Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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265 Einträge

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Corbaci

Münchener Straße 12

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Restaurant Meandros

Frankfurter Straße 74-76

63263 Neu-Isenburg

Es wurden ein Mäusebefall sowie z.T. erhebliche Hygienemängel festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel, darunter Vorspeisen (gegrillte Peperoni, Fetakäse, Keftedakia, Salate), Suppen (Tomatensuppe, Bohnensuppe), Fleischgerichte (Gyros, Souvlaki, gefüllte Bifteki), Fischgerichte (Calamari, Lachs), Pastagerichte sowie Beilagen wie Pitabrot, Kartoffeln, Gemüse und Tzatziki waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der vorgefunden Hygienemängel und des augenscheinlichen Schädlingsbefalls wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Betrieb mit sofortiger Wirkung vorübergehend untersagt.

Trip Inn Hotels Egelsbach – Frankfurt

Im Geisbaum 22

63329 Egelsbach

Es wurden ein Schabenbefall sowie hygienische Mängel festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel (offene Lebensmitel, u.a. frisches Gemüse wie Salatgurke und Tomaten) waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf Grund der vorgefunden Hygienemängel und des augenscheinlichen Schädlingsbefalls wurden das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Spülbereich sowie im Frühstücksvorbereitungsbereich des Betriebs bis zur Beseitigung der Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt. Es wurde eine Grundreinigung für alle Betriebsbereiche angeordnet.

Burger AG

Homburger Landstraße 785

60437 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden diverse Hygienemängel, bauliche Mängel sowie Kennzeichnungsmängel festgestellt. Der Betrieb war stellenweise so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Theke / Tresen: Der Thekenbereich befand sich stellenweise in einem stark unhygienischen Zustand. Diverse Oberflächen der Einrichtung und Gegenstände waren verunreinigt. Die Schneidebretter waren stark verbraucht, sodass diese nicht mehr leicht zu reinigen waren.

Küche: Mehrere Oberflächen von Einrichtungsgegenständen und Geräten waren verunreinigt. Der Fußboden vor und in der Küche war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Decke war stark mit gelben Fettrückständen verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage sowie diverse Wandoberflächen waren stark mit altem Fett verunreinigt. Die Fritteusen waren stellenweise stark mit verkrusteten Rückständen behaftet. Der Kühlschrank befand sich insgesamt in einem stark verunreinigten Zustand. Auch der Grill war stellenweise stark verunreinigt. Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar; während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln fand somit keine Händereinigung statt. Die Lebensmittel waren der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

Spülbereich: Die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen sowie die Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verkalkt.

Kellerlager: Der Fußboden war stark verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Die in der Eiswürfelmaschine befindlichen Eiswürfel waren aufgrund der Verunreinigung im Innenraum nicht sicher und nicht zum Verzehr geeignet.

Tief-/Kühlung: Der Fußboden war hinter den Tiefkühltruhen verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 11.02.2026 größtenteils beseitigt.

Pizzeria Calma Caos

Kaiserstraße 39

60329 Frankfurt am Main

Es wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Urfu-Grill

Rathausstraße 53

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen stark verunreinigt. Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war mit alten Fettrückständen verunreinigt. In den Fettrückständen hafteten teils tote Fluginsekten. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Es wurde Lebensmittelverpackungsmaterial so aufbewahrt, dass es einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt war. In mehreren Kühleinrichtungen wurde die maximal zulässige Höchsttemperatur für die dort gelagerten Lebensmittel überschritten (Soße für Drehspieß auf Molkereiproduktbasis gemessen bei +10,2°C, gewürzte Hackfleischzubereitung gemessen bei +10,1°C).

Küche: Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten, anhaftenden Rückständen verunreinigt. Das Gerät befand sich außer Betrieb, wobei das verbrauchte Spülwasser nicht abgelassen worden war. Infolge der stehenden Verschmutzungen kam es zu einer vermehrten Ansammlung von Abortfliegen. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage fehlten. Der Wasserkocher war verunreinigt. Diverse Teile der Küchenmaschine (Messer, Halterung) waren verunreinigt. Der Gemüsehobel war verunreinigt. Der Stabmixeraufsatz war verunreinigt.

Lager (Zugang über Hof): Der Raum wurde ohne zeitliche Trennung und Zwischenreinigung für betriebsfremde Zwecke genutzt. Es war ein mit Zigaretten und Asche gefüllter Aschenbecher bzw. ein als Aschenbecher benutztes Gefäß abgestellt. Im Raum roch es stark nach Zigarettenrauch. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Konkret befanden sich die Lebensmittel in einem stark verschmutzten Kühlschrank, der stellenweise schwarzschimmelähnliche Beläge aufwies und mit schmierigen Belägen verunreinigt war. Der obere Verdampfer war stark verstaubt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Fladenbrote) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen.

Personaltoilette: Am Handwaschbecken lief kein warmes Wasser. Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Betriebsstätte allgemein: Es wurde ein Schädlingsbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Yumas GmbH

Rahmannstr. 1

65760 Eschborn

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung mitgeteilt am 13.01.2025

MG Market

Am Richtsberg 64

35039 Marburg

Im Rahmen einer Verdachtskontrolle wurde festgestellt, dass die arbeitstägliche Reinigung im Betrieb nicht oder nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt wurde. In mehreren Abteilungen fehlte die Struktur und Ordnung, dazu gehörten auch Kartonagen und Verpackungsmaterialien, die im Lagerbereich auf dem Fußboden vorgefunden wurden. Außerdem fehlte die hygienische Handhabung im Umgang mit Handwaschmittel, Handwaschmöglichkeiten und Einmalhandtüchern. Eine Vielzahl an Lebensmittelbehältnissen lagerte auf dem Fußboden. Des Weiteren waren Gerätschaften und Einrichtungsgegenstände stark verunreinigt. Darüber hinaus wurden Lebensmittel ohne Abdeckung aufbewahrt und gelagert.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).

Nehir Dönerproduktion

Rüdigheimer Str. 12

63546  Hammersbach

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war im Vorbereitungsraum der Abschwarter beschädigt und an schwer zugänglichen Bereichen mit angetrockneten dunklen Ablagerungen verschmutzt.

Zudem war der Reinigungszustand in mehreren Betriebsbereichen unzureichend, u. a. wiesen zahlreiche Silikonfugen in den Betriebsräumen schimmelähnliche Verunreinigungen auf und die Wände in den Produktionsräumen sowie im Kühlraum und im Flur vor dem Zugang zum Kistenwaschraum und dem Schockfroster waren insbesondere im oberen Drittel stellenweise schimmelähnlich verunreinigt.

Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 10.03.2026 ganz überwiegend behoben.

Ziyafet Restaurant

Nürnberger Str. 5

63450 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war in mehreren Betriebsbereichen eine Vielzahl an Gegenständen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht ordnungsgemäß gereinigt. Zudem befanden sich u. a. Unterbaukühlungen in der Küche/Vorbereitung in einem unhygienischen Zustand und es war keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.