Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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'immergrün' der MT Franchise GmbH

Europa-Allee 6 (Skyline Plaza)

60327 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Gemüseschneidemaschine war verunreinigt. Die Einsätze der Gemüseschneidemaschine waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren. Dadurch wurde die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Vorbereitung: Die Einlegeböden des Kühlschrankes waren angerostet. Es wurden Lebensmittel unmittelbar im Bereich der Spülmaschine behandelt, während der Spülvorgänge. Die Lebensmittel wurden dadurch einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Die Reinigungsvorrichtung für den Eisportionierer war verunreinigt. Die Thekeneinrichtung hinter der Tiefkühltruhe (Speiseeis) war mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Im Bereich des Becherhalters war eine bauliche Vertiefung, in dieser lagen mehrere tote Schaben. Die Saftpresse war verunreinigt. Es wurden verzehrfertige Lebensmittel bei Temperaturen unter 60 °C warmgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen könnten. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Kühltheke gelagerten Lebensmitten wurde teilweise überschritten. Es wurden unverpackte leicht verderbliche Lebensmittel unmittelbar auf Verpackungen gelagert. Der Unterschrank war mit toten Schaben verunreinigt. Die Unterschränke der Kühlvitrinen (Getränkelagerung) waren mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Die Deckeldichtung der Tiefkühltruhe war verunreinigt. Es wurden Schneidebretter aus offenporigem und rissigem Holz für die Behandlung von Lebensmitteln benutzt. Der Kaffeevollautomat war verunreinigt. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Eisschaufel wurde im Eis gelagert, eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises war nicht auszuschließen. Ein Unterschrank war mit toten Schaben verunreinigt. Ein Kühlschrank war schimmelähnlich verunreinigt. Das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen wurde kurzzeitig untersagt. Es wurde eine Grundreinigung der gesamten Betriebsstätte angeordnet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 02.02.2024 waren die hygienischen Mängel beseitigt.

Bäckerei Burger

Ringstr. Süd 29

63477 Maintal-Hochstadt

Im Betrieb wurden wiederholt und zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So wurde in mehreren Betriebsbereichen Schadnagerkot vorgefunden, Bäckerkisten und mehrere Gegenstände und Flächen mit direktem Lebensmittelkontakt waren verunreinigt und es fehlten wiederholt hygienische Mittel zum Reinigen und Trocknen der Hände in der Backstube.

Die Mängel wurden behoben.

Jaffna Basar

Kaiserstraße 49

60329 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Filialbereich unten: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Mikrowellengerät war verunreinigt.

Filialbereich oben: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Sämtliche Regale waren verunreinigt. Die Oberfläche der Tiefkühltruhe war äußerlich verunreinigt.

Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Wände waren in einem Gemüsekühlraum waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Es waren Regale und der Verdampfer im Gemüsekühlraum verunreinigt. Tiefkühlhaus: Der Tiefkühler war stark vereist. Personaltoilette: Zum Kontrollzeitpunkt fehlte ein Mittel zum hygienischen Händewaschen und Händetrocknen. Es wurde eine sofortige Grundreinigung sämtlicher Betriebsräume sowie Betriebsgegenstände angeordnet. Das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen wurde kurzzeitig untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 26.01.2024 waren die hygienischen Mängel vollständig beseitigt.

Loft Kitchen Bar

Lissaboner Straße 2

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Im Theken und Küchenbereich wurden Verunreinigungen von Schadnagern festgestellt. Die Betriebsräume waren stark verunreinigt, so dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Theke/Büfett Frühstück: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. In den Einrichtungen lag Mäusekot und die Versorgungsleitungen waren durch Urin- und Laufspuren von Schadnagern verunreinigt. Es wurden verzehrfertige Lebensmittel bei Temperaturen unter +60 °C warmgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen könnten (Rührei gemessene Temperatur: +40,9°C). Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten (Kochschinken gemessene Temperatur +18,9 °C, Tomate-Mozzarella gemessene Temperatur +18,7°C). Die Schubladen des Kühltresens, die Kaffeebohnenbehälter der Kaffeemaschine und mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße waren verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren innen verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren von außen verunreinigt und hatten klebrige Oberflächen (Getränkereste). An mehreren Stellen befanden sich Glasscherben (Fremdkörpergefahr). Die Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens war mit älteren Getränkerückständen verunreinigt.

Bar: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mehrere Einrichtungsgegenstände und der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens waren verunreinigt.

Küche: Es wurden unverpackte Lebensmittel (Desserts, Fleisch) unabgedeckt im Kühlschrank gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Der Backofen, die Armatur des Ausgussbeckens und die Aufschnittmaschine waren verunreinigt. Der Wärmeschrank war unter dem Einlegeboden verunreinigt. Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen sehr stark verschmutzt. Es wurden zudem Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten hatten (Räucherlachs gemessen +10,3°C).

Kühlraum Getränke: Die Sprühsahne (Tülle) war verunreinigt. Die Einrichtung war schimmelähnlich verunreinigt und das Mehrwegfass (Keg) und die Getränkeleitungen sowie Leitungsanschlussteile waren außen schimmelähnlich verunreinigt.

Spülküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren teilweise stark verunreinigt. Die Versorgungsleitungen waren sehr stark verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 21.02.2024 waren alle hygienische Mängel beseitigt.

Yanida Raunheim GmbH

Flörsheimer Str. 1

65479 Raunheim

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

ALDI SE & Co. KG

Darmstädter Landstraße 10

60594 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde in den Unterschränken des SB- Backwarenregals Mäusekot festgestellt. Auf dem Fußboden vor dem SB- Backwarenregal (Kundenbereich, hinter dem fahrbaren Abfalleimer) und hinter der Brotschneidemaschine befand sich Mäusekot. Auf dem untersten Regalboden des SB-Regals mit Muffins und Waffeln befand sich Mäusekot. Bereich Müsli, Cerealien, Trinkkakao, sowie Gebäck und Kekse: Auf den Regalböden mehrerer SB- Regale befanden sich Mäusekot und –urinspuren. In einem Umkarton wurde eine Packung „Waffelmischung“ mit deutlichen Fraßspuren durch Schadnager festgestellt. Die Ablaufwannen mehrerer SB-Kühlregale waren teilweise verschmutzt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 08.02.2024 waren die hygienischen Mängel vollständig beseitigt.

Bäckerei Braun

Bruchstr. 32

35390 Gießen

Es wurden erhebliche hygienische und bauliche Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln und Speisen darstellen.
Der stetigen Sauber- und Instandhaltung der gesamten Betriebsstätte wurde nicht nachgekommen. Teils waren Lebensmittelbedarfsgegenstände oder Geräte, wie z. B. Pinsel, Aufbewahrungsboxen und die Teigteilmaschine mit Lebensmittelresten verunreinigt. Weitere Lebensmittelbedarfsgegenstände, wie z. B. Backformen, wurden neben verschmutzten und verrosteten Heizkörpern aufbewahrt. Elektrokabel und -leitungen, welche sich in unmittelbarer Nähe von offen aufbewahrten Lebensmitteln befanden, waren verschmutzt. Im Produktionsbereich waren Wände teilweise verunreinigt und schadhaft, so dass die Gefahr einer Kontamination von Lebensmitteln mit Bausubstanz bestand. Lebensmittelbehälter, z. B. befüllt mit Mehl oder Rosinen, wurden unsachgemäß auf dem verunreinigten Boden gelagert. Im Produktionsbereich war der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit altem Schmutz verunreinigt und die Decke mit Fettrückständen verschmutzt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine sowie die Geschirrspülbrause waren mit alten Rückständen behaftet, so dass eine effektive Reinigung nicht gewährleistet war.
Es wurde eine Grundreinigung des Betriebes und die unverzügliche Beseitigung der hygienischen Mängel angeordnet sowie das Herstellen, Verarbeiten und Abgeben von Lebensmitteln untersagt. Bei einer Folgekontrolle am 16.01.2024 waren die hygienischen Mängel weitestgehend beseitigt und die angeordnete Betriebsschließung wurde aufgehoben.
Rechtsgrundlagen:
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr.1 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a) i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1b) i. V. m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB

DREAM GmbH 'Alice Premium Döner'

Europa-Allee 6 (Skyline Plaza)

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein) Es wurde ein starker Mäusebefall (Mäusekot, Urinspuren, tote Mäuse) festgestellt. Zudem wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebstätte war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. An allen Handwaschbecken in der Betriebstätte war die Warmwasserzufuhr nicht funktionstüchtig.

Theke/Showküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Sämtliche Innenböden der Kühltische waren unter den Kühlschubladen sehr stark verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren teilweise sehr stark verunreinigt. Das elektrische Dönermesser und die Schutzabdeckung waren mit alten Anhaftungen verunreinigt.

Küche Vorbereitung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Mehrere Einrichtungen und Betriebsgegenstände waren teilweise sehr stark verunreinigt. Der gekochte Reis vom Vortag wurde über Nacht im Reiskocher außerhalb einer Kühlung aufbewahrt. Die Temperatur betrug 49°C und der gekochte Reis wurde im Reiskocher erneut aufgewärmt.

Spülküche: Es wurde ein Mäusebefall und ein Schabenbefall festgestellt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt und es fehlte der Filter. Im Innenraum der Haubenspülmaschine hingen Silikonreste. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Kühlraum: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Mehrere Regalböden waren stark schimmelartig verunreinigt.

Lager U1.03A: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde aufgrund der erheblichen Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 05.02.2024 weitgehend behoben und die Betriebsschließung wurde aufgehoben.

Melis Kebaphaus

Dorfgarten 1

60435 Frankfurt am Main

Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Bei den Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen wurden gravierende hygienische Mängel und ein massiver Schadnagerbefall festgestellt. Auf dem Fußboden, in den Unterschränken sowie auf dem Fußboden der Showküche und in der Küche (vorrangig Mehllager) befand sich Mäusekot. Eine nachteilige Beeinflussung der behandelten Lebensmittel konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Alle offenen und im Betrieb behandelten Lebensmittel mussten beseitigt werden. Der Gesamtbetrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet werden musste.

Spülbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Auf dem Fußboden und auf einem Ablagebrett unterhalb des Schaltschrankes befand sich Mäusekot. Die Silikonfugen der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen, im Übergang zu den Wandfliesen und zu der hinteren Wischkante, waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine sowie die Türrandbereiche waren mit einem rötlichen Belag verunreinigt.

Vorbereitung: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Ein gelbes Kunststoff- Schneidebrett und der Teigkneter (sowohl im Bereich zwischen Kopf und Kesseln, als auch das Gehäuse selbst) waren verunreinigt. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (rohe, marinierte Hähnchenspieße) bei einer nicht angemessenen Temperatur außerhalb der Kühlung vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen. Die gemessene Temperatur betrug +16,8°C. Es wurden zudem leicht verderbliche, gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur außerhalb der Kühlung aufgetaut: Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Die Tiefkühltruhe war stark vereist und innen verunreinigt. Auf dem Fußboden im hinteren Bereich (Mehllager) befand sich offenes Schadnagergift. Zum Auskühlen der Pizzen/Dönerfladen wurde ein verunreinigtes, offenporiges Holzbrett verwendet, welches nicht leicht zu reinigen oder ggfs. zu desinfizieren war.

Lager/ Flurbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Türdichtung und der Innenraum des Kühlschrankes waren ebenso verunreinigt.

Showküche: Im Unterbau der Theke befand sich stellenweise flächendeckend Mäusekot. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (u. a. Mäusekot). Die Wandfliesen, diverse Leitungen an der Wand, die Türdichtungen des Kühltisches im Bereich des Pizzaofens sowie der Kühltischinnenraum im Bereich des Pizzaofens waren verunreinigt. Der Unterbau der Theke sowie der Kühltischinnenraum der Saladette waren stark verschmutzt. Das Mikrowellengerät war außen verunreinigt und verfettet. Das Regalbrett unter der Mikrowelle war stark verfettet. Die beiden Dönergrills waren an der Aufhängung der Spieße mit alten Verkrustungen behaftet. Die Kochgitter waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. In zwei verunreinigten schwarzen Styroporboxen wurden vorgebackene Fladenbrote gelagert.

Kühlraum außerhalb: Die Regale waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Türdichtung war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände, die Decke und diverse Leitungen waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Aufgrund der festgestellten gravierenden hygienischen Mängel wurde der Betreiberin das Herstellen, Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln mit sofortiger Wirkung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der zweiten Nachkontrolle am 12.02.2024 fast vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Orient Asia Imbiss

Münchener Straße 19

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Die Kontrolle erfolgte aufgrund einer Verbraucherbeschwerde. Es wurde ein Schaben- und Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung der gesamten Betriebsstätte, der kompletten Einrichtung sowie sämtlicher Gegenstände angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke / Tresen: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Der Deckenanstrich löste sich stellenweise ab. Der Fußboden war verunreinigt. Mehrere Bäckerkisten waren verunreinigt. Sämtliche Unterschränke waren verunreinigt. Die Türdichtung des Kühltisches war verunreinigt.

Vorbereitung: Es wurde Personal beschäftigt, das ungeeignete Arbeitskleidung trug. Der Tritthocker war verunreinigt. Der Plattformwagen war verunreinigt. Die Wände waren teilweise im Bodenbereich verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter (Eimer) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Die Decke war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) des Spülbeckens war undicht. Der Unterschrank der Spüle war verunreinigt.

Küche: Der Türrahmen war nicht leicht zu reinigen und wasserabstoßend. Die Siebschaumkelle war beschädigt. Das Schneidebrett war verunreinigt. Der Hockerkocher war verunreinigt. Ein Kochtopf war verunreinigt.

Personaltoilette: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Lager im Keller: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 21.02.2024 waren sämtliche Mängel behoben. Der Betrieb wurde wieder geöffnet.