Mietwagenschlüssel Übergabe

Mietwagen im Urlaub: Frühzeitig in Deutschland buchen

Flugreisende, die am Urlaubsort mobil sein wollen, kommen um einen Mietwagen kaum herum. Doch aufgepasst: Wer seinen Mietwagen erst im Reiseland oder auf ausländischen Portalen im Internet bucht, tappt möglicherweise in eine der zahlreichen Kostenfallen. Welche sind das und wie kann man sie vermeiden?

Die Versicherungsfalle

Wer bei der Mietwagenübernahme am Flughafen keine unangenehme Überraschung erleben möchte, bucht seinen Mietwagen einschließlich der Versicherungen rechtzeitig von zu Hause aus. Dabei ist die Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme - mindestens eine Million Euro - unverzichtbar. Zwar sind die Versicherungsprämien meist im Mietpreis schon enthalten, aber in vielen Ländern sind die Deckungssummen oft viel geringer. Deshalb empfiehlt sich – sofern diese nicht bereits in der Kfz-Haftpflicht des eigenen Autos mitversichert ist - der Abschluss einer so genannten „Mallorca-Police“, die in Europa Haftpflichtschäden bis zu einer in Deutschland üblichen Summe von mindestens 7,5 Millionen Euro deckt.

Wer ins außereuropäische Ausland reist und dort einen Mietwagen nutzen möchte, sollte sich frühzeitig nach den dort geltenden Deckungssummen erkundigen, die Versicherungsbedingungen im Mietwagenvertrag studieren und gegebenenfalls durch entsprechende Zusatzversicherungen vorsorgen.

Wer auch selbstverschuldete Unfälle versichern will, sollte zusätzlich eine Vollkaskoversicherung (mit geringer Selbstbeteiligung) abschließen. Beim Vertragsabschluss genau hinsehen und gegebenenfalls beim Vermieter nachfragen sollte, wer seinen Mietwagen im Ausland oder über ein ausländisches Mietwagenportal bucht: Die Vollkaskoversicherung sollte auch Diebstähle und Vandalismus-Schäden an Fahrzeug und Reifen einschließen.

Deutsches Recht nur bei Buchung in Deutschland

Kommt es zu einem Rechtsstreit, gilt deutsches Recht nur dann, wenn der Mietvertrag von Deutschland aus geschlossen wurde. Andernfalls gilt das Recht des Gastlandes, was neben anderen möglichen Nachteilen zur Folge hat, dass ein Rechtsstreit dort ausgetragen werden muss. Insofern empfehlen Experten, den Mietwagen über eines der zahlreichen deutschen Internetportale zu buchen.

Spanienreisende aufgepasst

Berichten zufolge kam es in der Vergangenheit häufig zu Problemen, wenn Reisende ihren gebuchten Mietwagen am Reiseziel übernehmen wollten und die Vermieter von den überraschten Kunden zusätzliche Gebühren oder Kosten für zusätzliche Versicherungen verlangten. Insbesondere in Spanien sollen solche Vorkommnisse vermehrt aufgetreten sein. Rechtsexperten raten, in diesen Fällen den Vermieter um das Beschwerdeformular „Hoja de Reclamaciones“ zu bitten. Dies reiche in der Regel häufig aus um die Angelegenheit beizulegen. Vergleichbare Beschwerdeformulare oder –bücher gibt es auch in anderen Ländern, beispielsweise in Portugal oder in Griechenland. Allein die Frage danach löst das eine oder andere Urlauberproblem oft im Handumdrehen.

Mietwagen vollgetankt zurückgeben

In praktisch allen Mietverträgen ist enthalten, dass der Wagen im vollgetankten Zustand zurückzugeben ist. Wer sich nicht daran hält, kann eine unangenehme Überraschung erleben: Denn wird der Mietwagen mit halbleerem oder leerem Tank abgestellt, können pro fehlendem Liter Kraftstoff bis zu drei Euro nachberechnet werden.

Fazit

Wer sich Ärger ersparen und Geldbeutel sowie Nerven schonen will, bucht seinen Mietwagen von Deutschland aus. Insbesondere ist dabei auf ausreichenden Versicherungsschutz, am besten durch eine Mallorca-Police, zu achten. Diese gilt jedoch nur in Europa. Ratsam ist es auch, den Mietwagen stets vollgetankt zurückzugeben. (ack)

Stand: Juni 2019

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