Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes sind Kosten für eine Scheidung nicht mehr „außergewöhnliche Belastungen“ und somit nicht mehr abziehbar. Dies schreibt unser Redaktionsmitglied, Ass.iur. Nikolai Schmich, LL.M., in seiner Kolumne „Ihr gutes Recht“. Hier informiert er über aktuelle Gerichtsentscheidungen. Er beantwortet dabei die wichtigsten Fragen.