Zuständigkeitsbereich
Wiesbaden (Stadt)
Chinakrone
Hagenauer Straße 40 C
65203 Wiesbaden
Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:
Sushi-Theke: Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände am Arbeitsbereich aufbewahrt (Mobiltelefone, Zigaretten). Es wurden gegarter Sushireis in einem Holzbehälter aufbewahrt, welcher stellenweise mit dunklen Stockflecken behaftet war. Die Maki-Maschine war unterhalb der Abdeckung in den seitlichen Zwischenbereichen verunreinigt.
Kühl- und Tiefkühlräume: In den Rand- und Eckbereich vom Fußboden sammelte sich Tauwasser von Fleisch- und Fischerzeugnissen. Die Kühlräume, in denen Lebensmittel teilweise unbedeckt gelagert wurden, wiesen vermehrt pelzige und schimmelartige Beläge auf (u. a. Wände, Decken, Kältevorhänge, Regalflächen sowie die Verdampfer). Es wurden "Bambus Spitzen" in einer geöffneten Konservendose gelagert, deren Innenbeschichtung mit Rost behaftet war. Es wurden mehrere Packungen gefrorene Hähnchenbrust so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte
Küche: Die Sensorfunktion am Handwaschbecken war defekt. Eine verunreinigte Abfalltonne lagerte im Hygienebereich der Küche. Ein Messerschleifstein war mit Schrauben auf einer mit schwarzen Stockflecken behafteten Holzlatte befestigt und im Hygienebereich gelagert. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Im Kühltisch lagerten nicht abgedeckte vorbereitete Fleischstücke, obwohl der Innenraum des Kühltisches punktuell mit einem pelzigen- und schimmelartigen Belag verunreinigt war. Es wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufwiesen.
Spülbereich: Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt.
Durchgangsbereich: Die Gemüseschneidemaschine war verunreinigt (angetrocknete Lebensmittelreste).
Gastraum mit SB-Theken: Es wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens 60 °C aufwiesen. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 2 °C für frischen Fisch wurde überschritten.