Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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Ergebnisse 341 bis 336 auf Seite 35

Pizza Istanbul

Niederkleiner Str. 16 a

35260 Stadtallendorf

Eine Vielzahl von erheblichen hygienischen Mängeln in den Betriebsräumen, an Einrichtungsgegenständen und Gerätschaften wurden festgestellt, die auch bei der Nachkontrolle noch nicht behoben waren. Eine nachteilige Beeinflussung der in den Räumen hergestellten Lebensmittel war gegeben.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

Buddiez Burger - buns & rolls

Wormser Straße 10

68623 Lampertheim

Es wurden in allen Betriebsräumen (z.B. Kühlraum, Küche und Verkaufsraum/Grill) gravierende Mängel der Betriebshygiene festgestellt.
Grundreinigung aller Geräte (Geschirrspülmaschine, Gitter der Belüftung, Schneidebrett, usw.) und Oberflächen war erforderlich.
Im Kühlraum wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
Der Deckel des Abfallbehälters fehlte.
Zudem wurde in der Küche/Verkauf ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren hierdurch einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen, ein sogenanntes Schädlingsmonitoring fehlte.
Gerätschaft (Schneidebrett) war beschädigt.
Weiterhin wurden Mängel bei der Personalhygiene (fehlende Arbeits- bzw. Schutzkleidung) festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen.
Bei der Nachkontrolle am 17.10.2023 wurden alle Hygienemängel abgestellt.

Burgerbude GmbH

Schäfergasse 18 – 22

60313 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Dornbusch Kebap Haus

Eschersheimer Landstraße 226

60320 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

San Remo

Stad 11

37269 Eschwege

Bei einer lebensmittelhygienerechtlichen Kontrolle am 02.05.2023 wurden im Betrieb wiederholt erhebliche hygienische Mängel, bauliche Mängel und Ordnungsmängel festgestellt. Diese Mängel stellten eine Gefahr für die hygienisch einwandfreie Verarbeitung und Lagerung von Lebensmitteln dar. Die Produktionsräume Gerätschaften und Bedarfsgegenstände waren stellenweise stark verschmutzt, die Gerätschaften und Bedarfsgegenstände auch teilweise defekt oder unsachgemäß gelagert (z.B. verunreinigte Arbeitsflächen, Schneidbretter und Dosenöffner / verschlissene und verunreinigte Kühlschrankdichtung / erheblich verschmutzte Personaltoilette / Lebensmittelbehälter auf dem Boden abgestellt). Wanddurchbrüche waren teilweise nicht verschlossen, Wandflächen nicht leicht zu reinigen und die Decke in den Betriebsräumen stellenweise schadhaft.
Die Warm- und Kaltwasserzufuhr für das Handwaschbecken sowie Mittel zum Händewaschen und hygienischem Händetrocknen fehlten. Mehrere Reinigungsgeräte waren beschädigt bzw. so abgenutzt und verunreinigt, dass eine einwandfreie Funktion nicht mehr gewährleistet war.
Des Weiteren war die Ordnung und Struktur im Lagerbereich sowie im Anlieferungsbereich des Innenhofes mangelhaft.

Fleischerei Altinküpe; Fleisch- und Viehhandel e.K.

Hauptstr. 15

35614 Aßlar

Im Betrieb wurden Lebensmittel so hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht, dass diese bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt waren. Es wurden erhebliche hygienische und bauliche Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel darstellten.