Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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264 Einträge

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Urfu-Grill

Rathausstraße 53

65203 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Theke/Tresen: Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen stark verunreinigt. Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war mit alten Fettrückständen verunreinigt. In den Fettrückständen hafteten teils tote Fluginsekten. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Es wurde Lebensmittelverpackungsmaterial so aufbewahrt, dass es einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt war. In mehreren Kühleinrichtungen wurde die maximal zulässige Höchsttemperatur für die dort gelagerten Lebensmittel überschritten (Soße für Drehspieß auf Molkereiproduktbasis gemessen bei +10,2°C, gewürzte Hackfleischzubereitung gemessen bei +10,1°C).

Küche: Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten, anhaftenden Rückständen verunreinigt. Das Gerät befand sich außer Betrieb, wobei das verbrauchte Spülwasser nicht abgelassen worden war. Infolge der stehenden Verschmutzungen kam es zu einer vermehrten Ansammlung von Abortfliegen. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage fehlten. Der Wasserkocher war verunreinigt. Diverse Teile der Küchenmaschine (Messer, Halterung) waren verunreinigt. Der Gemüsehobel war verunreinigt. Der Stabmixeraufsatz war verunreinigt.

Lager (Zugang über Hof): Der Raum wurde ohne zeitliche Trennung und Zwischenreinigung für betriebsfremde Zwecke genutzt. Es war ein mit Zigaretten und Asche gefüllter Aschenbecher bzw. ein als Aschenbecher benutztes Gefäß abgestellt. Im Raum roch es stark nach Zigarettenrauch. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Konkret befanden sich die Lebensmittel in einem stark verschmutzten Kühlschrank, der stellenweise schwarzschimmelähnliche Beläge aufwies und mit schmierigen Belägen verunreinigt war. Der obere Verdampfer war stark verstaubt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Fladenbrote) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen.

Personaltoilette: Am Handwaschbecken lief kein warmes Wasser. Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender).

Betriebsstätte allgemein: Es wurde ein Schädlingsbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Yumas GmbH

Rahmannstr. 1

65760 Eschborn

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.
2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung mitgeteilt am 13.01.2025

MG Market

Am Richtsberg 64

35039 Marburg

Im Rahmen einer Verdachtskontrolle wurde festgestellt, dass die arbeitstägliche Reinigung im Betrieb nicht oder nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt wurde. In mehreren Abteilungen fehlte die Struktur und Ordnung, dazu gehörten auch Kartonagen und Verpackungsmaterialien, die im Lagerbereich auf dem Fußboden vorgefunden wurden. Außerdem fehlte die hygienische Handhabung im Umgang mit Handwaschmittel, Handwaschmöglichkeiten und Einmalhandtüchern. Eine Vielzahl an Lebensmittelbehältnissen lagerte auf dem Fußboden. Des Weiteren waren Gerätschaften und Einrichtungsgegenstände stark verunreinigt. Darüber hinaus wurden Lebensmittel ohne Abdeckung aufbewahrt und gelagert.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB).

Nehir Dönerproduktion

Rüdigheimer Str. 12

63546  Hammersbach

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war im Vorbereitungsraum der Abschwarter beschädigt und an schwer zugänglichen Bereichen mit angetrockneten dunklen Ablagerungen verschmutzt.

Zudem war der Reinigungszustand in mehreren Betriebsbereichen unzureichend, u. a. wiesen zahlreiche Silikonfugen in den Betriebsräumen schimmelähnliche Verunreinigungen auf und die Wände in den Produktionsräumen sowie im Kühlraum und im Flur vor dem Zugang zum Kistenwaschraum und dem Schockfroster waren insbesondere im oberen Drittel stellenweise schimmelähnlich verunreinigt.

Die Mängel waren in der Nachkontrolle am 10.03.2026 ganz überwiegend behoben.

Ziyafet Restaurant

Nürnberger Str. 5

63450 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war in mehreren Betriebsbereichen eine Vielzahl an Gegenständen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht ordnungsgemäß gereinigt. Zudem befanden sich u. a. Unterbaukühlungen in der Küche/Vorbereitung in einem unhygienischen Zustand und es war keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Zalan

Bleichstraße 28

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Vorbereitung/Produktion: Die Geschirrspülbrause war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Backofens war mit Produkt- und Fettrückständen verunreinigt. Die Backblechhandschuhe waren verunreinigt. Die beiden Teigknetergehäuse waren im Bereich zwischen Kopf und Kessel verunreinigt. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Der Malerpinsel, der in der Lebensmittelherstellung eingesetzt wurde, bestand nicht aus für Lebensmittel geeignetem Material. Die Zweckbestimmung war eine andere, eine Konformitätsbescheinigung des Herstellers lag nicht vor. Mehrere für den Lebensmittelkontakt bestimmte Bedarfsgegenstände (Schalen/Schüsseln) wurden unterhalb des Spültischs, unter unhygienischen Bedingungen, direkt unter dem Siphon, gelagert. Auf der dortigen Ablagefläche und in einem Behälter wurde zudem Mäusekot festgestellt. Ein Kehrschaufel mit Handbesen lagerte auf einem Sack Mehl. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. In einer ursprünglich für Glasreiniger vorgesehenen Sprühflasche wurde Wasser eingefüllt, um damit Teig zu besprühen. Die Zweckentfremdung einer ehemals chemikalienhaltigen Sprühflasche für den Lebensmittelbereich stellt ein hygienisches und potenziell gesundheitliches Risiko dar. Rückstände des vorherigen Reinigungsmittels können nicht ausgeschlossen werden. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Explizit: Im Kühlschrank wurden gegarte Hähnchenbrust sowie offene Spritzbeutel mit cremeartiger Füllung gelagert, obwohl sich in unmittelbarer Nähe ein Zellstoffpapier mit grüner, pelziger schimmelähnlicher Anhaftung befand. Es wurden Lebensmittel (fertige Brote und röhrenartige Gebäckstücke) mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel) umhüllt und abgedeckt. Im Kühlschrank befanden sich Oliven, an denen eine hellpelzige schimmelähnliche Anhaftung festgestellt wurde. Am Tomatenmark wurden im Innern des Glases hefeähnliche Schmierspuren festgestellt.

Spülküche: Ein Schrank war verunreinigt, insbesondere mit Mäusekot und Urinspuren. In dem Schrank lagerten auch Pfannen.

Theke/Tresen: Die Kühltheke, in der auch nicht vorverpackte Lebensmittel (z. B. Sahnetorten) angeboten wurden, war schimmelähnliche verunreinigt.

'China Box'

Zeil 39

60313 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel inklusive eines Mäuse- und Schabenbefalls festgestellt. Die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen konnte nicht ausgeschlossen werden. Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurden aufgrund der festgestellten Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt. Zudem wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände sowie eine sofortige Schädlingsbekämpfung durch eine sachkundige Person angeordnet.

Showküche mit Thekenbereich: Verunreinigt waren die Außenverkleidung des Thekenbereiches, der Deckenlüfter, die Innenflächen der Kühltheke sowie deren Türscharniere, die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage und die Wandverkleidung. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die hängende Preistafel war im hinteren, unteren Bereich stark verunreinigt. Der Besteckkorb war ebenso stark verunreinigt und in diesem wurde das Besteck der Gäste bevorratet. Das Kühlfach, in dem sich der Verdampfer der Kühltheke befand, war stark verunreinigt und mit Mäusekot versehen. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar und es fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln fand somit keine Händereinigung statt. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

Showküche Zubereitung: Verunreinigt waren das Untergestell des Arbeitstisches, die Seitenwände der Arbeitseinrichtungen, der Innenraum des Kühlschrankes sowie die Bodenhalterungen. Zudem war die Schublade des Arbeitstisches verunreinigt; dort wurden verschmutzte, artfremde Gegenstände abgestellt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Der Fußboden hinter der Einrichtung war verunreinigt und mit Mäusekot versehen. Rechts von der Fritteuse war der Boden des Arbeitstisches unter den Schubladen mit Mäusekot überhäuft und auf dem Fußboden im Zwischenraum zwischen Herd und Kühltresen lag eine tote Maus. Außerdem wurden unverpackte Lebensmittel wie Teigwaren, Geflügelfleisch und geöffnete Obstkonserven unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Küche Keller: Verunreinigt waren der mit Reis gefüllte Reiskocher, das Gitter der Belüftung, stellenweise die Arbeitstische, die einzelnen Kochstellen des Wokherdes im Inneren und die Wandfliesenfugen im unteren Bereich. Die Beleuchtung war durch Insekten verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Fenster waren von außen stark verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt; auf dem Fußboden befand sich zudem Mäusekot. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während des Herstellens, Verarbeitens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln fand somit keine Händereinigung statt. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt.

Flurbereich Küche Keller: Verunreinigt waren die Wandfliesen im Bodenbereich sowie die Wannen, die zur Ablage von Lebensmitteln genutzt wurden. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurde außerdem ein Schabenbefall festgestellt (Schabe auf dem Fußboden). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lebensmittellager Keller: Der Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln (Zucker) war verunreinigt. Die Schüssel zur Entnahme von Lebensmitteln (Zucker) war stark verklebt. Auf dem Regalboden wurde außerdem Mäusekot festgestellt.

Kühlhaus Keller: Verunreinigt waren die Regalböden sowie stellenweise die Wandfliesen. Im Kühlhaus wurden zudem unverpackte Lebensmittel (Karotten und Teigwaren) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 ,4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 09.02.2026 vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Ägäis Grill

Limesstr. 2

63486 Bruchköbel

Es wurden in sämtlichen Betriebsbereichen zum Teil erhebliche und eklatante Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren mehrere Lebensmittel verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet, leicht verderbliche kühlungsbedürftige Lebensmittel wurden bei zu hohen Temperaturen aufbewahrt, sämtliche Betriebsbereiche sowie Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt waren erheblich verunreinigt. Im gesamten Betrieb wurde keine gute Lebensmittelhygiene sowie keine ausreichende Handhygiene gewährleistet.
Inzwischen wurden die Mängel vollständig behoben.

Asia Palast

Lusie-Kiesselbach-Str. 4

63452 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholte und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere war die Eiswürfelmaschine im Bereich Theke/Tresen nicht unerheblich mit schimmelähnlichen Schmutzanhaftungen verunreinigt. Des Weiteren war die Scherbeneismaschine wiederholt verunreinigt.

Paradieschen GmbH, Paradieschen Die BioBringer

An der Wann 1

63589 Linsengericht

Es wurden in unterschiedlichen Betriebsbereichen wiederholt und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurde in der Kühltheke Bistro und in Kühlräumen teilweise erhebliche Schimmelbildungen vorgefunden. Zudem wurde Hackfleisch bei zu hohen Temperaturen in den Verkehr gebracht.
Die Mängel wurden umgehend nachweislich behoben.