Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Restaurant Oceans
Bockenheimer Landstraße 87
60325 Frankfurt am Main
Theke / Tresen: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Unterschrank, der Innenraum des Kühltresens, der Unterschrank vom Handwaschbecken, der Bereich unter der Kaffeemaschine, der Gläserspülkorb und mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Trinkgefäße waren verunreinigt. Die Oberflächen mehrerer Einrichtungen waren verschmutzt. Das Gehäuse vom Kühlmotor, der Druckminderer und die Schubladendichtungen der Kühltheke waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Tropfauffangschale vom Kühlmotor war stark verschmutzt und verschleimt. Der Innenboden der Kühltheke war unter den Kühlschubladen verunreinigt/verschimmelt.
Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Tiefkühlschrank, die Bain-Marie, das Mikrowellengerät, der Konvektomat, das Regal, die Fritteuse, die Waage und mehrere Schubläden waren verunreinigt. Der Deckel der Saladette war stark verunreinigt. Zudem war die Saladette von außen verunreinigt. Mehrere Dichtungen des Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Der Grill war verkrustet. Der Korb der Fritteuse war mit Frittierresten verunreinigt. Der Kühltischinnenraum war sehr stark verschmutzt. Die Spritztülle des Sahnesiphons war schimmelähnlich verunreinigt. Die Küchenmaschine (KitchenAid) war stark verunreinigt.
Spülküche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Kühlschrank, der Tiefkühlschrank und der Spender für Einmalhandtücher waren verunreinigt. Die Haubenspülmaschine war stark verschmutzt. Die Geschirrspülbrause und die Reinigungsmittelkanister waren extrem stark verunreinigt. Die Auffangschale der elektrischen Insektenfalle war mit zahlreichen toten Insekten verunreinigt.
(UG -) Getränkelager stillgelegtes Kühlhaus): Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Tiefkühlschrank war im Innenbereich schimmelähnlich verunreinigt.
(UG) Bar: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Dichtung der Eiswürfelmaschine war schimmelähnlich verunreinigt. Teilweise waren auch die Getränke schimmelähnlich verunreinigt.
(UG) Personaltoiletten: Für die Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr und das Toilettenbecken war mit Kotresten verunreinigt.
Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 25.01.2024 war der größte Teil der Mängel behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.