Nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin sind Fluggesellschaften dazu verpflichtet, den Ticketpreis bei Flugbuchung aufzuschlüsseln, so dass neben dem Endpreis auch der reine Flugpreis, Steuern, Flughafengebühren und weitere Entgelte ausgewiesen werden. Dies schreibt unser Redaktionsmitglied, Ass.iur. Nikolai Schmich, LL.M., in seiner Kolumne „Ihr gutes Recht“. Hier informiert er über aktuelle Gerichtsentscheidungen.