unteren Schubfächern Kot-/ und Schmierspuren von Schadnagern ersichtlich. In den Schubfächern wurde nicht vorverpackte Lebensmittel feilgeboten. Das Regal wurde noch während der Kontrolle vom Be-triebspersonal ausgeräumt.

„bona’me“ der S-Dogan GmbH & Co. KG

Junghofstraße 14 – 16

60311 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund erheblicher hygienischer Mängel, inklusive des Mäusebefalls, wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.

Theke / Tresen: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. mit Mäusekot. Verunreinigt war zudem der Sahnebläser. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet. Am Handwaschbecken fehlte ein Spritzschutz zum angrenzenden Arbeitsbereich, und der Spender für Flüssigseife war leer. Zudem wurde eine Überschreitung der maximal zulässigen Lagertemperatur in der Kühlvitrine festgestellt (z. B. Crème Brûlée +15,5 °C).

Getränkelager: Mehrere Schuhe wurden auf den Getränken und Kegfässern gelagert, wodurch die Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren.

Spülküche: Verunreinigt waren der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine, die Geschirrspülbrause, das Abwasserrohr (Siphon), der Deckenlüfter sowie der Innenraum und die Außenseite der Haubenspülmaschine. Stark verunreinigt war der Fußboden, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, u. a. mit Mäusekot.

Küche: Verunreinigt waren der Fußbodenabfluss, der Grillablauf, der Abfallbehälter, die Bedienelemente der Grills, das Schneidebrett und die Armatur des Handwaschbeckens. Mehrere Gastronorm-Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln waren verunreinigt bzw. verkrustet. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußboden im Bereich des Pizzaofens, war mit Mäusekot- und Urinspuren verunreinigt. Zudem waren mehrere Unterschränke durch Mäusekot- und Urinspuren verunreinigt und das Untergestell des Pizzaofens war stark mit Mäusekot verunreinigt. Es wurden außerdem nicht umhüllte frische Eier unmittelbar im Zubereitungsbereich aufbewahrt. Lebensmittelbehälter (mit Backwaren) wurden auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Des Weiteren wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr durch die Fluginsekten ausgesetzt.

Vorbereitung: Verunreinigt waren die Armatur des Handwaschbeckens sowie der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen. Die Salatschleuder war nicht ausreichend getrocknet gelagert und innen verunreinigt. Außerdem wurden gefrorene Lebensmittel (Fleischwaren, Hackfleisch-Patties) in warmem Wasser bzw. bei zu hohen Temperaturen aufgetaut. Der Kühlschrank war innen mit Pappkarton ausgelegt, wodurch eine angemessene Reinigung nicht möglich war.

Lager / Warenwege: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. mit Mäusekot.

Trockenlagerraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, u. a. mit Mäusekot. Auch die Regale wiesen Mäusespuren auf. Zudem waren die Wände teilweise mit Fluginsektenkot verunreinigt; es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fluginsekten festgestellt, wodurch Lebensmittel einer zusätzlichen Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Kühlraum: Verunreinigt waren die Schutzabdeckung der Beleuchtung sowie der Ablaufschlauch des Verdampfers. Lebensmittelbehälter wurden auf dem Boden gelagert, wodurch eine Kontaminationsgefahr bestand. Zudem wurden verdorbene Lebensmittel (Paprika) in Verkehr gebracht sowie Lebensmittel in beschädigten Behältern aufbewahrt.

Tief-/Kühlung: Der Fußboden war verunreinigt, zudem war der Verdampfer vereist.

Personal: Der Fußboden war stark verunreinigt, u. a. mit Mäusekot und Zigarettenkippen; zwischen den Umkleidespinden lag eine tote Maus. Auch die Umkleidespinde im Inneren, der Sicherungskasten sowie das Schuhregal waren mit Mäuseurinspuren bzw. Mäusekot verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 24.09.2025 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Café Kosmol

Bischofsplatz 3-5

65549 Limburg an der Lahn

schwerwiegende und wiederholte hygienische Mängel

Fooderia

Alte Bergstraße 1

64665 Alsbach-Hähnlein

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Thai Gourmet

Elisabethstr. 13

35037 Marburg

Im Rahmen einer Routinekontrolle wurde festgestellt, dass die Reinigung in den Betriebsräumen nicht oder nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt wurde. Eine Vielzahl von Gerätschaften war stark verunreinigt bzw. wiesen Altschmutzbeläge auf. Außerdem wurden einige kühlbedürftige Lebensmittel ohne Kühlung gelagert.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)