Ihr gutes Recht Antworten auf rechtliche Fragen im Alltag © pixabay Ihr gutes Recht Aufgepasst bei gesundheitsbezogener Werbung mit „in vitro“ Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) München I ist es der Alsitan GmbH verboten, ihr Produkt „Cistus Plus Infektblocker“ mit der Aussage zu bewerben, dass es vor Viren schütze. © Gerd Altmann/pixabay Ihr gutes Recht E-Mail-Nutzer aufgepasst Ein Widerspruch nach E-Mail-Werbung muss unmittelbar umgesetzt werde. Die oft ins Feld geführte Monatsfrist des § 12 Abs. 3 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nicht anwendbar. © Niels Zee/pixabay Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Matratzenkauf Nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Hannover besteht keine Verpflichtung des Verkäufers auf den spezifischen Härtegrad der probegelegenen und dann gekauften Matratze hinzuweisen. © Song_about_summer - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Gebührenerhöhungen von Sparkassen Nach einem Urteil des Kammergerichts (KG) Berlin ist das Stillschweigen bei einer Gebührenerhöhung kein „Zustimmen“! Thema Verbraucherrecht Thema Reiserecht Thema Datenschutzrecht Thema Finanzmarktrecht Thema Kaufrecht Thema Lebensmittelrecht Thema Vertragsrecht Thema Streitbeilegung Schlagworte zum Thema Recht
© pixabay Ihr gutes Recht Aufgepasst bei gesundheitsbezogener Werbung mit „in vitro“ Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) München I ist es der Alsitan GmbH verboten, ihr Produkt „Cistus Plus Infektblocker“ mit der Aussage zu bewerben, dass es vor Viren schütze. © Gerd Altmann/pixabay Ihr gutes Recht E-Mail-Nutzer aufgepasst Ein Widerspruch nach E-Mail-Werbung muss unmittelbar umgesetzt werde. Die oft ins Feld geführte Monatsfrist des § 12 Abs. 3 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nicht anwendbar. © Niels Zee/pixabay Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Matratzenkauf Nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Hannover besteht keine Verpflichtung des Verkäufers auf den spezifischen Härtegrad der probegelegenen und dann gekauften Matratze hinzuweisen. © Song_about_summer - Stock.adobe.com Ihr gutes Recht Aufgepasst bei Gebührenerhöhungen von Sparkassen Nach einem Urteil des Kammergerichts (KG) Berlin ist das Stillschweigen bei einer Gebührenerhöhung kein „Zustimmen“!
© pixabay Ihr gutes Recht Aufgepasst bei gesundheitsbezogener Werbung mit „in vitro“ Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) München I ist es der Alsitan GmbH verboten, ihr Produkt „Cistus Plus Infektblocker“ mit der Aussage zu bewerben, dass es vor Viren schütze.
© Gerd Altmann/pixabay Ihr gutes Recht E-Mail-Nutzer aufgepasst Ein Widerspruch nach E-Mail-Werbung muss unmittelbar umgesetzt werde. Die oft ins Feld geführte Monatsfrist des § 12 Abs. 3 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nicht anwendbar.
© Niels Zee/pixabay Ihr gutes Recht Aufgepasst beim Matratzenkauf Nach einem Urteil des Amtsgerichts (AG) Hannover besteht keine Verpflichtung des Verkäufers auf den spezifischen Härtegrad der probegelegenen und dann gekauften Matratze hinzuweisen.
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