Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Hessen vor dem Landgericht Hamburg gegen ein Hamburger Lebensmittelunternehmen, wird es diesem untersagt, 48 seiner Produkte im Internet mit der Bezeichnung „Low-Carb“ zu bewerben. Diese Bezeichnung ist – so das Landgericht Hamburg – für den Verbraucher oft missverständlich. Dies schreibt unser Redaktionsmitglied, Ass.iur. Nikolai Schmich, LL.M., in seiner Kolumne „Ihr gutes Recht“. Hier informiert er über aktuelle Gerichtsentscheidungen.