Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

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226 Einträge

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Frau Trude

Große Dechaneistr. 24

63450 Hanau

Es wurden in mehreren Betriebsbereichen zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren im Thekenbereich die Kühlungen verunreinigt und verschimmelt und in der Küche waren Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt verunreinigt. Zudem wurden Lebensmittel unter unhygienischen Bedingungen in verunreinigten Bereichen gelagert. Insgesamt wurde keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet. In der Küche wurde keine einwandfreie Handhygiene gewährleistet.

Chilli GmbH

Briloner Str. 10

34508 Willingen (Upland)

- Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.
- Es wurden nicht unerhebliche Kennzeichnungsmängel festgestellt.

'Al Camino'

Zeilweg 28

60439 Frankfurt am Main

Gesamtbetrieb: Der Betrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte, Einrichtungen und Oberflächen erforderlich war.

Gastraum: Die Oberfläche des Pizzaofens war mit Bauschutt verunreinigt.

Theke/Pizzastation: Der Bereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Verunreinigt waren der Unterschrank der Kaffeemaschine, die Schubladendichtungen und Dichtflächen des Kühltisches, der Innenboden des Kühltisches unter den Kühlschubladen, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen. Der Kühlschrank war stark vereist und der Ablauf des Kühltisches war zudem mit schleimigen Belägen verunreinigt. Des Weiteren war der Thekenunterbau, in welchem die Teigrohlinge gelagert wurden, mit Gespinsten behangen. Außerdem wurde Sucuk-Wurst außerhalb der Kühlung gelagert; mehrere Scheiben waren bereits angetrocknet.

Küche: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Türblatt sowie der Fußboden, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, waren verunreinigt, ebenso die Kühlschränke im Innenbereich, das Lüftungsgitter des vorderen Kühlschranks und die Gitterroste der Kühlschränke; auch die Insektengitter der Fenster und die Fensterrahmen wiesen Verunreinigungen auf, ebenso die Türdichtung des Tiefkühlschranks. Weiterhin waren der Heizkörper der Fritteuse mit Frittierresten sowie die Fritteuse selbst verunreinigt, ebenso der Fenstersturz. Mehrere Elektroinstallationen, darunter Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und Leitungen, waren verschmutzt, ebenso das Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregats. Der Innenboden des Kühltisches unter den Kühlschubladen sowie die Schubladen und Auszüge des Kühltisches zeigten ebenfalls Verunreinigungen, ebenso das Abwasserrohr (Siphon) am Doppelspülbecken. Die Wandfliesen und stellenweise auch die Fugen waren verunreinigt, wie auch die Unterseiten mehrerer Einrichtungsgegenstände. Schließlich waren der Handmixer, der Hängeschrank im Inneren, die Türscharniere der Geschirrspülmaschine sowie die Schutzabdeckung der Beleuchtung ebenfalls verschmutzt. Die hinteren Belüftungsgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt, ebenso war das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage verunreinigt und es bildeten sich Fetttropfen über der Arbeitsfläche. Der Unterbau des Gasherdes war stark verunreinigt und verfettet; auch der Unterbau des Teigkneters wies starke Verunreinigungen auf. Weiterhin waren der Abdeckrost und der Schmutzkorb des Bodenabflusses stark verunreinigt und verschleimt, die Armatur am Doppelspülbecken war mit schleimigen Belägen bedeckt, und der Tiefkühlschrank war stark vereist. Zudem wurde ein erhebliches Aufkommen an Stubenfliegen festgestellt, wodurch die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren.

Vorbereitung/Flur: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Wandfliesen sowie deren Fugen waren stellenweise verunreinigt, ebenso die Unterseiten der Regalböden sowie der Tischdosenöffner, der Fußboden insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, und der Lichtschalter zeigte ebenfalls Verunreinigungen. Mehrere zur Verwendung bereitstehende Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, wie Dressing-Flaschen, waren verunreinigt, und an den Deckeln der GN-Behälter wurden die Etiketten teilweise nicht entfernt, wodurch diese nicht leicht zu reinigen waren. Da die Tür nicht geschlossen war, waren die Lebensmittel im an den Gästetoilettenbereich angrenzenden Raum einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lagerraum: Die Treppe zum Lagerbereich war verunreinigt, ebenso die Gitterroste der Kühlschränke, und auch die grauen Kisten zum Lagern der Zwiebeln wiesen Verschmutzungen auf. Der Innenraum des vorderen Kühlschrankes sowie dessen Türdichtung waren ebenfalls verunreinigt. Der gesamte Umkleidebereich zeigte deutliche Verunreinigungen und der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verschmutzt. Auch die Deckeldichtungen der Tiefkühltruhen waren verunreinigt, während die Tiefkühltruhen selbst stark vereist waren. Die Decke war mit Spinnengewebe bedeckt, und die ehemalige Beleuchtung wies Verunreinigungen durch Insektenkot auf. Zudem wurden Lebensmittel (gebrauchsfertige Champignons, geschnitten, III. Wahl) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten, wodurch die Kühlkette unterbrochen wurde. Darüber hinaus wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne Bezeichnung sowie ohne Angabe des Einfrierzeitpunkts und der Herkunft gelagert, sodass Alter und Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen waren.

Personaltoilette: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung erforderlich war. Das Handwaschbecken war verunreinigt, ebenso die Armatur des Handwaschbeckens. Auch die Wandfliesen wiesen Verunreinigungen auf, und der Türgriff sowie das Türblatt waren ebenfalls verschmutzt, zudem waren die Wände teilweise mit Spinnengewebe bedeckt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 26.05.2025 waren die hygienischen Mängel teilweise behoben und bei der zweiten Nachkontrolle am 28.05.2025 waren die hygienischen Mängel komplett behoben.

Restaurant GEM

Sackgasse 18

65549 Limburg an der Lahn

Wiederholt hygienische Mängel

Bagdad Lebensmittel

Bleichstraße 19

65183 Wiesbaden

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Anlieferungsbereich: Der gesamte Anlieferungsbereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Am Fußboden lagen tote Mäusekadaver, Essensreste und sonstiger Unrat.

Verkaufsraum: Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden (Sonnenblumenkerne und Kürbiskerne), waren für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet. Des Weiteren blätterte an der Portionierschaufel der Farbanstrich ab. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Eine Fachfirma war aktuell im Einsatz. Im Verkaufsraum wurden Oliven und sonstige Feinkostprodukte für den Kunden abgepackt. Der Raum war zur Verarbeitung von offenen Lebensmitteln nicht geeignet (kein Handwaschbecken und fehlender Hygieneschutz zum Kunden). Die markierte Füllhöhe der SB-Tiefkühltruhe wurde überschritten. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel in der SB-Truhe wurde überschritten. Es wurde an den oben gelagerten Produkten wie z.B. Fisch eine Temperatur von - 9,9°C (amtliche Messung) gemessen.

Lagerraum Treppenhaus: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lagerraum Keller: Der Fußboden war, insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen, verunreinigt. Des Weiteren lagerte stellenweise Müll auf den Lebensmitteln. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt wurden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Durch das erhöhte Warenaufkommen mit Fußbodenlagerung war ein erfolgreiches Schädlings-monitoring aus fachlicher Sicht nicht möglich. Es wurde ein erheblicher Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Fußbodenrandbereiche, Wasserrohre an der Wand und stellenweise die Lebensmittelregale waren stellenweise erheblich mit Mäusekot verschmutzt. Des Weiteren lagerte auf den verpackten Lebensmitteln eine ungenutzte Klebefalle.

Personaltoilette: Im Vorraum der Personaltoilette wurden Lebensmittel aufbewahrt bzw. gelagert.

Gesamtbetrieb: Es wurden vorverpackte, leicht verderbliche Lebensmittel (Räucherlachs, zu verbrauchen bis 16.02.2023) in den Verkehr gebracht, deren Verbrauchsdatum überschritten war.

Feinwerk Restaurant und Catering

Bahnhofstraße 41

34369 Hofgeismar

Am 08.05.2025 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel und Speisen darstellten. Die Küche, der Spülbereich, das Trockenlager, das Außenlager für Bedarfsgegenstände, das Kühlhaus, das Lager für Reinigungsmaterial sowie der Flur waren sehr stark verunreinigt, sowie teils massiv altverschmutzt. Die Ordnung und Struktur der Räume waren mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Die Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen, Oberflächen und Geräte in den Räumen waren sehr stark verunreinigt, sowie teils massiv altverschmutzt. Die Wände, Decken, Regale und Bedarfsgegenstände sowie der Verdampfer des Kühlraumes waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Darunter offen gelagerte Lebensmittel waren einer unmittelbaren Kontamination ausgesetzt. Im Außenlager für Bedarfsgegenstände sowie im Trockenlager wurde ein Schadnagerbefall festgestellt. Mehrere Tiefkühleinrichtungen waren verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die in unsauberen Behältern gelagert werden. Es wurden gefrorene Lebensmittel (Spargel) so aufgetaut, dass die dabei entstehende Flüssigkeit nicht abfließen konnte. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände (Eimer und Behälter) unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt. Das Geschirrregal sowie das darin befindliche Geschirr für den Gast waren stark verunreinigt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren zum Teil stark verunreinigt. Die Fritteuse war stark verunreinigt und das Fett war verbraucht sowie mit Altablagerungen behaftet. Die Dunstabzugsanlage war mit Fett vollständig verunreinigt. Unter dem Bräter/Gasherd befanden sich Behälter in denen altes Fett gelagert wurde. Dieses wurde zum Teil über längere Zeit gesammelt und nicht umgehend entsorgt. Die Bereiche um diese Behälter waren stark mit Fett und Altschmutz verunreinigt. Der Auslaufhahn der Bierzapfanlage war im Innenbereich stark mit alten Ablagerungen verunreinigt. Die Hygienemängel im Betrieb waren so gravierend, sodass eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten, insbesondere Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen, Oberflächen und Geräte angeordnet werden musste. Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen selbsthergestellter Speisen wurde im Betrieb bis zu einer Abnahme untersagt.

Am 12.05.2025 waren die festgestellten Mängel weitestgehend behoben.

Salerno Pizza Taxi

Knallhütter Straße 33

34225 Baunatal

Am 04.06.2025 wurden im Betrieb nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung oder Kontamination der Lebensmittel und Speisen darstellten. Die Küche war stark verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verschmutzt. Zusätzlich war der Fußboden stark mit stehendem Schmutzwasser verunreinigt. Die Wände waren verunreinigt, teilweise waren diese altverschmutzt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen. Das Handwaschbecken war verunreinigt. Weiter waren Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen, Oberflächen und Geräte verunreinigt sowie teils massiv altverschmutzt. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde. Es wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte. Das auf dem Boden im Kühltresen angesammelte Kondenswasser konnte nicht abfließen. In dem angesammelten Kondenswasser befanden sich Lebensmittelreste, welche massive schimmelähnliche Anhaftungen aufwiesen. Im Bereich der darüberliegenden Schublade wurden Rohstoffe bzw. Zutaten gelagert. Mehrere Lebensmittelkontaktmaterialien waren stellenweise altverschmutzt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren stellenweise schwarz verunreinigt. Die Aufschnittmaschine war altverschmutzt. Die Hygienemängel im Betrieb waren so gravierend, sodass eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten, insbesondere Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Armaturen, Oberflächen und Geräte angeordnet werden musste. Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen selbsthergestellter Speisen wurde im Betrieb bis zu einer Abnahme untersagt.

Am 05.06.2025 waren die festgestellten Mängel weitestgehend behoben.

"Maki & Tea"

Frauenbergstraße 1 A

35039 Marburg

Aufgrund der in Ihrem Betrieb entnommenen und untersuchten Verdachtsproben „Jasmin Tee“ und „Schwarzer Tee“ wurden sehr stark erhöhte Gesamtkeimgehalte und eine hochgradig erhöhte Zahl an Enterobacteriaceae festgestellt. Die ermittelten hohen Keimgehalte weisen auf erhebliche Mängel im Umgang mit der Aufbewahrungsdauer und Temperaturführung hin und werden als eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel angesehen.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Nr. 1 i. V. mit § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i. V. mit § 60 Abs. 2 Nr. 26 a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)

REWE Adil Akay oHG

Dreiherrnsteinplatz 19

63263 Neu-Isenburg

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen).

Aufgrund der augenscheinlich verschimmelten Servicekühltheke wurde das Vorrätighalten in und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Wurstwaren, Schinken, Frisches Fleisch, Fleischzubereitungen und Hackfleisch sowie Käse) aus der verunreinigten Servicekühltheke im Betrieb mit sofortiger Wirkung vorübergehend untersagt.

tegut... gute Lebensmittel GmbH & Co. KG

Rheingaustraße 30

65201 Wiesbaden

Im Betrieb wurden wiederholt nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Verkauf: Der Innenbereich mehrerer SB-Kühleinrichtungen war verunreinigt. Die Lüftungsgitter mehrerer SB-Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Mehrere SB-Kühleinrichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere SB-Kühleinrichtungen waren außen verunreinigt. Der Kaffeevollautomat war verunreinigt. Der Fußboden war unter den Verkaufsregalen mit Staub, Lebensmittelresten, Konserven, Gespinste, Glas etc. verunreinigt. Der Auslauf des Kaffeevollautomaten war verunreinigt. Die Oberflächen des Backwarenregales waren mit Staub verunreinigt. Die markierten Füllhöhen mehrerer SB-Kühleinrichtungen wurden überschritten. Des Weiteren wurden kühlpflichtige Lebensmittel außerhalb der Kühlzonen abgestellt. Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, bei denen die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten wurde. Die Fertiggerichte wurden bei einer im Kern gemessenen Temperatur von 8,4 °C feilgeboten.

Vorbereitung Backwaren: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Mehrere Kühleinrichtungen waren insbesondere im Griffbereich und im Innenraum verunreinigt. Die Laufschienen der Tiefkühltruhendeckel waren verunreinigt. Die Filter der Dunstabzugsanlage waren mit Staubrückständen verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren beschädigt bzw. so abgenutzt, dass eine einwandfreie Funktion nicht mehr gewährleistet war. Die Regalwagen waren verunreinigt. Die aufklappbaren Arbeitsflächen waren mit Fettrückständen behaftet. Die Leisten der Verkaufsschilder waren verunreinigt. Der Abfallbehälter war verunreinigt. Es waren Ver-/Entsorgungsleitungen so im Deckenbereich verlegt, dass eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion nicht möglich war. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden. Das Tischeinlegeschneidebrett war verunreinigt. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände (Messer) unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.

Theke/Tresen Fisch: Der Arbeitstisch im Bereich der Nematodenkontrolle war leicht verunreinigt. Die Leisten der Verkaufsschilder waren verunreinigt. Der Wandanstrich im Durchgangsbereich zur Fischvorbereitung löste sich stellenweise ab. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Rückwandverkleidung der Kühltheke war verunreinigt.

Theke/Tresen Käse: Die Türscharniere im gesamten Hinterthekenbereich waren angerostet. Ein Türscharnier war defekt.

Theke Metzgerei: Die Leisten der Verkaufsschilder waren verunreinigt. Die Kühlvitrine für Fleisch war im Bereich der Laufschienen sowie der Glasscheiben verunreinigt. Die Innenflächen, insbesondere die Seitenscheiben der Kühltheke waren verunreinigt. Die Waage war insbesondere am Display und im Unterbodenbereich verunreinigt.
Vorbereitungsraum Metzgerei: Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Die Oberfläche des Hängeschrankes war verunreinigt. Die Fensterbank war mit einem Fettfilm verunreinigt. Mehrere Ausrüstungen wie z. B. ein Wetzstahl waren nach dem Spülen verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verkalkt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte und deren Aufbewahrungsbehälter waren erheblich verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt. Der Innenraum des Vakuumiergerätes war verunreinigt. Mehrere Behälter für Marinaden waren verunreinigt. Es wurde eine UV-Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war.

Fischabteilung Kühlhaus: Die Türdichtung war beschädigt und verunreinigt.

Kühlraum Metzgerei: Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Ein Putzlappen wurde zwischen verpacktem Fleisch im Regal abgelegt. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel im Lagerregal vorrätig gehalten. Hier geöffnete, stark verschimmelte Schinkenwürfel. Des Weiteren wurde ein Päckchen Bacon mit einem abgelaufenem MHD vom 08.02.2025 vorgefunden. Die Thermometer waren schimmelähnlich verunreinigt. Diese wurden in einer Schale, offen und in unmittelbarer Nähe von frisch zubereitetem Hackfleisch aufbewahrt. Es wurden unverpackte Lebensmittel, hier Hackfleisch, unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Käseabteilung: Die SB-Kühlinsel war defekt. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Der in Folie vorverpackte Käse und Rohmilchkäse, wurde auf einem mit Plane ausgelegtem und teilweise mit Kondenswasser behaftetem Unterboden aufbewahrt. Es ist nicht auszuschließen, dass der Käse durch die teilweise offene Verpackung durch das Kondenswasser kontaminiert wurde. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln (vorverpackte Käse und Rohmilchkäse) wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten. Emmentaler Käse wurde bei einer im Kern gemessenen Temperatur von 14,6 °C, der Bergkäse bei einer gemessenen Temperatur von 16,8 °C und die Lachsfrischkäsecreme bei einer Temperatur von 10,9 °C feilgeboten. Der Käse wurde bereits am Vortag in der Metzgerei portioniert, eingepackt und in die SB-Käsetheke eingeräumt.

Wareneingang: Der Fußboden war verunreinigt. Der Lamellenvorhang war beschädigt und verunreinigt

Hauptlager: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Fußboden war verunreinigt. Die Fußbodenabflüsse waren verunreinigt. Der Deckenlüfter/Klimagerät war mit Insekten-Extrementen verunreinigt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände wie z. B. ein Laubbläser, Hochdruckreiniger zusammen mit Bedarfsgegenständen und verpackten Lebensmitteln aufbewahrt. Die Beleuchtung war durch Insekten verunreinigt. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen auch Bedarfsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt vorrätig gehalten wurden.

Lagerbereich Reinigungsutensilien Fremdfirma: Der Fußboden war verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war stark verunreinigt. Die Wandfliesen waren verunreinigt. Das Schmutzwasserausgussbecken war stark verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen.
Tief-/Kühlung Lager: Der Fußboden war verunreinigt. Der Türgriff außen war verunreinigt. Die Deckenfugen waren stellenweise schimmelähnlich verunreinigt.

Kühlraum MoPro Lager: Die Schutzabdeckung der Beleuchtung und der Bewegungssensor waren schimmelähnlich verunreinigt. Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt.

Obst- und Gemüseabteilung SB: Die Fronten, die Oberflächen und das Handwaschbecken des Arbeitstisches waren verunreinigt. Dort gelagerte Bedarfsgegenstände wurden in diesem Bereich unhygienisch gelagert.

Fischabteilung Vorbereitung: Die Scherbeneismaschine war im Innenbereich am Auslass mit Kalkrückständen verunreinigt. Die Ablageschale und die Eisschaufeln waren verunreinigt.

Personalhygiene: Die Lagerung der Schutzkleidung war unhygienisch. Vorbinder und Kopfbedeckungen wurden gemeinsam mit privaten/betriebsfremden Gegenständen wie Zigaretten-Vapes, Getränkeflaschen etc. aufbewahrt. Der Innenraum des Schrankes war verunreinigt.

MoPro SB: Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Verschiedene kühlpflichtige Lebensmittel wurden im Randbereich außerhalb der Kühlzone feilgeboten. Des Weiteren wurden beschädigte und bereits ausgelaufene Molkereiprodukte vorgefunden.