Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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332 Einträge

Ergebnisse 261 bis 270 auf Seite 27

Mylo Asia Nudelbar

Hasengartenstraße 25

65189 Wiesbaden

Kühlraum: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Die Türdichtung war beschädigt. Das Verdampferschutzgitter war schimmelähnlich verunreinigt.

Vorbereitung: Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. In den Wänden befanden sich nicht verschlossene Dübellöcher. Der Gewürzschrank war besonders an den Griffstellen im Innenbereich verunreinigt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Die Gemüseschneidemaschine war mit Altanhaftungen und vertrockneten Lebensmittelresten verunreinigt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren zum Teil verschlissen. Kunststoffbehälter, die vom Hersteller nicht zum Erhitzen vorgesehen waren und sich bei Hitzeeinwirkung verformen, wurden wiederholt zum Erwärmen genutzt. Die Oberflächen waren porös und rau. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden. Der unabgedeckte GN-Behälter, in dem rohe Hühnchenteile im Teig (zum Frittieren vorbereitet) gelagert wurden, wurde im Beisein des LMK mit den Schuhen über den Boden geschoben. Der GN-Behälter wurde, ohne den Boden vorher zu reinigen, auf die Arbeitsfläche gestellt. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, sodass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.

Theke/Tresen: Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Vorgegarte Nudeln wurden unter der Arbeitsfläche in unmittelbarer Nähe von Reinigungsmitteln gelagert.

Rooster Fried Chicken

Moritzstraße 72

65185 Wiesbaden

Tief-/Kühlung: Der Innenbereich des Tiefkühltisches war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Soßen und Dips wurden in ungereinigten, verkrusteten Spenderflaschen aufbewahrt und angeboten. Die Tiefkühltruhe im Kellerlager war stark vereist. Die Innenflächen des Tiefkühlschrankes waren verunreinigt. Der Kühlschrank im Kellerlager war stellenweise vereist.

Lagerkeller: Es wurde Lebensmittelverpackungsmaterial so aufbewahrt, dass es einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt war. Lebensmittelverpackungen wurden im frei zugänglichen Hof an einer Mauer gelagert, welche mit Unkraut bewachsen und verschmutzt war. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 4 °C für leicht verderbliches Frischgeflügel wurde überschritten. Mit dem amtlich kalibrierten Messgerät (WI 320) wurde eine Kerntemperatur von 6,8 °C gemessen. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Im Kellerlager wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände (Fahrrad, Straßenschuhe) aufbewahrt. Der Fußboden war mit Pappe/Karton ausgelegt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden.

Theke/Tresen: Der Raum wurde ohne zeitliche Trennung und Zwischenreinigung für betriebsfremde Zwecke genutzt. Beim Betreten des hinteren Thekenbereichs lag ein Mitarbeiter unter der Theke auf einer Matratze und spielte mit dem Mobiltelefon. In diesem Bereich roch es unangenehm nach Schweiß und Schlafzimmer. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Soßen und Dips wurden in ungereinigten, verkrusteten Spenderflaschen aufbewahrt und angeboten.

Panadeküche: Für Reinigungsarbeiten wurde ein verunreinigtes und muffig riechendes Schwammtuch/Topfschwamm verwendet. Die maximal zulässige Höchsttemperatur von 4 °C für leicht verderbliches Frischgeflügel wurde überschritten. Bei vorpaniertem Geflügel wurde mit dem amtlich kalibrierten Messgerät eine Kerntemperatur von 8,4 °C gemessen. Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Der Heizkörper unmittelbar neben der Spüle war verunreinigt. Der Abräumwagen war verunreinigt. Der Grill war mit alten, eingebrannten Fett- und Rußrückständen verunreinigt. Der Kontaktgrill war mit alten, eingebrannten Fett- und Rußrückständen verunreinigt. Trotzdem wurden auf diesem Grill Burger-Buns getoastet. Es wurden Lebensmittel unter ekelerregenden Umständen zubereitet. Auf einem altverschmutzten Kontaktgrill wurden Burger-Buns getoastet. Die Fritteuse war verunreinigt. Die Körbe der Fritteuse waren beschädigt.

Küche: Der Fußboden war mit Pappe/Karton ausgelegt. Eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Der Gewürzschrank war innen verunreinigt. Der Standventilator war verunreinigt. Es wurden verunreinigte Lebensmitteltransportbehälter für die Verwendung bereitgehalten. Mehrere Lichtschalter waren verunreinigt.

Früchtehaus

Alexanderstraße 1

60489 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es wurde frisches Geflügelfleisch ohne Angabe des Verbrauchsdatums zum Verkauf vorrätig gehalten. Die Hackblockfläche wies Fugen und Risse auf. Die Innenflächen der Kühltheke waren verunreinigt. Die Innenflächen der Kühltheke waren verunreinigt (tote Fliegen im Innenbereich der Theke). Die Kühlfächer der Kühltheke waren verunreinigt. Es wurden in offen gelagerten Lebensmittel (Sardellen, Surimi, Peperoni in Öl eingelegt) eine Vielzahl von toten Fliegen festgestellt. Es wurden Lebensmittel-Packungen (Karotten, Zwiebeln) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Tiefkühltruhe: Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere Lebensmittel in Verkehr gebracht (Zwiebeln mit grünem Schimmel).

Haiky Asia Bistro

Hermesstraße 4

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Mäusebefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Picknick Café City Mitte

Weißadlergasse 7

60311 Frankfurt am Main

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es waren Einrichtungsgegenstände vom Thekenmobiliar verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt. Das Handwaschbecken war so zugestellt, dass es nicht leicht erreichbar war. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Der Heizkörper der Fritteuse war mit Frittierresten verunreinigt. Ein Brotkorb war beschädigt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände (Geschirr) unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte (u.a. Mäusekot neben einer Tasse). Die Türdichtung der Saladette war schimmelähnlich verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Saladette gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. (Tomatensalat/Salsa, gemessen bei +14,9 °C Linsensalat mit Gemüse, gemessen bei +12,9 °C Creme auf Kichererbsenbasis, gemessen bei +14,6 °C). Es wurde in mehreren Betriebsbereichen ein Mäusebefall festgestellt. Der Innenraum der Eiswürfelmaschine war verunreinigt, die Eiswürfel waren nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet. Es wurde Mäusekot auf einer Regalfläche festgestellt, im unmittelbaren Bereich wurden Eier gelagert. Mehrere bereitgehaltene Gastronorm-Bleche zur Aufbewahrung von Lebensmitteln waren verunreinigt. Auf tiefgefrorenen Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen. Der Zahnradbereich im Deckel der Salatschleuder war verunreinigt. Der Würfelschneider war verunreinigt. Es wurde eine Grundreinigung sämtlicher Betriebsräume und Gegenstände angeordnet.

Restaurant Zen

Am Markt 11

63450 Hanau

In mehreren Betriebsbereichen wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt.
Bei der Nachkontrolle am 16.11.2023 waren die hygienischen Mängel behoben.

Ristorante Tonino GmbH

Frankfurter Straße 152

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Bäckerei und Konditorei Weller GmbH & Co. KG

Frankfurter Straße 46-50

63263 Neu-Isenburg

hygienische Mängel

Der Bäcker Eifler

Frankfurter Straße 86 - 90

63263 Neu-Isenburg

hygienische Mängel

"Sorihashiya Ramen" der J.P. Factory GmbH

Moselstraße 25

60329 Frankfurt am Main

Servicestation: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Unterschrank und der Getränkekühlschrank waren verunreinigt.
Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Unterschrank und der Hängeschrank waren verunreinigt. Der Kühlschrank war angerostet und verunreinigt. Sämtliche Regale waren verunreinigt. Der Herd, die Dunstabzugsanlage, der Spender für Flüssigseife, der Spender für Einmalhandtücher, der Kühltisch, der Innenboden des Kühltisches (unter den Kühlschubladen), die Türdichtung des Kühltisches und die Arbeitsfläche waren verunreinigt.
Spülküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war verkalkt.
Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Tiefkühltruhe war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) abgedeckt. Die Oberfläche der Tiefkühltruhe war äußerlich verunreinigt
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 17.11.2023 waren die Mängel nur teilweise behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet. Am 20.11.2023 waren die Mängel komplett beseitigt.