Onlinehandel: Aufgepasst bei Kundenbewertungen
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt sind Online-Händler dazu verpflichtet, gekaufte Kundenbewertungen auch als solche kenntlich zu machen. Anderenfalls würden Kundinnen und Kunden mit unlauterer, getarnter Werbung konfrontiert. Dies schreibt unser Redaktionsmitglied, Ass.iur. Nikolai Schmich, LL.M., in seiner Kolumne „Ihr gutes Recht“. Hier informiert er über aktuelle Gerichtsentscheidungen und beantwortet die wichtigsten Fragen.