Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist es Banken nicht gestattet, die Kontoüberziehungszinsen unter anderen Vertragskonditionen zu verstecken, sondern diese müssen transparent gesondert hervorgehoben werden. Die höhere Preistransparenz, für die der Gesetzgeber eintritt, kann nur erreicht werden, wenn dem Verbraucher diese Information quasi ins Auge springt. Dies schreibt unser Redaktionsmitglied, Ass.iur. Nikolai Schmich, LL.M., in seiner Kolumne „Ihr gutes Recht“.