G. A. Müller GmbH -Werksverkauf-

Dornhofstraße 61

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 21.10.2025

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).

1.) Verkaufsraum
• Es wurden augenscheinliche Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) sowie Schmierspuren von Mäusen im Unterbau und in den Schubladen der Einrichtungsgegenstände, im Bereich der Kühlaggregate sowie auf dem Fußboden vorgefunden.
• Die Innenflächen und Verdampfer der Kühltheke waren verunreinigt. Im Bereich der Scheiben der Kühltheke wurden zusätzlich schimmelähnliche Verunreinigungen und eine Kondenswasserbildung festgestellt.
• Der Würstchenwärmer war im Inneren mit älteren Rückständen verunreinigt.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit älteren Schmutzbelägen verunreinigt.
• Mehrere Einrichtungsgegenstände wiesen Verunreinigungen auf; insbesondere die Zwischenbereiche waren stark altverschmutzt.

2.) Vorbereitung
• Es wurden augenscheinliche Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und Mäuseurin) sowie Schmierspuren von Mäusen auf dem Fußboden sowie unter dem Backofen vorzufinden.
• Die Einrichtungsgegenstände waren auf der Oberfläche und im Unterbau stellenweise mit älteren Schmutz- und Staubbelägen verunreinigt.
• Der Konvektomat war verunreinigt.

3.) Kühlraum
• Die Wandverkleidung war stellenweise angerostet.

4.) Personaltoilette
• Eine angemessene Reinigung der Hände war nicht möglich. Am Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr sowie Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender)

Die Mängel waren am 28.10.2025 beseitigt worden.

Aufgrund der vorgefundenen erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 10 Nr. 1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 24.11.2025

Offenbach

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