Nach Entscheidungen der Landgerichte Dortmund und München ist die Klausel im Preisverzeichnis der Kreissparkasse Steinfurth beziehungsweise der Bayerischen Hypothekenbank ungültig , in der eine Gebühr für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erhoben werden kann. Dies schreibt unser Redaktionsmitglied, Ass.iur. Nikolai Schmich, LL.M., in seiner Kolumne „Ihr gutes Recht“. Hier informiert er über aktuelle Gerichtsentscheidungen. Er beantwortet dabei die wichtigsten Fragen.