Verschiedene Lederschuhe

Wenn Lederwaren, dann ohne Chrom(VI) – Warum?

Immer wieder werden Produkte aus Leder wie Gürtel oder Schuhe wegen zu hoher Chrom(VI)-Belastung zurückgerufen, denn Chrom(VI) ist hochallergen und krebsauslösend. Wie kommt dieser Schadstoff in das Leder? Gibt es Lederwaren auch ohne diesen Gerbstoff?

Seit langem ist bekannt, dass Chrom(VI) bei Kontakt mit der Haut allergische Reaktionen auslösen kann. Betroffene müssen deshalb jeden Kontakt mit diesem Stoff vermeiden. Hilfe beim Kauf bieten Siegel, die Chrom(VI)-freiheit garantieren.  

Leder – ein billiger Massenartikel

Leder ist in den letzten Jahren vom kostbaren Naturprodukt zu einem günstigen Massenartikel geworden. Während in Europa und den USA die Lederindustrie eher rückläufig ist, boomt sie vor allem in Asien und Lateinamerika. Folglich werden heutzutage neun von zehn Häute in Asien und Lateinamerika billig gegerbt und zwar mit Chromsalzen. Die dabei vorherrschenden Bedingungen durch das Arbeiten mit der Gerbbrühe schaden nicht nur erheblich der Gesundheit der Arbeiter und belasten dort die Umwelt, sondern führen auch zu erhöhten Chrom(VI)-Werten in Lederwaren.

In Deutschland wird auch mit Chromsalzen gegerbt, doch darf die Gerbung hier nur unter strengen Auflagen durchgeführt werden. Das Leder ist dann nicht mit Chrom(VI) belastet, jedoch auch teurer.

Was ist Chrom?

Chrom ist ein chemisches Element, das als Bestandteil von Chromverbindungen oft als Pigment für Farben und Lacke verwendet.

Geht Chrom Verbindungen mit anderen Stoffen ein, kann dieses Metall in verschiedenen Formen vorkommen. Eine bekannte Form ist Chrom(VI) in Form von Chromat, das für den Menschen gesundheitsgefährdend ist, da es Allergien auslösen und Krebs verursachen kann. Deshalb kommt es immer wieder zu Rückrufaktionen von Kleidung und Gegenständen mit Leder, da bei fehlerhafter Gerbung dieser schädliche Stoff entsteht und in unzulässig erhöhter Konzentration nachzuweisen ist.

Warum kommt Chrom(VI) in Lederwaren vor?

Bei der Lederherstellung ist ein wichtiger Schritt das Gerben, bei dem die Tierhaut haltbar gemacht wird. Die häufigste Konservierungsart ist die Chromgerbung, bei der ein Chrom(III)-Salz verwendet wird. Dieses Chromsalz ist unbedenklich, es kann aber als Verunreinigung Chrom(VI) enthalten oder während des Verarbeitungsprozesses zu Chrom(VI) oxidieren.

Bei der modernen Chromgerbung von Leder wird die Bildung von Chrom(VI) verhindert. In derartig gegerbten Lederwaren kann auch während Transport und Lagerung kein Chrom(VI) entstehen. Bedauerlicherweise hat sich dieses Verfahren noch nicht vollständig durchgesetzt.

Es gibt zwar pflanzliche Alternativen zur Chromgerbung, doch gilt als das hierbei entstandene Leder als nicht so haltbar. Zudem ist das Verfahren teurer, wodurch sich der Produktpreis für Verbraucher erhöht.

Warum ist Chrom(VI) so gefährlich?

Chrom(VI) kann Allergien und Krebs auslösen. Da es gut wasserlöslich ist und besonders leicht die Haut durchdringen kann, ist ein Kontakt für den Menschen besonders kritisch.

Kommen betroffene Menschen mit Chrom(VI) in Kontakt – zum Beispiel durch Tragen eines  Lederarmbandes kommt es zu Krankheitssymptomen.

Welche Symptome treten bei einer Chromatallergie mit Lederwaren auf?

Chrom(VI)-Verbindungen führen zu einer Reizung beziehungsweise Schädigung der Haut und der Schleimhäute. Bei einer Kontaktallergie berührt das chrombelastete Lederteil die Haut. So tritt an der Berührungsstelle typischerweise ein Ekzem mit Juckreiz, Rötung und wässrigen Bläschen auf. Bei einer erhöhten Empfindlichkeit bildet sich nicht nur an der Berührungsstelle ein Ekzem, sondern auch an entfernteren Hautstellen (zum Beispiel Armbeuge oder Gesicht). Bei einer extremen Chromatallergie kann ein kleiner Hautkontakt Ekzeme am ganzen Körper auslösen.

Gesetzliche Grenzwerte schützen Verbraucher in Europa

Produkte aus Leder wie Schuhe, Handschuhe oder Jacken gehören zu den Bedarfsgegenständen, für die es gesetzliche Vorgaben gibt. Diese Vorgaben gelten auch für weitere aus Leder hergestellte Produkte im Haushalt oder des persönlichen Gebrauchs wie Stuhlüberzüge, Lederspielwaren, Uhrenarmbänder, Taschen oder Rucksäcke.

Der Gehalt an Chrom(VI) wird für Produkte, die in den Handel kommen, in der europaweit geltenden REACH-Verordnung geregelt. Demzufolge ist es in Europa verboten, Ledererzeugnisse oder Lederteile von Produkten, die mit der Haut in Berührung kommen, in den Handel zu bringen, wenn ihr Gehalt an Chrom(VI) drei Milligramm pro Kilogramm oder mehr beträgt. Diese Regelung ermöglicht europaweit eine einheitliche Bewertung.

Gibt es auch Lederwaren ohne Chrom?

Chrom(VI) muss nicht in Lederwaren enthalten sein. Gründe hierfür sind, dass es geeignete Verfahren gibt, die Entstehung von Chrom(VI) zu verhindern oder die Gerbung mit pflanzlichen Stoffen durchgeführt wird.

Da der Verbraucher nicht erkennen kann, ob der Ledergürtel oder die Ledertasche mit Chrom(VI) belastet sind, sind für ihn unabhängige Siegel, die chromfrei gegerbte Lederprodukte kennzeichnen, hilfreich:

Was tun bei einer Chromatallergie?

Chrom(VI) zählt neben Nickel und Duftstoffen zu den häufigsten Allergenen. Menschen, die bereits sensibilisiert sind, können sich nur schützen, indem sie jeglichen Kontakt mit Chrom(VI)-haltigen Produkten vermeiden. Wer beim Kauf von Lederwaren aus der Kennzeichnung und den Produktinformationen keine Chromfreiheit ableiten kann, verzichtet am besten auf diese Produkte. Bereits kleine Mengen reichen aus, um bei empfindlichen Menschen allergiebedingte Symptome auszulösen.

Leder – ein Naturprodukt mit bedenklichen Stoffen?

Auf den ersten Blick ist Leder ein Naturprodukt, da es aus Tierhäuten hergestellt wird. In Deutschland hergestelltes Leder ist aufgrund der guten Herstellungspraxis in der Regel frei von Schadstoffen. Wer jedoch Lederschuhe zu Billigpreisen kauft, kann davon ausgehen, dass das Leder in Asien gegerbt wurde und möglicherweise mit Chrom(VI) belastet ist. Weitere Schadstoffe wie die krebserregenden Azofarbstoffe, die früher zum Färben des Leders verwendet wurden und jetzt verboten sind, lassen sich bei Kontrollen in den letzten Jahren nicht mehr nachweisen. Gleiches gilt für bedenkliche Biozide, die Lederwaren in kleinen Beuteln beigefügt wurden, damit diese während der Lagerung und dem Transport vor Schimmelbildung geschützt sind. Heutzutage werden hierfür Tütchen mit Silica-Gel verwendet. (fra)

Stand: März 2023

Schlagworte zum Thema