Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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District Banh Mi

Europa-Allee 6

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Lagerbereich Küche: Es wurden Lebensmittelkartonagen (mit offenem Salat) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Der Kabelkanal war außerdem mit Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt.

Küche/Verkauf: Die Einrichtung war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt; es wurde auch Schadnagerkot vorgefunden. Die Ver-/Entsorgungsleitungen waren ebenfalls mit Schadnagerkot und Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt. Weiterhin wurden erhitzte Speisen bis zum Verzehr nicht so heiß gehalten, dass sie an allen Stellen eine Temperatur von mindestens + 60 °C aufwiesen (z. B. Curry, gemessene Temperatur + 44.4 °C; gegartes Gemüse, gemessene Temperatur + 41.8 °C; Schweinebauch/Auberginen, gemessene Temperatur + 45.1 °C; gekochtes Geflügel, gemessene Temperatur + 49.7 °C). Kühltisch: Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (Garnelen, gemessene Temperatur + 10.6 °C). Es wurden zudem Lebensmittel abgegeben, ohne auf deren überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hinzuweisen (Deutsche Markenbutter, 01.11.2024).

Lager 0.03e: Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (Tiefkühlschrank, Tiefkühllachs, gemessene Temperatur - 4.1 °C). Nach Angabe von der Inhaberin wurden die Tiefkühlprodukte bereits mehrere Tage im Tiefkühlschrank gelagert. In den Verpackungen waren zudem großflächig Eiskristalle vorhanden. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der dritten Nachkontrolle vom 28.11.2024 wurde festgestellt, dass eine Grundreinigung durchgeführt war und die hygienischen Mängel fast vollständig behoben wurden. Der Betrieb wurde somit am 28.11.2024 geöffnet.

Elo’s Café Bar

Adalbertstraße 8

60486 Frankfurt am Main

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Räume, Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Asian Vietnam Japan

Rathausstr. 18

63579 Freigericht

In mehreren Betriebsbereichen, unter anderem im Küchen- und Lagerbereich, wurden wiederholte erhebliche Mängel in der Betriebshygiene sowie im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt. Offene, leicht verderbliche Lebensmittel lagerten unter unhygienischen Bedingungen. Die Lebensmittelhygiene war insgesamt unzureichend. Sämtliche Gegenstände und Ausrüstungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kamen, wiesen Verschmutzungen auf und es wurde keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Bei der Nachkontrolle am 05.12.2024 waren alle Mängel behoben.

Kabul Bazar

Fahrstr. 6

63450 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. U. a. waren Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht ordnungsgemäß gereinigt. Es wurden Lebensmittel, die nicht zum Verkehr geeignet sind, vorgefunden. Obst, Gemüse und nicht vorverpacktes Geflügelfleisch wurde ohne ausreichende Kennzeichnung in den Verkehr gebracht.

Bei der Nachkontrolle am 09.12.2024 waren die Mängel noch nicht vollständig, aber großteils behoben.

L'Osteria

Speichertraße 1

60327 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Auf dem Fußboden, in den Einrichtungen und auf Pizzakartons lag Mäusekot. Zum Zeitpunkt der Kontrolle lief eine Maus durch die Pizzaküche. In der gesamten Betriebsstätte wurde ein Geruch von Hinterlassenschaften von Mäusen festgestellt. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall (Mäuse) wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen in der Pizzaküche untersagt.

Theke / Tresen: Verunreinigt waren der Getränkekühltresen, die Unterschränke und die Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen. Der gesamte Leergutbereich (Behälter, Wände, Decke, Boden) unter der Theke war sehr stark verschmutzt und mit Getränkeresten verklebt. Der Bereich roch artfremd und sauer. Aufgrund der Verunreinigungen wurde ein sehr starker Fruchtfliegenbefall festgestellt.

Pizzaküche: Verunreinigt waren der Etagenbackofen und der Deckenlüfter. Der Teigkneter war mit Teigresten in den Fugen verunreinigt. Der Abdeckrost und der Schmutzkorb des Bodenabflusses waren stark verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt, außerdem mit Mehl- und Teigresten unter dem Pizzaofen sowie sehr stark mit alten dunklen Anhaftungen unter den Kühlschränken verschmutzt. Das Handwaschbecken war außerdem defekt und verunreinigt. Eine funktionstüchtige Vorrichtung zum hygienischen Waschen der Hände stand somit nicht zur Verfügung. Außerdem waren die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken ohne Funktion (Elektronik defekt).

Küche: Verunreinigt waren die Deckenlüfter, die Aufschnittmaschine (innen), die Kühltische (außen) sowie die Räder und Räderhalterungen mehrerer Abräumwagen. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen und im Lebensmittelaufzug stark verschmutzt. Die Sockelbereiche/Hohlkehlen waren sehr stark verunreinigt und mit altverschmutzten dunklen Anhaftungen belegt. Das Handwaschbecken war außerdem nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln fand keine Händereinigung statt. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Im Spritzwasserbereich standen zudem offene Lebensmittel (Champignons). Bei der Aufbewahrung von leicht verderblichen Lebensmitteln wurde außerdem die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten (Garnelen aufgetaut +5,1°C, Geflügelfleisch +8,3°C).

Personaltoilette Herren UG: Die Silikonfugen in der Duschkabine waren verschimmelt und beschädigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Pizzaküche wurde am Ende der Kontrolle wieder freigegeben, da die hygienischen Mängel in der Pizzaküche, insbesondere die Verunreinigungen des Fußbodens, während der Kontrolle noch behoben wurden (die Pizzaküche war somit ca. 1,5 Stunden geschlossen). Die weiteren hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 25.11.2024 zum größten Teil behoben.

Tansas AS-CD Handels GmbH

Friedrichstr. 1

63450 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen (u.a. im Verkaufsraum, im Bereich der Frischfleischtheke sowie im Frischfleischkühlraum) zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So waren Kühlverdampfer im Frischfleischkühlhaus und SB-Kühlregale verunreinigt und verschimmelt. Zudem wurde keine ordnungsgemäße Handhygiene gewährleistet.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 29.11.2024 waren die Mängel behoben.

Treffpunkt S

Wachenbucher Str. 20

63477 Maintal

In dem Betrieb wurden erhebliche hygienische Mängel in der Betriebshygiene sowie im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So waren die Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt im Küchenbereich verunreinigt. Die festgestellten Mängel waren so gravierend, dass das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von nicht vorverpackten Lebensmitteln untersagt wurde.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 19.12.2024 waren die Mängel behoben.

Fichtekränzi

Wallstraße 5

60594 Frankfurt am Main

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall und ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (beispielsweise Mäusekot auf dem Fußboden, Mäusekot und Mäuseurin auf dem Trinkgläserregal, Mäusekot auf einer Ablage neben dem Geschirr, Mäusekot auf der Arbeitsfläche, Mäusekot im Geschirrschrank, Rattenkot auf der Treppe im Lager, Rattenkot auf dem Fußboden und im Regal im Lager, Fraßspuren unter der Einrichtung). Die Betriebsstätte befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Eine Grundreinigung und Desinfektion wurde angeordnet. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Theke / Tresen: Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt. Die Wände waren teilweise im Bodenbereich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußboden am Wandübergang und die Rückseite des Kühlschrankes waren stark verschmutzt. Sehr stark verschmutzt sowie altverschmutzt waren sämtliche Thekeneinrichtungen von innen und außen, mit Gespinsten und Staubansammlungen behangen und teilweise auch mit Getränkeresten verunreinigt. Zudem waren die Unterbaubereiche stark mit losen Verschmutzungen verunreinigt. Der Getränkekühltresen war von außen stark verschmutzt und mit Schwarzschimmel belegt. Der Mehrfachstecker neben den Trinkgläsern war stark verschmutzt und mit Mäuseurin verunreinigt. Die Gläserregale waren sehr stark verschmutzt und die Trinkgefäße wurden unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.
Küche: Verunreinigt waren der Fußbodenabfluss und die Ver-/Entsorgungsleitungen. Stark verschmutzt waren die Sockelfliesen am Fußbodenüberwandübergang und mehrere Einrichtungsgegenstände sowie die Füße der Einrichtungen. Schimmelähnlich verunreinigt waren die Spender für Flüssigseife, die Silikonfuge an der Doppelspüle und die Wandfliesenfugen. Mehrere Pfannen waren außerdem mit schwarzen Verkrustungen verunreinigt und wurden ineinander gestapelt. Der Kühltisch war innen und an den Türscharnieren stark verschmutzt, mit einem Biofilm belegt und mit Schimmel verunreinigt. In dem verunreinigten Kühltisch wurden Salatteller ohne Abdeckung aufeinandergestapelt bereitgehalten. Der Konvektomat war beschädigt (Wasserablauf undicht); die Einrichtung und der Fußboden unter dem Konvektomaten waren sehr nass. Mehrere Backbleche wurden zudem unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt (schräg auf dem Boden lagernd), sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.
Innenhof/Entsorgung: Es wurden Lebensmittel und Lebensmittelbehälter (Gemüse, Salat) derart gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Diese standen offen und ohne Abdeckung im ungeschützten Hof. Zudem standen unmittelbar neben den gelagerten Lebensmitteln die Abfalltonnen und sonstige Abfälle.
Fasskühlung: Die Türdichtung der Fasskühlbox war stark verschmutzt und beschädigt.
Treppe/Hof UG: Es wurden Lebensmittel (Kartoffeln) und Lebensmittelbehälter (Kraut) derart gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Diese standen offen und ohne Abdeckung im ungeschützten Bereich. Dieser Bereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, Mäusekot wurde hier festgestellt. Der Deckenanstrich löste sich zudem stellenweise ab.
Kühlraum Gemüse UG: Es wurden Lebensmittelbehälter (Gemüse) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Auch wurden unverpackte Lebensmittel und verzehrfertige Speisen (Salat und Gemüse) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.
Tiefkühlraum UG: Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel (Schweinefleisch, Lachse) ohne eine Angabe des Einfrierens vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.
Kühlraum Fleisch UG: Es wurden Lebensmittelbehälter (Kartoffeln) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Auch wurden unverpackte Lebensmittel (Kartoffeln) nicht ausreichend abgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.
Personaltoilette: Für den Schutzkontaktstecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers des Handwaschbeckens war keine Steckdose vorhanden. Es fehlte somit die Warmwasserzufuhr. Am Handwaschbecken fehlten zudem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Bamboo House

Kelkheimer Str. 64

65779 Kelkheim

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

3) Lebensmittel wurden ohne eine Kennzeichnung in Verkehr gebracht, indem tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten wurden, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.

4) Rohstoffe und Zutaten wurden nicht so gelagert, dass ein gesundheitsgefährdender Verderb verhindert wurde und Schutz vor Kontamination gewährleistet war, indem vorgegarte Lebensmittel, in diesem Fall Rindfleisch und Hähnchenfleisch, bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten wurden.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.


Mängelbeseitigung festgestellt am 25.10.2024 (größtenteils)

Bbq Chicken BAEK GmbH

Main-Taunus-Zentrum

65843 Sulzbach

1) Lebensmittel wurden ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume nicht ausreichend gereinigt waren.

2) Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, welche nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.

3) Lebensmittel, in diesem Fall Geflügelfleisch, wurden ohne eine Kennzeichnung in Verkehr gebracht, indem sie ohne vollständige Angabe/Kennzeichnung (Verbrauchsdatum oder Mindesthaltbarkeitsdatum) im Kühltisch gelagert wurden.

4) Lebensmittelabfälle und andere Abfälle wurden nicht in verschlossenen Behältern gelagert.

5) Lebensmittel wurden durch Personen behandelt und in Verkehr gebracht, die nicht nach den Vorgaben der Lebensmittelhygieneverordnung sowie der VO (EG) 852/2004 geschult wurden.

Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.