Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist es einem Autohändler nicht gestattet, ein Auto mit einem „variablen“ Preis zu bewerben, der davon abhängig sein soll, dass der Käufer sein altes Fahrzeug in Zahlung gibt; vorausgesetzt der Käufer kann dies nicht auf den ersten Blick erkennen. Dies schreibt unser Redaktionsmitglied, Ass.iur. Nikolai Schmich, LL.M., in seiner Kolumne „Ihr gutes Recht“. Hier informiert er über aktuelle Gerichtsentscheidungen.