Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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343 Einträge

Ergebnisse 111 bis 120 auf Seite 12

'Indian Street Food Ricksha' der Maisam Gastrobetrieb GmbH Manju

Europa-Allee 6 (Skyline Plaza)

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall und ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Küche: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Der Tischdosenöffner, das Schneidebrett, der Kühltischinnenraum und die Fritteuse waren verunreinigt. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schmierspuren Schadnager, Schadnagerkot). Im Kühlschrank wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt bzw. in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (Garnelen). Zudem wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (Garnelen: gemessene Temperatur + 5.5 °C). Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt (z. B. Sieb). Es wurden außerdem verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht (verschimmelte Kartoffelstücke).

Theke/Verkauf: Der Reiskocher war verunreinigt, zudem waren mehrere Einrichtungsgegenstände (Unterbauten Theke; Zwischenräume Einrichtung) mit Schmierspuren von Schadnagern und Schadnagerkot verunreinigt. Mehrere Gegenstände (Aufbewahrungskisten: Schadnagerkot) sowie mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (Geschirr: Schadnagerkot), waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot und Fraßspuren von Schadnagern). Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Lagerraum U1.01/Tiefgarage: Das Regal war verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (Schadnagerkot und tote Mäuse). Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Kühlraum/Lagerraum: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (z. B. Tote Schaben). Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Das Regal war verunreinigt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der zweiten Nachkontrolle am 05.02.2024 fast vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

AZRA

Wagemannstraße 19

65183 Wiesbaden

Vorbereitung/Lager: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Die Fritteuse war mit alten Verkrustungen verunreinigt. Das Fett war trüb und mit Frittierresten durchsetzt. Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche: Der Dönergrill war nach der letzten Benutzung am Wochenende zuvor (5-6 Tage zuvor) nicht gereinigt worden und mit alten Anhaftungen und Lebensmittelresten verunreinigt. Die Decke war mit alten Gespinsten verunreinigt. An der Einrichtung war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt worden, eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Der Grill war nach der letzten Benutzung nicht gereinigt worden und war mit alten Fettverkrustungen und Lebensmittelresten verunreinigt. Der elektrische Dönerschneider war vom letzten Wochenende noch verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Theke/Tresen: Die Fensterscheibe zum Küchenbereich war mit alten Anhaftungen und Spritzern von Fett/Fleischsaft und Soßen überzogen. Fugen und andere Randbereiche waren mit alten, vertrockneten Lebensmittelresten bedeckt. Mehrere Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war verunreinigt. Die Türdichtung des Kühlschrankes war beschädigt. Der Unterschrank der Theke war insbesondere im Tür- und Schienenbereich, aber auch im Innenraum mit alten Lebensmittelresten und Anhaftungen verunreinigt. Dabei handelte es sich um Brösel der dort gelagerten Süßbackwaren und Anhaftungen aus deren Überzügen und Güssen. Die Bereiche wurden augenscheinlich seit sehr langer Zeit nicht mehr gereinigt. Benutzte, noch verschmutzte Bleche, wurden einfach weiter nach hinten in den Schrank gelegt. Dort verschmutzten sie dort noch lagerndes Verpackungsmaterial, das für den direkten Kontakt mit Lebensmittel gedacht war. Der Raum war an allen Oberflächen wie Griffen, Rand und Eckbereichen und unter und an Möbeln so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Gebäckfüllmaschinen (für Lokma bzw. Teigbällchen) waren sowohl von außen, als auch von innen mit alten eingetrockneten Füllungen verunreinigt. Zum Teil quoll Füllung aus Öffnungen die dafür nicht vorgesehen waren. Dabei vermischten sich die Füllungen mit den Schmiermitteln.

Betriebsstätte allgemein: Es wurden Personen beschäftigt, für die keine aktuelle Dokumentation der Teilnahme an einer Wiederholungsbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz im Betrieb eingesehen werden konnte. Es wurde Personal beschäftigt, das mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgeht, aber nicht entsprechend der Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult war. Es wurden Gewürze ohne die Möglichkeit einer Rückverfolgbarkeit in Tüten lose gelagert.

Pizzeria Hasan Koc

Darmstädter Str. 111

64521 Groß-Gerau

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Döner Planet

Senefelder Str. 70

63069 Offenbach am Main

Betriebsstätte nicht sauber und instandgehalten, Unterbrechungen der Kühlkette wurden festgestellt, hierdurch war eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination von Lebensmitteln nahezu unvermeidlich.

Babylon Döner und Pizzeria

Odenwaldstraße 162

64372 Ober-Ramstadt

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Restaurant „MILANO“

Edmund-Seng-Str. 17

63477  Maintal

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u. a. in der Küche, Pizzaküche, Kühlzelle und Trockenlager) zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert.

Insbesondere wurde im Trockenlager Schadnagerkot vorgefunden. In der Küche waren mehrere Bedarfsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt. Zudem wurde keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 14.02.2024 waren die Mängel behoben.

Seniorenpflege Haus Elisabeth GmbH

Darmstädter Str. 20

64686 Lautertal

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.
Die Räume in denen mit Lebensmittelumgegangen wurde (Trockenlager, Kühlhaus, Spülküche Küche und Zugang zur Küche) befanden sich in keinem guten hygienischen Zustand. Wände und Fußböden waren teilweise verunreinigt.
Mehrere Gerätschaften und Gegenstände in der Küche, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Unter anderem der Einstichdorn des Dosenöffners, vorrätig gehaltenen Ausrüstungsgegen-
stände (wie Hackbeil, Wiegemesser, Messer), die Messerabdeckung der Aufschnittmaschine, das Messer der Aufschnittmaschine, sowie die Anschlagmaschine (Rührkessel).
Auch das Mikrowellengerät und die Dunstabzugshaube sowie der Kombidämpfer (Backofen) waren verunreinigt.
Gerätschaften wie Gastronom-Behälterdeckel und auch die Anschlagmaschine (Rührkessel) waren defekt.
In der Spülküche war die Geschirrspülbrause verunreinigt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung mündlich verfügt. Die Aufschnittmaschine wurde bis zur vollständigen Reinigung und Desinfektion aus dem Verkehr genommen.
Es wurde bei der Nachkontrolle am 04.03.24 festgestellt: die Reinigungsmaßnahmen wurden umgesetzt und die allgemeine Betriebshygiene hat sich deutlich verbessert.

Siena Restaurant & Weinbar

Rheinstraße 25-29

63225 Langen

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Town-Hall GbR

Kettelerstr. 3c

68519 Viernheim

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:
Küche:
Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer. Ein hygienisches Händewaschen und -trocknen war hier nicht möglich.
Es wurden mehrere Lebensmittel ohne geeignete Verpackung / Umhüllung eingefroren. In der Truhe stand ein unsauberer Behälter mit Gemüsefrikadellen, an denen sich teils Eisschneeanhaftungen bildeten.
Im Tiefkühlschrank wurden Lebensmittel ohne Abdeckung unmittelbar neben verpackten Lebensmittel eingefroren. Es wurden unverpackte Lebensmittel (gewaschener und verzehrfertiger Salat) mit unsauberen Textiltüchern abgedeckt.
Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. In der Küche und der Theke waren erneut mehrere Gegenstände / Gerätschaften, die mit Lebensmittel in Berührung kommen verunreinigt.
Unter anderem waren mehrere Schneidebretter (einschließlich die Schneidefläche der Saladette) verunreinigt. Weiterhin war der Grillrost verunreinigt und ein Milchkännchen verunreinigt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt. Mehrere Körbe der Geschirrspülmaschine waren mit rötlichen Ablagerungen verunreinigt. Auch die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Eine hygienische Reinigung von u. a. Tellern und Besteck war so nicht möglich. Ferner waren sämtliche Reinigungsgeräte/-utensilien (u. a. Besen, Wischer, etc.) erheblich verunreinigt. Eine ordnungsgemäße Reinigung der Küchenräume mit derartigen Geräten war nicht möglich.
Es wurden Reinigungsmittel unmittelbar über gereinigten Lebensmittelbedarfsgegenständen gelagert.
Großer Lagerraum im Keller:
Es wurde offen Waschpulver aufbewahrt. Auf der rechten Eiswürfelmaschine stand eine Flasche mit Reinigungsmittel. Auf der linken Eiswürfelmaschine stand ein Heizgebläse. Die Transportschutzfolie war nicht
entfernt worden. Das Waschbecken war stark unsauber. Der Bereich der Waschmaschine war mit Waschpulver verunreinigt.
Lager für Verpackungen und Leergut:
Es wurden Lebensmittelverpackungen so aufbewahrt, dass sie einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren. Ebenso im Putzmittel-Lager / Umkleidebereich.
Kühlraum Lebensmittel
Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die Üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.
Abfallsammelplatz:
Der Abfallsammelplatz war nicht so konzipiert und geführt, dass dieser sauber und frei von Tieren und Schädlingen gehalten werden konnte. Der Fußboden war stellenweise erheblich verunreinigt. Eine ordnungsgemäße Reinigung des Bodens im Bereich der Tonnen war aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht möglich. Die Abfallbehälter, einschließlich der Behälter für Speisereste, waren nicht verschlossen bzw. ließen sich nicht mehr schließen.
Der Abfallsammelplatz grenzt unmittelbar an die Küche und wird vom Küchenpersonal für Raucherpausen genutzt, weshalb sämtliche Verunreinigungen des Fußbodens mit in die Küche getragen/verbracht werden.
Eine Vorrichtung zum Reinigen der Schuhe war nicht vorhanden. Über den Abfallsammelplatz wird auch Lebensmittel angeliefert. Es standen mehrere angelieferte Kisten Obst und Gemüse (u. a. Erdbeeren und Himbeeren, etc.), ohne Schutz vor Schädlingen und Zugriff von Dritten, im Außenbereich, in unmittelbarer Nähe des erheblich unreinen Abfallsammelplatzes.
Bei der Nachkontrolle am 21.02.2024 waren die Mängel mehrheitlich und zufriedenstellend behoben

Golden Chicken

Europa-Allee 6

60327 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Schadnager- und Schabenbefall festgestellt. Es wurde ein erhebliches Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.