Filme, Musikstücke, Bilder, Texte, Skizzen und Karten gelten als Kunstwerke. Nur der Künstler selbst, seine Erben oder von diesen beauftragte Dritte dürfen diese Werke verbreiten. Wer dies ohne die erforderliche Erlaubnis tut, macht sich strafbar und muss mit hohen Kosten rechnen.