Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf müssen sich Verbraucher bereits vor Aufgabe ihrer Bestellung verbindlich über Allergene und Zutaten informieren können. Es ist dabei nicht ausreichend, wenn die Angaben auf der Verpackung von den Angaben im Internet abweichen können. Dies schreibt unser Redaktionsmitglied, Ass.iur. Nikolai Schmich, LL.M., in seiner Kolumne „Ihr gutes Recht“. Hier informiert er über aktuelle Gerichtsentscheidungen.