Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
‚japanisches Restaurant IROHA‘ der Mensyoku Europe GmbH
Friedensstraße 6-10
60311 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Sushi Küche: Verunreinigt waren die Griffe der Schränke und der Backofen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, unter anderem mit Mäusekot. Die Schubladendichtungen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt. Zudem wurden Lebensmittel in einem verunreinigten Behälter aufbewahrt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von + 2 °C für frischen Fisch wurde außerdem überschritten (gemessen wurden +7,5 °C), eine Aufbewahrung unter schmelzendem Eis erfolgte nicht.
Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Innenraum, das Lüftungsgitter sowie das Ventilatorschutzgitter des Getränkekühltresens und der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens. Die Türdichtung des Getränkekühltresens war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Gläserspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren stark rötlich verunreinigt. Die Regale waren im unteren Bereich mit Mäusekot verunreinigt.
Küche: Verunreinigt waren die Türdichtung des Kühlschranks, die Regale (stellenweise) sowie der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Der Unterschrank der Fritteuse war stark verunreinigt bzw. verfettet. Die Grillroste des Salamanders waren stark verunreinigt bzw. verkrustet. Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt und die Unterschränke der Kochgruppe waren stellenweise mit Mäusekot verunreinigt. Außerdem wurde die maximal zulässige Höchsttemperatur der zur Lieferung bereit gehaltenen Lebensmittel überschritten (vorverpackter Salat; gemessen wurde + 19,7 °C).
Küche UG: Das Lüftungsgitter der Tiefkühltruhe war äußerlich verunreinigt. Die Regale (Trinkgefäße, Reinigungsmittel) waren stellenweise mit Mäusespuren (Kot- und Urinspuren) verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt, unter anderem durch Mäusespuren. Die Tiefkühltruhe war stark vereist. Zudem wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden; mehrere Verpackungen (mit Paniermehl) wiesen Fraßspuren durch Mäuse auf.
Spülbereich (Küche) UG: Die zum Waschen der Hygienekleidung bzw. Geschirrtücher genutzte Waschmaschine war verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Der Unterschrank der Spülstraße war unter anderem durch Mäusespuren verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund einer starken Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr geeignet.
Warenwege / Flur UG: Die Regale (Trinkgefäße, Reinigungsmittel) waren stellenweise mit Mäusespuren verunreinigt. Zudem wurde durch Mäusespuren verunreinigtes Lebensmittelverpackungsmaterial aufbewahrt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen unter anderem durch Mäusespuren verunreinigt. Des Weiteren wurden Lebensmittelbehälter (mit Kartoffeln und Zwiebeln) auf dem Boden vor der Toilette gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf Arbeitsflächen abgestellt werden; dadurch bestand ein Kontaminationsrisiko.
Umkleideraum Damen UG: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
Umkleideraum Herren UG: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt und die Tiefkühltruhe war stark vereist.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 17.11.2025 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.