Nach einem Urteil des Landgerichts Hannover darf es ein Reiseanbieter nicht erschweren, dass der Kunde den wegen des coronabedingten Reiseausfalls komplett zurückzuerstattenden Reisepreis auch vollständig ersetzt bekommt. Dies schreibt unser Redaktionsmitglied, Ass.iur. Nikolai Schmich, LL.M., in seiner Kolumne „Ihr gutes Recht“. Hier informiert er über aktuelle Gerichtsentscheidungen.