Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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332 Einträge

Ergebnisse 151 bis 160 auf Seite 16

Sriratanakoul Theva

Mannheimer Str. 129

68519 Viernheim

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
In sämtlichen Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, wurden zahlreiche Gegenstände (Schneidbretter, Messer, Behältnisse, Sparschäler, Siebe, etc.), die mit Lebensmittel in Berührung kommen, verunreinigt vorgefunden. In der Küche war die Waschvorrichtung bzw. das Becken zum Waschen für Lebensmittel verunreinigt.
Weiterhin wurden zahlreiche Lebensmittelbedarfs-Gegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt. Es wurden Schneidbretter unmittelbar auf dem unsauberen Fußboden abgestellt und Gegenstände, z. B, Messer, in unsauberen Behältnissen aufbewahrt.
Erheblich verunreinigte Reinigungsgeräte/Reinigungsutensilien standen und lagen in den Räumen/Bereichen. Mit derartig verunreinigten Geräten/Utensilien war keine ordnungsgemäße Reinigung möglich.
Küche:
Der gesamte Spülbereich (einschließlich Spülmaschine) für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war teils erheblich verunreinigt. Die Türanschlagseiten der Spülmaschine waren stark verkalkt. Die Silikonfugen der Spüleinrichtung waren stellenweise Schwarzschimmel ähnlich verunreinigt. Über dem Spülbeckenrand hingen stark verunreinigte Wischlappen. Die Wandfläche im Bereich hinter der Spülmaschine war erheblich verschmutzt. Vor dem Spülbecken stand ein Müllbeutelständer ohne Deckel. Der Fußboden war hier, insbesondere im Bereich des Bodenablaufs, stark verschmutzt. Der Bereich rechts neben der Spülmaschine war so gestaltet, dass eine leichte Reinigung nicht möglich war.
Bubbletea-/Kaffeestation
In unmittelbarer Nähe zu Lebensmittel bzw. unmittelbar auf der Bubbletea/Kaffeestation standen zwei erdbehaftete Pflanzentöpfe.
Personaltoilette
Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer. Eine hygienische Handreinigung nach dem Toilettengang war somit nicht möglich.

Baran Döneria

Schloßstraße 27

63633 Birstein

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen wiederholt zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Beispielsweise waren wiederholt eine Unterbaukühlung, in der Lebensmittel lagerten, verschimmelt, es wurde erdanhaftendes Gemüse zusammen mit offenen, leicht verderblichen Lebensmitteln gelagert und sämtliche Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren verunreinigt. Zudem wurde in Bereichen, in denen sich offene Lebensmittel befanden, vom Betriebspersonal geraucht. Darüber hinaus wurde erneut ein Schädlingsbefall mit Schadnagern festgestellt.

Falafel Schlüchtern

Obertorstraße 27

36381 Schlüchtern

Im Betrieb wurden erhebliche Hygienemängel festgestellt und dokumentiert. Beispielsweise waren mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, verunreinigt. Zudem war im Verkaufsbereich und in der Küche keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet. Es wurden im Verkaufsbereich mehrere verschimmelte Zitronen und verschimmelte Paprikaschoten aufgefunden.

Bemerkung:
Die Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben.

Genuss & Harmonie Gastronomie GmbH

Am Frauenstück 1-3

63477 Maintal

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche und wiederholte Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei zu hohen Temperaturen aufbewahrt und mehrere Kühlbereiche waren verunreinigt und verschimmelt. Zudem wurden offene, leicht verderbliche Lebensmittel bei der Lagerung im Kühlraum nicht vor Kontamination geschützt.

Bemerkung:
Die Mängel wurden in der Zwischenzeit behoben.

Jamy’s Burger Frankfurt GmbH

Neue Kräme 14 – 16

60311 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren aufgrund des Schadnagerbefalls so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Bar/Theke: Der Fußboden war verunreinigt und es lag dort vermehrt Mäusekot. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem verunreinigten Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Der Bereich der Grundstoffbehälter war sehr stark verunreinigt und es lag dort ebenso vermehrt Mäusekot.

Küche: Der Fußboden war vermehrt mit Mäusekot verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem verunreinigten Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Das Untergestell des Arbeitstisches (Zubereitung) war mit Mäusekot verunreinigt. Der Unterschrank der Fritteuse war verunreinigt und es lag dort stellenweise Mäusekot.

Anlieferungsbereich/Lagerbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war innen verunreinigt.

Spülküche: Die Unterbauregale der Spüleinrichtung waren stellenweise mit Mäusekot verunreinigt. Ein gereinigtes Gastronorm-Blech, dass zur weiteren Verwendung bereitlag, war mit Mäusekot behaftet. Die Salatschleuder war schimmelähnlich verunreinigt. Der Tomatenschneider (gereinigt) war verunreinigt.

Vorbereitung - Zwischenraum / Treppenbereich: Die Unterbauregale waren stellenweise mit Mäusekot verunreinigt.

Keller - Flurbereich/Warenwege: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot und toten Schaben verunreinigt.

Keller - Lagerbereich/Tief- bzw. Kühlschränke: Es wurde ein stark artfremder Geruch festgestellt (Fettabscheider). Die natürliche oder künstliche Be- und Entlüftung war nicht ausreichend. Die dort gelagerten Lebensmittel waren einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt gewesen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit toten Schaben verunreinigt.

Keller – Trockenlager: Der Fußboden war unter den Regalen mit Mäusekot und toten Schaben verunreinigt. Die Regalböden waren stellenweise mit Mäusekot verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 30.12.2023 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

ND Noodlesbar

Fahrgasse 86

60311 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall und ein starker Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

(EG) Küche: Ein Schabenbefall wurde beispielsweise an einer Versorgungsleitung neben lagernden Lebensmittelbehältern festgestellt, eine lebende Schabe wurde im Wandbereich der Nudelsiebe dokumentiert, die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren mit lebenden Schaben am Türscharnier behaftet und eine weitere lebende Schabe wurde am Vorratsregal gesichtet. Die Wandfliesen waren nicht vollständig verfugt, dadurch konnten sich Schaben zwischen die Fugenspalte einnisten. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren außerdem mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt.

(UG) Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel und Bedarfsgegenstände lagerten, war mangelhaft.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde der Betreiberin das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Der Betrieb wurde zur zweiten Nachkontrolle am 22.02.2024 wieder geöffnet; alle hygienischen- und baulichen Mängel waren behoben.

Prince of India

Baseler Straße 54

60329 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäuse-, Ratten- und Schabenbefall festgestellt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet wurde. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Der Fußboden war verunreinigt. Sämtliche Schränke waren verunreinigt. Der Tellerwärmer war verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verkalkt. Der Abfluss der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Kaffeevollautomat war verunreinigt. Der Innenraum des Kühltresens war verunreinigt. Das Ventilatorschutzgitter des Kühltresens war verunreinigt.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war beschädigt. Die Oberfläche der Tiefkühltruhe war äußerlich verunreinigt. Es wurden Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Es wurden Lebensmittel mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) abgedeckt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Wände waren teilweise verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. Die Türdichtung des Kühltisches war verunreinigt. Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung bereitgehalten wurden, waren beschädigt. An Geräten bzw. Maschinen war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt worden, eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Der Kühlschrank war verunreinigt. Das Hängeregal war verunreinigt. An mehreren Steckdosen fehlten die Abdeckungen, sodass die Elektroinstallationen sichtbar waren und eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion nicht möglich war. Der Kühltischinnenraum war verunreinigt.

Spülbereich: Das Abwasserrohr (Siphon) der Reinigungsvorrichtung der Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Das Regal war verunreinigt.

Lager Getränke: Es wurde ein Rattenbefall festgestellt. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Der Fußboden war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Kühlraum: Die Zapfarmatur war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt.

Lager unter Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Die Oberfläche der Tiefkühltruhe war äußerlich verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 12.01.2024 waren die Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet. Am 31.01.2024 waren die Mängel vollumfänglich behoben.

Restaurant Oceans

Bockenheimer Landstraße 87

60325 Frankfurt am Main

Theke / Tresen: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Unterschrank, der Innenraum des Kühltresens, der Unterschrank vom Handwaschbecken, der Bereich unter der Kaffeemaschine, der Gläserspülkorb und mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Trinkgefäße waren verunreinigt. Die Oberflächen mehrerer Einrichtungen waren verschmutzt. Das Gehäuse vom Kühlmotor, der Druckminderer und die Schubladendichtungen der Kühltheke waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Tropfauffangschale vom Kühlmotor war stark verschmutzt und verschleimt. Der Innenboden der Kühltheke war unter den Kühlschubladen verunreinigt/verschimmelt.

Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Tiefkühlschrank, die Bain-Marie, das Mikrowellengerät, der Konvektomat, das Regal, die Fritteuse, die Waage und mehrere Schubläden waren verunreinigt. Der Deckel der Saladette war stark verunreinigt. Zudem war die Saladette von außen verunreinigt. Mehrere Dichtungen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Der Grill war verkrustet. Der Korb der Fritteuse war mit Frittierresten verunreinigt. Der Kühltischinnenraum war sehr stark verschmutzt. Die Spritztülle des Sahnesiphons war schimmelähnlich verunreinigt. Die Küchenmaschine (KitchenAid) war stark verunreinigt.

Spülküche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Kühlschrank, der Tiefkühlschrank und der Spender für Einmalhandtücher waren verunreinigt. Die Haubenspülmaschine war stark verschmutzt. Die Geschirrspülbrause und die Reinigungsmittelkanister waren extrem stark verunreinigt. Die Auffangschale der elektrischen Insektenfalle war mit zahlreichen toten Insekten verunreinigt.

(UG -) Getränkelager stillgelegtes Kühlhaus): Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Tiefkühlschrank war im Innenbereich schimmelähnlich verunreinigt.

(UG) Bar: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Dichtung der Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Teilweise waren auch die Getränke schimmelähnlich verunreinigt.

(UG) Personaltoiletten: Für die Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr und das Toilettenbecken war mit Kotresten verunreinigt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 25.01.2024 war der größte Teil der Mängel behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Smart Pizza

Bieberer Str. 252

63071 Offenbach am Main

Die Betriebsstätte war nicht sauber und instand gehalten, daher war eine nachteilige Beeinflussung der dort hergestellten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel nahezu unvermeidlich.

Tiepolo

Wilhelm-Leuschner-Platz 15

63225 Langen

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.