Phai China und Thairestaurant

Berliner Straße 64

60311 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 03.04.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet. Die Kontrolle erfolgte aufgrund einer Verbraucherbeschwerde. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Betriebsstätte allgemein: Es wurde ein starker Mäusebefall festgestellt (Mäusekot in sämtlichen Bereichen: Theke/Tresen, Küche, Lager/Umkleide und Außenlager).

(EG) Verkaufsraum: Es wurden unverpackte tiefgekühlte Lebensmittel (u. a. Fleisch-erzeugnisse) unabgedeckt gelagert.

(EG) Küche: Es wurden mehrere Soßen an der Fensterfront, unterhalb eines Heizkörpers so gelagert, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Der über den Soßen befindliche Heizkörper war mit dunkelbraunem Altfett behaftet, welches stellenweise auf die Soßen rücktropfte.

(EG) Spülbereich: Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt.

(EG) Kühlraum: Der Türrahmen war nicht leicht zu reinigen und wasserabstoßend. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Soßenpaste) unabgedeckt gelagert.

(UG) Lager / Umkleide (rechts): Der Fußboden war insbesondere in den Rand und Eckbereichen verunreinigt (u. a. durch Mäusekot).

(UG) Kühlraum: Das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel (Zitronen) im Kühlhaus zur weiteren Verwendung bereitgehalten.

(UG) Außenlager - Weißadlergasse 11: Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

Bei der Nachkontrolle am 10.04.2024 waren die Mängel behoben. Der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 14.05.2024

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