Zuständigkeitsbereich
Frankfurt a.M. (Stadt)
Fichtekränzi
Wallstraße 5
60594 Frankfurt am Main
Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall und ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (beispielsweise Mäusekot auf dem Fußboden, Mäusekot und Mäuseurin auf dem Trinkgläserregal, Mäusekot auf einer Ablage neben dem Geschirr, Mäusekot auf der Arbeitsfläche, Mäusekot im Geschirrschrank, Rattenkot auf der Treppe im Lager, Rattenkot auf dem Fußboden und im Regal im Lager, Fraßspuren unter der Einrichtung). Die Betriebsstätte befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Eine Grundreinigung und Desinfektion wurde angeordnet. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Theke / Tresen: Der Innenraum des Getränkekühltresens war verunreinigt. Die Wände waren teilweise im Bodenbereich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußboden am Wandübergang und die Rückseite des Kühlschrankes waren stark verschmutzt. Sehr stark verschmutzt sowie altverschmutzt waren sämtliche Thekeneinrichtungen von innen und außen, mit Gespinsten und Staubansammlungen behangen und teilweise auch mit Getränkeresten verunreinigt. Zudem waren die Unterbaubereiche stark mit losen Verschmutzungen verunreinigt. Der Getränkekühltresen war von außen stark verschmutzt und mit Schwarzschimmel belegt. Der Mehrfachstecker neben den Trinkgläsern war stark verschmutzt und mit Mäuseurin verunreinigt. Die Gläserregale waren sehr stark verschmutzt und die Trinkgefäße wurden unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.
Küche: Verunreinigt waren der Fußbodenabfluss und die Ver-/Entsorgungsleitungen. Stark verschmutzt waren die Sockelfliesen am Fußbodenüberwandübergang und mehrere Einrichtungsgegenstände sowie die Füße der Einrichtungen. Schimmelähnlich verunreinigt waren die Spender für Flüssigseife, die Silikonfuge an der Doppelspüle und die Wandfliesenfugen. Mehrere Pfannen waren außerdem mit schwarzen Verkrustungen verunreinigt und wurden ineinander gestapelt. Der Kühltisch war innen und an den Türscharnieren stark verschmutzt, mit einem Biofilm belegt und mit Schimmel verunreinigt. In dem verunreinigten Kühltisch wurden Salatteller ohne Abdeckung aufeinandergestapelt bereitgehalten. Der Konvektomat war beschädigt (Wasserablauf undicht); die Einrichtung und der Fußboden unter dem Konvektomaten waren sehr nass. Mehrere Backbleche wurden zudem unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt (schräg auf dem Boden lagernd), sodass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.
Innenhof/Entsorgung: Es wurden Lebensmittel und Lebensmittelbehälter (Gemüse, Salat) derart gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Diese standen offen und ohne Abdeckung im ungeschützten Hof. Zudem standen unmittelbar neben den gelagerten Lebensmitteln die Abfalltonnen und sonstige Abfälle.
Fasskühlung: Die Türdichtung der Fasskühlbox war stark verschmutzt und beschädigt.
Treppe/Hof UG: Es wurden Lebensmittel (Kartoffeln) und Lebensmittelbehälter (Kraut) derart gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Diese standen offen und ohne Abdeckung im ungeschützten Bereich. Dieser Bereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, Mäusekot wurde hier festgestellt. Der Deckenanstrich löste sich zudem stellenweise ab.
Kühlraum Gemüse UG: Es wurden Lebensmittelbehälter (Gemüse) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Auch wurden unverpackte Lebensmittel und verzehrfertige Speisen (Salat und Gemüse) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.
Tiefkühlraum UG: Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel (Schweinefleisch, Lachse) ohne eine Angabe des Einfrierens vorrätig gehalten, sodass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.
Kühlraum Fleisch UG: Es wurden Lebensmittelbehälter (Kartoffeln) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Auch wurden unverpackte Lebensmittel (Kartoffeln) nicht ausreichend abgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.
Personaltoilette: Für den Schutzkontaktstecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers des Handwaschbeckens war keine Steckdose vorhanden. Es fehlte somit die Warmwasserzufuhr. Am Handwaschbecken fehlten zudem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).